Stellenangebot in Finnland für Franzosen
In Finnland gibt es bestimmte gefragte Berufe, bei denen Ausländer einen Vorteil oder eine Chance auf eine Anstellung haben können. Einige davon sind:
- IT-Fachleute: Programmierer, Softwareentwickler, Systemanalytiker und andere Berufe aus dem Bereich der Informationstechnologie.
- Ingenieure: Mechanik, Elektrotechnik, Elektronik, Bauwesen und andere spezialisierte Ingenieurberufe.
- Fachkräfte im Gesundheitswesen: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenschwestern und andere Fachkräfte im Gesundheitswesen.
- Vertriebs- und Marketingexperten: Vertriebsleiter, Marketingspezialisten, Geschäftsentwickler und andere Fachleute mit Kenntnissen über den Markt und Marketingstrategien.
- Lehrer und Erzieher: Universitätsprofessoren, Schullehrer, Trainer und andere Fachleute mit einem Hintergrund im Bildungswesen.
- Hotel- und Gaststättengewerbe: Köche, Kellner, Barkeeper und andere Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe.
- Logistik und Verkehr: Logistikmanager, Fahrer, Lagerarbeiter und andere Spezialisten im Bereich Logistik und Verkehr.
Weitere Einzelheiten finden Sie hier: https://europeanjobdays.eu/en/eures-country/finland
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Hier finden Sie einige nützliche Jobportale in Finnland, auf denen Sie nach freien Stellen suchen und Ihren Lebenslauf einreichen können:
- TE-palvelut - Das offizielle Webportal der öffentlichen Arbeitsverwaltung in Finnland. Hier finden Sie eine große Anzahl von Stellenangeboten in verschiedenen Branchen.
- Monster - Eine beliebte Job-Website, die Stellenangebote verschiedener Unternehmen und Branchen veröffentlicht.
- Oikotie Työpaikat - Dieses Portal ist auf die Arbeitsvermittlung in Finnland spezialisiert und bietet eine große Auswahl an Stellenangeboten.
- Careerjet - Dieses Portal sammelt Stellenangebote von verschiedenen Websites und präsentiert sie in einem praktischen Format für die Stellensuche.
- Duunitori- Ein auf Arbeitsplätze in Finnland spezialisiertes Portal. Sie können nach verschiedenen Kriterien nach Stellen suchen und auf Anzeigen reagieren.
- Jooble - Dieses Portal zur Stellensuche sammelt Stellenangebote aus verschiedenen Quellen und präsentiert sie in einem praktischen Format für die Stellensuche.
- Finnish Startup Jobs - Dieses Portal ist auf freie Stellen in der finnischen Startup-Szene spezialisiert. Sie können Stellen in innovativen und technologischen Unternehmen finden.
Arbeiten in Finnland für Französische Bürger
Französische Bürger müssen keinen Aufenthaltstitel beantragen, um in Finnland zu bleiben und zu arbeiten. Wenn Ihr Aufenthalt jedoch länger als drei Monate dauert, müssen Sie Ihr Aufenthaltsrecht beim finnischen Migrationsdienst registrieren lassen.
Bevor Sie mit dem Registrierungsprozess beginnen, müssen Sie in Finnland eine Arbeitsstelle sichern. Dies bedeutet, dass Sie einen unterzeichneten Arbeitsvertrag vorlegen müssen, da dies eine notwendige Voraussetzung für die Registrierung Ihres Aufenthaltsrechts ist. Ohne ein Jobangebot wird Ihr Antrag nicht genehmigt.
Beschäftigung in Finnland für Bürger aus Frankreich
Französische Bürger können in Finnland ohne Aufenthaltstitel arbeiten, wenn ihr Aufenthalt legal ist. Dies gilt in den folgenden Fällen:
• Sie besitzen ein gültiges Visum (wenn Ihr Land ein Visum für Finnland benötigt);
• Sie haben eine Aufenthaltsgenehmigung aus einem anderen Schengen-Land;
• Sie kommen aus einem visumfreien Land und befinden sich in Ihrem visumfreien Aufenthalt in Finnland.
Wenn diese Bedingungen zutreffen, benötigen Sie keinen Aufenthaltstitel für eine Arbeit von bis zu 90 Tagen, wenn:
• Sie eingeladen wurden oder einen Vertrag unterschrieben haben;
• Sie als Dolmetscher, Lehrer, Spezialist, Sportfunktionär, Künstler, Trainer, Athlet oder Support-Mitarbeiter arbeiten.
Zusätzliche kurzfristige Arbeit, die keinen Aufenthaltstitel für bis zu 90 Tage erfordert, umfasst:
• Schauspielern oder Produkte vor einem Arbeitgeber ohne finnisches Büro vorführen;
• Arbeiten auf einem Schiff im finnischen Handelsregister oder im Ausland für internationale Routen angestellt;
• Vorübergehende Unterauftrags- oder Dienstleistungsaufgaben durch ein Unternehmen in einem anderen EU/EEA-Land, sofern Sie dort eine gültige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung besitzen;
• Betrieb von Transport über Grenzen unter einem ausländischen Unternehmen, vorausgesetzt, Sie wohnen nicht in Finnland;
• Leitung einer Reisegruppe, die mit der gleichen Gruppe nach Finnland ein- und ausreist, unter einem ausländischen Arbeitgeber.
Wenn Sie nach 90 Tagen weiterhin arbeiten möchten, müssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen.
Asylsuchende in Finnland können mit der Arbeit beginnen:
- Nach 3 Monaten, wenn sie gültige Reisedokumente haben;
- Nach 6 Monaten, wenn sie keine Reisedokumente haben.
Mehr Infos: migri.fi/asylum-seeker-s-right-to-work
Saisonarbeit für Franzosen
Die Saisonarbeitsaufenthaltsgenehmigung (gültig 3–9 Monate) ist für die Saisonarbeit erforderlich. Sie benötigen diese Genehmigung nicht, wenn:
• Sie aus einem visumfreien Land kommen und weniger als 90 Tage ohne Arbeitsvertrag wilde Beeren pflücken möchten;
• Sie ein Bürger eines EU/EEA-Landes oder der Schweiz sind (müssen jedoch nach 3 Monaten Ihr Aufenthaltsrecht registrieren).
Wenn Ihr Aufenthalt unter 3 Monaten liegt:
• Bürger aus visumspflichtigen Ländern müssen ein Saisonarbeitsvisum bei einer finnischen Botschaft oder einem Konsulat beantragen.
• Bürger aus visumfreien Ländern müssen ein Saisonarbeitszertifikat vom finnischen Migrationsdienst beantragen. Dieses Zertifikat ermöglicht es Ihnen, legal zu arbeiten, verlängert jedoch nicht Ihren visumfreien Aufenthalt.
Für Aufenthalte zwischen 3 und 6 Monaten: Beantragen Sie eine Saisonaufenthaltsgenehmigung. Der Antrag wird in zwei Phasen bearbeitet: eine Teillösung vom Amt für Beschäftigung und wirtschaftliche Entwicklung und eine endgültige Genehmigung vom finnischen Migrationsdienst.
Beantragen Sie oder erfahren Sie mehr hier.
Arbeiten in Finnland für Französische-Staatsbürger
Französische-Staatsbürger benötigen keine Aufenthaltserlaubnis, um in Finnland zu leben oder zu arbeiten. Wenn der Aufenthalt jedoch länger als drei Monate dauert, muss das Aufenthaltsrecht beim Finnischen Einwanderungsdienst (Migri) registriert werden.
Was bedeutet die Registrierung des Aufenthaltsrechts in Finnland?
Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen müssen Französische-Staatsbürger ihren Aufenthalt beim Migri registrieren. Dieses Verfahren bestätigt den rechtmäßigen Aufenthalt in Finnland gemäß den EU-Freizügigkeitsregeln. Es handelt sich nicht um eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum, ist aber verpflichtend.
Welche Dokumente müssen Französische-Staatsbürger für die Registrierung vorbereiten?
Für die Registrierung müssen Französische-Staatsbürger folgende Unterlagen einreichen:
• Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
• Einen unterzeichneten Arbeitsvertrag oder eine offizielle Arbeitsbestätigung
• Ein Online- oder Papierformular zur Registrierung
• Ein Passfoto
• Eine Quittung über die Zahlung der Registrierungsgebühr.
Wie können Staatsbürger aus Frankreich ihren Aufenthalt in Finnland registrieren?
Staatsbürger aus Frankreich können die Registrierung in zwei Schritten durchführen:
1. Online-Antrag stellen 👉 Besuchen Sie das Enter-Finland-Portal und reichen Sie den Antrag ein.
2. Ein Migri-Servicepunkt aufsuchen 👉 Vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie Ihre Originaldokumente mit. 👉 Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine offizielle Registrierungsbescheinigung.
Wie viel kostet die Registrierung des Aufenthaltsrechts für Franzosen?
Die Registrierungsgebühr beträgt:
- 63 € bei Online-Antrag
- 63 € bei Papierantrag Die Gebühr kann im Voraus oder beim Termin bezahlt werden.
Wie lange dauert die Registrierung für Franzosen?
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 1–2 Wochen nach dem Besuch bei Migri. In Stoßzeiten kann es etwas länger dauern.
Französische-Staatsbürger dürfen in Finnland sofort mit der Arbeit beginnen, auch wenn die Registrierung noch in Bearbeitung ist.
Das finnische Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Der wichtigste Rechtsrahmen umfasst die folgenden Aspekte:
- Arbeitsrechte: Die Arbeitnehmer haben das Recht auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, einschließlich des Rechts auf Ruhezeiten, Urlaub, Entlohnung, soziale Sicherheit sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
- Mindestlohn: Wie in den meisten skandinavischen Ländern gibt es auch in Finnland keinen gesetzlichen Mindestlohn, aber Sie können mit einem monatlichen Netto-Mindestlohn von etwa 1 800 € rechnen, wenn Sie in Finnland arbeiten.
- Arbeitszeiten: Die Standardarbeitszeit in Finnland beträgt 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohnzuschläge oder Freizeitausgleich, wenn sie über diese Normen hinaus arbeiten oder nachts, an Wochenenden oder Feiertagen arbeiten.
- Urlaub: Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Urlaubsanspruch, der von der Dauer ihrer Beschäftigung abhängt. Er beträgt in der Regel 2,5 Arbeitstage pro Monat und Arbeitnehmer.
- Schutz vor Diskriminierung: Das finnische Arbeitsrecht verbietet Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Nationalität, Religion, sexueller Ausrichtung und anderen geschützten Merkmalen.
- Schutz von schwangeren Frauen und Eltern: Schwangere Frauen und Eltern haben Anspruch auf Elternurlaub, Mutterschaftsurlaub und andere Sozialleistungen.
Bei der Gründung eines Unternehmens müssen Sie sich für eine Rechtsform, einen Firmennamen und einen Tätigkeitsbereich entscheiden. Zu den Faktoren, die sich auf die Wahl der Unternehmensform auswirken, gehören die Anzahl der Gründer, der Kapitalbedarf, die Verteilung der Zuständigkeiten und der Entscheidungsfindung, die Finanzierung und die Besteuerung.
- Offene Handelsgesellschaft (toiminimi)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (osakeyhtiö)
- Personengesellschaft (avoin yhtiö)
- Kommanditgesellschaft (kommandiittiyhtiö)
- Kooperative Vereinigung (osuuskunta)
Eigentum (toiminimi)
Die einfachste und beliebteste Art, ein Unternehmen zu gründen, ist die Tätigkeit als Einzelkaufmann unter einem Firmennamen. Die Entscheidungsgewalt und Verantwortung im Unternehmen liegt beim Unternehmer, und das Unternehmen kann wie bei anderen Unternehmensformen Mitarbeiter einstellen. Für Nebenerwerbsunternehmen ist es oft vorteilhaft, als Einzelunternehmen zu starten. Die Gründung eines Unternehmens in dieser Form ist schnell und einfach.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (osakeyhtiö)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die häufigste Unternehmensform in Finnland. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist für alle Arten von Geschäftstätigkeiten geeignet. Sie können eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung allein oder zusammen mit anderen Gesellschaftern gründen. Das Stimmrecht, der Gewinn und die Haftung eines Gesellschafters hängen von der Anzahl der Anteile ab, die er oder sie besitzt.
Partnerschaft (avoin yhtiö)
Eine Personengesellschaft wird gegründet, wenn zwei oder mehr Personen dies durch Unterzeichnung eines Gesellschaftsvertrags vereinbaren. Die Gesellschafter sind bei allen Geschäften des Unternehmens gleichberechtigt und haften persönlich für die Entscheidungen, Verpflichtungen und Schulden des Unternehmens.
Kommanditgesellschaft (kommandiittiyhtiö)
Eine Kommanditgesellschaft unterscheidet sich von einer offenen Handelsgesellschaft dadurch, dass es neben einem oder mehreren verantwortlichen Gesellschaftern mindestens einen stillen Gesellschafter gibt, d. h. einen Gesellschafter, der in der Regel als Investor auftritt.
Kooperative Vereinigung (osuuskunta)
Eine Genossenschaft ist ein Unternehmen, das sich im Besitz seiner Mitglieder befindet. Es kann ein oder mehrere Mitglieder geben. Jedes Mitglied hat bei den Versammlungen der Genossenschaft eine Stimme. Die Haftung der Mitglieder für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft (z. B. für Schulden) ist auf ihr Anteilskapital beschränkt.
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Finnland hat sehr hohe Unternehmenssteuern. Im Allgemeinen müssen Unternehmer die folgenden Steuern zahlen:
1. Mehrwertsteuer, wenn der Jahresumsatz mehr als 10.000 EUR beträgt:
- 24 % für die meisten Waren und Dienstleistungen;
- 14% - für Lebensmittel und Catering;
- 10 % - für Arzneimittel, Druckerzeugnisse, Personenbeförderung und einige andere.
2. Körperschaftssteuer:
- 20% für Aktiengesellschaften und Genossenschaften;
- 30% - für Einzelunternehmer und Personengesellschaften;
- 34% - für Einzelunternehmer und Gesellschaften, wenn das Einkommen 30.000 EUR übersteigt.
3. Versicherungsbeiträge der Arbeitgeber (Sozial- und Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung) - je nach Art der Tätigkeit und anderen Merkmalen zwischen 18 und 21 % der Lohnsumme.
Es kann jedoch noch weitere Besonderheiten geben. In einigen Gemeinden zahlen die Unternehmen beispielsweise eine Körperschaftssteuer.
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Ein Unternehmen in Finnland gründen
Ein Ausländer kann in Finnland ein Unternehmen gründen, indem er es in das Handelsregister des finnischen Patent- und Registrierungsamts einträgt und mindestens drei Mitglieder des Verwaltungsrats hat. Neben dem ausländischen Hauptgründer des finnischen Unternehmens muss dem Vorstand ein in Finnland ansässiger Finne (oder Europäer) angehören, um eine Aufenthaltsgenehmigung für Unternehmer zu erhalten. Ein Antragsteller auf eine Aufenthaltsgenehmigung für Unternehmer muss über eine Unternehmenskennung verfügen.
Wenn der Ausländer beabsichtigt, als privater Unternehmer zu arbeiten, muss er im EWR-Raum ansässig sein. Das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung für Unternehmer besteht aus zwei Stufen. Zunächst wird die Rentabilität des Unternehmens durch das ELY-Zentrum (Zentrum für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt) geprüft. Dann trifft die finnische Einwanderungsbehörde ihre Entscheidung.
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Das Verfahren zur Eintragung eines Unternehmens in Finnland
- Erstellen Sie einen detaillierten Geschäftsplan, der die Geschäftsidee, die Kompetenzen, die Produkte/Dienstleistungen, die Kunden, die Partner und die Finanzierungsquellen des Unternehmens enthält.
- Wählen Sie die am besten geeignete Unternehmensform für Ihre Geschäftstätigkeit in Finnland.
- Tragen Sie das Unternehmen bei der finnischen Handelskammer PRH und den drei Steuerregistern ein.
- Der Unternehmer muss eine Rentenversicherung oder eine Arbeitnehmerrentenversicherung abschließen.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.suomi.fi/company, https://www.ytj.fi/.
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Eine weitere Art der unternehmerischen Tätigkeit in Finnland ist die Möglichkeit, ein Start-up-Unternehmen zu gründen. Um ein Existenzgründer zu werden, benötigen Sie ebenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung.
Bevor Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen können, müssen Sie von Business Finland einen positiven Bescheid über die Förderungswürdigkeit erhalten. Wir empfehlen Ihnen, sich auf der Website von Business Finland darüber zu informieren, welche Art von neu gegründeten Unternehmen eine positive Förderfähigkeitsbescheinigung erhalten kann.
Beantragen Sie eine Zulässigkeitserklärung von Business Finland online unter Enter Finland. Nur eine Person in Ihrem Gründerteam muss den Antrag stellen und ihn mit dem Rest des Teams teilen.
- Lernen Sie Finnisch: Finnische Sprachkenntnisse können bei der Suche nach einem Arbeitsplatz in Finnland von großem Vorteil sein. Erwägen Sie das Erlernen der Sprache durch Kurse, Selbststudium oder Eintauchen in eine Sprachumgebung.
- Die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in diesem Land basieren auf Gleichheit, Gleichberechtigung, Initiative, Geradlinigkeit und Verantwortung. Die Finnen betrachten ihre Chefs nicht als letzte Instanz und erwarten von ihnen Respekt.
- Sie sollten bereits vor Ihrer Abreise mit der Suche nach einem Arbeitsplatz in Finnland beginnen. Wir empfehlen Ihnen, nach Angeboten von direkten Arbeitgebern zu suchen, um Betrug zu vermeiden. Bevor Sie mit der Arbeitssuche beginnen, sollten Sie sich über die Kultur und die Traditionen vor Ort informieren und sich für ein bestimmtes Tätigkeitsfeld entscheiden. Informieren Sie sich im Voraus mit Hilfe des Berufsbarometers über den regionalen Bedarf.
- Kleiderordnung: In den meisten finnischen Arbeitsumgebungen gilt eine informelle Kleiderordnung. Die Kleidung ist in der Regel recht konservativ und formell, wobei der Schwerpunkt auf Sauberkeit und Ordentlichkeit liegt.