Neues finnisches Staatsbürgerschaftsgesetz: So erhalten Sie nach dem 17. Dezember 2025 einen finnischen Pass
Finnland hat das Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft grundlegend reformiert. Die neuen Regelungen traten am 17. Dezember 2025 in Kraft. Erfahren Sie, wer die finnische Staatsbürgerschaft erwerben kann, wie Sie den Antrag korrekt stellen, welche Dokumente erforderlich sind und was sich im Gesetz geändert hat
Das aktualisierte finnische Staatsbürgerschaftsgesetz tritt am 17. Dezember 2025 in Kraft und verändert das Verfahren zur Erlangung eines finnischen Passes grundlegend, auch für Staatsbürger Schwedens, des Irak, Afghanistans und Somalias. Zu den Änderungen gehören die vollständig digitale Antragstellung, neue Einkommens-, Integritäts- und Sprachvoraussetzungen sowie die Möglichkeit des Entzugs der Staatsbürgerschaft in schwerwiegenden Fällen.
Dieser Leitfaden hilft Ihnen zu verstehen, wer die finnische Staatsbürgerschaft beantragen kann, wie Sie sich vorbereiten und welche Dokumente Sie benötigen, um das Verfahren so effizient wie möglich zu gestalten.
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Änderungen im finnischen Einbürgerungsverfahren ab dem 17. Dezember 2025
Vollständig online beantragte Staatsbürgerschaft
Gemäß dem neuen Gesetz kann die finnische Staatsbürgerschaft vollständig online über den Service „Enter Finland“ beantragt werden. So können Sie den Status Ihres Antrags in Echtzeit verfolgen, Benachrichtigungen erhalten und über sichere digitale Kanäle mit Migri kommunizieren.
Wichtig! Anträge, die vor dem 17. Dezember 2025 eingereicht wurden, werden nach den alten Bestimmungen bearbeitet. Die neuen Bestimmungen gelten nur für Anträge, die nach diesem Datum eingereicht werden.
Finanzielle Unabhängigkeit ist eine zentrale Voraussetzung
Antragsteller müssen nun ein stabiles und ausreichendes Einkommen nachweisen, das nicht von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld abhängig ist. Hierfür sind Dokumente über Beschäftigung, selbstständige Tätigkeit oder andere legale Einkommensquellen erforderlich.
Ziel der Neuerung ist es, sicherzustellen, dass die finnische Staatsbürgerschaft an wirtschaftlich aktive und unabhängige Personen verliehen wird, die zur Entwicklung des Landes beitragen können.
Verstärkte Überprüfung des Strafregisters
Das aktualisierte Gesetz sieht eine strengere Überprüfung des Strafregisters von Antragstellern vor. Schwere oder wiederholte Verstöße können ein Hindernis für den Erhalt der Staatsbürgerschaft darstellen. In manchen Fällen gelten Wartezeiten vor der Antragstellung.
Geringfügige Geldstrafen oder geringfügige Verstöße haben in der Regel keinen Einfluss auf die Entscheidung, schwere Verstöße können das Verfahren jedoch erheblich verkomplizieren.
Entzug der Staatsbürgerschaft in schweren Fällen
Das Gesetz gibt den Behörden das Recht, die Staatsbürgerschaft in Fällen von Terrorismus, Hochverrat oder Handlungen, die die nationale Sicherheit gefährden, zu entziehen. Ein Entzug ist auch möglich, wenn der Antragsteller im Antragsverfahren falsche Angaben gemacht hat.
Wer kann die finnische Staatsbürgerschaft erhalten?
Automatisch
- Kinder finnischer Eltern.
- In Finnland geborene Kinder, die andernfalls staatenlos wären.
- Von finnischen Staatsbürgern adoptierte Kinder.
Durch Einbürgerung
- Ausländer, die sich seit ausreichend langer Zeit rechtmäßig in Finnland aufhalten (in der Regel 5–8 Jahre; es gibt Ausnahmen für bestimmte Kategorien).
- Volljährige und geschäftsfähige Personen.
- Personen ohne schwere Vorstrafen.
- Bewerber mit Finnisch- oder Schwedischkenntnissen mindestens auf B1-Niveau.
- Personen, die ein stabiles und legales Einkommen unabhängig von Sozialleistungen nachweisen können.
Durch eine Erklärung (vereinfachtes Verfahren)
- Staatsangehörige der Länder des Nordischen Rates (Dänemark, Island, Norwegen, Schweden) unter bestimmten Voraussetzungen.
- Personen, die die finnische Staatsbürgerschaft einst besaßen und diese wiedererlangen möchten.
- Von finnischen Staatsangehörigen adoptierte Kinder.
Grundvoraussetzungen für die finnische Staatsbürgerschaft
- Wohnsitz in Finnland: in der Regel 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt mit gültiger Aufenthaltserlaubnis.
- Sprachkenntnisse: Finnisch oder Schwedisch auf Niveau B1 oder höher.
- Finanzielle Unabhängigkeit: stabiles und legales Einkommen, das nicht von Sozialleistungen abhängig ist.
- Einwandfreies Führungszeugnis: Schwere oder wiederholte Straftaten können ein Hindernis darstellen.
- Gesellschaftliche Integration: Arbeit, Studium, ehrenamtliches Engagement oder Teilnahme am öffentlichen Leben.
Benötigte Unterlagen für die Beantragung der finnischen Staatsbürgerschaft
- Reisepass und Aufenthaltserlaubnis.
- Wohnsitznachweis (Meldebescheinigung, Geburtsurkunde der Kinder).
- Einkommens- und Nachweis der finanziellen Unabhängigkeit (Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Rentenbescheide).
- Sprachnachweis (YKI B1 oder gleichwertig).
- Führungszeugnis (Finnland und Herkunftsland).
- Nachweis der gesellschaftlichen Integration (Ausbildung, Arbeit, ehrenamtliches Engagement).
- Weitere Dokumente: Heirats-/Scheidungsurkunde, Namensänderungsbescheinigung, Dokumente der Kinder.
Alle fremdsprachigen Dokumente müssen ins Finnische, Schwedische oder Englische übersetzt und, falls von der finnischen Einwanderungsbehörde (Migri) gefordert, notariell beglaubigt werden.
Mit den neuen Bestimmungen legt Finnland neben formalen Kriterien auch Wert auf die tatsächliche Integration in die Gesellschaft, die Selbstständigkeit und Integrität. Eine gute Vorbereitung ist der Schlüssel zu einem erfolgreichen Antrag.
Einwanderungsbestimmungen ändern sich häufig, und ein Fehler in den Dokumenten kann monatelanges Warten oder sogar eine Ablehnung zur Folge haben. In unserem Einwanderungsleitfaden finden Sie geprüfte Informationen aus offiziellen Quellen, klare Anforderungen an Antragsteller und Expertenrat für eine sichere und legale Migration.
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Foto – Freepik
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Häufig
gestellte Fragen
Wer kann die finnische Staatsbürgerschaft beantragen?
Welche Dokumente werden für den Antrag benötigt?
Kann die bisherige Staatsbürgerschaft behalten werden?
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