Visa
Visum erforderlichWährung
EuroSprache
FranzösischTelefoncode
+33Autoverkehr
RechtsverkehrDurchschnittsgehalt
3085 EUR / pro MonatArbeitswoche
35 StundenCovid
Es gibt keine COVID-BeschränkungenInsurance policy
Versicherungspolice empfohlenMindestgültigkeit des Reisepasses
mindestens 6 MonateBeschäftigungsmöglichkeiten für Ausländer in Frankreich
Befristete Beschäftigung (für eine Tätigkeit von weniger als 90 Tagen)
Langzeitbeschäftigung (bei einer Beschäftigung von mehr als 90 Tagen)
Unternehmertum in Frankreich / Geschäftsvisum
Französisches Arbeitsrecht
Tipps für die Arbeitssuche in Frankreich
Frankreich ist ein Land, das jedes Jahr Millionen von Touristen anlockt. Es ist aber auch ein Land, das hervorragende Beschäftigungsmöglichkeiten für Ausländer bietet. Ganz gleich, ob Sie gerade Ihren Abschluss gemacht haben, eine erfahrene Fachkraft sind oder eine neue Karriere anstreben - in Frankreich gibt es zahlreiche Stellenangebote und Möglichkeiten, die Sie in Betracht ziehen können.
Der Arbeitsmarkt in Frankreich
Der französische Arbeitsmarkt unterliegt einem strengen Arbeitsrecht, das die Rechte der Arbeitnehmer schützt und ihnen einen sicheren Arbeitsplatz bietet. Allerdings kann es für Arbeitgeber aufgrund von Visabestimmungen und anderen bürokratischen Hürden auch schwierig sein, ausländische Arbeitnehmer einzustellen. Daher ist es wichtig, den französischen Arbeitsmarkt genau zu kennen, bevor man sich auf die Suche nach einem Arbeitsplatz macht.
Gefragte Berufe
In Frankreich herrscht in bestimmten Berufen ein Mangel an Fachkräften. Dazu gehören Fachkräfte im Gesundheitswesen, Ingenieure, IT-Spezialisten, Dienstleistungspersonal und Lehrer. Wenn Sie Erfahrung in einem dieser Bereiche haben, könnten Sie in Frankreich gefragt sein. Weitere gefragte Berufe sind Bauarbeiter, Köche und Übersetzer.
Strategien für die Stellensuche
Es gibt mehrere Strategien, mit denen Sie Stellenangebote in Frankreich finden können. Die erste ist die Nutzung von Online-Stellenportalen wie LinkedIn, Monster und Indeed. Auf diesen Websites können Sie nach Stellenangeboten nach Ort, Branche und Beruf suchen. Sie können auch ein Profil auf diesen Websites erstellen und Ihren Lebenslauf hochladen, damit potenzielle Arbeitgeber Sie finden können.
Eine andere Strategie ist die Inanspruchnahme von Vermittlungsagenturen. In Frankreich gibt es mehrere Vermittlungsagenturen, die sich auf die Vermittlung von Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitnehmer spezialisiert haben. Diese Agenturen können Ihnen bei der Arbeitssuche helfen, Sie bei der Beantragung Ihres Visums unterstützen und Ihnen Ratschläge für die Wohnungssuche und das Einleben in Frankreich geben.
Networking ist ebenfalls eine wichtige Strategie, um eine Stelle in Frankreich zu finden. Besuchen Sie Branchenveranstaltungen, treten Sie Berufsverbänden bei und knüpfen Sie über LinkedIn oder andere soziale Medien Kontakte zu Fachleuten in Ihrem Bereich. Sie können auch in Erwägung ziehen, Sprachkurse zu besuchen, um Ihre Französischkenntnisse zu verbessern, was die Vernetzung mit lokalen Fachleuten erleichtern kann.
Nützliche Portale zur Stellensuche
Hier sind einige nützliche Jobportale, die Ihnen bei der Suche nach Stellenangeboten in Frankreich helfen können:
- Pôle emploi ist das offizielle Stellenportal der französischen Regierung (lokale Arbeitsverwaltung). Es bietet eine breite Palette von Stellenangeboten und Möglichkeiten in verschiedenen Branchen und Berufen. Sie beraten auch bei allen Fragen zur Suche.
- Meteojob ist eine Website mit zahlreichen Stellenangeboten für Anfänger ohne Erfahrung, wie Verkäufer in Geschäften oder Handwerker in der Schwerindustrie. In der Regel sind auf Jobbörsen alle Stellenangebote für Einsteiger oder befristete Stellen als "Interim" gekennzeichnet. Wenn Sie keine Stelle in Ihrem Fachgebiet finden, Ihre Qualifikationen nachweisen oder eine zusätzliche Ausbildung absolvieren müssen, die viel Zeit in Anspruch nimmt, sollten Sie sich diese Stellen ansehen.
- Das beste Instrument zur Stellensuche für erfahrene Fachkräfte ist LinkedIn, insbesondere für die IT-Branche. Die größten und coolsten Unternehmen suchen über dieses soziale Netzwerk nach Mitarbeitern. Und das Wichtigste: Sie haben immer eine große Anzahl von Stellenangeboten, für die keine Französischkenntnisse erforderlich sind. In der Regel handelt es sich um internationale Unternehmen, in denen die gesamte Kommunikation auf Englisch erfolgt.
- Außerdem gibt es APEC in Frankreich eine ehrenamtliche Nichtregierungsorganisation, die kostenlose Beschäftigungsberatung anbietet. Sie führt verschiedene Webinare, Kurse und Einzelberatungen durch und verfügt über ein eigenes Portal mit Stellenangeboten. Wenn Sie ein Visum, eine Arbeitserlaubnis und eine Sozialversicherungsnummer haben, können Sie ihre Dienste kostenlos nutzen.
Wenn Sie länger als 90 Tage in Frankreich arbeiten, müssen Sie ein Langzeitarbeitsvisum beantragen. Es ist gleichzeitig Ihre Aufenthaltserlaubnis. Ihr Arbeitgeber stellt einen Arbeitsvertrag aus und schickt ihn an die örtliche Abteilung des französischen Arbeitsministeriums. Wenn ein Familienmitglied zu Ihnen kommt, muss der Arbeitgeber ebenfalls das Verfahren für die Begleitung eines Familienmitglieds einleiten. Wenn DIRRECTE den Vertrag genehmigt, wird er an das französische Amt für Einwanderung und Integration (OFII) weitergeleitet.
Nachdem OFII den Vertrag genehmigt hat, wird er direkt an die französische Botschaft in Ihrem Land weitergeleitet. Sie werden dann eingeladen, die Botschaft persönlich aufzusuchen, um ein Langzeitvisum zu beantragen.
Es müssen 2 getrennte Pakete von Dokumenten (Originale und Fotokopien) in der folgenden Reihenfolge eingereicht werden:
1. Zwei in Französisch oder Englisch ausgefüllte Fragebögen für ein Langzeitvisum mit Datum und Unterschrift.
2. Drei Fotos (Kopfhöhe 25 bis 30 mm), von denen zwei auf den Fragebogen geklebt werden müssen.
3. Arbeitserlaubnis von OFII oder DIRECCTE + Fotokopie.
4. Lebenslauf (Curriculum vitae) in französischer oder englischer Sprache, ukrainisches Arbeitsbuch, Kopie des letzten Arbeitsvertrags oder Bescheinigung der Arbeitsstelle (oder Zeitungs- oder Zeitschriftenartikel, z. B. für Künstler usw.).
5. Reisepass (mit mindestens drei leeren Seiten, ausgestellt vor nicht mehr als 10 Jahren und noch mindestens 1 Jahr und 3 Monate gültig) und Kopien aller Seiten (außer den leeren). Personen mit mehreren Pässen müssen bei der Beantragung eines Visums alle Pässe vorlegen.
6. Nationaler Reisepass und dessen Fotokopie.
7. Zahlung in Euro gemäß dem aktuellen Tarif.
Wenn der Arbeitnehmer von Familienangehörigen begleitet wird, muss dies im OFII-Fragebogen angegeben werden. Sie müssen das gleiche Paket von Dokumenten sowie eine Bestätigung der familiären Verbindung mit dem Arbeitnehmer (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, beides mit Apostille und Übersetzung) vorlegen.
Wenn das Kind ohne einen Elternteil reist, muss eine notariell beglaubigte Ausreisegenehmigung des Kindes (mit Apostille und Übersetzung) im Namen des Elternteils, der das Kind begleitet, vorgelegt werden, in der der Zweck und der Zeitpunkt der Reise nach Frankreich angegeben sind. Außerdem muss eine Kopie des nationalen Reisepasses der Person beigefügt werden, die die Genehmigung unterzeichnet hat.
Wir weisen darauf hin, dass Minderjährige bei der Beantragung eines Kurzzeitvisums in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden können, bei der Beantragung eines Langzeitvisums jedoch einen eigenen Reisepass (Reisedokument des Kindes) vorlegen müssen.
WICHTIG!
Lebt der Arbeitnehmer seit mehr als 18 Monaten im Hoheitsgebiet, muss er bei der Abteilung OFII einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.
Anmerkung: Die Übersetzung von Ausweisdokumenten (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde usw.) und der elterlichen Erlaubnis muss von einem akkreditierten Übersetzer in der Botschaft vorgenommen werden.
Bei Ihrer Ankunft in Frankreich müssen Sie sich beim Office Francais de l'Immigration et de I'Integration (OFII) anmelden.
Erlaubnis für einen Talent-Pass
2016 hat die französische Regierung den Erhalt bestimmter Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige erleichtert. Ein solches Beispiel ist der Talentpass. Diese Erlaubnis umfasst nun die folgenden zehn Kategorien:
- frischgebackene Hochschulabsolventen
- Mitarbeiter eines innovativen Unternehmens
- Hochqualifizierte Arbeitnehmer (Inhaber der Blauen Karte EU)
- Arbeitnehmer auf Geschäftsreise mit einem französischen Arbeitsvertrag
- Forscher/Wissenschaftler
- Verfechter innovativer Wirtschaftsprojekte
- wirtschaftliche oder finanzielle Investoren
- Vertreter des Unternehmens
- Künstler/Interpreten
- eine Person, die international oder national in den Bereichen Wissenschaft, Literatur, Kunst, Bildung, Sport usw. bekannt ist
Wenn Sie also ein Manager, ein Selbständiger oder ein Angestellter sind, der nach Ansicht der französischen Behörden das Potenzial hat, einen bedeutenden Beitrag zur französischen Wirtschaft zu leisten, insbesondere im intellektuellen, wissenschaftlichen, kulturellen, sportlichen oder humanitären Bereich, und wenn Sie an einem bestimmten Projekt teilnehmen werden, können Sie diese vierjährige Aufenthaltserlaubnis mit der Möglichkeit der Verlängerung beantragen.
Je nachdem, zu welcher der oben genannten Kategorien Sie gehören, gelten für diese Genehmigung unterschiedliche Anforderungen, aber einige allgemeine Anforderungen:
- Legen Sie Unterlagen vor, zu denen häufig ein Bachelor-Abschluss oder ein höherer Abschluss, ein detaillierter Lebenslauf, Informationen über die Stelle und ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel gehören.
- Erfüllung weiterer Kriterien, die von der Nationalen Kommission für Kompetenzen und Talente festgelegt wurden.
- Vorlage eines von DIRECCTE genehmigten Arbeitsvertrags, in der Regel für drei Monate.
Informationen (in französischer Sprache) finden Sie auf der Website des französischen öffentlichen Dienstes und auf der Website der französischen Nationalversammlung. Wenn Sie diese Erlaubnis erhalten, bekommen Ihre Familienangehörigen eine "vie privée et familiale"-Karte. Diese erlaubt es Ihrem Ehepartner, legal in Frankreich zu arbeiten. Weder Sie noch Ihr Ehepartner sollten einen CAI unterschreiben.
Nach 18 Monaten einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis, die als Arbeitnehmer oder Zeitarbeiter gekennzeichnet ist, können Sie beantragen, Ihre Familie nach Frankreich zu holen. Ehepartner (Partner ausgenommen) und minderjährige Kinder können ein einjähriges Gastvisum (ohne die Möglichkeit zu arbeiten) beantragen. Sie müssen ein CAI unterzeichnen.
Blaue Karte EU für hochqualifizierte/ausgebildete Arbeitskräfte
Dabei handelt es sich um eine Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis für einen Zeitraum von ein bis drei Jahren für hochqualifizierte Arbeitskräfte.
Voraussetzung ist ein Diplom bzw. ein Abschluss, der eine dreijährige Hochschulausbildung oder eine fünfjährige Berufserfahrung in einem bestimmten Bereich bestätigt, ein Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr und ein Monatsgehalt, das mindestens dem 1,5-fachen des französischen Durchschnittsjahresgehalts entspricht (2017 stieg dieser Betrag auf 53 836 EUR pro Jahr). Sie müssen zwei Jahre lang in dem Bereich arbeiten, für den Sie zugelassen wurden; danach können Sie jede hochqualifizierte Arbeit annehmen.
Nach 18 Monaten in Frankreich können Sie in anderen EU-Ländern arbeiten. Nach fünf Jahren haben Sie Anspruch auf eine verlängerbare Langzeitaufenthaltskarte für 10 Jahre in der EU. Familienangehörige können eine private und familiäre Aufenthaltserlaubnis erhalten, mit der sie fünf Jahre lang arbeiten können. Sie haben auch Anspruch auf eine langfristige Aufenthaltskarte für die EU. Sie sind von der CAI-Anforderung befreit.
Es ist möglich, dass diese Sondererlaubnis in die Qualifikationskategorie der hochqualifizierten Arbeitnehmer (Inhaber der Blauen Karte EU) aufgenommen wird.
Genehmigung für einen außergewöhnlichen wirtschaftlichen Beitrag
Ausländische Investoren, die große Summen investieren (mindestens 10 Mio. EUR an materiellen oder immateriellen Vermögenswerten) oder die Schaffung von mehr als 50 Arbeitsplätzen planen, haben Anspruch auf eine 10-jährige Aufenthaltserlaubnis. Auch Ihr Ehepartner und Ihre minderjährigen Kinder erhalten die gleichen Rechte. Ihr Ehegatte muss kein CAI unterzeichnen.
Es ist möglich, dass diese Sondergenehmigung nun in die oben erwähnte Qualifikationskategorie der Wirtschafts- und Finanzinvestoren aufgenommen wird.
Erlaubnis für Saisonarbeiter
Wenn Sie mit einem Saisonvertrag arbeiten, der länger als drei Monate dauert, haben Sie Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum von drei Jahren, die um weitere drei Jahre verlängert werden kann. Damit können Sie maximal sechs von zwölf Monaten in einem Saisonjob arbeiten. Pro Jahr dürfen Sie sich nur sechs Monate in Frankreich aufhalten, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz außerhalb Frankreichs haben, obwohl Sie mehrere Verträge hintereinander abschließen dürfen, sofern Sie insgesamt sechs Monate eines Jahres nicht überschreiten. Ihre Familie kann nicht nachkommen.
- DIRECCTE ist eine französischsprachige Website des französischen Arbeitsministeriums Directions régionales des entreprises, de la concurrence, de la consommation, du travail et de l'emploi. Gehen Sie auf die Hauptwebsite und Sie können zu der Region Frankreichs weitergeleitet werden, die Sie benötigen.
- OFII ist die englische Version der Website des L'office Francais de l'immigration et de l'intégration, der französischen Agentur für Migration (klicken Sie auf "EN" in der oberen rechten Ecke für Englisch). Es gibt Büros in ganz Frankreich; auf der Website finden Sie die Kontaktinformationen des Büros in Ihrer Nähe.
- France Diplomatie - Diese Webseite ist die englische Version der Website des französischen Außenministeriums für weitere Informationen über Visa und Migration nach Frankreich.
- Service-Public - diese Website ist für die öffentlichen Dienste der französischen Regierung bestimmt (auf Französisch). Die Kontaktdaten Ihres örtlichen Rathauses finden Sie hier, die anderer lokaler Behörden und öffentlicher Dienste hier.
Wer kann in Frankreich ein Unternehmen gründen?
Um ein Unternehmen in Frankreich zu gründen, benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung oder müssen EU-Bürger sein. Außerdem benötigen Sie eine Sozialversicherungsnummer und eine französische Adresse. Darüber hinaus müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Je nach Arbeitsbereich benötigen Sie eine Qualifikation oder ein Diplom, das von den französischen Behörden anerkannt wird.
Außerdem sollten Sie sich bei der Gründung eines Unternehmens in Frankreich von einem französischen Buchhalter oder Finanzexperten beraten lassen. Auf der Website des französischen Wirtschaftsministeriums finden Sie Richtlinien für Ausländer, die in Frankreich ein Unternehmen gründen möchten, mit Links zu den entsprechenden Formularen.
Registrierung Ihres französischen Unternehmens
Je nach Kategorie Ihres Unternehmens müssen Sie sich zunächst an Ihre CFE (Registrierungsstelle) wenden:
- Die Industrie- und Handelskammer (IHK) - wenn Sie ein Geschäft oder ein Handelsunternehmen eröffnen möchten, das keine handwerklichen, gewerblichen oder handwerklich geprägten Elemente aufweist.
- Chambre de Métiers et de l'Artisanat (CMA) für Kunsthandwerker und Handwerker.
- Les Greffes des Tribunaux de Commerce für Unternehmen der reglementierten Berufe.
- URSSAF für freie Berufe und intellektuelle Dienstleistungen, wie z. B. Übersetzer oder Website-Designer.
- Die Landwirtschaftskammer für landwirtschaftliche Berufe.
Wenn Sie Ihr Unternehmen über eine CFE gründen, erhalten Sie eine persönlichere Beratung. Sie können aber auch direkt die Website der Regierung Formalités d'entreprises (Formalitäten für Unternehmen) aufrufen, um Ihr Unternehmen online zu gründen.
Dokumente, die für die Registrierung Ihres französischen Unternehmens erforderlich sind
Welche Unterlagen Sie für die Anmeldung benötigen, hängt von der Art des Unternehmens ab, das Sie gründen. Sie benötigen auf jeden Fall die folgenden Unterlagen:
- Adressnachweis (z. B. Rechnung eines Versorgungsunternehmens oder Mietvertrag)
- Gültiger Identitätsnachweis (gültiger Reisepass, nationaler Personalausweis oder Aufenthaltskarte)
- Sozialversicherungsausweis
Sie können auch aufgefordert werden, zusätzliche Informationen zu liefern:
- Gesellschaftsvertrag, der die rechtlichen, steuerlichen und sozialen Bestimmungen für die Struktur Ihres Unternehmens enthält (dies gilt z. B. für Unternehmen, die als EURL, SARL, SA oder SAS gegründet werden, aber nicht für Selbstständige oder EIRL)
- Bestätigung der Genehmigung für die geplante Nutzung Ihrer künftigen Geschäftsräume
- Frühere Steuererklärungen oder andere relevante Finanzunterlagen
- Ausgefüllter Antrag auf Registrierung
Geschäftsvisum
Ein Geschäftsvisum für Frankreich ist eine Erlaubnis zur Einreise nach Frankreich und zum Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, sofern dies erlaubt ist. Es erlaubt seinem Inhaber, unternehmerische Tätigkeiten auszuüben, wie z. B.:
- Teilnahme an Sitzungen oder Konferenzen.
- Durchführung von oder Teilnahme an Schulungen.
- Durchführung von internen Audits.
- Installation von Geräten oder Erbringung anderer vorübergehender Dienstleistungen für den Kunden oder die örtliche Niederlassung.
Wer braucht ein Geschäftsvisum für Frankreich?
Jeder Drittstaatsangehörige, der noch keine Visumfreiheit mit den Schengen-Staaten erreicht hat, muss für geschäftliche Zwecke ein Visum für Frankreich beantragen.
Die nachstehend aufgeführten Staatsangehörigen sind von der Visumpflicht befreit, wenn sie zu Geschäftszwecken nach Frankreich reisen:
- Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
- Mitgliedsstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation
- Andorra
- Fürstentum Monaco
- Heiliger Stuhl
- 62 Länder, die unter die Schengen-Regelung für visumfreies Reisen fallen
Darüber hinaus können Staatsangehörige mehrerer anderer Länder in einigen Fällen von der Visumpflicht befreit werden, z. B. wenn sie mit einem Diplomatenpass reisen.
Wie beantrage ich ein französisches Geschäftsvisum?
Bei der Beantragung eines Geschäftsvisums für Frankreich sind mehrere Verfahren zu durchlaufen, die sich etwas von den Verfahren für die Beantragung anderer französischer Visa unterscheiden.
Obwohl das Verfahren zur Beantragung eines kurzfristigen Geschäftsvisums in Frankreich zunächst schwierig erscheinen mag, insbesondere wenn Sie es zum ersten Mal beantragen, werden Sie, wenn Sie aufmerksam sind, feststellen, dass es gar nicht so schwierig ist.
Sie müssen diese Verfahren nur in der angegebenen Reihenfolge befolgen und sicherstellen, dass die Anforderungen den von den französischen Behörden festgelegten Kriterien entsprechen.
Im Folgenden werden die einzelnen Schritte bei der Beantragung eines Geschäftsvisums für Frankreich erläutert:
1. Füllen Sie das Antragsformular für ein französisches Geschäftsvisum aus
Um ein französisches Visum für Geschäftszwecke zu beantragen, müssen Sie zwei Formulare ausfüllen:
- Online-Formular auf dem Französischen Visumportal.
- Antragsformular für ein Schengen-Visum, das für alle Einreisezwecke und alle Schengen-Länder gleich ist.
Füllen Sie zunächst das Formular auf dem französischen Visumportal aus. Geben Sie alle erforderlichen Informationen korrekt an, und am Ende erhalten Sie eine Liste der für die Beantragung erforderlichen Dokumente. Dazu gehört auch ein Antragsformular für ein Schengen-Visum.
Sie finden dieses Formular auf dem französischen Visumportal oder können es bei der französischen Botschaft in Ihrem Wohnsitzland anfordern. Füllen Sie dieses Formular am Computer aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es am Ende.
2. Sammeln Sie die notwendigen Dokumente für die Beantragung eines Visums für Frankreich
Kopieren Sie die Liste, die Sie nach dem Ausfüllen des Online-Formulars auf dem französischen Visumportal erhalten, und beginnen Sie mit dem Sammeln all dieser Dokumente.
Zusätzlich zu den üblicherweise für ein französisches Visum erforderlichen Unterlagen müssen Sie für ein Geschäftsvisum noch einige weitere Dokumente zusammenstellen, nämlich
- Ausgefülltes Antragsformular für ein französisches Geschäftsvisum.
- Zwei Fotos in Passgröße, die den Schengen-Anforderungen entsprechen (). Sie sollten nicht älter als drei Monate sein.
- Ihren gültigen Reisepass. Er muss noch mindestens 3 Monate über das Ende des geplanten Aufenthalts in Frankreich hinaus gültig sein. Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten haben, damit Sie eine Visummarke aufkleben können.
- Kopien von alten Visa. Wenn Sie schon einmal ein Visum für ein beliebiges Land der Welt hatten, reichen Sie Kopien dieser Visa ein.
- Reisekrankenversicherung für den gesamten Aufenthalt in Frankreich. Sie sollte nicht nur für Frankreich, sondern auch für das gesamte Gebiet des Schengen-Raums gelten und mindestens 30.000 EUR betragen.
- Vollständige Reiseroute. Eine Liste der Dinge, die Sie während Ihres Aufenthalts in Frankreich unternehmen wollen, einschließlich Informationen darüber, wie Sie nach Frankreich kommen wollen. Fügen Sie unterstützende Dokumente wie einen Flug, eine Bahnreservierung oder ein Dokument über die gebuchte organisierte Tour (wenn der Transport eingeschlossen ist) hinzu.
- Nachweis der finanziellen Mittel. Die französischen Behörden wollen wissen, wie Sie sich während Ihres Aufenthalts in Frankreich finanzieren werden.
Daher müssen Sie im Rahmen dieser Anforderung die folgenden Unterlagen zu Ihrer Situation vorlegen:
- Die letzten Kontoauszüge der Bank.
- Ein Arbeitsvertrag mit Angabe Ihres Gehalts, wenn Sie in Frankreich arbeiten werden.
- Einkommen aus vermieteten Immobilien.
- Ruhestandsplan.
- Ein Erklärungsschreiben des Bürgen über die Bereitschaft, Ihre Ausgaben für die Dauer des Aufenthalts zu übernehmen, zusammen mit Unterlagen, die den Besitz von Geldmitteln des Bürgen bestätigen (z. B. ein Bankauszug der letzten drei Monate usw.).
- Andere Dokumente, die bestätigen, dass Sie über die Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt während des gesamten Aufenthalts in Frankreich zu bestreiten.
- Nachweis des Aufenthalts in Frankreich. Ein weiteres sehr wichtiges Dokument, das Sie vorlegen müssen, ist die Bestätigung Ihres Aufenthaltsortes in Frankreich.
- Je nach Zweck Ihrer Reise müssen Sie mindestens eine der folgenden Angaben machen:
- Reservierung von Hotels oder Herbergen.
- Empfangsbescheinigung "Attestation d'accueil" mit dem Siegel des Rathauses (für private Besuche).
- Der Mietvertrag wird in Frankreich "Bail de location" genannt, wenn Sie in einer gemieteten Wohnung wohnen.
- Bescheinigung über das Vorstrafenregister des Herkunftslandes, aus der hervorgeht, dass keine Verwicklung in ein offenes Strafverfahren vorliegt.
- Bestätigung der Zahlung der Visumgebühr.
- Ein Einladungsschreiben des französischen Unternehmens das Sie besuchen werden, mit genauer Adresse und den Daten Ihres Besuchs.
- Eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, in der Ihre Geschäftsreise mit einer genauen Beschreibung der Aktivitäten, der Motive, der Dauer und des Ortes Ihrer Sitzung, Ihres Seminars oder Ihrer Konferenz angegeben bzw. genehmigt wird.
- Nachweis der früheren Handelsbeziehungen zwischen den beiden Unternehmen, falls vorhanden.
- Kontoauszug der Bank des Unternehmens für die letzten 6 Monate.
- Was die Kosten des Antragstellers während seines Aufenthalts im Schengen-Raum betrifft, so muss der Arbeitgeber oder das Partnerunternehmen die Kostenübernahme im Einladungsschreiben angeben.
- Falls erforderlich, Eintrittskarten für Messen oder Kongresse.
Je nach Fall und Botschaft Ihres Landes können Sie jedoch aufgefordert werden, zusätzliche Dokumente vorzulegen. Achten Sie darauf, dass Sie alle Dokumente entsprechend den Anforderungen einreichen.
Finden Sie heraus, wo Sie sich bewerben müssen
Bitte beachten Sie, dass Sie beim Ausfüllen des Online-Formulars auch aufgefordert werden, einen Termin bei den zuständigen französischen Behörden in Ihrem Wohnsitzland zu vereinbaren, um ein Visum zu beantragen.
Je nach den französischen Behörden in Ihrem Wohnsitzland gibt es mehrere Möglichkeiten, ein Visum für Frankreich zu beantragen. Dies kann eine der folgenden Möglichkeiten sein:
- Botschaft oder Konsulat von Frankreich in Ihrem Wohnsitzland.
- Eine Visumantragsstelle, die für die Annahme von Visa im Namen der französischen Behörden in Ihrem Wohnsitzland zuständig ist.
- Eine der drei oben genannten Behörden befindet sich in einem Nachbarland, an das die französischen Behörden in Ihrem Land Visa für Outsourcing übertragen haben.
Für ein Treffen anmelden
Sobald Sie wissen, wo Sie einen Antrag stellen müssen, vereinbaren Sie einen Termin mit der zuständigen Behörde. In der Regel müssen Sie einen Termin online auf der Website oder per Telefon vereinbaren.
Achten Sie darauf, dass das Antragsdatum mindestens zwei Wochen und höchstens drei Monate vor dem voraussichtlichen Reisedatum liegt.
Teilnahme an einem Visumgespräch
Ein Interview zur Erlangung eines französischen Geschäftsvisums ist für jeden Antragsteller obligatorisch. Das Gespräch findet am selben Tag statt, an dem Sie ein Visum beantragen.
Während des Gesprächs wird Ihnen der Visakonsul einige Fragen zu Ihrer Reise nach Frankreich stellen. Außerdem müssen Sie dieser Person Ihre Unterlagen vorlegen.
Wenn Sie in den letzten fünf Jahren zum ersten Mal in ein Schengen-Land gereist sind, müssen Sie am selben Tag auch Ihre biometrischen Daten - Gesichtsbilder und Fingerabdrücke - abgeben.
Bezahlen Sie die Visumgebühr
Am Tag der Zulassung müssen Sie auch die Visumgebühr entrichten. Die Gebühr ist notwendig, um die Kosten für die Bearbeitung Ihres Visumantrags zu decken.
Die Kosten für ein Geschäftsvisum für Frankreich betragen 90 EUR. Für Bürger mehrerer Länder und Kategorien ist die Gebühr jedoch niedriger - nur 35 EUR. Hier finden Sie die Liste dieser Länder!
Wann werde ich eine Antwort auf meine Bewerbung erhalten?
In der Regel sind alle französischen Botschaften verpflichtet, Antragsteller, die zu geschäftlichen Zwecken nach Frankreich reisen möchten, innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung zu benachrichtigen. In bestimmten Fällen kann diese Frist um einige Tage verlängert werden, und zwar auch dann, wenn die für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständige Behörde zu viele Anträge zur gleichen Zeit erhält.
Wie lange kann ich mit einem Geschäftsvisum in Frankreich bleiben?
Die längste Aufenthaltsdauer in Frankreich beträgt drei Monate während sechs Monaten. Bitte beachten Sie, dass es von der französischen Botschaft abhängt, die Ihr Visum bearbeitet, wie lange Sie in Frankreich bleiben dürfen;
Die Aufenthaltsdauer kann von zwei Tagen bis zu drei Monaten und jedem anderen Zeitraum dazwischen reichen. Sie können auch ein Visum für die einmalige oder mehrfache Einreise erhalten, mit dem Sie mehr als einmal innerhalb der zulässigen Aufenthaltsdauer nach Frankreich zurückkehren können.
All diese Informationen finden Sie auf Ihrer Visummarke.Hier erfahren Sie wie Sie die Visummarke lesen können!
Nützliche Ressourcen
- Economie.gouv.fr - die Website des Wirtschaftsministeriums mit Informationen zur Unterstützung von Unternehmen
- Die Industrie- und Handelskammer (CCI) - bietet Orientierungshilfen für die Gründung eines Unternehmens als Ausländer in Frankreich und die Gründung eines ausländischen Unternehmens in Frankreich
- La French Tech - die offizielle Website der Startup-Szene in Frankreich
- Formalités Entreprises - ein Service aus einer Hand für die Gründung, Änderung und Schließung eines Unternehmens in Frankreich
- Nationales Institut für Gewerbliches Eigentum (INPI) - ein Online-Leitfaden für die Gestaltung Ihres Firmennamens, Ihrer Marke, Ihres Logos und den Schutz Ihres geistigen Eigentums
- Les-aides.fr - eine Plattform der Industrie- und Handelskammer mit einer Liste von Unternehmensbeihilfen, Krediten, Unterstützungsstrukturen für Unternehmen sowie einem Kalender mit relevanten Veranstaltungen und Kontakten
Das französische Arbeitsrecht schützt Sie als Arbeitnehmer.
In der Regel benötigen Sie einen Arbeitsvertrag, der auf Wunsch in Ihre Sprache übersetzt werden kann, sowie eine Lohnabrechnung; Ihr Arbeitgeber muss die Sozialversicherungsbeiträge abführen. Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt 35 Stunden pro Woche (maximal 10 Stunden pro Tag); Überstunden sind unter den gesetzlichen Bedingungen möglich, die im Arbeitsvertrag festgelegt sein müssen. Sie haben Anspruch auf Wochen-, Jahres- und Sonderurlaub. Ihr Gehalt muss dem französischer Arbeitnehmer entsprechen, d. h. mindestens 10,57 € pro Stunde betragen, in einigen Arbeitsbereichen sogar mehr.
1. Sprachliche Voraussetzungen für die Arbeit in Frankreich
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