Dänemark bietet ein Saisonarbeitsvisum (auch als Sommerjob-Visum bezeichnet) für Bürger von Nicht-EU-Ländern an, die eine vorübergehende Beschäftigung in Dänemark aufnehmen möchten. Dieses Visum ist speziell für Arbeitnehmer in Branchen, die während saisonaler Spitzenzeiten zusätzliche Arbeitskräfte benötigen.
Wer kann sich für ein Saisonarbeitsvisum bewerben?
Bewerber für das Saisonarbeitsvisum in Dänemark müssen die folgenden Kriterien erfüllen:
✔️ Bürger eines Nicht-EU/EWR/Schweiz-Landes sein.
✔️ Einen gültigen Reisepass besitzen.
✔️ Ein bestätigtes Jobangebot von einem dänischen Arbeitgeber haben.
Benötigen srilankischer Bürger ein Saisonarbeitsvisum?
Ja, srilankischer Bürger müssen ein Saisonarbeitsvisum beantragen, um vorübergehend in Dänemark zu arbeiten.
Was bietet das Saisonarbeitsvisum?
Dieses Visum ist für kurzfristige Arbeit in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau vorgesehen.
📆 Visumdauer:
• In der Regel bis zu 6 Monate.
• Verlängerungen sind möglich, wenn der Arbeitgeber weiterhin zusätzliche Arbeitskräfte benötigt.
💰 Gehälter:
• Stundenlohn zwischen DKK 120 und 160 (€16–€22).
• Einige Arbeitsplätze bieten kostenlose Unterkunft und Verpflegung als Teil des Vertrags an.
Welche Arbeitsplätze kommen für ein Saisonarbeitsvisum für Sri Lanker infrage?
• Landwirtschaft & Viehzucht – Obst- und Gemüseernte, Tierpflege, Gewächshausarbeit.
• Forstwirtschaft & Landschaftspflege – Bäume pflanzen, Holzernte, Pflege von Parks und Wäldern.
• Fischereiindustrie – Fischverarbeitung, Verpackung, Aquakultur.
📆 Saisonale Arbeitszeiten für saisonale Jobs:
• März–Oktober – Landwirtschaftliche Arbeiten sind gefragt.
• Mai–September – Saisonale Positionen im Tourismussektor sind verfügbar.
Wie können Bürger aus Sri Lanka ein Saisonarbeitsvisum in Dänemark beantragen?
Um ein Saisonarbeitsvisum zu beantragen, folgen Sie diesen Schritten:
1. Bestimmen Sie das richtige Visumschema basierend auf dem Jobangebot und den Qualifikationen.
2. Erstellen Sie eine Fallnummer über das SIRI-Portal.
3. Bezahlen Sie die Visumsgebühr und bewahren Sie den Beleg auf.
4. Bereiten Sie die erforderlichen Dokumente vor, wie:
• Ihren Reisepass
• Einen unterzeichneten Arbeitsvertrag von einem dänischen Arbeitgeber
• Relevante Qualifikationen (falls erforderlich)
• Aufenthaltserlaubnis (falls zutreffend).
5. Reichen Sie Ihren Antrag ein und warten Sie auf die Bearbeitung.
Visumsgebühren, Gültigkeit und Bearbeitungszeit für Sri Lanker
💰 Visumsgebühr: DKK 4.405 (€591,92).
⏳ Bearbeitungszeit: In der Regel bis zu 30 Tage, aber einige Anträge können in 10 Tagen bearbeitet werden.
📜 Visumgültigkeit: Das Visum wird für die Vertragslaufzeit ausgestellt und kann für langfristige Positionen bis zu 4 Jahre verlängert werden.
Bedingungen und Einschränkungen für srilankischer Bürger
• Arbeitsplatzbeschränkungen – Sie können den Arbeitgeber während der Gültigkeit dieses Visums nicht wechseln; es ist an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden.
• Kein Daueraufenthalt – Dieses Visum ist nur für vorübergehende Beschäftigung gültig.
• Keine Familienangehörigen – Sie können keine abhängigen Personen mit diesem Visum einreisen.
Personen, die in Dänemark arbeiten möchten, müssen ein Arbeitsvisum und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Um ein dänisches Arbeitsvisum zu erhalten, müssen Sie einen Job finden und ein offizielles Arbeitsangebot von einem dänischen Arbeitgeber erhalten. Der Visumantragsprozess ist relativ schnell und einfach.
Benötigen srilankischer-Bürger ein Arbeitsvisum und eine Aufenthaltserlaubnis?
Ja, srilankischer-Bürger benötigen ein Arbeitsvisum und eine Aufenthaltserlaubnis, um in Dänemark zu arbeiten.
Beantragungsprozess für ein Arbeitsvisum in Dänemark für Sri Lanker
srilankischer-Bürger müssen online über SIRI (Dänische Agentur für Internationale Beschäftigung und Integration) ein dänisches Arbeitsvisum beantragen.
Sie können den Antrag selbst stellen oder Ihrem Arbeitgeber eine Vollmacht erteilen, den Antrag in Ihrem Namen zu stellen. Hier ist der Schritt-für-Schritt-Prozess für die Beantragung eines Arbeitsvisums:
1) Wählen Sie ein Arbeitsvisum für Dänemark aus.
2) Erstellen Sie eine Fallbestell-ID.
3) Bezahlen Sie die Gebühr für das Arbeitsvisum für Dänemark.
4) Erstellen Sie eine Checkliste der Dokumente für das Arbeitsvisum für Dänemark.
5) Reichen Sie den Antrag ein.
6) Nehmen Sie biometrische Daten auf.
7) Warten Sie auf eine Antwort.
Schritt 1. Wählen Sie das Arbeitsvisum-Schema für Dänemark aus
Auf der SIRI-Website müssen Sie das Visum-Schema wählen, das am besten zu Ihrer Arbeitssituation passt.
Die verfügbaren Visum-Schemas sind:
1. Gehaltsobergrenzen-Schema
Für hochverdienende Personen, die 448.000 DKK (ca. 60.180 EUR) pro Jahr oder mehr verdienen.
2. Positiver Listen
Für Personen, die ein Jobangebot in Berufen haben, in denen es in Dänemark einen Mangel an qualifizierten Fachkräften gibt (Ingenieure, Ärzte, Auditoren usw.), die Liste wird zweimal jährlich aktualisiert, am 1. Januar und 1. Juli.
3. Beschleunigtes Schema
Für Personen, die ein Angebot von einem SIRI-zertifizierten Unternehmen haben. Dieses Schema bietet eine schnellere und einfachere Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte mit besonderen Qualifikationen, schnellen Arbeitsbeginn und flexible Genehmigung.
4. Praktikant
Für Personen, die für eine kurze Zeit ein Jobangebot als Praktikant in einem dänischen Unternehmen haben.
5. Hirten und Farmmanager
Für Personen mit einem Jobangebot als Hirte oder Farmmanager in der Landwirtschaft.
6. Nebentätigkeit
Für Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines Arbeitsverhältnisses mit einem bestimmten Arbeitgeber besitzen und zusätzlich arbeiten möchten.
7. Beschäftigung zu Anpassungs- und Ausbildungszwecken
Für Personen, die eine medizinische oder zahnmedizinische Lizenz in Dänemark erhalten haben und einen Antrag auf eine Arbeitsgenehmigung zu Anpassungs- und Ausbildungszwecken stellen.
8. Arbeitserlaubnis für begleitende Familienmitglieder
Für begleitende Familienmitglieder, die mit einer Person, die in Dänemark arbeitet oder arbeiten wird, einen Antrag stellen.
9. Besondere individuelle Qualifikation
Für Künstler, Entertainer, professionelle Sportler oder Trainer oder spezialisierte Köche.
10. Verpflichtung zum Arbeitsmarkt
Für Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis als Flüchtling, wiedervereinigtes Familienmitglied oder begleitendes Familienmitglied eines Ausländers mit Aufenthaltserlaubnis hatten.
Schritt 2. Erstellen Sie eine Fallbestell-ID
Nach der Auswahl des Visumtyps, den Sie beantragen möchten, erstellen Sie eine Fallbestell-ID. Dies ist ähnlich wie ein Konto, bei dem Sie Ihre persönlichen Informationen, Passnummer und E-Mail-Adresse angeben.
Schritt 3. Bezahlen Sie die Gebühr für das Arbeitsvisum nach Dänemark
Nachdem Sie Ihre Fallbestell-ID erstellt haben, müssen Sie die Gebühr bezahlen und Ihren Antrag einreichen. Beide Schritte müssen im selben Kalenderjahr durchgeführt werden, andernfalls wird der Antrag abgelehnt. Die Gebühr für die meisten Arbeitsvisa beträgt 4405 DKK (ca. 590 Euro).
Wenn Sie eine Gebühr zahlen, die nicht erforderlich ist, erhalten Sie eine Rückerstattung.
Schritt 4. Erstellen Sie eine Checkliste der Dokumente für das Arbeitsvisum nach Dänemark
Benötigte Dokumente für Ihr Visum nach Dänemark:
- Reisepass. Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass gültig ist und mindestens zwei leere Seiten hat.
- Eine Kopie Ihres Reisepasses. Schließen Sie keine leeren Seiten ein.
- Krankenversicherung. Sie benötigen eine Krankenversicherung, die Sie für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in Dänemark abdeckt.
- Passfotos gemäß den Schengen-Fotovorgaben.
- Zahlungsnachweis der Visagebühr.
- Ein ausgefülltes Vollmachtsformular. Dies ist nur erforderlich, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber oder einer anderen Person eine Vollmacht zur Beantragung in Ihrem Namen erteilen.
- Arbeitsvertrag oder Jobangebot. Der Vertrag/das Angebot darf nicht älter als 30 Tage sein.
- Diplom oder akademische Qualifikation. Sie benötigen diese Dokumente, um zu beweisen, dass Sie für die Position qualifiziert sind.
- Dänische Arbeitserlaubnis (falls erforderlich).
Schritt 5. Reichen Sie Ihren Antrag ein
Es gibt drei Möglichkeiten, ein Arbeitsvisum in Dänemark zu beantragen:
- Online. Sie können den Antrag vollständig online auf der SIRI-Website ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass diese Option nicht für alle verfügbar ist.
- Direkt. Sie können auch ein Visum bei einer dänischen diplomatischen Vertretung oder bei einem Antragszentrum in Ihrem Wohnsitzland beantragen. Wenn in Ihrem Land keine dänische diplomatische Vertretung vorhanden ist, werden Sie möglicherweise an eine norwegische Mission oder eine dänische diplomatische Vertretung in der Region verwiesen.
- In Dänemark. Sie können ein Arbeitsvisum in Dänemark beantragen, wenn Sie dort bereits als rechtmäßiger Einwohner (nicht als Tourist) leben. Stellen Sie sicher, dass Sie einen Termin bei einer SIRI-Stelle buchen, bevor Sie den Antrag stellen.
Denken Sie daran, dass Sie, selbst wenn Sie bei einer Botschaft oder SIRI-Stelle beantragen, den ersten Online-Antrag (die ersten vier Schritte) abschließen müssen.
Schritt 6. Machen Sie Ihre biometrischen Daten
Sie müssen Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke innerhalb von 14 Tagen nach Einreichung des Antrags bei einer dänischen diplomatischen Vertretung im Ausland aufnehmen lassen. Die biometrischen Dokumente werden in der Datenbank der Einwanderungsbehörden gespeichert. Sie müssen Ihre biometrischen Daten auch bei einer dänischen diplomatischen Vertretung einreichen, wenn Sie den Antrag online stellen.
Schritt 7. Warten Sie auf eine Antwort
Die Bearbeitungszeit für ein Arbeitsvisum für Dänemark beträgt 30 Tage. Für einige Visaarten, wie z.B. die Accelerated Scheme-Visa, dauert es in der Regel zehn Tage, bis eine Antwort eingeht.
Sie erhalten eine E-Mail, wenn das Bewerbungszentrum, bei dem Sie sich beworben haben, eine Entscheidung getroffen hat. Das Bewerbungszentrum kann Sie auch per SMS über den Status Ihres Visumantrags informieren.
Was bürger aus Sri Lanka nach der Genehmigung ihres Antrags für ein Arbeitsvisum für Dänemark tun sollten
Sobald Ihr Antrag für ein Arbeitsvisum genehmigt wurde, können Sie nach Dänemark reisen. Einer Ihrer ersten Schritte in Richtung Ansiedlung ist die Registrierung Ihrer dänischen Adresse bei der örtlichen Gemeinde, in der Sie wohnen werden. Nach der Registrierung erhalten Sie eine dänische CPR (persönliche Registrierungsnummer).
Die Kosten für ein Arbeitsvisum nach Dänemark für Sri Lanker
Sie müssen die Gebühr an die Botschaft oder das Konsulat zahlen, bei dem Sie sich online über die offizielle Website des Außenministeriums bewerben. Ihr Arbeitgeber kann im Rahmen des Fast-Track-Programms ein Aufenthalts- und Arbeitsvisum für Dänemark in Ihrem Namen beantragen. Die übliche Bearbeitungszeit kann bis zu einem Monat dauern.
- Positive Liste: 4405 DKK (591,92 EUR)
- Zahlungslimit-System: 4405 DKK (591,92 EUR)
- Auszubildende: 4405 DKK (591,92 EUR)
- Accelerated Scheme: 4405 DKK (591,92 EUR)
- Spezielle individuelle Qualifikationen: 4405 DKK (591,92 EUR)
- Hirten und Farmmanager: 4405 DKK (591,92 EUR)
- Arbeitsmarktantrag: 4405 DKK (591,92 EUR)
Dauer eines Arbeitsvisums in Dänemark für Sri Lanker
Die Dauer einer Arbeitserlaubnis kann bis zu 4 Jahre für einen unbefristeten Arbeitsvertrag betragen. Für befristete oder vorübergehende Arbeitsverträge ist die Dauer der Arbeitserlaubnis gleich der Dauer des Vertrages zuzüglich weiterer sechs Monate. Wenn Sie nach den ersten vier Jahren weiterhin in Dänemark arbeiten möchten, müssen Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen.
Verlängerung eines Arbeitsvisums für Dänemark für srilankischer Bürger
Sie können eine Verlängerung Ihrer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen, wenn Ihre aktuelle Erlaubnis bald abläuft. Beachten Sie, dass Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis nur verlängern können, wenn Sie weiterhin in der gleichen Position arbeiten. Das bedeutet, dass Sie im gleichen Job, beim gleichen Arbeitgeber und unter denselben Bedingungen beschäftigt sein müssen. Die Bearbeitungszeit für Ihre Verlängerungsanfrage beträgt drei Monate.
Wenn Sie nicht mehr beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind, müssen Sie eine neue Arbeitserlaubnis beantragen, keine Verlängerung.
Familienangehörige des Hauptantragstellers aus Sri Lanka
Wenn Sie der Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Mitbewohner oder das Kind (unter 18 Jahren) einer Person sind, die sich in Dänemark zum Zwecke der Arbeit aufhält, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis als begleitendes Familienmitglied erhalten.
Eine arbeitsbasierte Aufenthaltserlaubnis ermöglicht es Ihrer Familie, mit Ihnen nach Dänemark zu kommen. Die Bearbeitungszeit für diesen Antrag beträgt zwei Monate, und Sie müssen eine Gebühr von 1615 DKK (210 EUR) zahlen.
Die folgenden Dokumente müssen für Ihre Familienangehörigen eingereicht werden:
- Nachweis der gezahlten Gebühr. Bitte fügen Sie den Beleg bei.
- Eine Kopie aller Seiten Ihres Reisepasses, einschließlich des Covers.
- Eine Kopie Ihrer Heirats- oder Partnerschaftsurkunde (wenn Sie Ehepartner oder eingetragener Partner sind).
- Nachweis der ehelichen Lebensgemeinschaft (wenn Sie Partner sind), z. B.:
- Mietverträge
- Versicherungspolicen
- Bankauszüge
- Gemeinsame Zahlungen oder ähnliches
- Eine Kopie der Geburtsurkunde (für Kinder). Sie benötigen auch die Zustimmung des anderen Elternteils, wenn dieser nicht nach Dänemark kommt.
Dänemark ermutigt zu Innovation und Unternehmertum. Als internationaler Absolvent einer dänischen Universität können Sie in Erwägung ziehen, Ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Wenn Sie Staatsangehöriger eines nordischen Landes oder der EU/EWR sind, können Sie Ihr eigenes Unternehmen in Dänemark gründen. Wenn Sie kein Bürger eines nordischen Landes, der EU/EWR oder der Schweiz sind, müssen Sie eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen, um sich in Dänemark selbstständig zu machen und/oder ein unabhängiges Unternehmen zu führen.
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Melden Sie Ihr Unternehmen an
Wenn Sie ein eigenes Unternehmen gründen wollen, müssen Sie Ihr Unternehmen bei der dänischen Behörde für Handel und Unternehmen anmelden. Dies muss mindestens acht Tage vor Aufnahme der obligatorischen Tätigkeit geschehen. Registrieren Sie Ihr Unternehmen online unter virk.dk (auf Dänisch).
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine zentrale Unternehmensregistrierungsnummer (CVR-Nummer). Die CVR-Nummer ist die Identifikationsnummer Ihres Unternehmens, die Sie im Verkehr mit Behörden und Privatpersonen verwenden müssen, z. B. beim Versand von Rechnungen usw.
Nach der Registrierung Ihres Unternehmens werden automatisch Informationen an die dänische Steuerbehörde (SKAT) übermittelt, da das Unternehmen als Mehrwertsteuerzahler registriert werden muss.
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Was ist Start-up Denmark?
Start-up Denmark ist ein Programm für ausländische Unternehmer, das Ihnen die Möglichkeit gibt, eine Aufenthaltsgenehmigung in Dänemark zu erhalten, um ein innovatives und wachsendes Unternehmen zu gründen und zu führen.
Dieses Programm bietet Ihnen auch die Möglichkeit, ein Einzelunternehmen in Dänemark weiterzuführen, das Sie bereits während Ihres Aufenthalts in Dänemark aus anderen Aufenthaltsgründen gegründet haben.
Schließlich können Sie im Rahmen dieser Regelung auch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um über eine dänische Niederlassung eines ausländischen Selbstständigen ein Unternehmen in Dänemark zu führen.
Bevor Sie bei SIRI eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis im Rahmen dieser Regelung beantragen können, muss Ihre Geschäftsidee von einem von der dänischen Unternehmensverwaltung benannten Expertengremium genehmigt werden.
Die Regelung steht sowohl Einzelpersonen als auch Teams von bis zu drei Personen offen, die auf der Grundlage eines gemeinsamen Geschäftsplans ein gemeinsames Unternehmen in Dänemark durch eine dänische Niederlassung eines ausländischen selbständigen Unternehmens gründen oder fortführen oder eine Geschäftstätigkeit durch eine dänische Niederlassung eines ausländischen Unternehmens ausüben wollen.
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Was sind die Voraussetzungen?
Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und Ihr eigenes Unternehmen in Dänemark im Rahmen der Start-up Denmark-Regelung zu betreiben.
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Nachstehend finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie einen Antrag bei der dänischen Agentur für internationale Beschäftigung und Integration (SIRI) stellen können.
Wenn Sie als Besucher keinen Wohnsitz in Dänemark haben und aus diesem Grund nur eine Arbeitserlaubnis beantragen, müssen Sie weder eine Fall-ID erstellen noch eine Gebühr bezahlen. Stattdessen können Sie direkt zu Schritt 3 übergehen. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Erstellen Sie eine Fall-ID
- Bezahlen Sie die Gebühr
- Sammeln Sie die Unterlagen
- Füllen Sie das Antragsformular aus
- Biometrische Daten
- Eine Antwort erhalten