Brauche ich ein Visum für Deutschland?
Afghanische Staatsangehörige und andere Nicht-EU-Bürger benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum.
Was ist ein deutsches Touristenvisum?
Ein deutsches Touristenvisum ist ein Schengen-Kurzzeitvisum für Deutschland. Es erlaubt seinem Inhaber, zu touristischen Zwecken nach Deutschland zu reisen, z. B. zur Besichtigung von Sehenswürdigkeiten und zur Erkundung des Landes. Es kann mit einer maximalen Gültigkeit von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen erteilt werden.
Deutsche Schengen-Visabestimmungen für Touristen und Besucher
Erforderliche Dokumente für die Beantragung eines Touristenvisums für Deutschland:
- Antragsformular für ein Touristenvisum für Deutschland.
- Ihr Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig sein muss.
- Zwei Fotos gemäß den Schengen-Bestimmungen.
- Nachweis des Wohnsitzes in Deutschland.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Wenn Sie Student sind, sollte Ihre Schule oder Universität Ihnen diese Bescheinigung ausstellen. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, sollte Ihr Arbeitgeber oder das Unternehmen, für das Sie arbeiten, Ihnen dieses Schreiben zukommen lassen. Wenn Sie jedoch nicht studieren und nicht arbeiten, ist diese Bescheinigung nicht erforderlich.
- Anschreiben. In diesem persönlichen Anschreiben sollten Sie erklären, warum Sie nach Deutschland kommen wollen, wie lange Sie bleiben wollen und was Sie dort zu tun gedenken.
- Ihren Führerschein und/oder eine auf Ihren Namen lautende Rechnung eines Versorgungsunternehmens. Dies dient als Nachweis des Wohnsitzes in dem Land, in dem Sie ein Visum beantragen möchten.
- Reisekrankenversicherung für Deutschland. Sie muss für den gesamten Zeitraum Ihres Besuchs gültig und für alle Schengen-Länder verfügbar sein, mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro.
- Bestätigung der Reservierung eines Hin- und Rückflugtickets (falls verfügbar). Sie sollte das gesamte Reiseprogramm und die entsprechenden Daten der geplanten Besuche enthalten.
- Reserviertes Reisepaket (falls vorhanden).
- Bestätigung ausreichender finanzieller Mittel.
- Wenn Sie ein Familienmitglied oder einen Freund in Deutschland besuchen, müssen Sie außerdem die folgenden Unterlagen einreichen:
- Eine offizielle Verpflichtungserklärung. Dieses Dokument kann beim Bundesamt für Ausländerfragen in Deutschland von einem Gastfamilienmitglied in Deutschland angefordert werden. Mit diesem Schreiben verpflichtet sich der Gastgeber, die Kosten für Ihren Lebensunterhalt während Ihres Aufenthalts zu übernehmen.
- Ausweis der gastgebenden Person (Meldekarte);
- Ein Einladungsschreiben Ihres Gastgebers. In dem Schreiben müssen der Grund für die Einladung, die Beziehung zu Ihnen, die Dauer Ihres Aufenthalts und die Wohnanschrift in Deutschland angegeben sein.
- Ein Beweis für Ihre Beziehung.
Wie beantrage ich ein Touristenvisum für Deutschland?
Um ein Touristenvisum für Deutschland zu erhalten, müssen Sie die folgenden Schritte durchlaufen:
- Füllen Sie das Antragsformular für ein Schengen-Visum für Deutschland aus;
- Sammeln Sie die erforderlichen Dokumente. Ein sehr wichtiger Teil der Beantragung eines Touristenvisums für Deutschland ist das Zusammentragen der erforderlichen Unterlagen. Anhand dieser Dokumente werden die deutschen Visumsbeamten über Ihren Antrag entscheiden.
- Vereinbaren Sie einen Termin für ein Visumsgespräch. Der Antrag auf ein deutsches Touristenvisum muss bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in dem Land, in dem Sie leben, eingereicht werden.
- Bezahlen Sie die Visumgebühr. Die Gebühr für die Beantragung eines Touristenvisums für Deutschland beträgt 90 Euro, für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren müssen Sie 45 Euro bezahlen und für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren ist es kostenlos. Je nach Ihrer Staatsangehörigkeit müssen Sie jedoch möglicherweise eine niedrigere Gebühr zahlen.
- Warten auf die Bearbeitung . Es dauert bis zu 15 Tage, bis die zuständigen Behörden den Antrag auf ein deutsches Touristenvisum bearbeiten. Diese Frist kann auf bis zu 30 Tage verlängert werden, wenn eine zusätzliche Überprüfung des Antrags erforderlich ist.
Wo sollten Sie ein Schengen-Visum für Deutschland beantragen?
In einigen Ländern hat Deutschland die Visumbeantragung an private Visumstellen ausgelagert. Wenn Sie während Ihrer Reise auch andere Schengen-Länder besuchen wollen, sollten Sie nur dann einen Antrag bei den deutschen Behörden stellen, wenn Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist. Das bedeutet:
- Sie werden mehr Tage in Deutschland verbringen als in anderen Ländern.
- Sie verbringen in jedem Land die gleiche Anzahl von Tagen, reisen aber über Deutschland in den Schengen-Raum ein.
Wann ist der beste Zeitpunkt für die Beantragung eines Touristenvisums für Deutschland?
Der beste Zeitpunkt, um ein deutsches Touristenvisum zu beantragen, ist etwa einen Monat vor dem geplanten Reisetermin nach Deutschland. Der Antrag kann jedoch frühestens sechs Monate und spätestens zwei Wochen vor Ihrer geplanten Reise gestellt werden.
Was sollte ich tun, wenn mein Visumantrag abgelehnt wird?
Wenn Ihr Antrag auf ein Touristenvisum für Deutschland abgelehnt wird, erhalten Sie eine Erklärung, wenn Sie Ihren Reisepass erhalten. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Botschaft Ihren Antrag zu Unrecht abgelehnt hat, können Sie jederzeit Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen.
Schreiben Sie dazu ein Einspruchsschreiben gegen die Ablehnung des Visums und reichen Sie es bei der Botschaft ein. In der Regel räumt Ihnen die Botschaft eine Frist ein, innerhalb derer Sie gegen die Ablehnung des Visums Widerspruch einlegen können. Wenn Sie innerhalb dieser Frist keinen Einspruch gegen die Entscheidung einlegen, können Sie dies nach Ablauf der Frist nicht mehr tun.
Wie oft kann man mit einem Schengen-Visum nach Deutschland einreisen?
Deutsche Schengen-Visa sind nach der Anzahl der Einreisen nach Deutschland und der Anzahl der Schengen-Länder, die Sie damit besuchen können, eingeteilt:
- Einfaches deutsches Schengen-Visum. Mit diesem Visum können Sie Deutschland und andere Schengen-Länder innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen für bis zu 90 Tage besuchen. Abhängig von der Anzahl der Einreisen, die Sie während der Gültigkeitsdauer Ihres Visums vornehmen können, sind dies die beiden Schengen-Visa für die einmalige Einreise nach Deutschland:
- Deutsches Schengen-Visum für die "einmalige Einreise". Sie können während der gesamten Gültigkeitsdauer des Visums nur einmal nach Deutschland einreisen und innerhalb der Schengen-Länder reisen. Sobald Sie den Schengen-Raum verlassen haben, können Sie nicht mehr mit demselben Visum dorthin zurückkehren.
- Deutsches Schengen-Visum für die "mehrfache Einreise". Wenn Sie dieses Visum erhalten, können Sie so oft in den Schengen-Raum ein- und ausreisen, wie Sie wollen, solange Sie nicht gegen die 90/180-Tage-Regel verstoßen.
- Deutsches Schengen-Visum mit begrenzter Gültigkeit (LTV). Wenn Sie ein solches Visum erhalten, bedeutet dies, dass Sie nicht durch andere Schengen-Länder reisen dürfen. Sie dürfen sich nur in Deutschland aufhalten.
Kann ich mein deutsches Schengen-Visum verlängern?
In der Regel kann ein deutsches Schengen-Visum nicht verlängert werden. Diese Regel gilt jedoch nicht für Fälle, in denen Sie Deutschland aus schwerwiegenden Gründen nicht verlassen können, nämlich:
- Höhere Gewalt. Wenn es triftige Gründe gibt, die sich Ihrer Kontrolle entziehen und Sie daran hindern, nach Hause zurückzukehren. Dazu gehören Naturkatastrophen, mangelnder Flugverkehr aufgrund schlechten Wetters usw.
- Humanitäre Gründe. Wenn Sie aufgrund eines Unfalls eines in Deutschland lebenden Familienmitglieds nicht reisen können, usw.
- Aus schwerwiegenden persönlichen Gründen. Im Falle eines unvorhergesehenen wichtigen geschäftlichen oder beruflichen Ereignisses, das nicht warten kann.
- Verspätete Einreise in den Schengen-Raum. Wenn Sie zu spät nach Deutschland einreisen und Ihr Visum noch nicht vollständig ausgeschöpft haben.
BITTE BEACHTEN: Auch in den oben genannten Fällen wird keine Verlängerung gewährt, es sei denn, Sie beantragen eine Verlängerung innerhalb von 90 Tagen nach Ihrem Aufenthalt.
Krankenkasse
Ist eine Reiseversicherung in Deutschland obligatorisch?
Wenn Sie zum Beispiel ein Schengen-Visum für Deutschland beantragen, ist eine Reiseversicherung obligatorisch. Zusammen mit Ihrem Visumantrag müssen Sie den Nachweis einer Krankenversicherung erbringen.
In der Tat muss jeder Einwohner Deutschlands (Staatsbürger oder Ausländer) eine gültige Krankenversicherung haben, da sie vom deutschen Gesundheitssystem verlangt wird.
Wenn Sie aus einem EU-/EWR-Land kommen oder von einem deutschen Visum befreit sind, müssen Sie aus den folgenden Gründen möglicherweise trotzdem eine Reiseversicherung für Deutschland abschließen:
- Bei der Einreise nach Deutschland können Sie aufgefordert werden, einen Nachweis über eine Reisekrankenversicherung vorzulegen.
- Das ist eine kluge Entscheidung, denn man weiß nicht, was auf einer Auslandsreise passieren kann. Obwohl Deutschland über ein ausgezeichnetes Gesundheitssystem verfügt, können die Preise für die medizinische Versorgung für manche Drittstaatsangehörige zu hoch sein. Wenn Sie eine Reisekrankenversicherung abschließen, können Sie die Kosten für eventuell anfallende medizinische Ausgaben erheblich senken.
Darüber hinaus deckt die Reiseversicherung nicht nur medizinische Kosten ab. Auch Reiserücktritt, Flugverspätung, Verlust von persönlichen Gegenständen usw. können in die Schengen-Reiseversicherung eingeschlossen werden.
Anforderungen an die Krankenversicherung für Reisen in Deutschland
Wie in Deutschland ansässige Personen müssen auch vorübergehende Besucher in Deutschland eine Krankenversicherung abschließen. Da Deutschland ein Schengen-Land ist, müssen Besucher eine Reisekrankenversicherung abschließen, die den Anforderungen des Schengener Abkommens entspricht.
Daher muss die deutsche Reisekrankenversicherung die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Es muss eine Mindestdeckung von 30.000 EUR pro Person bestehen.
- Sie sollte alle anderen Schengen-Länder umfassen.
- Sie sollte für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts sowie für die Durchreise gelten.
- Sie sollte alle unerwarteten medizinischen Kosten abdecken, wie z. B. medizinische Notfallversorgung und/oder Krankenhausbehandlung sowie Rücktransport.
Der Inhaber eines deutschen Transitvisums kann sich bis zu 24 Stunden in der internationalen Transitzone des Flughafens aufhalten. Das Verlassen der internationalen Transitzone des Flughafens mit diesem Visum ist streng verboten und illegal.
Benötige ich ein Transitvisum für den deutschen Flughafen?
Ob Sie ein deutsches Flughafentransitvisum benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Die Liste derjenigen, die ein deutsches Flughafenvisum benötigen, ist eigentlich recht eng.
Staatsangehörige der folgenden Länder benötigen ein Transitvisum für den deutschen Flughafen:
- Afghanistan
- Bangladesch
- Demokratische Republik Kongo
- Eritrea
- Äthiopien
- Ghana
- Indien
- Iran
- Irak
- Jordanien
- Libanon
- Klein
- Nigeria
- Pakistan
- Somalia
- Südsudan
- Sri Lanka
- Sudan
- Syrien
- Türkei
*Visuminhaber aus Australien, Israel oder Neuseeland sind von der deutschen Transitvisumpflicht befreit. Wenn Ihre Transitzeit 12 Stunden nicht überschreitet, benötigen Sie kein deutsches Transitvisum.
Beachten Sie, dass Sie ein reguläres Schengen-Visum beantragen müssen, wenn Sie sich nur an einem Flughafen im Schengen-Raum aufhalten müssen. Gehört Ihr Zielland hingegen zu den Schengen-Staaten, für die Sie ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt haben, benötigen Sie kein Transitvisum für einen deutschen Flughafen.
Erforderliche Dokumente zur Beantragung eines Transitvisums für den deutschen Flughafen
Wie bei jedem anderen Visum müssen Sie einige Dokumente vorlegen, wenn Sie ein deutsches Transitvisum beantragen.
Zusätzlich zu den erforderlichen Standarddokumenten finden Sie im Folgenden eine Liste der Dokumente, die für die Beantragung eines Transitvisums für den deutschen Flughafen erforderlich sind:
- Antragsformular für ein Transitvisum nach Deutschland . Das Formular für das Transitvisum ist dasselbe wie für das deutsche Schengen-Visum;
- Eine unterzeichnete Erklärung über die Zuverlässigkeit der Informationen.
- Bestätigung der Weiterreise:
- Bestätigtes Flugticket zum endgültigen Zielort.
- Eine Kopie eines gültigen Visums für das Bestimmungsland.
- Vollständige Reiseroute .
- Bestätigung der abgeschlossenen Reiseversicherung.
Befreiung von einem Transitvisum für den deutschen Flughafen
Wenn Sie jedoch die Staatsangehörigkeit eines der oben genannten Länder besitzen, sind Sie von der Transitvisumpflicht befreit, wenn Sie:
- Inhaber eines gültigen US-Visums.
- Inhaber eines gültigen Visums für ein Schengen-Land, Bulgarien, Kanada, Kroatien, Zypern, Irland, Japan, Rumänien oder das Vereinigte Königreich.
- Inhaber eines türkischen Dienst- oder eines offiziellen türkischen Reisepasses.
- Ein jordanischer Staatsbürger, der ein Visum für Australien, Israel oder Neuseeland besitzt und dessen Transitzeit in Deutschland 12 Stunden nicht überschreitet.
- Der Partner (verheiratet, zivilrechtlich oder gleichgeschlechtlich) oder das Kind eines EU/EWR/EFTA-Bürgers und Sie sind im Besitz einer britischen Aufenthaltskarte für EWR-Familienangehörige".
- Inhaber von Diplomatenpässen.
Für Heimtiere der Arten Hund, Katze und Frettchen gelten die folgenden Gesundheitsanforderungen:
- Jedes Tier muss mit einer eindeutigen Tätowierung oder einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
- Der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung ist in der Veterinärbescheinigung zu erbringen. Die Gültigkeit der Impfung wird auf der Grundlage der vom Hersteller bereitgestellten Informationen bestimmt. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgen. Das Haustier muss vor der Tollwutimpfung mit einem Mikrochip versehen werden.
- Die Einreise ist möglich, wenn das Tier begleitet wird. Die Begleitperson muss eine schriftliche Erklärung abgeben, dass das Tier nicht zum Zwecke des Verkaufs oder des Eigentumswechsels transportiert wird.
- Die oben genannten Einreisebedingungen müssen durch eine von einem amtlich zugelassenen Tierarzt ausgestellte Veterinärbescheinigung nachgewiesen werden. Darüber hinaus muss der Reisende Belege wie z. B. eine Impfbescheinigung mit sich führen.
Aktuelle Regelungen und weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie auf der EU-Website.
Polizei: 110
Krankenwagen und Feuerwehr: 112
Rufen Sie den ärztlichen Dienst an: 116117
Es ist erlaubt, aus Ländern außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland zu importieren:
- Tabakerzeugnisse in einer Menge von bis zu 200 Zigaretten oder 100 Zigarren (Zigarren mit einem Gewicht von bis zu 3 Gramm) oder 50 Zigarren oder 250 Gramm losen Tabaks;
- alkoholische Getränke in einer Menge von bis zu 1 Liter im Falle von Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% oder bis zu 2 Liter, wenn der Alkoholgehalt weniger als 22% beträgt, oder eine anteilige Kombination dieser Waren;
- 4 Liter Wein ohne Kohlensäure und 16 Liter Bier (Alkohol darf, ebenso wie Tabak, nur von Personen über 17 Jahren eingeführt werden);
- Medikamente in der für den persönlichen Gebrauch erforderlichen Menge - bei größeren Mengen muss der Bedarf durch medizinische Unterlagen bestätigt werden;
- Kraftstoff in der Menge eines vollen Autotanks, unabhängig von dessen Fassungsvermögen, plus 10 Liter in einem Kanister können mitgeführt werden.
Auch für die Einfuhr von Kaffee, Parfüm (50 ml) und Eau de Toilette (250 ml) gibt es Beschränkungen.
Für die Einfuhr verbotene und beschränkte Waren
Das deutsche Recht regelt die Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Waren durch spezielle sektorale Gesetze streng. Auf der Grundlage ihrer Bestimmungen verbietet das Gesetz die Einfuhr bestimmter Waren nach Deutschland:
- Waffen und Munition dürfen nur dann nach Deutschland eingeführt werden, wenn Sie eine von den zuständigen deutschen Behörden ausgestellte Erlaubnis zum Mitführen von Waffen und Munition sowie ein Dokument, das Ihren Besitz bestätigt, besitzen. Andernfalls droht dem Reisenden eine Strafe von bis zu 5, in manchen Fällen sogar bis zu 10 Jahren.
- Medikamente und Drogen dürfen nur mit einer von einem Arzt unterzeichneten Bescheinigung über die Grenze gebracht werden. Außerdem ist es verboten, gefälschte Arzneimittel oder als Dopingmittel verwendete Medikamente zu transportieren.
- Pyrotechnik: Pyrotechnik wird in Deutschland in 4 Klassen eingeteilt - von F1 bis F4. Für die Einfuhr von Pyrotechnik der Klassen F3 und F4 ist eine Genehmigung erforderlich.
- Gefährliche Hunde: Das Gesetz über das Verbot des Transports und der Einfuhr von Hunden verbietet die Einfuhr von Hunden, die als gefährlich eingestuft werden. Dabei handelt es sich um Rassen wie Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und so weiter. Ausgenommen sind Behindertenhunde, Blindenhunde, Diensthunde und so weiter.
- Rohdiamanten: Der Transport und Verkauf von Rohdiamanten ist nur mit einem Kimberley-Zertifikat erlaubt. Aber auch wenn ein solches vorhanden ist, ist der Transport nur zu Transitzwecken erlaubt.
- Bestimmte Lebensmittel: Wildpilze, Kartoffeln, Störkaviar, Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel und Futtermittel tierischen Ursprungs (Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse).
- Tiere, Pflanzen und daraus hergestellte Produkte.
- Textilwaren im Wert von mehr als 1,5 Tausend Euro oder mehr als 1 Tausend Euro, wenn sie nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
- Nachgeahmte Produkte, jedoch nur im Falle kommerzieller Aktivitäten - die Beschränkung gilt nicht für den persönlichen Gebrauch.
Beschränkungen für die Ausfuhr aus Deutschland
Bestimmte Beschränkungen können für bestimmte Warenkategorien auferlegt werden, zum Beispiel für:
- Medikamente: Die Ausfuhr von Arzneimitteln aus Deutschland ist nach deutschem Recht nicht verboten, aber wenn sie Betäubungsmittel enthalten oder anderweitig im Verkehr beschränkt sind, muss der Reisende eine von einem Arzt unterzeichnete Bescheinigung mit Angaben zur Einheit und Tagesdosis des Medikaments mit sich führen.
- Waffen und Munition: Die Ausfuhr aus Deutschland ist genehmigungspflichtig und bedarf einer Ausfuhrgenehmigung nach der EU-Verordnung Nr. 258/2012. Für Jäger und Sportschützen ist eine solche Genehmigung nicht erforderlich.
- Rohdiamanten: Wie bereits erwähnt, benötigen Sie ein Kimberly-Zertifikat, um sie auszuführen.
- Bestimmte Tier- und Pflanzenarten: Ihre Ausfuhr ist nur mit einer Genehmigung erlaubt.
- Waren aus bestimmten toten Tieren und Pflanzen: bis zu 125 Gramm Störkaviar, bis zu 4 Krokodilhäute, bis zu 3 Riesenmollusken, bis zu 4 tote Seerochen und bis zu 1 kg Kabeljau dürfen ausgeführt werden.
Zu meldende Währungsbeträge
Bei der Einreise aus einem Drittland nach Deutschland oder bei der Ausreise aus Deutschland in ein solches Land muss eine Person, die über einen Betrag von 10 Tausend Euro oder mehr verfügt, diese Mittel anmelden.
Handelt es sich um Bargeld, so ist eine schriftliche Erklärung erforderlich. Handelt es sich um ein Zahlungsmittel in Höhe dieses Betrags, so ist eine mündliche Erklärung abzugeben.
Im letzteren Fall handelt es sich um Reiseschecks, Aktien, Anleihen und andere Wertpapiere. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift zieht eine verwaltungsrechtliche Haftung nach sich, einschließlich einer Geldstrafe von bis zu 1 Mio. EUR.
Die übrigen Vorschriften für die Zollabfertigung in Deutschland finden Sie auf der Website site.