Wege zur Übersiedlung ins Königreich Liechtenstein: Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung und eines Daueraufenthalts

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Wege zur Übersiedlung ins Königreich Liechtenstein: Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung und eines Daueraufenthalts

Der Zwergstaat Liechtenstein gilt als einer der reichsten Staaten der Welt. Das Land verfügt über ein ideal entwickeltes Bankensystem, ein hohes Wirtschaftsniveau und eine vollständige Lebenssicherheit. Sich im Königreich Liechtenstein niederzulassen, ist jedoch eine unmögliche Aufgabe. Ausländer sind hier ausschließlich als Touristen willkommen.


Möglichkeiten, in das Königreich Liechtenstein zu ziehen

Wie viele kleine europäische Länder ist Liechtenstein nicht bestrebt, die Zahl der Staatsbürger durch Einwanderung zu erhöhen. Um eine Daueraufenthaltsgenehmigung (KMA) zu erhalten, müssen Staatsangehörige der Nachbarländer Österreich und Schweiz mindestens 5 Jahre im Königreich leben. Für alle anderen beträgt die Mindestdauer 10 Jahre und mehr. Es ist zu beachten, dass Bürger aus Nicht-EU-Ländern nicht willkommen sind.

Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, muss ein Ausländer den Status eines offiziellen Angestellten haben. Es ist jedoch äußerst schwierig, eine freie Stelle im Land zu finden. Selbst hochqualifizierte Spezialisten in den Zielbereichen (Elektronik, Optik und Messtechnik) müssen einen langen Prozess der Dokumentenprüfung, Qualifizierung und Erlangung einer Arbeitserlaubnis durchlaufen. Wenn der Bewerber Glück hat, kann er mit einem hohen Gehalt (das Durchschnittsgehalt von Spezialisten liegt bei 5.000 Euro) und einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung (TRP) rechnen.

Übrigens beträgt die Höchstdauer für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Bürger der EU und anderer Länder 7 Jahre. Für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind erhebliche Nachweise für die Notwendigkeit eines weiteren Aufenthalts des Ausländers im Hoheitsgebiet des Königreichs erforderlich.


Andere Möglichkeiten, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten

- Heirat oder Familienzusammenführung

Die Registrierung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Heirat ist ein sehr komplexes und langwieriges Verfahren. Es ist nicht möglich, den Status unmittelbar nach der Registrierung der Beziehung zu beantragen. Die Ehegatten müssen nachweisen, dass sie mindestens 3 Jahre lang in Liechtenstein oder außerhalb des Landes zusammengelebt haben. Gleichzeitig wird die Eheschließung nur dann als hinreichend zwingender Grund angesehen, wenn ein liechtensteinischer Staatsbürger seit mindestens 12 Jahren einen entsprechenden Status besitzt und seinen ständigen Wohnsitz im Königreich hat.

Bei der Familienzusammenführung ist der Kreis der Personen, die eingeladen werden können, sehr begrenzt: Dies gilt nur für Ehegatten und Kinder. Außerdem können nur Staatsangehörige aus Österreich und der Schweiz ihre Eltern einladen.

- Nachweis der finanziellen Unabhängigkeit

Finanzielles Vermögen muss durch Kontoauszüge bestätigt werden, die ein monatliches Einkommen aus dem Ausland von mindestens 5.000 Euro belegen.

- Flüchtling

Den Flüchtlingsstatus kann man in Liechtenstein nur erhalten, wenn eine tatsächliche Bedrohung für Leben und Gesundheit besteht, die von der Kriminalpolizei untersucht wird. In diesem Fall fungiert das Königreich als "letzte Chance" für den Flüchtling: Man kann hier nur Schutz beantragen, wenn man in den EU-Ländern abgelehnt wurde.

Anders als die meisten Länder ist Liechtenstein nicht an Wirtschaftsmigranten interessiert. Nur diejenigen, die die Staatsbürgerschaft des Landes erhalten haben und seit mindestens 10 Jahren in seinem Hoheitsgebiet leben, können hier ihr Unternehmen eröffnen.

Die Eröffnung eines Offshore-Bankkontos oder einer Holdinggesellschaft, d. h. einer Gesellschaft, die im Ausland tätig ist, ist jedoch nicht schwierig. Solche Investitionen in die Wirtschaft berechtigen nicht zu einem Wohnsitz in Liechtenstein, werden aber mit sehr niedrigen Steuern belegt (nur 3 % der Gewinne).

Auch der Erwerb von Immobilien ist kein ausreichender Grund für die Erlangung des Status. Noch vor einigen Jahren war der Verkauf von Immobilien an Personen mit ausländischem Pass gesetzlich verboten. Heute sind nur noch bestimmte Gebiete für Transaktionen offen, und die Preise sind enorm hoch: eine Wohnung kostet 300 000 Euro, ein kleines Haus 1 Million und mehr.

Eine Aufenthaltsgenehmigung auf der Grundlage einer Ausbildung an Universitäten zu erhalten, ist ebenfalls unmöglich. Erstens gibt es nicht viele von ihnen, und es ist nicht einfach, sie zu betreten. Zweitens zieht es der Großteil der Bevölkerung vor, sich im Ausland ausbilden zu lassen.


Andere Möglichkeiten des Aufenthalts im Land

Ehrlich gesagt, gibt es außer dem Tourismus keine anderen Möglichkeiten. Liechtenstein gehört nicht zur Europäischen Union, ist aber Mitglied des Schengener Abkommens. Daher können Sie dieses Land mit einem Schengen-Visum und einer von der Schweizer Botschaft ausgestellten Genehmigung besuchen. Für eine Beratung über das Verfahren zur Erteilung eines Visums und einer Bewilligung wenden Sie sich bitte an unsere Spezialisten.

Wissenswertes: Liechtenstein zieht es im Allgemeinen vor, sich nicht mit Einwanderungsfragen zu befassen, so dass ein Ausländer alle erforderlichen Dokumente in den diplomatischen Vertretungen der Schweiz einreicht und erhält.