Finnland verschärft ab 2026 die Regeln für den Daueraufenthalt: Neue Sprach-, Arbeits- und Aufenthaltsbestimmungen
Inhaltsübersicht
- Wichtigste Änderungen im Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in Finnland
- Wer kann nach 4 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis erhalten?
- Sprachvoraussetzungen: Wie weisen Sie Ihre Finnisch- oder Schwedischkenntnisse nach?
- Erwerbsvoraussetzungen: Was zählt?
- Wie kann ein Kind eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten?
- Wie wirkt sich ein Strafregister auf das Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis aus?
- Was bedeutet das in der Praxis?
Ab dem 8. Januar 2026 ändert Finnland die Regeln für den Erhalt einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis: 6 Jahre Aufenthalt, Sprachkenntnisse und Berufserfahrung sind erforderlich. Erfahren Sie, was sich für Ausländer ändert
Ab dem 8. Januar 2026 treten in Finnland bedeutende Änderungen des Ausländergesetzes in Kraft, die die Voraussetzungen für den Erhalt einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis verkomplizieren. Die entsprechenden Änderungen wurden bereits vom Präsidenten des Landes genehmigt und sind Teil des Regierungsprogramms zur Stärkung der Integration von Migranten in die finnische Gesellschaft.
Diese Regelungen sehen insbesondere eine längere Aufenthaltsdauer, obligatorische Sprachkenntnisse und den Nachweis von Berufserfahrung vor. In diesem Artikel informieren wir Sie über die wichtigsten Änderungen für Expats in Finnland ab Januar 2026.
Um sich legal in einem anderen Land aufzuhalten, müssen Expats eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, die zukünftig zur Einbürgerung berechtigt. Die Anforderungen und Verfahren variieren je nach Land erheblich.
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Wichtigste Änderungen im Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in Finnland
Ab 2026 verlängert sich die Regelaufenthaltsdauer für den Erhalt einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis von 4 auf 6 Jahre.
Darüber hinaus müssen Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Nachweis ausreichender Finnisch- oder Schwedischkenntnisse;
- Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in Finnland;
- Erfüllung der Anforderungen an Integration, finanzielle Stabilität und Einhaltung der finnischen Gesetze.
Wie das finnische Innenministerium betont, sollen die Änderungen Ausländer dazu ermutigen, in Finnland zu arbeiten, die Sprache zu lernen und sich an die Regeln der finnischen Gesellschaft zu halten.
Wer kann nach 4 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis erhalten?
Trotz der allgemeinen Verschärfung der Anforderungen besteht weiterhin die Möglichkeit, nach vier Jahren in Finnland eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Hierfür muss der Antragsteller jedoch mindestens eine der folgenden drei Bedingungen erfüllen:
- Mindestjahreseinkommen von 40.000 Euro;
- In Finnland anerkannter Master- oder Doktortitel und zwei Jahre Berufserfahrung in Finnland;
- Sehr gute Finnisch- oder Schwedischkenntnisse und drei Jahre Berufserfahrung in Finnland.
Personen, die eine auf einer Beschäftigung basierende Aufenthaltserlaubnis beantragen, können während des relevanten Zeitraums maximal drei Monate lang Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe beziehen.
Sprachvoraussetzungen: Wie weisen Sie Ihre Finnisch- oder Schwedischkenntnisse nach?
Sprachkenntnisse werden sowohl für eine nationale Daueraufenthaltserlaubnis als auch für eine EU-Aufenthaltserlaubnis (P-EU) Voraussetzung sein.
Die Sprachniveaus werden gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) – von der zweitniedrigsten bis zur zweithöchsten Stufe – festgelegt. Sie können Ihre Kenntnisse nachweisen durch:
- Bestehen der nationalen Zertifizierungsprüfung in Finnisch oder Schwedisch;
- Vorlage von Dokumenten, die den Abschluss einer schulischen, beruflichen oder weiterführenden Ausbildung in Finnisch oder Schwedisch bestätigen (für niedrigere Niveaus).
Zum Bestehen des Sprachtests genügt es, mindestens zwei der vier Teilprüfungen erfolgreich zu bestehen, die zusammen die mündlichen und schriftlichen Fähigkeiten bestätigen.
Erwerbsvoraussetzungen: Was zählt?
Als Erwerbstätigkeit gilt eine bezahlte Arbeit oder eine unternehmerische Tätigkeit in einem Umfang, der für die finanzielle Unabhängigkeit ohne dauerhafte Sozialhilfe ausreicht.
Anrechenbare Tätigkeiten sind:
- Erwerbstätigkeit;
- Unternehmertum und Selbstständigkeit;
- freiberufliche Tätigkeit und sogenannte „leichte Unternehmertätigkeit“;
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Bezug einer finnischen Förderung.
Der/Die Antragsteller/in muss vor Antragstellung zwei bis drei Jahre lang einer Vollzeitbeschäftigung oder einer gleichwertigen Beschäftigung nachgegangen sein und darf keine Unterbrechung von mehr als drei Monaten aufweisen.
Wie kann ein Kind eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten?
Für Kinder gelten gesonderte Regelungen:
- Ein Kind kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ohne Mindestaufenthaltsdauer erhalten, wenn sein Vormund eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, eine P-EU-Aufenthaltserlaubnis oder die finnische Staatsbürgerschaft besitzt. In diesem Fall gelten die Sprach- und Arbeitsvoraussetzungen nicht.
- Gibt es keinen Vormund in Finnland, muss das Kind für eine nationale Aufenthaltserlaubnis vier Jahre und für eine EU-Aufenthaltserlaubnis fünf Jahre im Land gelebt haben.
Wie wirkt sich ein Strafregister auf das Recht auf eine Aufenthaltserlaubnis aus?
Die neuen Regelungen sehen einen strengeren Umgang mit Straftaten vor. Wurde der Antragsteller zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, gilt Folgendes:
- Die Haftzeit wird nicht auf die Aufenthaltsdauer angerechnet.
- Nach vollständiger Verbüßung der Strafe beginnt die erforderliche Aufenthaltsdauer wieder bei null.
Was bedeutet das in der Praxis?
Die verschärften Anforderungen führen dazu, dass Finnland den Fokus verstärkt auf wirtschaftlich aktive und integrierte Migranten legt. Für Ausländer, die einen längeren Aufenthalt in Finnland planen, sind folgende Punkte wichtig:
- Festanstellung oder selbstständiges Arbeiten;
- Kenntnisse der finnischen oder schwedischen Sprache;
- keine Vorstrafen.
Wer bereits in Finnland lebt oder einen Umzug plant, sollte seine Situation im Voraus prüfen und sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten.
Um legal in ein anderes Land zu ziehen und eine Aufenthaltserlaubnis oder die Staatsbürgerschaft zu erhalten, ist es wichtig, die Anforderungen und Verfahren im Voraus zu kennen. Jedes Land hat seine eigenen, sich ständig ändernden Bestimmungen.
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Wir erinnern Sie daran! Finnland hat das Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft grundlegend überarbeitet. Die neuen Regelungen traten am 17. Dezember 2025 in Kraft. Wir haben Ihnen bereits mitgeteilt, wer die finnische Staatsbürgerschaft erwerben kann, wie der Antrag korrekt gestellt wird, welche Dokumente erforderlich sind und was sich im Gesetz geändert hat.
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Häufig
gestellte Fragen
Wann treten die neuen Regelungen für die Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Finnland in Kraft?
Kann man die unbefristete Aufenthaltserlaubnis auch vor Ablauf von sechs Jahren erhalten?
Gilt die Sprach- und Arbeitsvoraussetzung auch für Kinder?
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