Benötigen österreichischer Bürger ein Visum für Albanien?
Nein, Österreicher müssen kein Visum beantragen, um nach Albanien einzureisen. österreichischer Bürger dürfen Albanien bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage Zeitraums ohne Visum betreten und sich dort aufhalten, sei es für Tourismus oder andere kurzfristige Aufenthalte.
Wenn Ihr Aufenthalt länger ist, sind ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
Visumfreier Eintritt nach Albanien: Bedingungen und Anforderungen für 2024
1. Reisende mit einem gültigen Mehrfacheinreise-Schengenvisum, das bereits in einem Schengenland verwendet wurde, oder mit einer Schengen-Aufenthaltserlaubnis können ohne Visum nach Albanien einreisen.
2. Ausländer mit einem Mehrfacheinreisevisum der USA oder des Vereinigten Königreichs, das bereits im Ausstellungsland verwendet wurde, oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in diesen Ländern sind ebenfalls für die visumfreie Einreise berechtigt.
3. Bürger, die visumfrei in den Schengen-Raum einreisen können, dürfen auch ohne Visum nach Albanien reisen.
4. Personen mit einer 10-jährigen Aufenthaltserlaubnis der VAE, die mindestens ein Jahr ab dem Datum der Einreise gültig ist, dürfen ebenfalls ohne Visum einreisen.
5. Bürger aus Saudi-Arabien, Bahrain, Oman, Katar und Thailand können vom 6. März bis 31. Dezember 2024 ohne Visum nach Albanien reisen, wenn sie einen gültigen Reisepass besitzen.
6. Inhaber spezieller Reisedokumente, die von EU-Ländern ausgestellt wurden, dürfen ebenfalls ohne Visum einreisen. Dazu gehören:
- Reisedokumente für Ausländer;
- Reisedokumente für Flüchtlinge (Genfer Konvention, 1951);
- Reisedokumente für Staatenlose (New Yorker Konvention, 1954);
- Reisedokumente für Personen, die einen ergänzenden Schutz genießen.
Welche Dokumente benötigen Österreicher, um nach Albanien einzureisen?
Um nach Albanien einzureisen, müssen Österreicher Folgendes vorlegen:
- Ein Reisepass, der mindestens 3 Monate über das geplante Abreisedatum aus Albanien hinaus gültig ist;
- Ein Reisevoucher oder ein Dokument, das die Buchung der Unterkunft bestätigt;
- Ein Rückflug- oder Weiterflugticket;
- Krankenversicherung. Die Versicherung in Albanien muss medizinische Ausgaben von mindestens 30.000 Euro abdecken, den gesamten Aufenthalt abdecken und sollte keine Selbstbeteiligung haben.
Wie viel Geld wird für eine Reise nach Albanien im Jahr 2024 benötigt?
Für eine Person sollten die täglichen Ausgaben ungefähr betragen:
- Unterkunft: ab 20 Euro pro Tag (Budgetoptionen);
- Essen: 10-20 Euro pro Tag;
- Transport: 5-15 Euro pro Tag (innere Reisen);
- Zusätzliche Ausgaben und Unterhaltung: ab 10 Euro pro Tag.
Das Gesamtbudget liegt bei etwa 50-70 Euro pro Tag für einen durchschnittlichen Komfort.
📌 Bitte beachten!
Als Bürger von Österreich benötigen Sie unbedingt eine Krankenversicherung für Ihre Reise nach Albanien. Diese kann auf unserer Website abgeschlossen werden.
Mit unserem Krankenversicherungsangebot haben Sie jederzeit und überall Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung. Unsere Police deckt ein breites Spektrum an medizinischen Dienstleistungen ab, einschließlich medizinischer Beratungen, Hospitalisierung, Diagnosen, Behandlungen und Rehabilitation. Schützen Sie sich jetzt vor unvorhergesehenen Ereignissen. Wählen Sie eine Versicherung auf unserer Website und erhalten Sie in nur wenigen Minuten eine Police per E-Mail.
Welche Dokumente benötigen meine Kinder für die Reise nach Albanien?
Um von Österreich nach Albanien zu reisen, benötigen Kinder folgende Dokumente:
- Ein eigenes internationales Pass. In einigen Fällen kann es erlaubt sein, die Daten des Kindes im Pass eines Elternteils einzutragen, wenn die Gesetzgebung des Herkunftslandes dies erlaubt.
- Eine Geburtsurkunde – in einigen Fällen kann eine Original- oder beglaubigte Kopie erforderlich sein, um die Verwandtschaft nachzuweisen.
- Eine Reisegenehmigung von einem Elternteil oder Vormund – wenn das Kind mit nur einem Elternteil oder ohne Elternteil (z. B. mit anderen Verwandten oder Freunden) reist, ist eine notariell beglaubigte Reisegenehmigung des anderen Elternteils oder beider Elternteile erforderlich.
- Es wird auch empfohlen, eine Krankenversicherung abzuschließen, um die Kosten für medizinische Notfälle während Ihres Aufenthalts in Albanien abzudecken.
Welche Orte besuchen Touristen aus Österreich in Albanien am häufigsten?
Österreicher besuchen in Albanien am häufigsten:
- Berat – die “Stadt der Tausend Fenster”, bekannt für ihre osmanische Architektur und malerischen Steinhäuser auf den Hügeln. Berat ist ein UNESCO-Weltkulturerbe.
- Tirana – die lebendige Hauptstadt mit interessanten Museen, bunten Cafés, historischen Denkmälern und dem berühmten Skanderbeg-Platz.
- Saranda – ein Küstenort am Ionischen Meer, bekannt für seine Sandstrände und die Nähe zu Korfu.
- Xamil – ein charmantes Dorf mit kristallklarem Wasser und weißen Sandstränden, oft als die “albanische Karibik” bezeichnet.
- Gjirokastra – eine UNESCO-geschützte Stadt mit einzigartiger Architektur aus Steinhäusern und einer majestätischen Festung.
- Ohridsee – ein wunderschöner See an der Grenze zu Nordmazedonien, ideal zum Angeln, Schwimmen und Entspannen in der Natur.
Wenn Sie für eine visumfreie Einreise nach Albanien in Frage kommen, benötigen Sie auch kein Transitvisum. Alle anderen Bürger müssen ein albanisches Flughafentransitvisum Typ A beantragen.
Was ist ein Albanien Flughafentransitvisum Typ A?
Das albanische Flughafentransitvisum Typ A ist ein Visum, das Reisenden die Durchreise durch einen Flughafen in Albanien auf dem Weg zu einem anderen Ziel ermöglicht. Dieses Visum ist für Personen gedacht, die nicht die Absicht haben, in Albanien zu bleiben, sondern einen albanischen Flughafen passieren müssen, um ihr endgültiges Ziel zu erreichen.
Der Buchstabe "A" in der Visumkategorie bedeutet, dass es sich um ein Visum für den Flughafentransit handelt. Das Visum erlaubt dem Inhaber, in die internationale Transitzone eines albanischen Flughafens einzureisen und dort zu bleiben, bis der nächste Flug zu seinem endgültigen Ziel abhebt. Dies bedeutet, dass Reisende mit einem Visum des Typs A den Flughafen nicht verlassen und während des Transits nach Albanien einreisen dürfen.
Ein Transitvisum des Typs A wird in Form eines gestempelten Visums oder in elektronischer Form ausgestellt und kann je nach den Bedürfnissen und besonderen Anforderungen des Reisenden für eine, zwei oder mehrere Einreisen ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer und die maximale Aufenthaltsdauer eines Transitvisums hängen von der Nationalität des Reisenden, der Reiseroute und der spezifischen Politik der albanischen Regierung ab.
Sie können ein Transitvisum auf der Website https://e-visa.al/apply beantragen, wobei Sie zusätzlich die folgenden Dokumente einreichen müssen:
- Ein vom Antragsteller ausgefülltes Visumantragsformular,
- Ein 47 mm x 36 mm großes Foto des Antragstellers,
- eine Fotokopie eines gültigen Reisedokuments,
- Einladungsschreiben,
- eine Fotokopie des Visums für das Bestimmungsland oder ein anderes Dokument, das die Verbindung mit dem Bestimmungsland bestätigt.
Die Einfuhr von Haustieren nach Albanien ist erlaubt, es gibt keine Beschränkungen, welche Arten von Haustieren in das Land eingeführt werden dürfen. Alle Tiere müssen bei der Ankunft am Flughafen vom Zolltierarzt untersucht werden.
Erforderliche Dokumente für die Einreise mit Haustieren:
Bescheinigung über die Tollwutimpfung
Veterinärmedizinische Bescheinigung (aus dem Herkunftsland)
Reisepass des Haustieres
Nachweis über die Impfung
Kopie des Reisepasses des Besitzers
Mikrochip-Nummer
Feuerwehr und Rettungsdienste - Ruf 128.
Medizinischer Notdienst - Ruf 127.
Polizei - Ruf 129.
Verkehrspolizei - Ruf 126.
Notfälle auf See - Ruf 125.
Informationen über die Zollvorschriften in Albanien finden Sie auf der Webseite der albanischen Zollbehörden
Reisende, die aus einem anderen Land in die Republik Albanien einreisen, sind von den Einfuhrabgaben auf Waren in ihrem persönlichen Gepäck befreit, wenn diese nach Art und Menge nicht für den gewerblichen Gebrauch bestimmt sind.
Alle Personen, die in das Hoheitsgebiet der Republik Albanien einreisen und/oder ausreisen, sind verpflichtet, Bargeld, Metalle oder Edelsteine, Wertgegenstände und Antiquitäten ab einem Betrag von 10.000 Euro oder dem Gegenwert in anderen Währungen anzumelden.