Bürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können visafreie Reisemöglichkeiten nach Georgien nutzen und mit ihrem Personalausweis reisen.
Ausländische Staatsangehörige, die ein Visum und/oder eine Aufenthaltserlaubnis eines der unten aufgeführten Länder besitzen, können ohne Visum für 90 Kalendertage in einem Zeitraum von 180 Tagen in Georgien einreisen und sich dort aufhalten.
Liste der angegebenen Länder: https://www.geoconsul.gov.ge/en/entering-georgia
BITTE BEACHTEN! Chinesische Staatsbürger können ohne Visum und zusätzliche Dokumente einreisen und sich 30 Tage lang im Land aufhalten, wenn sie nur einen Reisepass besitzen.
Kategorien von Bürgern, die von der Beantragung eines georgischen Visums befreit sind:
- Ausländische Staatsbürger, die Inhaber von Reisedokumenten der Vereinten Nationen oder ihrer Sonderorganisationen (Laissez-Passer) sind, können ohne Visum für 1 Jahr in das Hoheitsgebiet Georgiens einreisen oder sich dort aufhalten;
- Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen aus China, Ägypten, Guyana, Indien, Sri Lanka, Nepal, Indonesien und Peru können ohne Visum in Georgien einreisen und sich dort aufhalten;
- Im Ausland lebende Landsleute, die Staatsbürger eines Landes sind, dessen Staatsbürger für die Einreise nach Georgien ein Visum benötigen, dürfen die Staatsgrenze Georgiens ohne Visum überschreiten und sich nicht länger als 30 Tage in Georgien aufhalten;
- Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis in Georgien oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis für einen Flüchtling oder eine Person mit humanitärem Status für die gesamte Gültigkeitsdauer dieser Dokumente haben;
- Besatzungsmitglieder eines internationalen Luftfahrtunternehmens, Schienen- oder Seeverkehrs und Passagiere, die einen vorübergehenden Wechsel des Beförderers oder Fahrzeugs benötigen und über ein Dokument verfügen, das das Recht zur Einreise in das Bestimmungsland bestätigt, benötigen kein Visum für die Transitbewegung in Georgien. Die Aufenthaltsdauer in Georgien sollte 10 (zehn) Tage nicht überschreiten. Passagiere dürfen den speziell für den Transit vorgesehenen Bereich am Flughafen, Bahnhof oder Seehafen nicht verlassen.
Ausländische Staatsbürger der oben nicht genannten Länder können nur dann in das Land einreisen und durch sein Hoheitsgebiet reisen, wenn sie ein Einreisevisum für Georgien haben.
Die Einreise in das Hoheitsgebiet von Abchasien und Südossetien über andere Grenzkontrollpunkte als die in Georgien, der Gemeinde Zugdid und der Gemeinde Gori sind Handlungen, die nach georgischem Recht strafbar sind. Es ist jedoch derzeit unmöglich, aus dem Hoheitsgebiet Georgiens nach Südossetien zu gelangen.
Bürger der EU, der Ukraine, der Türkei und Saudi-Arabiens können visumfrei nur mit einem Personalausweis einreisen.
Gleichzeitig müssen folgende Dokumente vorbereitet werden:
- ein gültiger biometrischer Reisepass (ausgestellt innerhalb der letzten 10 Jahre und gültig für mindestens drei Monate nach dem geplanten Abreisedatum aus dem Schengen-Raum) oder Personalausweis;
- Reise-/Krankenversicherung (optional, aber wünschenswert, falls medizinische Einrichtungen aufgesucht werden müssen).
Wie ist das Verfahren zur Ausstellung eines Visums in Georgien?
- Um ein Visum in Georgien zu erhalten, füllen Ausländer einen Visumantrag in dem durch den Rechtsakt des Außenministeriums Georgiens festgelegten Formular aus. Um ein elektronisches Visum durch das Außenministerium Georgiens auszustellen, füllen Ausländer, außer im Falle der Ausstellung eines elektronischen Einwanderungsvisums der Kategorie D für Ausländer, die sich auf gesetzlicher Grundlage in Georgien aufhalten, einen Visumantrag aus, der auf einem Sonderposten veröffentlicht wird Webseite des georgischen Außenministeriums - e-VISA PORTAL;
- Um ein Visum zu erhalten, muss eine Reise-/Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Der Ausländer legt eine Reise-/Krankenversicherung vor, sofern die für die Erlangung eines Langzeitvisums vorgelegte Reise-/Krankenversicherung für die Gültigkeitsdauer des Visums gültig ist.
Die Verfügbarkeit einer Reise-/Krankenversicherung wird beim zweiten und jedem weiteren Besuch an der Staatsgrenze Georgiens bei der Kontrolle am Kontrollpunkt überprüft.
Mit der Einreichung des Visumantragsformulars bestätigt der Antragsteller, dass er sich der Notwendigkeit bewusst ist, für zukünftige Besuche in Georgien eine Reise-/Krankenversicherung abzuschließen.
Das Fehlen einer Versicherungspolice ist ein Grund, die Erteilung eines Visums für Georgien gemäß dem Gesetz „Über die Rechtsstellung von Ausländern und Staatenlosen“ zu verweigern.
Der vollständige Text des Gesetzes ist unter https://matsne.gov.ge/en/document/view/2278806?publication=12
Welche Kategorien von Visa gibt es für die Einreise nach Georgien?
1. Visa für Georgien werden in die folgenden Kategorien unterteilt:
a) Diplomatisch (Kategorie A):
- Kategorien A1 – sind an den ersten Personen der gesetzgebenden und exekutiven Gewalt ausländischer Staaten, Mitgliedern höherer und hochrangiger Delegationen und Familienmitgliedern, die zu einem Staats-, offiziellen, Arbeits-, Freundschafts- oder inoffiziellen Besuch nach Georgien entsandt werden, gewährt. Inhaber eines A1-Visums genießen in Georgien während der Gültigkeitsdauer des Visums diplomatische Immunität;
- Kategorien A2 – sind an Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen, die in Georgien akkreditiert und ihnen gleichgestellt sind, Konsularbeamte konsularischer Institutionen und ihre Familienangehörigen gewährt; auch an Mitarbeiter von Repräsentanzen internationaler Organisationen auf dem Territorium Georgiens, denen Georgien den Diplomatenstatus verliehen hat, und ihre Familienangehörigen;
- Kategorien A3 – für diplomatische Kuriere, Personen, die mit einer besonderen diplomatischen Mission nach Georgien reisen;
- Kategorien A4 – sind an Honorarkonsuln Georgiens und ihre Familienangehörigen gewährt, wenn sie Staatsbürger eines ausländischen Staates sind;
- Kategorien A5 - sind gewährt, basierend auf den staatlichen Interessen Georgiens, Personen, die in verschiedenen Missionen nach Georgien reisen, Personen, die zu einem Geschäftsbesuch nach Georgien reisen und einen Diplomatenpass besitzen;
b) Spezial (Kategorie B):
- Kategorien B1 – sind an Mitgliedern ausländischer Delegationen gewährt, die sich zu einem Arbeitsbesuch auf dem Weg nach Georgien befinden, Personen, die einen Dienst-/Amtspass besitzen, sowie Familienangehörige dieser Personen und andere sie begleitende Begleitpersonen;
- Kategorien B2 – bereitgestellt für Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals und des Servicepersonals der diplomatischen Vertretungen des Auslands, Konsularangestellte und Servicepersonal der konsularischen Institutionen sowie deren Familienangehörige und private Hausangestellte; Mitarbeiter von Repräsentanzen internationaler und humanitärer Organisationen auf dem Territorium Georgiens und ihre Familienangehörigen; an private Hausangestellte, die Personen begleiten, die ein Diplomatenvisum der Kategorie A2 erhalten;
- Kategorien B3 – sind an Personen gewährt, die auf der Grundlage bilateraler und multilateraler internationaler Verträge Georgiens nach Georgien reisen, Mitglieder der Friedenstruppen, die auf dem Territorium Georgiens auf der Grundlage des internationalen Vertrags Georgiens stationiert sind, und andere Militärkontingente und Mitglieder von ihre Familien;
- Kategorien B4 - sind aufgrund der staatlichen Interessen Georgiens für Personen bereitgestellt , die mit verschiedenen Missionen nach Georgien reisen;
c) Gewöhnlich (Kategorie C);
- Kategorien C1 – sind Personen gewährt, die zu touristischen Zwecken nach Georgien reisen;
- Kategorien C2 – sind an Personen gewährt, die nach Georgien reisen, um Verwandte und Freunde zu besuchen, Personen eines freien Berufes;
- Kategorien C3 – sind an Personen gewährt, die zu Geschäftstreffen und Verhandlungen nach Georgien reisen, Teilnehmer an wissenschaftlichen Seminaren, Konferenzen, anderen wissenschaftlichen Forschungen, pädagogischen, kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen, Personen, die nach Georgien reisen, um journalistische Aktivitäten durchzuführen, Schiffsbesatzungen Mitglieder in den Häfen Georgiens, wenn der internationale Vertrag Georgiens keine visumfreie Bewegung von Schiffsbesatzungsmitgliedern vorsieht;
- Kategorien C4 - sind an Personen gewährt, die nach Georgien reisen, um humanitäre Hilfe zu leisten, karitative Aktivitäten in Gegenwart von Umständen durchzuführen, die Leben und Gesundheit bedrohen, Vormund oder Betreuer von georgischen Bürgern, Personen unter der Obhut und Obhut von Bürgern Georgiens, an Personen, die zur Behandlung nach Georgien reisen, Grabstätten und Verwandte besuchen, heilige Stätten besuchen und religiöse Kontakte mit einer wissenschaftlichen, sportlichen, kulturellen oder erzieherischen Mission knüpfen;
Das Georgien-Visum kann kurz- oder langfristig sein.
Kurzfristiges Visum.
Ein kurzfristiges Visum kann mit dem Recht zur einmaligen oder mehrfachen Einreise nach Georgien ausgestellt werden.
Ein kurzfristiges Visum für die mehrfache Einreise kann Ausländern ausgestellt werden, die gemäß dem in der georgischen Gesetzgebung festgelegten Verfahren Georgien im vergangenen Jahr mindestens einmal besucht haben und es Gründe für einen Antrag auf ein kurzfristiges mehrfaches Visum gibt. Einreisevisum. Die Bedingung, Georgien im Vorjahr zu besuchen, ist für die Ausstellung von Diplomaten- und Sondervisa sowie von elektronischen Kurzzeitvisa für die mehrfache Einreise auf der Grundlage des über das e-VISA-PORTAL eingereichten Visumantragsformulars nicht erforderlich.
Ein kurzfristiges Visum für die mehrfache Einreise kann für maximal fünf Jahre ausgestellt werden. Darüber hinaus darf die Gesamtdauer der Einreise und des Aufenthalts eines Ausländers in Georgien während eines Zeitraums von 180 Tagen 90 Kalendertage nicht überschreiten.
Ein Kurzzeitvisum zur einmaligen Verwendung kann für die vom Ausländer im Visumantrag angegebene Anzahl von Tagen ausgestellt werden, jedoch nicht für mehr als 30 Kalendertage.
Das Außenministerium Georgiens, diplomatische Vertretungen und konsularische Einrichtungen Georgiens im Ausland entscheiden innerhalb von 10 Kalendertagen nach Einreichung des entsprechenden Visumantrags über die Erteilung eines kurzfristigen Visums für Georgien.
Der angegebene Zeitraum kann jedoch um 30 Kalendertage verlängert werden, wenn eine weitere Überprüfung des Visumantrags erforderlich ist, oder auf 5 Werktage oder für einen kürzeren Zeitraum verkürzt werden.
Die Frist für die Erteilung eines kurzfristigen e-Visums für Georgien auf der Grundlage eines Visumantrags, der über das e-VISA-PORTAL eingereicht wurde, kann in Fällen, die durch einen Beschluss der Regierung von Georgien bestimmt werden, auch auf weniger als 5 Tage verkürzt werden, die keine Verzögerung dulden.
Langzeitvisum.
Ein Langzeitvisum kann nur mit dem Recht zur mehrfachen Einreise erteilt werden.
Das Außenministerium Georgiens, diplomatische Vertretungen und konsularische Einrichtungen Georgiens im Ausland entscheiden über die Ausstellung eines langfristigen georgischen Einwanderungsvisums der Kategorie D (außer Kategorie D5) innerhalb von 30 Kalendertagen nach Einreichung des entsprechenden Visumantrags.
Die Entscheidung über die Ausstellung eines Einwanderungsvisums der Kategorie D5 wird innerhalb von 10 Kalendertagen nach Einreichung des entsprechenden Visumantrags getroffen.
Verlängerung der Gültigkeit von Visa.
Ein Ausländer, der sich in Georgien aufhält, hat das Recht, eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von kurzfristigen georgischen Diplomaten- und Sondervisa, D3- und D5-Einwanderungsvisa zu beantragen, wenn er/sie die Bedingungen für den Erhalt des entsprechenden Visums erfüllt.
Mit der Verlängerung des D5-Einwanderungsvisums wird der Ausländer von der Pflicht zur Neubewertung des Verkehrswerts der Immobilie befreit.
Personen, die nach Georgien kommen, um an einer autorisierten Bildungseinrichtung in Georgien zu forschen, sowie Personen, die nach Georgien kommen, um im Rahmen internationaler Programme zu studieren, haben Anspruch auf Verlängerung eines D3-Einwanderungsvisums, wenn die Gründe für die Verlängerung des Visums dies ausschließen diese Personen bleiben länger als 3 Monate in Georgien.
Das Außenministerium Georgiens stellt die erforderlichen Unterlagen für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Diplomaten- und Sondervisa Georgiens zur Verfügung.
Der Empfang der für die Verlängerung des D3- und D5-Einwanderungsvisums erforderlichen Unterlagen erfolgt durch die Zivildiensthalle und die Agentur oder das Außenministerium Georgiens.
Daher ist auf gesetzlicher Ebene die Verlängerung der Visa von Ausländern nur für Visa der Kategorie D möglich.
Wenn die Aufenthaltsdauer in Georgien verlängert werden muss, sollte in diesem Fall das Verfahren zur Erlangung des Aufenthaltsrechts eingeleitet werden, indem eine der gesetzlich vorgesehenen Methoden gewählt wird.
Welche Möglichkeiten gibt es, Dokumente für ein Visum nach Georgien einzureichen?
Um ein georgisches Visum zu erhalten, kann ein Ausländer je nach Zweck der Reise Unterlagen sowohl über das elektronische Antragssystem (E-Antragssystem) als auch über das E-Visum-Portal einreichen
Das E-Visum-Portal ist der einfachste Weg, um eine Genehmigung für die Einreise und Reise in das Hoheitsgebiet Georgiens für einen kurzfristigen Aufenthalt zu erhalten.
Ein Antrag auf Erteilung eines Visums wird über das E-Visum-Portal nur an einen Ausländer gestellt, der sich im Ausland aufhält, wenn die Ausstellung eines kurzfristigen E-Visums der Kategorie C vom Ministerium verlangt wird.
Beim Ausfüllen des Visumantragsformulars über das E-Visum-Portal wird eine Nachricht an die im Visumantrag angegebene E-Mail-Adresse zur weiteren Bestätigung der E-Mail-Adresse und Zahlung der staatlichen Abgabe gesendet. Die E-Mail-Adresse wird innerhalb von 1 (einer) Stunde nach dem Absenden bestätigt, andernfalls wird der Visumantrag storniert.
Die staatliche Abgabe wird innerhalb von 5 (fünf) Stunden nach Bestätigung der an die E-Mail-Adresse erhaltenen Nachricht bezahlt.
Merkmale: Das elektronische Visum für Georgien ist nur für einen kurzfristigen Aufenthalt gedacht (bis zu 30 oder 90 Tage, je nach Land). Möchte ein Ausländer länger bleiben, als es das eVisa zulässt, sollte er wie üblich bei der georgischen Botschaft oder dem Konsulat ein Einwanderungsvisum (Kategorie D) beantragen und dann bei der Ankunft in Georgien eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Elektronisches Antragssystem – über dieses System haben Ausländer das Recht, Dokumente für jede Visumskategorie beim zuständigen Konsulat einzureichen.
Im Gegensatz zum E-Visa-Portal werden nach Einreichung eines Visumantrags über das elektronische Antragssystem Papierkopien des unterzeichneten Visumantrags und aller anderen für die Visumbearbeitung erforderlichen Dokumente bei der Visum ausstellenden Behörde eingereicht, indem sie direkt bei der Visumbehörde eingereicht werden. die , die Urkunden ausgestellt hat, oder an eine andere zur Urkundenannahme befugte Stelle; im Falle von Diplomaten- und Sondervisa - durch direkte Einreichung bei der Behörde, die das Visum ausgestellt hat, oder per Post.
Welche Dokumente werden für ein Visum nach Georgien benötigt?
Standardpaket von Dokumenten:
- Ein ausgefülltes, ausgedrucktes und unterschriebenes Online-Antragsformular für ein Visum nach Georgien;
- Ein Reisepass, der innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde und mindestens zwei leere Seiten hat. Der ausländische Reisepass muss ab dem Zeitpunkt, an dem der Reisende beabsichtigt, Georgien zu verlassen, noch mindestens drei Monate gültig sein;
- Nachweis ausreichender Zahlungsmittel für die Dauer des Aufenthalts (z. B. Kontoauszug der letzten sechs Monate, Gehaltsbestätigung des Reisenden)
- Bestätigtes Hin- und Rückflugticket;
- Reisekrankenversicherung, die den gesamten Aufenthalt abdeckt;
- Wohnsitzbestätigung in Georgien;
- Nachweis über die Zahlung der Visumgebühr für Georgien;
- Passfotos gemäß den Fotoanforderungen für ein Georgien-Visum mit folgenden Merkmalen:
Abmessungen: 5 mm Länge x 4 mm Breite
Auflösung: 300 DPI
das Foto vor einem weißen oder fast weißen Hintergrund aufgenommen wurde
das Foto darf nicht älter als sechs Monate sein und das aktuelle Aussehen widerspiegeln, ohne Brille, Kopfbedeckung (Ausnahme - religiöse Kopfbedeckung und nur wenn sie das Gesicht nicht verdecken)
das Bild muss von hoher Qualität sein - es darf keine Unter- oder Überbelichtung, Schatten oder Reflexionen geben.
Neben dem angegebenen Dokumentenpaket sind je nach Visumart weitere Dokumente erforderlich:
1. Zur Ausstellung eines Touristenvisums (Kategorie C1):
- Wohnsitznachweis in Form von: Hotelreservierung, Mietvertrag, im Falle einer Unterkunft auf Einladung - ein notariell beglaubigtes Einladungsschreiben der Person, die den Touristen eingeladen hat (ein solches Einladungsformular kann von der Website des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Georgiens);
- Reiseprogramm (bei Reisen mit einem Reisebüro oder einer organisierten Gruppe).
2. Zur Erteilung eines Geschäftsvisums (Kategorie C3):
- ein beglaubigtes Einladungsschreiben oder ein Einladungsformular des Unternehmens, das der Tourist während seines Aufenthalts in Georgien besucht oder mit dem es Geschäfte macht (ein solches Einladungsformular kann von der Website des georgischen Außenministeriums heruntergeladen werden);
- wenn möglich: Nachweis der finanziellen Förderung bzw. Bestätigung der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber;
- ein Schreiben des Arbeitgebers, das den geschäftlichen Zweck der Reise und die Beschäftigung des Reisenden bestätigt;
- ein Arbeitsvertrag, aus dem die Dauer und Art der Arbeit sowie die Höhe des Lohns hervorgehen, den der Reisende erhalten wird;
- Arbeitsqualifikationsnachweise und andere Bescheinigungen.
Ausführlichere Informationen erhalten Sie unter dem Link https://visaguide.world/europe/georgia-visa/
Dokumente für Kinder:
- Kinder müssen einen eigenen ausländischen Reisepass haben, der in jedem Alter ausgestellt wird, oder Kinder müssen im ausländischen Reisepass der Eltern eingetragen sein.
- Zur Bestätigung der Familienbande ist eine Geburtsurkunde des Kindes erforderlich.
- Wenn das Kind ohne Eltern reist (mit Dritten, Onkeln, Tanten, Großeltern, Brüdern oder Schwestern), ist eine notariell beglaubigte Erlaubnis eines Elternteils/Erziehungsberechtigten erforderlich. Wenn mindestens ein Elternteil vorhanden ist, ist keine Zustimmung erforderlich (es sei denn, der zweite Elternteil hat ein Reiseverbot ausgesprochen).
Reiseversicherung.
- Ausländer, die die Grenze Georgiens ohne Visum überqueren, müssen keine Reise-/Krankenversicherung haben, das Vorhandensein einer solchen Police ist jedoch wünschenswert, um sich im Bedarfsfall an Behandlungseinrichtungen in Georgien zu wenden;
- Ein Ausländer (der die Grenze Georgiens im Rahmen des Visumsregimes überschritten hat) muss über eine Reise-/Krankenversicherung verfügen, die für die Dauer des Aufenthalts in Georgien gültig ist und gegebenenfalls alle Kosten im Zusammenhang mit seiner Gesundheit und seinem Tod abdeckt. Die Reise-/Krankenversicherung ist in ganz Georgien gültig.
Der Ausländer legt eine Reise-/Krankenversicherung vor, sofern die für die Erlangung eines Langzeitvisums vorgelegte Reise-/Krankenversicherung für die Gültigkeitsdauer des Visums gültig ist.
Die Verfügbarkeit einer Reise-/Krankenversicherung wird beim zweiten und jedem weiteren Besuch an der Staatsgrenze Georgiens bei der Kontrolle am Kontrollpunkt überprüft. Mit der Einreichung des Visumantragsformulars bestätigt der Antragsteller, dass er sich der Notwendigkeit bewusst ist, für zukünftige Besuche in Georgien eine Reise-/Krankenversicherung abzuschließen.