Visabestimmungen für turkmenischer-Staatsbürger bei Reisen nach Deutschland
Turkmenen benötigen ein Schengen-Visum für die Einreise nach Deutschland. Für Kurzreisen ist ein Visum des Typs C erforderlich, da Deutschland Teil des Schengen-Raums ist.
Touristenvisum für Turkmenen, die nach Deutschland reisen
Ein deutsches Touristenvisum ermöglicht Ihnen den Besuch des Landes zum Sightseeing, für Urlaub, um Familie oder Freunde zu treffen oder an kurzen kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen. Mit diesem Visum können turkmenischer-Staatsbürger auch frei im Schengen-Raum reisen. Das Visum ist für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen gültig und berechtigt nicht zur Arbeit.
Wie können Turkmenen ein Touristenvisum für Deutschland erhalten?
- Wählen Sie ein deutsches Konsulat oder Visazentrum aus, bei dem Sie den Antrag stellen.
- Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente – sie sind der wichtigste Teil des Verfahrens.
- Vereinbaren Sie einen Termin zur Abgabe der Unterlagen sowie zur Abgabe von Fingerabdrücken und Foto.
- Zahlen Sie die Visumgebühr: 90 € für Erwachsene, 45 € für Kinder von 6–12 Jahren und kostenlos für Kinder unter 6 Jahren.
- Warten Sie auf die Entscheidung. Normalerweise dauert dies bis zu 15 Tage, in manchen Fällen bis zu 30 Tage.
Welche Unterlagen benötigen turkmenischer-Staatsbürger für ein deutsches Visum?
- Ausgefülltes Visumantragsformular
- Reisepass, der mindestens 6 Monate nach der geplanten Rückkehr gültig ist
- Zwei aktuelle Passfotos
- Reiseversicherung für den gesamten Aufenthalt mit einer Mindestdeckung von 30.000 €
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (Kontoauszüge, Einladungsschreiben eines Sponsors usw.)
- Ein persönliches Anschreiben mit Erklärung des Reisezwecks, Aufenthaltsdauer und Plan
- Nachweis der Unterkunft (Hotelbuchung oder Einladung)
- Nachweis der Reisepläne (Tickets oder Reservierungen)
- Bescheinigung vom Arbeitgeber oder von der Schule/Universität
- Visumgebühr (ca. 80 €)
Wenn Sie Verwandte oder Freunde besuchen, benötigen Sie zusätzlich:
- Eine offizielle Verpflichtungserklärung vom Ausländeramt in Deutschland
- Eine Kopie des Ausweises oder der Meldebescheinigung des Gastgebers
- Ein Einladungsschreiben mit Angabe des Besuchszwecks, Verwandtschaftsverhältnisses, Aufenthaltsdaten und der Adresse des Gastgebers
- Ein Dokument, das Ihr Verwandtschaftsverhältnis bestätigt.
Ist eine Reiseversicherung für turkmenischer-Staatsbürger für Deutschland Pflicht?
Ja. Wenn Turkmenen ein Schengen-Visum für Deutschland beantragen, müssen sie ihrem Antrag einen Nachweis über eine gültige Krankenversicherung beilegen.
Anforderungen an die Krankenversicherung für Reisen nach Deutschland für Turkmenen
Da Deutschland Teil des Schengen-Raums ist, ist eine Krankenversicherung, die den Schengen-Anforderungen entspricht, für ein Touristenvisum obligatorisch. Ihre Versicherung muss:
- Eine Mindestdeckung von 30.000 € pro Person haben
- In allen Schengen-Ländern gültig sein, nicht nur in Deutschland
- Den gesamten Aufenthalt, einschließlich Ein- und Ausreisedaten, abdecken
- Notfallversorgung, Krankenhausaufenthalte, dringende Behandlungen und Rückführungskosten abdecken
Eine solche Versicherung können Sie ganz einfach direkt auf unserer Website erwerben.
Was sollen Turkmenen tun, wenn ihr Visumantrag abgelehnt wird?
Wenn Ihr Antrag auf ein deutsches Touristenvisum abgelehnt wird, erhalten Sie Ihren Reisepass mit einer Begründung zurück. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Entscheidung ungerecht war, können Sie eine Beschwerde einreichen, indem Sie ein Schreiben an die Botschaft richten. Die Botschaft setzt eine Frist für Einsprüche fest, nach deren Ablauf Sie die Ablehnung nicht mehr anfechten können.
Wie oft können turkmenischer-Staatsbürger mit einem Schengen-Visum nach Deutschland einreisen?
Schengen-Visa für Deutschland können mit unterschiedlichen Einreisearten ausgestellt werden:
- Einfaches Einreisevisum – ermöglicht eine einmalige Einreise nach Deutschland (und in den Schengen-Raum). Wenn Sie ausreisen, wird das Visum ungültig, auch wenn noch Tage übrig sind.
- Doppelteinreisevisum – ermöglicht es Ihnen, einmal einzureisen, auszureisen und erneut einzureisen. Beide Aufenthalte müssen in die Gültigkeit des Visums und die 90/180-Tage-Regel passen.
- Mehrfacheinreisevisum – Sie können während der Gültigkeitsdauer des Visums beliebig oft ein- und ausreisen, solange Sie 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten.
- Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit (LTV) – dieses Visum erlaubt Reisen nur innerhalb Deutschlands (oder manchmal in einigen aufgeführten Ländern) und nicht im gesamten Schengen-Raum. Es wird in besonderen Situationen, wie z. B. aus humanitären Gründen, ausgestellt.
Können Turkmenen ihr deutsches Schengen-Visum verlängern?
In der Regel kann ein deutsches Schengen-Visum nicht verlängert werden. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen Sie eine Verlängerung beantragen können:
- Höhere Gewalt, wie Flugannullierungen oder Naturkatastrophen
- Humanitäre Gründe, zum Beispiel eine schwere Krankheit eines nahen Verwandten in Deutschland
- Schwerwiegende persönliche Umstände, wie ein dringender beruflicher Einsatz
- Späte Einreise nach Deutschland und nicht vollständige Nutzung der Visumstage
Bitte beachten Sie: Auch in diesen Fällen müssen Sie den Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der 90 Tage stellen.
Der Inhaber eines deutschen Transitvisums kann sich bis zu 24 Stunden in der internationalen Transitzone des Flughafens aufhalten. Das Verlassen der internationalen Transitzone des Flughafens mit diesem Visum ist streng verboten und illegal.
Benötige ich ein Transitvisum für den deutschen Flughafen?
Ob Sie ein deutsches Flughafentransitvisum benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Die Liste derjenigen, die ein deutsches Flughafenvisum benötigen, ist eigentlich recht eng.
Staatsangehörige der folgenden Länder benötigen ein Transitvisum für den deutschen Flughafen:
- Afghanistan
- Bangladesch
- Demokratische Republik Kongo
- Eritrea
- Äthiopien
- Ghana
- Indien
- Iran
- Irak
- Jordanien
- Libanon
- Klein
- Nigeria
- Pakistan
- Somalia
- Südsudan
- Sri Lanka
- Sudan
- Syrien
- Türkei
*Visuminhaber aus Australien, Israel oder Neuseeland sind von der deutschen Transitvisumpflicht befreit. Wenn Ihre Transitzeit 12 Stunden nicht überschreitet, benötigen Sie kein deutsches Transitvisum.
Beachten Sie, dass Sie ein reguläres Schengen-Visum beantragen müssen, wenn Sie sich nur an einem Flughafen im Schengen-Raum aufhalten müssen. Gehört Ihr Zielland hingegen zu den Schengen-Staaten, für die Sie ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt haben, benötigen Sie kein Transitvisum für einen deutschen Flughafen.
Erforderliche Dokumente zur Beantragung eines Transitvisums für den deutschen Flughafen
Wie bei jedem anderen Visum müssen Sie einige Dokumente vorlegen, wenn Sie ein deutsches Transitvisum beantragen.
Zusätzlich zu den erforderlichen Standarddokumenten finden Sie im Folgenden eine Liste der Dokumente, die für die Beantragung eines Transitvisums für den deutschen Flughafen erforderlich sind:
- Antragsformular für ein Transitvisum nach Deutschland . Das Formular für das Transitvisum ist dasselbe wie für das deutsche Schengen-Visum;
- Eine unterzeichnete Erklärung über die Zuverlässigkeit der Informationen.
- Bestätigung der Weiterreise:
- Bestätigtes Flugticket zum endgültigen Zielort.
- Eine Kopie eines gültigen Visums für das Bestimmungsland.
- Vollständige Reiseroute .
- Bestätigung der abgeschlossenen Reiseversicherung.
Befreiung von einem Transitvisum für den deutschen Flughafen
Wenn Sie jedoch die Staatsangehörigkeit eines der oben genannten Länder besitzen, sind Sie von der Transitvisumpflicht befreit, wenn Sie:
- Inhaber eines gültigen US-Visums.
- Inhaber eines gültigen Visums für ein Schengen-Land, Bulgarien, Kanada, Kroatien, Zypern, Irland, Japan, Rumänien oder das Vereinigte Königreich.
- Inhaber eines türkischen Dienst- oder eines offiziellen türkischen Reisepasses.
- Ein jordanischer Staatsbürger, der ein Visum für Australien, Israel oder Neuseeland besitzt und dessen Transitzeit in Deutschland 12 Stunden nicht überschreitet.
- Der Partner (verheiratet, zivilrechtlich oder gleichgeschlechtlich) oder das Kind eines EU/EWR/EFTA-Bürgers und Sie sind im Besitz einer britischen Aufenthaltskarte für EWR-Familienangehörige".
- Inhaber von Diplomatenpässen.
Für Heimtiere der Arten Hund, Katze und Frettchen gelten die folgenden Gesundheitsanforderungen:
- Jedes Tier muss mit einer eindeutigen Tätowierung oder einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
- Der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung ist in der Veterinärbescheinigung zu erbringen. Die Gültigkeit der Impfung wird auf der Grundlage der vom Hersteller bereitgestellten Informationen bestimmt. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgen. Das Haustier muss vor der Tollwutimpfung mit einem Mikrochip versehen werden.
- Die Einreise ist möglich, wenn das Tier begleitet wird. Die Begleitperson muss eine schriftliche Erklärung abgeben, dass das Tier nicht zum Zwecke des Verkaufs oder des Eigentumswechsels transportiert wird.
- Die oben genannten Einreisebedingungen müssen durch eine von einem amtlich zugelassenen Tierarzt ausgestellte Veterinärbescheinigung nachgewiesen werden. Darüber hinaus muss der Reisende Belege wie z. B. eine Impfbescheinigung mit sich führen.
Aktuelle Regelungen und weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie auf der EU-Website.
Polizei: 110
Krankenwagen und Feuerwehr: 112
Rufen Sie den ärztlichen Dienst an: 116117
Es ist erlaubt, aus Ländern außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland zu importieren:
- Tabakerzeugnisse in einer Menge von bis zu 200 Zigaretten oder 100 Zigarren (Zigarren mit einem Gewicht von bis zu 3 Gramm) oder 50 Zigarren oder 250 Gramm losen Tabaks;
- alkoholische Getränke in einer Menge von bis zu 1 Liter im Falle von Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% oder bis zu 2 Liter, wenn der Alkoholgehalt weniger als 22% beträgt, oder eine anteilige Kombination dieser Waren;
- 4 Liter Wein ohne Kohlensäure und 16 Liter Bier (Alkohol darf, ebenso wie Tabak, nur von Personen über 17 Jahren eingeführt werden);
- Medikamente in der für den persönlichen Gebrauch erforderlichen Menge - bei größeren Mengen muss der Bedarf durch medizinische Unterlagen bestätigt werden;
- Kraftstoff in der Menge eines vollen Autotanks, unabhängig von dessen Fassungsvermögen, plus 10 Liter in einem Kanister können mitgeführt werden.
Auch für die Einfuhr von Kaffee, Parfüm (50 ml) und Eau de Toilette (250 ml) gibt es Beschränkungen.
Für die Einfuhr verbotene und beschränkte Waren
Das deutsche Recht regelt die Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Waren durch spezielle sektorale Gesetze streng. Auf der Grundlage ihrer Bestimmungen verbietet das Gesetz die Einfuhr bestimmter Waren nach Deutschland:
- Waffen und Munition dürfen nur dann nach Deutschland eingeführt werden, wenn Sie eine von den zuständigen deutschen Behörden ausgestellte Erlaubnis zum Mitführen von Waffen und Munition sowie ein Dokument, das Ihren Besitz bestätigt, besitzen. Andernfalls droht dem Reisenden eine Strafe von bis zu 5, in manchen Fällen sogar bis zu 10 Jahren.
- Medikamente und Drogen dürfen nur mit einer von einem Arzt unterzeichneten Bescheinigung über die Grenze gebracht werden. Außerdem ist es verboten, gefälschte Arzneimittel oder als Dopingmittel verwendete Medikamente zu transportieren.
- Pyrotechnik: Pyrotechnik wird in Deutschland in 4 Klassen eingeteilt - von F1 bis F4. Für die Einfuhr von Pyrotechnik der Klassen F3 und F4 ist eine Genehmigung erforderlich.
- Gefährliche Hunde: Das Gesetz über das Verbot des Transports und der Einfuhr von Hunden verbietet die Einfuhr von Hunden, die als gefährlich eingestuft werden. Dabei handelt es sich um Rassen wie Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und so weiter. Ausgenommen sind Behindertenhunde, Blindenhunde, Diensthunde und so weiter.
- Rohdiamanten: Der Transport und Verkauf von Rohdiamanten ist nur mit einem Kimberley-Zertifikat erlaubt. Aber auch wenn ein solches vorhanden ist, ist der Transport nur zu Transitzwecken erlaubt.
- Bestimmte Lebensmittel: Wildpilze, Kartoffeln, Störkaviar, Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel und Futtermittel tierischen Ursprungs (Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse).
- Tiere, Pflanzen und daraus hergestellte Produkte.
- Textilwaren im Wert von mehr als 1,5 Tausend Euro oder mehr als 1 Tausend Euro, wenn sie nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
- Nachgeahmte Produkte, jedoch nur im Falle kommerzieller Aktivitäten - die Beschränkung gilt nicht für den persönlichen Gebrauch.
Beschränkungen für die Ausfuhr aus Deutschland
Bestimmte Beschränkungen können für bestimmte Warenkategorien auferlegt werden, zum Beispiel für:
- Medikamente: Die Ausfuhr von Arzneimitteln aus Deutschland ist nach deutschem Recht nicht verboten, aber wenn sie Betäubungsmittel enthalten oder anderweitig im Verkehr beschränkt sind, muss der Reisende eine von einem Arzt unterzeichnete Bescheinigung mit Angaben zur Einheit und Tagesdosis des Medikaments mit sich führen.
- Waffen und Munition: Die Ausfuhr aus Deutschland ist genehmigungspflichtig und bedarf einer Ausfuhrgenehmigung nach der EU-Verordnung Nr. 258/2012. Für Jäger und Sportschützen ist eine solche Genehmigung nicht erforderlich.
- Rohdiamanten: Wie bereits erwähnt, benötigen Sie ein Kimberly-Zertifikat, um sie auszuführen.
- Bestimmte Tier- und Pflanzenarten: Ihre Ausfuhr ist nur mit einer Genehmigung erlaubt.
- Waren aus bestimmten toten Tieren und Pflanzen: bis zu 125 Gramm Störkaviar, bis zu 4 Krokodilhäute, bis zu 3 Riesenmollusken, bis zu 4 tote Seerochen und bis zu 1 kg Kabeljau dürfen ausgeführt werden.
Zu meldende Währungsbeträge
Bei der Einreise aus einem Drittland nach Deutschland oder bei der Ausreise aus Deutschland in ein solches Land muss eine Person, die über einen Betrag von 10 Tausend Euro oder mehr verfügt, diese Mittel anmelden.
Handelt es sich um Bargeld, so ist eine schriftliche Erklärung erforderlich. Handelt es sich um ein Zahlungsmittel in Höhe dieses Betrags, so ist eine mündliche Erklärung abzugeben.
Im letzteren Fall handelt es sich um Reiseschecks, Aktien, Anleihen und andere Wertpapiere. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift zieht eine verwaltungsrechtliche Haftung nach sich, einschließlich einer Geldstrafe von bis zu 1 Mio. EUR.
Die übrigen Vorschriften für die Zollabfertigung in Deutschland finden Sie auf der Website site.