Stellenangebot in Finnland für Ägypter
In Finnland gibt es bestimmte gefragte Berufe, bei denen Ausländer einen Vorteil oder eine Chance auf eine Anstellung haben können. Einige davon sind:
- IT-Fachleute: Programmierer, Softwareentwickler, Systemanalytiker und andere Berufe aus dem Bereich der Informationstechnologie.
- Ingenieure: Mechanik, Elektrotechnik, Elektronik, Bauwesen und andere spezialisierte Ingenieurberufe.
- Fachkräfte im Gesundheitswesen: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenschwestern und andere Fachkräfte im Gesundheitswesen.
- Vertriebs- und Marketingexperten: Vertriebsleiter, Marketingspezialisten, Geschäftsentwickler und andere Fachleute mit Kenntnissen über den Markt und Marketingstrategien.
- Lehrer und Erzieher: Universitätsprofessoren, Schullehrer, Trainer und andere Fachleute mit einem Hintergrund im Bildungswesen.
- Hotel- und Gaststättengewerbe: Köche, Kellner, Barkeeper und andere Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe.
- Logistik und Verkehr: Logistikmanager, Fahrer, Lagerarbeiter und andere Spezialisten im Bereich Logistik und Verkehr.
Weitere Einzelheiten finden Sie hier: https://europeanjobdays.eu/en/eures-country/finland
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Hier finden Sie einige nützliche Jobportale in Finnland, auf denen Sie nach freien Stellen suchen und Ihren Lebenslauf einreichen können:
- TE-palvelut - Das offizielle Webportal der öffentlichen Arbeitsverwaltung in Finnland. Hier finden Sie eine große Anzahl von Stellenangeboten in verschiedenen Branchen.
- Monster - Eine beliebte Job-Website, die Stellenangebote verschiedener Unternehmen und Branchen veröffentlicht.
- Oikotie Työpaikat - Dieses Portal ist auf die Arbeitsvermittlung in Finnland spezialisiert und bietet eine große Auswahl an Stellenangeboten.
- Careerjet - Dieses Portal sammelt Stellenangebote von verschiedenen Websites und präsentiert sie in einem praktischen Format für die Stellensuche.
- Duunitori- Ein auf Arbeitsplätze in Finnland spezialisiertes Portal. Sie können nach verschiedenen Kriterien nach Stellen suchen und auf Anzeigen reagieren.
- Jooble - Dieses Portal zur Stellensuche sammelt Stellenangebote aus verschiedenen Quellen und präsentiert sie in einem praktischen Format für die Stellensuche.
- Finnish Startup Jobs - Dieses Portal ist auf freie Stellen in der finnischen Startup-Szene spezialisiert. Sie können Stellen in innovativen und technologischen Unternehmen finden.
Arbeiten in Finnland für Ägyptischer Bürger
Ägyptischer Bürger benötigen eine Aufenthaltserlaubnis für Finnland.
Bevor Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen Sie einen Job in Finnland finden. Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie einen gültigen Arbeitsvertrag vorlegen.
Kurzfristige Arbeit in Finnland für Ägypter
Ägyptischer Bürger können in Finnland bis zu 90 Tage arbeiten, wenn:
• Sie ein offizielles Jobangebot von einem finnischen Arbeitgeber haben
• Sie ein Saisonarbeitsvisum oder eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis für Arbeit erhalten.
Schritt-für-Schritt: Wie man mit kurzfristiger Arbeit in Finnland für Bürger aus Ägypten beginnt
1. Finden Sie einen Job in Finnland
👉 Häufige Sektoren: Landwirtschaft, Gewächshäuser, Forstwirtschaft, saisonaler Tourismus.
👉 Job-Suchplattformen: Jobs in Finnland (TE-Dienste), Seasonalwork.fi, Barona, Eezy, StaffPoint.
2. Erhalten Sie ein offizielles Jobangebot
Ihr Arbeitgeber muss ein Dokument vorlegen, das enthält:
• Jobtitel und Aufgaben
• Start- und Enddatum
• Arbeitszeiten
• Gehalt (muss den Mindestlohn oder Branchenstandards erfüllen).
3. Beantragen Sie die richtige Erlaubnis
🔸 Option 1: Saisonarbeitsvisum
– Für Arbeiten bis zu 90 Tagen
– Beantragen Sie es über das finnische Konsulat oder Visazentrum in Ihrem Land
– Erforderliche Dokumente:
• Jobangebotsschreiben
• Ausgefülltes Visumantragsformular
• Reisepass
• Passfoto, Reiseversicherung, Nachweis über Mittel
• Zahlung der Visagebühr.
🔸 Option 2: Saisonarbeitsaufenthaltserlaubnis
– Für Arbeiten von 91 bis 270 Tagen
– Beantragen Sie es online auf Enter Finland
– Zusätzliche Anforderungen:
• Arbeitsvertrag
• Nachweis über Unterkunft
• Antragsgebühr.
4. Warten Sie auf die Entscheidung und reisen Sie nach Finnland
✅ Wenn genehmigt, erhalten Sie ein Visum oder eine Erlaubnis, die Ihnen die Einreise nach Finnland zur Arbeit ermöglicht.
✅ An der Grenze kann es sein, dass Sie nach einem Unterkunftsnachweis, Rückflugtickets oder einer Reiseversicherung gefragt werden.
Dokumente, die Ägyptischer Bürger typischerweise benötigen:
• Gültiger Reisepass
• Jobangebot oder Arbeitsvertrag
• Ausgefülltes Antragsformular
• Reiseversicherung
• Passfoto
• Nachweis über Unterkunft (kann vom Arbeitgeber bereitgestellt werden)
• Nachweis über ausreichende Mittel
• Zahlungsbeleg für die Antrags-/Visagebühr.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
• Saisonarbeitsvisum (bis zu 90 Tage): etwa 2–4 Wochen
• Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit (91–270 Tage): bis zu 2 Monate
Es ist ratsam, frühzeitig zu beantragen, insbesondere im Frühjahr und Sommer, wenn die Nachfrage hoch ist.
Wenn Sie ein Asylbewerber sind, haben Sie in Finnland das Recht zu arbeiten:
• Wenn Sie internationalen Schutz beantragt haben, ein gültiges Reisedokument besitzen, das Ihnen die Grenzüberquerung ermöglicht, und Sie drei Monate in Finnland gelebt haben.
• Wenn Sie internationalen Schutz beantragt haben, aber kein gültiges Reisedokument besitzen, das Ihnen die Grenzüberquerung ermöglicht, und Sie sechs Monate in Finnland gelebt haben.
Erfahren Sie mehr über das Recht von Asylbewerbern zu arbeiten.
Arbeiten in Finnland für Ägyptischer-Staatsbürger
Ägyptischer-Staatsbürger müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sie können dies online über den Dienst Enter Finland tun. Zuerst müssen Sie ein Benutzerkonto erstellen. Sie müssen den Antrag selbst bei Enter Finland stellen. Danach kann Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag mit Enter Finland for Employers ergänzen. Sie müssen dem in Ihrem Antrag zustimmen. In Enter Finland for Employers kann Ihr Arbeitgeber Ihrem Antrag Dokumente hinzufügen, die Gebühr vor Ihrer Ausreise bezahlen und Ihre Identität bestätigen, den Status Ihres Antrags online überwachen und sehen, wann eine Entscheidung über Ihren Antrag getroffen wurde.
Es gibt die folgenden Arten von Aufenthaltserlaubnissen:
- Aufenthaltstitel für einen Erwerbstätigen;
- Aufenthaltstitel für Personen, die in Fachpositionen arbeiten;
- Aufenthaltstitel für ein Praktikum oder eine freiwillige Tätigkeit;
- Aufenthaltstitel für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter;
- Aufenthaltstitel für den Au-pair-Status;
- Aufenthaltstitel für einen Unternehmer;
- Aufenthaltstitel für einen Sportler oder einen Trainer;
- Aufenthaltstitel für die Arbeitssuche oder die Gründung eines Unternehmens;
- Aufenthaltstitel auf der Grundlage einer anderen Arbeit.
Die erste Möglichkeit besteht darin, dass Sie einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis als Arbeitnehmer ausfüllen. Dazu müssen Sie einen unterzeichneten Vertrag mit einem finnischen Arbeitgeber haben. Wir weisen Sie darauf hin, dass der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen Arbeitnehmer in zwei Stufen geprüft wird. Zunächst prüft das Amt für Beschäftigung und wirtschaftliche Entwicklung (TE Office), ob Sie über ausreichende Mittel zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts verfügen, ob Ihre Tätigkeit vorübergehend oder dauerhaft sein wird und ob es in Finnland oder in der EU/EWR Arbeitskräfte für die betreffende Tätigkeit gibt. Danach trifft die finnische Einwanderungsbehörde eine Entscheidung. Sie müssen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Darüber können Sie hier lesen.
Für die Beantragung eines Aufenthaltstitels benötigen Sie:
- Einen gültigen Reisepass (er muss bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung vorgelegt werden);
- Farbkopien der Passseiten und Kopien aller Passseiten, die Markierungen enthalten;
- Passbild und Code für die Beschaffung des Fotos gemäß den von der Polizei herausgegebenen Anweisungen. Mehr dazu auf der Website;
- Ein Dokument, das bestätigt, dass Sie sich legal in dem Land aufhalten, in dem Sie den Antrag stellen;
- Formular MP_1File. Dieses Formular sollten Sie nur hinzufügen, wenn Sie sich bereits in Finnland befinden und Ihre erste Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Hier können Sie den Antrag stellen.
Die zweite Möglichkeit: Beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit einem in Finnland tätigen Unternehmen unterzeichnet oder ein verbindliches Stellenangebot für eine Tätigkeit als Spezialist oder im mittleren oder oberen Management des Unternehmens angenommen haben. Eine Fachkraft ist eine Person, die nach Finnland kommt, um mit Fachaufgaben zu arbeiten, die besondere Kenntnisse erfordern (hochqualifizierte Arbeitskraft). Für Fachkräfte ist in der Regel auch eine Hochschulausbildung erforderlich.
Liste der erforderlichen Unterlagen für die Beantragung:
Einen gültigen Reisepass (er muss bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung vorgelegt werden);
Farbkopien der Passseiten und Kopien aller Passseiten, die Markierungen enthalten;
Ein Passbild und einen Code für den Erhalt eines Fotos;
Ein Dokument, das bestätigt, dass Sie sich legal im Land aufhalten;
Formular MP_1File. Dieses Formular sollten Sie nur hinzufügen, wenn Sie bereits in Finnland sind und Ihre erste Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Zusätzliche Dokumente:
Hinweis auf grundlegende Arbeitsbedingungen; oder
Beratungsvertrag;
Bescheinigung über zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers/Auftraggebers;
Provisionsvereinbarung mit einem finnischen Kunden (muss beigefügt werden, wenn der Arbeitgeber ein ausländisches Unternehmen ist, das keine Niederlassung in Finnland hat);
Stellenbeschreibung;
Bescheinigung über die Hochschulausbildung;
Ihre letzte Zahlungsbescheinigung (nur wenn Sie eine verlängerte Genehmigung beantragen).
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft unter dem folgenden Link beantragen.
Die dritte Möglichkeit: eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, wenn Sie für ein Praktikum von bis zu 18 Monaten nach Finnland kommen, und
- Sie sind zwischen 18 und 30 Jahre alt, studieren an einer Universität im Ausland und das Praktikum findet in einem Bereich statt, der für Ihr Studium oder Ihre Qualifikation relevant ist, oder
- Sie sind zwischen 18 und 30 Jahre alt und studieren Finnisch oder Schwedisch an einer Hochschule im Ausland, oder
- Sie haben innerhalb von zwei Jahren einen Hochschulabschluss erworben oder absolvieren derzeit einen Hochschulstudiengang.
Dieses Antragsformular für eine Aufenthaltsgenehmigung ist auch für Sie geeignet, wenn Sie für einen Job oder ein Praktikum nach Finnland kommen, die:
- in ein Austauschprogramm, das von einer Nichtregierungsorganisation durchgeführt wird, einbezogen sind;
- es handelt sich um einen Freiwilligendienst im Rahmen eines offiziellen Freiwilligenprogramms der Europäischen Union oder einer öffentlichen Organisation;
- die auf einem zwischenstaatlichen Abkommen basieren (z. B. Arbeitsurlaub für australische und neuseeländische Bürger).
Weitere Informationen zu dieser Art von Aufenthaltstitel, sowie den Antrag stellen können Sie hier https://enterfinland.fi/eServices/info/internship.
Die vierte Möglichkeit: als wissenschaftlicher Mitarbeiter zu arbeiten. Dieses Antragsformular auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ist für Sie bestimmt, wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, um eine Forschungstätigkeit auszuüben oder an einem Forschungsprojekt teilzunehmen, oder um ein Postgraduiertenstudium zu absolvieren, das Forschung in demselben Bereich beinhaltet.
Die fünfte Möglichkeit: eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, wenn Sie als Au-pair nach Finnland kommen – eine Person, die bei einer Familie im Ausland lebt und daran interessiert ist, die finnische oder schwedische Sprache zu lernen und die finnische Kultur kennen zu lernen. Sie müssen zwischen 17 und 30 Jahre alt sein, um sich bewerben zu können. Die Höchstdauer des Aufenthalts im Land beträgt ein Jahr.
Die sechste Möglichkeit: Sie können eine Aufenthaltsgenehmigung für einen Unternehmer oder eine Gründungsgenehmigung in Finnland beantragen. Um eine Aufenthaltserlaubnis in Finnland zu erhalten, müssen Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
Sie können sich bewerben, wenn Sie Folgendes sind:
- ein privater Unternehmer, der ein Einzelunternehmen betreibt (toiminimi);
- ein Mitglied einer offenen Handelsgesellschaft (avoin yhtiö);
- Komplementär in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kommandiittiyhtiö);
- Mitglied einer Genossenschaft (osuuskunta) mit unbeschränkter Haftung für die Refinanzierung. Eine unbeschränkte Beitragspflicht muss in das Handelsregister eingetragen werden;
- Anteilseigner in einer Führungsposition in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied) oder eine Person, die in einer anderen Art von Unternehmen in einer Führungsposition tätig ist, wenn Sie persönlich mindestens 30 Prozent des Aktienkapitals des Unternehmens besitzen oder persönlich mindestens 30 Prozent der Stimmen aus Aktien des Unternehmens besitzen, oder wenn Sie eine Führungsposition in einer anderen Art von Unternehmen mit ähnlichen Befugnissen in dem betreffenden Unternehmen innehaben.
Sie können keine Aufenthaltserlaubnis erhalten, nur weil Sie ein Unternehmen haben. Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie für ein Unternehmen arbeiten und die Arbeit muss in Finnland ausgeführt werden.
Die siebte Möglichkeit: Dieses Antragsformular für eine Aufenthaltsgenehmigung ist für Sie bestimmt, wenn Sie Sportler oder Sporttrainer sind und diese Tätigkeit in Finnland beruflich und in Vollzeit ausüben werden. Sie müssen außerdem einen Spielervertrag oder einen Arbeitsvertrag mit einem Sportverein oder einer ähnlichen Organisation unterzeichnen.
Die achte Möglichkeit: Stellen Sie einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn Sie in Finnland einen Arbeitsplatz suchen oder ein Unternehmen gründen wollen, aber noch keinen Arbeitsplatz haben. Eine Genehmigung kann für maximal zwei Jahre erteilt werden.
Die neunte Möglichkeit: eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer anderen Arbeit zu erhalten.
Dieses Antragsformular ist für Sie, wenn Sie:
- im Dienst eines registrierten Unternehmens arbeiten werden;
- Nach Finnland im Rahmen eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe versetzt werden, um als Fach- oder Führungskraft oder als Praktikant zu arbeiten, und Sie über die für die entsprechende Tätigkeit erforderliche Kompetenz und Ausbildung verfügen;
- Beruflich im Kunstbereich arbeiten werden;
- ein Diplom einer finnischen Bildungseinrichtung besitzen;
- Journalist sind und Ihr Arbeitgeber oder Auftragnehmer kein Büro in Finnland hat;
- zur Marktforschung, zur Vorbereitung der Gründung eines Unternehmens in Finnland oder für ähnliche Aufgaben nach Finnland kommen und Ihr Arbeitgeber oder Auftragnehmer kein Büro in Finnland hat;
- ein Gastdozent oder Berater sind.
Innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Antrags muss der Arbeitnehmer die diplomatische Vertretung oder Botschaft Finnlands aufsuchen und die Originalunterlagen für den Antrag vorlegen, einschließlich Fingerabdrücke und Belege. Wenn der Arbeitnehmer den Antrag nicht online stellen kann, kann er das Antragsformular von der Webseite der finnischen Einwanderungsbehörde ausdrucken und es zusammen mit den Anlagen zur nächstgelegenen diplomatischen Vertretung Finnlands bringen.
Über die Gültigkeit des Antrags entscheidet das Ministerium für Beschäftigung und wirtschaftliche Entwicklung. Die finnische Einwanderungsbehörde oder Migri trifft die endgültige Entscheidung, nachdem sie überprüft hat, dass der Arbeitnehmer alle Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis erfüllt. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber werden per Post von der Entscheidung in Kenntnis gesetzt.
Nach der Genehmigung erhält der Arbeitnehmer von der finnischen Botschaft eine Aufenthaltsgenehmigungskarte. Die erste Genehmigung ist ein Jahr lang gültig und kann bei der örtlichen Polizeistation in Finnland verlängert werden.
Das finnische Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Der wichtigste Rechtsrahmen umfasst die folgenden Aspekte:
- Arbeitsrechte: Die Arbeitnehmer haben das Recht auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, einschließlich des Rechts auf Ruhezeiten, Urlaub, Entlohnung, soziale Sicherheit sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
- Mindestlohn: Wie in den meisten skandinavischen Ländern gibt es auch in Finnland keinen gesetzlichen Mindestlohn, aber Sie können mit einem monatlichen Netto-Mindestlohn von etwa 1 800 € rechnen, wenn Sie in Finnland arbeiten.
- Arbeitszeiten: Die Standardarbeitszeit in Finnland beträgt 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohnzuschläge oder Freizeitausgleich, wenn sie über diese Normen hinaus arbeiten oder nachts, an Wochenenden oder Feiertagen arbeiten.
- Urlaub: Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Urlaubsanspruch, der von der Dauer ihrer Beschäftigung abhängt. Er beträgt in der Regel 2,5 Arbeitstage pro Monat und Arbeitnehmer.
- Schutz vor Diskriminierung: Das finnische Arbeitsrecht verbietet Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Nationalität, Religion, sexueller Ausrichtung und anderen geschützten Merkmalen.
- Schutz von schwangeren Frauen und Eltern: Schwangere Frauen und Eltern haben Anspruch auf Elternurlaub, Mutterschaftsurlaub und andere Sozialleistungen.
Bei der Gründung eines Unternehmens müssen Sie sich für eine Rechtsform, einen Firmennamen und einen Tätigkeitsbereich entscheiden. Zu den Faktoren, die sich auf die Wahl der Unternehmensform auswirken, gehören die Anzahl der Gründer, der Kapitalbedarf, die Verteilung der Zuständigkeiten und der Entscheidungsfindung, die Finanzierung und die Besteuerung.
- Offene Handelsgesellschaft (toiminimi)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (osakeyhtiö)
- Personengesellschaft (avoin yhtiö)
- Kommanditgesellschaft (kommandiittiyhtiö)
- Kooperative Vereinigung (osuuskunta)
Eigentum (toiminimi)
Die einfachste und beliebteste Art, ein Unternehmen zu gründen, ist die Tätigkeit als Einzelkaufmann unter einem Firmennamen. Die Entscheidungsgewalt und Verantwortung im Unternehmen liegt beim Unternehmer, und das Unternehmen kann wie bei anderen Unternehmensformen Mitarbeiter einstellen. Für Nebenerwerbsunternehmen ist es oft vorteilhaft, als Einzelunternehmen zu starten. Die Gründung eines Unternehmens in dieser Form ist schnell und einfach.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (osakeyhtiö)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die häufigste Unternehmensform in Finnland. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist für alle Arten von Geschäftstätigkeiten geeignet. Sie können eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung allein oder zusammen mit anderen Gesellschaftern gründen. Das Stimmrecht, der Gewinn und die Haftung eines Gesellschafters hängen von der Anzahl der Anteile ab, die er oder sie besitzt.
Partnerschaft (avoin yhtiö)
Eine Personengesellschaft wird gegründet, wenn zwei oder mehr Personen dies durch Unterzeichnung eines Gesellschaftsvertrags vereinbaren. Die Gesellschafter sind bei allen Geschäften des Unternehmens gleichberechtigt und haften persönlich für die Entscheidungen, Verpflichtungen und Schulden des Unternehmens.
Kommanditgesellschaft (kommandiittiyhtiö)
Eine Kommanditgesellschaft unterscheidet sich von einer offenen Handelsgesellschaft dadurch, dass es neben einem oder mehreren verantwortlichen Gesellschaftern mindestens einen stillen Gesellschafter gibt, d. h. einen Gesellschafter, der in der Regel als Investor auftritt.
Kooperative Vereinigung (osuuskunta)
Eine Genossenschaft ist ein Unternehmen, das sich im Besitz seiner Mitglieder befindet. Es kann ein oder mehrere Mitglieder geben. Jedes Mitglied hat bei den Versammlungen der Genossenschaft eine Stimme. Die Haftung der Mitglieder für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft (z. B. für Schulden) ist auf ihr Anteilskapital beschränkt.
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Finnland hat sehr hohe Unternehmenssteuern. Im Allgemeinen müssen Unternehmer die folgenden Steuern zahlen:
1. Mehrwertsteuer, wenn der Jahresumsatz mehr als 10.000 EUR beträgt:
- 24 % für die meisten Waren und Dienstleistungen;
- 14% - für Lebensmittel und Catering;
- 10 % - für Arzneimittel, Druckerzeugnisse, Personenbeförderung und einige andere.
2. Körperschaftssteuer:
- 20% für Aktiengesellschaften und Genossenschaften;
- 30% - für Einzelunternehmer und Personengesellschaften;
- 34% - für Einzelunternehmer und Gesellschaften, wenn das Einkommen 30.000 EUR übersteigt.
3. Versicherungsbeiträge der Arbeitgeber (Sozial- und Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung) - je nach Art der Tätigkeit und anderen Merkmalen zwischen 18 und 21 % der Lohnsumme.
Es kann jedoch noch weitere Besonderheiten geben. In einigen Gemeinden zahlen die Unternehmen beispielsweise eine Körperschaftssteuer.
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Ein Unternehmen in Finnland gründen
Ein Ausländer kann in Finnland ein Unternehmen gründen, indem er es in das Handelsregister des finnischen Patent- und Registrierungsamts einträgt und mindestens drei Mitglieder des Verwaltungsrats hat. Neben dem ausländischen Hauptgründer des finnischen Unternehmens muss dem Vorstand ein in Finnland ansässiger Finne (oder Europäer) angehören, um eine Aufenthaltsgenehmigung für Unternehmer zu erhalten. Ein Antragsteller auf eine Aufenthaltsgenehmigung für Unternehmer muss über eine Unternehmenskennung verfügen.
Wenn der Ausländer beabsichtigt, als privater Unternehmer zu arbeiten, muss er im EWR-Raum ansässig sein. Das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung für Unternehmer besteht aus zwei Stufen. Zunächst wird die Rentabilität des Unternehmens durch das ELY-Zentrum (Zentrum für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt) geprüft. Dann trifft die finnische Einwanderungsbehörde ihre Entscheidung.
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Das Verfahren zur Eintragung eines Unternehmens in Finnland
- Erstellen Sie einen detaillierten Geschäftsplan, der die Geschäftsidee, die Kompetenzen, die Produkte/Dienstleistungen, die Kunden, die Partner und die Finanzierungsquellen des Unternehmens enthält.
- Wählen Sie die am besten geeignete Unternehmensform für Ihre Geschäftstätigkeit in Finnland.
- Tragen Sie das Unternehmen bei der finnischen Handelskammer PRH und den drei Steuerregistern ein.
- Der Unternehmer muss eine Rentenversicherung oder eine Arbeitnehmerrentenversicherung abschließen.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.suomi.fi/company, https://www.ytj.fi/.
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Eine weitere Art der unternehmerischen Tätigkeit in Finnland ist die Möglichkeit, ein Start-up-Unternehmen zu gründen. Um ein Existenzgründer zu werden, benötigen Sie ebenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung.
Bevor Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen können, müssen Sie von Business Finland einen positiven Bescheid über die Förderungswürdigkeit erhalten. Wir empfehlen Ihnen, sich auf der Website von Business Finland darüber zu informieren, welche Art von neu gegründeten Unternehmen eine positive Förderfähigkeitsbescheinigung erhalten kann.
Beantragen Sie eine Zulässigkeitserklärung von Business Finland online unter Enter Finland. Nur eine Person in Ihrem Gründerteam muss den Antrag stellen und ihn mit dem Rest des Teams teilen.
- Lernen Sie Finnisch: Finnische Sprachkenntnisse können bei der Suche nach einem Arbeitsplatz in Finnland von großem Vorteil sein. Erwägen Sie das Erlernen der Sprache durch Kurse, Selbststudium oder Eintauchen in eine Sprachumgebung.
- Die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in diesem Land basieren auf Gleichheit, Gleichberechtigung, Initiative, Geradlinigkeit und Verantwortung. Die Finnen betrachten ihre Chefs nicht als letzte Instanz und erwarten von ihnen Respekt.
- Sie sollten bereits vor Ihrer Abreise mit der Suche nach einem Arbeitsplatz in Finnland beginnen. Wir empfehlen Ihnen, nach Angeboten von direkten Arbeitgebern zu suchen, um Betrug zu vermeiden. Bevor Sie mit der Arbeitssuche beginnen, sollten Sie sich über die Kultur und die Traditionen vor Ort informieren und sich für ein bestimmtes Tätigkeitsfeld entscheiden. Informieren Sie sich im Voraus mit Hilfe des Berufsbarometers über den regionalen Bedarf.
- Kleiderordnung: In den meisten finnischen Arbeitsumgebungen gilt eine informelle Kleiderordnung. Die Kleidung ist in der Regel recht konservativ und formell, wobei der Schwerpunkt auf Sauberkeit und Ordentlichkeit liegt.