Welche Art von Genehmigung Sie benötigen, hängt davon ab, warum Sie in Österreich leben möchten. Drittstaatsangehörige können sowohl eine befristete als auch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten.
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Aufenthaltserlaubnis in Österreich zum Zweck der Beschäftigung
- Rot-Weiß-Rot Karte. Diese Art von Genehmigung ist eine Mischung aus einer Aufenthaltsgenehmigung und einer Arbeitserlaubnis. Sie können diese Karte beantragen, wenn Sie einen Arbeitsplatz in Österreich gefunden haben. Mit dieser Erlaubnis können Sie bis zu zwei Jahre lang in Österreich arbeiten und leben.
- Rot-Weiß-Rot – Karte Plus. Diese Genehmigung ist eine Verbesserung der allgemeinen Rot-Weiß-Rot - Karte, mit der Sie zwei Jahre lang bleiben und bei verschiedenen Arbeitgebern arbeiten können.
- Blaue Karte. Dieser Aufenthaltstitel wird qualifizierten Personen erteilt, die eine Ausbildung in Österreich abgeschlossen haben.
*Inhaber dieser Genehmigungen sind von der Einwanderungsquote befreit. Dies sind die Einwanderungsbeschränkungen, die von der österreichischen Regierung für jedes Bundesland und jede Art von Einwanderungsgenehmigung festgelegt wurden.
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Vorteile einer Aufenthaltserlaubnis in Österreich
Ein Drittstaatsangehöriger mit einer Aufenthaltserlaubnis in Österreich hat viele Vorteile, unter anderem:
- Freier Zugang zum Arbeitsmarkt (nicht alle Genehmigungen).
- Sozial- und Krankenversicherungen.
- Freiheit des Unternehmensbesitzes.
- Freizügigkeit.
- Die Möglichkeit, Familienangehörige mitzubringen.
- Zugang zu kostenloser Bildung.
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Wie beantragt man eine Aufenthaltserlaubnis in Österreich?
Um eine Aufenthaltserlaubnis in Österreich zu beantragen, müssen Sie:
- Alle Anforderungen herausfinden.
- Alle Dokumente sammeln.
- Einen Termin vereinbaren.
- Auf eine Antwort warten.
- Einen Antrag auf Erteilung eines Einreisevisums stellen.
In den meisten Fällen reicht Ihre Aufenthaltserlaubnis für die Einreise nach Österreich nicht aus, wenn Ihr Land kein Visumabkommen mit Österreich geschlossen hat. Aus diesem Grund benötigen Sie ein nationales Visum D.
Am besten ist es, zuerst eine Erlaubnis und dann ein Visum zu beantragen. Sobald Sie die Bewilligung erhalten haben, wird Ihr Visum sofort ausgestellt. Nach der Einreise nach Österreich können Sie sich bei der Meldebehörde Ihrer österreichischen Stadt anmelden, und ein Visum wird nicht mehr benötigt.
* Bitte beachten Sie, dass nicht für alle Erlaubnisse ein Visum erforderlich ist. Wenden Sie sich an die örtliche Botschaft.
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Integrationsvereinbarung
Um einen Aufenthaltstitel zu erhalten, müssen Ausländer entweder nur Modul 1 oder beide Module der Integrationsvereinbarung absolvieren. Diese ist eine Vereinbarung zwischen Drittstaatsangehörigen und der österreichischen Regierung, die den Integrationsprozess erleichtert.
Sie besteht aus zwei Modulen. Modul 1 umfasst das Erlernen der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen. Modul 2 umfasst das Erlernen der deutschen Sprache bis zum Niveau B1 und Grundkenntnisse über die österreichische Regierung und Gesetze.
Nicht für alle Bewilligungen müssen beide Module absolviert werden. Um beispielsweise eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, muss nur Modul 1 absolviert werden.
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Kann man die Aufenthaltserlaubnis in Österreich verlängern?
Die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden. Sie können bis zu drei Monate vor Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung einen neuen Antrag stellen. Die Erneuerung des Antrags kann bei der zuständigen Behörde in der österreichischen Stadt, in der Sie wohnen, vorgenommen werden.
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Können Sie in Österreich einen dauerhaften Wohnsitz erhalten?
Ja. Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahre können einen Daueraufenthaltstitel beantragen. Aufenthaltserlaubnis. Langfristiger Aufenthalt - EU.
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Wohin können Sie mit einer Aufenthaltserlaubnis in Österreich reisen?
Mit einer Aufenthaltserlaubnis in Österreich können Sie ohne Einschränkungen in jedes Schengen- oder EWR/EU-Land reisen. Sie können auch in jedes andere Land reisen, mit dem Österreich ein Visumabkommen geschlossen hat.
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Wie viel kostet eine Aufenthaltserlaubnis in Österreich?
Die Antragsgebühr für einen Aufenthaltstitel in Österreich beträgt 120 Euro für Personen ab 6 Jahren. Für Kinder unter 6 Jahren – 75 Euro. Es werden zusätzliche Gebühren von bis zu 20 Euro verlangt.
Der Antrag auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis kostet 210 Euro für Personen über sechs Jahren und 195 Euro für Personen unter sechs Jahren.
Wer kann ein österreichisches Visum zur Familienzusammenführung erhalten?
Österreichische Staatsbürger oder Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung können für ihre Familienangehörigen, die Drittstaatsangehörige sind, ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Zu den berechtigten Familienangehörigen zählen:
- Verheiratetes Paar.
- Eingetragener gleichgeschlechtlicher Partner.
- Kinder bis zum Alter von 18 Jahren.
- Partner in Langzeitbeziehungen (unter bestimmten Umständen).
- Andere Verwandte (unter bestimmten Bedingungen).
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Ein Familienvisum wird für Familienangehörige von Personen ausgestellt, die eine Sondererlaubnis haben:
- Inhaber einer Rot-Weiß-Rot Karte (Inhaber eines Arbeitsvisums) oder einer Blauen Karte EU.
- Inhaber einer Rot-Weiß-Rot – Karte Plus.
- Inhaber einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis in Österreich.
- Inhaber einer Niederlassungsbewilligung (für Selbstständige).
- Inhaber einer Niederlassungsbewilligung (für Forscher).
- Inhaber einer besonderen Niederlassungsbewilligung (für Sonderfälle der selbständigen Erwerbstätigkeit).
- Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungsbewilligung.
- Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach Artikel 50 EUV.
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Voraussetzungen für die Familienzusammenführung in Österreich
Um ein österreichisches Visum zur Familienzusammenführung zu erhalten, müssen Sie einige allgemeine Kriterien erfüllen. Erstens muss Ihr Familienmitglied eine Aufenthaltserlaubnis haben (siehe oben) oder die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Zweitens müssen Sie einige Dokumente für den Antrag vorbereiten:
- Reisepass. Sie müssen einen gültigen Reisepass besitzen, also Ihr Dokument muss während Ihres Aufenthalts in Österreich gültig sein und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
- Kopien Ihres früheren Reisepasses (falls vorhanden).
- Finanzielle Mittel. Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt als Einwohner Österreichs selbst bestreiten können und nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind. Ihr Einkommen muss dem Standardeinkommen in Österreich entsprechen (oder es übersteigen).
- Foto. Sie müssen ein aktuelles Foto von sich vorlegen.
- Visumantragsformular. Sie müssen das Formular ausdrucken und mit Ihren persönlichen Daten ausfüllen.
- Reiseversicherung. Sie müssen eine Versicherung gemäß den Schengen-Reiseversicherungsbestimmungen haben.
*Bitte beachten Sie, dass Familienangehörige von Personen, die eine Rot-Weiß-Rot-Karte oder eine Blaue Karte EU besitzen oder deren Angehörige österreichische Staatsbürger sind, werden in der Regel von diesem Familienangehörigen versichert.
- Geburtsurkunde. Sie müssen auch eine Geburtsurkunde vorlegen.
- Führungszeugnis.
- Heiratsurkunde. Eine Heiratsurkunde, die Ihre Beziehung zu einem österreichischen Staatsbürger bestätigt.
- Scheidungsurkunde (falls vorhanden).
- Adoptionsdokumente. Wenn Sie Adoptiveltern haben, müssen diese Dokumente dem Antrag beigefügt werden. Auch bei Pflegekindern.
- Bescheinigung über die Registrierung der Beziehung. Wenn Ihr Verwandtschaftsverhältnis in Ihrem Wohnsitzland eingetragen ist, müssen Sie den übrigen Unterlagen auch eine Kopie der Bescheinigung beifügen.
- Familiennachweis. Sie müssen auch eine Familienbescheinigung vorlegen, die Ihre familiäre Beziehung zum Sponsor bestätigt.
- Nachweis des Wohnsitzes. Sie müssen nachweisen, dass Sie einen Wohnsitz in Österreich haben. Dies kann ein Mietvertrag mit einem Vermieter oder am Wohnsitz Ihres Sponsors sein.
- Reiseroute. Sie müssen auch einen detaillierten Flugplan, das Ankunftsdatum, die Flugnummer usw. vorlegen.
- Bestätigung über die Beherrschung der deutschen Sprache. Sie müssen eine Bescheinigung einer anerkannten Einrichtung vorlegen, dass Sie Deutsch auf dem Grundniveau A1 sprechen.
*Bitte beachten Sie, dass alle Ihre Dokumente Originale und Kopien sein müssen und dass zivile Dokumente wie Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Geburtsurkunde usw. mit einer Apostille beglaubigt sein müssen.
Alle Ihre Dokumente müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein, andernfalls müssen sie übersetzt werden.
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Von Ihrem Sponsor (Verwandten) in Österreich müssen Sie folgende Kopien vorlegen:
- Sein/ihr Reisepass.
- Seine/ihre Staatsbürgerschaftsnachweis.
- Mietvertrag.
- Registrierungsformular «Meldezettel».
- Einkommensnachweis für die letzten drei Monate.
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Wann sollten Sie einen Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung stellen?
Sie sollten den Antrag stellen, nachdem Ihr Familienmitglied eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hat, da Sie bei der Antragstellung einen Nachweis über den Aufenthaltsstatus Ihres Bürgen vorlegen müssen.
Wenn Ihr Sponsor bereits eine Aufenthaltsgenehmigung oder die Staatsbürgerschaft besitzt, können Sie den Antrag stellen, wenn Sie bereit sind. Tun Sie das aber mindestens 3 Wochen vor Ihrer Abreise.
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Wie beantrage ich ein Visum zur Familienzusammenführung in Österreich?
Wenn es an der Zeit ist, ein Visum für die Familienzusammenführung in Österreich zu beantragen, stellen Sie sicher, dass Sie:
- Den Fragebogen ausgedruckt und ausgefüllt haben. Dies ist eines der wichtigsten Dokumente, die Sie für Ihren Visumantrag benötigen, also stellen Sie sicher, dass Sie ihn zuerst ausgefüllt haben.
- Alle Dokumente gesammelt haben. Vergewissern Sie sich, dass alle Ihre Dokumente übersetzt (falls erforderlich), beglaubigt und auf dem neuesten Stand sind.
- Einen Termin vereinbart haben. Sie sollten einen Termin bei Ihrer örtlichen Botschaft/Konsulat vereinbaren, um Ihre Antragsunterlagen einzureichen.
- Bereiten Sie sich auf ein Vorstellungsgespräch vor. Wahrscheinlich werden Sie zu einem Gespräch gebeten, bei dem Sie Fragen zur Art Ihres Antrags beantworten müssen. Wenn Sie planen, mit Ihrem Ehepartner zusammenzuziehen, werden Ihnen wahrscheinlich Fragen dazu gestellt, wie Sie sich kennengelernt haben, was Sie am liebsten mögen, was die Namen der Familienmitglieder sind und so weiter.
Warten Sie auf eine Antwort. Sobald Ihr Antrag bearbeitet ist, erhalten Sie eine Antwort, nach der Sie nach Österreich ausreisen können.
* Bitte beachten Sie, dass Sie nach der Einreise nach Österreich 3 Tage Zeit haben, sich bei der örtlichen Meldebehörde anzumelden.
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Wie lange ist ein Familienvisum gültig?
In der Regel ist ein österreichisches Familienvisum bis zu 12 Monate gültig. Sie können Ihr Visum vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängern oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Gültigkeitsdauer Ihres Visums kann jedoch je nach Art des Wohnsitzes Ihres Familienmitglieds variieren.
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Können Sie Ihr österreichisches Familienvisum verlängern?
Ja, Sie können Ihr Visum vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängern. Vergessen Sie nicht, den Antrag auf die Verlängerung mindestens drei Monate im Voraus zu stellen.
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Können Inhaber eines Familienvisums in Österreich arbeiten?
Es ist möglich, mit einem Familienvisum zu arbeiten. Sie können auch arbeiten, wenn Sie eine Rot-Weiß-Rot Karte Plus haben. Je nach Art des Wohnsitzes Ihres Sponsors können Sie jedoch manchmal Beschränkungen beim Arbeiten unterliegen.
Beachten Sie, dass Sie nicht arbeiten können, wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragt haben, die Ihren Zugang zum Arbeitsmarkt einschränkt. Zu solchen Erlaubnissen gehören:
Hängt von der Niederlassungserlaubnis ab.
Niederlassungserlaubnis – mit Ausnahme von bezahlter Arbeit.
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Wie viel kostet das österreichisches Visum zur Familienzusammenführung?
Die Kosten für ein österreichisches Visum zur Familienzusammenführung betragen:
Bei Verwendung:
- Für Personen, die älter als 6 Jahre sind: 120 Euro.
- Für Kinder unter 6 Jahren: 75 Euro.
- Beim Erhalt des Visums:
- Für Personen, die älter als 6 Jahre sind: 20 Euro.
- Für Kinder unter 6 Jahren: 50 Euro.
Außerdem kann es sein, dass Sie für zusätzliche Anforderungen Gebühren entrichten müssen.
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Können Sie mit einem Familienvisum in Österreich einen Daueraufenthalt erhalten?
Nachdem Sie fünf Jahre lang legal in Österreich gelebt haben, können Sie eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung für die EU beantragen, die etwa 10 Jahre lang gültig ist.
Sie müssen das Modul 2 der Integrationsvereinbarung absolvieren und die allgemeinen Anforderungen erfüllen, um den Status eines "langfristig Aufenthaltsberechtigten in der EU" zu erhalten.
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Was ist eine Integrationsvereinbarung?
Die Integrationsvereinbarung besteht aus zwei Modulen, die Drittstaatsangehörige absolvieren müssen, um eine Aufenthaltserlaubnis, ein Aufenthaltsrecht oder die Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Das Modul 1 gilt als abgeschlossen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie Grundkenntnisse der deutschen Sprache erworben haben. Niveau A1 nach dem Gesamteuropäischen Referenzrahmen. Sie können eine Bescheinigung einer anerkannten Schule vorlegen, die Ihre Kenntnisse bestätigt:
- Österreichisches Sprachdiplom Deutsch.
- Goethe-Institut eV.
- Telc GmbH.
- Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF).
Das Modul 2 gilt als abgeschlossen, wenn Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 und Grundkenntnisse des österreichischen Rechtssystems und der gesellschaftlichen Regeln nachweisen können. Der Österreichische Integrationsfonds prüft, ob Sie das Modul 2 abgeschlossen haben oder nicht.
*Je nach Aufenthaltserlaubnis oder Titel werden Sie möglicherweise nur gebeten, Modul 1 auszufüllen.
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Kann man mit einem Familienvisum die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten?
Ja. Um die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen zu dürfen, müssen Sie mindestens 10 Jahre in Österreich gelebt haben, davon 5 Jahre mit einer Aufenthaltsgenehmigung.
Sie müssen jedoch noch weitere Bedingungen erfüllen: eine Bestätigung über das Bestehen der Module 1 und 2 der Integrationsvereinbarung, eine Bestätigung, dass Sie nicht vorbestraft sind, und eine Bescheinigung über ein stabiles Einkommen.
Wie kann man die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben?
Die österreichische Staatsbürgerschaft kann auf verschiedene Weise erworben werden:
1. Durch Abstammung.
Kinder werden automatisch österreichische Staatsbürger, unabhängig vom Geburtsort, wenn ihre Mutter österreichische Staatsbürgerin ist. Dasselbe trifft auf Fälle zu, in denen die Eltern verheiratet sind und nur der Vater österreichischer Staatsbürger ist.
2. Auf der Grundlage einer Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger.
Die österreichische Staatsbürgerschaft aufgrund einer Heirat kann unter der Bedingung erworben werden, dass man mindestens 5 Jahre lang in einer offiziellen Ehe zusammenlebt.
3. Durch Investitionen.
Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Investitionen ist möglich, wenn ein Beitrag von 10 Millionen Euro geleistet wird und ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung des Landes geleistet wird (Schaffung innovativer Technologien und neuer Arbeitsplätze).
4. Durch Einbürgerung.
Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung ist nach mindestens 6 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich und unter der Voraussetzung des Nachweises der Integration in die Gesellschaft möglich.
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Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Die Einbürgerung ist das rechtliche Verfahren zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft, das auf dem freiwilligen Wunsch des Antragstellers beruht.
Das Verfahren zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft auf Grund der Einbürgerung
Um einen österreichischen Reisepass aufgrund einer Einbürgerung zu erhalten, muss ein Ausländer einige Etappen absolvieren.
- Erste Etappe: die Erlangung eines Aufenthaltstitels in Österreich aufgrund von Geschäftstätigkeit, Beschäftigung, Familienzusammenführung oder des Programms für finanziell unabhängige Ausländer ohne Recht auf Arbeit.
- Zweite Etappe: nach 5 Jahren Aufenthalt mit einer Genehmigung, Beantragung einer Daueraufenthaltskarte von Österreich.
- Dritte Etappe: nach mindestens 6 Jahren Aufenthalt in Österreich können Sie, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, einen Pass und die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen.
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Voraussetzungen für die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Um die österreichische Staatsbürgerschaft aufgrund einer Einbürgerung zu erhalten, muss der Antragsteller die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Der Antragsteller muss in Österreich leben und dort den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen haben (familiäre Bindungen, Beschäftigung, Immobilien oder Unternehmen usw.). Gleichzeitig darf sich der Antragsteller nicht länger als 183 Tage im Jahr außerhalb Österreichs aufhalten.
- Eine stabile und dauerhafte Einkommensquelle für sich und jedes Familienmitglied nachweisen.
- Erfolgreich einen Test zur Kenntnis der Sprache, Geschichte und Kultur Österreichs bestehen.
- Das Nichtvorliegen von Vorstrafen sowohl in Österreich als auch im Ausland bestätigen.
- Bescheinigung über das Nichtvorhandensein von Steuerrückständen in Österreich vorlegen.
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Erforderliche Aufenthaltsdauer in Österreich zum Erwerb der Staatsbürgerschaft
6 Jahre Aufenthalt in Österreich, vorausgesetzt, der Antragsteller spricht Deutsch auf B2-Niveau und ist in hohem Maße in die österreichische Gesellschaft integriert. Auch Ehepartner von österreichischen Staatsbürgern haben das Recht, nach 6 Jahren Aufenthalt die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen, sofern sie mindestens 5 Jahre in einer rechtmäßigen Ehe zusammengelebt haben.
10 Jahre Aufenthalt und mindestens 5 Jahre mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung. Deutschkenntnisse auf B1-Niveau und Grundkenntnisse der österreichischen Kultur und Geschichte sind erforderlich.
15 Jahre Aufenthalt in Österreich und Nachweis einer guten Integration in die österreichische Gesellschaft.
Nach 30 Jahren Aufenthalt in Österreich gibt es keine Anforderungen für das Bestehen eines Tests über die Kenntnisse der Sprache, Geschichte und Kultur des Landes.
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Die Österreichische Staatsbürgerschaft durch Investitionen
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Programms dem Antragsteller und seiner Familie NICHT sofort ein österreichischer Pass ausgestellt wird. Der Investor erhält eine Aufenthaltsgenehmigung aus besonderen Gründen und hat nach 2 Jahren das Recht, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Um die österreichische Staatsbürgerschaft durch Investitionen zu erhalten, muss der Antragsteller ab 10 Millionen Euro in die Wirtschaft des Landes investieren (nur Direktinvestitionen), Arbeitsplätze schaffen und die Genehmigung der österreichischen Behörden erhalten.
Passive Investitionen sind für die Teilnahme an diesem Programm nicht geeignet. Es ist auch nicht möglich, beim Kauf von Immobilien die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben.
Für die Erlangung eines österreichischen Passes auf der Grundlage von Investitionen gibt es keine Anforderungen für das Bestehen eines Sprachtests und für einen ständigen Wohnsitz im Lande.
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Doppelte Staatsbürgerschaft in Österreich
Österreich lässt keine doppelte Staatsbürgerschaft zu. Nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz ist es erforderlich, die bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben, um einen österreichischen Pass zu erhalten.
Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen ein österreichischer Pass als zweiter Pass erworben werden kann:
- bei Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Investition kann der Antragsteller seine bisherige Staatsbürgerschaft beibehalten;
- bei Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft aufgrund besonderer Voraussetzungen und Verdienste (für herausragende Leistungen in Sport, Kultur oder Wissenschaft);
wenn ein Kind österreichischer Staatsbürger außerhalb Österreichs geboren wurde, hat es das Recht, 2 Staatsbürgerschaften zu behalten.