Ein Visum für einen befristeten Aufenthalt für Bürger ausländischer Herkunft, die sich aufgrund familiärer Bindungen in Chile niederlassen wollen, deren Interessen im Land liegen oder deren Aufenthalt für Chile nützlich und vorteilhaft ist. Dieses Visum erlaubt es Ihnen, für maximal ein Jahr zu arbeiten, zu studieren und/oder kommerziellen Aktivitäten nachzugehen.
Erforderliche Dokumente:
- Ein an den Konsul gerichtetes Schreiben mit Angabe der Gründe für den Umzug.
- Überprüfung des Hintergrunds
- Ärztliches Attest.
- Gültiger Reisepass.
- 4 Fotos in Reisepassgröße.
- Bescheinigung über die Verwandtschaft, falls es sich um einen Verwandten handelt.
- Wenn der Antragsteller studieren will, muss er die Zusage eines Elternteils oder gesetzlichen Vormunds für die finanzielle Unterstützung vorlegen.
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Sie können Anspruch auf ein chilenisches Visum für einen befristeten Aufenthalt haben, wenn Sie:
- ein Familienmitglied eines chilenischen Staatsbürgers oder Inhabers einer endgültigen Daueraufenthaltsgenehmigung sind (nur für Ehepartner, Kinder oder Eltern).
- in Chile geboren sind (aber Ihre Eltern nicht die chilenische Staatsbürgerschaft haben).
- Ein ehemaliger Einwohner Chiles sind, aber:
- Sie haben das Land für nicht mehr als fünf Jahre verlassen und ihren Status verloren.
- Sie haben den Status des endgültigen ständigen Wohnsitzes verloren, weil sie länger als ein Jahr außerhalb des Landes waren.
- Sie sind im Ruhestand oder haben ein unabhängiges Einkommen aus Investitionen oder Immobilien.
- Sie sind Unternehmer, Investor oder Gewerbetreibender, dessen Aktivitäten Chile zugute kommen.
- Ein Fachmann, Journalist, Medienspezialist oder leitender Techniker, der in Chile arbeitet, aber von einem ausländischen Unternehmen bezahlt wird.
- Sie werden ein Praktikum/Forschungsarbeit in Chile absolvieren.
- Sie sind ein religiöser Arbeiter.
Wenn Sie in keine der oben genannten Kategorien fallen, wenden Sie sich an ein chilenisches Konsulat, um zu erfahren, ob Sie für ein chilenisches Visum für einen befristeten Aufenthalt qualifiziert sind.
Nachdem Sie in Chile mit einem Visum für einen befristeten Aufenthalt angekommen sind, müssen Sie Ihr Visum bei der Policía de Investigaciones (PDI) registrieren lassen. Alle ausländischen Staatsangehörigen müssen sich bei ihrer Ankunft bei der PDI anmelden.
Außerdem müssen Sie sich beim chilenischen Standesamt ( Registro Civil ) einen chilenischen Personalausweis ausstellen lassen. Sie müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Ankunft anmelden und einen Ausweis beantragen. Wenden Sie sich an das chilenische Konsulat, um zu erfahren, welche Dokumente Sie für die Anmeldung beim PDI und beim Zivilregister benötigen.
Das Visum für einen befristeten Aufenthalt in Chile wird für maximal ein Jahr ausgestellt. Sie können es nur einmal verlängern, d. h. Sie können sich insgesamt zwei Jahre lang mit einem Visum für einen befristeten Aufenthalt in Chile aufhalten. Danach müssen Sie einen Antrag auf Daueraufenthalt (Definitive Permanence) stellen oder Chile verlassen.
Diese Art von Visum ist für Personen vorgesehen, die Verwandte in Chile haben, für ausländische Investoren, Forscher, Wissenschaftler und offizielle Mitglieder der Kirche, Personen, die als technische Berater für chilenische Institutionen oder ausländische Unternehmen tätig werden. Die Voraussetzungen sind wie folgt.
- Familiäre Bindungen zu
- chilenischer Ehefrau
- chilenischen Eltern oder Kindern,
- Ehegatten oder Kinder von in Chile lebenden Ausländern,
- Verwandte von chilenischen Staatsbürgern, oder
- Eltern von in Chile lebenden Ausländern, die 18 Jahre oder älter sind;
- Gültiger Reisepass;
- Gesundheitszeugnisse, aus denen hervorgeht, dass der Antragsteller nicht an einer ansteckenden Krankheit leidet;
- Eine von der Polizei ausgestellte Strafanzeige.
- Bewerbungsschreiben an den Konsul, in dem der Zeitraum und die Gründe für den Aufenthalt in Chile erläutert werden.
- Sie müssen eine klare Beschreibung Ihrer finanziellen Situation vorlegen. (Dies kann eine monatliche Gehaltsabrechnung oder ein beliebiger Kontoauszug sein)
- Adresse in Chile. Wenn der Antragsteller verheiratet ist, muss auch der Ehepartner das Formular ausfüllen und unterschreiben.
- Es ist auch wünschenswert, die Telefonnummer des Antragstellers und das Datum der Reise anzugeben
- 3 Fotos in Passgröße.
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Das Verfahren dauert etwa 4 Wochen. Nach Erhalt des Visums hat der Antragsteller 90 Tage Zeit, um in das Land einzureisen. Der Antragsteller muss persönlich im Konsulat erscheinen und seinen höchstens drei Monate alten Reisepass vorlegen, um ein Visum zu erhalten.
Ausländer, die über eine ständige passive Einkommensquelle oder eine Rente verfügen, können ein Visum für einen befristeten Aufenthalt erhalten. Es gibt keine offiziellen Einkommensanforderungen. Ein regelmäßiges monatliches Einkommen oder eine Rente in Höhe von 1.000-1.500 USD ist in der Regel für einen Antragsteller ausreichend. Für unterhaltsberechtigte Personen (Ehegatten, Kinder und Eltern) können zusätzliche Beträge verlangt werden.
Mit einem Visum für einen befristeten Aufenthalt können Sie ein Jahr lang im Land leben und eine Arbeitserlaubnis beantragen. Nach einem Jahr können Sie eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen, sofern Sie weiterhin die Einkommensanforderungen erfüllen, sich mindestens 185 Tage pro Jahr im Land aufgehalten und Steuern gezahlt haben. Wenn Sie ein dauerhaftes Visum beantragen, müssen Sie Ihrem Antrag ein Schreiben beifügen, in dem Sie die Gründe für Ihren Wunsch nach einem dauerhaften Aufenthalt in Chile und Ihre Bindungen an das Land darlegen. Eine Daueraufenthaltsgenehmigung ist 5 Jahre gültig und kann verlängert werden. Nach 5 Jahren Aufenthalt (einschließlich eines befristeten Visums) haben Sie möglicherweise Anspruch auf die Staatsbürgerschaft. Das Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft dauert etwa 2 Jahre. Sie müssen ein Interview bestehen, über gute Spanischkenntnisse verfügen und die chilenische Kultur, Traditionen, Werte und Geschichte kennen.
Anforderungen für Rentner:
- 1 Fotokopie der letzten 3 monatlichen Rentenzahlungen oder Pensionen, ordnungsgemäß beglaubigt, oder
- 1 Fotokopie einer notariell beglaubigten Bescheinigung des Konsuls des Herkunftslandes über das Renten- oder Pensionseinkommen in der Landeswährung (chilenischer Peso, CLP) oder dem Gegenwert in US-Dollar.
Für unabhängige Personen:
- Bestätigung regelmäßiger passiver Einkünfte durch Vorlage von in Chile oder im Ausland abgeschlossenen Mietverträgen oder anderen ähnlichen Dokumenten, die den regelmäßigen Erhalt wirtschaftlicher Ressourcen belegen. Unabhängig von der Art des Dokuments muss eine notariell beglaubigte Fotokopie vorgelegt werden.
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Dokumente:
- Beglaubigte Kopie des Reisepasses
- Touristenkarte
- Ein Lichtbild in Passgröße
- Rentenbescheinigung
- Einkommensnachweis
- Original oder beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde (falls vorhanden)
- Original oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde (falls vorhanden)
- Bescheinigung über den Unterhalt für unterhaltsberechtigte Personen
Die doppelte Staatsbürgerschaft wird in Chile anerkannt. Sie müssen Ihre bisherige Staatsbürgerschaft nicht aufgeben, um die chilenische Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Es gibt vier Möglichkeiten, die chilenische Staatsbürgerschaft zu erhalten, und zwar:
- Territorialität: Jeder, der in Chile geboren ist, erhält automatisch die chilenische Staatsbürgerschaft, unabhängig von der Nationalität seiner Eltern.
- Blutsverwandtschaft: Personen, die einen chilenischen Vater und/oder eine chilenische Mutter haben, aber in einem anderen Land geboren wurden, können die chilenische Staatsbürgerschaft beantragen.
- Einbürgerungsschreiben: Ausländer, die über 18 Jahre alt sind und seit mehr als 5 Jahren in Chile leben, können die Staatsbürgerschaft beantragen. Ebenso können Kinder unter 18, aber über 14 Jahren, die seit mehr als 5 Jahren in Chile leben und eine notariell beglaubigte Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter vorweisen können, die chilenische Staatsbürgerschaft beantragen.
- Verstaatlichung aus Gnaden: wird Ausländern, die der Republik Chile einen wichtigen Dienst erwiesen haben, per Gesetz gewährt.
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Sie können die chilenische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie sind im Besitz eines Daueraufenthaltsvisums.
- Sie haben ein Aufenthaltsvisum für Chile für mehr als 5 Jahre (temporäre Visa werden während dieses Zeitraums berücksichtigt).
- Sie haben ein sauberes Strafregister (je nach Art der Straftat können geringfügige Vergehen Ihren Antrag nicht beeinträchtigen).
- Sie haben ein Dokument, das beweist, dass Sie über ein regelmäßiges monatliches Einkommen verfügen, das es Ihnen ermöglicht, in Chile zu leben, sei es durch Arbeit oder Rente.
- Wenn Sie chilenische Verwandte haben, können Sie die Staatsbürgerschaft beantragen, wenn Ihre Eltern oder Großeltern die chilenische Staatsbürgerschaft haben oder irgendwann hatten.
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Dokumente:
- Reisepass oder Bescheinigung des in Chile akkreditierten Konsuls oder der diplomatischen Vertretung Ihres Landes, in der Ihre Staatsbürgerschaft oder Ihr ausländischer Reisepass bestätigt wird.
- Ein Schreiben oder Dokument, in dem Sie erklären, warum Sie die chilenische Staatsbürgerschaft annehmen möchten.
- Fotokopien des Reisepasses, beider Seiten des Personalausweises und der Daueraufenthaltskarte.
- Ihr Strafregister.
- Im Falle eines Kindes eingebürgerter Eltern eine Geburtsurkunde, aus der der Name der Eltern hervorgeht. Im Falle des Todes eines der beiden Elternteile ist eine Sterbeurkunde vorzulegen.
- Bei Kindern unter 18 Jahren, aber über 14 Jahren, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht beider Elternteile vorgelegt werden.
- Wenn Ihr Ehepartner Chilene ist, müssen Sie eine Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde (falls vorhanden), die Geburtsurkunde Ihres Ehepartners und die Geburtsurkunden der Kinder (falls vorhanden) vorlegen..
Sie können Ihre chilenische Staatsbürgerschaft aufgeben. Wenn Sie die chilenische Staatsbürgerschaft besitzen, aber die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes annehmen möchten, das die doppelte Staatsbürgerschaft ablehnt, müssen Sie auf die chilenische Staatsbürgerschaft verzichten. Der Verzicht wird nur wirksam, wenn Sie zuvor in einem anderen Land eingebürgert worden sind.