In Finnland gibt es bestimmte gefragte Berufe, bei denen Ausländer einen Vorteil oder eine Chance auf eine Anstellung haben können. Einige davon sind:
- IT-Fachleute: Programmierer, Softwareentwickler, Systemanalytiker und andere Berufe aus dem Bereich der Informationstechnologie.
- Ingenieure: Mechanik, Elektrotechnik, Elektronik, Bauwesen und andere spezialisierte Ingenieurberufe.
- Fachkräfte im Gesundheitswesen: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenschwestern und andere Fachkräfte im Gesundheitswesen.
- Vertriebs- und Marketingexperten: Vertriebsleiter, Marketingspezialisten, Geschäftsentwickler und andere Fachleute mit Kenntnissen über den Markt und Marketingstrategien.
- Lehrer und Erzieher: Universitätsprofessoren, Schullehrer, Trainer und andere Fachleute mit einem Hintergrund im Bildungswesen.
- Hotel- und Gaststättengewerbe: Köche, Kellner, Barkeeper und andere Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe.
- Logistik und Verkehr: Logistikmanager, Fahrer, Lagerarbeiter und andere Spezialisten im Bereich Logistik und Verkehr.
Weitere Einzelheiten finden Sie hier: https://europeanjobdays.eu/en/eures-country/finland
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Hier finden Sie einige nützliche Jobportale in Finnland, auf denen Sie nach freien Stellen suchen und Ihren Lebenslauf einreichen können:
- TE-palvelut - Das offizielle Webportal der öffentlichen Arbeitsverwaltung in Finnland. Hier finden Sie eine große Anzahl von Stellenangeboten in verschiedenen Branchen.
- Monster - Eine beliebte Job-Website, die Stellenangebote verschiedener Unternehmen und Branchen veröffentlicht.
- Oikotie Työpaikat - Dieses Portal ist auf die Arbeitsvermittlung in Finnland spezialisiert und bietet eine große Auswahl an Stellenangeboten.
- Careerjet - Dieses Portal sammelt Stellenangebote von verschiedenen Websites und präsentiert sie in einem praktischen Format für die Stellensuche.
- Duunitori- Ein auf Arbeitsplätze in Finnland spezialisiertes Portal. Sie können nach verschiedenen Kriterien nach Stellen suchen und auf Anzeigen reagieren.
- Jooble - Dieses Portal zur Stellensuche sammelt Stellenangebote aus verschiedenen Quellen und präsentiert sie in einem praktischen Format für die Stellensuche.
- Finnish Startup Jobs - Dieses Portal ist auf freie Stellen in der finnischen Startup-Szene spezialisiert. Sie können Stellen in innovativen und technologischen Unternehmen finden.
Wenn Sie vorhaben, in Finnland zu arbeiten oder ein Unternehmen zu gründen, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Die Art der arbeitsbasierten Aufenthaltserlaubnis hängt von der Art der Arbeit ab, die Sie ausüben, oder von der Art des Unternehmens, das Sie besitzen.
Wenn Sie Ihren Abschluss in Finnland gemacht haben, können Sie ein spezielles Formular für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu Arbeitszwecken verwenden.
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Wenn Sie Bürger eines EU-Mitgliedstaats, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz sind, benötigen Sie in Finnland keine Aufenthaltsgenehmigung. Bitte beachten Sie, wenn Sie sich länger als drei Monate aufhalten, müssen Sie Ihr Aufenthaltsrecht anmelden.
Bevor Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen Sie in Finnland eine Arbeit finden. Denn um eine Genehmigung zu erhalten, müssen Sie einen gültigen Arbeitsvertrag vorlegen. Ohne Arbeit werden Sie keinen positiven Bescheid für eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
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Sie können in Finnland ohne Aufenthaltsgenehmigung arbeiten, wenn Sie eine der unten aufgeführten Voraussetzungen erfüllen. Allerdings muss Ihr Aufenthalt in Finnland legal sein. Ein Aufenthalt ohne Aufenthaltserlaubnis ist in den folgenden Situationen legal:
- Sie haben ein gültiges Visum (Sie kommen aus einem Land, dessen Bürger ein Visum für die Einreise nach Finnland benötigen).
- Sie haben eine von einem anderen Land ausgestellte Schengen-Aufenthaltserlaubnis, die es Ihnen erlaubt, für einen kurzen Zeitraum in Finnland zu leben.
- Sie sind Bürger eines visumfreien Landes und können in diesem Fall während der visumfreien Zeit in Finnland arbeiten.
Sie benötigen weder einen Aufenthaltstitel für Erwerbstätige noch einen anderen Aufenthaltstitel, wenn Sie diese Bedingungen erfüllen:
- Sie wurden eingeladen, in Finnland zu arbeiten, oder Sie haben einen Arbeitsvertrag für maximal 90 Tage in Finnland unterzeichnet;
Sie müssen auch in einer der folgenden Stellen arbeiten:
- Übersetzer, Lehrer, Fachmann oder Sportrichter oder -schiedsrichter; oder
- ein professioneller Künstler, Trainer oder Sportler oder ein Mitglied des Unterstützungsteams einer solchen Person.
Sie können diese Tätigkeiten auch ohne Aufenthaltsgenehmigung ausüben, wenn Ihre Arbeit 90 Tage oder weniger dauert:
1. Sie stellen ein Produkt vor oder arbeiten in einem Film und Ihr Arbeitgeber hat keine Niederlassung in Finnland.
2. Sie sind Seemann und arbeiten auf einem Schiff, das im Register der Handelsschiffe eingetragen ist, oder, wenn Sie außerhalb Finnlands beschäftigt sind, auf einem Schiff, das hauptsächlich zwischen ausländischen Häfen verkehrt.
3. Sie sind ständiger Mitarbeiter eines Unternehmens, das in einem anderen EU-/EWR-Land tätig ist, und Sie sind nach Finnland gekommen, um vorübergehende Akquisitions- oder Subunternehmeraufgaben, wie in den Bestimmungen über den freien Dienstleistungsverkehr festgelegt, zu übernehmen. Sie müssen außerdem über eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in dem genannten Land verfügen, und diese Erlaubnisse müssen gültig sein, wenn Sie Ihre Tätigkeit in Finnland beenden.
4. Sie sind Mitarbeiter eines Fahrzeugs, das einer ausländischen Partei gehört oder von ihr kontrolliert wird und
- Sie führen ein Fahrzeug, dessen Aufgabe die grenzüberschreitende Beförderung von Waren ist, die an einen bestimmten Ort geliefert oder von dort abgeholt werden müssen, oder
- Ihre Tätigkeit in Finnland umfasst regelmäßige Verbindungen zwischen Gemeinden, von denen sich mindestens eine im Ausland befindet, und
- Sie nicht in Finnland wohnen.
5. Sie sind der Leiter einer Reisegruppe, die aus dem Ausland nach Finnland reist, und Ihr Arbeitgeber oder Auftragnehmer hat keine Niederlassung in Finnland. Als Reisegruppenleiter kommen Sie mit der Gruppe in Finnland an und verlassen das Land auch wieder mit ihr.
Wenn Sie auch nach Ablauf der 90-Tage-Frist weiterarbeiten wollen, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Wenn Sie Asylsuchende sind, sind Sie berechtigt, in Finnland zu arbeiten:
- wenn Sie internationalen Schutz beantragt haben, ein gültiges Reisedokument besitzen, das Sie zum Grenzübertritt berechtigt, und seit drei Monaten in Finnland leben.
- wenn Sie internationalen Schutz beantragt haben, aber kein gültiges Reisedokument besitzen, das Sie zum Grenzübertritt berechtigt, und Sie sechs Monate lang in Finnland gelebt haben.
Mehr über das Recht von Asylbewerbern auf Arbeit erfahren.
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Aufenthaltstitel für Saisonarbeit die Beschäftigung als Saisonarbeiter für einen Zeitraum von 3-9 Monaten. Sie brauchen in den folgenden Fällen keine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen:
- Sie kommen aus einem visumfreien Land nach Finnland, um für höchstens 90 Tage wilde Beeren zu pflücken, und das Pflücken von Beeren erfolgt nicht im Rahmen einer Beschäftigung. Wenn Sie im Rahmen eines Arbeitsvertrags wilde Beeren pflücken, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer (TTOL) beantragen.
- Sie sind Bürger eines EU-Landes oder Islands, Norwegens, Liechtensteins oder der Schweiz. Sie können in Finnland ohne Aufenthaltserlaubnis arbeiten. Wenn Sie länger als drei Monate in Finnland bleiben, müssen Sie Ihr Aufenthaltsrecht registrieren lassen.
Personen, die für weniger als drei Monate zur Arbeit kommen:
- Wenn Sie aus einem Land kommen, deren Bürger ein Visum benötigen, beantragen Sie ein Saisonarbeitsvisum bei einer finnischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat).
- Wenn Sie aus einem visumfreien Land kommen, beantragen Sie eine Saisonarbeitsbescheinigung bei der finnischen Einwanderungsbehörde. Eine Saisonarbeitsbescheinigung bestätigt Ihr Recht auf Arbeit. Damit Ihr Aufenthalt in Finnland legal ist, müssen Sie für die Dauer der Bescheinigung auch über visumfreie Tage verfügen. Eine Bescheinigung für Saisonarbeit verlängert den visumfreien Aufenthalt in Finnland nicht.
Wenn Sie stattdessen für drei bis sechs Monate zur Arbeit kommen:
Beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit bei der finnischen Einwanderungsbehörde. In diesem Fall wird Ihr Antrag in zwei Stufen geprüft. Zunächst trifft das Amt für Beschäftigung und wirtschaftliche Entwicklung eine Teilentscheidung. Anschließend bearbeitet die finnische Einwanderungsbehörde den Antrag und entscheidet über die Genehmigung.
Die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestimmt die Dauer der erteilten Genehmigung. Einen Antrag stellen und weitere Informationen können Sie hier finden.
Wenn Sie Bürger eines EU-Mitgliedstaats, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz sind, benötigen Sie in Finnland keine Aufenthaltsgenehmigung. Bitte beachten Sie, wenn Sie sich länger als drei Monate aufhalten, müssen Sie Ihr Aufenthaltsrecht anmelden.
Bevor Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen Sie in Finnland eine Arbeit finden. Denn um eine Genehmigung zu erhalten, müssen Sie einen gültigen Arbeitsvertrag vorlegen. Ohne Arbeit werden Sie keinen positiven Bescheid für eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
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Andere Kategorien von Personen müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, was online über den Dienst Enter Finland erledigt werden kann. Zuerst müssen Sie ein Benutzerkonto anlegen. Sie müssen selbst einen Antrag bei Enter Finland stellen. Danach kann Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag mit Enter Finland for Employers ergänzen. Dem müssen Sie in Ihrem eigenen Antrag zustimmen. Mit Enter Finland for Employers kann Ihr Arbeitgeber Ihrem Antrag Dokumente hinzufügen, den Antrag vor Ihrer Abreise bezahlen und Ihre Identität überprüfen, den Status Ihres Antrags online verfolgen und sehen, wann eine Entscheidung über Ihren Antrag getroffen wurde.
Es gibt die folgenden Arten von Aufenthaltserlaubnissen:
- Aufenthaltstitel für einen Erwerbstätigen;
- Aufenthaltstitel für Personen, die in Fachpositionen arbeiten;
- Aufenthaltstitel für ein Praktikum oder eine freiwillige Tätigkeit;
- Aufenthaltstitel für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter;
- Aufenthaltstitel für den Au-pair-Status;
- Aufenthaltstitel für einen Unternehmer;
- Aufenthaltstitel für einen Sportler oder einen Trainer;
- Aufenthaltstitel für die Arbeitssuche oder die Gründung eines Unternehmens;
- Aufenthaltstitel auf der Grundlage einer anderen Arbeit.
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Die erste Möglichkeit besteht darin, dass Sie einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis als Arbeitnehmer ausfüllen. Dazu müssen Sie einen unterzeichneten Vertrag mit einem finnischen Arbeitgeber haben. Wir weisen Sie darauf hin, dass der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen Arbeitnehmer in zwei Stufen geprüft wird. Zunächst prüft das Amt für Beschäftigung und wirtschaftliche Entwicklung (TE Office), ob Sie über ausreichende Mittel zur Bestreitung Ihres Lebensunterhalts verfügen, ob Ihre Tätigkeit vorübergehend oder dauerhaft sein wird und ob es in Finnland oder in der EU/EWR Arbeitskräfte für die betreffende Tätigkeit gibt. Danach trifft die finnische Einwanderungsbehörde eine Entscheidung. Sie müssen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Darüber können Sie hier lesen.
Für die Beantragung eines Aufenthaltstitels benötigen Sie:
- Einen gültigen Reisepass (er muss bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung vorgelegt werden);
- Farbkopien der Passseiten und Kopien aller Passseiten, die Markierungen enthalten;
- Passbild und Code für die Beschaffung des Fotos gemäß den von der Polizei herausgegebenen Anweisungen. Mehr dazu auf der Website;
- Ein Dokument, das bestätigt, dass Sie sich legal in dem Land aufhalten, in dem Sie den Antrag stellen;
- Formular MP_1File. Dieses Formular sollten Sie nur hinzufügen, wenn Sie sich bereits in Finnland befinden und Ihre erste Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Hier können Sie den Antrag stellen.
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Die zweite Möglichkeit: Beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit einem in Finnland tätigen Unternehmen unterzeichnet oder ein verbindliches Stellenangebot für eine Tätigkeit als Spezialist oder im mittleren oder oberen Management des Unternehmens angenommen haben. Eine Fachkraft ist eine Person, die nach Finnland kommt, um mit Fachaufgaben zu arbeiten, die besondere Kenntnisse erfordern (hochqualifizierte Arbeitskraft). Für Fachkräfte ist in der Regel auch eine Hochschulausbildung erforderlich.
Liste der erforderlichen Unterlagen für die Beantragung:
Einen gültigen Reisepass (er muss bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung vorgelegt werden);
Farbkopien der Passseiten und Kopien aller Passseiten, die Markierungen enthalten;
Ein Passbild und einen Code für den Erhalt eines Fotos;
Ein Dokument, das bestätigt, dass Sie sich legal im Land aufhalten;
Formular MP_1File. Dieses Formular sollten Sie nur hinzufügen, wenn Sie bereits in Finnland sind und Ihre erste Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Zusätzliche Dokumente:
Hinweis auf grundlegende Arbeitsbedingungen; oder
Beratungsvertrag;
Bescheinigung über zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers/Auftraggebers;
Provisionsvereinbarung mit einem finnischen Kunden (muss beigefügt werden, wenn der Arbeitgeber ein ausländisches Unternehmen ist, das keine Niederlassung in Finnland hat);
Stellenbeschreibung;
Bescheinigung über die Hochschulausbildung;
Ihre letzte Zahlungsbescheinigung (nur wenn Sie eine verlängerte Genehmigung beantragen).
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft unter dem folgenden Link beantragen.
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Die dritte Möglichkeit: eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, wenn Sie für ein Praktikum von bis zu 18 Monaten nach Finnland kommen, und
- Sie sind zwischen 18 und 30 Jahre alt, studieren an einer Universität im Ausland und das Praktikum findet in einem Bereich statt, der für Ihr Studium oder Ihre Qualifikation relevant ist, oder
- Sie sind zwischen 18 und 30 Jahre alt und studieren Finnisch oder Schwedisch an einer Hochschule im Ausland, oder
- Sie haben innerhalb von zwei Jahren einen Hochschulabschluss erworben oder absolvieren derzeit einen Hochschulstudiengang.
Dieses Antragsformular für eine Aufenthaltsgenehmigung ist auch für Sie geeignet, wenn Sie für einen Job oder ein Praktikum nach Finnland kommen, die:
- in ein Austauschprogramm, das von einer Nichtregierungsorganisation durchgeführt wird, einbezogen sind;
- es handelt sich um einen Freiwilligendienst im Rahmen eines offiziellen Freiwilligenprogramms der Europäischen Union oder einer öffentlichen Organisation;
- die auf einem zwischenstaatlichen Abkommen basieren (z. B. Arbeitsurlaub für australische und neuseeländische Bürger).
Weitere Informationen zu dieser Art von Aufenthaltstitel, sowie den Antrag stellen können Sie hier https://enterfinland.fi/eServices/info/internship.
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Die vierte Möglichkeit: als wissenschaftlicher Mitarbeiter zu arbeiten. Dieses Antragsformular auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ist für Sie bestimmt, wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, um eine Forschungstätigkeit auszuüben oder an einem Forschungsprojekt teilzunehmen, oder um ein Postgraduiertenstudium zu absolvieren, das Forschung in demselben Bereich beinhaltet.
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Die fünfte Möglichkeit: eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, wenn Sie als Au-pair nach Finnland kommen – eine Person, die bei einer Familie im Ausland lebt und daran interessiert ist, die finnische oder schwedische Sprache zu lernen und die finnische Kultur kennen zu lernen. Sie müssen zwischen 17 und 30 Jahre alt sein, um sich bewerben zu können. Die Höchstdauer des Aufenthalts im Land beträgt ein Jahr.
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Die sechste Möglichkeit: Sie können eine Aufenthaltsgenehmigung für einen Unternehmer oder eine Gründungsgenehmigung in Finnland beantragen. Um eine Aufenthaltserlaubnis in Finnland zu erhalten, müssen Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
Sie können sich bewerben, wenn Sie Folgendes sind:
- ein privater Unternehmer, der ein Einzelunternehmen betreibt (toiminimi);
- ein Mitglied einer offenen Handelsgesellschaft (avoin yhtiö);
- Komplementär in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kommandiittiyhtiö);
- Mitglied einer Genossenschaft (osuuskunta) mit unbeschränkter Haftung für die Refinanzierung. Eine unbeschränkte Beitragspflicht muss in das Handelsregister eingetragen werden;
- Anteilseigner in einer Führungsposition in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied) oder eine Person, die in einer anderen Art von Unternehmen in einer Führungsposition tätig ist, wenn Sie persönlich mindestens 30 Prozent des Aktienkapitals des Unternehmens besitzen oder persönlich mindestens 30 Prozent der Stimmen aus Aktien des Unternehmens besitzen, oder wenn Sie eine Führungsposition in einer anderen Art von Unternehmen mit ähnlichen Befugnissen in dem betreffenden Unternehmen innehaben.
Sie können keine Aufenthaltserlaubnis erhalten, nur weil Sie ein Unternehmen haben. Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie für ein Unternehmen arbeiten und die Arbeit muss in Finnland ausgeführt werden.
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Die siebte Möglichkeit: Dieses Antragsformular für eine Aufenthaltsgenehmigung ist für Sie bestimmt, wenn Sie Sportler oder Sporttrainer sind und diese Tätigkeit in Finnland beruflich und in Vollzeit ausüben werden. Sie müssen außerdem einen Spielervertrag oder einen Arbeitsvertrag mit einem Sportverein oder einer ähnlichen Organisation unterzeichnen.
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Die achte Möglichkeit: Stellen Sie einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn Sie in Finnland einen Arbeitsplatz suchen oder ein Unternehmen gründen wollen, aber noch keinen Arbeitsplatz haben. Eine Genehmigung kann für maximal zwei Jahre erteilt werden.
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Die neunte Möglichkeit: eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer anderen Arbeit zu erhalten.
Dieses Antragsformular ist für Sie, wenn Sie:
- im Dienst eines registrierten Unternehmens arbeiten werden;
- Nach Finnland im Rahmen eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe versetzt werden, um als Fach- oder Führungskraft oder als Praktikant zu arbeiten, und Sie über die für die entsprechende Tätigkeit erforderliche Kompetenz und Ausbildung verfügen;
- Beruflich im Kunstbereich arbeiten werden;
- ein Diplom einer finnischen Bildungseinrichtung besitzen;
- Journalist sind und Ihr Arbeitgeber oder Auftragnehmer kein Büro in Finnland hat;
- zur Marktforschung, zur Vorbereitung der Gründung eines Unternehmens in Finnland oder für ähnliche Aufgaben nach Finnland kommen und Ihr Arbeitgeber oder Auftragnehmer kein Büro in Finnland hat;
- ein Gastdozent oder Berater sind.
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Innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Antrags muss der Arbeitnehmer die diplomatische Vertretung oder Botschaft Finnlands aufsuchen und die Originalunterlagen für den Antrag vorlegen, einschließlich Fingerabdrücke und Belege. Wenn der Arbeitnehmer den Antrag nicht online stellen kann, kann er das Antragsformular von der Webseite der finnischen Einwanderungsbehörde ausdrucken und es zusammen mit den Anlagen zur nächstgelegenen diplomatischen Vertretung Finnlands bringen.
Über die Gültigkeit des Antrags entscheidet das Ministerium für Beschäftigung und wirtschaftliche Entwicklung. Die finnische Einwanderungsbehörde oder Migri trifft die endgültige Entscheidung, nachdem sie überprüft hat, dass der Arbeitnehmer alle Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis erfüllt. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber werden per Post von der Entscheidung in Kenntnis gesetzt.
Nach der Genehmigung erhält der Arbeitnehmer von der finnischen Botschaft eine Aufenthaltsgenehmigungskarte. Die erste Genehmigung ist ein Jahr lang gültig und kann bei der örtlichen Polizeistation in Finnland verlängert werden.
Das finnische Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Der wichtigste Rechtsrahmen umfasst die folgenden Aspekte:
- Arbeitsrechte: Die Arbeitnehmer haben das Recht auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, einschließlich des Rechts auf Ruhezeiten, Urlaub, Entlohnung, soziale Sicherheit sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
- Mindestlohn: Wie in den meisten skandinavischen Ländern gibt es auch in Finnland keinen gesetzlichen Mindestlohn, aber Sie können mit einem monatlichen Netto-Mindestlohn von etwa 1 800 € rechnen, wenn Sie in Finnland arbeiten.
- Arbeitszeiten: Die Standardarbeitszeit in Finnland beträgt 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohnzuschläge oder Freizeitausgleich, wenn sie über diese Normen hinaus arbeiten oder nachts, an Wochenenden oder Feiertagen arbeiten.
- Urlaub: Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Urlaubsanspruch, der von der Dauer ihrer Beschäftigung abhängt. Er beträgt in der Regel 2,5 Arbeitstage pro Monat und Arbeitnehmer.
- Schutz vor Diskriminierung: Das finnische Arbeitsrecht verbietet Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Nationalität, Religion, sexueller Ausrichtung und anderen geschützten Merkmalen.
- Schutz von schwangeren Frauen und Eltern: Schwangere Frauen und Eltern haben Anspruch auf Elternurlaub, Mutterschaftsurlaub und andere Sozialleistungen.
Bei der Gründung eines Unternehmens müssen Sie sich für eine Rechtsform, einen Firmennamen und einen Tätigkeitsbereich entscheiden. Zu den Faktoren, die sich auf die Wahl der Unternehmensform auswirken, gehören die Anzahl der Gründer, der Kapitalbedarf, die Verteilung der Zuständigkeiten und der Entscheidungsfindung, die Finanzierung und die Besteuerung.
- Offene Handelsgesellschaft (toiminimi)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (osakeyhtiö)
- Personengesellschaft (avoin yhtiö)
- Kommanditgesellschaft (kommandiittiyhtiö)
- Kooperative Vereinigung (osuuskunta)
Eigentum (toiminimi)
Die einfachste und beliebteste Art, ein Unternehmen zu gründen, ist die Tätigkeit als Einzelkaufmann unter einem Firmennamen. Die Entscheidungsgewalt und Verantwortung im Unternehmen liegt beim Unternehmer, und das Unternehmen kann wie bei anderen Unternehmensformen Mitarbeiter einstellen. Für Nebenerwerbsunternehmen ist es oft vorteilhaft, als Einzelunternehmen zu starten. Die Gründung eines Unternehmens in dieser Form ist schnell und einfach.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (osakeyhtiö)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die häufigste Unternehmensform in Finnland. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist für alle Arten von Geschäftstätigkeiten geeignet. Sie können eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung allein oder zusammen mit anderen Gesellschaftern gründen. Das Stimmrecht, der Gewinn und die Haftung eines Gesellschafters hängen von der Anzahl der Anteile ab, die er oder sie besitzt.
Partnerschaft (avoin yhtiö)
Eine Personengesellschaft wird gegründet, wenn zwei oder mehr Personen dies durch Unterzeichnung eines Gesellschaftsvertrags vereinbaren. Die Gesellschafter sind bei allen Geschäften des Unternehmens gleichberechtigt und haften persönlich für die Entscheidungen, Verpflichtungen und Schulden des Unternehmens.
Kommanditgesellschaft (kommandiittiyhtiö)
Eine Kommanditgesellschaft unterscheidet sich von einer offenen Handelsgesellschaft dadurch, dass es neben einem oder mehreren verantwortlichen Gesellschaftern mindestens einen stillen Gesellschafter gibt, d. h. einen Gesellschafter, der in der Regel als Investor auftritt.
Kooperative Vereinigung (osuuskunta)
Eine Genossenschaft ist ein Unternehmen, das sich im Besitz seiner Mitglieder befindet. Es kann ein oder mehrere Mitglieder geben. Jedes Mitglied hat bei den Versammlungen der Genossenschaft eine Stimme. Die Haftung der Mitglieder für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft (z. B. für Schulden) ist auf ihr Anteilskapital beschränkt.
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Finnland hat sehr hohe Unternehmenssteuern. Im Allgemeinen müssen Unternehmer die folgenden Steuern zahlen:
1. Mehrwertsteuer, wenn der Jahresumsatz mehr als 10.000 EUR beträgt:
- 24 % für die meisten Waren und Dienstleistungen;
- 14% - für Lebensmittel und Catering;
- 10 % - für Arzneimittel, Druckerzeugnisse, Personenbeförderung und einige andere.
2. Körperschaftssteuer:
- 20% für Aktiengesellschaften und Genossenschaften;
- 30% - für Einzelunternehmer und Personengesellschaften;
- 34% - für Einzelunternehmer und Gesellschaften, wenn das Einkommen 30.000 EUR übersteigt.
3. Versicherungsbeiträge der Arbeitgeber (Sozial- und Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung) - je nach Art der Tätigkeit und anderen Merkmalen zwischen 18 und 21 % der Lohnsumme.
Es kann jedoch noch weitere Besonderheiten geben. In einigen Gemeinden zahlen die Unternehmen beispielsweise eine Körperschaftssteuer.
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Ein Unternehmen in Finnland gründen
Ein Ausländer kann in Finnland ein Unternehmen gründen, indem er es in das Handelsregister des finnischen Patent- und Registrierungsamts einträgt und mindestens drei Mitglieder des Verwaltungsrats hat. Neben dem ausländischen Hauptgründer des finnischen Unternehmens muss dem Vorstand ein in Finnland ansässiger Finne (oder Europäer) angehören, um eine Aufenthaltsgenehmigung für Unternehmer zu erhalten. Ein Antragsteller auf eine Aufenthaltsgenehmigung für Unternehmer muss über eine Unternehmenskennung verfügen.
Wenn der Ausländer beabsichtigt, als privater Unternehmer zu arbeiten, muss er im EWR-Raum ansässig sein. Das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung für Unternehmer besteht aus zwei Stufen. Zunächst wird die Rentabilität des Unternehmens durch das ELY-Zentrum (Zentrum für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt) geprüft. Dann trifft die finnische Einwanderungsbehörde ihre Entscheidung.
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Das Verfahren zur Eintragung eines Unternehmens in Finnland
- Erstellen Sie einen detaillierten Geschäftsplan, der die Geschäftsidee, die Kompetenzen, die Produkte/Dienstleistungen, die Kunden, die Partner und die Finanzierungsquellen des Unternehmens enthält.
- Wählen Sie die am besten geeignete Unternehmensform für Ihre Geschäftstätigkeit in Finnland.
- Tragen Sie das Unternehmen bei der finnischen Handelskammer PRH und den drei Steuerregistern ein.
- Der Unternehmer muss eine Rentenversicherung oder eine Arbeitnehmerrentenversicherung abschließen.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.suomi.fi/company, https://www.ytj.fi/.
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Eine weitere Art der unternehmerischen Tätigkeit in Finnland ist die Möglichkeit, ein Start-up-Unternehmen zu gründen. Um ein Existenzgründer zu werden, benötigen Sie ebenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung.
Bevor Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen können, müssen Sie von Business Finland einen positiven Bescheid über die Förderungswürdigkeit erhalten. Wir empfehlen Ihnen, sich auf der Website von Business Finland darüber zu informieren, welche Art von neu gegründeten Unternehmen eine positive Förderfähigkeitsbescheinigung erhalten kann.
Beantragen Sie eine Zulässigkeitserklärung von Business Finland online unter Enter Finland. Nur eine Person in Ihrem Gründerteam muss den Antrag stellen und ihn mit dem Rest des Teams teilen.
- Lernen Sie Finnisch: Finnische Sprachkenntnisse können bei der Suche nach einem Arbeitsplatz in Finnland von großem Vorteil sein. Erwägen Sie das Erlernen der Sprache durch Kurse, Selbststudium oder Eintauchen in eine Sprachumgebung.
- Die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in diesem Land basieren auf Gleichheit, Gleichberechtigung, Initiative, Geradlinigkeit und Verantwortung. Die Finnen betrachten ihre Chefs nicht als letzte Instanz und erwarten von ihnen Respekt.
- Sie sollten bereits vor Ihrer Abreise mit der Suche nach einem Arbeitsplatz in Finnland beginnen. Wir empfehlen Ihnen, nach Angeboten von direkten Arbeitgebern zu suchen, um Betrug zu vermeiden. Bevor Sie mit der Arbeitssuche beginnen, sollten Sie sich über die Kultur und die Traditionen vor Ort informieren und sich für ein bestimmtes Tätigkeitsfeld entscheiden. Informieren Sie sich im Voraus mit Hilfe des Berufsbarometers über den regionalen Bedarf.
- Kleiderordnung: In den meisten finnischen Arbeitsumgebungen gilt eine informelle Kleiderordnung. Die Kleidung ist in der Regel recht konservativ und formell, wobei der Schwerpunkt auf Sauberkeit und Ordentlichkeit liegt.