Stellenangebot in Finnland für Norweger
In Finnland gibt es bestimmte gefragte Berufe, bei denen Ausländer einen Vorteil oder eine Chance auf eine Anstellung haben können. Einige davon sind:
- IT-Fachleute: Programmierer, Softwareentwickler, Systemanalytiker und andere Berufe aus dem Bereich der Informationstechnologie.
- Ingenieure: Mechanik, Elektrotechnik, Elektronik, Bauwesen und andere spezialisierte Ingenieurberufe.
- Fachkräfte im Gesundheitswesen: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenschwestern und andere Fachkräfte im Gesundheitswesen.
- Vertriebs- und Marketingexperten: Vertriebsleiter, Marketingspezialisten, Geschäftsentwickler und andere Fachleute mit Kenntnissen über den Markt und Marketingstrategien.
- Lehrer und Erzieher: Universitätsprofessoren, Schullehrer, Trainer und andere Fachleute mit einem Hintergrund im Bildungswesen.
- Hotel- und Gaststättengewerbe: Köche, Kellner, Barkeeper und andere Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe.
- Logistik und Verkehr: Logistikmanager, Fahrer, Lagerarbeiter und andere Spezialisten im Bereich Logistik und Verkehr.
Weitere Einzelheiten finden Sie hier: https://europeanjobdays.eu/en/eures-country/finland
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Hier finden Sie einige nützliche Jobportale in Finnland, auf denen Sie nach freien Stellen suchen und Ihren Lebenslauf einreichen können:
- TE-palvelut - Das offizielle Webportal der öffentlichen Arbeitsverwaltung in Finnland. Hier finden Sie eine große Anzahl von Stellenangeboten in verschiedenen Branchen.
- Monster - Eine beliebte Job-Website, die Stellenangebote verschiedener Unternehmen und Branchen veröffentlicht.
- Oikotie Työpaikat - Dieses Portal ist auf die Arbeitsvermittlung in Finnland spezialisiert und bietet eine große Auswahl an Stellenangeboten.
- Careerjet - Dieses Portal sammelt Stellenangebote von verschiedenen Websites und präsentiert sie in einem praktischen Format für die Stellensuche.
- Duunitori- Ein auf Arbeitsplätze in Finnland spezialisiertes Portal. Sie können nach verschiedenen Kriterien nach Stellen suchen und auf Anzeigen reagieren.
- Jooble - Dieses Portal zur Stellensuche sammelt Stellenangebote aus verschiedenen Quellen und präsentiert sie in einem praktischen Format für die Stellensuche.
- Finnish Startup Jobs - Dieses Portal ist auf freie Stellen in der finnischen Startup-Szene spezialisiert. Sie können Stellen in innovativen und technologischen Unternehmen finden.
Arbeiten in Finnland für norwegischer Bürger
norwegischer Bürger benötigen in Finnland keine Aufenthaltserlaubnis. Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie länger als drei Monate bleiben, Ihr Aufenthaltsrecht registrieren müssen.
Bevor Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen Sie einen Job in Finnland finden. Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie einen gültigen Arbeitsvertrag vorlegen. Ohne einen Job erhalten Sie keine positive Antwort auf Ihre Aufenthaltserlaubnis.
Bürger aus Norwegen können ohne Aufenthaltserlaubnis in Finnland arbeiten, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen. Ihr Aufenthalt in Finnland muss jedoch legal sein. Ein Leben ohne Aufenthaltserlaubnis ist in den folgenden Situationen legal:
- Sie haben ein gültiges Visum (Sie kommen aus einem Land, dessen Bürger ein Visum für die Einreise nach Finnland benötigen).
- Sie haben eine Schengen-Aufenthaltserlaubnis, die von einem anderen Land ausgestellt wurde und es Ihnen erlaubt, sich für einen kurzen Zeitraum in Finnland aufzuhalten.
- Sie sind ein Bürger eines visumfreien Landes, in diesem Fall können Sie während Ihres visumfreien Aufenthalts in Finnland arbeiten.
- Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis oder eine andere Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie diese Bedingungen erfüllen:
- Sie wurden eingeladen, in Finnland zu arbeiten, oder haben einen Vertrag unterzeichnet, um in Finnland zu arbeiten, und werden maximal 90 Tage arbeiten;
Und Sie sollten auch in einer dieser Positionen arbeiten:
- Ein Dolmetscher, Lehrer, Spezialist oder Sport-Schiedsrichter oder Schiedsrichter; oder
- Ein professioneller Künstler, Trainer oder Sportler oder ein Mitglied des Unterstützungsteams einer solchen Person.
norwegischer Bürger können auch diese Aufgaben ohne Aufenthaltserlaubnis ausführen, wenn Ihre Arbeit 90 Tage oder weniger dauert:
1. Sie zeigen ein Produkt oder arbeiten in einem Film, und Ihr Arbeitgeber hat kein Büro in Finnland.
2. Sie sind ein Seeleute und arbeiten auf einem Schiff, das im Schiffsregister für Handelsschiffe eingetragen ist, oder, wenn Sie außerhalb Finnlands angestellt sind, auf einem Schiff, das hauptsächlich zwischen ausländischen Häfen verkehrt.
3. Sie sind ein festangestellter Mitarbeiter eines Unternehmens, das in einem anderen EU/EWR-Land tätig ist, und sind nach Finnland gekommen, um vorübergehende Akquise- oder Subunternehmeraufgaben gemäß den Bestimmungen der Dienstleistungsfreiheit zu erfüllen. Sie müssen auch eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis im angegebenen Land haben, und diese Genehmigungen müssen gültig sein, wenn Sie die Arbeit in Finnland beenden.
4. Sie sind ein Mitglied des Personals eines Fahrzeugs, das von einer ausländischen Partei besessen oder kontrolliert wird, und
- Sie fahren ein Fahrzeug, dessen Aufgabe es ist, Fracht über die Grenze zu transportieren, die an ein bestimmtes Ziel geliefert oder daraus genommen werden muss, oder
- Ihre Aktivitäten in Finnland beinhalten regelmäßige Kommunikation zwischen Gemeinden, von denen mindestens eine im Ausland liegt, und
- Sie leben nicht in Finnland.
5. Sie sind der Reisegruppenleiter einer Reisegruppe, die aus dem Ausland nach Finnland reist, und Ihr Arbeitgeber oder Auftraggeber hat kein Büro in Finnland. Als Reiseleiter kommen Sie mit der Gruppe nach Finnland und verlassen das Land auch mit der Gruppe.
Wenn Sie beabsichtigen, auch nach Ablauf des 90-Tage-Zeitraums weiterzuarbeiten müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Wenn Sie ein Asylsuchender sind, sind Sie berechtigt, in Finnland zu arbeiten:
- Wenn Sie internationalen Schutz beantragt haben, ein gültiges Reisedokument besitzen, das Ihnen die Grenzüberquerung erlaubt, und Sie seit drei Monaten in Finnland leben.
- Wenn Sie internationalen Schutz beantragt haben, aber kein gültiges Reisedokument besitzen, das Ihnen die Grenzüberquerung erlaubt, und Sie seit sechs Monaten in Finnland leben.
Erfahren Sie mehr über das Recht von Asylsuchenden auf Arbeit.
Saisonarbeit für Norweger
Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit ist erforderlich, um als Saisonarbeiter für einen Zeitraum von 3-9 Monaten zu arbeiten. Sie können in folgenden Fällen keine Aufenthaltserlaubnis beantragen:
- Sie kommen aus einem visumfreien Land nach Finnland, um wild Beeren zu sammeln, für maximal 90 Tage, und das Sammeln von Beeren erfolgt nicht im Arbeitsverhältnis. Wenn Sie wild Beeren unter einem Arbeitsvertrag sammeln, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für einen Arbeitnehmer (TTOL) beantragen.
- Sie sind Bürger eines EU-Landes oder von Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz. Sie können ohne Aufenthaltserlaubnis in Finnland arbeiten. Wenn Sie länger als drei Monate in Finnland sind, müssen Sie Ihr Aufenthaltsrecht registrieren.
Personen, die weniger als drei Monate zur Arbeit kommen:
- Wenn Sie aus einem Land kommen, dessen Bürger ein Visum benötigen, beantragen Sie ein Saisonarbeitsvisum bei der finnischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat).
- Wenn Sie aus einem Land kommen, dessen Bürger kein Visum benötigen, beantragen Sie eine Saisonarbeitsbescheinigung beim Finnischen Einwanderungsdienst. Eine Saisonarbeitsbescheinigung bestätigt Ihr Recht zu arbeiten. Damit Ihr Aufenthalt in Finnland legal ist, müssen Sie auch visumfreie Reisetage für die gesamte Dauer Ihrer Bescheinigung haben. Eine Saisonarbeitsbescheinigung verlängert Ihren visumfreien Aufenthalt in Finnland nicht.
Aber wenn Sie für drei bis sechs Monate zur Arbeit kommen:
Beantragen Sie eine saisonale Aufenthaltserlaubnis beim Finnischen Einwanderungsdienst. In diesem Fall wird Ihre Bewerbung in zwei Phasen geprüft. Zuerst gibt die Abteilung für Arbeitsmarkt und Wirtschaftsentwicklung eine Teillösung ab. Der Finnische Einwanderungsdienst bearbeitet dann die Bewerbung und entscheidet über die Genehmigung.
Die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestimmt die Dauer der erteilten Genehmigung. Sie können die Bewerbung einreichen und mehr Informationen hierfinden.
Arbeiten in Finnland für norwegischer-Staatsbürger
norwegischer-Staatsbürger benötigen keine Aufenthaltserlaubnis, um in Finnland zu leben oder zu arbeiten. Wenn der Aufenthalt jedoch länger als drei Monate dauert, muss das Aufenthaltsrecht beim Finnischen Einwanderungsdienst (Migri) registriert werden.
Was bedeutet die Registrierung des Aufenthaltsrechts in Finnland?
Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen müssen norwegischer-Staatsbürger ihren Aufenthalt beim Migri registrieren. Dieses Verfahren bestätigt den rechtmäßigen Aufenthalt in Finnland gemäß den EU-Freizügigkeitsregeln. Es handelt sich nicht um eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum, ist aber verpflichtend.
Welche Dokumente müssen norwegischer-Staatsbürger für die Registrierung vorbereiten?
Für die Registrierung müssen norwegischer-Staatsbürger folgende Unterlagen einreichen:
• Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
• Einen unterzeichneten Arbeitsvertrag oder eine offizielle Arbeitsbestätigung
• Ein Online- oder Papierformular zur Registrierung
• Ein Passfoto
• Eine Quittung über die Zahlung der Registrierungsgebühr.
Wie können Staatsbürger aus Norwegen ihren Aufenthalt in Finnland registrieren?
Staatsbürger aus Norwegen können die Registrierung in zwei Schritten durchführen:
1. Online-Antrag stellen 👉 Besuchen Sie das Enter-Finland-Portal und reichen Sie den Antrag ein.
2. Ein Migri-Servicepunkt aufsuchen 👉 Vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie Ihre Originaldokumente mit. 👉 Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine offizielle Registrierungsbescheinigung.
Wie viel kostet die Registrierung des Aufenthaltsrechts für Norweger?
Die Registrierungsgebühr beträgt:
- 63 € bei Online-Antrag
- 63 € bei Papierantrag Die Gebühr kann im Voraus oder beim Termin bezahlt werden.
Wie lange dauert die Registrierung für Norweger?
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 1–2 Wochen nach dem Besuch bei Migri. In Stoßzeiten kann es etwas länger dauern.
norwegischer-Staatsbürger dürfen in Finnland sofort mit der Arbeit beginnen, auch wenn die Registrierung noch in Bearbeitung ist.
Das finnische Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Der wichtigste Rechtsrahmen umfasst die folgenden Aspekte:
- Arbeitsrechte: Die Arbeitnehmer haben das Recht auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, einschließlich des Rechts auf Ruhezeiten, Urlaub, Entlohnung, soziale Sicherheit sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
- Mindestlohn: Wie in den meisten skandinavischen Ländern gibt es auch in Finnland keinen gesetzlichen Mindestlohn, aber Sie können mit einem monatlichen Netto-Mindestlohn von etwa 1 800 € rechnen, wenn Sie in Finnland arbeiten.
- Arbeitszeiten: Die Standardarbeitszeit in Finnland beträgt 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohnzuschläge oder Freizeitausgleich, wenn sie über diese Normen hinaus arbeiten oder nachts, an Wochenenden oder Feiertagen arbeiten.
- Urlaub: Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Urlaubsanspruch, der von der Dauer ihrer Beschäftigung abhängt. Er beträgt in der Regel 2,5 Arbeitstage pro Monat und Arbeitnehmer.
- Schutz vor Diskriminierung: Das finnische Arbeitsrecht verbietet Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Nationalität, Religion, sexueller Ausrichtung und anderen geschützten Merkmalen.
- Schutz von schwangeren Frauen und Eltern: Schwangere Frauen und Eltern haben Anspruch auf Elternurlaub, Mutterschaftsurlaub und andere Sozialleistungen.
Bei der Gründung eines Unternehmens müssen Sie sich für eine Rechtsform, einen Firmennamen und einen Tätigkeitsbereich entscheiden. Zu den Faktoren, die sich auf die Wahl der Unternehmensform auswirken, gehören die Anzahl der Gründer, der Kapitalbedarf, die Verteilung der Zuständigkeiten und der Entscheidungsfindung, die Finanzierung und die Besteuerung.
- Offene Handelsgesellschaft (toiminimi)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (osakeyhtiö)
- Personengesellschaft (avoin yhtiö)
- Kommanditgesellschaft (kommandiittiyhtiö)
- Kooperative Vereinigung (osuuskunta)
Eigentum (toiminimi)
Die einfachste und beliebteste Art, ein Unternehmen zu gründen, ist die Tätigkeit als Einzelkaufmann unter einem Firmennamen. Die Entscheidungsgewalt und Verantwortung im Unternehmen liegt beim Unternehmer, und das Unternehmen kann wie bei anderen Unternehmensformen Mitarbeiter einstellen. Für Nebenerwerbsunternehmen ist es oft vorteilhaft, als Einzelunternehmen zu starten. Die Gründung eines Unternehmens in dieser Form ist schnell und einfach.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (osakeyhtiö)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die häufigste Unternehmensform in Finnland. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist für alle Arten von Geschäftstätigkeiten geeignet. Sie können eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung allein oder zusammen mit anderen Gesellschaftern gründen. Das Stimmrecht, der Gewinn und die Haftung eines Gesellschafters hängen von der Anzahl der Anteile ab, die er oder sie besitzt.
Partnerschaft (avoin yhtiö)
Eine Personengesellschaft wird gegründet, wenn zwei oder mehr Personen dies durch Unterzeichnung eines Gesellschaftsvertrags vereinbaren. Die Gesellschafter sind bei allen Geschäften des Unternehmens gleichberechtigt und haften persönlich für die Entscheidungen, Verpflichtungen und Schulden des Unternehmens.
Kommanditgesellschaft (kommandiittiyhtiö)
Eine Kommanditgesellschaft unterscheidet sich von einer offenen Handelsgesellschaft dadurch, dass es neben einem oder mehreren verantwortlichen Gesellschaftern mindestens einen stillen Gesellschafter gibt, d. h. einen Gesellschafter, der in der Regel als Investor auftritt.
Kooperative Vereinigung (osuuskunta)
Eine Genossenschaft ist ein Unternehmen, das sich im Besitz seiner Mitglieder befindet. Es kann ein oder mehrere Mitglieder geben. Jedes Mitglied hat bei den Versammlungen der Genossenschaft eine Stimme. Die Haftung der Mitglieder für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft (z. B. für Schulden) ist auf ihr Anteilskapital beschränkt.
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Finnland hat sehr hohe Unternehmenssteuern. Im Allgemeinen müssen Unternehmer die folgenden Steuern zahlen:
1. Mehrwertsteuer, wenn der Jahresumsatz mehr als 10.000 EUR beträgt:
- 24 % für die meisten Waren und Dienstleistungen;
- 14% - für Lebensmittel und Catering;
- 10 % - für Arzneimittel, Druckerzeugnisse, Personenbeförderung und einige andere.
2. Körperschaftssteuer:
- 20% für Aktiengesellschaften und Genossenschaften;
- 30% - für Einzelunternehmer und Personengesellschaften;
- 34% - für Einzelunternehmer und Gesellschaften, wenn das Einkommen 30.000 EUR übersteigt.
3. Versicherungsbeiträge der Arbeitgeber (Sozial- und Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung) - je nach Art der Tätigkeit und anderen Merkmalen zwischen 18 und 21 % der Lohnsumme.
Es kann jedoch noch weitere Besonderheiten geben. In einigen Gemeinden zahlen die Unternehmen beispielsweise eine Körperschaftssteuer.
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Ein Unternehmen in Finnland gründen
Ein Ausländer kann in Finnland ein Unternehmen gründen, indem er es in das Handelsregister des finnischen Patent- und Registrierungsamts einträgt und mindestens drei Mitglieder des Verwaltungsrats hat. Neben dem ausländischen Hauptgründer des finnischen Unternehmens muss dem Vorstand ein in Finnland ansässiger Finne (oder Europäer) angehören, um eine Aufenthaltsgenehmigung für Unternehmer zu erhalten. Ein Antragsteller auf eine Aufenthaltsgenehmigung für Unternehmer muss über eine Unternehmenskennung verfügen.
Wenn der Ausländer beabsichtigt, als privater Unternehmer zu arbeiten, muss er im EWR-Raum ansässig sein. Das Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung für Unternehmer besteht aus zwei Stufen. Zunächst wird die Rentabilität des Unternehmens durch das ELY-Zentrum (Zentrum für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt) geprüft. Dann trifft die finnische Einwanderungsbehörde ihre Entscheidung.
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Das Verfahren zur Eintragung eines Unternehmens in Finnland
- Erstellen Sie einen detaillierten Geschäftsplan, der die Geschäftsidee, die Kompetenzen, die Produkte/Dienstleistungen, die Kunden, die Partner und die Finanzierungsquellen des Unternehmens enthält.
- Wählen Sie die am besten geeignete Unternehmensform für Ihre Geschäftstätigkeit in Finnland.
- Tragen Sie das Unternehmen bei der finnischen Handelskammer PRH und den drei Steuerregistern ein.
- Der Unternehmer muss eine Rentenversicherung oder eine Arbeitnehmerrentenversicherung abschließen.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.suomi.fi/company, https://www.ytj.fi/.
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Eine weitere Art der unternehmerischen Tätigkeit in Finnland ist die Möglichkeit, ein Start-up-Unternehmen zu gründen. Um ein Existenzgründer zu werden, benötigen Sie ebenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung.
Bevor Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen können, müssen Sie von Business Finland einen positiven Bescheid über die Förderungswürdigkeit erhalten. Wir empfehlen Ihnen, sich auf der Website von Business Finland darüber zu informieren, welche Art von neu gegründeten Unternehmen eine positive Förderfähigkeitsbescheinigung erhalten kann.
Beantragen Sie eine Zulässigkeitserklärung von Business Finland online unter Enter Finland. Nur eine Person in Ihrem Gründerteam muss den Antrag stellen und ihn mit dem Rest des Teams teilen.
- Lernen Sie Finnisch: Finnische Sprachkenntnisse können bei der Suche nach einem Arbeitsplatz in Finnland von großem Vorteil sein. Erwägen Sie das Erlernen der Sprache durch Kurse, Selbststudium oder Eintauchen in eine Sprachumgebung.
- Die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in diesem Land basieren auf Gleichheit, Gleichberechtigung, Initiative, Geradlinigkeit und Verantwortung. Die Finnen betrachten ihre Chefs nicht als letzte Instanz und erwarten von ihnen Respekt.
- Sie sollten bereits vor Ihrer Abreise mit der Suche nach einem Arbeitsplatz in Finnland beginnen. Wir empfehlen Ihnen, nach Angeboten von direkten Arbeitgebern zu suchen, um Betrug zu vermeiden. Bevor Sie mit der Arbeitssuche beginnen, sollten Sie sich über die Kultur und die Traditionen vor Ort informieren und sich für ein bestimmtes Tätigkeitsfeld entscheiden. Informieren Sie sich im Voraus mit Hilfe des Berufsbarometers über den regionalen Bedarf.
- Kleiderordnung: In den meisten finnischen Arbeitsumgebungen gilt eine informelle Kleiderordnung. Die Kleidung ist in der Regel recht konservativ und formell, wobei der Schwerpunkt auf Sauberkeit und Ordentlichkeit liegt.