Das Bildungssystem der Republik Armenien ist eine geordnete Reihe von Bildungseinrichtungen, deren Hauptkomponenten sind: Vorschulbildung für Kinder von 3 bis 6 Jahren; allgemeine Sekundarschulbildung, bestehend aus Grundschule, Sekundarschule (oder Grundschule) Schulen und Gymnasien; Grund-, Sekundar- und Hochschulbildung; postgraduale Ausbildung sowie Umschulung und Weiterbildung von Fachkräften.
1. Wahl der Unterrichtssprache für Kinder ausländischer Staatsbürger oder Staatenloser:
Die Wahl der Unterrichtssprache für Kinder ausländischer Bürger oder Staatenloser wird von den Eltern (ihren gesetzlichen Vertretern) getroffen.
Kinder der Bürger der Republik Armenien, die in der ersten und zweiten Klasse in einem anderen Land mit russischem (oder einer anderen Fremdsprache) Unterricht studierten, nach ihrer Rückkehr nach Armenien, Ihre Ausbildung in den entsprechenden Klassen mit der armenischen Unterrichtssprache fortsetzen.
Kinder armenischer Staatsbürger, die seit mindestens 6 Jahren ununterbrochen in einem anderen Land mit Russisch (oder einer anderen Fremdsprache) unterrichtet haben, können ihre Ausbildung nach ihrer Rückkehr nach Armenien in den entsprechenden Klassen mit Russisch (oder dem anderen Ausland) fortsetzen Unterrichtssprache.
In anderen Fällen können Kinder armenischer Staatsbürger, die in einem anderen Land mit russischer (oder einer anderen Fremdsprache) Unterricht genommen haben, bei ihrer Rückkehr nach Armenien bis zum Ende des akademischen Jahres oder bis zum Ende des nächsten akademischen Jahres (für diejenigen, die in der zweiten Hälfte des Jahres zurückkehren), in einer Klasse mit Russisch (oder der anderen Fremdsprache) Unterrichtssprache studieren, vorausgesetzt, dass sie während dieser Zeit die Kenntnis der armenischen Sprache sicherstellen und nach Ablauf der vereinbarten Zeit in eine Klasse mit der armenischen Unterrichtssprache wechseln.
Die Ausbildung in speziellen Bildungseinrichtungen für Ausländer wird bezahlt (mit Ausnahme der Armenier, für die der Staat eine begrenzte Anzahl von freien Plätzen in staatlichen Bildungseinrichtungen bereitstellt).
Eine vollständige Liste der staatlichen und nichtstaatlichen Universitäten finden Sie auf der Website https://www.mfa.am/en/study-in-armenia/
2. Bedingungen für die Zulassung zu Sonderbildungseinrichtungen:
Diejenigen ausländischen Bürger, die eine Ausbildung haben, die dem Niveau der Sekundar- und Achtjahresschulen Armeniens entspricht, können berufliche Schulen besuchen.
Die ausländischen Bürger, die eine Ausbildung haben, die dem Niveau einer Sekundarschule entspricht, und in einigen Fällen eine Ausbildung, die dem Niveau von acht Klassen einer Sekundarschule der Republik Armenien entspricht, können Sekundarschulen besuchen.
Diejenigen ausländischen Bürger, die eine Ausbildung haben, die dem Niveau des armenischen Sekundarschulprogramms entspricht, können höhere Bildungseinrichtungen betreten. Darüber hinaus können Personen mit einem Bachelor of Science (Arts) Abschluss nach einem individuellen Plan Universitäten betreten.
Die ausländischen Bürger, die die armenische und russische Sprache nicht sprechen oder schlecht beherrschen, treten für einen Zeitraum von 1 Jahr in die Vorbereitungsfakultät (Abteilung) einer höheren Bildungseinrichtung ein, wo sie Armenisch oder eine andere Sprache lernen, die Sprache der nachfolgenden Bildungs- und allgemeinen Bildungsfächer, die dem gewählten Fachgebiet entsprechen (Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Zeichnung, Geographie, Geschichte usw.), sowie die Bekanntschaft mit der Verfassung der Republik Armenien.
Am Ende des akademischen Jahres finden Abschlussprüfungen statt, nach deren erfolgreichem Abschluss die Studierenden ihr Studium an Universitäten fortsetzen.
Ausländische Staatsbürger, die im Rahmen der staatlichen Ordnung an der Vorbereitungsfakultät studiert haben und in den Abschlussprüfungen unbefriedigende Noten erhalten haben, werden von der Universität verwiesen.
Ausländische Staatsbürger können sich mit dem Abschluss eines Master-Studiums an Hochschulen und Forschungseinrichtungen einschreiben.
Ausländische Bürger, die eine höhere medizinische Ausbildung haben, sowie diejenigen, die zwei Jahre Erfahrung in einer spezialisierten medizinischen Einrichtung haben oder eine zweijährige klinische Residenz (Spezialisierung) absolviert haben Sie können ein postgraduales Studium an höheren medizinischen und Forschungseinrichtungen aufnehmen.
Ausländische Hochschulbürger können unabhängig vom Alter, Hochschuleinrichtungen, Forschungsinstitute, Weiterbildungskurse und Fakultäten für Praktika besuchen.
Ausländische Staatsangehörige, die in der Republik Armenien studieren möchten, müssen folgende Dokumente vorlegen:
- Fragebogen
- Ein Antrag an das Ministerium für Wissenschaft und Bildung der Republik Armenien, in dem der gewählte Beruf angegeben werden muss.
- Autobiographie
- Eine notariell beglaubigte Kopie der Bildungsbescheinigung mit Angabe der Studienfächer und Noten für die bestandenen Staatsprüfungen
- Ein medizinischer Bericht, der angibt, dass die Person keine medizinischen Kontraindikationen hat, um unter den klimatischen Bedingungen Armeniens zu leben und an der entsprechenden Universität zu studieren, sowie über den allgemeinen Gesundheitszustand und Pathologien.
- Beglaubigte Kopie des Reisepasses oder der Geburtsurkunde.
- Ein Foto (Maße 4x5 cm, 6 Stück, Vor- und Nachname auf der Rückseite).
- Diejenigen, die sich an der Graduiertenschule einschreiben möchten, reichen zusätzlich ein:
- Abstract oder offiziell genehmigte Liste der veröffentlichten Werke, Angabe des Jahres und Auslass der Veröffentlichung, 2-3 Kopien von Publikationen.
- Ein offiziell anerkanntes Sprachzertifikat (Armenisch, Russisch, Englisch, Französisch, Deutsch).
Die Dokumente werden von der Botschaft der Republik Armenien oder entsprechenden Organisationen beglaubigt.
Alle oben genannten Dokumente werden der Abteilung für Außenbeziehungen unter dem Ministerium für Wissenschaft und Bildung der Republik Armenien von den Leitungsgremien anderer Staaten oder öffentlicher Organisationen über die zuständigen Stellen und die Botschaft der Republik Armenien vorgelegt.
Aus Ländern, in denen es keine Botschaften oder Vertretungen der Republik Armenien gibt, können Dokumente privat eingereicht werden. In diesem Fall müssen die oben genannten Dokumente von den zuständigen Behörden des jeweiligen Landes beglaubigt und vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten des jeweiligen Staates legalisiert werden.
Dokumente und Abstracts werden in armenischer, russischer oder englischer Sprache eingereicht.
3. Anerkennung der Kriterien für internationale Bildung:
Eine von einem ausländischen Staat ausgestellte und auf dem Territorium der Republik Armenien (für Weiterbildung und Arbeit) verwendete Bildungsbescheinigung muss anerkannt werden, und ihre Einhaltung muss gemäß dem am 11. April 1997 verabschiedeten Lissabonner Übereinkommen genehmigt werden. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wird eine Anerkennungsbescheinigung ausgestellt (Anerkennung von internationalen Zertifikaten und Diplomen auf dem Territorium der Republik Armenien). Das Ministerium für Wissenschaft und Bildung beantragt, anerkennt und genehmigt von internationalen Bildungseinrichtungen ausgestellte Bildungszeugnisse, die Einhaltung wissenschaftlicher Abschlüsse und wissenschaftlicher Titel und stellt ein entsprechendes Dokument (Zertifikat) aus.
Um mit der Prüfung und Anerkennung eines Ausbildungszeugnisses zu beginnen, reicht eine Person einen Antrag und die folgenden Unterlagen ein:
- Duplizierter Reisepass
- Doppeltes Visum
- Original und Duplikat der Bildungsbescheinigung, die zu gegebener Zeit legalisiert wurde und die Namen der Fächer und die entsprechende Anzahl von Stunden angibt.
- Zwei beglaubigte Kopien der Bildungsbescheinigung und ihres Duplikats.
- Zwei beglaubigte Kopien des ins Armenische übersetzten Bildungszeugnisses und dessen Duplikat.
- Personen, die ihren Abschluss an einer internationalen Bildungseinrichtung gemacht haben, müssen ein Dokument vorlegen, das von der zentralen Bildungseinrichtung des jeweiligen Landes ausgestellt wurde und den offiziellen Status der betreffenden Institution angibt.
- Für die Anerkennung von Dokumenten und die Genehmigung ihrer Einhaltung, Personen, die eine Bescheinigung über eine zweite Hochschulbildung, über den Abschluss von Sonderprogrammen, über den Abschluss von internationalen Bildungsprogrammen haben (für den Fall, dass der Abschluss eines Teils der Programme auf dem Territorium der Republik Armenien vorgesehen ist), müssen Dokumente eingereicht werden, die die vorherige Ausbildung bestätigen.
4. Aufnahme armenischer Bewerber aus der Diaspora:
Die Dokumente der armenischen Bewerber aus der Diaspora werden dem Ministerium für Wissenschaft und Bildung persönlich oder über die diplomatischen Vertretungen der Republik Armenien in einem anderen Staat vorgelegt.
In der Regel müssen sie einen Antrag an den Minister für Wissenschaft und Bildung der Republik Armenien stellen, der vom Ministerium zur Verfügung gestellt wird, sowie ein ausgefülltes Antragsformular, Kopien aller Passseiten, eine Kopie der Geburts- oder Taufurkunde, die von einem öffentlichen Notar beglaubigt wird, eine Kopie des von einem öffentlichen oder konsularischen Notar beglaubigten Zeugnisses der sekundären (vollständigen) allgemeinen Bildung, vier 3x4 cm große Fotos. Bewerber für eine postgraduale Sonderpädagogik müssen auch ein wissenschaftliches Abstract zum Thema der gewählten Fachrichtung einreichen.