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Die häufigsten Fehler bei der Beantragung eines Schengen-Visums im Jahr 2024

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Die häufigsten Fehler bei der Beantragung eines Schengen-Visums im Jahr 2024

Der Sommer ist die perfekte Zeit für spannende Reisen nach Europa! Der Erhalt eines Schengen-Visums ist der erste Schritt auf dem Weg zu Spaß und neuen Erfahrungen. Erfahren Sie mehr über die häufigsten Fehler, die Sie bei der Beantragung eines Schengen-Visums vermeiden sollten

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Die Beantragung eines Schengen-Visums wird von Jahr zu Jahr schwieriger. Für die Beantragung müssen zahlreiche Dokumente gesammelt, ein Interview absolviert und eine Gebühr bezahlt werden. Seit dem 11. Juni 2024 sind die Kosten für ein Schengen-Visum von 80 auf 90 Euro gestiegen. Viele Menschen können sich das Verfahren jedoch erleichtern, indem sie häufige Fehler vermeiden, die häufig zur Ablehnung des Visums führen.

Diese Fehler entstehen oft, weil man nicht weiß oder nicht versteht, wie wichtig es ist, dass die Dokumente den Kriterien des Schengen-Landes entsprechen, das man besuchen möchte.

Wir haben eine Liste der häufigsten Fehler zusammengestellt, die von Antragstellern für Schengen-Visa gemacht werden. So kann beispielsweise das falsche Ausfüllen des Antragsformulars, das Fehlen ausreichender Finanzunterlagen oder die Nichtbeachtung von Details zu einer Ablehnung führen. Wenn Sie unsere Tipps befolgen, erhöhen Sie Ihre Chancen auf ein Schengen-Visum und vermeiden Probleme während des Antragsverfahrens.


1. Sammeln der erforderlichen Dokumente anhand einer zufälligen Liste


Viele Reisende, insbesondere diejenigen, die zum ersten Mal ein Schengen-Visum beantragen, machen oft den Fehler, den Ratschlägen von Verwandten oder Freunden zu folgen, die bereits ein solches Visum erhalten haben. Sie folgen diesen Ratschlägen, ohne mögliche Änderungen zu berücksichtigen. Die für den Erhalt eines Schengen-Visums erforderlichen Dokumente unterscheiden sich jedoch häufig von Land zu Land und von Botschaft zu Botschaft. Darüber hinaus werden die Visabestimmungen von den Schengen-Botschaften in aller Welt ständig überprüft und aktualisiert.

Personen, die eine veraltete Liste von Dokumenten verwenden, machen oft Fehler und übersehen wichtige und neu hinzugekommene Anforderungen. Infolgedessen kann ihnen das Visum verweigert werden. Daher wird allen Antragstellern von Schengen-Visa empfohlen, die Dokumente entsprechend der aktuellen Liste zusammenzustellen, die von der Botschaft des Landes, für das sie einen Antrag stellen, veröffentlicht wurde.


2. Der Reisepass entspricht nicht den Anforderungen


Die EU stellt strenge Anforderungen an die Reisepässe von Personen, die ein Schengen-Visum beantragen. Insbesondere muss der Reisepass noch mindestens sechs Monate über das Datum der geplanten Reise in den Schengen-Raum hinaus gültig sein. Außerdem muss er innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein, und zwar an dem Tag, an dem der Inhaber den Schengen-Raum verlassen will.

Der Reisepass muss außerdem mindestens zwei leere Seiten aufweisen, die nicht nachträglich in den Pass eingefügt werden können. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, riskiert, dass ihm ein Visum verweigert wird.

Reisende, die ein Visum für die mehrfache Einreise für drei oder fünf Jahre beantragen, sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie nur ein Visum für die Gültigkeitsdauer des Reisepasses erhalten, wenn ihr Reisepass kürzer ist als das erforderliche Visum. 


3. Ausfüllen des Antragsformulars mit Informationen, die nicht mit anderen Dokumenten übereinstimmen


Jeder Reisende, der ein Schengen-Visum beantragt, muss den entsprechenden Fragebogen ausfüllen, der von der Website SchengenVisaInfo heruntergeladen werden kann. Dies ist das erste und notwendige Dokument im Visumantragsprozess. Einer der häufigsten Fehler ist die Angabe von Informationen im Antragsformular, die nicht mit anderen Dokumenten übereinstimmen. 

So geben manche Antragsteller im Antragsformular an, dass ihr Reisepass länger gültig ist als er tatsächlich ist. Andere machen Fehler bei den Daten und geben eine Gültigkeitsdauer des Visums an, die nicht mit den Daten der Reiseversicherung oder der gebuchten Unterkunft übereinstimmt. Dies kann zu einer Ablehnung des Visums führen.




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4. Der Antragsteller verfügt nicht über eine ausreichende Reiseversicherung


Es ist ein großer Fehler, auf eine Reiseversicherung zu verzichten und auf Glück zu hoffen. Der Botschaft ist es egal, wie gesund oder vorsichtig Sie sind. Eine Schengen-Reiseversicherung im Wert von 30.000 Euro, die im Todesfall den Rücktransport abdeckt, ist für alle obligatorisch. 

Häufig wird die Versicherung für einen kürzeren Zeitraum abgeschlossen, als der Aufenthalt in der EU geplant ist, oder mit einem geringeren Versicherungsschutz als erforderlich. Wenn die Versicherung die Rückführung im Todesfall nicht abdeckt, auch wenn sie andere Unfälle abdeckt, wird dies als Nichterfüllung angesehen.


5. Zu frühe oder zu späte Beantragung


Nach dem Schengen-Visakodex ist die Frist für die Antragstellung genau festgelegt: Sie können den Antrag frühestens sechs Monate und spätestens 15 Arbeitstage vor der Reise stellen. Eine frühere oder spätere Einreichung des Antrags kann zu einer Ablehnung führen. 

Wenn Sie beispielsweise versuchen, Ihren Antrag ein Jahr vor Ihrer Reise einzureichen, oder wenn Sie Ihren Antrag zu spät einreichen, kann dies zu erheblichen Problemen bei der Erteilung eines Visums führen. Daher ist es wichtig, den Zeitpunkt der Antragstellung so zu planen, dass der Antrag im Voraus, aber innerhalb der Fristen eingereicht wird.


6. Antragstellung bei der falschen Botschaft/Konsulat/Visumstelle


Einer der häufigsten Fehler bei der Planung einer Reise in die Schengen-Länder ist die Wahl der falschen Botschaft für die Einreichung eines Visumantrags. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf Ihren Visumantrag haben. Wenn Sie planen, durch mehrere Länder zu reisen und sich in jedem Land gleich lange aufzuhalten, ist es wichtig, den Antrag bei der Botschaft des ersten Landes zu stellen, das in den Schengen-Raum einreist. Wenn Ihre Reiseroute beispielsweise fünf Tage in Österreich, fünf Tage in Deutschland und fünf Tage in Frankreich vorsieht, stellen Sie den Antrag zunächst bei der österreichischen Botschaft.

Wenn Sie planen, sich unterschiedlich lange in den einzelnen Ländern aufzuhalten, sollten Sie sich an die Botschaft des Landes wenden, in dem Sie sich am längsten aufhalten werden. Wenn Sie beispielsweise drei Tage in Österreich, fünf Tage in Deutschland und sieben Tage in Frankreich verbringen wollen, sollten Sie sich an die französische Botschaft wenden. 





Igor Usyk - Leiter der Abteilung Migration bei VisitWorld


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