Dauerhafter Wohnsitz in Norwegen: vorzubereitende Dokumente, Wohnsitzbescheinigung
Es gibt 2 Möglichkeiten, die Staatsbürgerschaft zu erhalten:
● durch Geburt;
● durch Einbürgerung.
Die Staatsbürgerschaft kann durch das Geburtsrecht erworben werden. Nur das Kind eines norwegischen Staatsbürgers wird auf dem Staatsgebiet des Landes geboren. Im Falle einer Geburt außerhalb des Landes müssen die Eltern eine Geburtsurkunde beantragen. Ein Kind, das von norwegischen Eltern adoptiert wurde, erhält automatisch die norwegische Staatsbürgerschaft. Im Falle einer Adoption außerhalb des Landes ist die Zustimmung der Regierung erforderlich.
Laut dem Henley's Visa Restrictions Index ist der norwegische Reisepass einer der besten der Welt, was die Freizügigkeit angeht. Norwegische Staatsbürger haben Zugang zu 173 Ländern und Gebieten ohne Visum oder ein einfaches Visum bei der Ankunft.
Um einen norwegischen Pass durch Einbürgerung und Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen Sie nur zwei Bedingungen erfüllen:
1. Sie müssen acht der letzten elf Jahre in Norwegen gelebt haben. Außerdem muss während des Antragszeitraums eine gültige befristete Aufenthaltsgenehmigung vorliegen. Wenn Sie über ein ausreichendes Einkommen von 319.997 Kronen verfügen, beträgt die Aufenthaltsdauer sechs der letzten zehn Jahre.
Wie wird die im Land verbrachte Zeit berechnet?
Wenn Sie sich in einem Jahr weniger als zwei Monate außerhalb Norwegens aufgehalten haben, zählt dies als volles Jahr und es werden keine Tage von Ihrem Konto abgezogen.
Wenn Sie sich innerhalb eines Jahres weniger als zwei Monate außerhalb Norwegens aufgehalten haben, wird der gesamte Zeitraum Ihres Auslandsaufenthalts von Ihrem Konto abgezogen, nicht nur die Tage, die über zwei Monate hinausgehen.
● Die Gültigkeitsdauer der befristeten Aufenthaltsgenehmigung muss mindestens ein Jahr betragen, wenn Sie als Tourist eingereist sind oder ein Kurzzeitvisum hatten - diese Zeit wird nicht berücksichtigt. Um die Aufenthaltsdauer zu berechnen, sollten Sie sich an einen Rechtsberater wenden.
2. Ihr nachgewiesenes Niveau der Beherrschung der norwegischen oder samischen Sprache. A2- oder B1-Niveau ist ausreichend. Außerdem einen Einbürgerungstest über die Kenntnisse der Geschichte und der Gesellschaft des Landes. Für Bürger einiger Länder ist der Nachweis erforderlich, dass Sie 300 Stunden norwegischen Sprachunterricht absolviert haben.
Eine Ausnahme gilt für die Einwanderung von Bürgern aus den nordischen Ländern, die nur 2 Jahre leben und den Sprachtest bestehen müssen.
Die Beantragung der Staatsbürgerschaft erfolgt durch die Einreichung eines Online-Visums unter https://www.udi.no/en/. Die Antragsgebühr beträgt 4.200 Kronen. Danach wird ein persönliches Gespräch vereinbart.
Vorzubereitende Dokumente:
● Reisepass
● Geburtsurkunde
● Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde
● Vollständige Liste der Ein- und Ausreisen nach Norwegen, einschließlich Kopien aller Seiten des aktuellen und früheren Reisepasses
● Steuererklärungen für den Bewilligungszeitraum
● Polizeiliches Führungszeugnis
https://www.politiet.no/en/services/police-certificate-of-conduct/
● Bestätigung der Sprachkenntnisse (Prüfungsergebnisse).
Die Wartezeit bis zu einer Entscheidung beträgt 12 Monate, während dieser Zeit muss Ihre bisherige befristete Aufenthaltserlaubnis gültig sein.
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist in Norwegen erlaubt. Voraussetzung ist, dass sie nicht von der Regierung eines anderen Landes verboten ist.
Verlust der Staatsbürgerschaft
● Wenn Sie die norwegische Staatsbürgerschaft erworben haben, sich aber weniger als 2 Jahre in Norwegen oder weniger als 7 Jahre in den nordischen Ländern aufgehalten haben, müssen Sie einen Online-Antrag auf Bestätigung der Staatsbürgerschaft stellen und Angaben zu Ihrer Verbindung zum Land machen.
● Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft können ihre norwegische Staatsbürgerschaft verlieren, wenn sie in dem Land gegen das Gesetz verstoßen und zu mehr als 6 Jahren verurteilt werden.
● Einreichung eines persönlichen Antrags auf Verzicht auf die Staatsbürgerschaft. Der Antrag wird nur angenommen, wenn die Person eine andere Staatsangehörigkeit besitzt.
Ständiger Wohnsitz
Die norwegische Regierung unterscheidet folgende Arten von Gründen für die Erlangung des ständigen Wohnsitzes/der Staatsbürgerschaft für Ausländer:
● Familienzusammenführung (Heirat mit einem norwegischen Staatsbürger oder wenn ein Elternteil Norweger ist);
● Erteilung einer Arbeitserlaubnis (Arbeitsvisum), Einladung durch den Arbeitgeber des Norwegers;
● Gewährung von politischem Asyl
● kultureller Austausch und Ausbildung.
Alle Möglichkeiten zur Erlangung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung sind in unserer Checkliste aufgeführt.
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