Brauchen ungarischer-Bürger ein Visum für die Einreise nach Deutschland?
Ungarn benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland. Sie dürfen zu touristischen Zwecken oder für andere Kurzaufenthalte ohne ein separates Visum nach Deutschland einreisen und sich dort aufhalten.
Wie lange können ungarischer-Bürger ohne Visum in Deutschland bleiben?
Ungarn können sich unbegrenzt in Deutschland aufhalten. Ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis ist nicht erforderlich, selbst wenn Sie planen, im Land zu leben, zu arbeiten oder zu studieren. Für längere Aufenthalte können jedoch bestimmte Formalitäten erforderlich sein.
Welche Dokumente benötigen Ungarn für die Einreise nach Deutschland?
Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie lediglich einen gültigen EU-Reisepass oder einen Personalausweis.
Brauchen Ungarn eine Reiseversicherung?
Für Ungarn, die nach Deutschland reisen, ist eine Reiseversicherung gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wir empfehlen jedoch dringend, bei Reisen in ein anderes Land, auch nach Deutschland, eine Reiseversicherung abzuschließen. Eine Reiseversicherung bietet finanziellen Schutz und Unterstützung bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Notfallbehandlungen, Reiseabbruch oder -unterbrechung, Gepäckverlust oder anderen unerwarteten Situationen.
BITTE BEACHTEN! Auch wenn Ungarn Mitglied der Europäischen Union ist und ungarischer-Bürger Zugang zu medizinischen Leistungen über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) haben, deckt diese Karte möglicherweise nicht alle Kosten oder Situationen ab.
Bei der Auswahl einer Reiseversicherung achten Sie bitte auf den angebotenen Versicherungsschutz, einschließlich medizinischer Kosten, Notfallrücktransport, Reiseabbruch oder -unterbrechung, Verlust oder Diebstahl von Gegenständen und persönliche Haftung. Es ist wichtig, die Bedingungen der Versicherungspolice sorgfältig zu lesen, um sicherzustellen, dass sie Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.
Müssen sich ungarischer-Bürger nach der Ankunft in Deutschland anmelden?
Ja, auch Ungarn müssen ihren Wohnsitz anmelden. Wenn Sie planen, sich länger als 3 Monate in Deutschland aufzuhalten, müssen Sie sich innerhalb von 1–2 Wochen nach Ihrer Ankunft beim örtlichen Einwohnermeldeamt (Bürgeramt) anmelden.
Sie müssen Folgendes mitbringen:
- Reisepass oder Personalausweis
- Mietvertrag oder Wohnungsgeberbestätigung
- Ausgefülltes Anmeldeformular
Die Anmeldung ist erforderlich, um ein Bankkonto zu eröffnen, eine Krankenversicherung abzuschließen, eine Steuernummer zu erhalten und für andere behördliche Verfahren.
Müssen ungarische Staatsbürger ein Transitvisum beantragen?
Als ungarischer Staatsbürger müssen Sie in der Regel kein Transitvisum beantragen, wenn Sie durch die meisten Länder reisen. Ungarn ist Mitglied der Europäischen Union (EU) und Teil des Schengen-Raums, der die Freizügigkeit innerhalb der teilnehmenden Länder ermöglicht. Das bedeutet, dass Sie als ungarischer Staatsbürger im Allgemeinen ohne Transitvisum durch andere Schengen-Länder reisen können.
Für Heimtiere der Arten Hund, Katze und Frettchen gelten die folgenden Gesundheitsanforderungen:
- Jedes Tier muss mit einer eindeutigen Tätowierung oder einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
- Der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung ist in der Veterinärbescheinigung zu erbringen. Die Gültigkeit der Impfung wird auf der Grundlage der vom Hersteller bereitgestellten Informationen bestimmt. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgen. Das Haustier muss vor der Tollwutimpfung mit einem Mikrochip versehen werden.
- Die Einreise ist möglich, wenn das Tier begleitet wird. Die Begleitperson muss eine schriftliche Erklärung abgeben, dass das Tier nicht zum Zwecke des Verkaufs oder des Eigentumswechsels transportiert wird.
- Die oben genannten Einreisebedingungen müssen durch eine von einem amtlich zugelassenen Tierarzt ausgestellte Veterinärbescheinigung nachgewiesen werden. Darüber hinaus muss der Reisende Belege wie z. B. eine Impfbescheinigung mit sich führen.
Aktuelle Regelungen und weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie auf der EU-Website.
Polizei: 110
Krankenwagen und Feuerwehr: 112
Rufen Sie den ärztlichen Dienst an: 116117
Es ist erlaubt, aus Ländern außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland zu importieren:
- Tabakerzeugnisse in einer Menge von bis zu 200 Zigaretten oder 100 Zigarren (Zigarren mit einem Gewicht von bis zu 3 Gramm) oder 50 Zigarren oder 250 Gramm losen Tabaks;
- alkoholische Getränke in einer Menge von bis zu 1 Liter im Falle von Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% oder bis zu 2 Liter, wenn der Alkoholgehalt weniger als 22% beträgt, oder eine anteilige Kombination dieser Waren;
- 4 Liter Wein ohne Kohlensäure und 16 Liter Bier (Alkohol darf, ebenso wie Tabak, nur von Personen über 17 Jahren eingeführt werden);
- Medikamente in der für den persönlichen Gebrauch erforderlichen Menge - bei größeren Mengen muss der Bedarf durch medizinische Unterlagen bestätigt werden;
- Kraftstoff in der Menge eines vollen Autotanks, unabhängig von dessen Fassungsvermögen, plus 10 Liter in einem Kanister können mitgeführt werden.
Auch für die Einfuhr von Kaffee, Parfüm (50 ml) und Eau de Toilette (250 ml) gibt es Beschränkungen.
Für die Einfuhr verbotene und beschränkte Waren
Das deutsche Recht regelt die Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Waren durch spezielle sektorale Gesetze streng. Auf der Grundlage ihrer Bestimmungen verbietet das Gesetz die Einfuhr bestimmter Waren nach Deutschland:
- Waffen und Munition dürfen nur dann nach Deutschland eingeführt werden, wenn Sie eine von den zuständigen deutschen Behörden ausgestellte Erlaubnis zum Mitführen von Waffen und Munition sowie ein Dokument, das Ihren Besitz bestätigt, besitzen. Andernfalls droht dem Reisenden eine Strafe von bis zu 5, in manchen Fällen sogar bis zu 10 Jahren.
- Medikamente und Drogen dürfen nur mit einer von einem Arzt unterzeichneten Bescheinigung über die Grenze gebracht werden. Außerdem ist es verboten, gefälschte Arzneimittel oder als Dopingmittel verwendete Medikamente zu transportieren.
- Pyrotechnik: Pyrotechnik wird in Deutschland in 4 Klassen eingeteilt - von F1 bis F4. Für die Einfuhr von Pyrotechnik der Klassen F3 und F4 ist eine Genehmigung erforderlich.
- Gefährliche Hunde: Das Gesetz über das Verbot des Transports und der Einfuhr von Hunden verbietet die Einfuhr von Hunden, die als gefährlich eingestuft werden. Dabei handelt es sich um Rassen wie Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und so weiter. Ausgenommen sind Behindertenhunde, Blindenhunde, Diensthunde und so weiter.
- Rohdiamanten: Der Transport und Verkauf von Rohdiamanten ist nur mit einem Kimberley-Zertifikat erlaubt. Aber auch wenn ein solches vorhanden ist, ist der Transport nur zu Transitzwecken erlaubt.
- Bestimmte Lebensmittel: Wildpilze, Kartoffeln, Störkaviar, Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel und Futtermittel tierischen Ursprungs (Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse).
- Tiere, Pflanzen und daraus hergestellte Produkte.
- Textilwaren im Wert von mehr als 1,5 Tausend Euro oder mehr als 1 Tausend Euro, wenn sie nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
- Nachgeahmte Produkte, jedoch nur im Falle kommerzieller Aktivitäten - die Beschränkung gilt nicht für den persönlichen Gebrauch.
Beschränkungen für die Ausfuhr aus Deutschland
Bestimmte Beschränkungen können für bestimmte Warenkategorien auferlegt werden, zum Beispiel für:
- Medikamente: Die Ausfuhr von Arzneimitteln aus Deutschland ist nach deutschem Recht nicht verboten, aber wenn sie Betäubungsmittel enthalten oder anderweitig im Verkehr beschränkt sind, muss der Reisende eine von einem Arzt unterzeichnete Bescheinigung mit Angaben zur Einheit und Tagesdosis des Medikaments mit sich führen.
- Waffen und Munition: Die Ausfuhr aus Deutschland ist genehmigungspflichtig und bedarf einer Ausfuhrgenehmigung nach der EU-Verordnung Nr. 258/2012. Für Jäger und Sportschützen ist eine solche Genehmigung nicht erforderlich.
- Rohdiamanten: Wie bereits erwähnt, benötigen Sie ein Kimberly-Zertifikat, um sie auszuführen.
- Bestimmte Tier- und Pflanzenarten: Ihre Ausfuhr ist nur mit einer Genehmigung erlaubt.
- Waren aus bestimmten toten Tieren und Pflanzen: bis zu 125 Gramm Störkaviar, bis zu 4 Krokodilhäute, bis zu 3 Riesenmollusken, bis zu 4 tote Seerochen und bis zu 1 kg Kabeljau dürfen ausgeführt werden.
Zu meldende Währungsbeträge
Bei der Einreise aus einem Drittland nach Deutschland oder bei der Ausreise aus Deutschland in ein solches Land muss eine Person, die über einen Betrag von 10 Tausend Euro oder mehr verfügt, diese Mittel anmelden.
Handelt es sich um Bargeld, so ist eine schriftliche Erklärung erforderlich. Handelt es sich um ein Zahlungsmittel in Höhe dieses Betrags, so ist eine mündliche Erklärung abzugeben.
Im letzteren Fall handelt es sich um Reiseschecks, Aktien, Anleihen und andere Wertpapiere. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift zieht eine verwaltungsrechtliche Haftung nach sich, einschließlich einer Geldstrafe von bis zu 1 Mio. EUR.
Die übrigen Vorschriften für die Zollabfertigung in Deutschland finden Sie auf der Website site.