Ungarn kann aus mehreren Gründen eine gute Wahl für die Beschäftigung von Ausländern sein:
Wachsende Wirtschaft: Ungarn hat eine stabile und wachsende Wirtschaft, die ausländische Investitionen anzieht und Beschäftigungsmöglichkeiten schafft. In den letzten Jahren verzeichnete das Land ein stetiges BIP-Wachstum, was es zu einem attraktiven Ziel für Arbeitssuchende macht.
Zentrale Lage: Ungarns zentrale Lage in Europa macht es zu einem strategischen Knotenpunkt für Wirtschaft und Handel. Es bietet einen einfachen Zugang zu anderen europäischen Ländern, so dass Fachleute Möglichkeiten außerhalb Ungarns erkunden können.
Hochqualifizierte Arbeitskräfte: Ungarn verfügt über hochqualifizierte und gut ausgebildete Arbeitskräfte. Das Land widmet der Bildung große Aufmerksamkeit, und seine Universitäten sind für ihre hochwertigen Programme bekannt. Dieser Pool qualifizierter Talente bietet Vorteile für Unternehmen, die kompetente Mitarbeiter suchen.
Wettbewerbsfähige Gehälter: Ungarn bietet wettbewerbsfähige Gehälter, insbesondere im Vergleich zu anderen westeuropäischen Ländern;
Aufstrebende Sektoren: Ungarn hat wachsende Sektoren, die Ausländern Beschäftigungsmöglichkeiten bieten. Zu diesen Sektoren gehören die Informationstechnologie (IT), das Ingenieurwesen, das verarbeitende Gewerbe, das Finanzwesen, gemeinsame Dienstleistungen, die Pharmaindustrie und der Tourismus. Arbeitsplätze finden sich in multinationalen Unternehmen, Start-ups und lokalen Betrieben.
Günstige Rahmenbedingungen für Unternehmen: Ungarn hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um Unternehmen zu unterstützen und ausländische Investitionen anzuziehen. Die Regierung hat Steueranreize, Zuschüsse und Finanzierungsprogramme eingeführt, um Unternehmertum und Innovation zu fördern;
Sprachlicher Vorteil: Obwohl Ungarisch die Amtssprache ist, arbeiten viele internationale Unternehmen und Geschäfte in Ungarn auf Englisch. Dies kann für diejenigen, die kein Ungarisch sprechen, ein Vorteil sein, da Englischkenntnisse auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind.
Welche Stellenangebote sind in Ungarn gefragt?
Die beliebtesten Arbeitsplätze in Ungarn sind im Einzelhandel, in der Lebensmittelverarbeitung, im Kundendienst, in der Verwaltung und im Betrieb sowie im Gastgewerbe und im Tourismus.
Welche Ressourcen kann ich nutzen, um in Ungarn einen Job zu finden?
Um einen Job in Ungarn zu finden, gibt es mehrere Jobportale, die sich sowohl an Einheimische als auch an Ausländer richten:
Profession.hu (https://www.profession.hu):Profession.hu ist eines der größten Jobportale in Ungarn und bietet eine breite Palette von Stellenangeboten in verschiedenen Bereichen. Die Website verfügt über eine benutzerfreundliche Oberfläche und ermöglicht es Arbeitssuchenden, freie Stellen nach Ort, Branche und Art der Tätigkeit zu suchen. Die Website ist in ungarischer und englischer Sprache verfügbar.
CVOnline.hu (https://www.cvonline.hu):CVOnline.hu ist ein bekanntes Stellenportal in Ungarn, das eine umfassende Stellendatenbank bietet. Sie deckt ein breites Spektrum an Branchen ab und bietet Suchoptionen nach Standort, Branche, Aufgabenbereich und Sprachvoraussetzungen. Die Website ist in ungarischer Sprache verfügbar, bietet aber eine Übersetzungsfunktion für diejenigen, die kein Ungarisch sprechen.
Eurograduate (https://www.eurograduate.com):Eurograduate ist ein europäisches Jobportal mit Stellenangeboten und Ressourcen für Hochschulabsolventen und junge Berufstätige. Es bietet Praktikumsmöglichkeiten, Einstiegsjobs und Postgraduiertenprogramme in Ungarn und anderen europäischen Ländern.
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der EU/Europäischen Freihandelsassoziation
EU/EFTA-Bürger haben Vorteile beim Zugang zum Arbeitsmarkt.
Mitglieder der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) benötigen kein Arbeitsvisum und keine Arbeitserlaubnis, um in Ungarn legal zu arbeiten;
EU-Bürger müssen jedoch im Besitz eines für die Dauer ihres Aufenthalts gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein.
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Wie lange können sich EU/EWR-Bürger zu Arbeitszwecken in Ungarn aufhalten?
EU-/EWR-Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen dürfen sich länger als drei Monate in Ungarn aufhalten, wenn sie einer aktiven und bezahlten Beschäftigung nachgehen, studieren oder ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten (was eine vollständige medizinische Versorgung einschließt). Ein Aufenthalt von mehr als drei Monaten muss jedoch bei der regionalen nationalen Polizeidienststelle für Ausländer am Wohnort gemeldet und ein Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung gestellt werden.
Das Amt stellt eine Meldebescheinigung und eine Aufenthaltskarte aus, die für Familienangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die in Ungarn wohnen, maximal fünf Jahre gültig ist. Jede Änderung des Wohnsitzes muss dem Amt gemeldet werden.
Wenn ein EU-Bürger zum Arbeiten in Ungarn bleiben möchte, muss er sich auch bei der örtlichen Steuerbehörde anmelden, um eine Steueridentifikationsnummer und eine Sozialversicherungsnummer zu erhalten, damit er Zahlungen an die nationale Krankenkasse leisten kann.
Weitere Informationen über die Arbeit in Ungarn finden Sie unter dem Link hier.
Bürger von Nicht-EU/EFTA-Ländern
Welche Arten von Arbeitsgenehmigungen gibt es in Ungarn?
Damit ein Ausländer zu Arbeitszwecken nach Ungarn einreisen kann, gibt es mehrere Arten von Arbeitsgenehmigungen:
- Einzelne Arbeitserlaubnis - für ausländische Staatsangehörige, die innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht länger als 90 Tage in Ungarn arbeiten wollen.
- Zusammenarbeitserlaubnis - für ausländische Staatsangehörige, die innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen mehr als 90 Tage in Ungarn arbeiten möchten.
- Aufenthaltserlaubnis - eine Aufenthaltserlaubnis in Ungarn für bis zu 90 Tage.
- Einzelantragsverfahren - für Nicht-EWR-Bürger, die sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen länger als 90 Tage in Ungarn aufhalten möchten. Diese Art von Erlaubnis kann nur im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit einem ungarischen Arbeitgeber beantragt werden.
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Für die Beantragung eines Visums/einer Aufenthaltsgenehmigung müssen folgende Dokumente vorgelegt werden, die ins Ungarische oder Englische übersetzt und beglaubigt sein müssen (wobei die Anforderungen an die Dokumente je nach Land des Nicht-EWR-Arbeitnehmers unterschiedlich sein können):
- Antragsformular: kann elektronisch oder handschriftlich eingereicht werden
- Gültiger Reisepass
- Ihr Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein, mindestens zwei leere Seiten enthalten und noch mindestens 3 Monate über das Ablaufdatum des Visums hinaus gültig sein.
- Fotos.
- Passfotos, die zum Zeitpunkt der Antragstellung aufgenommen wurden, in Farbe
- Ein Empfehlungsschreiben eines potenziellen Arbeitgebers (Original und Kopie aus dem elektronischen Portal der Regierung)
- Bestätigung der ausreichenden Mittel und Ressourcen
- Nachweis des Wohnsitzes
- Buchung von Flugtickets
- Bescheinigung der Krankenversicherung
- Eine beglaubigte Kopie des aktuellen Arbeitsvertrags
- Bestätigung der Qualifikation und Erfahrung der Mitarbeiter
- Alle relevanten Zertifikate, Lizenzen, Referenzen oder Genehmigungen.
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Wie beantrage ich ein Arbeitsvisum/eine Arbeitserlaubnis in Ungarn?
Vor der Beantragung eines Visums/einer Aufenthaltsgenehmigung muss der Arbeitgeber innerhalb von 15 Tagen einen Antrag auf Arbeitserlaubnis beim Arbeitsamt einreichen, damit sich der arbeitslose ungarische Staatsbürger um die Stelle bewerben kann;
Der Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis muss innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung des Stellengesuchs, für das diese Unterlagen erforderlich sind, eingereicht werden:
- eine Bescheinigung über die für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche berufliche Qualifikation
- Bescheinigung/Vertrag über die Arbeitsbedingungen
- ein Dokument, das den Namen des Unternehmens des Arbeitgebers bestätigt
- ärztliches Attest.
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Nicht-EWR-Bürger müssen außerdem eine Sozialversicherungsnummer bei der nationalen Krankenkasse und eine Steueridentifikationsnummer bei der Steuerbehörde beantragen.
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Wie lange ist die Arbeitserlaubnis/das Visum gültig?
Eine Arbeitserlaubnis ist zwei Jahre lang gültig, während ein Visum ein Jahr lang gültig sein kann;
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der EU/Europäischen Freihandelsassoziation
EU/EFTA-Bürger haben Vorteile beim Zugang zum Arbeitsmarkt.
Mitglieder der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) benötigen kein Arbeitsvisum und keine Arbeitserlaubnis, um in Ungarn legal zu arbeiten;
EU-Bürger müssen jedoch im Besitz eines für die Dauer ihres Aufenthalts gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein.
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Wie lange können sich EU/EWR-Bürger zu Arbeitszwecken in Ungarn aufhalten?
EU/EWR-Bürger und ihre Familienangehörigen dürfen sich länger als drei Monate in Ungarn aufhalten, wenn sie einer aktiven und bezahlten Beschäftigung nachgehen, studieren oder ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten (was eine vollständige medizinische Versorgung einschließt). Ein Aufenthalt von mehr als drei Monaten muss jedoch bei der regionalen nationalen Polizeidienststelle für Ausländer am Wohnort gemeldet und ein Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung gestellt werden.
Das Amt stellt eine Meldebescheinigung und eine Aufenthaltskarte aus, die für Familienangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die in Ungarn wohnen, maximal fünf Jahre gültig ist. Jede Änderung des Wohnsitzes muss dem Amt gemeldet werden.
Wenn ein EU-Bürger zum Arbeiten in Ungarn bleiben möchte, muss er sich auch bei der örtlichen Steuerbehörde anmelden, um eine Steueridentifikationsnummer und eine Sozialversicherungsnummer zu erhalten, damit er Zahlungen an die nationale Krankenkasse leisten kann.
Für weitere Informationen über die Arbeit in Ungarn folgen Sie bitte dem Link hier.
Bürger von Nicht-EU/EFTA-Ländern
Welche Arten von Arbeitsvisa gibt es in Ungarn?
- Visum für den längerfristigen Aufenthalt (D) - für diejenigen, die sich für längere Zeit in Ungarn aufhalten möchten, und dient auch als vorab genehmigte Aufenthaltsgenehmigung.
- Schengen Arbeitsvisum - diese Art von Visum wird für kurzfristige Beschäftigung verwendet.
- Schengen Business Visa - für ausländische Staatsangehörige, die keine EWR-Bürger sind und zu vorübergehenden Zwecken in den Schengen-Raum reisen möchten. Dieses Visum kann für eine oder mehrere Einreisen verwendet werden. Es erlaubt den Inhabern einen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten.
- Visum für saisonale Beschäftigung - für ausländische Staatsangehörige, die in der Landwirtschaft, Viehzucht oder Fischerei arbeiten wollen, kommt dieses Visum in Frage. Es erlaubt dem Antragsteller, nicht länger als 180 Tage zu arbeiten.
- EU Blue Card - ein hochqualifizierter Nicht-EU-Arbeitnehmer mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat kann diese Karte beantragen, wenn er auch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hat.
Um die Voraussetzungen zu erfüllen, müssen Sie:
- Nachweis Ihres Hochschulabschlusses (Universitätsdiplom, Zeugnis usw.) oder in einigen Fällen Nachweis einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufserfahrung
- Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr (gilt nicht für Selbstständige oder Unternehmer)
- Die Gehälter sind im Vergleich zum Durchschnittsgehalt in Ungarn überdurchschnittlich hoch (es sei denn, es gilt eine niedrigere Gehaltsschwelle)
- Antrag auf Erteilung eines Langzeitvisums
- Erforderliche Reisedokumente - Reisepass, Krankenversicherung, Reiseroute, usw.
- Nachweis, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen für die Ausübung Ihres Berufs in einem reglementierten Bereich erfüllt haben;
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Wie bekommt man ein ungarisches Arbeitsvisum?
Um in Ungarn arbeiten zu können, benötigen Arbeitnehmer aus Nicht-EWR-Staaten ein Langzeitvisum, eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltserlaubnis. Das übliche Verfahren ist ein einziges Antragsverfahren für die Arbeitserlaubnis.
Die Unterlagen zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis hängen von der Art der beantragten Erlaubnis ab, aber das Verfahren erfordert eine Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und den nationalen Einwanderungsbehörden sowie dem ausländischen Staatsangehörigen.
Das Verfahren der einmaligen Einreichung gilt speziell für Anträge von Nicht-EWR-Bürgern, die sich um eine Beschäftigung in Ungarn bewerben möchten und innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen mehr als 90 Tage in einem Arbeitsverhältnis mit einem ungarischen Arbeitgeber gestanden haben.
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Für die Beantragung eines Visums/einer Aufenthaltsgenehmigung müssen folgende Dokumente vorgelegt werden, die ins Ungarische oder Englische übersetzt und beglaubigt sein müssen (wobei die Anforderungen an die Dokumente je nach Land des Nicht-EWR-Arbeitnehmers unterschiedlich sein können):
- Antragsformular: kann elektronisch oder handschriftlich eingereicht werden
- Gültiger Reisepass
- Ihr Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein, mindestens zwei leere Seiten enthalten und noch mindestens 3 Monate über das Ablaufdatum des Visums hinaus gültig sein.
- Fotos.
- Passbilder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung aufgenommen wurden, in Farbe
- Ein Empfehlungsschreiben eines potenziellen Arbeitgebers (Original und Kopie aus dem elektronischen Portal der Regierung)
- Bestätigung der ausreichenden Mittel und Ressourcen
- Nachweis des Wohnsitzes
- Buchung von Flugtickets
- Bescheinigung der Krankenversicherung
- Eine beglaubigte Kopie des aktuellen Arbeitsvertrags
- Bestätigung der Qualifikation und Erfahrung der Mitarbeiter
- Alle relevanten Zertifikate, Lizenzen, Referenzen oder Genehmigungen.
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Wie beantrage ich ein Arbeitsvisum/eine Arbeitserlaubnis in Ungarn?
Vor der Beantragung eines Visums/einer Aufenthaltsgenehmigung muss der Arbeitgeber innerhalb von 15 Tagen einen Antrag auf Arbeitserlaubnis beim Arbeitsamt einreichen, damit sich der arbeitslose ungarische Staatsbürger um die Stelle bewerben kann;
Der Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis muss innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung des Stellengesuchs, für das diese Unterlagen erforderlich sind, eingereicht werden:
- eine Bescheinigung über die für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche berufliche Qualifikation
- Bescheinigung/Vertrag über die Arbeitsbedingungen
- ein Dokument, das den Namen des Unternehmens des Arbeitgebers bestätigt
- ärztliches Attest.
Wie viel kostet ein Arbeitsvisum für Ungarn?
Von den Antragstellern wird eine Visumgebühr von 90 EUR erhoben.
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Nicht-EWR-Bürger müssen außerdem eine Sozialversicherungsnummer bei der nationalen Krankenkasse und eine Steueridentifikationsnummer bei der Steuerbehörde beantragen.
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Wie lange ist ein Arbeitsvisum gültig?
Das Visum ist ein Jahr lang gültig;
Die Gründung eines Unternehmens in Ungarn durch einen Ausländer umfasst mehrere wichtige Schritte:
Geschäftsidee und Planung:
- Entwickeln Sie eine solide Geschäftsidee und führen Sie Marktforschung durch, um die Rentabilität Ihres Produkts oder Ihrer Dienstleistung in Ungarn zu beurteilen.
- Erstellen Sie einen umfassenden Geschäftsplan, der Ihre Ziele, Ihren Zielmarkt, Ihre Marketingstrategien und Ihre Finanzprognosen darlegt.
Rechtliche Struktur:
- Wählen Sie eine geeignete Rechtsform für Ihr Unternehmen, z. B. ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) oder eine Niederlassung eines ausländischen Unternehmens.
- Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Unternehmensberater, um die rechtlichen Anforderungen und steuerlichen Auswirkungen der einzelnen Strukturen zu verstehen.
Registrierung des Unternehmens:
- Melden Sie Ihr Unternehmen bei den ungarischen Behörden an: Dazu gehört die Beschaffung einer Steuernummer, einer Unternehmensregisternummer und einer Sozialversicherungsnummer.
- Die Eintragung kann über das elektronische Unternehmensregister (Cégkapu) oder mit Hilfe eines Anwalts oder Notars erfolgen.
Kapitalanforderungen:
- Für die meisten Geschäftsarten gibt es in Ungarn keine Mindestkapitalanforderungen, aber für einige Branchen können besondere Kapitalanforderungen gelten.
- Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis Ihrer finanziellen Mittel vor, z. B. Kontoauszüge oder finanzielle Garantien.
Geschäftsgenehmigungen und Lizenzen:
- Finden Sie heraus, ob Ihr Unternehmen besondere Genehmigungen oder Lizenzen benötigt, um in Ungarn legal tätig zu sein. Dies kann von der Branche und der Art Ihres Unternehmens abhängen.
- Wenden Sie sich an die zuständigen Behörden oder lassen Sie sich rechtlich beraten, um sicherzustellen, dass alle spezifischen Vorschriften oder Genehmigungsanforderungen eingehalten werden.
Bankkonto und Buchhaltung:
- Eröffnen Sie ein Bankkonto in Ungarn, um Finanztransaktionen durchzuführen und Ihre Unternehmensfinanzen zu verwalten.
Einstellung von Mitarbeitern:
- Wenn Ihr Unternehmen Mitarbeiter benötigt, sollten Sie sich mit dem ungarischen Arbeitsrecht und den Beschäftigungsvorschriften vertraut machen.
- Melden Sie Ihre Mitarbeiter bei den zuständigen Behörden an, z. B. bei der Nationalen Steuer- und Zollverwaltung (NAV) und der Nationalen Anstalt für soziale Sicherheit (NEAK).
Besteuerung und Berichterstattung:
- Informieren Sie sich über das ungarische Steuersystem und die Zuständigkeiten, die für Ihr Unternehmen gelten. Dazu gehören die Körperschaftssteuer, die Mehrwertsteuer (MwSt.) und die Sozialversicherungsbeiträge.
- Halten Sie die Steuererklärungs- und Zahlungsfristen ein, um Strafen zu vermeiden und einen guten Ruf bei den Steuerbehörden zu wahren.
Unterstützung für Unternehmen:
- Lassen Sie sich von Organisationen beraten, die ausländische Unternehmer in Ungarn unterstützen, z. B. von lokalen Handelskammern oder Wirtschaftsförderungsgesellschaften.
- Informieren Sie sich über verfügbare Zuschüsse, Anreize und Unternehmensentwicklungsprogramme, die Sie bei der Gründung und dem Wachstum Ihres Unternehmens unterstützen können.
Nützliche Ressourcen
Wenn Sie als Ausländer ein Unternehmen in Ungarn gründen möchten, finden Sie hier einige nützliche Ressourcen und Organisationen, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können:
Ungarische Investitionsförderungsagentur (HIPA):Die HIPA ist eine staatliche Organisation, deren Ziel es ist, ausländische Direktinvestitionen in Ungarn anzuziehen und zu unterstützen. Sie bietet Informationen, Beratung und Unterstützung für ausländische Unternehmer, die an einer Unternehmensgründung in Ungarn interessiert sind.
European Enterprise Network (EEN):EEN ist ein Netz von Organisationen, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in ganz Europa unterstützen. Es bietet Dienstleistungen wie die Vermittlung von Geschäftspartnern, Marktanalysen, Finanzierungsberatung und Zugang zu Geschäftspartnern. Die ungarische Niederlassung des EEN kann Ausländern, die in Ungarn ein Unternehmen gründen möchten, wertvolle Hilfe leisten.
Ungarische Industrie- und Handelskammer (MKIK):Die MKIK ist eine gemeinnützige Organisation, die die Interessen der Wirtschaft in Ungarn vertritt. Sie bietet Unterstützung und Ressourcen für Unternehmer, einschließlich Informationen über gesetzliche Vorschriften, Programme zur Unternehmensentwicklung und Möglichkeiten zur Vernetzung.
Expat-Zentren und -Gemeinschaften: In Ungarn gibt es mehrere Expat-Zentren und -Gemeinschaften, die Unterstützung und Vernetzungsmöglichkeiten für Ausländer anbieten. Diese Organisationen können Ihnen helfen, Kontakte zu anderen Expats zu knüpfen, sich im geschäftlichen Umfeld zurechtzufinden und Informationen über die lokale Kultur und Geschäftspraktiken zu erhalten. Expat Press Hungary (https://expat-press.com/) und InterNations (https://www.internations.org/) bieten beispielsweise Ressourcen und öffentliche Foren für Expats.
Ungarischer Nationaler Handelsverband (MNKH):MNKH ist eine Organisation, die ausländischen Unternehmen und Unternehmern hilft, ihre Geschäfte in Ungarn auszubauen. Sie bietet Dienstleistungen wie Marktforschung, Vermittlung von Geschäftspartnern und Investitionsunterstützung an.
Ungarisches Amt für geistiges Eigentum (HIPO):Das HIPO ist für die Rechte an geistigem Eigentum in Ungarn zuständig. Wenn Ihr Unternehmen mit Marken, Patenten oder Urheberrechten zu tun hat, kann das HIPO Informationen und Unterstützung zum Schutz des geistigen Eigentums bieten.
Unternehmensinkubatoren und -beschleuniger: In Ungarn gibt es verschiedene Unternehmensinkubatoren und -beschleuniger, die Unterstützung, Mentoring und Infrastruktur für Existenzgründer und Unternehmer anbieten. Diese Organisationen können Hilfestellung bei der Unternehmensentwicklung, bei Finanzierungsmöglichkeiten und bei der Vernetzung leisten. Beispiele für solche Organisationen sind Design Terminal und Kitchen Budapest.
Geschäftsvisum für Ungarn
Um in Ungarn geschäftlich tätig werden zu können, muss jeder Nicht-EWR-Bürger ein Geschäftsvisum beantragen. Die Art des erforderlichen Visums ist ein Kurzzeitvisum C.
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Für die Beantragung dieses Visums sind die folgenden Dokumente erforderlich:
- Ein Einladungsschreiben des ungarischen Unternehmens, das Sie besuchen werden, mit Angabe der Adresse und des Datums Ihres Besuchs.
- Eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Geschäftsreise.
- Ein Kontoauszug der letzten 6 Monate.
- Nachweis über frühere Handelsbeziehungen zwischen den beiden Unternehmen (falls vorhanden)
- Eine beglaubigte Kopie des Gesellschaftsvertrags (bei Aktiengesellschaften), des Gewerbescheins (Erstausstellung und letzte Verlängerung) sowie etwaige Eigentums- oder Partnerschaftsurkunden.
- Kosten: Der Arbeitgeber oder das Partnerunternehmen sollte im Schreiben oder in der Einladung auf die Kostenübernahme hinweisen.
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Wie lange ist die Gültigkeitsdauer eines Geschäftsvisums?
Die maximale Gültigkeit eines kurzfristigen Geschäftsvisums C beträgt 3 Monate innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten und kostet 90 Euro. Die Gültigkeit dieses Visums kann jedoch variieren, je nachdem, was Ihnen Ihre Botschaft mitteilt.
Das ungarische Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und gewährleistet eine faire und gleiche Behandlung am Arbeitsplatz. Hier sind einige der wichtigsten Aspekte des ungarischen Arbeitsrechts:
Arbeitsverträge: Arbeitsverträge in Ungarn können entweder befristet oder unbefristet sein. Im Vertrag müssen die wichtigsten Einzelheiten wie Aufgaben, Arbeitszeiten, Gehalt, Urlaubsansprüche und Kündigungsbedingungen festgelegt werden. Es ist üblich, schriftliche Verträge sowohl in ungarischer als auch in englischer Sprache zu verfassen.
Arbeitszeit:Die Standardarbeitszeit in Ungarn beträgt 40 Stunden pro Woche, in der Regel verteilt auf fünf oder sechs Tage. Überstunden können erforderlich sein, sollten aber 250 Stunden pro Jahr nicht überschreiten. Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf Ruhepausen und eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 aufeinanderfolgenden Stunden.
Mindestlohn: Der derzeitige Mindestlohn in Ungarn beträgt 266.800,00 HUF pro Monat im Jahr 2024.
Jahresurlaub: Arbeitnehmer in Ungarn haben je nach Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Der Mindestjahresurlaub beträgt 20 Arbeitstage für Arbeitnehmer, die weniger als 25 Jahre gearbeitet haben. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit kommen weitere Tage hinzu.
Krankheitsurlaub: Wenn ein Arbeitnehmer krank ist, hat er Anspruch auf Krankheitsurlaub. Die Dauer des Krankheitsurlaubs und die Zahlung des Krankengeldes sind gesetzlich geregelt. In der Regel zahlt der Arbeitgeber die ersten 15 Tage des Krankheitsurlaubs, danach werden die Zahlungen von der Krankenkasse übernommen.
Mutterschafts- und Elternurlaub: Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub, der in der Regel 24 Wochen beträgt und im Falle von Mehrlingsgeburten oder Komplikationen verlängert werden kann. Während ihres Mutterschaftsurlaubs erhält die Arbeitnehmerin Mutterschaftsgeld. Beide Elternteile haben auch Anspruch auf Elternurlaub, der es ihnen ermöglicht, ihr Kind über einen längeren Zeitraum zu betreuen.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Die Beendigung eines Arbeitsvertrags in Ungarn muss nach den gesetzlich festgelegten Verfahren erfolgen. Die Kündigung eines Arbeitsvertrags kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer veranlasst werden, wobei bestimmte Kündigungsfristen einzuhalten sind. Eine ungerechtfertigte Entlassung ist nicht zulässig, und die Arbeitnehmer haben das Recht, gegen eine ungerechtfertigte Entlassung Widerspruch einzulegen.
Beschäftigung von Ausländern: Ausländer, die in Ungarn arbeiten, müssen über eine gültige Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis verfügen, die sie zur Beschäftigung berechtigt. Die Arbeitgeber müssen bei der Einstellung ausländischer Arbeitnehmer die einschlägigen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze einhalten.
Wenn Sie als Ausländer eine Stelle in Ungarn suchen, finden Sie hier einige Tipps, die Ihnen bei der Stellensuche helfen:
Studieren Sie den Arbeitsmarkt: Informieren Sie sich zunächst über den Arbeitsmarkt in Ungarn, um herauszufinden, welche Branchen florieren und welche Fähigkeiten und Qualifikationen gefragt sind. Ermitteln Sie Branchen, die Ihren Erfahrungen und Kenntnissen entsprechen.
Bearbeiten Sie Ihren Lebenslauf und Ihr Anschreiben: Bereiten Sie Ihren Lebenslauf und Ihr Anschreiben so vor, dass die für die jeweilige Stelle erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen deutlich werden. Achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen klar, prägnant und fehlerfrei sind. Wenn möglich, übersetzen Sie sie ins Ungarische oder legen Sie eine englische Fassung bei.
Jobportale nutzen: Informieren Sie sich über beliebte allgemeine und spezielle Jobportale in Ungarn. Zu den bekannten ungarischen Stellenportalen gehören Profession.hu, CVOnline.hu, Workania.hu und Jobline.hu. Legen Sie auf diesen Plattformen Profile an und suchen Sie regelmäßig nach freien Stellen, die Ihren Qualifikationen entsprechen.
Netzwerke: Netzwerke können entscheidend sein, um einen Job in Ungarn zu finden. Besuchen Sie Branchenveranstaltungen, Karrieremessen und Berufstreffen, um sich mit Fachleuten aus Ihrem Bereich zu vernetzen. Treten Sie Online-Vernetzungsplattformen bei und beteiligen Sie sich an einschlägigen Diskussionen, um Ihr Netzwerk zu erweitern.
Online-Präsenz: Achten Sie darauf, dass Ihre professionelle Online-Präsenz, z. B. Ihr LinkedIn-Profil, Ihr Interesse an einer Tätigkeit in Ungarn widerspiegelt. Verwenden Sie Schlüsselwörter, die sich auf Ihr gewünschtes Arbeitsgebiet und Ihren Standort beziehen, um Ihre Sichtbarkeit für potenzielle Arbeitgeber zu erhöhen.
Sprachkenntnisse: Obwohl an internationalen Arbeitsplätzen häufig Englisch verwendet wird, können Ungarischkenntnisse nützlich sein. Das Erlernen grundlegender ungarischer Redewendungen oder der Besuch eines Sprachkurses kann Ihren Wunsch nach Integration in die lokale Kultur zeigen und Ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz erhöhen.
Unternehmensrecherche: Finden Sie Unternehmen in Ungarn, die Ihren Karrierezielen und Werten entsprechen. Besuchen Sie die Websites der Unternehmen, sehen Sie sich ihre Stellenausschreibungen an und verfolgen Sie aktuelle Stellenangebote in den sozialen Medien. Ein proaktiver Ansatz kann darin bestehen, die Unternehmen, an denen Sie interessiert sind, direkt zu kontaktieren.
Praktikum oder Freiwilligenarbeit in Betracht ziehen:Wenn Sie am Anfang Ihrer Karriere stehen oder in eine neue Branche wechseln, sollten Sie ein Praktikum oder eine Freiwilligenarbeit in Betracht ziehen. Dadurch können Sie wertvolle Erfahrungen sammeln, lokale Kontakte knüpfen und Ihre Chancen auf eine spätere Festanstellung erhöhen.