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Kasachstan führt ETA und die QazETA-Plattform ein: Neue Einreisebestimmungen für ausländische Staatsangehörige

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Kasachstan führt ETA und die QazETA-Plattform ein: Neue Einreisebestimmungen für ausländische Staatsangehörige

Kasachstan führt die elektronische Einreisegenehmigung ETA und die digitale Plattform QazETA ein. Erfahren Sie, wer eine ETA beantragen muss, wie das System funktioniert und welche Dienstleistungen Ausländern bereits zur Verfügung stehen

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Kasachstan digitalisiert weiterhin seine Migrationsprozesse und führt die elektronische Reisegenehmigung (ETA) ein. Zudem startet das Land die staatliche digitale Plattform QazETA für Ausländer. Die neuen Tools sollen die Einreise-, Aufenthalts- und Zugangsverfahren für wichtige staatliche Dienstleistungen vereinfachen.


Das System befindet sich derzeit in der Pilotphase. Künftig wird die ETA für bestimmte Ausländergruppen jedoch zur Pflicht für die Einreise nach Kasachstan.


In diesem Artikel informieren wir Sie über die wichtigsten Änderungen in der kasachischen Migrationspolitik.


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Was ist die ETA und wer benötigt sie?


Die elektronische Reisegenehmigung (ETA) ermöglicht Ausländern die visumfreie Einreise nach Kasachstan. Während der Pilotphase wird die Ausstellung einer elektronischen Einreisegenehmigung (ETA) empfohlen. Nach deren Abschluss ist die Einführung einer verpflichtenden Genehmigung geplant.


Grundvoraussetzungen für die Beantragung einer ETA für Kasachstan


- Die ETA wird ausschließlich Staatsangehörigen von Ländern ausgestellt, mit denen Kasachstan ein visumfreies Abkommen hat.

- Der Antrag muss spätestens 72 Stunden vor Reiseantritt über eine mobile App gestellt werden.

- Die Gültigkeitsdauer der elektronischen Genehmigung beträgt 180 Tage.


Wichtig! Die ETA garantiert keine Einreise: Die endgültige Entscheidung trifft der Grenzschutz. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer richtet sich nach der geltenden kasachischen Migrationsgesetzgebung.


Wer benötigt keine ETA?


Von der Beantragung einer elektronischen Genehmigung befreit sind: Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen, Mitglieder offizieller Delegationen und in Kasachstan akkreditierte Vertreter des diplomatischen Korps.


Wichtig! Staatsangehörige von Ländern, mit denen Kasachstan ein Visumabkommen hat, einschließlich Vertreter des Kosovo, Afghanistans und Ägyptens, müssen vor Reiseantritt eine Genehmigung ihrer diplomatischen Vertretung einholen. Die ETA-Pflicht gilt nicht für diese Reisenden.


Was ist QazETA?


QazETA ist eine staatliche digitale Plattform für ausländische Staatsbürger, die nach dem Prinzip eines „Single Window“ entwickelt wurde. Sie bietet einen bequemen, transparenten und sicheren Zugang zu den wichtigsten Migrations- und damit verbundenen Dienstleistungen Kasachstans. Hauptziel der Plattform:


- Vereinfachung der Einreise- und Aufenthaltsverfahren für Ausländer in der Republik Kasachstan.

- Schaffung eines zentralen digitalen Zugangspunkts für die Interaktion mit staatlichen Stellen.

- Erhöhung der Transparenz der Prozesse und Verkürzung der Bearbeitungszeiten für Anträge.

- Umstellung grundlegender Migrationsdienstleistungen auf ein digitales und mobiles Format.


QazETA befindet sich derzeit im Testbetrieb und wird schrittweise implementiert.


Welche Dienstleistungen sind bereits auf der QazETA-Plattform verfügbar?


Derzeit stehen Ausländern folgende Dienstleistungen zur Verfügung:


- Ausstellung von elektronischen Visa (e-Visum).

- Beantragung einer elektronischen Einreisegenehmigung (ETA).

- Ausstellung einer elektronischen Aufenthaltsgenehmigung (e-Residency).

- Erhalt einer Bescheinigung über den Grenzübertritt nach Kasachstan (insbesondere zur IMEI-Verifizierung von Mobilgeräten)


Elektronisches Visum (E-Visum)


Ein elektronisches Visum ist ein digitales Visumformat für Ausländer und Staatenlose, einschließlich Vertreter Tunesiens.


Bürger aus 104 Ländern können ein elektronisches Visum zur einmaligen Einreise in folgenden Kategorien beantragen:


- A3 – Dienstleistungsvisum;

- A5 – Investorenvisum;

- B1, B2, B3 – Geschäftsvisum;

- B9-1 – Visum für digitale Nomaden;

- B10 – Privatvisum;

- B12 – Touristenvisum;

- C12 – Visum zur medizinischen Behandlung.


Wichtig: Das E-Visum wird auf Grundlage einer elektronischen Einladung ausgestellt, die von den inneren Behörden der Republik Kasachstan genehmigt wurde.

Das Visum gilt nur für den Inhaber und nicht für Begleitpersonen. 

Bei Ausstellung eines neuen Reisepasses muss das elektronische Visum erneut beantragt werden.

Die Ein- und Ausreise mit einem E-Visum ist in Kasachstan nur über internationale Flughäfen möglich.


Elektronische Aufenthaltsgenehmigung (e-Residency)


Die e-Residency ist ein innovatives Instrument, das Ausländern außerhalb Kasachstans die Nutzung digitaler Regierungs- und Wirtschaftsdienstleistungen im Zuständigkeitsbereich des Astana International Financial Center (AIFC) ermöglicht.


Die elektronische Aufenthaltsgenehmigung bietet folgende Vorteile:


- Fernzugriff auf eine individuelle Identifikationsnummer (TIN).

- Eröffnung von Bankkonten und Beantragung von Zahlungskarten.

- Ausstellung einer eSIM.

- Online-Registrierung von Unternehmen und Geschäftstätigkeit.


Weitere Möglichkeiten und Entwicklungspläne für QazETA


Ausländer können außerdem eine Bescheinigung über den Grenzübertritt erhalten, die für administrative und technische Zwecke verwendet wird.


Zukünftig ist die Erweiterung der Funktionalität von QazETA geplant, insbesondere:


- Hinzufügung der Registrierung einer Krankenversicherung.

- Einführung einer beschleunigten Grenzkontrolle für ETA-Inhaber.

- Bereitstellung der Online-Zahlung von Servicegebühren.

- Integration zusätzlicher digitaler Dienste für Ausländer.


Wie nutze ich die QazETA-Plattform?


Die mobile Anwendung QazETA steht im Google Play Store und im App Store zum Download bereit.

Das Projekt bietet technischen Support – Anfragen können per E-Mail an [email protected] gerichtet werden.


Kasachstan unternimmt einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung von Migrationsprozessen. Die ETA und die QazETA-Plattform vereinfachen die Einreise- und Aufenthaltsverfahren für Ausländer, gewährleisten Transparenz und Sicherheit und eröffnen neue Möglichkeiten für den Fernzugriff auf staatliche Dienstleistungen. Für eine unbeschwerte Reise empfiehlt es sich, im Voraus eine ETA und eine Krankenversicherung abzuschließen.


Bei der Planung einer Auslandsreise sollten Sie an Ihre Sicherheit denken. 

Eine internationale Krankenversicherung hilft Ihnen, finanzielle Verluste im Falle von Krankheit, Verletzung oder Krankenhausaufenthalt während Ihres Aufenthalts in Kasachstan zu vermeiden. 

Schließen Sie rechtzeitig eine Versicherung ab und konzentrieren Sie sich auf Ihre Reise, nicht auf mögliche Probleme.




Hinweis! Im Jahr 2026 haben viele Länder neue Einreisebestimmungen für Touristen eingeführt: ETIAS in der EU, ETA in Großbritannien, ein aktualisiertes ESTA für die USA und digitale Einreisekarten. Wir haben Ihnen bereits mitgeteilt, was sich ändert und wie Sie Ihre Reise vorbereiten können.


Foto – erstellt von Gemini




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Wir überwachen die Richtigkeit und Relevanz unserer Informationen. Sollten Sie also Fehler oder Unstimmigkeiten feststellen, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline.

Häufig

gestellte Fragen

Ist die Beantragung einer elektronischen Einreisegenehmigung (ETA) für die Einreise nach Kasachstan verpflichtend?

Die ETA befindet sich derzeit in der Pilotphase und ist eine Empfehlung für Bürger visafreier Länder. Nach Abschluss der Testphase soll sie zur obligatorischen Einreisevoraussetzung werden.

Wie lange im Voraus muss ich eine ETA beantragen?

Garantiert eine ETA die Einreise nach Kasachstan?

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