Merkmale des Wohnsitzes und Regeln für den Erwerb der Staatsbürgerschaft in Libyen. Visabearbeitung für Ausländer

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Merkmale des Wohnsitzes und Regeln für den Erwerb der Staatsbürgerschaft in Libyen. Visabearbeitung für Ausländer

Libyen ist ein großes afrikanisches Land, das im nördlichen Teil des Festlandes an der Mittelmeerküste liegt. Mit einer Fläche von mehr als 1,7 Millionen Quadratkilometern ist es das viertgrößte Land Afrikas und das sechzehntgrößte der Welt. Gleichzeitig befinden sich fast 90 % des Landes in der Wüste Sahara, die für das Leben ungeeignet ist. Die Bevölkerung Libyens beträgt etwa 7 Millionen Menschen.

Im Jahr 2011 erlebte Libyen einen schweren bewaffneten Konflikt und einen Machtwechsel, von dem sich das Land noch nicht erholt hat. Dies führte zu einem Anstieg der Kriminalitätsrate, Terrorismus, Unruhen, Entführungen, Massakern, Gewalt und infolgedessen zu einer Abwanderung der Bevölkerung sowie zu Instabilität im politischen und wirtschaftlichen Leben des Landes.


Besonderheiten des Lebens im Land

Reisen nach Libyen sind sowohl für den Tourismus als auch für den dauerhaften Aufenthalt nicht zu empfehlen. Zusätzlich zu den oben genannten Faktoren besteht für ausländische Touristen die Gefahr, dass sie zur Erpressung von Lösegeld entführt werden. Es gibt auch immer wieder Berichte über Menschen- und Organhandel. Wenn Sie es dennoch wagen, in das Land zu reisen, sollten Sie den Kauf einer Checkliste in Betracht ziehen (Hyperlink).

Libyen verfügt über beträchtliche Öl- und Gasvorkommen sowie große Süßwasservorkommen. Die Wirtschaft des Landes ist in hohem Maße von den Einnahmen aus dem Ölsektor abhängig, die über 95 % der Exporterlöse und 60 % des BIP ausmachen. Daher bemüht sich das Land um eine Wiederbelebung der Öl- und Gasindustrie, die über ein großes Potenzial verfügt. Gleichzeitig ist es völlig unsicher, in Libyen Arbeit zu suchen. Die Lage im Land bleibt unsicher und kann sich ständig ändern. Ausländer werden ständig davor gewarnt, aus irgendeinem Grund nach Libyen zu reisen. Infrastruktur, Polizei und grundlegende Dienstleistungen in den libyschen Städten sind begrenzt.


Visumantrag

Für die Einreise nach Libyen zu touristischen Zwecken, zum Besuch von Familie und Freunden, zur Besichtigung von Sehenswürdigkeiten oder für Notfälle wird ein Touristenvisum ausgestellt. Das libysche Visum wird in der Regel für eine einmalige Einreise für einen Aufenthalt von höchstens 30 Tagen oder durch ein Genehmigungsdokument ausgestellt, sofern der Reisepass noch gültig ist. Die Erteilung von Einreisevisa für Aufenthalt und Arbeit erfolgt auf der Grundlage einer Genehmigung für die Zulassung ausländischer Arbeitnehmer, die vom Arbeitsministerium ausgestellt wird.

Ein Aufenthaltsvisum wird für die Arbeit am Wohnort sowie für einen Aufenthalt ohne Arbeit und zu einem bestimmten Zweck ausgestellt. Es kann für fünf Jahre ausgestellt und für bestimmte Personenkategorien weiter verlängert werden. Ausländer, die sich länger in Libyen aufhalten, müssen ihren Reisepass bei der nächsten Behörde zur Registrierung und Aufenthaltsbestimmung vorlegen. Staatsangehörigen, die im Besitz eines vom Staat Israel ausgestellten Reisedokuments, eines Einreisevisums oder einer Einreisebestätigung (z. B. eines Stempels in einem Reisedokument) sind, wird kein Visum erteilt.




Staatsbürgerschaft in Libyen

Die Staatsbürgerschaft in Libyen kann auf verschiedene Weise erworben werden.

Staatsbürgerschaft durch Geburt. Zu den Personen, die die Staatsbürgerschaft bei der Geburt erwerben, gehören:

- Kinder, die irgendwo geboren wurden und deren Vater Libyer ist. Wenn das Kind im Ausland geboren wurde, muss seine Geburt bei den zuständigen Behörden registriert werden.

- Überall geborene Kinder, deren Vater Ausländer ist und deren Mutter Libyerin ist. Die Überprüfung der Staatsangehörigkeit erfolgt im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens und nach Ermessen des Staates.

- Verlassene Kinder oder Waisen, die im Land gefunden werden und deren Eltern unbekannt sind.

Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung. Die Einbürgerung kann Personen gewährt werden, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

- Wohnsitz im Land seit zehn Jahren;

- Der Antragsteller muss unter fünfzig Jahre alt sein, über ein gutes Benehmen sowie geistige und körperliche Gesundheit verfügen und darf nicht vorbestraft sein.

- die Ehefrau eines libyschen Staatsbürgers nach zweijähriger Ehe;

- eine Person, die der Nation einen bedeutenden Dienst erwiesen hat.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Erlangung der libyschen Staatsbürgerschaft den Reisepass eines anderen Landes aufgeben müssen.


Kontakte und Telefone

Internationale Organisation für Migration in Libyen - Telefon: 00218 21 4777225 Website

Polizei - 1515

Ambulanz - 193

Feuerwehr - 1515