Erlangung eines ständigen Wohnsitzes in Mali. Staatsbürgerschaft, Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung

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Erlangung eines ständigen Wohnsitzes in Mali. Staatsbürgerschaft, Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung

Die Republik Mali ist ein Land in Westafrika. Gemessen am Pro-Kopf-BIP ist es eines der ärmsten Länder der Welt. Die Grundlage der Wirtschaft ist die Landwirtschaft. Die Bevölkerung beträgt etwa 20 Millionen Menschen. Trotz der Armut kommen viele Touristen in das Land. Es ist mit der ursprünglichen Kultur und Natur verbunden.


Visum für Mali

Die meisten Ausländer benötigen ein Visum, um über die Grenze nach Mali einzureisen. Das einfachste Visum ist ein Touristenvisum. Es kann auf zwei Arten erhalten werden - direkt bei der Botschaft des betreffenden Landes oder über einen Vermittler. Botschaften von Mali gibt es nicht in allen Ländern. Vermittler helfen bei der Lösung dieses Problems.

Um ein Visum zu beantragen, müssen Sie Dokumente vorlegen. In einigen Fällen kann die Liste abweichen, aber im Allgemeinen müssen Sie der Botschaft oder dem Konsulat Folgendes vorlegen:

- einen ausländischen Reisepass, der ab dem Zeitpunkt des Grenzübertritts noch mindestens 6 Monate gültig ist;

- Wenn Sie einen alten ausländischen Reisepass besitzen, müssen Sie auch diesen vorlegen;

- zwei typische Passfotos 3 x 4 cm;

- einen in französischer Sprache ausgefüllten Fragebogen in zweifacher Ausfertigung (der Fragebogen kann von der Website des malischen Außenministeriums heruntergeladen, ausgedruckt und von Hand ausgefüllt werden);

- Fragebogen (wird in der Botschaft bei einem Gespräch mit einem Einwanderungsbeamten ausgefüllt);

- Mietunterlagen für alle Aufenthalte im Land (im Falle eines Kurzbesuchs); dies kann ein Hotel oder eine von Einheimischen bereitgestellte Unterkunft sein (in diesem Fall muss ein offizielles Schreiben des Eigentümers der Unterkunft vorgelegt werden);

- Quittung über die Zahlung der Konsulargebühr (der Preis hängt von der Art des Visums ab, ab Sommer 2022 beträgt er 140 US-Dollar, der Preis kann jedoch aufgrund der weltweiten Entwicklung und der Inflation steigen);

- eine Bescheinigung über die Gelbfieberimpfung.

Wenn alle Dokumente vorgelegt werden und die Einwanderungsbehörde keine Fragen hat, wird das Visum innerhalb von 2 bis 4 Werktagen ausgestellt. Wenn zusätzliche Fragen auftauchen, kann sich das Verfahren bis zur Klärung des Sachverhalts verzögern.

Um ein Visum und das Recht auf einen vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalt in Mali zu erhalten, ist es sinnvoll, sich von einem professionellen Unternehmen rechtlich unterstützen zu lassen. In diesem Fall ist es möglich, Hilfe und Unterstützung bei der Einwanderung, bei der Arbeit oder einfach beim Grenzübertritt nach Mali zu erhalten.


Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in Mali

Die Beantragung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung (PRP) in Mali ist recht einfach, da die dortige Gesetzgebung die doppelte Staatsbürgerschaft zulässt. Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, müssen Sie:

- Persönliches Erscheinen beim nächstgelegenen Standesamt im Rathaus.

- Eine Liste von Dokumenten vorlegen (siehe unten).

- eine Konsulargebühr von 200 FCFA-Francs entrichten, was 0,3 Dollar pro Person entspricht.

Wenn der Beamte keine Fragen hat, wird Ihr Antrag registriert und nach einiger Zeit (der Beamte wird Sie zusätzlich informieren) können Sie die Aufenthaltsgenehmigungsdokumente abholen.

Erforderliche Dokumente für erwachsene Ausländer:

- Reisepass des Staates, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen.

- Internationaler Reisepass.

- Gültiges Visum.

Für minderjährige Kinder:

- Personalausweis und Auszüge aus der Geburtsurkunde des Kindes mit Siegel.

- Personalausweis, wenn keine Kopie der Geburtsurkunde vorliegt.

- Steuerbescheinigung.

- Für Kinder mit Vormundschaft: Auszug aus der Geburtsurkunde.


Staatsangehörigkeit von Mali

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie ein Ausländer die malische Staatsbürgerschaft erwerben kann. Der erste Weg ist die Geburt. Kinder, die in einer rechtmäßigen Ehe geboren werden, erhalten automatisch die Staatsbürgerschaft, sofern ihre Eltern malische Staatsbürger waren. Für nichteheliche Kinder ist bei Erreichen der Volljährigkeit ein administratives Prüfungsverfahren vorgesehen.


In den folgenden Fällen kann ein Ausländer die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erwerben:

- Der ständige Aufenthalt im Land muss mindestens 10 Jahre betragen.

- Er muss die Kultur, die Sitten und die Sprache der einheimischen Bevölkerung kennen und verstehen.

- Sie müssen von der Polizei und den Menschen in ihrer Umgebung positiv beurteilt werden und dürfen keine psychischen Probleme haben.

- Kinder von Ausländern, die von malischen Eltern adoptiert werden, erhalten automatisch die Staatsbürgerschaft.

- Hat ein Ausländer zum Zeitpunkt der Einbürgerung minderjährige Kinder, erhalten auch diese die malische Staatsbürgerschaft.

- Kinder von Ausländern, die in Mali geboren sind, können die malische Staatsbürgerschaft ab einem Alter von 6 Monaten bis zur Volljährigkeit erwerben, sofern sie mindestens 5 Jahre im Land gelebt haben.

- Eine ausländische Frau kann die malische Staatsbürgerschaft durch Heirat mit einem malischen Staatsbürger erwerben.

- Ausländische Eltern (oder Staatenlose) können die malische Staatsbürgerschaft erwerben, wenn sie der Vormund eines Kindes sind, das die malische Staatsbürgerschaft besitzt. In diesem Fall muss die Bedingung erfüllt sein, dass sie mindestens ein Jahr lang im Land leben.

Das malische Recht lässt die doppelte Staatsbürgerschaft zu (Artikel 38 des Staatsbürgerschaftsgesetzes)! Um alle Feinheiten des Grenzübertritts, der Erlangung des ständigen Wohnsitzes und der Staatsbürgerschaft zu verstehen, empfiehlt es sich, eine Checkliste zu kaufen, die relevante und nützliche Informationen zu diesem Thema enthält.