Die E-Arrival Card ist ein Portal für die elektronische Registrierung ausländischer Staatsangehöriger, die in Brunei Darussalam ankommen oder aus Brunei Darussalam abreisen. Sie ersetzt das bisherige Papierformular für die Registrierung der Ankunft in Brunei Darussalam oder der Abreise aus Brunei Darussalam, allgemein bekannt als Formular 19.
Sie können Ihre e-arrival card registrieren, indem Sie dem Link auf der Seite folgen https://www.imm.gov.bn
Anleitung zum Ausfüllen der elektronischen Ankunftskarte hier.
Die Regierung von Brunei erlaubt Bürgern bestimmter Länder, zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken für bis zu 14/30/90 Tage nach Brunei zu reisen, ohne ein Visum zu benötigen. Alle Besucher müssen im Besitz eines noch 6 Monate gültigen Reisepasses sein.
Ein Visum für Brunei kann auch online beantragt werden. Mit diesem Visum können Sie sich bis zu 30 Tage im Land aufhalten. Um es zu erhalten, benötigen Sie eine Einladung des Gastlandes in Brunei. Die Bearbeitung dauert zwischen zwei Wochen und einem Monat. Am Ende der Bearbeitungszeit sollten Sie ein Bestätigungsschreiben erhalten. Das Visum selbst wird Ihnen am Flughafen gegen Vorlage des Schreibens ausgehändigt.
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Bürger der folgenden 56 Länder können Brunei ohne Visum besuchen.
- 14 Tage: Kambodscha, Kanada, Costa Rica, Hong Kong, Indonesien, Japan, Macau, Malediven, Myanmar (Burma), Peru, Philippinen, Russland, Thailand, Vietnam.
- 30 Tage: Laos, Malaysia, Neuseeland, Oman, Singapur, Südkorea, Türkei, Ukraine, UAE.
- 90 Tage: alle Bürger der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten.
Wichtig! Israelischen Bürgern ist die Einreise nach Brunei nicht gestattet!
Staatsangehörige der folgenden 7 Länder und Gebiete können bei der Ankunft am internationalen Flughafen von Brunei ein Visum erhalten:
- Australien, Bahrain
- Kuwait (kann ein einmaliges Visum mit einer Gültigkeit von 30 Tagen erhalten);
- China, Katar, Saudi-Arabien, Taiwan
Die folgenden Dokumente sind erforderlich, um bei der Ankunft ein Visum für Brunei zu erhalten;
- Ein Reisepass, der noch mindestens sechs Monate nach dem Rückreisedatum gültig ist. Und mindestens zwei freie "Visaseiten";
- Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer Ihres Aufenthalts in Brunei;
- Flugpreis für Hin- und Rückflug.
Es können zusätzliche Dokumente verlangt werden. Die Dokumente werden bei der Ankunft am internationalen Flughafen von Brunei vorgelegt.
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Ein Touristenvisum wird für Antragsteller ausgestellt, die Brunei zu touristischen Zwecken und zur Besichtigung von Sehenswürdigkeiten besuchen wollen. Ein Touristenvisum ist ab dem Datum seiner Ausstellung 90 Tage lang gültig.
Erforderliche Dokumente für die Beantragung eines Touristenvisums:
- Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet.
- Passfoto, neueres Lichtbild auf weißem Hintergrund, Größe 3,5×4,5 cm.
- Reisepass und eine Kopie der Hauptseite, die noch mindestens sechs Monate über das Datum der geplanten Abreise hinaus gültig ist, mit zwei leeren Seiten.
- Eine Kopie des Rückflugtickets.
- Nachweis einer Unterkunft in Brunei. Zum Beispiel eine Hotelreservierung oder die Adresse, wo Sie wohnen werden, wenn Sie bei Familie/Freunden wohnen.
- Nachweis, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in Brunei bestreiten können.
- Ihre Kontaktinformationen.
- Zahlung der Visumgebühr.
- Wenn Sie sich auf dem Postweg bewerben: einen frankierten Rückumschlag mit Ihrer eigenen Adresse für die Rücksendung Ihrer Unterlagen an die konsularischen Dienststellen.
Für Minderjährige:
- Eine Kopie der Geburtsurkunde/Adoptionsurkunde/des Sorgerechtsbeschlusses im Falle einer Scheidung/der Sterbeurkunde des Vaters;
- Eine Einverständniserklärung der Eltern bzw. des/der Erziehungsberechtigten, wenn der Minderjährige ohne Begleitung reist.
Reisende, die am internationalen Flughafen von Brunei umsteigen, können ein Transitvisum erhalten, das maximal 72 Stunden (3 Tage) gültig ist.
Tiere, die aus den aufgeführten Ländern eingeführt werden, stehen nicht unter Quarantäne: Australien, Irland, Neuseeland, Singapur, Großbritannien und wenn Ihr Haustier vor der Einreise nach Brunei mindestens 6 Monate in diesem Land geboren wurde oder dort gelebt hat.
Für alle anderen gelten Quarantänebeschränkungen: Alle Tiere werden für 180 Tage unter Quarantäne gestellt, aber es gibt Ausnahmen:
- bei einer Tollwutimpfung und einem Tollwuttiter-Test beträgt die Quarantänezeit 14 Tage. Die restliche Zeit wird als Heimquarantäne angerechnet;
- bei einer Tollwutimpfung, aber ohne Tollwut-Titer, wird das Tier für 30 Tage unter Quarantäne gestellt.
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Welche Dokumente sind für die Einfuhr von Tieren erforderlich?
- Das Tier muss mit einem Mikrochip mit 15 Ziffern implantiert sein, der der Norm ISO 11784/11785 entspricht. Die Mikrochip-Nummer muss in der Gesundheitsbescheinigung angegeben sein;
- das Tier muss 6 bis 12 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein;
- Es gibt Länder, die von Brunei als tollwutfrei klassifiziert werden: Australien, Irland, Neuseeland, Singapur und Großbritannien. Bürger, die ihre Tiere aus diesen Ländern mitbringen, sind von der obligatorischen Tollwutimpfung befreit;
- Wenn Sie ein Tier aus einem nicht klassifizierten Land einführen, benötigen Sie einen Tollwut-Titertest, der frühestens 30 Tage und spätestens 24 Monate nach der Tollwutimpfung durchgeführt werden sollte;
- Für alle Haustiere muss vor der Einreise eine vom Landwirtschaftsministerium ausgestellte Einfuhrgenehmigung vorliegen;
- Die Veterinärbescheinigung muss von einem zugelassenen Tierarzt in Ihrem Land spätestens 48 Stunden umittelbar vor der Reise ausgefüllt werden;
- eine Behandlung gegen Parasiten vor der Einreise ist obligatorisch;
- Für Vögel, wirbellose Tiere, tropische Fische, Amphibien und Nagetiere ist keine Tollwutimpfung vorgeschrieben, sie müssen jedoch möglicherweise andere Anforderungen erfüllen, die mit den zuständigen Behörden des jeweiligen Landes/Ziellandes zu klären sind.
Wichtig! Bevor Sie ein Haustier einführen (es sei denn, es handelt sich um einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen), sollten Sie sich vergewissern, dass es nicht unter den Schutz des Internationalen Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) fällt. Ist dies der Fall, müssen Sie zusätzliche Dokumente beantragen.
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Verbotene Hunderassen für die Einfuhr nach Brunei sind: Akita, Fila Brasileiro, Boerboel, American Bulldog, Dogo Argentino, Neapolitanischer Mastiff, Pit Bull (einschließlich American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bull Terrier), Kanarische Dogge und japanischer Tosa.
Die folgenden Hunderassen dürfen eingeführt werden, allerdings mit gewissen Einschränkungen: Bullmastiff, Bullterrier, Dobermannpinscher, Deutscher/Elsässischer/Belgischer/Ostdeutscher Schäferhund.
Der Hund muss älter als 3 Monate und sterilisiert sein. An öffentlichen Orten muss der Hund an der Leine und mit einem Maulkorb gehalten werden. Eine schematische Darstellung der Regeln kann hier eingesehen werden.
Zollfrei darf Folgendes eingeführt werden:
- bis zu 2 Flaschen (2 Liter) starke alkoholische Getränke und 12 Dosen (330 Milliliter) Bier (für Personen über 17 Jahre);
- bis zu 200 Zigaretten oder bis zu 225 g Tabak (oder eine gleichwertige Menge an Tabakwaren);
- 60 Milliliter Parfüm und 250 Milliliter Toilettenwasser;
- persönliche Dinge;
- nicht genehmigungspflichtige Arzneimittel in kleinen Mengen für den persönlichen Gebrauch, sofern eine ärztliche Verschreibung vorliegt.
Zur Einfuhr/Ausfuhr verboten:
- Drogen;
- Pornographie;
- Messer und tödliche Waffen;
- Antiquitäten (Genehmigung erforderlich);
- Antiquitäten, die in der Nähe von Brunei hergestellt oder gefunden wurden;
- vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten, Erzeugnisse daraus;
- Wildtiere und -pflanzen;
- Waren, Münzen oder Banknoten aus Israel;
- Waffen, Munition, Sprengstoffe.
Import und Export von Schusswaffen und Munition müssen mit Genehmigung der örtlichen Polizeibehörde erfolgen (auch während des Transits). Alle Einzelheiten, die den Transport von Waffen betreffen, müssen mindestens 2 Wochen vor der Abreise mit allen Behörden abgestimmt werden.
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Währung
Vorschriften für die Einfuhr von Devisen:
Landeswährung (Brunei-Dollar - BND): Keine Einschränkungen.
Fremdwährungen:
1. Banknoten von Singapur: bis zum Gegenwert von 1000 BND. Es gibt keine Beschränkungen zwischen Brunei Darussalam und Singapur für den direkten Import/Export von Währungen.
2. Banknoten aus Indien: Verboten;
3. Andere Fremdwährungen: keine Beschränkungen.
Vorschriften für die Ausfuhr von Devisen:
1. Anwohner:
a. Banknoten in Landes- (Brunei-Dollar-BND) und Singapur-Währung: bis zu 1000 BND oder Gegenwert (keine Beschränkungen für den direkten Import/Export von Banknoten aus Brunei Darussalam und Singapur nach/aus Singapur).
b. Ausländische Währungen:
- Pfund Sterling-Banknoten bis zu 15 £.
- Andere Währungen max. 350 BND. Höhere Beträge in Reiseschecks oder Akkreditiven.
2. Nicht-Einwohner:
a. Banknoten in Landes- und Singapur-Währung: bis zu 1000 BND oder Gegenwert (keine Beschränkungen für den direkten Import/Export von Banknoten aus Brunei Darussalam und Singapur nach/aus Singapur);
b. Andere Fremdwährungen: bis zur Höhe des eingeführten und deklarierten Betrags.