Die albanische Staatsbürgerschaft wird erteilt:
A. Durch Geburtsrecht
B. Durch Einbürgerung
C. Durch Adoption
A. Gewährung der albanischen Staatsbürgerschaft durch Geburt
Das Kind erwirbt die albanische Staatsangehörigkeit durch Geburt, in den Fällen, in denen:
1. beide Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes albanische Staatsbürger sind;
2. ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes albanischer Staatsbürger ist und das Kind im Hoheitsgebiet der Republik Albanien geboren wurde. Ausnahmen sind Fälle, in denen die Eltern gemeinsam beschließen, die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils zu erwerben.
3. das Kind außerhalb des Hoheitsgebiets der Republik Albanien geboren wurde und ein Elternteil die albanische Staatsangehörigkeit besitzt, während der andere Elternteil eine unbekannte Staatsangehörigkeit oder keine Staatsangehörigkeit besitzt.
4. das Kind wurde außerhalb des Hoheitsgebiets der Republik Albanien geboren, und ein Elternteil ist albanischer Staatsbürger, während der andere eine andere Staatsbürgerschaft besitzt, aber beide Elternteile sind damit einverstanden, dass das Kind die albanische Staatsbürgerschaft erwirbt.
Ein Kind, das im Hoheitsgebiet der Republik Albanien geboren oder gefunden wird, erwirbt die albanische Staatsangehörigkeit, wenn es von unbekannten Eltern geboren wurde, was bedeutet, dass das Kind staatenlos bleiben kann. Wenn die Eltern des Kindes bekannt sind, bevor das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat, und sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, kann die albanische Staatsangehörigkeit auf Antrag der gesetzlich anerkannten Eltern entzogen werden, sofern das Kind dadurch nicht staatenlos wird.
Ein Kind, das im Hoheitsgebiet der Republik Albanien geboren wird, kann die albanische Staatsangehörigkeit von Eltern erwerben, die eine andere Staatsangehörigkeit besitzen und sich rechtmäßig in der Republik Albanien aufhalten, wenn beide Elternteile zustimmen.
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B. Durch Einbürgerung
Ein Ausländer, der die albanische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung beantragt hat, erwirbt sie unter den folgenden Bedingungen:
1. Mindestens 18 Jahre alt sein.
2. Mindestens 5 Jahre rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Republik Albanien ansässig sein.
3. Wohnsitz und ausreichende finanzielle Mittel haben.
4. weder in seinem eigenen Land noch in der Republik Albanien wegen Straftaten verfolgt werden, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Jahren bedroht sind. Ausgenommen von dieser Regel sind nur die Fälle, in denen nachgewiesen wird, dass die Anschuldigung aus politischen Gründen erhoben wurde.
5. zumindest grundlegende Kenntnisse der albanischen Sprache haben.
6. Die Gewährung der albanischen Staatsbürgerschaft an den Antragsteller darf die Sicherheit der Republik Albanien nicht beeinträchtigen.
7. Ausländer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können die albanische Staatsangehörigkeit erwerben, auch wenn sie die Voraussetzungen dieses Gesetzes über die albanische Staatsangehörigkeit https://www.refworld.org/docid/3ae6b5c10.html (mit Ausnahme von Absatz 6) nicht erfüllen, wenn die Republik Albanien wissenschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle oder nationale Interessen hat. Wenn eine Person staatenlos ist, können die Bedingungen der Absätze 1, 3, 4 und 5 dieses Artikels nicht berücksichtigt werden.
Wenn ein Ausländer nachweist, dass er bis zur zweiten Generation albanischer Abstammung ist, auch von einem Elternteil, muss der in Teil 2 dieses Artikels genannte Zeitraum des Aufenthalts in der Republik Albanien mindestens drei Jahre betragen. Alle anderen in diesem Artikel aufgeführten Bedingungen für die Gewährung der albanischen Staatsbürgerschaft bleiben unverändert.
Ein Ausländer, der seit mindestens drei Jahren mit einem albanischen Staatsbürger verheiratet ist, kann auf Wunsch die albanische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erhalten, auch wenn er die in den Absätzen 2 und 5 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt. Der Ausländer muss seit mindestens einem Jahr rechtmäßig und ununterbrochen im Hoheitsgebiet der Republik Albanien leben.
C. Durch Adoption
Wenn beide Elternteile mit albanischer Staatsangehörigkeit ein Kind mit einer anderen Staatsangehörigkeit oder ohne Staatsangehörigkeit adoptieren, erhält das Kind die albanische Staatsangehörigkeit.
Ein adoptiertes Kind erwirbt die albanische Staatsangehörigkeit auch dann, wenn nur ein Elternteil albanischer Staatsbürger ist und zum Zeitpunkt der Adoption im Hoheitsgebiet der Republik Albanien wohnt, sowie in allen anderen Fällen, in denen das Kind infolge der Adoption von Staatenlosigkeit bedroht ist.
Für Fragen der Staatsbürgerschaft sind das Innenministerium und die Abteilung für Staatsbürgerschaft zuständig. Albanische Staatsbürger und Ausländer können ihre Staatsbürgerschaft bei unseren Büros im Ausland sowie bei der Regionalpolizei des Bezirks, in dem sie in Albanien leben, beantragen oder auf sie verzichten. Einzelheiten können auf der Webseite https://punetejashtme.gov.al/en/ceshtjet-e-shtetesise/ eingesehen werden.
Für einen Langzeitaufenthalt in Albanien ist ein Langzeitvisum des Typs D erforderlich. Dieses Visum wird Ausländern ausgestellt, die sich länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Albanien aufhalten möchten, sowie Ausländern, die nach ihrer Einreise in die Republik Albanien eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten möchten.
Um eine Aufenthaltsgenehmigung in Albanien zu beantragen, hängt das entsprechende Antragsformular von dem Grund Ihres Aufenthalts in Albanien ab:
Familienzusammenführung mit einem albanischen Staatsbürger
Familienzusammenführung mit einem Ausländer, der sich rechtmäßig in Albanien aufhält
Ausbildung
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Anderer Grund
Sonderfall
Anforderungen und Dokumente, die für die Einreichung jeder Art von Aufenthaltsgenehmigung in Albanien erforderlich sind, sind verfügbar unter dem Link: https://e-albania.al/eAlbaniaServices/DPPSH/9628/anglisht_kerkese_leje_qendrimi.pdf #
Aufenthaltsdauer in Albanien
Die langfristige Aufenthaltserlaubnis kann für folgende Zeiträume erteilt werden:
- drei Monate, sechs Monate, ein Jahr und kann nicht mehr als fünfmal hintereinander verlängert werden
- zweijährige Aufenthaltsdauer, die höchstens einmal verlängert werden kann;
- Fünf Jahre Laufzeit;
- permanent, wenn sich ein ausländischer Staatsangehöriger fünf Jahre lang ununterbrochen legal in Albanien aufgehalten hat und eine dauerhafte Tätigkeit oder Beziehung im Land ausübt.
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Bedingungen für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung in Albanien beim Kauf einer Immobilie
Typ der Immobilie. Das Ausländergesetz № 79/2021 legt nicht fest, um welche Art von Immobilien es sich handeln soll - Wohn- oder Gewerbeimmobilien, nur neue oder auf dem Sekundärmarkt erworbene.
Bedingungen des Immobilieneigentums. Investoren, die den Besitz des Objekts - den Kaufvertrag - nachweisen, erhalten beim Kauf einer Immobilie eine Aufenthaltsgenehmigung. Es ist nicht notwendig, der alleinige Eigentümer der Immobilie zu sein.
Die Kosten für Immobilien. Der Mindestbetrag der Investition ist im Gesetz nicht festgelegt. Aber eine solche Anforderung kann in der Zukunft entstehen.
Gültigkeit und Erneuerung der Aufenthaltsgenehmigung . Für den Erwerb von Immobilien erhält der Investor eine Genehmigung für ein Jahr. Wenn der Investor seinen Wohnsitz in Albanien beibehalten möchte, kann er seine Aufenthaltsgenehmigung jedes Jahr verlängern.
Erteilungsverfahren. Beantragung eines Langzeitvisums des Typs D → Eröffnung eines Kontos bei einer albanischen Bank oder Nachweis einer stabilen Einkommensquelle → Kauf oder Anmietung einer Wohnung in Albanien → Zahlung der staatlichen Gebühr für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung → Einreichung des Antrags und der Unterlagen bei der albanischen Migrationsbehörde.
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Ausländer, die in Albanien arbeiten und/oder leben möchten, sind berechtigt, eine einmalige Aufenthaltsgenehmigung (Alb.: Leje Unike) zu beantragen. Die Anträge werden über die E-Government-Plattform e-Albania entgegengenommen. Das Verfahren wird durchgeführt, ohne dass man sich zum Zeitpunkt der Antragstellung physisch in Albanien aufhalten muss. Lassen Sie uns das Angebot im Detail betrachten.
Das Unique Permit / Leje Unike ist ein kombiniertes albanisches Visum, das eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltserlaubnis beinhaltet. Die Zielgruppen sind:
- Unternehmerinnen und Unternehmer;
- Fernarbeiter;
- Haushaltshilfen (Au-pairs);
- Immobilienkäufer;
- Rentner;
- Bürger aus mit Albanien befreundeten Ländern.
Allgemeine Voraussetzungen für Antragsteller
Um eine einmalige Erlaubnis zu beantragen, darf der Antragsteller keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit in Albanien darstellen. Der Antragsteller muss außerdem eine Reihe allgemeiner Anforderungen erfüllen. Insbesondere muss der Antragsteller nachweisen, dass er Folgendes besitzt
- Ein gültiges, in der Republik Albanien erkennbares Ausweisdokument (z.B. Reisepass);
- triftige Gründe für den Aufenthalt in der Republik Albanien auf der Grundlage des Gesetzes 79/2021 "Über die Ausländer";
- Angemessenes Einkommen für den Aufenthalt in Albanien;
- eigene/gemietete Unterkunft in Albanien;
- Krankenversicherungspolice, die für die Gültigkeitsdauer der beantragten einmaligen Erlaubnis gültig ist;
- Bescheinigung, dass man nicht vorbestraft ist.
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Verfahren zur Erlangung der Leje Unike
Der Antragsteller für Leje Unike sollte die E-Government-Website (e-albania.al) besuchen, den Dienst "Application for Unique Permit" auswählen und auf die Schaltfläche "Use" klicken. Dann wählen Sie den Grund für die Ausstellung der Leje Unike aus und laden den Zahlungsbeleg für die Verwaltungsgebühr hoch (die Zahlung ist über albanische Geschäftsbanken möglich).
Dann muss das elektronische Formular korrekt ausgefüllt werden, wobei in allen Feldern die tatsächlichen Daten anzugeben sind.
Wenn keine Fehler vorhanden sind, wird der Antragsteller per E-Mail benachrichtigt, dass sein Antrag zur Bearbeitung angenommen wurde. In diesem Fall hat der Antragsteller 7 Tage Zeit, das Formular per Post zu versenden:
- das ausgedruckte und unterzeichnete Formular;
- Begleitdokumente, die zum Zeitpunkt der Bewerbung hochgeladen wurden;
- zwei Fotos in Reisepassgröße
- eine Quittung über die Zahlung der Verwaltungsgebühren;
- eine Fotokopie Ihres Personalausweises.
Wenn alle nach geltendem Recht erforderlichen Kriterien erfüllt sind, wird der Antrag bearbeitet und die einmalige Aufenthaltsgenehmigung innerhalb von höchstens 12 Wochen ab dem Datum der Antragstellung ausgestellt. Der Antragsteller erhält eine E-Mail-Benachrichtigung über die Genehmigung oder Ablehnung des Antrags.
Wird der Antrag genehmigt, wird die einmalige Erlaubnis automatisch erstellt und elektronisch abgestempelt. Sie wird dem Antragsteller elektronisch zugesandt.