Umzug in die Slowakei für einen dauerhaften Aufenthalt: Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung und der Staatsbürgerschaft im Jahr 2024 (aktualisiert)
Inhaltsübersicht
- Gründe für die Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei 2024
- Befristeter Aufenthalt von Ausländern in der Slowakei
- Dokumente für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei 2024
- Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in der Slowakei
- Erwerb der slowakischen Staatsbürgerschaft im Jahr 2024
- Erwerb der slowakischen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
- Erwerb der slowakischen Staatsbürgerschaft durch Geburt
- Erwerb der slowakischen Staatsbürgerschaft durch Adoption
Eine Aufenthaltskarte oder Aufenthaltsgenehmigung in der Slowakei ist ein Dokument, das Ihnen erlaubt, legal in Europa zu leben, zu studieren und zu arbeiten. Sie ist das wichtigste Dokument für das Leben in der Slowakei. Erfahren Sie mehr über die Besonderheiten des Erwerbs einer Aufenthaltsgenehmigung und die Erlangung der slowakischen Staatsbürgerschaft im Jahr 2024
Die Slowakei ist ein attraktives Land für Migranten in der Mitte Europas. Sie können hier legal arbeiten, studieren und eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Wenn Sie sich in diesem Land niederlassen möchten, erfahren Sie, wie Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in der Slowakei erhalten und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um den Status erfolgreich zu erlangen. Den Statistiken zufolge kommen die meisten Expats aus der Tschechischen Republik, Ungarn, Weißrussland und Russland in die Slowakei.
Gründe für die Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei 2024
Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung in der Slowakei ist für Ausländer erforderlich, die in diesem Land arbeiten, Geschäfte machen oder studieren wollen. Das Verfahren zur Erlangung einer Genehmigung umfasst die Vorlage eines Pakets von Dokumenten gemäß den staatlichen Anforderungen und die Einreichung eines Antrags.
In der Slowakei wird zwischen befristeten und unbefristeten Aufenthaltsgenehmigungen unterschieden. Eine befristete Aufenthaltserlaubnis wird auf der Grundlage verschiedener Kriterien erteilt, darunter:
1. Geschäft oder Unternehmertum;
2. Arbeit (saisonal oder dauerhaft);
3. Studium;
4. Lehrtätigkeit, Sport, kulturelle Aktivitäten, Praktika und andere Arten von beruflichen Aktivitäten;
5. Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten;
6. Familienzusammenführung;
7. Dienst in friedenserhaltenden Streitkräften;
8. Der Status eines Slowaken mit Wohnsitz im Ausland;
9. Besitz eines langfristigen Aufenthaltstitels in einem anderen EU-Land.
Erwähnenswert ist auch die Blaue Karte EU als eine weitere Art von Aufenthaltstitel für Ausländer, die in der Europäischen Union in hochqualifizierten Bereichen arbeiten. Diese Mechanismen sollen die wirtschaftliche Entwicklung fördern und die internationale Zusammenarbeit erleichtern.
Befristeter Aufenthalt von Ausländern in der Slowakei
Wenn Sie planen, sich länger als 90 Tage innerhalb eines Sechsmonatszeitraums in der Slowakei aufzuhalten, müssen Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese Genehmigung wird für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt, der vom Zweck Ihres Aufenthalts abhängt.
Die erste befristete Aufenthaltsgenehmigung wird für einen Zeitraum von höchstens 2 Jahren erteilt und kann mehrmals verlängert werden. Wenn Sie in die Slowakei kommen, um zu studieren, kann Ihre Genehmigung bis zu 5 Jahre verlängert werden.
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis wird für einen bestimmten Zweck erteilt, z. B. für ein Studium, eine Beschäftigung, eine unternehmerische Tätigkeit, spezielle Aktivitäten (Kunst, Sport, Unterricht, Praktika), Familienzusammenführung, Forschung und Entwicklung oder die Wahrnehmung von Aufgaben in der zivilen Komponente der Streitkräfte.
Um eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, müssen Sie über einen gültigen Reisepass, eine sichere Unterkunft in der Slowakei, ein Dokument, das den Zweck Ihres Aufenthalts bestätigt, eine Bescheinigung, dass Sie nicht vorbestraft sind, und eine ausreichende finanzielle Sicherheit für mindestens ein Jahr verfügen.
Der Antrag kann bei der Ihrem Wohnort nächstgelegenen Dienststelle der Migrationspolizei oder bei der Botschaft der Slowakischen Republik gestellt werden, wenn Sie sich außerhalb des Landes befinden. Nach Erhalt der Genehmigung können Sie während der Gültigkeitsdauer Ihrer Genehmigung frei in das Hoheitsgebiet der Slowakei reisen und wieder einreisen.
Dokumente für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in der Slowakei 2024
Für fast alle Arten von Aufenthaltsgenehmigungen ist ein Standardsatz von Dokumenten erforderlich:
1. Ein ausgefüllter Antrag;
2. Zwei Farbfotos (3 x 3,5 cm);
3. Zahlungseingang der Verwaltungsgebühr (die Kosten hängen vom Aufenthaltszweck und dem Ort der Einreichung ab);
4. Ein gültiger internationaler Reisepass;
5. Ein Dokument, das den Zweck des Aufenthalts bestätigt;
6. Bescheinigung, dass Sie nicht vorbestraft sind;
7. Ein Dokument, das die Verfügbarkeit von Wohnraum bestätigt;
8. Nachweis der finanziellen Sicherheit.
Es sei darauf hingewiesen, dass für die verschiedenen Arten von Aufenthaltstiteln je nach Antragsgrund zusätzliche Dokumente erforderlich sein können. Lesen Sie bei der Antragstellung die vollständige Liste genau durch.
Nach Erteilung der Genehmigung haben Sie 6 Monate Zeit, um in die Slowakei einzureisen, und 3 Tage, um die Migrationspolizei über Ihre Ankunft im Land zu informieren.
Für einen sicheren Umzug in ein beliebiges Land der Welt, die Erlangung der Staatsbürgerschaft und die Aufnahme einer Beschäftigung sollten Sie den Rat eines internationalen Anwalts einholen. Wir helfen Ihnen bei der Lösung komplexer und einfacher Probleme für Ihren Komfort und Ihre Sicherheit überall auf der Welt.
Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in der Slowakei
Die Daueraufenthaltsgenehmigung in der Slowakei ist eine Form des legalen Aufenthalts für Ausländer, die Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Wirtschaft, Gesundheitsversorgung und sozialer Sicherheit bietet. Die erste Daueraufenthaltsgenehmigung wird für 5 Jahre ausgestellt, danach kann eine unbefristete Verlängerung beantragt werden.
Folgende Personen können die erste unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen:
1. Ehegatten von slowakischen Staatsbürgern oder deren Verwandten mit ständigem Wohnsitz in der Slowakei;
2. Unverheiratete Kinder unter 18 Jahren, die unter der Obhut eines Ausländers mit ständigem Wohnsitz in der Slowakei stehen;
3. Kinder unter 18 Jahren eines Ausländers mit ständigem Wohnsitz in der Slowakei oder Kinder unter der Obhut eines Ausländers mit ständigem Wohnsitz in der Slowakei;
4. Kinder über 18 Jahre, die von einem Ausländer mit Daueraufenthaltsgenehmigung unterhalten werden.
Eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung kann nach Erhalt einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung oder der ersten unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden. Um einen Antrag zu stellen, benötigen Sie einen gültigen Reisepass, einen geregelten Aufenthalt in der Slowakei, eine Bescheinigung, dass Sie nicht vorbestraft sind, und ausreichende finanzielle Mittel für mindestens ein Jahr.
Die Daueraufenthaltsgenehmigung können Sie bei einer Migrationspolizeistelle oder bei der Botschaft der Slowakischen Republik beantragen, wenn Sie sich im Ausland befinden. Nach Erhalt der Genehmigung haben Sie das Recht, frei zu reisen und die Grenzen der Slowakei für die Dauer der Genehmigung zu überschreiten.
Erwerb der slowakischen Staatsbürgerschaft im Jahr 2024
Das Verfahren zum Erwerb der slowakischen Staatsbürgerschaft ist im Gesetz Nr. 40/1993 über die Staatsbürgerschaft der Slowakischen Republik geregelt, in dem drei Hauptwege zum Erwerb der Staatsbürgerschaft festgelegt sind.
Der erste Weg ist die Geburt, bei der eine Person automatisch slowakischer Staatsbürger wird, weil sie im Land geboren wurde.
Der zweite Weg ist die Adoption. Dieser Weg sieht auch den automatischen Erwerb der Staatsbürgerschaft für ein Kind nach der Adoption vor.
Der dritte Weg ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Zulassung zur Staatsbürgerschaft, auch bekannt als Einbürgerung. Bei diesem Verfahren handelt es sich um einen freiwilligen Erwerb der Staatsbürgerschaft. Eine Person, die die Staatsbürgerschaft erwerben möchte, muss einen Antrag stellen, und die staatlichen Behörden entscheiden über die Verleihung der Staatsbürgerschaft, wobei die Möglichkeit einer Ablehnung besteht.
Was die Bedingungen für die Einbürgerung von Ausländern mit Wohnsitz in der Slowakei betrifft, so müssen sie sich seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen im Land aufhalten. Nachdem sie eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben und die Voraussetzungen für die Aufenthaltsdauer erfüllt sind, können Ausländer die Staatsbürgerschaft beantragen. Wenn der Antrag erfolgreich ist, werden sie Bürger der Slowakischen Republik.
Erwerb der slowakischen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Der wichtigste Weg zum Erwerb der slowakischen Staatsbürgerschaft ist der Aufenthalt im Land während eines bestimmten Zeitraums. Die Standardaufenthaltsdauer für die Staatsbürgerschaft beträgt 8 Jahre mit ständigem Wohnsitz. Es gibt jedoch Ausnahmen, die eine schnellere Einbürgerung ermöglichen.
Eine dieser Ausnahmen ist die sofortige Einbürgerung von Personen, die in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur oder Sport große Leistungen für das Land erbracht haben. Weitere Ausnahmen sind die Möglichkeit, die Staatsbürgerschaft nach 2, 3, 4 oder 5 Jahren Aufenthalt in der Slowakei zu erhalten, je nach den Umständen, wie z. B. Sorgerecht für ein minderjähriges Kind, Flüchtlingsstatus, Heirat mit einem slowakischen Bürger oder Geburt im Land.
Eine schnellere Möglichkeit, die Staatsbürgerschaft zu erlangen, steht ausländischen Slowaken offen, die zunächst den Status eines ausländischen Slowaken erhalten und dann einen Antrag auf Daueraufenthalt und später die Staatsbürgerschaft stellen. Dieser Weg kann auch von Ausländern gewählt werden, die eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit erhalten haben.
Die Verweigerung der Staatsbürgerschaft hat keine Auswirkungen auf den Status des Daueraufenthalts, so dass eine Person zwei Jahre nach der Verweigerung erneut die Staatsbürgerschaft beantragen kann. Im Allgemeinen kann der Erwerb der slowakischen Staatsbürgerschaft individuell verlaufen und hängt von vielen Faktoren ab, u. a. von der Dauer des Aufenthalts, dem Status und den Lebensumständen der betreffenden Person.
Erwerb der slowakischen Staatsbürgerschaft durch Geburt
Eine der häufigsten Formen des Erwerbs der Staatsbürgerschaft ist das jus sanguinis, bei dem Kinder automatisch die slowakische Staatsbürgerschaft erwerben, wenn mindestens ein Elternteil slowakischer Staatsbürger ist, unabhängig vom Geburtsort des Kindes oder dem Wohnort der Eltern. Dieser Grundsatz gewährleistet, dass Kinder, deren Eltern die slowakische Staatsangehörigkeit besitzen, die slowakische Staatsangehörigkeit erwerben.
Es gibt auch den Grundsatz des jus soli, nach dem Kinder die Staatsangehörigkeit des Staates erwerben, in dem sie geboren wurden. Dieser Grundsatz wird in der Slowakei beispielsweise auf Kinder angewandt, die im slowakischen Hoheitsgebiet geboren wurden, deren Eltern aber staatenlos sind, oder wenn das Kind aus irgendeinem Grund nicht die Staatsangehörigkeit der Eltern annehmen kann. In solchen Fällen erwerben die Kinder automatisch die slowakische Staatsangehörigkeit.
Ausländer, die möchten, dass ihre Kinder slowakische Staatsbürger werden, können sich diese Grundsätze zunutze machen, indem sie eine slowakische Aufenthaltsgenehmigung beantragen und ein Kind in der Slowakei zur Welt bringen. Dadurch haben sie die Möglichkeit, ihrem Kind die slowakische Staatsangehörigkeit zu geben, indem sie auf die Staatsangehörigkeit ihres Heimatlandes verzichten.
Erwerb der slowakischen Staatsbürgerschaft durch Adoption
Die Adoption eines Kindes bietet nur dann die Möglichkeit, die slowakische Staatsangehörigkeit zu erwerben, wenn mindestens ein Adoptivelternteil die slowakische Staatsangehörigkeit besitzt. Dieser Ansatz ähnelt dem Prinzip des Erwerbs der Staatsangehörigkeit durch Geburt, bei dem nur die Staatsangehörigkeit der Eltern relevant ist, unabhängig von deren Wohnort.
Es ist zu beachten, dass die Adoption von Kindern nur für Minderjährige zulässig ist, im Gegensatz zu einigen anderen Ländern, wie z. B. der Tschechischen Republik, in denen die Adoption für Personen möglich ist, die die Volljährigkeit erreicht haben.
Igor Usyk - Leiter der Abteilung Migration bei VisitWorld
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