In Frankreich wird die Aufenthaltserlaubnis als "titre de séjour" oder "carte de séjour" bezeichnet. Es handelt sich dabei um ein Dokument, das Bürgern aus Nicht-EU-Ländern (EU) erlaubt, sich für eine bestimmte Zeit legal in Frankreich aufzuhalten.
BITTE BEACHTEN, wenn Sie ein
Europäer oder
Algerier sind, gelten für Sie andere Regeln.
Was ist der Zweck und die Gültigkeit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis?
Ein befristeter Aufenthaltstitel wird zu verschiedenen Zwecken ausgestellt, z. B. für Arbeit, Studium, Familienzusammenführung oder medizinische Behandlung. Die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis hängt von der jeweiligen Situation ab und kann von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren reichen.
Es gibt zwei Arten von Carte de séjour - die Carte de séjour temporaire, die ein Jahr lang gültig ist, oder die Carte de séjour pluriannuelle, die in der Regel vier Jahre lang gültig ist.
Welche Arten von befristeten Aufenthaltstiteln gibt es?
Insbesondere in Frankreich gibt es verschiedene Arten von befristeten Aufenthaltsgenehmigungen:
- "Carte de Séjour Étudiant" (Aufenthaltsgenehmigung für Studenten): Für Studenten, die an einer Hochschuleinrichtung in Frankreich studieren.
- "Carte de Séjour Salarié" (befristete Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer): Für ausländische Arbeitnehmer, die ein Stellenangebot in Frankreich haben;
- "Carte de Séjour Vie Privée et Familiale" (Aufenthaltserlaubnis für Privat- und Familienleben): Für Familienangehörige von französischen Staatsbürgern oder Ausländern mit Wohnsitz in Frankreich.
- "Carte de Séjour Passeport Talent" (Befristete Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage eines Talentpasses): Für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten oder Talenten in bestimmten Bereichen, wie Forschung, Kunst oder Unternehmertum.
Bewerbungsprozess
Um eine Aufenthaltsgenehmigung in Frankreich zu erhalten, müssen Nicht-EU-Bürger:
1. Bestimmen Sie je nach Zweck Ihres Aufenthalts in Frankreich die entsprechende Kategorie der Aufenthaltsgenehmigung. Für jede Kategorie gibt es bestimmte Kriterien. Vergewissern Sie sich daher, dass Sie die Anforderungen erfüllen, bevor Sie fortfahren.
2. Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen, um Ihren Antrag zu untermauern. Dazu gehören ein gültiger Reisepass, ein Wohnsitznachweis, ein Nachweis über finanzielle Mittel, Arbeitsverträge, Immatrikulationsbescheinigungen von Bildungseinrichtungen, Nachweise über familiäre Bindungen oder andere relevante Dokumente, die sich auf Ihre Situation beziehen.
3. Reichen Sie Ihren Antrag bei dem nächstgelegenen französischen Konsulat oder der Botschaft in Ihrem Land oder über das Online-Portal der französischen Verwaltung ein, je nach den spezifischen Anforderungen und Anweisungen der Behörden. Bezahlen Sie die anfallenden Gebühren und vergewissern Sie sich, dass dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind.
4. Je nach Ihrer Staatsangehörigkeit und den spezifischen Anforderungen kann es erforderlich sein, dass Sie biometrische Daten wie Fingerabdrücke und ein Lichtbild bei einer bestimmten Visumantragsstelle oder einem Konsulat abgeben müssen.
5. Warten Sie auf die Überprüfung: Die Bearbeitungszeit für eine Aufenthaltsgenehmigung kann je nach Faktoren wie der Arbeitsbelastung der Behörden und der Komplexität Ihres Falls variieren. Es ist wichtig, in dieser Zeit geduldig zu sein und keine Reisen zu planen, bis Ihre Genehmigung genehmigt ist.
6. Teilnahme an der Anhörung (falls erforderlich): In manchen Fällen werden Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, um Ihren Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung zu prüfen. Bereiten Sie sich auf das Gespräch vor, indem Sie Ihren Antrag und die dazugehörigen Unterlagen durchsehen, und bereiten Sie sich darauf vor, alle Fragen zu Ihren Absichten, Ihrem Hintergrund und Ihren Plänen in Frankreich zu beantworten.
7. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie eine Entscheidung über Ihre Aufenthaltserlaubnis. Wenn die Entscheidung positiv ausfällt, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis, in der die Dauer und die Bedingungen Ihres Aufenthalts in Frankreich festgelegt sind.
Die Liste der für die Einreichung eines Antrags erforderlichen Unterlagen
1. Antrag. Füllen Sie das von den französischen Behörden bereitgestellte Antragsformular aus und unterschreiben Sie es. Achten Sie darauf, dass alle Abschnitte korrekt ausgefüllt sind.
2. Einen gültigen Reisepass. Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten haben und für die Dauer Ihres geplanten Aufenthalts in Frankreich gültig sein.
3. Fotos in Passgröße. Legen Sie aktuelle Fotos in Passgröße bei, die den Anforderungen der französischen Behörden entsprechen. Es können zwei bis vier Fotos erforderlich sein.
4. Nachweis des Wohnsitzes. Dies kann ein Mietvertrag, ein Einladungsschreiben des Gastlandes oder eine Bestätigung der Unterkunft in einem Studentenwohnheim sein.
5. Nachweis der finanziellen Solvenz. Dies kann ein Kontoauszug, ein Stipendienschreiben oder ein Nachweis über die finanzielle Unterstützung durch einen Sponsor sein.
Krankenkasse.
6. Dokumente für einen bestimmten Zweck. Je nach dem Zweck Ihres Aufenthalts können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Zum Beispiel:
1) Beschäftigung: Legen Sie Arbeitsverträge, Schreiben von Arbeitgebern oder Unterlagen zur Gewerbeanmeldung vor.
2) Ausbildung: Legen Sie Zulassungsbescheinigungen von Bildungseinrichtungen, Immatrikulationsbestätigungen oder Stipendienunterlagen vor.
3) Familienzusammenführung: Fügen Sie einen Nachweis der familiären Bindungen bei, z. B. eine Heiratsurkunde oder eine Geburtsurkunde, sowie Dokumente des Familienmitglieds, das den Antragsteller unterstützt.
7. Nachweis von Sprachkenntnissen (falls zutreffend). Für bestimmte Kategorien, wie z. B. Arbeits- oder Studiengenehmigungen, müssen Sie möglicherweise Ihre Französischkenntnisse nachweisen. Dazu können Ergebnisse von Sprachtests oder Zertifikate gehören.
8. Etwaige zusätzliche Nachweise. Dies können Bescheinigungen über die Straffreiheit, ärztliche Atteste oder Nachweise über Verbindungen zum Heimatland sein.
Erneuerung und Verlängerung eines befristeten Aufenthaltstitels
Aufenthaltsgenehmigungen in Frankreich werden in der Regel für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt. Um ihren Aufenthalt zu verlängern, müssen sie ihre Erlaubnis erneuern, bevor sie abläuft. Für die Verlängerung müssen Sie aktualisierte Dokumente einreichen und nachweisen, dass Sie weiterhin Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung haben.
Rechte und Leistungen
Der Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis in Frankreich bringt je nach Art der Erlaubnis bestimmte Rechte und Vorteile mit sich, wie z. B. Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und Sozialversicherung.
In Frankreich wird eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis "carte de résident" oder "carte de résident de longue durée" genannt. Es handelt sich um ein Dokument, das es Nicht-EU-Bürgern ermöglicht, auf unbestimmte Zeit in Frankreich zu leben und zu arbeiten.
Einwohner aus der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA - Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) können eine Aufenthaltskarte beantragen, sie ist jedoch nicht obligatorisch.
Algerische Staatsangehörige können keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, stattdessen bekommen sie eine Aufenthaltserlaubnis für 10 Jahre (certificate de résidence de 10s - personne de nationalité algérienne).
Zuschussfähigkeit
Um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie sich in der Regel eine bestimmte Zeit lang legal in Frankreich aufhalten, in der Regel fünf Jahre lang ununterbrochen. Während dieser Zeit müssen Sie im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sein und die Einwanderungsgesetze und -vorschriften einhalten.
Zusätzliche Anforderungen für den Daueraufenthalt in Frankreich
- Finanzielle Solvenz. Die französischen Behörden können Ihre finanzielle Stabilität und Ihre finanziellen Mittel prüfen, um sicherzustellen, dass Sie für Ihren eigenen Lebensunterhalt und den Ihrer Familienangehörigen (wenn möglich) aufkommen können, ohne auf öffentliche Unterstützung angewiesen zu sein. Dies kann durch eine Einkommensbescheinigung, einen Arbeitsvertrag oder einen anderen Nachweis der finanziellen Stabilität nachgewiesen werden.
- Integration. Die Integration in die französische Gesellschaft und die Achtung ihrer Werte und Bräuche ist ein wichtiger Aspekt des Rechts auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Dies kann den Nachweis von Kenntnissen der französischen Sprache, die Teilnahme an Integrationsprogrammen und den Nachweis der Beteiligung an der örtlichen Gemeinschaft beinhalten.
- Keine schweren Straftaten. Antragsteller auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis dürfen nicht vorbestraft sein. Schwere Straftaten oder Vorstrafen können sich negativ auf Ihr Recht auf Daueraufenthalt in Frankreich auswirken.
Das Bewerbungsverfahren
Der Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung wird bei der Präfektur (örtliche Verwaltungsbehörde) in Frankreich eingereicht. Sie müssen das erforderliche Antragsformular, die Belege und die entsprechenden Gebühren einreichen.
1. Bereiten Sie die erforderlichen Dokumente vor:
- Gültiger Reisepass und Kopien aller Seiten des Reisepasses.
- Nachweis des ständigen Wohnsitzes in Frankreich (z. B. Mietverträge, Rechnungen von Versorgungsunternehmen, Steuererklärungen).
- Nachweis der finanziellen Stabilität, z. B. Kontoauszüge oder Arbeitsverträge.
- Krankenversicherung (privat oder über das französische Gesundheitssystem).
- Heiratsurkunde oder Nachweis der Verwandtschaft, falls möglich.
- Bescheinigungen über die Sprachkenntnisse, z. B. der französische Sprachtest (falls erforderlich).
2. Gehen Sie zu Ihrer örtlichen Präfektur (Préfecture) oder der Unterpräfektur Ihres Wohnorts, um Ihren Antrag einzureichen. Bringen Sie alle erforderlichen Dokumente und Fotokopien mit, da Sie diese möglicherweise zusammen mit Ihrem Antrag einreichen müssen.
3. Beantragen Sie den Antrag, zahlen Sie die Gebühr und warten Sie auf eine Entscheidung. Die Bearbeitungszeit für einen Antrag auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung kann variieren. Es kann mehrere Monate dauern, bis eine Entscheidung über Ihren Antrag getroffen wird. Während dieser Zeit können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis, ein sogenanntes "récépissé", erhalten, mit der Sie sich in Frankreich aufhalten können, während Sie auf eine Entscheidung warten.
4. In einigen Fällen kann von den Bewerbern ein Vorstellungsgespräch bei der Präfektur verlangt werden. Ziel dieses Gesprächs ist es, Ihre Integration in die französische Gesellschaft zu beurteilen. Möglicherweise müssen Sie auch einen Sprach- und/oder Integrationstest absolvieren, um Ihre Kenntnisse der französischen Sprache und Kultur nachzuweisen.
5. Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie einen Bescheid über Ihre unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Wenn der Bescheid positiv ausfällt, können Sie Ihre "Aufenthaltskarte" bei der Präfektur abholen. Die Genehmigung ist in der Regel 10 Jahre gültig, aber es ist wichtig, dass Sie die auf Ihrer Karte angegebene Gültigkeitsdauer genau überprüfen.
Leistungen und Rechte
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Frankreich bietet eine Reihe von Vorteilen und Rechten, darunter die Möglichkeit, auf unbestimmte Zeit in Frankreich zu leben und zu arbeiten, Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und zur Gesundheitsversorgung sowie die Möglichkeit, nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer die französische Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Anspruchsberechtigung für die Staatsbürgerschaft
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis kann auch ein Schritt auf dem Weg zur Erlangung der französischen Staatsbürgerschaft sein. Nach Erhalt einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel fünf Jahre ohne Unterbrechung, können Sie die französische Staatsbürgerschaft beantragen, vorausgesetzt, Sie erfüllen zusätzliche Voraussetzungen, wie Sprachkenntnisse und Integration.
Die Aufenthaltserlaubnis "Besucher" ("carte de séjour visiteur") ist für Personen gedacht, die sich zu touristischen Zwecken, zu Familienbesuchen oder zu anderen nicht berufsbezogenen Zwecken länger als drei Monate im Land aufhalten wollen.
Mit dieser Erlaubnis können Sie sich während der auf der Karte angegebenen Gültigkeitsdauer legal in Frankreich aufhalten.
Zuschussfähigkeit
- Ein befristeter Aufenthaltstitel ist für Personen bestimmt, die nicht Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz sind.
- EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen können in der Regel ohne Aufenthaltsgenehmigung nach Frankreich einreisen und sich dort aufhalten.
Gültigkeitsdauer
Eine befristete Aufenthaltserlaubnis kann für unterschiedliche Zeiträume ausgestellt werden, je nach dem Zweck Ihres Aufenthalts. Je nach den Umständen kann sie von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren reichen. In der Regel wird die Genehmigung zunächst für höchstens ein Jahr ausgestellt, kann aber bei Bedarf verlängert werden.
Erforderliche Dokumente
- Einen gültigen Reisepass und Kopien aller Seiten des Reisepasses.
- Nachweis des Wohnsitzes in Frankreich, z. B. eine Hotelreservierung oder ein Einladungsschreiben Ihres Gastgebers, wenn Sie bei Verwandten oder Freunden untergebracht sind.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während Ihres Aufenthalts in Frankreich, z. B. ein Kontoauszug oder ein Schreiben Ihres Sponsors.
- Eine Reiseversicherung, die die medizinischen Kosten und den Rücktransport für die gesamte Dauer des Aufenthalts abdeckt.
- Nachweis von Verbindungen zu Ihrem Heimatland, z. B. durch einen Arbeitsvertrag, den Besitz von Immobilien oder familiäre Bindungen.
- Das ausgefüllte Bewerbungsformular und ein frisches Foto in Passgröße.
- Alle zusätzlichen Dokumente, die aufgrund Ihrer besonderen Umstände oder des Zwecks Ihres Besuchs erforderlich sein könnten.
Einreichung einer Bewerbung
1. Den "Besucher"-Status erhalten Sie, indem Sie beim Konsulat ein Langzeitvisum mit demselben Namen beantragen oder Ihren Status ändern, während Sie bereits in Frankreich sind.
2. Das Visum für Langzeitbesucher (VLS/TS), das vom Konsulat ausgestellt wird, gilt als Aufenthaltsgenehmigung. Nach der Einreise nach Frankreich mit diesem Visum muss sich der Ausländer innerhalb von 3 Monaten beim Amt für Einwanderung und Integration (OFII) anmelden und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Kosten
Die Kosten für die Aufenthaltserlaubnis "Besucher" betragen derzeit 269 Euro.
Fortsetzung
Während der letzten zwei Monate der Aufenthaltserlaubnis für "Besucher" muss der Ausländer bei der Präfektur einen Antrag auf Verlängerung stellen. Die Aufenthaltserlaubnis wird unter denselben Bedingungen verlängert, unter denen sie erteilt wurde.
In Frankreich ermöglicht die befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Familienzusammenführung, auch bekannt als "carte de séjour vie privée et familiale", den Nachzug von Familienangehörigen, die sich bereits legal im Land aufhalten. Diese Genehmigung wurde speziell zur Erleichterung der Familienzusammenführung entwickelt und ermöglicht es Staatsangehörigen von Nicht-EU/EWR/Schweiz, mit ihrer Familie in Frankreich zu leben und zu arbeiten. Hier finden Sie einen kurzen Überblick über das Verfahren:
Zuschussfähigkeit
Um eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung in Frankreich zu erhalten, müssen Sie im Allgemeinen bestimmte Kriterien erfüllen. Zu diesen Kriterien gehört die Heirat oder Partnerschaft mit einem französischen Staatsangehörigen oder einem ausländischen Staatsangehörigen, der eine gültige Aufenthaltserlaubnis in Frankreich besitzt.
Erforderliche Dokumente
Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag vor, die je nach Ihrer Beziehung zu einem Familienmitglied in Frankreich variieren können. In der Regel gehören zu den erforderlichen Unterlagen:
- Einen gültigen Reisepass und Kopien aller Seiten des Reisepasses.
- Nachweis der Verwandtschaft, z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder Bescheinigung der eingetragenen Partnerschaft.
- Nachweis des legalen Aufenthalts eines Familienmitglieds in Frankreich, z. B. eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein französischer Personalausweis.
- Nachweis einer Unterkunft in Frankreich, z. B. ein Mietvertrag oder ein Nachweis über das Eigentum an der Wohnung.
- Nachweis der finanziellen Stabilität, z. B. Kontoauszüge oder Arbeitsverträge.
- Krankenversicherung für Sie und die Sie begleitenden Familienangehörigen.
- Ausgefüllter Fragebogen und aktuelle Fotos in Passgröße.
- Alle zusätzlichen Dokumente, die je nach Ihren besonderen Umständen erforderlich sein können.
Einreichung einer Bewerbung
1. Wenden Sie sich an die örtliche Präfektur (Préfecture) oder Unterpräfektur in dem Gebiet, in dem Ihr Familienmitglied in Frankreich lebt, um einen Antrag zu stellen.
2. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle erforderlichen Dokumente sowie Fotokopien davon dabei haben.
3. Die Präfektur prüft Ihren Antrag und die Belege, bevor sie eine Entscheidung trifft.
4. Es kann einige Wochen bis Monate dauern, bis eine Entscheidung über Ihren Antrag getroffen wird. Während dieses Zeitraums können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis namens "récépissé" erhalten, mit der Sie sich legal in Frankreich aufhalten können, während Sie auf eine Entscheidung warten.
5. In einigen Fällen kann von den Antragstellern verlangt werden, dass sie ein Gespräch bei der Präfektur führen. Zweck dieses Gesprächs ist es, die Echtheit der Beziehung zu überprüfen und die Absicht zu beurteilen, in Frankreich als Familie zusammenzuleben.
6. Sobald Ihr Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie einen Bescheid über Ihre befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Familienzusammenführung. Wenn der Bescheid positiv ausfällt, können Sie Ihre "carte de séjour vie privée et familiale" bei einer bestimmten Stelle der Präfektur vorlegen.
Fortsetzung
Die Genehmigung ist in der Regel ein Jahr lang gültig und kann verlängert werden, wenn Sie die Anforderungen weiterhin erfüllen.
In Frankreich können Flüchtlinge und Asylbewerber eine "Carte de Séjour" beantragen, um legal im Land zu leben. Die besondere Art der Aufenthaltserlaubnis, die Flüchtlinge erhalten, ist die "Carte de Séjour pour Bénéficiaire de la Protection Internationale", was übersetzt "Aufenthaltserlaubnis für Personen mit internationalem Schutzstatus" bedeutet. Mit dieser Genehmigung wird ihr Status anerkannt und sie erhalten bestimmte Rechte und Vergünstigungen.
Gültigkeitsdauer
Ein befristeter Aufenthaltstitel für Personen mit internationalem Schutzstatus wird in der Regel für einen verlängerbaren Zeitraum ausgestellt, der von der Dauer Ihres Flüchtlingsstatus abhängt. Sie kann je nach den individuellen Umständen für ein Jahr, drei Jahre oder zehn Jahre gültig sein.
Rechte und Leistungen
Mit dem Aufenthaltstitel für Personen mit internationalem Schutzstatus sind bestimmte Rechte und Vorteile verbunden:
- Legaler Aufenthalt in Frankreich. Der Aufenthaltstitel berechtigt die Flüchtlinge, sich für den auf der Karte angegebenen Zeitraum in Frankreich aufzuhalten.
- Arbeitserlaubnis. Flüchtlinge mit dieser Erlaubnis haben das Recht, in Frankreich zu arbeiten, ohne eine zusätzliche Arbeitserlaubnis einholen zu müssen.
- Zugang zur Gesundheitsversorgung. Personen, die internationalen Schutz genießen, haben Anspruch auf das französische Gesundheitssystem und können medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.
- Soziale Unterstützung. Flüchtlinge können für verschiedene Sozialhilfeprogramme in Frage kommen, einschließlich finanzieller Unterstützung und sozialer Integrationsdienste.
- Bildung. Flüchtlingskinder haben in Frankreich das Recht auf Zugang zum öffentlichen Bildungswesen.
- Reisen. Mit einem Aufenthaltstitel für international geschützte Personen können Flüchtlinge im Allgemeinen innerhalb des Schengen-Raums reisen, ohne dass für kurzfristige Reisen ein zusätzliches Visum erforderlich ist. Es ist jedoch ratsam, sich vor der Reise über die spezifischen Bestimmungen und Reiseanforderungen für jedes Reiseziel zu informieren.
Das Verfahren zur Beantragung eines Aufenthaltstitels
1. Die Suche nach Asyl. Der erste Schritt für Flüchtlinge besteht darin, in Frankreich Asyl zu beantragen. Dazu müssen Sie beim französischen Amt für Flüchtlinge und Staatenlose (OFPRA) oder, wenn Sie bereits in Frankreich sind, beim französischen Amt für Einwanderung und Staatsangehörigkeit (OFII) einen Asylantrag stellen.
2. Erlangung des Flüchtlingsstatus. Wenn Ihr Asylantrag genehmigt wird, erhalten Sie den Flüchtlingsstatus. Das bedeutet, dass Sie nach internationalem Recht als Flüchtling anerkannt werden und das Recht haben, in Frankreich zu bleiben.
3. Sammeln Sie die erforderlichen Dokumente. Nachdem Sie den Flüchtlingsstatus erhalten haben, können Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Erforderliche Dokumente
- Einen gültigen Reisepass und Kopien aller Seiten des Reisepasses.
- Schreiben mit OFPRA- oder OFII-Entscheidung über die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus.
- Nachweis einer Adresse in Frankreich, z. B. ein Mietvertrag oder eine Stromrechnung.
- Nachweis der finanziellen Mittel für den eigenen Lebensunterhalt, z. B. Kontoauszüge oder Unterstützungsschreiben von Organisationen.
- Ausgefüllter Fragebogen und aktuelle Fotos in Passgröße.
- Alle weiteren von den Behörden festgelegten Dokumente.
4. Gehen Sie zu Ihrer örtlichen Präfektur oder Unterpräfektur, um eine Aufenthaltsgenehmigung als Flüchtling zu beantragen. Nehmen Sie alle Dokumente und Fotokopien davon mit. Die Präfektur prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
5. Die Bearbeitungszeit für einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis als Flüchtling kann variieren. Es kann mehrere Wochen oder Monate dauern, bis eine Entscheidung getroffen wird. Während dieser Zeit können Sie ein vorläufiges Dokument oder eine Bescheinigung erhalten, die Ihren Flüchtlingsstatus bestätigt und Ihnen einen legalen Aufenthalt in Frankreich ermöglicht.
6. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis, die sogenannte "carte de séjour" für Flüchtlinge. Die Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel für einen verlängerbaren Zeitraum gültig, in der Regel ein bis zehn Jahre, je nach Ihren Umständen und der Dauer Ihres Flüchtlingsstatus.
Fortsetzung
Die befristete Aufenthaltserlaubnis für Personen mit internationalem Schutzstatus muss vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden. Das Verlängerungsverfahren umfasst in der Regel die Einreichung aktualisierter Dokumente und Anträge bei der örtlichen Präfektur oder Unterpräfektur.
Nach den Bestimmungen des französischen Rechts, einschließlich des Zivilgesetzbuches, ist es möglich, die französische Staatsbürgerschaft und den französischen Pass zu erhalten:
1. Auf der Grundlage der Herkunft, wenn ein oder beide Elternteile französische Staatsbürger sind.
2. Auf der Grundlage der Geburt in Frankreich:
Ein minderjähriges Kind ausländischer Eltern, das in Frankreich geboren wurde, kann ab seinem sechzehnten Lebensjahr die französische Staatsangehörigkeit annehmen, sofern es seit seinem elften Lebensjahr mindestens fünf Jahre lang dauerhaft in Frankreich gelebt hat.
3. Auf der Grundlage der Ehe mit einem französischen Staatsbürger:
Der Anspruch auf die Staatsbürgerschaft wird nach vier Jahren Ehe erworben, sofern das Familienleben zwischen den Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht beendet ist und der französische Staatsbürger seine französische Staatsangehörigkeit behalten hat.
Die Dauer des Zusammenlebens wird auf fünf Jahre verlängert, wenn der Ausländer zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht weniger als drei Jahre nach der Eheschließung in Frankreich gelebt hat.
4. Auf der Grundlage des Dienstes in der französischen Fremdenlegion.
5. Durch Einbürgerung - in der Regel möglich nach 5 Jahren legalen Aufenthalts in Frankreich und dem Nachweis der Integration in die französische Gesellschaft.
Erforderliche Dokumente
Jede Möglichkeit, die französische Staatsbürgerschaft zu erwerben, ist erforderlich:
- Zwei vom Antragsteller datierte und unterzeichnete Kopien des Fragebogens.
- Zwei Fotografien im Format 35×45 mm.
- Original-Pässe und notariell beglaubigte und übersetzte Kopien der Pässe aller Familienmitglieder.
- Geburtsurkunde.
- Eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung in Frankreich.
- Bescheinigung über die Eheschließung oder zivile Vereinigung (falls erforderlich).
- Bescheinigungen über die Straffreiheit in den letzten zehn Jahren in jedem Land des Wohnsitzes und im Land der Staatsangehörigkeit.
- Eine Kopie des Mietvertrags oder des Eigentumsrechts an der Wohnung.
- Kopien der letzten drei Quittungen für Mietobjekte.
- Nachweis der finanziellen Stabilität, z. B. Steuererklärungen oder Kontoauszüge.
- Nachweis von Französischkenntnissen nur auf B1-Niveau.
- Bescheinigung über die Teilnahme an Integrationsprogrammen.
- Die Stempelgebühr beträgt 55 €.
- Einen frankierten Rückumschlag, wenn die Bewerbung per Post verschickt wird.
1. Erlangung der Staatsbürgerschaft aufgrund der Herkunft
Wenn ein oder beide Elternteile die französische Staatsangehörigkeit besitzen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf die französische Staatsangehörigkeit durch Abstammung ("acquisition de la nationalité française par filiation").
Anspruchsberechtigung für die Staatsbürgerschaft
- Mindestens ein Elternteil muss zum Zeitpunkt Ihrer Geburt die französische Staatsangehörigkeit besitzen.
- Der französische Vater/die französische Mutter muss von Geburt an französischer Staatsbürger sein oder die französische Staatsbürgerschaft vor Ihrer Geburt erworben haben.
- Wenn Sie vor dem 1. September 1998 geboren wurden, muss Ihr französischer Vater/ihre französische Mutter zum Zeitpunkt Ihrer Geburt mit einem Vater/einer Mutter verheiratet gewesen sein, der/die nicht die französische Staatsangehörigkeit besitzt.
Erforderliche Dokumente
- Geburtsurkunde
- Dokumente der französischen Eltern: Sie müssen Dokumente vorlegen, die belegen, dass Ihr Vater französischer Staatsbürger ist. Dies kann ein französischer Reisepass, ein französischer Personalausweis oder eine französische Einbürgerungsurkunde sein.
Einreichung einer Bewerbung
1. Wenden Sie sich an den französischen Konsulardienst oder die örtliche Präfektur in Ihrem Wohnsitzland, um sich über das spezifische Antragsverfahren zu informieren.
2. Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen, einschließlich der Geburtsurkunde Ihrer Eltern und des Nachweises der Staatsangehörigkeit, bei den zuständigen Behörden ein.
3. Die Behörden prüfen Ihren Antrag und Ihre Belege.
4. Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, erhalten Sie einen Bescheid, der den Erwerb der französischen Staatsangehörigkeit bestätigt;
2. Erlangung der Staatsbürgerschaft aufgrund der Geburt
Erwerb der französischen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Frankreich "acquisition de la nationalité française par naissance";
Geburt in Frankreich
Wenn Sie in Frankreich geboren sind, haben Sie das Recht auf die französische Staatsangehörigkeit, unabhängig von der Staatsangehörigkeit Ihrer Eltern.
In Frankreich gilt der Grundsatz der Staatsangehörigkeit durch Geburt, das so genannte "jus soli".
Kontinuierliches Leben
- Um sich für die Staatsbürgerschaft zu qualifizieren, müssen Sie sich eine bestimmte Zeit lang rechtmäßig und ununterbrochen in Frankreich aufhalten.
- In der Regel sind es fünf Jahre ununterbrochener Aufenthalt, beginnend mit dem 11. Diese Anforderung kann jedoch je nach den individuellen Umständen variieren.
Erforderliche Dokumente
- Geburtsurkunde. Sie benötigen eine Geburtsurkunde, aus der hervorgeht, dass Sie in Frankreich geboren wurden.
- Nachweis des Wohnsitzes. Legen Sie Dokumente vor, die Ihren ununterbrochenen legalen Aufenthalt in Frankreich für den erforderlichen Zeitraum belegen, z. B. eine Aufenthaltsgenehmigung, Rechnungen von Versorgungsunternehmen oder Mietverträge.
- Ausweisdokumente. Legen Sie einen gültigen Ausweis vor, z. B. einen Reisepass oder einen nationalen Personalausweis.
Einreichung einer Bewerbung
1. Wenden Sie sich an Ihre örtliche Präfektur oder Unterpräfektur, um sich über das spezifische Antragsverfahren zu informieren.
2. Legen Sie die erforderlichen Dokumente vor, einschließlich des Identitätsnachweises, des Nachweises des ständigen Wohnsitzes in Frankreich und aller anderen erforderlichen Unterlagen.
3. Die Behörden prüfen Ihren Antrag und Ihre Belege.
4. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Bescheid über Ihre französische Staatsbürgerschaft.
3. Erwerb der Staatsbürgerschaft aufgrund der Heirat mit einem französischen Staatsbürger
Erwerb der französischen Staatsangehörigkeit durch Heirat mit einem französischen Staatsbürger "acquisition de la nationalité française par mariage";
Anspruchsberechtigung für die Staatsbürgerschaft
- Sie müssen mit einem französischen Staatsbürger verheiratet sein. Die Ehe muss in Frankreich rechtlich anerkannt sein und eine bestimmte Zeit lang bestehen.
- In der Regel müssen Sie seit mindestens vier Jahren verheiratet sein, wenn Sie in Frankreich leben, oder seit mindestens fünf Jahren, wenn Sie außerhalb Frankreichs leben.
Kontinuierliches Leben
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Frankreich haben, müssen Sie während der Dauer Ihrer Ehe ununterbrochen in Frankreich gelebt haben, bevor Sie die Staatsbürgerschaft beantragen.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb Frankreichs haben, müssen Sie eine mindestens zweijährige ununterbrochene Ehe mit einem französischen Staatsbürger führen.
Erforderliche Dokumente
- Heiratsurkunde. Sie müssen eine gültige, von einer zuständigen Behörde ausgestellte Heiratsurkunde vorlegen.
- Nachweis des ununterbrochenen Aufenthalts. Legen Sie einen Nachweis über Ihren ununterbrochenen rechtmäßigen Wohnsitz in Frankreich während der Ehe oder ggf. über Ihre ununterbrochene Ehe mit einem französischen Staatsangehörigen vor, während Sie außerhalb Frankreichs leben.
- Ausweisdokumente. Legen Sie einen gültigen Ausweis vor, z. B. einen Reisepass oder einen nationalen Personalausweis.
- Sprachkenntnisse. Nachweis von Französischkenntnissen, z. B. durch Ergebnisse eines Sprachtests oder Diplome.
- Weitere Nachweise. Es können zusätzliche Dokumente verlangt werden, wie z. B. der Nachweis der finanziellen Stabilität, der Integration in die französische Gesellschaft und des guten Leumunds.
Einreichung einer Bewerbung
1. Wenden Sie sich an Ihre örtliche Präfektur oder Unterpräfektur in Frankreich oder an den französischen Konsulardienst, wenn Sie außerhalb Frankreichs leben, um sich über das spezifische Antragsverfahren zu erkundigen.
2. Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen und Antragsformulare gemäß den Anweisungen der Behörden ein.
3. Die Behörden prüfen Ihren Antrag und Ihre Belege.
4. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Bescheid über Ihre französische Staatsbürgerschaft.
4. Erwerb der Staatsbürgerschaft aufgrund des Dienstes in der französischen Fremdenlegion
Der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch den Dienst in der französischen Fremdenlegion ist ein einzigartiger Weg für Ausländer, die der Armee beitreten und die französische Staatsbürgerschaft erwerben möchten. Die französische Fremdenlegion ist eine Einheit der französischen Armee, die Menschen aus der ganzen Welt rekrutiert, unabhängig von ihrer Nationalität oder Herkunft.
Die Legion bietet die Möglichkeit, in der Armee zu dienen und gleichzeitig die französische Staatsbürgerschaft zu erlangen.
Das Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft durch den Dienst in der Fremdenlegion
1. Einberufung. Um diesen Weg einzuschlagen, müssen sich interessierte Kandidaten bei der französischen Fremdenlegion einschreiben. Die Legion nimmt Rekruten aus verschiedenen Ländern auf, und das Aufnahmeverfahren findet in der Regel in einem der Rekrutierungszentren in Frankreich oder in französischen Botschaften im Ausland statt. Zu den Zulassungsvoraussetzungen gehören unter anderem Altersbeschränkungen, körperliche Fitness und Zuverlässigkeitsüberprüfungen.
2. Grundausbildung. Nach erfolgreicher Rekrutierung durchlaufen die Rekruten eine strenge Grundausbildung, die sich auf körperliche Fitness, Kampffähigkeiten und Disziplin konzentriert. Die Grundausbildung ist körperlich und psychologisch anspruchsvoll und soll die Belastbarkeit und Entschlossenheit der Kandidaten testen. Während dieser Zeit beginnen die Rekruten mit ihrer Integration in die französische Armee und Gesellschaft.
3. Der Dienst in der Legion. Nach der Grundausbildung werden die Rekruten einer der operativen Einheiten der Legion zugeteilt. Die Legion führt ein breites Spektrum von Missionen durch, darunter friedenserhaltende Maßnahmen, Terrorismusbekämpfung und militärische Unterstützungseinsätze in der ganzen Welt. Die Legionäre dienen an der Seite französischer Soldaten und nehmen an verschiedenen Operationen teil, wobei sie wertvolle militärische Erfahrungen sammeln.
4. Dauer des Dienstes. Die Mindestdienstzeit in der Legion, die erforderlich ist, um sich für die Staatsbürgerschaft zu qualifizieren, beträgt normalerweise fünf Jahre. Während dieses Zeitraums wird von den Legionären erwartet, dass sie Loyalität, Hingabe und Dienstbereitschaft zeigen. Die Legion hat den Ruf, eine Organisation mit strenger Disziplin und einem anspruchsvollen Lebensstil zu sein, der ein starkes Gefühl der Kameradschaft unter ihren Mitgliedern begünstigt.
5. Integration und Spracherwerb. Während ihres Dienstes in der Legion werden die Rekruten dazu angehalten, die französische Sprache zu erlernen und sich mit der französischen Kultur und den Bräuchen vertraut zu machen. Sprachkenntnisse sind für eine effektive Kommunikation in der Armee und für die Integration in die französische Gesellschaft notwendig. Die Legion organisiert Sprachkurse, um den Rekruten zu helfen, ihre französischen Sprachkenntnisse zu verbessern.
6. Antrag auf Einbürgerung. Nach Ableistung der erforderlichen Dienstzeit und ausreichendem Engagement können Legionäre die französische Staatsbürgerschaft beantragen. Die Legion unterstützt den Einbürgerungsprozess, indem sie den französischen Behörden im Namen der Antragsteller Unterlagen und Empfehlungen vorlegt. Die Entscheidung über die Verleihung der Staatsbürgerschaft liegt letztlich bei der französischen Regierung, die den Werdegang, das Verhalten und die allgemeine Integration des Antragstellers in die französische Gesellschaft bewertet.
5. Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Die französische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung ist ein Verfahren zur Erlangung der französischen Staatsangehörigkeit für Personen, die nicht in Frankreich ansässig sind, aber eine bestimmte Zeit in Frankreich gelebt haben. Es gibt eine Reihe von Zulassungskriterien und bestimmte Anforderungen, die Bewerber erfüllen müssen, um gültige Kandidaten für die französische Staatsbürgerschaft zu werden;
Anforderungen:
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
- Seit mindestens fünf Jahren in Frankreich leben
- Sie haben eine gültige Aufenthaltsgenehmigung
- über ausreichende Kenntnisse der französischen Sprache (B1) und Kultur verfügen
- Sie dürfen nicht vorbestraft sein und es darf nicht gegen Sie ermittelt werden.
Erforderliche Dokumente
- Personalausweis (Reisepass)
- Nachweis des Wohnsitzes in Frankreich (z. B. Rechnungen von Versorgungsunternehmen, Mietvertrag)
- Zertifikat über die Beherrschung der französischen Sprache
- Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Vorstrafen aus dem Wohnsitzland und Frankreich
- Nachweis der Integration in die französische Gesellschaft (z. B. Arbeitsvertrag, Freiwilligenarbeit, gesellschaftliches Engagement)
- Steuererklärungen und Dokumente zur finanziellen Stabilität
- Heirats- und Geburtsurkunden, falls erforderlich.
Einreichung einer Bewerbung
1. Wenden Sie sich an die Präfektur oder Unterpräfektur Ihres Wohnorts in Frankreich, um ein Formular für den Einbürgerungsantrag zu erhalten.
2. Füllen Sie das Formular wahrheitsgemäß und vollständig aus.
3. Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen und reichen Sie sie zusammen mit dem Antrag bei den zuständigen Behörden ein. Bewahren Sie Kopien aller Unterlagen für spätere Zwecke auf.
4. Die Behörden prüfen Ihren Antrag auf Förderfähigkeit und die dazugehörigen Unterlagen (u. a. Interviews, Sprachtests, Überprüfung des Hintergrunds sowie Überprüfung der Integration und des Wohnsitzes).
5. Nach Abschluss der Bearbeitung und Prüfung erhalten Sie eine Entscheidung über Ihren Einbürgerungsantrag.
Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie eine Einladung zu einer Einbürgerungsfeier.
6. Nehmen Sie an einer Einbürgerungsfeier (la cérémonie de remise de la nationalité) teil, bei der Sie den Treueeid auf Frankreich ablegen und offiziell französischer Staatsbürger werden.
7. Nach der Zeremonie erhalten Sie eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung (certificat de nationalité française), die Ihre französische Staatsangehörigkeit bestätigt.
Wenn Sie planen, nach Frankreich einzuwandern, finden Sie hier einige Tipps und Ratschläge:
1. Verstehen der Einwanderungskategorien. Frankreich bietet verschiedene Einwanderungskategorien an, die jeweils eigene Anforderungen und Verfahren beinhalten. Machen Sie sich mit den verschiedenen Möglichkeiten vertraut, wie Familienzusammenführung, Arbeitsvisum, Studentenvisum und Asyl/Flüchtlingsstatus. Finden Sie heraus, welche Kategorie auf Ihre Situation zutrifft, und informieren Sie sich über die spezifischen Anforderungen und das Antragsverfahren.
2. Studieren und planen Sie. Studieren Sie sorgfältig die französische Einwanderungspolitik, Gesetze und Vorschriften. Informieren Sie sich über die Bedingungen für die Einreise, den Aufenthalt und eventuelle Quoten oder Beschränkungen, die gelten können. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle Schritte des Einwanderungsverfahrens genau verstehen.
3. Sprachkenntnisse. Französisch ist die offizielle Sprache Frankreichs. Gute Französischkenntnisse werden Ihre Integration in die französische Gesellschaft erheblich verbessern und Ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz erhöhen. Ziehen Sie in Erwägung, vor Ihrer Ankunft einen Französischkurs zu belegen, oder nutzen Sie die Möglichkeiten zum Erlernen der Sprache, sobald Sie in Frankreich sind.
4. Beschäftigungsmöglichkeiten. Wenn Sie planen, zum Zweck der Beschäftigung einzuwandern, sollten Sie sich über den Arbeitsmarkt in Ihrem Studienfach informieren. Machen Sie sich mit den Qualifikationen, Fähigkeiten und Erfahrungen vertraut, die gefragt sind. Auch das Knüpfen von Netzwerken und beruflichen Kontakten in Ihrer Branche kann bei der Arbeitssuche hilfreich sein.
5. Finanzielle Vorbereitung. Der Umzug in ein neues Land erfordert finanzielle Stabilität. Vergewissern Sie sich zu Beginn des Einwanderungsverfahrens, dass Sie über genügend Geld verfügen, um Ihren Lebensunterhalt, Ihre Unterkunft, medizinische Versorgung und andere Ausgaben zu decken. Für einige Einwanderungskategorien müssen Sie nachweisen, dass Sie oder Ihre Familienangehörigen über finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
6. Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten. Wenn Sie im Rahmen Ihres Einwanderungsantrags Dokumente einreichen müssen, vergewissern Sie sich, dass diese ordnungsgemäß beglaubigt und ggf. ins Französische übersetzt sind. Die französischen Behörden können offizielle Übersetzungen von Dokumenten wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, akademischen Zeugnissen und beruflichen Qualifikationen verlangen.
7. Integration und kulturelle Anpassung. Wenn Sie sich mit der französischen Kultur, den Sitten und dem Lebensstil vertraut machen, wird Ihre Integration in die Gesellschaft erleichtert. Lernen Sie die lokalen Bräuche, Umgangsformen und sozialen Normen kennen. Schließen Sie sich Gemeinschaftsorganisationen oder Sprachaustauschprogrammen an, um Einheimische und andere Expatriates zu treffen.
8. Gesundheitsversorgung und Versicherung. Machen Sie sich mit dem französischen Gesundheitssystem vertraut und vergewissern Sie sich, dass Sie angemessen krankenversichert sind. Wenn Sie selbständig sind, sind Sie in der Regel über das französische öffentliche Gesundheitssystem versichert. Wenn Sie jedoch selbständig sind oder keinen Anspruch auf eine staatliche Versicherung haben, sollten Sie eine private Krankenversicherung in Betracht ziehen.