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RechtsverkehrAnerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft
jaErwerb der Staatsbürgerschaft
in 5 JahrenCovid
Es gibt keine COVID-BeschränkungenInsurance policy
Versicherungspolice empfohlenBefristete Aufenthaltserlaubnis
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis
Aufenthaltstitel "Besucher"
Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung
Aufenthaltstitel auf der Grundlage des Flüchtlingsstatus
Erlangung der französischen Staatsbürgerschaft
Tipps und Tricks zur Einwanderung
- "Carte de Séjour Étudiant" (Aufenthaltsgenehmigung für Studenten): Für Studenten, die an einer Hochschuleinrichtung in Frankreich studieren.
- "Carte de Séjour Salarié" (befristete Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer): Für ausländische Arbeitnehmer, die ein Stellenangebot in Frankreich haben;
- "Carte de Séjour Vie Privée et Familiale" (Aufenthaltserlaubnis für Privat- und Familienleben): Für Familienangehörige von französischen Staatsbürgern oder Ausländern mit Wohnsitz in Frankreich.
- "Carte de Séjour Passeport Talent" (Befristete Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage eines Talentpasses): Für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten oder Talenten in bestimmten Bereichen, wie Forschung, Kunst oder Unternehmertum.
Die Liste der für die Einreichung eines Antrags erforderlichen Unterlagen
1. Antrag. Füllen Sie das von den französischen Behörden bereitgestellte Antragsformular aus und unterschreiben Sie es. Achten Sie darauf, dass alle Abschnitte korrekt ausgefüllt sind.
1) Beschäftigung: Legen Sie Arbeitsverträge, Schreiben von Arbeitgebern oder Unterlagen zur Gewerbeanmeldung vor.
2) Ausbildung: Legen Sie Zulassungsbescheinigungen von Bildungseinrichtungen, Immatrikulationsbestätigungen oder Stipendienunterlagen vor.
3) Familienzusammenführung: Fügen Sie einen Nachweis der familiären Bindungen bei, z. B. eine Heiratsurkunde oder eine Geburtsurkunde, sowie Dokumente des Familienmitglieds, das den Antragsteller unterstützt.
- Finanzielle Solvenz. Die französischen Behörden können Ihre finanzielle Stabilität und Ihre finanziellen Mittel prüfen, um sicherzustellen, dass Sie für Ihren eigenen Lebensunterhalt und den Ihrer Familienangehörigen (wenn möglich) aufkommen können, ohne auf öffentliche Unterstützung angewiesen zu sein. Dies kann durch eine Einkommensbescheinigung, einen Arbeitsvertrag oder einen anderen Nachweis der finanziellen Stabilität nachgewiesen werden.
- Integration. Die Integration in die französische Gesellschaft und die Achtung ihrer Werte und Bräuche ist ein wichtiger Aspekt des Rechts auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Dies kann den Nachweis von Kenntnissen der französischen Sprache, die Teilnahme an Integrationsprogrammen und den Nachweis der Beteiligung an der örtlichen Gemeinschaft beinhalten.
- Keine schweren Straftaten. Antragsteller auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis dürfen nicht vorbestraft sein. Schwere Straftaten oder Vorstrafen können sich negativ auf Ihr Recht auf Daueraufenthalt in Frankreich auswirken.
- Gültiger Reisepass und Kopien aller Seiten des Reisepasses.
- Nachweis des ständigen Wohnsitzes in Frankreich (z. B. Mietverträge, Rechnungen von Versorgungsunternehmen, Steuererklärungen).
- Nachweis der finanziellen Stabilität, z. B. Kontoauszüge oder Arbeitsverträge.
- Krankenversicherung (privat oder über das französische Gesundheitssystem).
- Heiratsurkunde oder Nachweis der Verwandtschaft, falls möglich.
- Bescheinigungen über die Sprachkenntnisse, z. B. der französische Sprachtest (falls erforderlich).
- Ein befristeter Aufenthaltstitel ist für Personen bestimmt, die nicht Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz sind.
- EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen können in der Regel ohne Aufenthaltsgenehmigung nach Frankreich einreisen und sich dort aufhalten.
- Einen gültigen Reisepass und Kopien aller Seiten des Reisepasses.
- Nachweis des Wohnsitzes in Frankreich, z. B. eine Hotelreservierung oder ein Einladungsschreiben Ihres Gastgebers, wenn Sie bei Verwandten oder Freunden untergebracht sind.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während Ihres Aufenthalts in Frankreich, z. B. ein Kontoauszug oder ein Schreiben Ihres Sponsors.
- Eine Reiseversicherung, die die medizinischen Kosten und den Rücktransport für die gesamte Dauer des Aufenthalts abdeckt.
- Nachweis von Verbindungen zu Ihrem Heimatland, z. B. durch einen Arbeitsvertrag, den Besitz von Immobilien oder familiäre Bindungen.
- Das ausgefüllte Bewerbungsformular und ein frisches Foto in Passgröße.
- Alle zusätzlichen Dokumente, die aufgrund Ihrer besonderen Umstände oder des Zwecks Ihres Besuchs erforderlich sein könnten.
- Einen gültigen Reisepass und Kopien aller Seiten des Reisepasses.
- Nachweis der Verwandtschaft, z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder Bescheinigung der eingetragenen Partnerschaft.
- Nachweis des legalen Aufenthalts eines Familienmitglieds in Frankreich, z. B. eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein französischer Personalausweis.
- Nachweis einer Unterkunft in Frankreich, z. B. ein Mietvertrag oder ein Nachweis über das Eigentum an der Wohnung.
- Nachweis der finanziellen Stabilität, z. B. Kontoauszüge oder Arbeitsverträge.
- Krankenversicherung für Sie und die Sie begleitenden Familienangehörigen.
- Ausgefüllter Fragebogen und aktuelle Fotos in Passgröße.
- Alle zusätzlichen Dokumente, die je nach Ihren besonderen Umständen erforderlich sein können.
In Frankreich können Flüchtlinge und Asylbewerber eine "Carte de Séjour" beantragen, um legal im Land zu leben. Die besondere Art der Aufenthaltserlaubnis, die Flüchtlinge erhalten, ist die "Carte de Séjour pour Bénéficiaire de la Protection Internationale", was übersetzt "Aufenthaltserlaubnis für Personen mit internationalem Schutzstatus" bedeutet. Mit dieser Genehmigung wird ihr Status anerkannt und sie erhalten bestimmte Rechte und Vergünstigungen.
Gültigkeitsdauer
Ein befristeter Aufenthaltstitel für Personen mit internationalem Schutzstatus wird in der Regel für einen verlängerbaren Zeitraum ausgestellt, der von der Dauer Ihres Flüchtlingsstatus abhängt. Sie kann je nach den individuellen Umständen für ein Jahr, drei Jahre oder zehn Jahre gültig sein.
Rechte und Leistungen
Mit dem Aufenthaltstitel für Personen mit internationalem Schutzstatus sind bestimmte Rechte und Vorteile verbunden:
- Legaler Aufenthalt in Frankreich. Der Aufenthaltstitel berechtigt die Flüchtlinge, sich für den auf der Karte angegebenen Zeitraum in Frankreich aufzuhalten.
- Arbeitserlaubnis. Flüchtlinge mit dieser Erlaubnis haben das Recht, in Frankreich zu arbeiten, ohne eine zusätzliche Arbeitserlaubnis einholen zu müssen.
- Zugang zur Gesundheitsversorgung. Personen, die internationalen Schutz genießen, haben Anspruch auf das französische Gesundheitssystem und können medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.
- Soziale Unterstützung. Flüchtlinge können für verschiedene Sozialhilfeprogramme in Frage kommen, einschließlich finanzieller Unterstützung und sozialer Integrationsdienste.
- Bildung. Flüchtlingskinder haben in Frankreich das Recht auf Zugang zum öffentlichen Bildungswesen.
- Reisen. Mit einem Aufenthaltstitel für international geschützte Personen können Flüchtlinge im Allgemeinen innerhalb des Schengen-Raums reisen, ohne dass für kurzfristige Reisen ein zusätzliches Visum erforderlich ist. Es ist jedoch ratsam, sich vor der Reise über die spezifischen Bestimmungen und Reiseanforderungen für jedes Reiseziel zu informieren.
Das Verfahren zur Beantragung eines Aufenthaltstitels
1. Die Suche nach Asyl. Der erste Schritt für Flüchtlinge besteht darin, in Frankreich Asyl zu beantragen. Dazu müssen Sie beim französischen Amt für Flüchtlinge und Staatenlose (OFPRA) oder, wenn Sie bereits in Frankreich sind, beim französischen Amt für Einwanderung und Staatsangehörigkeit (OFII) einen Asylantrag stellen.
2. Erlangung des Flüchtlingsstatus. Wenn Ihr Asylantrag genehmigt wird, erhalten Sie den Flüchtlingsstatus. Das bedeutet, dass Sie nach internationalem Recht als Flüchtling anerkannt werden und das Recht haben, in Frankreich zu bleiben.
3. Sammeln Sie die erforderlichen Dokumente. Nachdem Sie den Flüchtlingsstatus erhalten haben, können Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Erforderliche Dokumente
- Einen gültigen Reisepass und Kopien aller Seiten des Reisepasses.
- Schreiben mit OFPRA- oder OFII-Entscheidung über die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus.
- Nachweis einer Adresse in Frankreich, z. B. ein Mietvertrag oder eine Stromrechnung.
- Nachweis der finanziellen Mittel für den eigenen Lebensunterhalt, z. B. Kontoauszüge oder Unterstützungsschreiben von Organisationen.
- Ausgefüllter Fragebogen und aktuelle Fotos in Passgröße.
- Alle weiteren von den Behörden festgelegten Dokumente.
4. Gehen Sie zu Ihrer örtlichen Präfektur oder Unterpräfektur, um eine Aufenthaltsgenehmigung als Flüchtling zu beantragen. Nehmen Sie alle Dokumente und Fotokopien davon mit. Die Präfektur prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
5. Die Bearbeitungszeit für einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis als Flüchtling kann variieren. Es kann mehrere Wochen oder Monate dauern, bis eine Entscheidung getroffen wird. Während dieser Zeit können Sie ein vorläufiges Dokument oder eine Bescheinigung erhalten, die Ihren Flüchtlingsstatus bestätigt und Ihnen einen legalen Aufenthalt in Frankreich ermöglicht.
6. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis, die sogenannte "carte de séjour" für Flüchtlinge. Die Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel für einen verlängerbaren Zeitraum gültig, in der Regel ein bis zehn Jahre, je nach Ihren Umständen und der Dauer Ihres Flüchtlingsstatus.
Fortsetzung
Die befristete Aufenthaltserlaubnis für Personen mit internationalem Schutzstatus muss vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden. Das Verlängerungsverfahren umfasst in der Regel die Einreichung aktualisierter Dokumente und Anträge bei der örtlichen Präfektur oder Unterpräfektur.
Jede Möglichkeit, die französische Staatsbürgerschaft zu erwerben, ist erforderlich:
- Zwei vom Antragsteller datierte und unterzeichnete Kopien des Fragebogens.
- Zwei Fotografien im Format 35×45 mm.
- Original-Pässe und notariell beglaubigte und übersetzte Kopien der Pässe aller Familienmitglieder.
- Geburtsurkunde.
- Eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung in Frankreich.
- Bescheinigung über die Eheschließung oder zivile Vereinigung (falls erforderlich).
- Bescheinigungen über die Straffreiheit in den letzten zehn Jahren in jedem Land des Wohnsitzes und im Land der Staatsangehörigkeit.
- Eine Kopie des Mietvertrags oder des Eigentumsrechts an der Wohnung.
- Kopien der letzten drei Quittungen für Mietobjekte.
- Nachweis der finanziellen Stabilität, z. B. Steuererklärungen oder Kontoauszüge.
- Nachweis von Französischkenntnissen nur auf B1-Niveau.
- Bescheinigung über die Teilnahme an Integrationsprogrammen.
- Die Stempelgebühr beträgt 55 €.
- Einen frankierten Rückumschlag, wenn die Bewerbung per Post verschickt wird.
- Mindestens ein Elternteil muss zum Zeitpunkt Ihrer Geburt die französische Staatsangehörigkeit besitzen.
- Der französische Vater/die französische Mutter muss von Geburt an französischer Staatsbürger sein oder die französische Staatsbürgerschaft vor Ihrer Geburt erworben haben.
- Wenn Sie vor dem 1. September 1998 geboren wurden, muss Ihr französischer Vater/ihre französische Mutter zum Zeitpunkt Ihrer Geburt mit einem Vater/einer Mutter verheiratet gewesen sein, der/die nicht die französische Staatsangehörigkeit besitzt.
- Geburtsurkunde
- Dokumente der französischen Eltern: Sie müssen Dokumente vorlegen, die belegen, dass Ihr Vater französischer Staatsbürger ist. Dies kann ein französischer Reisepass, ein französischer Personalausweis oder eine französische Einbürgerungsurkunde sein.
- Um sich für die Staatsbürgerschaft zu qualifizieren, müssen Sie sich eine bestimmte Zeit lang rechtmäßig und ununterbrochen in Frankreich aufhalten.
- In der Regel sind es fünf Jahre ununterbrochener Aufenthalt, beginnend mit dem 11. Diese Anforderung kann jedoch je nach den individuellen Umständen variieren.
- Geburtsurkunde. Sie benötigen eine Geburtsurkunde, aus der hervorgeht, dass Sie in Frankreich geboren wurden.
- Nachweis des Wohnsitzes. Legen Sie Dokumente vor, die Ihren ununterbrochenen legalen Aufenthalt in Frankreich für den erforderlichen Zeitraum belegen, z. B. eine Aufenthaltsgenehmigung, Rechnungen von Versorgungsunternehmen oder Mietverträge.
- Ausweisdokumente. Legen Sie einen gültigen Ausweis vor, z. B. einen Reisepass oder einen nationalen Personalausweis.
- Sie müssen mit einem französischen Staatsbürger verheiratet sein. Die Ehe muss in Frankreich rechtlich anerkannt sein und eine bestimmte Zeit lang bestehen.
- In der Regel müssen Sie seit mindestens vier Jahren verheiratet sein, wenn Sie in Frankreich leben, oder seit mindestens fünf Jahren, wenn Sie außerhalb Frankreichs leben.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Frankreich haben, müssen Sie während der Dauer Ihrer Ehe ununterbrochen in Frankreich gelebt haben, bevor Sie die Staatsbürgerschaft beantragen.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb Frankreichs haben, müssen Sie eine mindestens zweijährige ununterbrochene Ehe mit einem französischen Staatsbürger führen.
- Heiratsurkunde. Sie müssen eine gültige, von einer zuständigen Behörde ausgestellte Heiratsurkunde vorlegen.
- Nachweis des ununterbrochenen Aufenthalts. Legen Sie einen Nachweis über Ihren ununterbrochenen rechtmäßigen Wohnsitz in Frankreich während der Ehe oder ggf. über Ihre ununterbrochene Ehe mit einem französischen Staatsangehörigen vor, während Sie außerhalb Frankreichs leben.
- Ausweisdokumente. Legen Sie einen gültigen Ausweis vor, z. B. einen Reisepass oder einen nationalen Personalausweis.
- Sprachkenntnisse. Nachweis von Französischkenntnissen, z. B. durch Ergebnisse eines Sprachtests oder Diplome.
- Weitere Nachweise. Es können zusätzliche Dokumente verlangt werden, wie z. B. der Nachweis der finanziellen Stabilität, der Integration in die französische Gesellschaft und des guten Leumunds.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein
- Seit mindestens fünf Jahren in Frankreich leben
- Sie haben eine gültige Aufenthaltsgenehmigung
- über ausreichende Kenntnisse der französischen Sprache (B1) und Kultur verfügen
- Sie dürfen nicht vorbestraft sein und es darf nicht gegen Sie ermittelt werden.
- Personalausweis (Reisepass)
- Nachweis des Wohnsitzes in Frankreich (z. B. Rechnungen von Versorgungsunternehmen, Mietvertrag)
- Zertifikat über die Beherrschung der französischen Sprache
- Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Vorstrafen aus dem Wohnsitzland und Frankreich
- Nachweis der Integration in die französische Gesellschaft (z. B. Arbeitsvertrag, Freiwilligenarbeit, gesellschaftliches Engagement)
- Steuererklärungen und Dokumente zur finanziellen Stabilität
- Heirats- und Geburtsurkunden, falls erforderlich.
Wenn Sie planen, nach Frankreich einzuwandern, finden Sie hier einige Tipps und Ratschläge:
1. Verstehen der Einwanderungskategorien. Frankreich bietet verschiedene Einwanderungskategorien an, die jeweils eigene Anforderungen und Verfahren beinhalten. Machen Sie sich mit den verschiedenen Möglichkeiten vertraut, wie Familienzusammenführung, Arbeitsvisum, Studentenvisum und Asyl/Flüchtlingsstatus. Finden Sie heraus, welche Kategorie auf Ihre Situation zutrifft, und informieren Sie sich über die spezifischen Anforderungen und das Antragsverfahren.
2. Studieren und planen Sie. Studieren Sie sorgfältig die französische Einwanderungspolitik, Gesetze und Vorschriften. Informieren Sie sich über die Bedingungen für die Einreise, den Aufenthalt und eventuelle Quoten oder Beschränkungen, die gelten können. Vergewissern Sie sich, dass Sie alle Schritte des Einwanderungsverfahrens genau verstehen.
3. Sprachkenntnisse. Französisch ist die offizielle Sprache Frankreichs. Gute Französischkenntnisse werden Ihre Integration in die französische Gesellschaft erheblich verbessern und Ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz erhöhen. Ziehen Sie in Erwägung, vor Ihrer Ankunft einen Französischkurs zu belegen, oder nutzen Sie die Möglichkeiten zum Erlernen der Sprache, sobald Sie in Frankreich sind.
4. Beschäftigungsmöglichkeiten. Wenn Sie planen, zum Zweck der Beschäftigung einzuwandern, sollten Sie sich über den Arbeitsmarkt in Ihrem Studienfach informieren. Machen Sie sich mit den Qualifikationen, Fähigkeiten und Erfahrungen vertraut, die gefragt sind. Auch das Knüpfen von Netzwerken und beruflichen Kontakten in Ihrer Branche kann bei der Arbeitssuche hilfreich sein.
5. Finanzielle Vorbereitung. Der Umzug in ein neues Land erfordert finanzielle Stabilität. Vergewissern Sie sich zu Beginn des Einwanderungsverfahrens, dass Sie über genügend Geld verfügen, um Ihren Lebensunterhalt, Ihre Unterkunft, medizinische Versorgung und andere Ausgaben zu decken. Für einige Einwanderungskategorien müssen Sie nachweisen, dass Sie oder Ihre Familienangehörigen über finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
6. Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten. Wenn Sie im Rahmen Ihres Einwanderungsantrags Dokumente einreichen müssen, vergewissern Sie sich, dass diese ordnungsgemäß beglaubigt und ggf. ins Französische übersetzt sind. Die französischen Behörden können offizielle Übersetzungen von Dokumenten wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, akademischen Zeugnissen und beruflichen Qualifikationen verlangen.
7. Integration und kulturelle Anpassung. Wenn Sie sich mit der französischen Kultur, den Sitten und dem Lebensstil vertraut machen, wird Ihre Integration in die Gesellschaft erleichtert. Lernen Sie die lokalen Bräuche, Umgangsformen und sozialen Normen kennen. Schließen Sie sich Gemeinschaftsorganisationen oder Sprachaustauschprogrammen an, um Einheimische und andere Expatriates zu treffen.
8. Gesundheitsversorgung und Versicherung. Machen Sie sich mit dem französischen Gesundheitssystem vertraut und vergewissern Sie sich, dass Sie angemessen krankenversichert sind. Wenn Sie selbständig sind, sind Sie in der Regel über das französische öffentliche Gesundheitssystem versichert. Wenn Sie jedoch selbständig sind oder keinen Anspruch auf eine staatliche Versicherung haben, sollten Sie eine private Krankenversicherung in Betracht ziehen.
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