Benötigen Türken ein Visum, um nach Österreich einzureisen?
Ja, Türken benötigen ein Visum, um nach Österreich einzureisen. Für Kurzaufenthalte, wie touristische Reisen, ist ein Schengen-Visum des Typs C erforderlich, das einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ermöglicht.
Touristenvisum für Türken nach Österreich
Für türkischer-Bürger ist ein Touristenvisum für Österreich ein Schengen-Kurzzeitvisum (Typ C), das es Ihnen ermöglicht, nicht nur Österreich, sondern auch andere Länder im Schengen-Raum zu besuchen. Wenn Sie eine Reise planen, die länger als 90 Tage dauert, z. B. für Studium, Arbeit oder einen längeren Aufenthalt, müssen Sie ein nationales D-Visum beantragen. Sie können Ihren Antrag bei der österreichischen Botschaft oder einem Visazentrum in Ihrem Land einreichen. Es wird empfohlen, die Unterlagen mindestens 2–3 Wochen vor der geplanten Abreise einzureichen.
Wie türkischer-Bürger ein Touristenvisum für Österreich beantragen können
- Erforderliche Unterlagen vorbereiten. Beginnen Sie damit, alle notwendigen Dokumente für Ihren Visumantrag zusammenzustellen.
- Visumantrag ausfüllen. Füllen Sie das Schengen-Visumantragsformular entweder online oder im Konsulat bzw. Visazentrum aus. Stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt sind.
- Antrag einreichen. Sobald das Formular ausgefüllt und alle Unterlagen bereit sind, reichen Sie Ihren Antrag beim Konsulat oder einem akkreditierten Visazentrum ein. Überprüfen Sie im Voraus, ob eine Terminvereinbarung erforderlich ist.
- Gebühr bezahlen. Bei der Antragstellung müssen Sie die Visumgebühr (90 € für Erwachsene, 45 € für Kinder im Alter von 6–12 Jahren) direkt im Konsulat oder Visazentrum bezahlen.
- Biometrische Daten abgeben. Wenn Sie in den letzten 5 Jahren keine biometrischen Daten abgegeben haben, müssen Sie Ihre Fingerabdrücke erfassen lassen.
- Bearbeitung abwarten. Ihr Antrag wird vom Konsulat oder Visazentrum bearbeitet, was in der Regel 7 bis 10 Werktage dauert, abhängig vom Arbeitsaufkommen.
- Reisepass mit Visum abholen. Nach Abschluss der Bearbeitung können Sie Ihren Reisepass mit dem Visum abholen oder ihn je nach Vereinbarung per Post erhalten.
Dokumente, die Türken für ein Visum nach Österreich benötigen
Um ein Schengen-Touristenvisum für Österreich zu erhalten, müssen türkischer-Bürger folgende Dokumente vorlegen:
- Einen gültigen Reisepass (mindestens 3 Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig)
- Kopien früherer Visa (falls vorhanden)
- Ein ausgefülltes Schengen-Visumantragsformular
- Zwei Passfotos (gemäß den vorgeschriebenen Anforderungen)
- Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von bis zu 30 000 € für medizinische Behandlungen und Rückführung
- Nachweis finanzieller Mittel (Kontoauszug, Bargeld, Bürgschaftsschreiben)
- Bestätigung der Hotel- oder Unterkunftsreservierung
- Nachweis eines Transporttickets (Flugzeug, Zug oder Bus)
- Visumgebühr (90 € für Erwachsene)
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wie viel kostet ein österreichisches Visum für Türken?
Das Schengen-Touristenvisum für Österreich kostet für türkischer-Bürger 90 € für Erwachsene. Für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren beträgt die Gebühr 45 €, und für Kinder unter 6 Jahren ist das Visum kostenlos. Wenn Sie über ein Visazentrum beantragen, kann zusätzlich eine Servicegebühr von 20–30 € anfallen, abhängig von Ihrem Standort. Die Zahlung erfolgt in lokaler Währung bei der Einreichung der Unterlagen.
Krankenversicherung für türkischer-Bürger, die nach Österreich reisen
Bei der Beantragung eines Visums für Österreich müssen Türken eine Krankenversicherung abschließen, die im gesamten Schengen-Raum gültig ist. Die Versicherung muss eine Mindestdeckung von 30 000 € bieten und Kosten für medizinische Versorgung, Krankenhausaufenthalt und Rückführung abdecken. Die Police muss für die gesamte Dauer der Reise gültig sein.
Was sollten Türken tun, wenn sie länger in Österreich bleiben müssen?
Wenn Sie länger als 90 Tage in Österreich bleiben möchten, können Sie eine Verlängerung des Visums beantragen. Solche Verlängerungen werden jedoch nur selten genehmigt. Die Schengen-Regeln erlauben dies nur bei triftigen Gründen. In der Regel werden Verlängerungen in folgenden Fällen gewährt:
- Persönliche Gründe. Zum Beispiel ein unerwarteter Todesfall in der Familie.
- Humanitäre Gründe. Wenn Sie bleiben müssen, um jemandem finanziell, emotional oder medizinisch zu helfen.
- Höhere Gewalt. Bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie einer globalen Pandemie, Naturkatastrophe oder politischen Unruhen in Ihrem Heimatland.
- Verspätete Einreise. Wenn Sie nach dem im Visum angegebenen Datum nach Österreich eingereist sind (z. B. hatten Sie ein 15-Tage-Visum, sind aber am 16. Tag eingereist), können Sie eine Verlängerung beantragen.
Um zu prüfen, wie viele Tage Sie sich noch im Schengen-Raum aufhalten dürfen, verwenden Sie den von der Europäischen Kommission entwickelten Rechner. Dieses Tool hilft Ihnen, Ihre verbleibenden Tage gemäß den Schengen-Visaregeln zu berechnen.
Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen müssen Sie ein nationales D-Visum beantragen. Dieses Visum ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten und bietet die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, die zwischen einem und fünf Jahren gültig ist. Das Antragsverfahren und die Anforderungen für das nationale D-Visum sind im Allgemeinen ähnlich wie beim Schengen-Visum, beinhalten jedoch zusätzliche Bedingungen für Langzeitaufenthalte.
Braucht man ein Transitvisum nach Österreich?
Die meisten Ausländer, die Österreich als Transitland durchqueren, benötigen kein Transitvisum, solange sie innerhalb der internationalen Transitzone bleiben.
Es gibt einige Länder, deren Einwohner bei der Durchreise durch Österreich ein Transitvisum benötigen, auch wenn sie die Transitzone nicht verlassen:
- Afghanistan
- Bangladesch
- Demokratische Republik Kongo
- Eritrea
- Äthiopien
- Ghana
- Iran
- Irak
- Nigeria
- Pakistan
- Somalia
- Sri Lanka
- Syrien
* Bitte beachten Sie, dass Staatsangehörige dieser Länderliste ein Transitvisum für alle anderen Schengen-Länder benötigen, nicht nur für Österreich.
—
Es gibt einige Ausnahmen für das Transitvisum:
- Sie verfügen über ein gültiges Schengen-Visum oder haben Ihren Wohnsitz im Schengen-Raum.
- Sie haben ein gültiges EWR/EU-Visum oder sind da ansässig.
- Sie besitzen einen Diplomatenpass.
- Sie haben einen Wohnsitz in Japan, Kanada, den Vereinigten Staaten, der Republik San Marino oder dem Fürstentum Andorra.
- Es ist sehr wichtig, nicht zu vergessen, dass Transitvisa immer in Ihrem Herkunftsland ausgestellt werden. Sie können an der Grenze kein Transitvisum erhalten. Bitte prüfen Sie vor der Abreise, ob Sie eines benötigen.
Bei der Einreise oder Wiedereinreise aus Drittländern sollte Ihr Haustier in der Regel von einem Grenztierarzt untersucht werden.
Bitte beachten Sie: Der grenztierärztliche Dienst ist nicht an jeder Zollstelle eingerichtet (bei Flugreisen z.B. nur an den Flughäfen Wien und Linz). Dann müssen Sie sich an das zuständige Zollamt wenden.
—
Für die Einfuhr von Tieren in das Hoheitsgebiet Österreichs müssen Sie folgende Dokumente haben:
- Veterinärpass – Tierregistrierung mit Vermerken über alle notwendigen Impfungen je nach Wohnort des Besitzers mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung ins Deutsche.
- ISO 11784 Standard-Chip – für Hunde und Katzen.
- Impfung gegen Tollwut. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor der Einreise und darf nicht länger als ein Jahr vor der Einreise durchgeführt werden.
- Nachweis des Vorhandenseins von Antikörpern gegen Tollwut - Blutproben für die Analyse müssen frühestens 30 Tage nach der Impfung, spätestens jedoch 3 Monate vor der Reise entnommen werden.
- Formular Nr. 1 – Veterinärbescheinigung. Sie wird nur von staatlichen Veterinärkliniken auf der Grundlage eines Veterinärpasses ausgestellt, in dem die Daten der Impfungen und die Namen der Impfstoffe angegeben sind. Das Formular Nr. 1 ist ein Basisdokument mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Tagen, das zum Transport eines Tieres oder eines Vogels berechtigt und folgende Angaben enthält: Vor- und Nachnamen des Besitzers oder Begleiters, Art des Tieres, Daten der Impfungen, Zielort und Route.
Alle Dokumente werden mit einer beglaubigten Übersetzung ins Deutsche eingereicht.
Ausnahmen von den grenztierärztlichen Kontrollen sind im folgenden Dokument zusammengefasst: Veterinärbestimmungen für Heimtiere im Reiseverkehr (nur auf Deutsch).
Aktuelle Vorschriften und zusätzliche Informationen finden Sie auf der Webseite.
Europäische Notrufnummer – 112
Feuerwehr – 122
Polizei – 133
Krankenwagen – 144
Grubenrettungsdienst – 140
ÖAMTC Nothilfe – 120
ARBÖ Pannennotruf – 123
Eine Person, die aus einem Nicht-EU-Land nach Österreich einreist, muss folgende Waren (zumindest mündlich) anmelden:
Waren, die nicht für den persönlichen Bedarf, sondern für den Verkauf bestimmt sind.
Außerhalb des EU-Gebietes gekaufte Waren, die die festgesetzten Höchstmengen für die Einfuhr von Tabak, Alkohol und alkoholischen Getränken, Parfüm, Kaffee, Tee, Arzneimitteln und anderen Artikeln überschreiten, die eine Sendung bilden und die Menge überschreiten, für die die Einfuhr von Waren erlaubt ist.
Waren, für die ein Verbot oder eine Beschränkung gilt.
Für die Einfuhr von Waren in das Land werden Zölle und andere Steuern erhoben, z. B. Verbrauchssteuer (auf Bier, Alkohol, Zigaretten), Umsatzsteuer.
Auf Gegenstände, die eine Nicht-Warenpartie bilden, werden keine Zölle erhoben, wenn sie für den persönlichen (nicht kommerziellen) Gebrauch bestimmt sind und im persönlichen Gepäck transportiert werden.
—
Die folgenden Warenkategorien sind von den Zöllen befreit, wenn sie in den folgenden Höchstmengen nach Österreich eingeführt werden:
Tabakwaren (für Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind):
- 200 Zigaretten (nur auf dem Luftweg; bei der Einreise nach Österreich über andere EU-Länder gelten die Zollvorschriften der Transitländer);
- 50 Zigarren;
- 250 g Tabak.
—
Alkohol und alkoholische Getränke (für Persone,die mindestens 17 Jahre alt sind):
- 1 Liter destillierte Getränke und Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22%, unvergällter Ethylalkohol;
- Alkohol mit einem Alkoholgehalt von mehr als 80%;
- 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22% oder weniger;
- 4 Liter Wein;
- 16 Liter Bier
Medikamente in angemessener Menge für den persönlichen Gebrauch auf der Reise.
Andere Gegenstände sind von Zöllen und Steuern befreit, wenn ihr Wert die festgelegte Grenze nicht übersteigt.
Gegenstände, die für den persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind, dürfen frei und zollfrei nach Österreich eingeführt werden, sofern keine anderen Einfuhrbeschränkungen bestehen (bei neuen Waren, z. B. Fotoausrüstungen, sollten Quittungen über den Kauf vorgelegt werden).
Kontrolle des Bargeldflusses in Österreich
Touristen müssen bei der Zollkontrolle melden, dass sie eine Summe mit sich führen, die die folgenden Normen übersteigt:
- Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr;
- ein gleichwertiger Betrag in einer anderen Währung;
- andere leicht konvertierbare Werte (wie z. B. auf Dritte ausgestellte Schecks).
Verbot der Einfuhr von Waren nach Österreich
Es ist verboten, fleisch- und milchhaltige Produkte einzuführen, darunter Wurstwaren, Konserven, Schmalz usw. Das Verbot gilt nicht für Babynahrung und spezielle Medikamente, die für Menschen mit entsprechenden chronischen Krankheiten benötigt werden (in diesem Fall müssen die Produkte sorgfältig verpackt sein und dürfen nicht mehr als 2 kg wiegen). Falls ein Passagier Fleisch- und Milchprodukte mit sich führt, werden sie beschlagnahmt, und der Passagier wird zur Zahlung einer Geldstrafe verpflichtet.
Ohne eine entsprechende Genehmigung ist es verboten, Betäubungsmittel und drogenhaltige Präparate, Schusswaffen und Munition (Jagdwaffen müssen in der Anmeldung angegeben werden und es muss eine besondere Einfuhrgenehmigung der österreichischen Vertretung ausgestellt werden), Sprengstoffe, kalte Waffen, bestimmte Lebensmittel, Pflanzen und Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs (nur in geringen Mengen zulässig) usw. in das Hoheitsgebiet Österreichs einzuführen.
—
Den Rest der Zollabfertigungsvorschriften in Österreich können Sie auf der Webseite nachlesen.
1. Besorgen Sie sich eine Vignette, wenn Sie Auto fahren
Wenn Sie ein Auto mieten möchten, benötigen Sie eine Vignette - das ist eine sehr wichtige Information über das Autofahren in Österreich, die Sie kennen sollten.
Es handelt sich um einen Aufkleber, den Sie für Ihr Auto kaufen müssen, um die Autobahnen des Landes benutzen zu können. Wenn Sie keine Vignette kaufen, erhalten Sie einige Wochen später eine hohe Geldstrafe (über 200 Euro) per Post.
Sie können eine Vignette an Tankstellen in Österreich oder hier online kaufen. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine online gekaufte Vignette erst ab dem 18. Tag nach der Bezahlung gültig ist.
WICHTIG! Achten Sie darauf, dass Sie die Vignette vor der Einreise kaufen und auf Ihr Auto kleben, denn an der Grenze gibt es automatische Scanner, die danach suchen... Sie können also eine Geldstrafe bekommen, auch wenn Sie die Vignette bei der Einreise kaufen.
2. Finden Sie heraus, wie Sie in österreichischen Zügen Geld sparen können
Reisen mit dem Zug ist eine der besten Möglichkeiten, sich in Österreich fortzubewegen. Wenn Sie zum ersten Mal mit dem Zug in Europa unterwegs sind, sollten Sie sich informieren, wie Sie bei Ihren Fahrkarten Geld sparen können:
- Einfach-Raus-Ticket: Ein Gruppenticket, das Sie zu einer unbegrenzten Anzahl von Fahrten an einem Tag in allen Nahverkehrszügen in ganz Österreich berechtigt. Je mehr Personen mitfahren, desto günstiger ist das Ticket pro Person. Ideal für Gruppen-Tagesausflüge!
- Regionale Fahrkarten/Angebote: Spezielle Fahrkarten, die Sie zu einer unbegrenzten Anzahl von Fahrten mit Nahverkehrszügen in einer bestimmten Region/einem bestimmten Gebiet innerhalb eines Tages berechtigen. Ideal für Tagesausflüge in kleinere Regionen!
- Eurail: Ein Bahnticket, mit dem Sie in den meisten europäischen Ländern Zug fahren können. Nur in bestimmten Fällen sinnvoll, z. B. wenn Sie viele Länder besuchen.
3. Denken Sie daran, dass das "W" wie ein V ausgesprochen wird.
In Bezug auf die Sprache ist es wichtig, sich daran zu erinnern, dass der Buchstabe W im Deutschen wie V ausgesprochen wird. Wenn Sie also irgendwelche Wörter oder Namen aussprechen, sprechen Sie sie mit dem "Vuh"-Laut aus.
In Österreich ist das auffälligste Beispiel der deutsche Name Wien, der als Wien geschrieben, aber als "Veen" ausgesprochen wird.
Diese Aussprache ist auch im beliebtesten Gericht der Stadt, dem Wiener Schnitzel, zu finden. Denken Sie also daran: Wenn Sie sich auf Reisen für diese frittierte Köstlichkeit entscheiden, bestellen Sie das Schnitzel mit "Veen-uh" und nicht mit "Weeeeee-ner".
4. Bereiten Sie sich darauf vor, für öffentliche Toiletten zu bezahlen
Ein weiterer wichtiger Tipp für Österreich-Reisende ist die Mitnahme von Münzen, wo immer Sie hingehen.
Öffentliche Toiletten verlangen nämlich in der Regel eine kleine Gebühr von 50 Cent oder einem Euro, so dass Sie für den Notfall ein paar Münzen dabei haben sollten.
5. Überqueren Sie die Straße nicht, ohne einen Zebrastreifen zu benutzen
In Österreich ist das einzige Vergehen, das noch schlimmer ist, als ein Schnitzel zu verderben, das Überqueren der Straße an der falschen Stelle.
6. Vergessen Sie die Reiseversicherung nicht
Österreich ist im Allgemeinen ein sicheres Reiseland, aber es besteht immer das Risiko, dass ein Flug annulliert wird, eine Krankheit auftritt, ein kleiner Diebstahl erfolgt oder ein elektronisches Gerät auf der Reise ausfällt. In solchen Fällen schützt Sie eine Reiseversicherung.
7. Suchen Sie immer nach einer Ermäßigungskarte
In Österreich gibt es viele verschiedene Rabattkarten. Die meisten davon sind auf die eine oder andere Weise regional. Ein Tipp: Nutzen Sie sie, wann und wo immer Sie können! Damit können Sie eine Menge Geld sparen, und manche sind sogar kostenlos, wenn Sie übernachten. Welche Ermäßigungen können Sie in Anspruch nehmen?
- Ermäßigungen für Studenten: ISIC oder Europäische Jugendkarte erforderlich, um den Eintrittspreis zu senken.
- Senioren: Die genaue Altersgrenze hängt vom jeweiligen Ort ab (in der Regel 60 Jahre oder älter). Sie brauchen nur einen gültigen Ausweis, um Ihr Alter nachzuweisen und erhalten Ermäßigungen auf Eintrittskarten, öffentliche Verkehrsmittel oder sogar Unterkünfte.
- Regionale Rabattkarten: Einige Regionen bieten Rabattkarten mit Vergünstigungen zum Kauf an, während andere sie verschenken, wenn Sie mindestens eine Nacht in der Region bleiben. Die Karten berechtigen in der Regel zu freiem Eintritt (oder erheblichen Ermäßigungen) in Museen und Sehenswürdigkeiten sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln und ermöglichen es Ihnen manchmal, die Warteschlangen an den Kassen zu umgehen.
- Stadtkarten: Einige Großstädte haben ihre eigenen Karten oder Pässe (Vienna City Card, Innsbruck Card, Salzburg Card). Die Vorteile sind in der Regel dieselben wie bei den regionalen Karten: freier Eintritt, öffentliche Verkehrsmittel, Ermäßigungen in Hotels und Restaurants.
8. Seien Sie vorsichtig im Straßenverkehr in Österreich
Die österreichische Polizei achtet besonders auf die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung, selbst wenn Sie diese nur um 3 km/h überschreiten. Sie müssen ein Bußgeld von etwa 50-100 Euro (42-85 Pfund / 58-116 US-Dollar) zahlen.
Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es in Österreich?
In Städten: 50 km/h (31 mph)
Auf Landstraßen: 100 km/h (62 mph)
Autobahnen: 130 km/h (80 mph)
Denken Sie auch daran, dass in Österreich Rechtsverkehr herrscht und dass das Anlegen des Sicherheitsgurtes gesetzlich vorgeschrieben ist.
9. Österreich ist teurer als die Vereinigten Staaten
Seien Sie darauf vorbereitet, dass Österreich nicht zu den Ländern gehört, die Ihre Ersparnisse auf die leichte Schulter nehmen. Österreich wurde wiederholt in die Statistik der teuersten Reiseländer aufgenommen. Die durchschnittlichen Kosten für ein Hotelzimmer für zwei Personen liegen bei 110 Euro (93,50 £). Waren und Dienstleistungen sind etwa 10 % teurer als in den Vereinigten Staaten, und der Durchschnittspreis für eine Mahlzeit in einem preisgünstigen Restaurant beträgt 18 Euro (15,30 £). Auch die Eintrittspreise für Museen, Schlösser und andere Attraktionen sind recht hoch. Aber wir haben Ihnen bereits von den Rabattkarten erzählt, die Ihnen helfen werden.
10. Reservieren Sie immer einen Tisch in einem Restaurant
Das ist wirklich die goldene Regel in Österreich. Ohne Reservierung erhalten Sie in den meisten Restaurants keinen Sitzplatz. Außerdem ist in Österreich das Mittagessen die Hauptmahlzeit, nicht das Abendessen. Oft müssen Sie anrufen, da es kein (oder zumindest kein) Online-Buchungssystem gibt. Aber keine Sorge, Englisch wird überall gesprochen. Und noch etwas: Stellen Sie sich darauf ein, dass die Inneneinrichtung der Restaurants oft etwas kitschig ist.
Ein Tipp zum Trinkgeld: Normalerweise 10 % und nur, wenn Sie mit dem Essen und dem Service zufrieden sind.
Wir hoffen, dass diese Liste mit Reisetipps für Österreich hilfreich war!
Quellen:
https://happytowander.com
https://www.nextleveloftravel.com