Benötigen Pakistaner ein Arbeitsvisum für Österreich?
Ja, pakistanischer Bürger müssen ein Visum D beantragen und eine Arbeitserlaubnis erhalten, bevor sie in Österreich eine Arbeit aufnehmen können.
Arbeitsmöglichkeiten in Österreich für Pakistaner
- Ingenieurwesen und Technologie: Österreichs starke Industrie benötigt Ingenieure, insbesondere in den Bereichen Maschinenbau, Elektrotechnik und Automobiltechnik.
- Informationstechnologie (IT): Aufgrund des wachsenden Technologiesektors gibt es eine hohe Nachfrage nach Softwareentwicklern, IT-Beratern und Experten für Cybersicherheit.
- Gesundheitswesen: Mediziner wie Ärzte, Krankenpfleger und Physiotherapeuten werden zur Unterstützung des österreichischen Gesundheitssystems dringend benötigt.
- Tourismus und Gastgewerbe: Österreich als beliebtes Reiseziel benötigt stetig Fachkräfte im Gastgewerbe, einschließlich Hotelmanagement und Gastronomie.
Arbeitsvisum für Österreich für Pakistaner
Sie benötigen eine Arbeitserlaubnis, doch diese allein reicht nicht aus, um nach Österreich einzureisen. Ein nationales D-Visum ist erforderlich, bevor Sie umziehen, und ermöglicht Ihnen einen Aufenthalt von bis zu sechs Monaten. Es dient ausschließlich der Einreise nach Österreich, und sobald Sie Ihre Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten haben, ist kein weiteres Visum erforderlich.
Wichtig: Nach Ihrer Ankunft haben Sie drei Tage Zeit, um sich beim Meldeamt zu registrieren.
Wie beantragen pakistanischer Bürger ein Arbeitsvisum für Österreich?
Um ein nationales D-Visum für Österreich zu erhalten, müssen pakistanischer Bürger ihren Antrag bei einer Botschaft, einem Konsulat oder einer Visastelle in ihrem Heimatland einreichen.
Der Prozess beginnt mit der Beantragung einer Arbeitserlaubnis. Sobald Sie diese erhalten haben, wird der Visumantrag einfacher, da Ihr zukünftiger österreichischer Arbeitgeber Sie bereits registriert hat.
Erforderliche Dokumente für pakistanischer Bürger, die ein Arbeitsvisum für Österreich beantragen
Um ein Arbeitsvisum für Österreich zu beantragen, müssen Pakistaner folgende Dokumente vorlegen:
- Ein ausgefülltes Antragsformular für das langfristige Arbeitsvisum
- Einen gültigen Reisepass mit Kopien aller Seiten
- Zwei Farbfotos (3,5 x 4,5 cm)
- Quittung über die Zahlung der Konsulargebühr
- Ein polizeiliches Führungszeugnis
- Eine Arbeitserlaubnis
- Biometrische Daten (falls erforderlich)
- Eine Krankenversicherung, die für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig ist und eine Mindestdeckung von 30.000 Euro aufweist
- Ein Sprachnachweis
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Arbeitsvisums für Österreich für pakistanischer Bürger?
Für pakistanischer Bürger dauert die Beantragung eines Arbeitsvisums für Österreich in der Regel etwa 8 Wochen. Innerhalb dieses Zeitraums sollten Sie eine Antwort von der Botschaft erhalten, obwohl gelegentlich Verzögerungen aufgrund unvorhergesehener Umstände auftreten können.
Wie lange ist ein Arbeitsvisum für Österreich gültig?
Ein Arbeitsvisum für Österreich ist für zwei Jahre gültig. Während dieser Zeit können Sie im Land leben und arbeiten. Falls Ihr Arbeitsvertrag vor Ablauf des Visums endet, wird es verlängert, um den Arbeitszeitraum plus zusätzliche drei Monate abzudecken.
Können pakistanischer Bürger eine EU Blue Card in Österreich beantragen?
Ja, pakistanischer Bürger können in Österreich eine EU Blue Card beantragen. Um sich zu qualifizieren, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Ein abgeschlossenes Hochschulstudium an einer akkreditierten Universität (mindestens drei Jahre Studium).
- Ein Gehalt von mindestens dem 1,5-fachen des durchschnittlichen Jahresgehalts in Österreich.
- Die Position darf nicht als offene Stelle für Arbeitssuchende beim staatlichen Arbeitsmarktservice gelistet sein.
- Sie müssen ein gesichertes Jobangebot in Österreich für mindestens ein Jahr haben.
Wie können pakistanischer Bürger ein Arbeitssuchenden-Visum für Österreich beantragen?
Ein Arbeitssuchenden-Visum erlaubt Ihnen, bis zu sechs Monate in Österreich zu bleiben, um eine Arbeitsstelle zu finden. Um sich zu bewerben, müssen pakistanischer Bürger hochqualifiziert sein und mindestens 70 Punkte im österreichischen Punktesystem erreichen.
Können Pakistaner ihre Familienangehörigen mit einem Arbeitsvisum nach Österreich bringen?
Ja, Pakistaner mit einer Rot-Weiß-Rot-Karte können ihre Familienangehörigen mitbringen. Sie können eine Rot-Weiß-Rot-Karte Plus beantragen, die ihnen erlaubt, für 1–2 Jahre in Österreich zu leben und zu arbeiten. Berechtigte Familienmitglieder sind:
- Ehepartner
- Eingetragene gleichgeschlechtliche Partner
- Minderjährige Kinder
Arbeitserlaubnis in Österreich für Pakistaner
Eine Arbeitserlaubnis ist erforderlich, aber sie ermöglicht Ihnen nicht die Einreise nach Österreich. Zunächst müssen Sie ein nationales D-Visum beantragen, das Ihnen einen Aufenthalt von bis zu sechs Monaten erlaubt. Dieses Visum dient ausschließlich der Einreise, und sobald Sie Ihre Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten, ist kein weiteres Visum erforderlich.
Denken Sie daran: Sie müssen sich innerhalb von drei Tagen nach Ihrer Ankunft beim Meldeamt registrieren.
Wie können Pakistaner eine Arbeitserlaubnis in Österreich erhalten?
Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die qualifizierten pakistanischer Bürgern erlaubt, bis zu zwei Jahre in Österreich zu leben und zu arbeiten. Sie ist jedoch nicht für alle verfügbar – sie wird nur Fachkräften erteilt, die bestimmte Anforderungen erfüllen. Österreich verwendet ein Punktesystem zur Bewertung von Qualifikationen, Berufserfahrung, Sprachkenntnissen und Alter.
Wer kann eine Rot-Weiß-Rot-Karte in Österreich beantragen?
pakistanischer Bürger können für eine Rot-Weiß-Rot-Karte in Frage kommen, wenn sie zu einer der folgenden Kategorien gehören:
- Hochqualifizierte Fachkräfte
- Fachkräfte in Mangelberufen
- Sonstige Schlüsselkräfte
- Absolventen österreichischer Universitäten oder Hochschulen
Die Genehmigung wird in Form einer physischen Karte mit Ihren persönlichen Daten und Foto ausgestellt. Sie dient als Nachweis sowohl Ihres Arbeits- als auch Ihres Aufenthaltsstatus in Österreich, daher ist es wichtig, sie stets bei sich zu tragen.
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Erforderliche Dokumente für eine österreichische Arbeitserlaubnis für Pakistaner
Wenn Sie als pakistanischer Bürger eine Arbeitserlaubnis in Österreich beantragen, müssen Sie bestimmte Dokumente vorlegen, um Ihren Antrag zu unterstützen. Dazu gehören:
- Arbeitgeberantrag – eine offizielle Erklärung Ihres österreichischen Arbeitgebers gemäß dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)
- Akademische und berufliche Qualifikationen – Kopien von Diplomen, Zertifikaten und Empfehlungsschreiben
- Sprachzertifikat – Nachweis über Deutsch- oder Englischkenntnisse
- Forschungsnachweise – falls zutreffend, Dokumente zur Bestätigung wissenschaftlicher Arbeiten, Forschungspublikationen oder Universitätszugehörigkeiten
- Patentanmeldung – offizieller Auszug aus einem nationalen oder regionalen Patentregister, falls vorhanden
- Einkommensnachweis – Steuerunterlagen, die Ihr Gehalt des Vorjahres bestätigen
- Nachweis über Managementerfahrung – ein Empfehlungsschreiben eines früheren Arbeitgebers zur Bestätigung Ihrer Führungsposition
- Unternehmensverzeichnisnachweis – Bestätigung, dass Ihr früherer Arbeitgeber ein börsennotiertes Unternehmen ist
- Bildungsnachweise – Universitätszeugnisse und Zertifikate, falls Sie in Österreich studiert haben
- Habilitationszertifikat – Nachweis über postdoktorale Qualifikationen, falls zutreffend
- Unterzeichneter Arbeitsvertrag – ein rechtsverbindliches Jobangebot eines österreichischen Arbeitgebers mit Angabe des Gehalts und der Arbeitsbedingungen
Eine vollständige und korrekt formatierte Einreichung aller erforderlichen Dokumente hilft, Verzögerungen im Genehmigungsprozess zu vermeiden.
Wie erhalten pakistanischer Bürger eine Arbeitserlaubnis in Österreich?
Um eine Rot-Weiß-Rot-Karte zu beantragen, befolgen Sie diese Schritte:
- Suchen Sie sich eine Arbeitsstelle.
- Ihr Arbeitgeber muss einen Antrag beim Arbeitsmarktservice (AMS) stellen.
- Nach der Genehmigung der Erlaubnis beantragen Sie ein Arbeitsvisum bei der Botschaft.
- Nach Ihrer Ankunft in Österreich beantragen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung.
Wie viel kostet eine Arbeitserlaubnis in Österreich für pakistanischer Bürger?
Die Gesamtkosten für eine Arbeitserlaubnis in Österreich betragen etwa 160 Euro. Die Gebühren setzen sich wie folgt zusammen:
- 120 Euro bei der Antragstellung
- Zusätzliche 20 Euro bei der Ausstellung der Erlaubnis
- 20 Euro für polizeiliche Identifikationsdaten
Können pakistanischer Bürger mit einer österreichischen Arbeitserlaubnis den Arbeitgeber wechseln?
Nein, mit einem regulären österreichischen Arbeitsvisum können Sie den Arbeitgeber nicht wechseln. Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden. Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln möchten, müssen Sie eine neue Arbeitserlaubnis beantragen.
Mit einer Rot-Weiß-Rot-Karte Plus haben Sie die Flexibilität, für einen anderen Arbeitgeber zu arbeiten, ohne eine neue Genehmigung beantragen zu müssen.
Können Pakistaner ihre österreichische Arbeitserlaubnis verlängern?
Ja, pakistanischer Bürger können ihr Arbeitsvisum in Österreich verlängern. Sie können die Verlängerung Ihrer Rot-Weiß-Rot-Karte Plus für weitere zwei Jahre beantragen. Falls Sie die Karte bereits zwei Jahre lang besitzen, können Sie eine neue Karte beantragen, die dann für drei Jahre gültig ist.
Stellen Sie sicher, dass Sie den Verlängerungsantrag drei Monate vor Ablauf Ihres Visums einreichen.
Nach fünf Jahren Aufenthalt in Österreich mit einer Arbeitserlaubnis haben Sie Anspruch auf einen langfristigen EU-Aufenthaltsstatus. Ihre Aufenthaltserlaubnis muss ebenfalls verlängert werden.
Hinweis: Sie müssen außerdem Modul 1 des Integrationsabkommens abschließen, um grundlegende Deutschkenntnisse gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
Firmenname und Adresse
Für die Entwicklung eines Unternehmens auf einem ausländischen Markt sind der Name und die Adresse des Unternehmens von großer Bedeutung. Achten Sie bei der Wahl eines Firmennamens in Österreich auf die Art der Personengesellschaft (offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft) und der Kapitalgesellschaft (private oder öffentliche Gesellschaft). Sie können sich auch von der Wirtschaftskammer Österreich bezüglich Ihres Firmennamens beraten lassen.
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Die Firmengründung in Österreich ist ohne eine richtige Adresse nicht vollständig. Verschiedene Institutionen werden den gesamten offiziellen Schriftverkehr (z.B. Versicherungen, Steuern, Sozialversicherung usw.) an diese registrierte Adresse senden.
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Besteuerung
Die österreichische Regierung bietet erschwingliche Steuerregelungen für ausländische Unternehmen, die im Land tätig sind. Ihre steuerlichen Anforderungen für eine Geschäftstätigkeit in Österreich umfassen Folgendes:
- Auf das Gesamteinkommen und den Reingewinn des Unternehmens wird eine Körperschaftssteuer von 25 % erhoben. Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung gilt ein Mindestbetrag von 3.500 EUR, während dieser Betrag für Aktiengesellschaften auf 1.750 EUR reduziert wird.
- 20% Mehrwertsteuer (MwSt.)
- Einzelunternehmer, die 30.000 EUR oder weniger verdienen, sind berechtigt, Einkommensteuer zu einem Satz von 23% bis 50% zu zahlen.
- Auf Zinserträge wird eine persönliche Einkommensteuer von 25 % erhoben. Dies gilt auch für Einkünfte aus Wertpapieren.
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Unternehmerisches Kapital
Das Stammkapital ist entscheidend für die Gründung einer Offshore-Gesellschaft in Österreich. Es ist die Mindestinvestition, die Sie tätigen müssen, um ein Unternehmen in Österreich zu gründen. Diese Kosten hängen von der Art der rechtlichen Unternehmensstruktur ab. Für offene Handelsgesellschaften oder Kommanditgesellschaften gibt es keine vorgeschriebenen Mindestinvestitionen.
Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung beträgt dieser Betrag jedoch 35.000 €, wovon (mindestens) 17.500 € in bar bei der Bank hinterlegt werden müssen. Bei Aktiengesellschaften beträgt die Mindestanlage 70.000 Euro, wobei 25 % dieses Betrags in bar eingezahlt werden müssen.
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Direktor/Beauftragter
Für den rechtlichen Betrieb von Aktiengesellschaften ist ein Vorstand erforderlich. Das österreichische Recht schreibt außerdem mindestens drei Aufsichtsratsmitglieder vor. Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind mindestens ein Geschäftsführer und drei Aufsichtsratsmitglieder erforderlich.
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Aktionäre
Das österreichische Recht sieht keine Beschränkung der Höchstzahl der Aktionäre einer Gesellschaft vor, es muss jedoch mindestens ein Aktionär vorhanden sein.
Bei einer Aktiengesellschaft haften die Aktionäre der Gesellschaft gegenüber nicht persönlich, und die Aktien eines jeden Aktionärs müssen im österreichischen Firmenbuch eingetragen werden. Bei einer offenen Handelsgesellschaft hingegen haften die Aktionäre für die Gewinne und Verluste mit ihrem Vermögen.
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Bewilligung
Um in Österreich mit Waren handeln zu können, müssen Sie bei den örtlichen Behörden eine Gewerbeberechtigung beantragen. Um sich für diese Lizenz anzumelden, müssen Sie Ihre grundlegenden Daten wie Name, Kontaktinformationen, Firmenanschrift, Name, Art des Unternehmens usw. angeben.
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Bankverbindung
Um eine Offshore-Gesellschaft in Österreich zu gründen, müssen Sie ein lokales Bankkonto einrichten, um das Mindestkapital einzuzahlen. Außerdem müssen Sie eine Bestätigung der Kontoeröffnung einholen, da diese für die Gewerbeanmeldung obligatorisch ist.
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Arten von Unternehmensstrukturen in Österreich
Nachfolgend finden Sie die Arten von juristischen Personen, die Sie in Österreich gründen können:
1. Aktiengesellschaft (AG)
Eine Aktiengesellschaft oder Personengesellschaft ist auf den Besitz von Aktien beschränkt. Die Aktien können an der Börse gehandelt werden. Nach österreichischem Recht ist ein Aufsichtsrat mit mindestens drei Mitgliedern erforderlich. Aktiengesellschaften sind juristische Personen, die von einem einzigen Aktionär oder von mehreren Aktionären mit einer Mindesteinlage von 70.000 EUR gegründet werden können.
2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine der beliebtesten Rechtsformen für die Geschäftstätigkeit. Sie ist beliebt wegen der größeren gesellschaftsrechtlichen Kontrolle und der Möglichkeit, einen kleineren Anteil am Stammkapital zu haben. Die Mindestinvestition für diese Unternehmensform beträgt 35.000 EUR, von denen 50 % vor der Eintragung eines Unternehmens in Österreich bei einer lokalen Bank eingezahlt werden müssen.
3. Offene Handelsgesellschaft (OG)
In Österreich liegt eine offene oder offene Handelsgesellschaft vor, wenn sich zwei juristische (mindestens) oder natürliche Personen zusammenschließen und als eine Einheit auftreten. Bei einer offenen Handelsgesellschaft haftet jeder Partner sowohl einzeln als auch gesamtschuldnerisch. Ein Gewerbeschein und eine Bescheinigung über die Eintragung in das österreichische Handelsregister sind die einzigen beiden formalen Voraussetzungen für die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft.
4. Kommanditgesellschaft (KG)
Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist dieselbe wie die einer offenen Handelsgesellschaft. Der Unterschied zur KG besteht jedoch darin, dass mindestens ein Gesellschafter ein Komplementär sein muss, der die volle Verantwortung für die Leitung der Gesellschaft, ihre Pflichten und Rechte übernimmt. Die anderen Gesellschafter sind Kommanditisten, die nur für ihre Einlagen haften. Die formalen Voraussetzungen für eine Kommanditgesellschaft sind die gleichen wie für eine offene Handelsgesellschaft.
5. Stille Gesellschaft (stGes)
Diese Struktur ist einer Kommanditgesellschaft sehr ähnlich, bei der nur ein Gesellschafter die gesamte Haftung des Unternehmens übernimmt. Der Hauptunterschied besteht darin, dass eine stille Gesellschaft den stillen Gesellschaftern keinerlei Haftung oder Verwaltungsbefugnisse einräumt.
6. Einzelunternehmen
Dies ist die zweithäufigste Unternehmensform in Österreich, bei der das gesamte Unternehmen im Besitz einer Person ist. Diese Form der Selbstständigkeit bietet dem Eigentümer Investitionsfreiheit, eine einfache Buchführung und eine moderate Besteuerung (wobei die Besteuerung je nach Umsatzentwicklung variieren kann). Um ein Unternehmen in Österreich zu gründen, benötigen Sie außerdem einen Gewerbeschein.
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Prozess der Unternehmensregistrierung
Die Anforderungen für die Firmengründung in Österreich sind wie folgt:
- Aktionäre.
- Gesellschaftervertrag oder notarielle Gründungserklärung
- Geschäftsführende Direktoren
- Name der Gesellschaft
- Gründungsurkunde
- Gründungsurkunde
- Mindestaktienkapital
- Lokales Bankkonto
- Jahresabschlüsse des Unternehmens
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Registrierungsprozess:
Sobald Sie alle erforderlichen Unterlagen beisammen haben, können Sie mit der Registrierung Ihres Unternehmens beginnen.
- Der erste Schritt ist die Genehmigung Ihres Firmennamens und Ihrer Aktivitäten durch das Handelsregister (HRA). Zu diesem Zweck müssen Sie möglicherweise auch bestimmte persönliche Daten angeben.
- In einem zweiten Schritt müssen Sie die satzungsmäßigen Dokumente Ihres Unternehmens erstellen und notariell beglaubigen lassen.
- Der letzte Schritt besteht darin, die Dokumente beim Handelsregister einzureichen, um eine Gewerbegenehmigung in Österreich zu erhalten.
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Sobald Ihr Unternehmen eingetragen ist, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Dazu gehören:
- Beantragung der steuerlichen Registrierung.
- Ausgabe von Aktienzertifikaten an die Aktionäre des Unternehmens.
- Anmeldung der Mitarbeiter zur Sozialversicherung.
- Anfertigung eines Firmensiegels.
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Wie hoch sind die Kosten für die Registrierung eines Unternehmens in Österreich?
Die Kosten für die Registrierung eines Unternehmens in Österreich belaufen sich auf etwa 7.400 EUR für das erste Jahr. Darin enthalten sind die Kosten für:
- Vorbereitung der rechtlichen Dokumente in Österreich
- Eintragung Ihres Unternehmens, Zahlung der Steuern
- Gebühren für die Registrierung
- Die jährlichen Kosten für die Aufrechterhaltung des Unternehmens im folgenden Jahr können sich auf etwa 3500 EUR belaufen. Darüber hinaus ist eine Gebühr von 47,30 EUR für die Erteilung eines Gewerbescheins in Österreich erforderlich.
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Können Ausländer, die sich mit bestimmten Genehmigungen in Österreich aufhalten, ein Unternehmen in Österreich gründen?
Um eine Offshore-Gesellschaft in Österreich zu gründen, müssen Sie ein Visum und eine Arbeitserlaubnis beantragen, wenn Sie kein EWR- oder EU-Bürger sind. Sie müssen sich an eine österreichische Botschaft wenden, um eine Rot-Weiß-Rot-Karte, ein Geschäftsvisum oder eine Blaue Karte EU zu beantragen.
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Staatliche Unterstützung für Unternehmen mit ausländischem Kapital
Die österreichische Regierung misst der Entwicklung ausländischer Unternehmen in Österreich große Bedeutung bei. Die österreichische Regierung bietet attraktive steuerliche Anreize, um ausländische Unternehmen ins Land zu holen.
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Gruppenbesteuerung von Unternehmen
Die österreichische Regierung erlaubt es zwei oder mehr Unternehmen, eine steuerliche Gruppe zu bilden, um ihren steuerpflichtigen Nettowert zu reduzieren. Diese Gruppe kann auch ausländische Mitglieder umfassen. Voraussetzung für die Bildung einer Gruppe ist jedoch, dass die Muttergesellschaft direkt oder indirekt mehr als 50 % der Anteile an der Tochtergesellschaft besitzt. Gewinne und Verluste der inländischen Gruppe, einschließlich der Verluste der ausländischen Tochtergesellschaft, werden verrechnet. Die Verrechnungsbesteuerung ist eine Methode, die den zu versteuernden Betrag erheblich verringert.
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Benötigen Sie ein Geschäftsvisum in Österreich?
Staatsangehörige von EWR/EU- und Schengen-Ländern sowie von Ländern mit Visa-Freiheitsabkommen (USA, Neuseeland, Australien, Japan, Kanada, etc.) benötigen kein Geschäftsvisum für Österreich, sofern sie sich innerhalb von sechs Monaten 90 Tage in Österreich aufhalten.
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Voraussetzungen für ein Geschäftsvisum nach Österreich
Wenn Sie in Österreich geschäftlich tätig werden wollen und aus einem Land kommen, das kein Visumabkommen mit Österreich hat, müssen Sie sich darauf vorbereiten, ein Geschäftsvisum zu beantragen. Sie benötigen ein paar Dokumente, darunter:
- Visumantragsformular. Sie müssen dieses Formular ausdrucken und mit Ihren persönlichen Daten ausfüllen und es dann zu den übrigen Ihren Unterlagen hinzufügen.
- Reisepass. Sie müssen ein gültiges Reisedokument besitzen. Ihr Reisepass darf nicht abgelaufen sein und muss auch während Ihres Aufenthalts in Österreich gültig sein. Stellen Sie sicher, dass er während Ihres Besuchs nicht abläuft, sonst wird Ihnen kein Visum ausgestellt. Außerdem muss er zwei leere Seiten haben.
- Ausweisfotos. Sie müssen zwei aktuelle Fotos mitbringen, die Ihre Identität bestätigen und den Schengener Fotoregeln entsprechen. Die Bilder müssen sein:
- Die Größe von 35 x 40 mm.
- Aufgenommen innerhalb der letzten 6 Monate.
- Aufgenommen mit weißem Hintergrund.
- So aufgenommen, dass die Ohren und Augenbrauen sichtbar sind.
- Mit einem neutralen Gesichtsausdruck aufgenommen.
- Frühere Pässe. Falls Sie frühere Pässe besitzen, die innerhalb der letzten 7 Jahre ausgestellt wurden, müssen Sie auch Kopien davon vorlegen.
- Bestätigung des beruflichen Status. Je nach Ihrem derzeitigen Status müssen Sie eine Kopie eines dieser Dokumente vorlegen:
- Bei Beschäftigung: einen Arbeitsvertrag.
- Wenn Sie Student sind: Schulunterlagen.
- Wenn Sie selbständig sind: eine Kopie Ihrer Gewerbeerlaubnis.
- Wenn Sie im Ruhestand sind: Pensionskassenausweis.
- Einladungsschreiben. Sie müssen ein Einladungsschreiben eines Handelsunternehmens vorlegen, das in Österreich tätig sein wird.
- Kontoauszüge. Bitte achten Sie darauf, dass auch Ihre letzten Kontoauszüge Teil der Unterlagen sind. Sie sollten nicht älter als 6 Monate sein.
- Visumgebühr. Bevor Sie ein Visum beantragen, müssen Sie die Gebühr bezahlen und die Quittung Ihrem Antrag beifügen. Die Gebühr ändert sich entsprechend:
- Der Preis für ein Schengen-Visum für einen Erwachsenen: 80 Euro.
- Der Preis für ein Schengen-Visum für Bürger der Russischen Föderation, der Ukraine, Albaniens, Bosniens und Herzegowinas, Mazedoniens, Montenegros, Serbiens, Moldawiens und Georgiens: 35 Euro.
- Detaillierte Route. Sie sollten unter anderem eine detaillierte Reiseroute für Ihre Reise haben. Es ist wichtig, Informationen zu enthalten wie:
- Datum der Abreise.
- Datum der Rückkehr.
- Flugnummer.
- Besuchsplan.
- Andere Schengen-Länder, die Sie besuchen werden (falls zutreffend).
- Bestätigte Unterkunft. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie einen Nachweis darüber haben, dass Sie während Ihres Aufenthalts eine Unterkunft besorgt haben. Dies kann entweder eine Hotelbuchung, ein Airbnb-Angebot, eine Privatunterkunft oder eine andere Art von Unterkunft sein, solange Sie nachweisen können, dass Sie einen Platz zum Wohnen haben.
- Schengen-Reiseversicherung. Ohne eine Reiseversicherung erhalten Sie kein Visum. Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihre Versicherung Notfälle bis zu einer Höhe von 30.000 € abdeckt.
- Kopien des vorherigen Schengen-Visums. Dies ist nur erforderlich, wenn Sie zuvor ein Schengen-Visum hatten (unabhängig vom Land).
- Begleitschreiben. Sie müssen ein Schreiben mit dem Grund für Ihren Besuch vorlegen.
- Heiratsurkunde / Familienkarte. Sie wird nur in Fällen verwendet, in denen der Ehemann/die Ehefrau den Ehemann/die Ehefrau auf einer Geschäftsreise begleitet.
* Bitte beachten Sie, dass alle Dokumente in englischer oder deutscher Sprache abgefasst sein müssen; ansonsten müssen sie von einem beglaubigten Übersetzer übersetzt werden.
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Wo können Sie ein Geschäftsvisum für Österreich beantragen?
Sie müssen den Antrag bei der Botschaft, dem Konsulat oder der offiziellen Vertretung der österreichischen Regierung in Ihrem Land stellen. Die Botschaften sind für die Erteilung aller Arten von Schengen-Visa zuständig.
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Wann können Sie den Antrag auf ein Geschäftsvisum für Österreich stellen?
Es ist immer am besten, ein Geschäftsvisum mindestens drei Wochen vor Ihrem geplanten Besuch zu beantragen. Stellen Sie den Antrag nicht länger als drei Monate im Voraus, da Sie höchstwahrscheinlich keine positive Antwort erhalten werden.
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Können Sie mit einem österreichischen Geschäftsvisum in andere Schengen-Länder reisen?
Die Länder des Schengen-Raums haben ihre Grenzen abgeschafft und ihre Einwohner können sich in diesen Ländern frei bewegen. Wer ein gültiges Schengen-Visum besitzt, kann in jedes beliebige Schengen-Land einreisen.
Geben Sie in Ihrem Antrag jedoch unbedingt an, welche Länder Sie besuchen möchten. Unabhängig davon, wohin Sie reisen wollen, müssen Sie den Antrag bei der österreichischen Vertretungsbehörde stellen, da Österreich Ihr Hauptreiseziel ist.
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Wie lange können Sie sich mit einem Geschäftsvisum in Österreich aufhalten?
Ein Geschäftsvisum ist für 90 Tage innerhalb von sechs Monaten gültig. Das bedeutet, dass Sie während dieser sechs Monate in den Schengen-Raum einreisen und maximal 90 Tage bleiben können. Wenn Ihre 90-Tage-Frist abgelaufen ist, müssen Sie in Ihr Heimatland zurückkehren.
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Was tun, wenn Sie länger bleiben müssen?
Sie können eine Visumsverlängerung beantragen, wenn Sie länger bleiben müssen. Sie sollten aber wissen, dass Sie ohne triftigen Grund wahrscheinlich keine Visumsverlängerung erhalten werden.
Ein Schengen-Geschäftsvisum kann verlängert werden, wenn:
- Der Besucher ist mit Umständen höherer Gewalt konfrontiert. Höhere Gewalt kann alles sein, was Sie daran hindert, in Ihr Land zurückzukehren, sei es eine Naturkatastrophe oder die politische Lage in Ihrem Land.
- Der Besucher hat triftige persönliche Gründe. Diese Gründe können mit jeder unerwarteten persönlichen Situation zusammenhängen, die einen längeren Aufenthalt als 90 Tage erfordert.
- Der Gast ist mit Verspätung nach Österreich eingereist. Wenn Sie nach Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihres Visums eingereist sind, können Sie eine Verlängerung um die gleiche Zeitspanne beantragen, die Sie verpasst haben.
- Der Besucher hat humanitäre Gründe. Sie müssen bleiben, um jemandem aus verschiedenen Gründen zu helfen.
Wenn Sie länger als 3 Monate bleiben möchten, können Sie zusätzlich zur Verlängerung ein langfristiges D-Visum beantragen. Dieses nationale Visum erlaubt Ihnen einen Aufenthalt von sechs Monaten, in besonderen Fällen von bis zu einem Jahr. Außerdem können Sie mit dem D-Visum auch eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, die Ihnen einen Aufenthalt in Österreich von bis zu 5 Jahren ermöglicht.
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Kann man ein Touristenvisum für geschäftliche Zwecke verwenden?
Schengen-Visa sind einheitlich, und mit einem Schengen-Visum können Sie sich für den gleichen Zeitraum zu Geschäftszwecken oder als Tourist in jedem Schengen-Land aufhalten. Allerdings können Sie ein Touristenvisum nicht für geschäftliche Zwecke verwenden.
Das liegt daran, dass die Anforderungen bei der Beantragung eines Visums je nach dem spezifischen Grund Ihres Besuchs unterschiedlich sind.