Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann die Staatsbürgerschaft der Republik Armenien beantragen. Die Bedingungen für die Erlangung oder Beendigung der Staatsbürgerschaft der Republik Armenien sind im Gesetz der Republik Armenien "Über die Staatsbürgerschaft der Republik Armenien" und im Beschluss der Regierung der Republik Armenien N 1390-Н (vom 23. November 2007) festgelegt.
Erwerb der Staatsbürgerschaft der Republik Armenien
Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann die Staatsbürgerschaft der Republik Armenien beantragen, wenn sie/er sich gemäß dem gesetzlich festgelegten Verfahren seit drei Jahren dauerhaft in der Republik Armenien aufhält, kann sich auf Armenisch erklären und ist mit der Verfassung der Republik Armenien vertraut.
Die Staatsangehörigkeit der Republik Armenien wird einer Person, die kein Staatsangehöriger der Republik Armenien ist, ohne Einhaltung der Aufenthaltsdauer gewährt und
- einen Staatsangehörigen der Republik Armenien geheiratet hat oder ein Kind hat, das Staatsangehöriger der Republik Armenien ist;
- dessen Eltern oder einer von ihnen zuvor die Staatsangehörigkeit der Republik Armenien besaß oder in der Republik Armenien geboren wurde und der innerhalb von 3 Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Staatsangehörigkeit der Republik Armenien beantragt hat;
- der armenischen Herkunft ist, d. h. er hat armenische Vorfahren;
- der nach dem 1. Januar 1995 auf seinen/ihren Antrag hin auf die Staatsbürgerschaft der Republik Armenien verzichtete.
Die armenische Staatsbürgerschaft kann ohne Voraussetzungen an Personen verliehen werden, die der Republik Armenien außergewöhnliche Verdienste erwiesen haben.
Die armenische Staatsbürgerschaft wird durch ein Dekret des Präsidenten der Republik Armenien gewährt.
Beendigung der Staatsbürgerschaft der Republik Armenien
Jeder Bürger der Republik Armenien, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, hat das Recht, die Staatsbürgerschaft zu wechseln - auf die Staatsbürgerschaft der Republik Armenien zu verzichten und die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates zu erwerben.
Der Antrag eines Bürgers auf Verzicht auf die Staatsangehörigkeit der Republik Armenien wird abgelehnt, wenn
- gegen ihn/sie eine Strafverfolgung eingeleitet wurde;
- ein rechtskräftiges Urteil oder eine Gerichtsentscheidung vorliegt, die vollstreckt werden muss;
- sein/ihr Austritt aus der Staatsbürgerschaft der Republik Armenien den Interessen der nationalen Sicherheit der Republik Armenien zuwiderläuft;
- er/ sie hat einen Verzug im Zusammenhang mit den Interessen des Staates, Unternehmen, Organisationen oder Bürger.
- er/sie hat keine Staatsbürgerschaft eines anderen Staates und legt vor der Unterzeichnung des Dekrets des Präsidenten der Republik Armenien über die Beendigung der Staatsbürgerschaft der Republik Armenien keine schriftliche Bescheinigung vor, die von der zuständigen Behörde eines ausländischen Möglichkeit des Erwerbs der Staatsbürgerschaft dieses Staates.
1. Staatsbürgerschaft nach Nationalität (armenische Herkunft)
Ethnische Armenier haben Anspruch auf die Staatsbürgerschaft, ohne dass sie Sprach- oder Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen müssen. Es ist jedoch zu beachten, dass zur Feststellung der armenischen Herkunft bestimmte formale Anforderungen erfüllt werden müssen. Einen armenischen Namen zu haben oder fließend Armenisch zu sprechen, reicht nicht aus. Sie müssen nachweisen, dass Sie (oder Ihre Eltern oder Großeltern) ethnische Armenier sind. Der häufigste Weg, dies zu tun, ist, eine Taufurkunde zu zeigen, die von einer kirchlichen Organisation ausgestellt wurde, die die armenische Nationalität bestätigt. In einigen Ländern kann die armenische Nationalität auch in Regierungsdokumenten erwähnt werden (z. B. Geburtsurkunde, Familienaufzeichnungen usw.).
Das Gesetz enthält keine vollständige Liste der Dokumente, die zur Bestätigung der armenischen Herkunft eingereicht werden können. Zum Beispiel könnte es eine Aussage der lokalen armenischen Gemeinschaft oder einer anderen Organisation sein. Es ist jedoch wichtig, dass das Dokument in der armenischen Botschaft/im Konsulat des Landes, in dem das Dokument ausgestellt wurde, beglaubigt (legalisiert) wird. Zum Beispiel muss die armenische Botschaft eine Taufurkunde beglaubigen, bevor sie zur Beantragung der Staatsbürgerschaft verwendet werden kann.
Die armenische Übersetzung der Geburtsurkunde muss ebenfalls beim Passbüro eingereicht werden. Dies bedeutet, dass Sie höchstwahrscheinlich zwei Dokumente legalisieren müssen: eine Geburtsurkunde und eine Taufurkunde.
Bitte beachten Sie, dass nach Artikel 47 der Verfassung von 2015 ethnische Armenier nach ihrem Umzug nach Armenien die Staatsbürgerschaft erhalten. Diese Beschränkung wurde bisher nicht angewandt, da das Staatsbürgerschaftsgesetz nicht mit der Verfassung in Einklang gebracht wurde. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig eine Petition einzureichen, um die aktuellen, liberaleren Regeln zu nutzen.
2. Staatsbürgerschaft durch Heirat
Wenn Sie Ehepartner eines armenischen Bürgers sind, können Sie die armenische Staatsbürgerschaft beantragen, sofern Sie die folgenden Kriterien erfüllen:
Die Ehe wurde in den letzten zwei Jahren offiziell registriert, sowie
Sie haben während dieser zwei Jahre mindestens 365 Tage in Armenien gelebt oder haben ein gemeinsames Kind, einen armenischen Staatsbürger.
In der Praxis gilt die Anforderung eines 365-tägigen Aufenthalts als erfüllt, wenn der Antragsteller während dieses Zeitraums eine Aufenthaltserlaubnis in Armenien (vorübergehend, dauerhaft oder besonders) behalten hat, unabhängig von der Anzahl der Tage, die er/sie tatsächlich in Armenien verbracht hat.
Darüber hinaus müssen Sie einen Wissenstest der armenischen Verfassung bestehen, bevor Ihr Antrag angenommen wird. Dies ist ein einfacher Multiple-Choice-Test mit 33 Fragen, von denen Sie nur 17 richtig beantworten müssen, um den Test zu bestehen. Da Sie von den Sprachanforderungen befreit sind, können Sie einen Fremdsprachentest ablegen. In der Regel wird ein lizenzierter Übersetzer anwesend sein, um die Fragen zu übersetzen.
3. Staatsbürgerschaft nach Wohnort
Sie können die armenische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn Sie sich seit drei Jahren dauerhaft im Land aufhalten.
Da das Gesetz über die Staatsbürgerschaft den Begriff "ständiger Wohnsitz" nicht definiert und keine Mindestaufenthaltspflicht vorsieht, gilt die Dreijahrespflicht in der Praxis als erfüllt, wenn der Antragsteller eine Aufenthaltserlaubnis in Armenien (vorübergehend, dauerhaft oder besonders) behält. während dieser Zeit, unabhängig davon, wie viele Tage er/ sie tatsächlich in Armenien verbracht.
Sie können ein legaler Einwohner werden, indem Sie in Armenien investieren, ein Unternehmen gründen, arbeiten oder im Land studieren. Weitere Informationen finden Sie auf der Residenzseite.
Zusätzlich zum dreijährigen Aufenthalt müssen Sie einen Test der Kenntnis der armenischen Verfassung bestehen. Dies ist ein einfacher Multiple-Choice-Test mit 33 Fragen, von denen Sie nur 17 richtig beantworten müssen, um den Test zu bestehen. Der Test wird auf Armenisch gegeben, so dass Sie einige Zeit (vielleicht 1-2 Monate) verbringen müssen, um grundlegende Armenisch zu lernen.
4. Ausnahme Staatsbürgerschaft (Investition)
In einigen Fällen können bedeutende Spenden oder Investitionen als "außergewöhnliche Dienstleistungen" für Armenien betrachtet werden, für die der Präsident die Staatsbürgerschaft ohne andere Anforderungen gewähren kann. Die außergewöhnliche Staatsbürgerschaft wird auf beschleunigter Basis (in der Regel innerhalb von 2-3 Monaten) gewährt, da das Büro des Premierministers Kandidaten direkt beim Präsidenten einreichen kann, ohne dass ein interministerieller Staatsbürgerschaftsausschuss durchlaufen werden muss.
Jeder Fall wird auf seine individuellen Verdienste geprüft und die Faktoren, die die Entscheidung beeinflussen können, sind die Höhe der Investitionen und/ oder gemeinnützige Beiträge, Schaffung von Arbeitsplätzen, Zahlung von Steuern, die Staatsangehörigkeit des Antragstellers, seine/ ihre Verbindungen zum Land usw.
5. Pässe, Ausweispapiere, Sozialversicherungsnummer
Nachdem der Präsident der Republik Ihre Staatsbürgerschaftsverordnung unterzeichnet hat, können Sie einen armenischen Pass und Personalausweis beantragen. Sie haben derzeit die Möglichkeit, einen regulären oder biometrischen Reisepass zu beantragen. Wenn Sie einen regulären Reisepass erhalten haben, können Sie später einen biometrischen Reisepass beantragen und erhalten und haben somit zwei gültige Pässe. Bitte beachten Sie, dass der biometrische Reisepass auch Ihren "Wohnort" anzeigt. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Wohnsitzland auf Ihrem Reisepass erscheint, verwenden Sie am besten einen normalen Reisepass.
Sie können auch einen Personalausweis (Personalausweis) erhalten, der in Form einer Plastikkarte ausgestellt wird. Dieses Dokument enthält auch Ihre Sozialversicherungsnummer (Nummer des öffentlichen Dienstes).
6. Sonderwohnsitz (Sonderpass)
Vor der Legalisierung der doppelten Staatsbürgerschaft in Armenien im Jahr 2005 waren spezielle Pässe unter ethnischen Armeniern sehr verbreitet, die ihre aktuelle Staatsbürgerschaft nicht aufgeben wollten. Aber schon jetzt ziehen es viele Ausländer vor, eine spezielle Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, anstatt vollwertige Bürger zu werden (zum Beispiel aus Bedenken über den Militärdienst).
Eine spezielle Aufenthaltserlaubnis (Reisepass) ist zehn Jahre gültig und kann alle 10 Jahre auf unbestimmte Zeit verlängert werden. Sie unterscheidet sich von einer vorübergehenden/dauerhaften Aufenthaltserlaubnis dadurch, dass sie in Form eines Reisepasses statt einer Karte ausgestellt wird. Es ermöglicht seinem Inhaber die freie Einreise und Ausreise nach Armenien ohne Visum, ohne Arbeitserlaubnis oder andere Dokumente. Ein bemerkenswerter Vorteil eines speziellen Passes ist, dass sein Inhaber landwirtschaftliche und andere Länder direkt in seinem Namen besitzen kann, ohne dass eine juristische Person gegründet werden muss.
In der Praxis erhalten Ausländer armenischer Herkunft, also ethnische Armenier, spezielle Pässe. In Ausnahmefällen können spezielle Pässe an Nicht-Armenier ausgestellt werden, die in Armenien wirtschaftliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben. Kinder unter 16 Jahren können auch spezielle Pässe erhalten.
Die Zeit, die benötigt wird, um einen speziellen Pass zu erhalten, ist ungefähr 60 Tage. Im Gegensatz zu Staatsbürgerschaftsanträgen können Sie einen speziellen Reisepass aus der Ferne beantragen, indem Sie Ihrem Vertreter eine Vollmacht erteilen.
7. Familienmitglieder
Wenn Sie die armenische Staatsbürgerschaft besitzen, können Ihre minderjährigen Kinder die Staatsbürgerschaft sofort auf Ihren Wunsch erhalten. Wenn Sie jedoch nicht in Armenien leben, kann die Zustimmung des zweiten Elternteils des Kindes erforderlich sein. Die Zustimmung des Kindes ist auch erforderlich, wenn er/ sie 14 Jahre oder älter ist. Pässe für Kinder können ohne Ihre Anwesenheit bei Ihrem Anwalt oder einem anderen Vertreter in Armenien ausgestellt werden, dem Sie ausgestellt haben
Vollmacht. Ab 2018 kann ein ethnisches armenisches Kind die armenische Staatsbürgerschaft erhalten, auch wenn kein Elternteil ein Staatsbürger Armeniens ist.
Erwachsene Söhne und Töchter müssen in der Regel ein separates Einbürgerungsverfahren durchlaufen.
Ihr Ehepartner kann die armenische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn er/sie die oben im Abschnitt "Staatsbürgerschaft durch Heirat" angegebenen Kriterien erfüllt.
Nach der Erteilung der Staatsbürgerschaft können Ihr Ehepartner, Elternteil, Sohn, Tochter, Bruder, Schwester, Großvater oder Großmutter oder Enkel eine vorübergehende (für ein Jahr) Aufenthaltserlaubnis erhalten. Eine dauerhafte (fünfjährige) Aufenthaltserlaubnis kann auch nach dreijährigem Aufenthalt in Armenien erhalten werden. In einigen Fällen kann ein besonderer (10-jähriger) Aufenthaltsstatus gewährt werden (sehen Sie oben im Abschnitt "Besonderer Aufenthalt").
8. Adressregistrierung
Alle Bürger Armeniens müssen eine eingetragene Adresse haben. Die eingetragene Adresse wird hauptsächlich für die Zustellung von offiziellen Benachrichtigungen verwendet.
Wenn in Ihrem Antrag auf Staatsbürgerschaft eine ausländische Adresse angegeben wurde, wird diese automatisch als Ihre offizielle Adresse registriert. Wenn Sie eine lokale Adresse registrieren möchten (zum Beispiel, weil Ihr Reisepass oder Personalausweis "Armenien" als Ihr Wohnsitzland zeigen soll), müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie in Armenien leben. Dies kann eine Eigentumsurkunde oder Vermietung von Wohnräumen oder die Zustimmung des Eigentümers zur Registrierung sein. Wenn keines dieser Dokumente verfügbar ist, können Sie die örtliche Polizei bitten, eine Überprüfung der Fakten durchzuführen (in der Regel dauert es bis zu zwei Wochen) und bestätigen, dass Sie wirklich an der angegebenen Adresse leben. Wenn Sie unter 55 Jahre alt sind, müssen Sie sich möglicherweise an einer anderen Adresse bei einer anderen Militärabteilung im neuen Bereich Ihres Wohnsitzes anmelden.
Konsularische Registrierung ist erforderlich, wenn Sie einen Wohnsitz in einem fremden Staat haben, d. h. dort für mehr als 183 Tage bleiben.
9. Ablehnung und erneute Bewerbung
Wenn Ihr Staatsangehörigkeitsantrag abgelehnt wird, können Sie sich nach einem Jahr erneut bewerben. Die Ablehnung wird in der Regel durch eine SMS mitgeteilt, in der der Grund für die Ablehnung nicht angegeben ist. Die Ablehnung kann gerichtlich angefochten werden. In der Regel ist die einzige Möglichkeit, die Gründe für die Ablehnung herauszufinden, eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht einzulegen.
10. Anerkennung der armenischen Staatsbürgerschaft
Sie werden automatisch als armenischer Staatsbürger anerkannt, wenn Sie am 13. Juli 1995 einen ständigen Wohnsitz in Armenien hatten, vorausgesetzt, Sie waren Bürger der ehemaligen armenischen SSR und hatten keine andere Staatsbürgerschaft.
Auf Ihren Wunsch können Sie als Staatsbürger von Armenien anerkannt werden, wenn Sie keine andere Staatsbürgerschaft haben, und
Sie leben nicht in Armenien, sind ein ethnischer Armenier und ehemaliger Bürger der armenischen SSR, oder
Sie leben in Armenien und 1) Sie waren ein Bürger der ehemaligen USSR oder 2) Sie sind ein ethnischer Armenier.