Aufenthaltsarten für ausländische Staatsangehörige in Bosnien und Herzegowina:
1. Visa-Aufenthalt. Gilt für den Aufenthalt eines Ausländers in Bosnien und Herzegowina während des im Visum angegebenen Zeitraums.
2. Visumfreier Aufenthalt. Gilt für den Aufenthalt von Ausländern in Bosnien und Herzegowina, die aus Ländern eingereist sind, die eine visafreie Regelung mit Bosnien und Herzegowina haben (Dauer weniger als 90 Tage).
3. Vorübergehender Aufenthalt. Aufenthalt im Hoheitsgebiet von Bosnien und Herzegowina für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr, sofern in der Aufenthaltsgenehmigung nichts anderes angegeben ist.
4. Dauerhafter Aufenthalt. Erlaubt den Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina auf unbestimmte Zeit.
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Gründe für die Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Bosnien und Herzegowina
1. Eine befristete Aufenthaltserlaubnis kann einem Ausländer erteilt werden, der beabsichtigt, sich in Bosnien und Herzegowina aufzuhalten oder sich bereits dort aufhält, und zwar aus folgenden Gründen
a) Familienzusammenführung;
b) Ausbildung,
c) humanitäre Gründe,
d) Beschäftigung mit einer Arbeitserlaubnis,
e) Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis, oder
f) andere berechtigte Gründe.
2. In Ausnahmefällen kann eine befristete Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage des Besitzes von Grundstücken erteilt werden.
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis kann für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr erteilt werden. Befristete Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (Behandlung, Rehabilitation usw.) - für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten.
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Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Bosnien und Herzegowina
Einem ausländischen Staatsbürger kann ein befristeter Aufenthalt gewährt werden, wenn er Folgendes vorlegt
- einen Nachweis, der das Vorliegen von Gründen für die Erteilung eines befristeten Aufenthalts bestätigt;
- einen Reisepass, der noch mindestens drei Monate länger gültig ist als die beantragte Dauer des vorübergehenden Aufenthalts;
- den Nachweis, dass er über ausreichende Mittel zur Deckung seines Lebensunterhalts verfügt, damit er während seines Aufenthalts nicht zum dass er/sie während seines/ihres Aufenthalts in Bosnien und Herzegowina nicht zum Empfänger von Sozialhilfe wird;
- Nachweis des Wohnsitzes in Bosnien und Herzegowina;
- Nachweis einer Krankenversicherung;
- eine ärztliche Bescheinigung, die spätestens drei Monate vor dem Datum der Antragstellung ausgestellt wurde und aus der hervorgeht, dass der Ausländer nicht an einer Krankheit leidet, die die Gesundheit der Bürger von Bosnien und Herzegowina gefährdet;
- Bescheinigung, dass der Ausländer im Herkunftsland nicht vorbestraft ist.
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Erlangung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Bosnien und Herzegowina auf der Grundlage der Familienzusammenführung
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Familienzusammenführung kann ausgestellt werden für Verwandte
Familienangehörige:
a) einem Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina mit Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina;
b) einem Ausländer, der über eine Daueraufenthaltsgenehmigung in Bosnien und Herzegowina verfügt; einem Ausländer mit einem genehmigten vorübergehenden Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina auf der Grundlage der Blauen Karte; einem Ausländer mit einem vorübergehenden Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina von einem Jahr oder länger, der eine begründete Aussicht auf einen dauerhaften Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina hat; oder einem Ausländer mit anerkanntem Flüchtlingsstatus.
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Beantragung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Bosnien und Herzegowina auf der Grundlage einer Ausbildung
Ein befristeter Aufenthalt zu Studienzwecken kann gewährt werden im Falle von
a) Grund- und Sekundarschulbildung;
b) Hochschulbildung;
c) kostenloses Praktikum;
d) Freiwilligenarbeit.
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Beantragung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Bosnien und Herzegowina für Saisonarbeiter
Ein befristeter Aufenthalt kann ausländischen Saisonarbeitern für saisonabhängige Tätigkeiten auf der Grundlage eines direkt zwischen einem Ausländer und einem Arbeitgeber aus Bosnien und Herzegowina geschlossenen Dienstleistungsvertrags gewährt werden.
Der befristete Aufenthalt von Saisonarbeitern wird für einen Zeitraum von 90 bis 180 Tagen für 12 Monate genehmigt. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss der Ausländer Bosnien und Herzegowina verlassen.
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Voraussetzungen für die Erteilung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung in Bosnien und Herzegowina für Saisonarbeiter
- eine Arbeitserlaubnis besitzen;
- einen Dienstvertrag oder ein Arbeitsangebot für eine Beschäftigung als Saisonarbeiter in Bosnien und Herzegowina mit folgenden Angaben haben: 1) Ort und Art der Arbeit, 2) Dauer der Arbeit, 3) Gehalt, 4) Arbeitszeit (Woche oder Monat), 5 ) die Höhe des bezahlten Urlaubs (falls vorhanden), 6) das Datum des Arbeitsbeginns und andere Arbeitsbedingungen.
- Nachweis abgeben, dass der Arbeitgeber die Verantwortung für den Ausländer übernimmt, wenn dass der Arbeitgeber die Verantwortung für den Aufenthalt des Ausländers in Bosnien und Herzegowina übernimmt, einschließlich Lebenshaltungskosten, Unterkunft, Verpflegung, Krankenversicherung und Rückreise, und dass die Lebenshaltungskosten nicht automatisch vom Gehalt abgezogen werden.
Ist die doppelte/zweite Staatsbürgerschaft in Bosnien und Herzegowina erlaubt?
Ja, die doppelte/zweite Staatsbürgerschaft ist in Bosnien und Herzegowina erlaubt.
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Wie man die Staatsbürgerschaft in Bosnien und Herzegowina erhält
Um die bosnische Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen Sie sich fünf Jahre lang mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung und weitere fünf Jahre mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung in Bosnien und Herzegowina aufgehalten haben.
Die Staatsbürgerschaft wird auch erteilt an:
- Aufgrund ihrer Herkunft.
- Aufgrund des Geburtsrechts (wenn Sie in Bosnien geboren wurden).
- Durch Adoption (wenn Sie von einem Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina adoptiert werden).
- Durch Einbürgerung.
- Internationales Abkommen.
Weitere Informationen zur Erlangung der Staatsbürgerschaft in Bosnien und Herzegowina können Sie unten nachlesen https://advokat-prnjavorac.com/legislation/Law-on-citizenship-of-Bosnia-and-Herzegovina.pdf.
Aufenthaltsgenehmigung in Bosnien und Herzegowina beim Immobilienkauf
Die Regierung von Bosnien und Herzegowina unterstützt verschiedene Investitionen in das Land. Beim Kauf von Immobilien können Investoren eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Einzelheiten:
Investitionsname - Ausländische Direktinvestitionen.
Die Mindestinvestitionssumme – 100.000 Euro.
Qualifizierte Investitionen
Gemäß dem Gesetz über die Politik der ausländischen Direktinvestitionen in Bosnien und Herzegowina können ausländische Investoren eine juristische Person besitzen und haben das Recht, in den folgenden Bereichen frei zu investieren, um Arbeitsplätze zu schaffen. Ausländischen Investoren steht es auch frei, Immobilien zu besitzen.
- Metallverarbeitende Industrie
- Dienstleistungssektor
- Grundbesitz
- Textilien
- Öl und Energie
- Elektronik
- Tourismus
- Forschung und Innovation.
Art des Visums, das beim Kauf einer Immobilie beantragt werden kann - Kurzzeitvisum C / Langzeitvisum D / Aufenthaltsgenehmigung.
Bearbeitungszeit des Antrags - 1 Monat.
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis - wird nach 5 Jahren ausgestellt.
Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina - nach 8 Jahren des Aufenthalts.