Benötigen Sie ein Touristenvisum nach Österreich?
Ob Sie ein Visum benötigen, hängt davon ab, woher Sie kommen, warum Sie nach Österreich kommen und wie lange Sie sich dort aufhalten werden. Wenn Sie Staatsbürger/Anwohner des Schengen-Raums oder des EWR/der EU sind, benötigen Sie kein österreichisches Touristenvisum.
Darüber hinaus können Besucher aus den USA, Kanada, Japan, Neuseeland, Australien, dem Fürstentum Andorra, der Republik San Marino oder einem anderen Land, das ein Visumabkommen mit Österreich hat, Österreich bis zu 90 Tage lang ohne Visum besuchen.
Eine genauere Erklärung, wer für die Einreise nach Österreich ein Visum benötigt, finden Sie hier.
Bitte beachten Sie! Die EU stellt keine Schengen-Visa für Bürger aus, die in den Regionen DVR, LPR, Cherson und Saporischschja sowie in Abchasien und Südossetien russische Pässe besitzen.
Ab dem 1. Januar 2024, wenn das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) in Kraft tritt, werden auch die Bürger des Kosovo kein Visum mehr für die Einreise in die EU benötigen. In der Zwischenzeit bleibt das Kosovo das einzige Land auf dem westlichen Balkan, dessen Bürger ein Visum für die Einreise in die EU benötigen.
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Um ein Touristenvisum zu erhalten, müssen einige Dokumente vorbereitet werden:
- Reisepass. Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihr Reisepass gültig ist, wenn Sie einen Antrag stellen. Sie müssen einen Reisepass haben, der innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde und zum Zeitpunkt Ihres Besuchs nicht abläuft. Ihr Reisepass muss außerdem zwei leere Seiten haben.
- Visumantragsformular. Sie müssen das Online-Formular ausdrucken, es mit Ihren persönlichen Daten ausfüllen und unterschreiben. Anschließend müssen Sie das Formular zu Ihren Unterlagen hinzufügen (bei Minderjährigen müssen die Eltern/Erziehungsberechtigten unterschreiben).
- Fotos. Zusammen mit den Dokumenten müssen Sie zwei Fotos mitbringen. Die Fotos müssen den Fotoregeln für das Schengen-Visum entsprechen.
- Schengen-Reiseversicherung. Sie müssen eine Reiseversicherung in Höhe von 30.000 Euro abschließen. Die Schengen-Reiseversicherung sollte alle medizinischen Probleme oder Notfälle abdecken, die auftreten können.
- Nachweis des Wohnorts in Österreich. Sie müssen den Nachweis vorlegen, dass Sie eine Unterkunft für die Dauer Ihres Aufenthalts gesichert haben. Dies kann eine Hotelreservierung oder ein Mietvertrag sein.
- Bestätigung der finanziellen Stabilität. Um ein Visum zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie für Ihren Aufenthalt in Österreich finanziell aufkommen können.
- Begleitschreiben. Sie sollten auch ein Anschreiben verfassen, in dem Sie den Grund Ihres Besuchs, die Dauer Ihres Aufenthalts und kurz Ihre Reisepläne erläutern.
- Personenstandsdokumente. Für Ihr Schengen-Visum für Österreich müssen Sie auch eine Kopie Ihres Personenstandes oder Ihrer Geburts- oder Heiratsurkunde beifügen.
- Visagebühr. Wenn Sie ein Touristenvisum für Österreich beantragen, müssen Sie eine Gebühr entrichten und die Quittung Ihren Unterlagen beifügen. Die Höhe der Visumgebühr hängt von Ihrem Profil und der Art des Visums ab.
- Reiseplan. Sie müssen auch einen detaillierten Reiseplan vorlegen.
- Kopien von früheren Schengen-Visa. Wenn Sie bereits ein Schengen-Visum erhalten haben, müssen Sie Ihren Unterlagen auch eine Kopie davon beifügen.
- Einladungsschreiben. Sie müssen eine Einladungsbestätigung vorlegen, wenn ein Familienmitglied oder ein Freund Sie nach Österreich eingeladen hat.
- Arbeitsvertrag. Wenn Sie angestellt sind, müssen Sie den Arbeitsvertrag zusammen mit anderen Dokumenten vorlegen.
Beachten Sie: Alle Ihre Dokumente müssen auf Englisch oder Deutsch vorliegen, Sie müssen sie übersetzen. Die Übersetzung muss von einem beglaubigten Übersetzer gemacht werden.
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Wie beantragt man ein Touristenvisum nach Österreich?
Um ein Schengen-Touristenvisum zu beantragen, folgen Sie ein paar einfachen Schritten:
- Laden Sie das Visumantragsformular herunter. Als Erstes müssen Sie das Formular ausfüllen und sicherstellen, dass es fertig ist.
- Sammeln Sie alle Dokumente. Vergewissern Sie sich, dass alle oben genannten Dokumente bereit und auf dem neuesten Stand sind.
- Vereinbaren Sie einen Termin. Sie können Ihre Unterlagen nicht einfach einreichen, wenn Sie bereit sind, sondern müssen einen Termin bei der Botschaft/dem Konsulat vereinbaren und die Unterlagen einreichen.
- Bereiten Sie sich auf das Gespräch vor. Wahrscheinlich werden Sie zu einem Vorstellungsgespräch gebeten, bei dem Sie einige Fragen zu Ihrer Person und Ihrer Reise beantworten müssen.
Warten Sie auf eine Antwort. Nachdem Sie Ihren Antrag gestellt haben, müssen Sie warten, bis Ihnen mitgeteilt wird, ob Sie ein Visum erhalten haben oder nicht.
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Wo muss man den Antrag stellen?
Sie müssen einen Antrag bei Ihrer zuständigen Behörde stellen. Dies kann entweder eine Botschaft oder ein Konsulat oder eine offizielle Vertretung der österreichischen Regierung sein, die Visa ausstellen kann. Das hängt von Ihrem Land ab. Sie können den Online-Generator verwenden, um die nächstgelegene Vertretungsbehörde zu finden.
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Wo können Sie mit einem Touristenvisum hinreisen?
Mit einem österreichischen Touristenvisum können Sie jedes Schengen-Land besuchen, solange Ihr Visum gültig ist. Der Schengen-Raum besteht aus 26 europäischen Ländern und mit einem Schengen-Visum können Sie sich frei zwischen diesen Ländern bewegen.
* Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie andere Länder außer Österreich besuchen möchten, trotzdem ein Visum bei der österreichischen Botschaft beantragen müssen, da dies Ihr Hauptreiseziel ist.
Wie lange können Sie sich in Österreich mit einem Touristenvisum aufhalten?
Schengen-Touristenvisa sind bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen gültig. Wenn Sie vorhaben, andere Schengen-Länder zu besuchen, zählen diese Tage ebenfalls.
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Was tun, wenn Sie länger bleiben müssen?
In Fällen, wo Sie länger bleiben müssen, können Sie eine Visumsverlängerung beantragen. Eine Verlängerung ist jedoch sehr schwierig zu bekommen.
Verlängerungen werden nur selten gewährt, es sei denn, Sie haben einen guten Grund für die Verlängerung. Im Allgemeinen wird Ihnen eine Visumsverlängerung aus den folgenden Gründen gewährt:
- Ein wichtiger persönlicher Grund. Es könnte der unerwartete Tod eines Familienmitglieds, eines Freundes oder die unerwartete Hochzeit eines Freundes oder Familienmitglieds sein.
- Humanitäre Gründe. Sie möchten bleiben, um jemandem finanziell, emotional oder medizinisch zu helfen.
- Höhere Gewalt. Es ist etwas Unerwartetes passiert, das Sie daran hindert, in Ihr Land zurückzukehren. Dabei kann es sich um eine weltweite Pandemie, eine Naturkatastrophe oder eine schwierige politische Situation in Ihrem Land handeln.
- Verspätete Einreise. Sie können eine Verlängerung beantragen, wenn Sie später als das Datum Ihres Visums nach Österreich eingereist sind. Wenn Ihr Visum zum Beispiel 15 Tage gültig war und Sie am 16. Tag nach Österreich eingereist sind, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Wenn Sie einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen, können Sie außerdem ein nationales Visum D beantragen. Diese Art von Visum ermöglicht es Ihnen, sich bis zu sechs Monate in Österreich aufzuhalten und eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, die zwischen einem und fünf Jahren gültig sein kann. Die Antragsvoraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung eines D-Visums sind mehr oder weniger dieselben.
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Wie lange dauert es, ein Touristenvisum für Österreich zu erhalten?
In den meisten Fällen wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Tagen bearbeitet. In einigen Fällen kann es länger dauern, aber Sie werden über alle auftretenden Probleme informiert.
Überprüfen Sie Ihre E-Mail, da die Botschaft Ihnen mitteilen wird, ob Ihr Visum genehmigt wurde. Danach können Sie das Visum abholen, oder die Botschaft schickt es Ihnen per Kurier zu.
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Wie viel kostet ein Schengen-Reisenvisum nach Österreich?
Die Gebühr für ein Touristenvisum für Österreich hängt vom Profil der Person ab, die das Visum beantragt.
- Preis des Schengen-Visums für einen Erwachsenen: 90 Euro.
- Preis des Schengen-Visums für Kinder von 6 bis 12 Jahren: 45 Euro.
- Zahlung für ein Schengen-Visum für Kinder unter 6 Jahren: kostenlos.
Der Preis des Schengen-Visums für Bürger der Russischen Föderation, der Ukraine, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Moldawien und Georgien: 35 Euro.
Krankenversicherung
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Eine Versicherung für Österreich ist ein obligatorisches Dokument für den Grenzübertritt, sowohl in Fällen der visumfreien Einreise als auch bei der Erteilung eines Visums für eine kurz- oder langfristige Beschäftigung. Die Krankenversicherung kann verschiedene Arten umfassen:
- Versicherung für ein langfristiges Arbeitsvisum.
- Reiseversicherung.
Eine Reiseversicherung zur Erlangung eines Schengen-Visums muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Sie muss mindestens 30.000 € für medizinische Kosten und Notfallevakuierung abdecken.
- Sie sollte in allen 26 Ländern des Schengen-Raums gültig sein.
- Sie muss für den gesamten Zeitraum Ihres Aufenthalts in Europa gültig sein.
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Was muss eine Reiseversicherung für Österreich abdecken?
Vergewissern Sie sich, dass Ihre Reiseversicherung Folgendes abdeckt:
- Behandlungskosten. Dies umfasst:
- Stationäre und ambulante Behandlung.
- Arztbesuch.
- Krankenhausaufenthalt.
- Chirurgie.
- Verschreibungspflichtige Medikamente.
- Zahnärztliche Notfallversorgung.
Die Kosten für den Rücktransport oder die Evakuierung. Wenn Sie ernsthaft erkranken oder einen schweren Unfall erleiden, der in Ihrem Heimatland medizinisch versorgt werden muss, deckt die Reiseversicherung die Kosten für den Rücktransport. Sie deckt auch den Rücktransport im Todesfall.
Braucht man ein Transitvisum nach Österreich?
Die meisten Ausländer, die Österreich als Transitland durchqueren, benötigen kein Transitvisum, solange sie innerhalb der internationalen Transitzone bleiben.
Es gibt einige Länder, deren Einwohner bei der Durchreise durch Österreich ein Transitvisum benötigen, auch wenn sie die Transitzone nicht verlassen:
- Afghanistan
- Bangladesch
- Demokratische Republik Kongo
- Eritrea
- Äthiopien
- Ghana
- Iran
- Irak
- Nigeria
- Pakistan
- Somalia
- Sri Lanka
- Syrien
* Bitte beachten Sie, dass Staatsangehörige dieser Länderliste ein Transitvisum für alle anderen Schengen-Länder benötigen, nicht nur für Österreich.
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Es gibt einige Ausnahmen für das Transitvisum:
- Sie verfügen über ein gültiges Schengen-Visum oder haben Ihren Wohnsitz im Schengen-Raum.
- Sie haben ein gültiges EWR/EU-Visum oder sind da ansässig.
- Sie besitzen einen Diplomatenpass.
- Sie haben einen Wohnsitz in Japan, Kanada, den Vereinigten Staaten, der Republik San Marino oder dem Fürstentum Andorra.
- Es ist sehr wichtig, nicht zu vergessen, dass Transitvisa immer in Ihrem Herkunftsland ausgestellt werden. Sie können an der Grenze kein Transitvisum erhalten. Bitte prüfen Sie vor der Abreise, ob Sie eines benötigen.
Bei der Einreise oder Wiedereinreise aus Drittländern sollte Ihr Haustier in der Regel von einem Grenztierarzt untersucht werden.
Bitte beachten Sie: Der grenztierärztliche Dienst ist nicht an jeder Zollstelle eingerichtet (bei Flugreisen z.B. nur an den Flughäfen Wien und Linz). Dann müssen Sie sich an das zuständige Zollamt wenden.
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Für die Einfuhr von Tieren in das Hoheitsgebiet Österreichs müssen Sie folgende Dokumente haben:
- Veterinärpass – Tierregistrierung mit Vermerken über alle notwendigen Impfungen je nach Wohnort des Besitzers mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung ins Deutsche.
- ISO 11784 Standard-Chip – für Hunde und Katzen.
- Impfung gegen Tollwut. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor der Einreise und darf nicht länger als ein Jahr vor der Einreise durchgeführt werden.
- Nachweis des Vorhandenseins von Antikörpern gegen Tollwut - Blutproben für die Analyse müssen frühestens 30 Tage nach der Impfung, spätestens jedoch 3 Monate vor der Reise entnommen werden.
- Formular Nr. 1 – Veterinärbescheinigung. Sie wird nur von staatlichen Veterinärkliniken auf der Grundlage eines Veterinärpasses ausgestellt, in dem die Daten der Impfungen und die Namen der Impfstoffe angegeben sind. Das Formular Nr. 1 ist ein Basisdokument mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Tagen, das zum Transport eines Tieres oder eines Vogels berechtigt und folgende Angaben enthält: Vor- und Nachnamen des Besitzers oder Begleiters, Art des Tieres, Daten der Impfungen, Zielort und Route.
Alle Dokumente werden mit einer beglaubigten Übersetzung ins Deutsche eingereicht.
Ausnahmen von den grenztierärztlichen Kontrollen sind im folgenden Dokument zusammengefasst: Veterinärbestimmungen für Heimtiere im Reiseverkehr (nur auf Deutsch).
Aktuelle Vorschriften und zusätzliche Informationen finden Sie auf der Webseite.
Europäische Notrufnummer – 112
Feuerwehr – 122
Polizei – 133
Krankenwagen – 144
Grubenrettungsdienst – 140
ÖAMTC Nothilfe – 120
ARBÖ Pannennotruf – 123
Eine Person, die aus einem Nicht-EU-Land nach Österreich einreist, muss folgende Waren (zumindest mündlich) anmelden:
Waren, die nicht für den persönlichen Bedarf, sondern für den Verkauf bestimmt sind.
Außerhalb des EU-Gebietes gekaufte Waren, die die festgesetzten Höchstmengen für die Einfuhr von Tabak, Alkohol und alkoholischen Getränken, Parfüm, Kaffee, Tee, Arzneimitteln und anderen Artikeln überschreiten, die eine Sendung bilden und die Menge überschreiten, für die die Einfuhr von Waren erlaubt ist.
Waren, für die ein Verbot oder eine Beschränkung gilt.
Für die Einfuhr von Waren in das Land werden Zölle und andere Steuern erhoben, z. B. Verbrauchssteuer (auf Bier, Alkohol, Zigaretten), Umsatzsteuer.
Auf Gegenstände, die eine Nicht-Warenpartie bilden, werden keine Zölle erhoben, wenn sie für den persönlichen (nicht kommerziellen) Gebrauch bestimmt sind und im persönlichen Gepäck transportiert werden.
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Die folgenden Warenkategorien sind von den Zöllen befreit, wenn sie in den folgenden Höchstmengen nach Österreich eingeführt werden:
Tabakwaren (für Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind):
- 200 Zigaretten (nur auf dem Luftweg; bei der Einreise nach Österreich über andere EU-Länder gelten die Zollvorschriften der Transitländer);
- 50 Zigarren;
- 250 g Tabak.
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Alkohol und alkoholische Getränke (für Persone,die mindestens 17 Jahre alt sind):
- 1 Liter destillierte Getränke und Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22%, unvergällter Ethylalkohol;
- Alkohol mit einem Alkoholgehalt von mehr als 80%;
- 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22% oder weniger;
- 4 Liter Wein;
- 16 Liter Bier
Medikamente in angemessener Menge für den persönlichen Gebrauch auf der Reise.
Andere Gegenstände sind von Zöllen und Steuern befreit, wenn ihr Wert die festgelegte Grenze nicht übersteigt.
Gegenstände, die für den persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind, dürfen frei und zollfrei nach Österreich eingeführt werden, sofern keine anderen Einfuhrbeschränkungen bestehen (bei neuen Waren, z. B. Fotoausrüstungen, sollten Quittungen über den Kauf vorgelegt werden).
Kontrolle des Bargeldflusses in Österreich
Touristen müssen bei der Zollkontrolle melden, dass sie eine Summe mit sich führen, die die folgenden Normen übersteigt:
- Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr;
- ein gleichwertiger Betrag in einer anderen Währung;
- andere leicht konvertierbare Werte (wie z. B. auf Dritte ausgestellte Schecks).
Verbot der Einfuhr von Waren nach Österreich
Es ist verboten, fleisch- und milchhaltige Produkte einzuführen, darunter Wurstwaren, Konserven, Schmalz usw. Das Verbot gilt nicht für Babynahrung und spezielle Medikamente, die für Menschen mit entsprechenden chronischen Krankheiten benötigt werden (in diesem Fall müssen die Produkte sorgfältig verpackt sein und dürfen nicht mehr als 2 kg wiegen). Falls ein Passagier Fleisch- und Milchprodukte mit sich führt, werden sie beschlagnahmt, und der Passagier wird zur Zahlung einer Geldstrafe verpflichtet.
Ohne eine entsprechende Genehmigung ist es verboten, Betäubungsmittel und drogenhaltige Präparate, Schusswaffen und Munition (Jagdwaffen müssen in der Anmeldung angegeben werden und es muss eine besondere Einfuhrgenehmigung der österreichischen Vertretung ausgestellt werden), Sprengstoffe, kalte Waffen, bestimmte Lebensmittel, Pflanzen und Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs (nur in geringen Mengen zulässig) usw. in das Hoheitsgebiet Österreichs einzuführen.
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Den Rest der Zollabfertigungsvorschriften in Österreich können Sie auf der Webseite nachlesen.
1. Besorgen Sie sich eine Vignette, wenn Sie Auto fahren
Wenn Sie ein Auto mieten möchten, benötigen Sie eine Vignette - das ist eine sehr wichtige Information über das Autofahren in Österreich, die Sie kennen sollten.
Es handelt sich um einen Aufkleber, den Sie für Ihr Auto kaufen müssen, um die Autobahnen des Landes benutzen zu können. Wenn Sie keine Vignette kaufen, erhalten Sie einige Wochen später eine hohe Geldstrafe (über 200 Euro) per Post.
Sie können eine Vignette an Tankstellen in Österreich oder hier online kaufen. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine online gekaufte Vignette erst ab dem 18. Tag nach der Bezahlung gültig ist.
WICHTIG! Achten Sie darauf, dass Sie die Vignette vor der Einreise kaufen und auf Ihr Auto kleben, denn an der Grenze gibt es automatische Scanner, die danach suchen... Sie können also eine Geldstrafe bekommen, auch wenn Sie die Vignette bei der Einreise kaufen.
2. Finden Sie heraus, wie Sie in österreichischen Zügen Geld sparen können
Reisen mit dem Zug ist eine der besten Möglichkeiten, sich in Österreich fortzubewegen. Wenn Sie zum ersten Mal mit dem Zug in Europa unterwegs sind, sollten Sie sich informieren, wie Sie bei Ihren Fahrkarten Geld sparen können:
- Einfach-Raus-Ticket: Ein Gruppenticket, das Sie zu einer unbegrenzten Anzahl von Fahrten an einem Tag in allen Nahverkehrszügen in ganz Österreich berechtigt. Je mehr Personen mitfahren, desto günstiger ist das Ticket pro Person. Ideal für Gruppen-Tagesausflüge!
- Regionale Fahrkarten/Angebote: Spezielle Fahrkarten, die Sie zu einer unbegrenzten Anzahl von Fahrten mit Nahverkehrszügen in einer bestimmten Region/einem bestimmten Gebiet innerhalb eines Tages berechtigen. Ideal für Tagesausflüge in kleinere Regionen!
- Eurail: Ein Bahnticket, mit dem Sie in den meisten europäischen Ländern Zug fahren können. Nur in bestimmten Fällen sinnvoll, z. B. wenn Sie viele Länder besuchen.
3. Denken Sie daran, dass das "W" wie ein V ausgesprochen wird.
In Bezug auf die Sprache ist es wichtig, sich daran zu erinnern, dass der Buchstabe W im Deutschen wie V ausgesprochen wird. Wenn Sie also irgendwelche Wörter oder Namen aussprechen, sprechen Sie sie mit dem "Vuh"-Laut aus.
In Österreich ist das auffälligste Beispiel der deutsche Name Wien, der als Wien geschrieben, aber als "Veen" ausgesprochen wird.
Diese Aussprache ist auch im beliebtesten Gericht der Stadt, dem Wiener Schnitzel, zu finden. Denken Sie also daran: Wenn Sie sich auf Reisen für diese frittierte Köstlichkeit entscheiden, bestellen Sie das Schnitzel mit "Veen-uh" und nicht mit "Weeeeee-ner".
4. Bereiten Sie sich darauf vor, für öffentliche Toiletten zu bezahlen
Ein weiterer wichtiger Tipp für Österreich-Reisende ist die Mitnahme von Münzen, wo immer Sie hingehen.
Öffentliche Toiletten verlangen nämlich in der Regel eine kleine Gebühr von 50 Cent oder einem Euro, so dass Sie für den Notfall ein paar Münzen dabei haben sollten.
5. Überqueren Sie die Straße nicht, ohne einen Zebrastreifen zu benutzen
In Österreich ist das einzige Vergehen, das noch schlimmer ist, als ein Schnitzel zu verderben, das Überqueren der Straße an der falschen Stelle.
6. Vergessen Sie die Reiseversicherung nicht
Österreich ist im Allgemeinen ein sicheres Reiseland, aber es besteht immer das Risiko, dass ein Flug annulliert wird, eine Krankheit auftritt, ein kleiner Diebstahl erfolgt oder ein elektronisches Gerät auf der Reise ausfällt. In solchen Fällen schützt Sie eine Reiseversicherung.
7. Suchen Sie immer nach einer Ermäßigungskarte
In Österreich gibt es viele verschiedene Rabattkarten. Die meisten davon sind auf die eine oder andere Weise regional. Ein Tipp: Nutzen Sie sie, wann und wo immer Sie können! Damit können Sie eine Menge Geld sparen, und manche sind sogar kostenlos, wenn Sie übernachten. Welche Ermäßigungen können Sie in Anspruch nehmen?
- Ermäßigungen für Studenten: ISIC oder Europäische Jugendkarte erforderlich, um den Eintrittspreis zu senken.
- Senioren: Die genaue Altersgrenze hängt vom jeweiligen Ort ab (in der Regel 60 Jahre oder älter). Sie brauchen nur einen gültigen Ausweis, um Ihr Alter nachzuweisen und erhalten Ermäßigungen auf Eintrittskarten, öffentliche Verkehrsmittel oder sogar Unterkünfte.
- Regionale Rabattkarten: Einige Regionen bieten Rabattkarten mit Vergünstigungen zum Kauf an, während andere sie verschenken, wenn Sie mindestens eine Nacht in der Region bleiben. Die Karten berechtigen in der Regel zu freiem Eintritt (oder erheblichen Ermäßigungen) in Museen und Sehenswürdigkeiten sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln und ermöglichen es Ihnen manchmal, die Warteschlangen an den Kassen zu umgehen.
- Stadtkarten: Einige Großstädte haben ihre eigenen Karten oder Pässe (Vienna City Card, Innsbruck Card, Salzburg Card). Die Vorteile sind in der Regel dieselben wie bei den regionalen Karten: freier Eintritt, öffentliche Verkehrsmittel, Ermäßigungen in Hotels und Restaurants.
8. Seien Sie vorsichtig im Straßenverkehr in Österreich
Die österreichische Polizei achtet besonders auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung, selbst wenn Sie diese nur um 3 km/h überschreiten. Sie müssen ein Bußgeld von etwa 50-100 Euro (42-85 Pfund / 58-116 US-Dollar) zahlen.
Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es in Österreich?
In Städten: 50 km/h (31 mph)
Auf Landstraßen: 100 km/h (62 mph)
Autobahnen: 130 km/h (80 mph)
Denken Sie auch daran, dass in Österreich Rechtsverkehr herrscht und dass das Anlegen des Sicherheitsgurtes gesetzlich vorgeschrieben ist.
9. Österreich ist teurer als die Vereinigten Staaten
Seien Sie darauf vorbereitet, dass Österreich nicht zu den Ländern gehört, die Ihre Ersparnisse auf die leichte Schulter nehmen. Österreich wurde wiederholt in die Statistik der teuersten Reiseländer aufgenommen. Die durchschnittlichen Kosten für ein Hotelzimmer für zwei Personen liegen bei 110 Euro (93,50 £). Waren und Dienstleistungen sind etwa 10 % teurer als in den Vereinigten Staaten, und der Durchschnittspreis für eine Mahlzeit in einem preisgünstigen Restaurant beträgt 18 Euro (15,30 £). Auch die Eintrittspreise für Museen, Schlösser und andere Attraktionen sind recht hoch. Aber wir haben Ihnen bereits von den Rabattkarten erzählt, die Ihnen helfen werden.
10. Reservieren Sie immer einen Tisch in einem Restaurant
Das ist wirklich die goldene Regel in Österreich. Ohne Reservierung erhalten Sie in den meisten Restaurants keinen Sitzplatz. Außerdem ist in Österreich das Mittagessen die Hauptmahlzeit, nicht das Abendessen. Oft müssen Sie anrufen, da es kein (oder zumindest kein) Online-Buchungssystem gibt. Aber keine Sorge, Englisch wird überall gesprochen. Und noch etwas: Stellen Sie sich darauf ein, dass die Inneneinrichtung der Restaurants oft etwas kitschig ist.
Ein Tipp zum Trinkgeld: Normalerweise 10 % und nur, wenn Sie mit dem Essen und dem Service zufrieden sind.
Wir hoffen, dass diese Liste mit Reisetipps für Österreich hilfreich war!
Quellen:
https://happytowander.com
https://www.nextleveloftravel.com