Europäische Krankenversicherungskarte: Wie Sie in den EU-Ländern eine bevorzugte medizinische Versorgung erhalten
Inhaltsübersicht
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) können Sie die medizinische Versorgung erhalten, die Sie benötigen. Erfahren Sie mehr darüber, welche Behandlungen von der Krankenversicherungskarte abgedeckt werden, wer die EKVK in welchen Ländern nutzen kann, und weitere wichtige Details
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) ist eine wichtige und bequeme Initiative, die den Bürgern der Europäischen Union und einiger anderer assoziierter Länder medizinische Versorgung bietet. Hier erfahren Sie, wie Sie die Karte erhalten und welche Leistungen sie bietet.
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Was ist die EKVK?
Wenn Sie EU-Bürger oder in der EU wohnhaft sind, können Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) die öffentliche Gesundheitsversorgung in allen anderen EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz in Anspruch nehmen.
Mit dieser Karte können Sie sich im öffentlichen Gesundheitssystem zu denselben Bedingungen behandeln lassen wie die Bürger, die in dem Land, in das Sie reisen, versichert sind. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung haben Sie mit der EKVK Anspruch auf Hilfe oder Krankenhausaufenthalt im Ausland.
Gleichzeitig hat das Vereinigte Königreich seine eigene Version der EKVK - die Global Health Insurance Card (GHIC). Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU hat die britische Regierung ihre eigene Version der Versicherung entwickelt. Diese Karte funktioniert genauso wie ihre Vorgängerin und ermöglicht den Briten den Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung bei Besuchen in der EU.
Bitte beachten Sie, dass weder die EKVK noch die GHIC eine Reiseversicherung ersetzen und nicht für Routinebehandlungen in der EU verwendet werden können.
Übrigens: Um sicher in andere Länder zu reisen, muss jeder Tourist für seine Gesundheit sorgen. Zu diesem Zweck können Sie sowohl eine Reiseversicherung als auch eine Krankenversicherung abschließen.
Welche Möglichkeiten gibt es mit der EKVK?
Wenn Sie eine EKVK haben, haben Sie bei Reisen in andere EU-Länder Anspruch auf die gleichen medizinischen Leistungen wie die Bürger des betreffenden Landes. Das bedeutet Folgendes:
- Wenn Staatsangehörige oder Personen mit rechtmäßigem Wohnsitz in diesem Land kostenlose medizinische Versorgung erhalten, werden auch Sie kostenlos behandelt.
- Wenn Staatsangehörige oder Personen mit rechtmäßigem Wohnsitz in diesem Land für bestimmte Behandlungen zahlen, müssen auch Sie in gleicher Weise zahlen. Die Gebühren sind jedoch in der Regel sehr niedrig.
Welche Behandlungen deckt die Europäische Krankenversicherungskarte ab?
- Besuche beim Arzt.
- Verschreibungspflichtige Medikamente.
- Zahnbehandlungen (ganz oder teilweise).
- Notfallbehandlungen (in den meisten Fällen vollständig abgedeckt).
- Krankenhausaufenthalt (vollständige oder teilweise Deckung).
Die EKVK deckt nicht ab:
- Geplante medizinische Behandlungen.
- Geplante Geburten.
- Behandlung in privaten medizinischen Einrichtungen.
- Ästhetische Operationen.
- Kosten für Rücktransport oder Evakuierung.
- Alle Kosten im Zusammenhang mit der Unterbrechung oder Stornierung der Reise.
- Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Verlust oder der Beschädigung von Gegenständen während der Reise.
Wer kann die EKVK nutzen und in welchen Ländern?
Wenn Sie die EU-Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie die EKVK in allen EU-Ländern sowie in der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen nutzen.
Wenn Sie jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung in einem EU-Land haben (aber kein EU-Bürger sind), können Sie die EKVK in Dänemark, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz nicht verwenden.
Auch britische Staatsbürger können ihre Krankenversicherungskarte (EHIC oder GHIC) nur in EU-Ländern verwenden, nicht aber in Dänemark, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.
Eine EKVK kann von einer Person verwendet werden, die:
- Bürger eines EU-Landes, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz ist und bei einer öffentlichen Krankenkasse angemeldet ist;
- einen legalen Wohnsitz in einem EU-Land hat und in der gesetzlichen Krankenversicherung registriert ist. In diesem Fall können Sie die EKVK nicht nutzen, wenn Sie nach Dänemark, Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz reisen;
- für einen kurzen Zeitraum reisen, z. B. zu touristischen Zwecken, Familienbesuchen usw.
Wie erhalte ich eine EKVK?
Sie können eine Europäische Krankenversicherungskarte bei den zuständigen Gesundheitsbehörden in Ihrem Wohnsitzland beantragen. Die Behörden sind verpflichtet, Ihnen eine solche Karte auszustellen, da Sie als EU-Bürger/Einwohner ein Recht darauf haben.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung der EKVK kostenlos ist!
Lesen Sie hier über die 5 besten Länder, in die man für den Ruhestand ziehen kann.
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