Visabestimmungen für Georgier, die nach Deutschland reisen
Georgischer-Bürger benötigen kein Schengen-Visum für die Einreise nach Deutschland, wenn der Aufenthalt zu touristischen Zwecken, Familienbesuchen oder geschäftlichen Reisen bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen dauert.
Was müssen Georgischer-Bürger bei der Einreise nach Deutschland an der Grenze vorzeigen?
Visumfreie Reisende müssen Folgendes vorweisen:
- Einen gültigen biometrischen Reisepass (mindestens 3 Monate über die Reisedauer hinaus gültig)
- Zwei freie Seiten im Reisepass
- Nachweis des Reisezwecks und ausreichender finanzieller Mittel: Reiseplan, Unterkunftsnachweis, Einladung oder Kontoauszug
- Ein bestätigtes Rück- oder Weiterflugticket
- Krankenversicherung für den gesamten Reisezeitraum mit einer Mindestdeckung von 30.000 €
Brauchen Georgier eine Reisekrankenversicherung für die Einreise nach Deutschland?
Ja, auch wenn kein Visum erforderlich ist, kann an der Grenze ein Nachweis über eine Versicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 € für die gesamte Reisedauer verlangt werden.
Wie lange dürfen Georgischer-Bürger in Deutschland bleiben?
Bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Wenn Georgier länger bleiben als erlaubt, können Geldstrafen verhängt oder ein Einreiseverbot für den Schengen-Raum ausgesprochen werden.
Dürfen Georgier während des visumfreien Aufenthalts in Deutschland arbeiten oder studieren?
Nein. Das visumfreie Reisen gilt nur für Kurzaufenthalte. Für Arbeit oder Studium ist ein nationales Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
Dürfen Georgischer-Bürger von Deutschland aus in andere Schengen-Länder reisen?
Ja. Wenn Sie sich legal in Deutschland aufhalten, können Sie sich auch im Schengen-Raum bewegen. Beachten Sie jedoch, dass die 90/180-Tage-Regel für alle Schengen-Staaten zusammen gilt.
Was müssen Georgier tun, um länger als 90 Tage in Deutschland zu bleiben?
Sie müssen ein Langzeitvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Der Antrag sollte bei der deutschen Botschaft oder der Ausländerbehörde vor Ablauf der 90 Tage gestellt werden.
Der Inhaber eines deutschen Transitvisums kann sich bis zu 24 Stunden in der internationalen Transitzone des Flughafens aufhalten. Das Verlassen der internationalen Transitzone des Flughafens mit diesem Visum ist streng verboten und illegal.
Benötige ich ein Transitvisum für den deutschen Flughafen?
Ob Sie ein deutsches Flughafentransitvisum benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Die Liste derjenigen, die ein deutsches Flughafenvisum benötigen, ist eigentlich recht eng.
Staatsangehörige der folgenden Länder benötigen ein Transitvisum für den deutschen Flughafen:
- Afghanistan
- Bangladesch
- Demokratische Republik Kongo
- Eritrea
- Äthiopien
- Ghana
- Indien
- Iran
- Irak
- Jordanien
- Libanon
- Klein
- Nigeria
- Pakistan
- Somalia
- Südsudan
- Sri Lanka
- Sudan
- Syrien
- Türkei
*Visuminhaber aus Australien, Israel oder Neuseeland sind von der deutschen Transitvisumpflicht befreit. Wenn Ihre Transitzeit 12 Stunden nicht überschreitet, benötigen Sie kein deutsches Transitvisum.
Beachten Sie, dass Sie ein reguläres Schengen-Visum beantragen müssen, wenn Sie sich nur an einem Flughafen im Schengen-Raum aufhalten müssen. Gehört Ihr Zielland hingegen zu den Schengen-Staaten, für die Sie ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt haben, benötigen Sie kein Transitvisum für einen deutschen Flughafen.
Erforderliche Dokumente zur Beantragung eines Transitvisums für den deutschen Flughafen
Wie bei jedem anderen Visum müssen Sie einige Dokumente vorlegen, wenn Sie ein deutsches Transitvisum beantragen.
Zusätzlich zu den erforderlichen Standarddokumenten finden Sie im Folgenden eine Liste der Dokumente, die für die Beantragung eines Transitvisums für den deutschen Flughafen erforderlich sind:
- Antragsformular für ein Transitvisum nach Deutschland . Das Formular für das Transitvisum ist dasselbe wie für das deutsche Schengen-Visum;
- Eine unterzeichnete Erklärung über die Zuverlässigkeit der Informationen.
- Bestätigung der Weiterreise:
- Bestätigtes Flugticket zum endgültigen Zielort.
- Eine Kopie eines gültigen Visums für das Bestimmungsland.
- Vollständige Reiseroute .
- Bestätigung der abgeschlossenen Reiseversicherung.
Befreiung von einem Transitvisum für den deutschen Flughafen
Wenn Sie jedoch die Staatsangehörigkeit eines der oben genannten Länder besitzen, sind Sie von der Transitvisumpflicht befreit, wenn Sie:
- Inhaber eines gültigen US-Visums.
- Inhaber eines gültigen Visums für ein Schengen-Land, Bulgarien, Kanada, Kroatien, Zypern, Irland, Japan, Rumänien oder das Vereinigte Königreich.
- Inhaber eines türkischen Dienst- oder eines offiziellen türkischen Reisepasses.
- Ein jordanischer Staatsbürger, der ein Visum für Australien, Israel oder Neuseeland besitzt und dessen Transitzeit in Deutschland 12 Stunden nicht überschreitet.
- Der Partner (verheiratet, zivilrechtlich oder gleichgeschlechtlich) oder das Kind eines EU/EWR/EFTA-Bürgers und Sie sind im Besitz einer britischen Aufenthaltskarte für EWR-Familienangehörige".
- Inhaber von Diplomatenpässen.
Für Heimtiere der Arten Hund, Katze und Frettchen gelten die folgenden Gesundheitsanforderungen:
- Jedes Tier muss mit einer eindeutigen Tätowierung oder einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
- Der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung ist in der Veterinärbescheinigung zu erbringen. Die Gültigkeit der Impfung wird auf der Grundlage der vom Hersteller bereitgestellten Informationen bestimmt. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgen. Das Haustier muss vor der Tollwutimpfung mit einem Mikrochip versehen werden.
- Die Einreise ist möglich, wenn das Tier begleitet wird. Die Begleitperson muss eine schriftliche Erklärung abgeben, dass das Tier nicht zum Zwecke des Verkaufs oder des Eigentumswechsels transportiert wird.
- Die oben genannten Einreisebedingungen müssen durch eine von einem amtlich zugelassenen Tierarzt ausgestellte Veterinärbescheinigung nachgewiesen werden. Darüber hinaus muss der Reisende Belege wie z. B. eine Impfbescheinigung mit sich führen.
Aktuelle Regelungen und weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie auf der EU-Website.
Polizei: 110
Krankenwagen und Feuerwehr: 112
Rufen Sie den ärztlichen Dienst an: 116117
Es ist erlaubt, aus Ländern außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland zu importieren:
- Tabakerzeugnisse in einer Menge von bis zu 200 Zigaretten oder 100 Zigarren (Zigarren mit einem Gewicht von bis zu 3 Gramm) oder 50 Zigarren oder 250 Gramm losen Tabaks;
- alkoholische Getränke in einer Menge von bis zu 1 Liter im Falle von Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% oder bis zu 2 Liter, wenn der Alkoholgehalt weniger als 22% beträgt, oder eine anteilige Kombination dieser Waren;
- 4 Liter Wein ohne Kohlensäure und 16 Liter Bier (Alkohol darf, ebenso wie Tabak, nur von Personen über 17 Jahren eingeführt werden);
- Medikamente in der für den persönlichen Gebrauch erforderlichen Menge - bei größeren Mengen muss der Bedarf durch medizinische Unterlagen bestätigt werden;
- Kraftstoff in der Menge eines vollen Autotanks, unabhängig von dessen Fassungsvermögen, plus 10 Liter in einem Kanister können mitgeführt werden.
Auch für die Einfuhr von Kaffee, Parfüm (50 ml) und Eau de Toilette (250 ml) gibt es Beschränkungen.
Für die Einfuhr verbotene und beschränkte Waren
Das deutsche Recht regelt die Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Waren durch spezielle sektorale Gesetze streng. Auf der Grundlage ihrer Bestimmungen verbietet das Gesetz die Einfuhr bestimmter Waren nach Deutschland:
- Waffen und Munition dürfen nur dann nach Deutschland eingeführt werden, wenn Sie eine von den zuständigen deutschen Behörden ausgestellte Erlaubnis zum Mitführen von Waffen und Munition sowie ein Dokument, das Ihren Besitz bestätigt, besitzen. Andernfalls droht dem Reisenden eine Strafe von bis zu 5, in manchen Fällen sogar bis zu 10 Jahren.
- Medikamente und Drogen dürfen nur mit einer von einem Arzt unterzeichneten Bescheinigung über die Grenze gebracht werden. Außerdem ist es verboten, gefälschte Arzneimittel oder als Dopingmittel verwendete Medikamente zu transportieren.
- Pyrotechnik: Pyrotechnik wird in Deutschland in 4 Klassen eingeteilt - von F1 bis F4. Für die Einfuhr von Pyrotechnik der Klassen F3 und F4 ist eine Genehmigung erforderlich.
- Gefährliche Hunde: Das Gesetz über das Verbot des Transports und der Einfuhr von Hunden verbietet die Einfuhr von Hunden, die als gefährlich eingestuft werden. Dabei handelt es sich um Rassen wie Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und so weiter. Ausgenommen sind Behindertenhunde, Blindenhunde, Diensthunde und so weiter.
- Rohdiamanten: Der Transport und Verkauf von Rohdiamanten ist nur mit einem Kimberley-Zertifikat erlaubt. Aber auch wenn ein solches vorhanden ist, ist der Transport nur zu Transitzwecken erlaubt.
- Bestimmte Lebensmittel: Wildpilze, Kartoffeln, Störkaviar, Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel und Futtermittel tierischen Ursprungs (Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse).
- Tiere, Pflanzen und daraus hergestellte Produkte.
- Textilwaren im Wert von mehr als 1,5 Tausend Euro oder mehr als 1 Tausend Euro, wenn sie nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
- Nachgeahmte Produkte, jedoch nur im Falle kommerzieller Aktivitäten - die Beschränkung gilt nicht für den persönlichen Gebrauch.
Beschränkungen für die Ausfuhr aus Deutschland
Bestimmte Beschränkungen können für bestimmte Warenkategorien auferlegt werden, zum Beispiel für:
- Medikamente: Die Ausfuhr von Arzneimitteln aus Deutschland ist nach deutschem Recht nicht verboten, aber wenn sie Betäubungsmittel enthalten oder anderweitig im Verkehr beschränkt sind, muss der Reisende eine von einem Arzt unterzeichnete Bescheinigung mit Angaben zur Einheit und Tagesdosis des Medikaments mit sich führen.
- Waffen und Munition: Die Ausfuhr aus Deutschland ist genehmigungspflichtig und bedarf einer Ausfuhrgenehmigung nach der EU-Verordnung Nr. 258/2012. Für Jäger und Sportschützen ist eine solche Genehmigung nicht erforderlich.
- Rohdiamanten: Wie bereits erwähnt, benötigen Sie ein Kimberly-Zertifikat, um sie auszuführen.
- Bestimmte Tier- und Pflanzenarten: Ihre Ausfuhr ist nur mit einer Genehmigung erlaubt.
- Waren aus bestimmten toten Tieren und Pflanzen: bis zu 125 Gramm Störkaviar, bis zu 4 Krokodilhäute, bis zu 3 Riesenmollusken, bis zu 4 tote Seerochen und bis zu 1 kg Kabeljau dürfen ausgeführt werden.
Zu meldende Währungsbeträge
Bei der Einreise aus einem Drittland nach Deutschland oder bei der Ausreise aus Deutschland in ein solches Land muss eine Person, die über einen Betrag von 10 Tausend Euro oder mehr verfügt, diese Mittel anmelden.
Handelt es sich um Bargeld, so ist eine schriftliche Erklärung erforderlich. Handelt es sich um ein Zahlungsmittel in Höhe dieses Betrags, so ist eine mündliche Erklärung abzugeben.
Im letzteren Fall handelt es sich um Reiseschecks, Aktien, Anleihen und andere Wertpapiere. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift zieht eine verwaltungsrechtliche Haftung nach sich, einschließlich einer Geldstrafe von bis zu 1 Mio. EUR.
Die übrigen Vorschriften für die Zollabfertigung in Deutschland finden Sie auf der Website site.