Dänen auf Reisen nach Italien: Was Sie wissen müssen
dänischer-Bürger können Italien gemäß den aktuellen Einreisebestimmungen ohne Visum besuchen. Wenn Sie jedoch länger als die erlaubte Aufenthaltsdauer bleiben oder für Studium oder Arbeit reisen möchten, müssen Sie die erforderlichen Dokumente für einen langfristigen Aufenthalt beantragen.
Erforderliche Dokumente für dänischer-Bürger
Wenn Sie als dänischer-Bürger nach Italien reisen möchten, stellen Sie sicher, dass Sie folgende Dokumente dabei haben:
- Einen gültigen Reisepass – Dieser sollte mindestens 3 Monate über Ihr geplantes Abreisedatum hinaus gültig sein.
- Nachweis über die Unterkunft – Zum Beispiel eine Hotelbuchung oder eine Einladung.
- Rück- oder Weiterreiseticket – Um nachzuweisen, dass Sie innerhalb der erlaubten Frist ausreisen werden.
- Finanzielle Nachweise – Dokumente, die belegen, dass Sie über ausreichend Mittel für Ihre Reise verfügen.
Die Grenzbeamten können zusätzliche Dokumente anfordern. Es ist daher ratsam, diese griffbereit zu haben, um Verzögerungen zu vermeiden.
Benötige ich eine Krankenversicherung für die Reise nach Italien?
Eine Krankenversicherung ist für Kurzreisen nach Italien nicht immer erforderlich, jedoch sehr empfehlenswert. Unerwartete medizinische Kosten können schnell teuer werden. Für eine sorgenfreie Reise können Sie
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Außergewöhnliche Erlebnisse in Italien für Dänen
Suchen Sie nach einzigartigen Reisezielen abseits der bekannten Touristenorte? Hier sind einige Empfehlungen:
- Entdecken Sie kleine Dörfer – Abseits der großen Städte verbergen sich wahre Schätze mit einer reichen Geschichte und weniger Touristen.
- Probieren Sie regionale Spezialitäten – Kosten Sie authentische Gerichte wie die würzige 'Nduja aus Kalabrien oder das cremige Risotto aus Venetien.
- Reisen Sie mit dem Zug – Eine bequeme, landschaftlich reizvolle und günstige Möglichkeit, verschiedene Teile Italiens zu erkunden.
- Besuchen Sie familiengeführte Weingüter – Erleben Sie Italiens traditionelle Weinkultur in weniger bekannten Weinbergen in der Toskana, auf Sizilien oder im Piemont.
Einzigartige Reiseziele in Italien für Besucher aus Dänemark
Wenn Sie die Schönheit Italiens erkunden möchten, sind dies einige der sehenswertesten Orte:
1. Chianti (Toskana) – Eine weltberühmte Weinregion mit malerischen Weinbergen und authentischen Verkostungserlebnissen.
2. Insel Procida (Kampanien) – Ein verstecktes Juwel mit bunten Häusern, ruhigen Stränden und echtem italienischem Charme.
3. Matera (Basilikata) – Eine der ältesten Städte der Welt mit beeindruckenden Höhlenwohnungen und einer besonderen Atmosphäre am Abend.
4. Alberobello (Apulien) – Eine märchenhafte Stadt, bekannt für ihre einzigartigen „Trulli“-Häuser mit kegelförmigen Dächern.
5. Cinque Terre (Ligurien) – Fünf atemberaubende Küstendörfer mit spektakulären Aussichten und wunderschönen Wanderwegen.
Je nachdem, wie Sie reisen (mit dem Flugzeug oder auf dem Seeweg), gibt es zwei Arten von italienischen Transitvisa:
- Italienisches Flughafentransitvisum (ATV).
- Italienisches Transitvisum für Seeleute.
Sie haben unterschiedliche Voraussetzungen und Gültigkeitsdauer.
Transitvisum für den italienischen Flughafen
Das italienische Flughafentransitvisum ist nur 24 Stunden lang gültig und erlaubt seinem Inhaber nicht, die Transitzone des Flughafens zu verlassen.
Sie benötigen ein italienisches Flughafentransitvisum, wenn Sie auf einem italienischen Flughafen zwischenlanden, um einen anderen Flug zu erreichen und Ihre Reise zu einem Ziel außerhalb des Schengen-Raums fortzusetzen.
Allerdings benötigt nicht jeder ein italienisches Flughafentransitvisum.
Wer braucht ein Transitvisum für einen italienischen Flughafen?
Sie benötigen ein Flughafentransitvisum, um an einem italienischen Flughafen umzusteigen, wenn Sie aus den folgenden Ländern kommen:
- Afghanistan
- Bangladesch
- Demokratische Republik Kongo
- Eritrea
- Äthiopien
- Ghana
- Iran
- Irak
- Nigeria
- Pakistan
- Somalia
- Sri Lanka
- Senegal
- Syrien
Auch wenn Sie Staatsbürger eines der oben genannten Länder sind, können Sie von einem Transitvisum für den italienischen Flughafen befreit werden, wenn Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
1. Sie haben bereits ein gültiges Visum oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung in einem der Schengen-Länder oder für:
- Andorra
- Bulgarien
- Kanada
- Zypern
- Kroatien
- Irland
- Japan
- Rumänien
- San Marino
- Vereinigte Staaten von Amerika
- Vereinigtes Königreich
2. Sie sind ein Familienmitglied eines EU-Bürgers.
3. Sie sind im Besitz eines Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpasses.
4. Sie sind Mitglied des Flugpersonals und Staatsangehöriger eines Landes, das dem Abkommen von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt beigetreten ist.
Voraussetzungen für die Beantragung eines Transitvisums für einen italienischen Flughafen
Wenn Sie ein Transitvisum für einen italienischen Flughafen beantragen, müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen:
- Ein ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular für ein Schengen-Visum für Italien.
- Einen gültigen Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten.
- Zwei identische Fotos neueren Datums, die den Schengen-Bestimmungen entsprechen.
- Ein von dem Land, in das Sie von Italien aus reisen, ausgestelltes Visum (falls ein Visum erforderlich ist).
- Ein gebuchtes Flugticket für das Land, in das Sie von Italien aus reisen wollen.
- Eine Reisekrankenversicherung in Höhe von mindestens 30.000 Euro, die alle medizinischen Notfälle und den gesamten Schengen-Raum abdeckt.
- Bezahlte italienische Visagebühr.
ACHTUNG: Wenn Sie in Italien umsteigen wollen, um in ein anderes Schengen-Land zu reisen, benötigen Sie ein reguläres Schengen-Visum des Typs C, auch wenn Ihr Endziel ein Nicht-Schengen-Land ist.
Um mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze zu fliegen, benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- eine gültige tierärztliche Bescheinigung (Angaben zum Besitzer, Beschreibung des Tieres, Kennzeichnung und Impfdaten)
- Eine gültige Tollwutimpfung. Wenn die Tollwutimpfung die erste Impfung des Tieres war, muss es 21 Tage warten, bevor es ins Land einreisen darf. Für Auffrischungsimpfungen gibt es keine Frist, sofern nachgewiesen werden kann, dass die Auffrischung vor Ablauf des letzten Impfstoffs verabreicht wurde.
- Tätowierung oder Mikrochip (kompatibel mit den ISO-11784-Normen).
- Auf dem Käfig oder dem Transportbehälter müssen der Name des Besitzers, seine Adresse (oder die von ihm benannte Person) und die Kontaktnummern in Italien angegeben sein.
In Italien kann ein italienischer Tierarzt einen EU-Tierpass ausstellen, mit dem man durch ganz Europa reisen kann.
- Um in das italienische Hoheitsgebiet einzureisen, muss das Tier über drei Monate alt sein.
- Um Haustiere aus Drittländern nach Italien zu bringen, müssen die Tiere NICHT gegen Zecken oder Echinokokken behandelt werden.
Notrufnummern in Italien:
- Polizei (Polizia) - 113;
- Rettungsdienst (Soccorso Pubblico di Emergenza) - 118;
- Carabinieri - 112;
- Rettungsdienst (Soccorso Pubblico di Emergenza) - 113;
- Feuerwehr (Vigili del Fuoco) - 115;
- "Hotline" für Touristen (Easy Italia) - 039-039-039.
Alkohol darf von außerhalb der Europäischen Union nach Italien eingeführt werden:
- Alkoholische Getränke.
- Tabakerzeugnisse.
- Medikamente - nur für den persönlichen Gebrauch.
- Gegenstände für den persönlichen Gebrauch zu nicht-kommerziellen Zwecken bis zu einem Wert von 430 Euro bei Reisen mit dem Flugzeug oder Schiff.
- Gegenstände für den persönlichen Gebrauch zu nichtkommerziellen Zwecken, die 150 Euro nicht überschreiten (Passagiere unter 15 Jahren).
- Zu den nichtgewerblichen Gegenständen gehören Waren für den persönlichen oder familiären Gebrauch oder Geschenke.
Verboten für die Einfuhr:
- Fleisch- und Milcherzeugnisse, die nicht in EU-Ländern hergestellt werden, mit Ausnahme begrenzter Mengen aus Andorra, Kroatien, den Färöer-Inseln, Grönland und Island sowie kleiner Mengen bestimmter Erzeugnisse aus anderen Ländern.
- Geschützte Arten und daraus hergestellte Produkte (Elfenbein, Schildkrötenpanzer, Korallen, Reptilienhaut, Holz aus Amazonaswäldern usw.).
Begrenzte Einfuhr:
- Haustiere müssen gekennzeichnet und gegen Tollwut geimpft sein und über die erforderliche tierärztliche Bescheinigung verfügen;
- nicht mehr als 10 kg Fleisch, Milch und Milchprodukte, die aus Kroatien, den Färöer-Inseln, Grönland und Island eingeführt werden;
- Milchpulver für Säuglinge, Babynahrung und medizinische Spezialnahrung können zugelassen werden, wenn sie vor dem Öffnen nicht gekühlt werden müssen.
- Fisch, jedoch nur, wenn er ausgenommen ist und sein Gewicht 20 kg nicht übersteigt;
- Bargeld - ohne Einschränkungen, wenn es aus einem EU-Land eingeführt wird. Alle Passagiere, die von außerhalb der EU einreisen, müssen Beträge von mehr als 10.000 Euro oder den entsprechenden Gegenwert anmelden;
- Mäntel, Pelze und Lederschuhe aus geschützten Arten (Sondergenehmigung erforderlich).
- Die Einfuhr von Waffen, Munition, Sprengstoff, Drogen, speziellen Kommunikationsgeräten sowie Pflanzen, Erde, Wildtieren und Vögeln ist streng verboten.