Einige der beliebtesten Berufe für Ausländer in Bosnien und Herzegowina sind:
- IT-Sektor: Softwareentwickler, Webentwicklungsingenieure, Datenanalysten, Cybersicherheitsspezialisten und Softwaretester.
- Ingenieurwesen: Bauingenieure, Maschinenbauingenieure, Elektroingenieure und andere Fachleute aus dem Ingenieurbereich.
- Tourismus und Gastgewerbe: Fachleute aus den Bereichen Hotelmanagement, Gaststättengewerbe, Fremdenführer und andere Tourismusfachleute.
- Medizin und Gesundheitswesen: Ärzte, Krankenschwestern, Apotheker und andere Fachkräfte im Gesundheitswesen.
- Finanzen und Bankwesen: Buchhalter, Finanzanalysten, Wirtschaftswissenschaftler und Bankfachleute.
- Sprachen und Übersetzung: Englischlehrer, Übersetzer und andere Fremdsprachenspezialisten.
- Marketing und Werbung: Marketingfachleute, PR-Fachleute, Werbetexter und andere Marketing- und Werbefachleute.
- Logistik und Verkehr: Logistikspezialisten, Transportmanager und andere Fachleute mit Erfahrung in diesem Bereich.
- Dienstleistungssektor: Schönheitssalons, Fitnesstrainer, Masseure und andere Dienstleistungsberufe.
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Hier sind einige nützliche Jobportale für Ausländer in Bosnien und Herzegowina:
- Posao.ba: Dies ist eines der größten Jobportale in Bosnien und Herzegowina. Sie finden hier eine Vielzahl von Stellenangeboten in verschiedenen Bereichen und die Möglichkeit, sich darauf zu bewerben.
- MojPosao.ba: Auch dieses Portal ist bei Berufstätigen in Bosnien und Herzegowina sehr beliebt. Es bietet freie Stellen aus verschiedenen Bereichen und hilft Ihnen, Jobs zu finden, die Ihrem Profil entsprechen.
- Infostud: Dieses Portal bietet eine große Anzahl von Stellenangeboten und Karriereinformationen in Bosnien und Herzegowina. Sie können nach Stellen suchen, ein Profil erstellen und Bewerbungen verschicken.
- Start: Dies ist ein weiteres bekanntes Jobportal in Bosnien und Herzegowina. Es enthält eine breite Palette von Stellenangeboten in verschiedenen Sektoren und ermöglicht Ihnen die Suche nach Branchen und Regionen.
- LinkedIn: LinkedIn ist ein beliebtes berufliches soziales Netzwerk, über das Sie Ihr Kontaktnetz erweitern, eine Stelle finden und Informationen über Jobs in Bosnien und Herzegowina erhalten können.
- EuroJobs: Dieses Portal ist auf Stellenangebote für ausländische Arbeitnehmer in Europa, einschließlich Bosnien und Herzegowina, spezialisiert. Sie können nach freien Stellen suchen, ein Profil erstellen und sich für Jobs bewerben.
Wie bekommt man offiziell einen Job in Bosnien und Herzegowina?
Um eine offizielle Stelle in Bosnien und Herzegowina zu erhalten, benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis, die von einer für die Beschäftigung von Ausländern zuständigen Stelle ausgestellt wird. Nach Erhalt der Arbeitserlaubnis beantragt der Ausländer eine befristete Aufenthaltsgenehmigung.
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Wie wird die Arbeitserlaubnis in Bosnien erteilt?
Das Verfahren für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis ist wie folgt:
1. Nachdem Sie in Bosnien und Herzegowina eingestellt worden sind, muss Ihr künftiger Arbeitgeber beim Arbeitsamt eine Arbeitserlaubnis einholen. Erst nach Erhalt dieser Arbeitserlaubnis können Sie Ihre Arbeit aufnehmen.
2. Sie können nun eine Aufenthaltserlaubnis in Bosnien und Herzegowina beantragen.
3. Sie müssen die Ausländerbehörde aufsuchen und auf der Grundlage Ihrer Arbeitserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis in Bosnien und Herzegowina beantragen.
Wenn Sie sich vorübergehend nicht in diesem europäischen Land aufhalten, können Sie einen solchen Antrag über die diplomatische konsularische Vertretung von Bosnien und Herzegowina und in Bosnien und Herzegowina direkt bei der zuständigen Organisationseinheit der Behörde stellen.
In Bosnien und Herzegowina kann ein Ausländer seine erste befristete Aufenthaltsgenehmigung nur dann beantragen, wenn er mit einem Visum für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) eingereist ist oder wenn er Staatsbürger eines visumfreien Landes ist.
Sie können ein Kurzzeitvisum für Bosnien und Herzegowina für eine befristete Tätigkeit beantragen. Für einen Arbeitnehmer benötigen Sie ein C-Visum. Ein Kurzzeitvisum kann maximal 90 Tage gültig sein. Kurzzeitvisa können entweder zur einmaligen oder zur mehrfachen Einreise erteilt werden.
Bosnien und Herzegowina verlangt von ausländischen Arbeitnehmern zwei Dinge: eine Arbeitserlaubnis und eine befristete Aufenthaltsgenehmigung.
Bitte beachten Sie, dass ausländische Staatsangehörige erst dann mit einer Arbeitserlaubnis in Bosnien und Herzegowina arbeiten können, wenn sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten haben.
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Kosten für ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt für Bosnien und Herzegowina
Ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina kostet 31 EUR für ein Visum zur einmaligen Einreise und 57 EUR für ein Visum zur mehrmaligen Einreise (kann je nach Land und Staatsangehörigkeit variieren). Darüber hinaus können je nach Land und Ort der Antragstellung weitere Verwaltungsgebühren wie Visagebühren, Kurierdienste usw. anfallen.
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Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum in Bosnien und Herzegowina:
- Gültiger Reisepass. Ihr Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten haben.
- Kopien früherer Visa (falls vorhanden).
- Ein gültiges Ausweisdokument.
- Erklärung. Sie können den Fragebogen online unter dem Link herunterladen.
- Entrichtung der Gebühr.
- Ein Foto. Ihr Foto muss in Passgröße und Farbe sein und innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen worden sein.
- Eine Reisekrankenversicherung. Ihre Krankenversicherung muss für den gesamten Zeitraum Ihres Aufenthalts in Bosnien und Herzegowina gültig sein.
- Nachweis des Wohnsitzes in Bosnien und Herzegowina. Dies kann ein Mietvertrag, eine Hotelreservierung, ein Einladungsschreiben usw. sein.
- Einladungsschreiben.
- Kontoauszug. Dies ist ein von Ihrer Bank ausgestelltes Dokument, das Ihre finanzielle Stabilität und Ihre finanzielle Fähigkeit bestätigt, während Ihres Aufenthalts in Bosnien und Herzegowina für sich selbst zu sorgen.
- Flugstrecke. Enthält Flugdatum, Flugzeit und Rückflugticket.
Auch wenn Ihr Heimatland von der Visumpflicht für kurzfristige Aufenthalte befreit ist, müssen Sie, wenn Sie sich länger in Bosnien und Herzegowina aufhalten wollen, vor Ihrer Ankunft in Bosnien und Herzegowina ein Langzeitvisum in Ihrem Heimatland beantragen. Mit einem Langzeitvisum (D) können Sie sich maximal 180 Tage innerhalb eines Jahres in Bosnien und Herzegowina aufhalten.
Bosnien und Herzegowina verlangt von ausländischen Arbeitnehmern zwei Dinge - eine Arbeitserlaubnis und eine befristete Aufenthaltsgenehmigung.
Bitte beachten Sie, dass ausländische Staatsangehörige erst dann mit einer Arbeitserlaubnis in Bosnien und Herzegowina arbeiten können, wenn sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten haben.
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Kosten für ein Langzeitvisum für Bosnien und Herzegowina
Ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina kostet 72 EUR (kann je nach Land und Staatsangehörigkeit variieren). Darüber hinaus fallen je nach Land und Ort der Beantragung möglicherweise weitere Verwaltungsgebühren an, z. B. Visagebühren bei der Visumantragsstelle, Kurierdienste usw.
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Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum in Bosnien und Herzegowina:
- Gültiger Reisepass. Ihr Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten haben.
- Kopien früherer Visa (falls vorhanden).
- Ein gültiges Ausweisdokument.
- Erklärung. Sie können den Fragebogen online unter dem Link herunterladen.
- Entrichtung der Gebühr.
- Ein Foto. Ihr Foto muss in Passgröße und Farbe sein und innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen worden sein.
- Eine Reisekrankenversicherung. Ihre Krankenversicherung muss für den gesamten Zeitraum Ihres Aufenthalts in Bosnien und Herzegowina gültig sein.
- Nachweis des Wohnsitzes in Bosnien und Herzegowina. Dies kann ein Mietvertrag, eine Hotelreservierung, ein Einladungsschreiben usw. sein.
- Einladungsschreiben.
- Kontoauszug. Dies ist ein von Ihrer Bank ausgestelltes Dokument, das Ihre finanzielle Stabilität und Ihre finanzielle Fähigkeit bestätigt, während Ihres Aufenthalts in Bosnien und Herzegowina für sich selbst zu sorgen.
Das Arbeitsrecht von Bosnien und Herzegowina regelt die Arbeitsbeziehungen und bietet Rechte und Schutz für Arbeitnehmer. Zu den wichtigsten Aspekten des Arbeitsrechts gehören die folgenden:
- Arbeitsvertrag: Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen, in dem die Arbeitsbedingungen, das Gehalt, die Arbeitszeiten, der Urlaub und andere Einzelheiten des Arbeitsverhältnisses festgelegt sind.
- Mindestlohn: Der Mindestlohn wurde von 543,00 MDL auf 596,00 MDL pro Monat angehoben.
- Arbeitszeiten: Die Gesetzgebung legt die Höchstarbeitszeit fest und sieht Ruhezeiten und Pausen für die Arbeitnehmer vor. In der Regel beträgt die Standardarbeitszeit 40 Stunden pro Woche.
- Feiertage: Das Gesetz sieht das Recht auf bezahlten Urlaub für Arbeitnehmer vor. Im Allgemeinen haben die Arbeitnehmer Anspruch auf einen Jahresurlaub von mindestens 20 Arbeitstagen.
- Schutz vor Diskriminierung: Das Gesetz verbietet die Diskriminierung von Arbeitnehmern aufgrund von Rasse, Geschlecht, Alter, Nationalität, Religion und anderen Gründen. Der Grundsatz der Gleichheit und Nichtdiskriminierung muss in allen Bereichen der Beschäftigung beachtet werden.
- Sozialversicherung: Die Gesetzgebung sieht ein System der Sozialversicherung vor, das eine Arbeitslosenversicherung, eine Krankenversicherung und andere soziale Risiken umfasst. Diese Programme bieten den Arbeitnehmern Unterstützung bei Arbeitsplatzverlust oder medizinischer Versorgung.
Arten von Unternehmen in Bosnien und Herzegowina
In der Föderation Bosnien und Herzegowina gibt es folgende Arten von Unternehmen, die in Bosnien und Herzegowina eingetragen werden können
- Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung: Sie wird von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet, von denen jeder das Unternehmen leiten kann und muss - beide haften unbeschränkt; bei der Gründung einer Gesellschaft ist keine Mindestbeteiligung vorgeschrieben.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung: wie der Name schon sagt, ist die Haftung der Gesellschafter in diesem Fall beschränkt, und sie kann von einem oder mehreren Investoren gegründet werden; diese Art von Gesellschaft hat ein Mindeststammkapital von etwa 1.000 €, und die Gesellschafter leisten jeweils eine Mindesteinlage.
- Aktiengesellschaft: ähnelt der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (in Bezug auf die beschränkte Haftung der Gesellschafter), ist jedoch auf die Bedürfnisse großer Unternehmen zugeschnitten, da sie über ein höheres Mindeststammkapital verfügt (ca. 25.000 EUR).
- Kommanditgesellschaft: Sie wird von zwei oder mehr Gesellschaftern gegründet, von denen einer unbeschränkt für die Schulden und Verpflichtungen des Unternehmens haftet; die Komplementäre sind diejenigen, die das Unternehmen führen.
Ausländische Unternehmer können in der Republika Srpska dieselben Arten von juristischen Personen gründen, wie oben beschrieben.
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Die wichtigsten Schritte zur Gründung eines Unternehmens in Bosnien und Herzegowina
- Erstellung eines Gesellschaftsvertrags: Die Eintragung der Gesellschaft erfolgt durch einen notariellen Gesellschaftsvertrag oder einen Beschluss (bei Gesellschaften mit einem Gründer).
- Einzahlung des Kapitals: Das Mindeststammkapital ist gemäß den geltenden Vorschriften für die gewählte Unternehmensform einzuzahlen.
- Eintragung: Die Eintragung erfolgt beim Amtsgericht der Stadt, in der das Unternehmen seinen Sitz hat; die Gerichtsgebühren sind obligatorisch.
- Firmensiegel: Das Unternehmen muss ein Siegel haben, das den Namen und die Adresse enthält; die Kosten dafür können variieren.
- Eröffnung eines Bankkontos: Jedes Unternehmen muss ein Bankkonto bei einer lokalen Bank eröffnen, wofür mehrere Dokumente bei der ausgewählten Bankfiliale eingereicht werden müssen.
- Anmeldung für Steuer- und Arbeitszwecke: Das Unternehmen kann sich nun bei der Steuerverwaltung anmelden und Mitarbeiter in Bosnien einstellen.
- Genehmigung zur Erbringung von Dienstleistungen: Diese wird von der Gemeindeverwaltung ausgestellt, wobei die Kosten und Anforderungen für diese Genehmigung von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein können.
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Vorbereitende Schritte vor der Eintragung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften in Bosnien
Vor der staatlichen Eintragung muss der Unternehmer einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen und diesen beim Gemeindeamt notariell beglaubigen lassen. Das Notargesetz schreibt vor, dass alle Unterlagen für die Gründung einer bosnischen Gesellschaft von einem öffentlichen Notar beglaubigt werden müssen. Es ist auch wichtig, dass die Gründer ein Bankkonto eröffnen und das erforderliche Mindestkapital einzahlen, indem sie sich eine Bankbescheinigung besorgen. Das Mindeststammkapital für die Gründung eines Unternehmens in Bosnien beträgt 2.000 RSD für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und für eine Aktiengesellschaft müssen die Gründer mindestens 50.000 RSD als Stammkapital einzahlen. Der letzte Schritt vor der Eintragung besteht darin, eine Bescheinigung der Steuerbehörden einzuholen, aus der hervorgeht, dass die Gründer keine Steuerschulden haben. Das gesamte Vorverfahren zur Gründung eines Unternehmens dauert etwa sieben Arbeitstage.
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Eintragung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften in Bosnien
Die Gründer bosnischer Unternehmen müssen die vorgeschriebenen Formulare in einem Schreibwarengeschäft oder beim Gericht kaufen und ausfüllen. Zusammen mit dem Antrag auf Eintragung beim Amtsgericht müssen der Gesellschaftsvertrag, die Satzung, das Bankkonto, Angaben zur Rechtsanschrift und zum Kapital sowie Daten zu den Mitgliedern und zum Vorstand eingereicht werden. Nach Ausstellung der Gründungsurkunde informiert das Amtsgericht das Amtsblatt und die Unternehmen werden automatisch für die Mitgliedschaft in den Handelskammern auf nationaler, Entitäts-, kantonaler und regionaler Ebene registriert. Die Eintragung beim Gemeindegericht dauert etwa 10 Tage.
Die folgenden fünf Schritte müssen bei der Registrierung eines Unternehmens in Bosnien und Herzegowina ebenfalls durchgeführt werden:
- Erhalt eines Firmensiegels in Bosnien: Nachdem die Gründungsurkunde ausgestellt wurde, besteht der nächste Schritt bei der Gründung eines bosnischen Unternehmens darin, die erforderlichen Dokumente einzureichen und die Gebühr für den Erhalt eines Firmensiegels zu bezahlen.
- Einholung einer Genehmigung für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit: Nach Erhalt des Siegels muss das Unternehmen eine kommunale Genehmigung für die künftige Geschäftstätigkeit beantragen. Das Verfahren dauert etwa 10 Tage.
- Benachrichtigung der kantonalen Aufsichtsbehörde: Nach Erhalt der Genehmigung wird das Verfahren zur Gründung eines Unternehmens in Bosnien und Herzegowina mit der Benachrichtigung der kantonalen Aufsichtsbehörde über die Aufnahme der Geschäftstätigkeit fortgesetzt.
- Beantragung einer Unternehmensidentifikationsnummer beim Finanzamt von Bosnien und Herzegowina: Die Unternehmensgründer müssen eine Fotokopie der gerichtlichen Eintragung und des Mietvertrags für die Geschäftsräume sowie eine Kopie des Personalausweises des Geschäftsführers vorlegen. Das Verfahren kann bis zu 15 Tage in Anspruch nehmen.
- Anmeldung der Arbeitnehmer bei der Renten- und Krankenversicherungsanstalt: Ein wichtiger Schritt zum Abschluss des Anmeldeverfahrens ist die Anmeldung neuer Arbeitnehmer bei der Renten- und Krankenversicherungsanstalt.
Um das Verfahren zur Anmeldung von Arbeitnehmern abzuschließen, müssen die Unternehmensgründer Anträge auf Renten- und Krankenversicherung, eine Kopie der Meldebescheinigung des Unternehmens sowie des Personalausweises und der Krankenakte des Arbeitnehmers, eine Kopie des abgeschlossenen Arbeitsvertrags und schließlich das Arbeitsbuch des Arbeitnehmers einreichen.
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Einstellung von Arbeitnehmern in Bosnien und Herzegowina
Wenn alle für die Gründung eines Unternehmens in Bosnien und Herzegowina erforderlichen Schritte abgeschlossen sind, kann der Unternehmer das erforderliche Personal einstellen. Die Arbeitsbedingungen, Gehälter, Arbeitszeiten und andere Bestimmungen werden im Arbeitsgesetzbuch geregelt. Ein Unternehmer kann einen Arbeitnehmer mit einem unbefristeten oder befristeten Vertrag einstellen, wenn es sich um Saisonarbeit, die Vertretung eines vorübergehend abwesenden Arbeitnehmers, die Durchführung begrenzter Projekte oder andere durch einen Tarifvertrag festgelegte Situationen handelt. Die Arbeitszeit sollte 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten, und wenn die Position und die Aufgaben etwas anderes erfordern, kann die Höchstarbeitszeit auf 60 Stunden pro Woche erhöht werden.
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Das bosnische Geschäftsvisum ermöglicht es ausländischen Staatsangehörigen, zu geschäftlichen, kommerziellen oder unternehmerischen Zwecken nach Bosnien zu kommen. Normalerweise fällt ein Geschäftsvisum in die Kategorie der Kurzzeitvisa (d. h., wenn Sie zu Geschäftszwecken einreisen, müssen Sie ein Visum des Typs C beantragen). In Ausnahmefällen kann jedoch auch ein Langzeitvisum erforderlich sein.
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Nachstehend finden Sie alle erforderlichen Unterlagen, die Sie bei der Beantragung eines bosnischen Visums einreichen müssen:
- Einen gültigen Reisepass. Ihr Reisepass muss in gutem Zustand sein und mindestens zwei leere Seiten haben.
- Kopien früherer Visa (falls vorhanden).
- Ein Ausweisdokument. Ihr Ausweisdokument muss gültig sein.
- Antragsformular. Laden Sie das bosnische Antragsformular online herunter, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es am Ende.
- Bezahlen Sie die Gebühr. Bezahlen Sie die Gebühr bei der Einreichung der Dokumente in der bosnischen Botschaft/dem bosnischen Konsulat und zahlen Sie sie dort in bar.
- Ein Foto. Ihr Foto muss Passgröße haben, farbig sein und innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen worden sein.
- Eine Reisekrankenversicherung. Ihre Reisekrankenversicherung muss für den gesamten Zeitraum Ihres geplanten Aufenthalts in Bosnien gültig sein.
- Nachweis des Wohnsitzes in Bosnien. Dieses Dokument bestätigt, dass Sie eine Unterkunft in Bosnien haben. Dies kann ein Mietvertrag, eine Hotelreservierung, ein Einladungsschreiben usw. sein.
- Kontoauszug. Dieses Dokument wird von Ihrer Bank ausgestellt und muss belegen, dass Sie finanziell stabil sind und sich während Ihres Aufenthalts in Bosnien selbst finanzieren können.
- Flugreiseplan. Dieses Dokument enthält das Datum und die Uhrzeit des Abflugs sowie das Rückflugticket. Das Rückflugticket beweist, dass Sie nach Ablauf Ihres Visums in Ihr Heimatland zurückkehren wollen.
- In Bosnien und Herzegowina sind die Amtssprachen Bosnisch, Serbisch und Kroatisch. Die Kenntnis einer dieser Sprachen (Bosnisch, Serbisch oder Kroatisch) ist bei der Arbeitssuche in Bosnien und Herzegowina von großem Vorteil, vor allem für Positionen, die eine direkte Kommunikation mit einheimischen Kollegen, Kunden oder Partnern erfordern. Darüber hinaus können auch englische Sprachkenntnisse nützlich sein, vor allem in internationalen Unternehmen oder in Branchen, die viel Kontakt mit ausländischen Partnern haben.
- Nutzen Sie Facebook-Gruppen, um nach Stellen zu suchen und neue nützliche Kontakte zu knüpfen.
- Kleiderordnung: Die Kleidung am Arbeitsplatz hängt in der Regel von der jeweiligen Branche und der Art der Arbeit ab. In Büroumgebungen kann ein eher konservativer Kleidungsstil erwünscht sein, wobei formelle oder legere Geschäftskleidung vorgeschrieben ist. In anderen Branchen, z. B. in der Informationstechnologie oder im Tourismus, kann die Kleiderordnung weniger formell sein.