Die einzige Voraussetzung für die Einreise nach Italien als EU-Bürger ist der Besitz eines gültigen europäischen Personalausweises, unabhängig von der Dauer Ihres geplanten Aufenthalts.
Als EU-Bürger müssen Sie Ihre Absicht, in Italien zu bleiben, nur dann anmelden, wenn Ihr Aufenthalt länger als drei Monate dauert.
Alle Nicht-EU-Bürger, die sich länger als drei Monate in Italien aufhalten möchten, müssen ein italienisches Visum für den längerfristigen Aufenthalt sowie eine italienische Aufenthaltsgenehmigung (Permesso di Soggiorno) beantragen. Sie müssen eine Aufenthaltserlaubnis in Italien beantragen, unabhängig davon, aus welchem Grund Sie dort leben wollen, z. B. um zu arbeiten oder zu studieren.
Der Permesso di Soggiorno heißt übersetzt "befristete Aufenthaltsgenehmigung", da Sie dieses Dokument benötigen, um einen dauerhaften Aufenthalt in Italien zu erhalten.
Die italienische Aufenthaltsgenehmigungskarte ist elektronisch und enthält einen Mikrochip und einen Magnetstreifen (ähnlich wie bei einer Kreditkarte), mit denen Sie auf Ihre digital gespeicherten persönlichen Daten zugreifen können.
Arten von Aufenthaltsgenehmigungen in Italien
Wenn Sie ein Nicht-EU-Bürger sind und sich länger als 90 Tage in Italien aufhalten wollen, müssen Sie innerhalb von 8 Tagen nach Ihrer Ankunft im Land eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung ist das Vorhandensein eines dieser Langzeitvisa:
- Arbeitsvisum
- Studentenvisum
- Visum zur Familienzusammenführung
- Visum für einen Wahlaufenthalt
- Goldenes Visum
Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis in Italien
Aufenthaltsgenehmigungen in Italien können je nach Art der Genehmigung mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten, einem Jahr oder zwei Jahren ausgestellt werden.
- Die italienische Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit ist sechs Monate lang gültig.
- Die italienische Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeit in bestimmten Sektoren ist neun Monate lang gültig.
- Die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken ist ein Jahr lang gültig.
- Der Aufenthalt in Italien zum Zwecke der Familienzusammenführung, einer abhängigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit ist zwei Jahre lang gültig.
Wie beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis in Italien?
Sie müssen innerhalb von 8 Tagen nach der Einreise nach Italien eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das Antragsverfahren für den Permesso di soggiorno ist in zwei Teile gegliedert: das Postamt und die Questura.
Besorgen Sie sich eine Reihe von Dokumenten für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in Italien
Innerhalb von acht Tagen nach Ihrer Ankunft in Italien müssen Sie Ihr Antragsformular für die italienische Aufenthaltsgenehmigung bei Ihrem örtlichen Postamt abholen. Genauer gesagt beim Sportello Amico des Postamts (ufficio postale oder Poste Italiane), in dem Sie wohnen möchten.
Allerdings bieten nicht alle Postämter Antragsformulare für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung in Italien an. Sie sollten ein Postamt mit einem Sportello Amico-Schalter aufsuchen.
Das Antragspaket besteht aus einem Umschlag mit den notwendigen Formularen, die Sie ausfüllen müssen.
1. Ausfüllen und Einreichen des Antrags auf eine Aufenthaltsgenehmigung in Italien
- Nachdem Sie die Antragsmappe abgeholt haben, können Sie die Post verlassen und sich an einen ruhigen Ort begeben, um den Antrag auszufüllen. Die Formulare sind auf Italienisch, also halten Sie sich bereit.
- Als Nächstes müssen Sie einen Marca da Bollo-Stempel kaufen, den Sie Ihrem Antrag vor der Einreichung beifügen. Dies ist ein "Zollstempel", den Sie in einem Tabakladen finden.
- Sie müssen die Marca da Bollo-Marke kaufen, die in Ihrem Antragspaket aufgeführt ist. Er kostet etwa 16 Euro.
- Sobald Sie das ausgefüllte Antragspaket sowie alle anderen erforderlichen Unterlagen haben, müssen Sie diese bei dem Sportello Amico einreichen, bei dem Sie sie zuerst erhalten haben. Sie brauchen die Originale der Dokumente nicht vorzulegen, aber bringen Sie sie für den Fall mit, dass sie benötigt werden, zusammen mit Fotokopien von jedem Dokument.
- Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag nicht unterschreiben und den Umschlag nicht verschließen, da die Bediensteten, die Ihren Antrag bearbeiten, die Unterlagen erst prüfen müssen. Wenn sie feststellen, dass alles in Ordnung ist, teilen sie Ihnen das Datum Ihres Termins mit, an dem Sie sich bei der Questura (Hauptstelle der örtlichen Polizei) für den zweiten Teil Ihres Antrags auf eine italienische Aufenthaltsgenehmigung melden müssen.
- Sie werden Ihnen auch eine Quittung ausstellen, die als Aufenthaltsgenehmigung dient, da es normalerweise 1-2 Monate dauert, bis Sie Ihren Termin bei der Questura wahrnehmen können. Sie sollten diese Quittung bei sich haben, falls jemand nach Ihrer Aufenthaltsgenehmigung fragt, um zu wissen, dass Sie sie gerade beantragen.
2. Gehen Sie zur Questura (Polizeipräsidium)
- Zum Termin bei der Questura müssen Sie die Originale aller erforderlichen Dokumente sowie die Quittung und das Schreiben mit dem Datum Ihres Termins, das Sie per Post erhalten haben, mitbringen.
- Dort nimmt man Ihre Fingerabdrücke ab und stellt Ihnen eventuell einige Fragen.
- Sie werden Ihnen auch mitteilen, wann Sie Ihre italienische Aufenthaltsgenehmigung abholen können.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Italien
Wenn Sie bei der Post oder bei Questura eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, müssen Sie mehrere Dokumente vorlegen.
Zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung in Italien gehören:
- Vier Fotos in Passgröße.
- Ihren gültigen Reisepass.
- Dokumente, die sich auf den Grund Ihres Aufenthalts in Italien beziehen, z. B. eine Arbeitserlaubnis oder eine Immatrikulation an einer Universität.
- Alle Unterlagen, die Sie bei der Beantragung eines italienischen Langzeitvisums in Ihrem Heimatland eingereicht haben:
1. Anforderungen für das italienische Arbeitsvisum.
2. Voraussetzungen für ein italienisches Visum für Selbstständige.
3. Voraussetzungen für die Erteilung eines italienischen Studienvisums.
4. Voraussetzungen für ein Visum zur Familienzusammenführung.
5. Voraussetzungen für ein italienisches Arbeitsvisum.
- Bescheinigung über die Krankenversicherung. In einigen Fällen haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Krankenversicherung, in anderen müssen Sie eine Jahresgebühr bezahlen. Sie können eine italienische Krankenversicherung abschließen, indem Sie sich bei Ihrer örtlichen Gesundheitsagentur (Azienda Sanitaria Locale) anmelden.
HINWEIS.
Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original und in Fotokopie vorliegen. Die Originale reichen Sie bei Questura ein und die Fotokopien bei der Post.
Kann ich meine Aufenthaltserlaubnis in Italien verlängern?
Ja, Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis in Italien verlängern.
Je nachdem, welche Art von Aufenthaltserlaubnis Sie haben, muss diese verlängert werden:
- Bei einer Aufenthaltserlaubnis in Italien für bis zu sechs Monate: mindestens 30 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer.
- Für italienische Aufenthaltsgenehmigungen mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr: mindestens 90 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer.
- Für italienische Aufenthaltsgenehmigungen mit einer Gültigkeitsdauer von 2 Jahren: mindestens 90 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer.
Das Verfahren zur Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis in Italien ist dasselbe wie bei der ersten Beantragung. Sie müssen sich also bei der Post ein Antragsformular besorgen, es ausfüllen, einsenden und dann auf einen Termin bei Questura warten, wo Sie eine neue Permesso di soggiorno-Karte erhalten.
Während der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie Italien nicht verlassen.
Dauerhafter Aufenthalt in Italien (Carta di Soggiorno Permanente)
Nachdem Sie mehr als fünf Jahre mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung in Italien gelebt haben, können Sie einen Antrag auf Daueraufenthalt in Italien stellen.
Damit haben Sie ähnliche Rechte wie italienische Staatsbürger, z. B. die Möglichkeit, in anderen EU-Ländern ohne Visum oder Arbeitserlaubnis zu leben und zu arbeiten. Außerdem haben Sie Anspruch auf staatliche Leistungen wie Mutterschafts- oder Invaliditätsleistungen.
Nachdem Sie zehn Jahre lang mit einer italienischen Daueraufenthaltsgenehmigung gelebt haben, können Sie außerdem die italienische Staatsbürgerschaft beantragen.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Es gibt vier Voraussetzungen, die Sie beachten sollten, wenn Sie eine Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten möchten:
- Sie müssen nachweisen können, dass Sie in den letzten 5 Jahren in Italien gelebt haben
- Sie müssen keine Vorstrafen vorweisen können
- Sie müssen einen italienischen Sprachtest bestehen, der bestätigt, dass Sie mindestens das Niveau A2 haben
- Sie müssen über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um sich und alle Familienmitglieder zu versorgen.
Wie beantrage ich eine Aufenthaltsgenehmigung in Italien?
Wie bei anderen Arten von italienischen Visa müssen Sie diese bei der italienischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Land beantragen.
Das Antragsverfahren läuft wie folgt ab:
Das Antragsverfahren für eine Daueraufenthaltsgenehmigung ist ähnlich wie das für eine reguläre Aufenthaltsgenehmigung. Der Antrag kann eingereicht werden bei
- Örtliche Polizeidienststelle (questure)
- Örtliche Postämter (uffici postale)
- Einzelne Gemeinden
Wenn Sie sich für ein Postamt entscheiden, können Sie dort kostenlos ein gelbes Antragsformular (kit giallo) abholen. Dort wird Ihr Antrag bearbeitet und ein Termin bei der Einwanderungsbehörde (Ufficio Immigrazione) in der örtlichen Polizeidienststelle für Sie vereinbart. Dort müssen Sie ein Foto von sich vorlegen und sich Fingerabdrücke abnehmen lassen. Bei Minderjährigen unter 12 Jahren sind die Fingerabdrücke nicht erforderlich.
Zur Beantragung müssen Sie Folgendes vorlegen:
- einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
- Italienische Steuernummer
- Nachweis des Aufenthalts während des Qualifikationszeitraums (z. B. Aufenthaltsgenehmigung)
- Nachweis über ein ausreichendes Einkommen (z. B. Kontoauszüge oder Steuererklärungen)
- Bescheinigung, dass Sie nicht vorbestraft sind
- Bescheinigung über das Bestehen des italienischen Sprachtests
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Nachweis über die Zahlung
In der Regel wird der Antrag innerhalb von 60 Tagen bearbeitet, es kann aber auch bis zu sechs Monate dauern. Wenn Sie erfolgreich sind, können Sie einen Termin für die Ausstellung eines elektronischen Personalausweises (Carta di Identità Elettronica - CIE) beantragen und vereinbaren.
Sie können sich im Einwanderungsportal (Portale Immigrazione) registrieren, um Ihren Antrag zu verwalten und zu verfolgen.
Voraussetzungen für die Beantragung eines Familienvisums für Italien
Ein Familienvisum für Italien ist eine Art italienisches Langzeitvisum, das auch als nationales Visum oder D-Visum bezeichnet wird. Es ermöglicht dem Inhaber die Einreise nach Italien für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten und den Nachzug zu einem bereits in Italien lebenden Familienmitglied.
Sobald Ihr Familienmitglied ein Visum zur Familienzusammenführung in Italien erhalten hat, kann es in das Land einreisen und eine italienische Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Dies ist eine Genehmigung, die es ihnen erlaubt, sich legal mit Ihnen in Italien aufzuhalten.
Wer kann mit einem Visum zur Familienzusammenführung nach Italien nachziehen?
Mit einem italienischen Familienvisum können Sie den Nachzug folgender Familienmitglieder in Italien beantragen:
- Ehepartner.
- Kinder bis zum Alter von 18 Jahren. Die Kinder Ihres Ehepartners werden ebenfalls berücksichtigt, ebenso wie nichteheliche Kinder, wenn der andere Elternteil zustimmt.
- Unterhaltsberechtigte Kinder über 18 Jahre, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen.
- Eltern über 65 Jahre, die von Ihnen abhängig sind und keine anderen Kinder haben, die sich um sie kümmern.
Wie beantrage ich ein Familienvisum für Italien?
Ihre Familienmitglieder müssen ein Familienvisum für Italien bei der italienischen Botschaft oder dem Konsulat in ihrem Heimatland beantragen.
Besorgen Sie sich eine Nulla-Osta-Erlaubnis.
Bevor sie jedoch ein Visum beantragen können, müssen Sie in Italien eine Genehmigung einholen, die es ihnen erlaubt, zu Ihnen zu kommen.
Dies wird als Nulla Osta bezeichnet und ist im Grunde eine Erlaubnis der zuständigen italienischen Behörden, die es Ihren Familienmitgliedern erlaubt, zu Ihnen nach Italien zu kommen. Sie müssen eine Nulla Osta bei der italienischen Einwanderungsbehörde (Sportello Unico per l'immigrazione) beantragen. Wenn die Einwanderungsbehörde die Genehmigung ausstellt, wird sie elektronisch an die zuständige italienische Botschaft oder das Konsulat weitergeleitet, wo Ihre Familienangehörigen ein Visum beantragen können.
Voraussetzungen für die Beantragung eines Familienvisums für Italien
Wenn Sie ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen, müssen Sie und Ihre Familienangehörigen mehrere Unterlagen vorlegen. Außerdem müssen Sie mehrere Bedingungen in Bezug auf Ihren Wohnsitz und Ihr finanzielles Einkommen erfüllen, wenn Sie Ihre Familienangehörigen zu sich nach Italien holen möchten.
Wenn Ihre Familienangehörigen ein Familienvisum für Italien beantragen, müssen sie Folgendes vorlegen:
- Original und Kopie der Nulla Osta.
- Eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung (oder des Personalausweises, wenn Sie italienischer Staatsbürger sind) und des Reisepasses.
- Ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für ein Langzeitvisum für Italien.
- Fotos in Passgröße.
- Reisepass, der noch mindestens drei Monate über das Ablaufdatum des Visums hinaus gültig ist und mindestens zwei leere Seiten aufweist.
- Eine Erklärung von Ihnen (mit Wohnsitz in Italien), in der Sie erklären, dass Sie Ihre Familienangehörigen mitbringen möchten und dass Sie die Voraussetzungen für die Familienzusammenführung nach italienischem Recht erfüllen.
- Nachweis der familiären Beziehung.
- Nachweis, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel und eine geeignete Unterkunft für die Unterbringung Ihrer Familienangehörigen verfügen.
- Quittung über die bezahlte Visumgebühr für Italien.
- Bestätigung der gebuchten Flugtickets.
- Wenn ein Minderjähriger allein reist: schriftliche Erlaubnis des anderen Elternteils, dass er/sie nach Italien reisen darf.
- Wenn Sie Ihre Eltern nach Italien mitbringen:
1. Original Geburtsurkunden.
2. Nachweis, dass Ihre Eltern für Sie unterhaltspflichtig sind (z. B. Geldüberweisungen).
3. Eine schriftliche Erklärung Ihrer Eltern, dass sie Ihnen gegenüber unterhaltsberechtigt sind.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Bedingungen, die Sie erfüllen müssen, um Ihre Familienmitglieder mitbringen zu können.
Finanzielle Voraussetzungen für ein Familienvisum für Italien
Der finanzielle Bedarf darf nicht geringer sein als der jährliche Sozialhilfebetrag. Sie müssen mindestens 5.830,76 € pro Jahr verdienen und dann 50 % dieses Betrags für alle Familienmitglieder, die zu Ihnen nach Italien kommen, zur Verfügung haben. Wenn also Ihr Ehepartner und ein Kind zu Ihnen kommen, müssen Sie über 11.661,52 € verfügen.
Außerdem müssen Sie über eine Wohnung verfügen, die groß genug ist, um alle Ihre Familienmitglieder unterzubringen.
Zeit für die Beantragung eines Familienvisums für Italien
Die Bearbeitungszeit für das Visum selbst liegt zwischen drei Wochen und mehreren Monaten. Dies kann jedoch durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden. Wenn zum Beispiel keine Termine frei sind, können Ihre Familienmitglieder möglicherweise nicht sofort einen Antrag stellen. Außerdem müssen sie bei fehlenden oder fehlerhaften Antragsunterlagen diese erneut einreichen, was die Bearbeitungszeit verzögert.
Hinzu kommt die Zeit, die für die Erteilung der Nulla Osta benötigt wird (die zwischen 4 und 12 Monaten variieren kann), und es kann etwa ein Jahr dauern, bis Ihre Familienangehörigen zu Ihnen nach Italien kommen können.
Nach Erhalt eines Familienvisums für Italien
Sobald Ihre Familienangehörigen ihr Visum zur Familienzusammenführung von den zuständigen italienischen Behörden im Ausland erhalten haben, haben sie sechs Monate Zeit, um nach Italien einzureisen. Nach ihrer Ankunft in Italien haben sie acht Tage Zeit, um eine Aufenthaltsgenehmigung (permesso di soggiorno) zu beantragen. Dazu können sie sich an die örtliche Polizeistation (Questura) wenden, wo sie eine Antragsmappe mit allen erforderlichen Formularen erhalten.
Ein italienisches Aufenthaltsvisum nach Wahl ist eine Art italienisches Langzeitvisum. Es ist die Art von italienischem Visum, die Sie beantragen sollten, wenn Sie dauerhaft nach Italien ziehen möchten und über ausreichende Mittel für Ihren Lebensunterhalt verfügen. Diese Mittel können nicht aus einer aktiven Arbeit während Ihres Aufenthalts in Italien stammen, sondern eher aus Ersparnissen, Investitionen oder einer Rente.
Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie ein italienisches Aufenthaltsvisum beantragen, in Italien keine Arbeit aufnehmen dürfen.
Nachdem Sie Ihr Visum erhalten haben, können Sie nach Italien einreisen, wo Sie sofort eine italienische Aufenthaltsgenehmigung beantragen müssen. Dies ist eine Genehmigung, die es Ihnen erlaubt, länger als 90 Tage in Italien zu leben.
Voraussetzungen für die Beantragung eines Aufenthaltsvisums in Italien
Wenn Sie ein Aufenthaltsvisum in Italien beantragen, müssen Sie ein Paket von Dokumenten vorlegen, die Ihre Berechtigung bestätigen. Die Anforderungen an die Dokumente zur Erlangung eines italienischen Aufenthaltsvisums sind wie folgt:
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, um Ihren Lebensunterhalt ohne Arbeit bestreiten zu können. Sie müssen über mindestens 31.000 Euro pro Jahr verfügen, wenn Sie allein einen Antrag stellen, und 38.000 Euro, wenn Sie als Ehepaar einen Antrag stellen. Dieser Betrag erhöht sich um 20 % für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen, den Sie mitbringen. Sie müssen also nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt auf andere Weise bestreiten können, z. B. durch eine Rente, Mieteinnahmen, Einkünfte aus einer Immobilie, Einkünfte aus einer Kapitalbeteiligung oder einem Anteil an einem Unternehmen usw.
- Nachweis einer Wohnung. Bevor Sie nach Italien ziehen, müssen Sie eine geeignete Wohnung finden. Sie können nachweisen, dass Sie in Italien über ausreichend Wohnraum verfügen, entweder durch einen Mietvertrag oder durch ein Dokument, das den Kauf einer Wohnung bestätigt.
- Nachweis einer Krankenversicherung. Sie müssen eine Auslandskrankenversicherung abschließen, bevor Sie ein Visum beantragen. Sie muss 30.000 Euro pro Jahr und alle medizinischen Kosten in jedem EU-Mitgliedstaat abdecken.
- Ein gültiger Reisepass. Er muss noch mindestens drei Monate über das Ablaufdatum des Visums hinaus gültig sein und zwei leere Visaseiten haben.
- Visumantragsformular für ein Langzeitvisum für Italien. Ordnungsgemäß ausgefüllt, datiert und unterzeichnet.
- Lichtbilder in Passgröße. Sie sollten 35 mm x 45 mm groß sein, einen weißen Hintergrund haben und Ihr Gesicht sollte 70-80 % des Bildes einnehmen.
- Personenstandsdokumente. Zum Beispiel eine Geburts- oder Heiratsurkunde, je nach den Umständen.
- Bescheinigung aus Ihrem Heimatland, dass Sie nicht vorbestraft sind.
Wie beantrage ich ein italienisches Visum für einen selektiven Aufenthalt?
Wie bei anderen Arten von italienischen Visa müssen Sie den Antrag bei der italienischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland stellen. Das Antragsverfahren läuft wie folgt ab:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei der italienischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Land, das für Sie zuständig ist.
- Wenn es in Ihrem Land keine italienische Botschaft oder kein italienisches Konsulat gibt, können Sie den Antrag bei der Botschaft/dem Konsulat eines anderen Schengen-Landes, mit dem Italien ein Visum-Outsourcing-Abkommen geschlossen hat, oder bei einer Visumantragsstelle stellen.
- Laden Sie das Antragsformular für ein Langzeitvisum für Italien herunter, füllen Sie es aus und unterschreiben Sie es.
- Besorgen Sie alle erforderlichen Unterlagen.
- Erscheinen Sie am vereinbarten Tag persönlich und pünktlich und bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Bezahlen Sie die Visagebühr.
- Warten Sie auf die Bearbeitung Ihres Visums.
- Wenn Ihr Visum genehmigt wird: Reisen Sie nach Italien und beantragen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung.
Befristeter Aufenthalt in Italien auf der Grundlage eines Visums für den selektiven Aufenthalt
Innerhalb von acht Tagen nach Ihrer Ankunft in Italien müssen Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis (permesso di soggiorno) beantragen. Das Verfahren zur Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung in Italien läuft wie folgt ab:
- Holen Sie sich die Unterlagen für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung beim örtlichen Postamt Ihres Wohnorts.
- Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie es (zusammen mit Fotokopien aller erforderlichen Dokumente) bei der Post ein. Dort erhalten Sie eine Quittung und einen Termin für die nächste Phase des Antrags auf eine Aufenthaltsgenehmigung - bei der Questura.
- Gehen Sie zu Ihrer örtlichen Questura (Polizeipräsidium) und legen Sie die Originale aller erforderlichen Dokumente vor. Außerdem werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen und ein paar Fragen gestellt.
- Warten Sie auf die Bearbeitung. Die Questura informiert Sie, wenn Ihre Aufenthaltsgenehmigungskarte ausgestellt ist.
- Sie erhalten Ihre italienische Aufenthaltsgenehmigungskarte.
Sie können ein italienisches Investorenvisum beantragen, wenn Sie ein Nicht-EU-Bürger und über 18 Jahre alt sind.
Sie können ein Investorenvisum beantragen, wenn Sie Folgendes investieren
- 250.000 Euro in ein innovatives Start-up-Unternehmen
- 500.000 Euro in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- 2.000.000 Euro in Staatsanleihen, oder
- eine wohltätige Spende von 1.000.000 Euro oder mehr leisten
Das Verfahren zur Beantragung eines italienischen Visums
1. Erlangung einer Nulla Osta
Zunächst erhalten Sie eine Nulla Osta - eine Bescheinigung über die Unbedenklichkeit, die vom italienischen Visa-Ausschuss für Investoren, dem gesetzgebenden Organ für das italienische Goldene Visum, ausgestellt wird.
Sie erhalten die Bescheinigung innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung des vollständigen Antrags.
Um diese Bescheinigung zu beantragen, müssen Sie mehrere Formulare online ausfüllen und die erforderlichen Dokumente an die Plattform anhängen. Dazu scannen Sie die Dokumente ein.
Die Dokumente können in italienischer oder englischer Sprache verfasst sein. Wenn alle Ihre Unterlagen auf Englisch sind, brauchen Sie keine offiziellen Übersetzungen oder Apostillen anzufertigen.
Die folgenden Dokumente müssen Sie einreichen
- Ihren Reisepass, um sich auszuweisen.
- Eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Mittel, die Sie in Italien zu investieren beabsichtigen, Ihre eigenen sind und rechtmäßig erworben wurden.
- Lebenslauf (europäische Version eines Lebenslaufs).
- Ein polizeiliches Führungszeugnis, aus dem hervorgeht, dass gegen Sie keine rechtskräftigen oder anhängigen Strafanzeigen vorliegen.
- Eine Beschreibung der von Ihnen gewählten Investitionsmethode (maximal 1.000 Wörter) und eine Bestätigung, dass die vorgesehenen Empfänger ihr Einverständnis gegeben haben, z. B. die Anteilseigner eines Start-up-Unternehmens haben zugestimmt, dass Sie in ihr Unternehmen investieren werden.
- Eine Erklärung, dass Sie tatsächlich den erforderlichen Mindestbetrag investieren werden.
- Eine Erklärung darüber, in welcher Gemeinde Sie sich nach Ihrer Ankunft in Italien niederlassen möchten.
- Sie müssen eine elektronische Signatur einrichten, damit Sie Ihren Antrag abschicken können. Auf der Plattform finden Sie eine Anleitung, wie Sie die elektronische Unterschrift leisten können.
Der Ausschuss für Investorenvisa wird dann Ihre Unterlagen prüfen und Ihren Antrag beurteilen.
2. Erhalt eines goldenen Visums für Italien
Der nächste Schritt ist die Beantragung und der Erhalt des eigentlichen Goldenen Visums für Italien.
Da die nulla osta sechs Monate gültig ist, müssen Sie das Visum innerhalb dieses Zeitraums beantragen.
Suchen Sie die nächstgelegene italienische Botschaft oder das nächstgelegene Konsulat auf und reichen Sie die folgenden Dokumente ein, um ein Investorenvisum zu erhalten:
- Eine Kopie Ihrer nulla osta.
- Nachweis, dass Sie eine Unterkunft in Italien haben. Eine bestätigte Hotelreservierung ist ausreichend.
- Eine Einkommenserklärung für das vorangegangene Finanzjahr. Sie müssen über genügend Geld für sich und Ihre Familie verfügen. Derzeit liegt der Betrag pro Person und Jahr bei etwa 8.500 Euro.
- Passfoto.
- Ein gültiger Reisepass.
- Nachweis des Wohnsitzes in Ihrem Heimatland.
- Auch diese Dokumente müssen in italienischer oder englischer Sprache abgefasst sein.
3. Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis
Der Hauptzweck des Investorenvisums besteht darin, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Sobald Sie das Visum haben, können Sie nach Italien einreisen und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Das Visum ist zwei Jahre lang gültig, Sie sollten also planen, in dieser Zeit eine Aufenthaltsgenehmigung in Italien zu erhalten.
Nach Ihrer Ankunft in Italien müssen Sie die örtliche Polizeistation, Questura genannt, aufsuchen, um eine Aufenthaltsgenehmigung für ein italienisches Investorenvisum zu beantragen. Dies muss innerhalb von acht Werktagen nach Ihrer Ankunft geschehen.
Sie müssen etwa 100 USD bezahlen, ein Passfoto und alle üblichen Ausweispapiere vorlegen. Das Verfahren ist einfach.
Die Aufenthaltsgenehmigung ist zwei Jahre lang gültig, und die Frist beginnt an dem Tag zu laufen, an dem Sie mit Ihrem Visum legal nach Italien einreisen.
Sobald Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung beantragt haben, müssen Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen und eine Investition tätigen.
Wenn Sie dies nicht innerhalb von drei Monaten tun, wird Ihr Visum annulliert und Sie müssen Italien verlassen.
Verlängerung des Visums
Sie müssen eine Verlängerung beantragen, sofern Sie Ihre ursprüngliche Investition in voller Höhe getätigt haben.
Andernfalls wird Ihre Aufenthaltsgenehmigung annulliert und kann nicht verlängert werden. Sie müssen dann das gesamte Verfahren erneut durchlaufen.
Nach der Verlängerung ist Ihr Aufenthaltstitel für weitere drei Jahre gültig.
In der Regel können Sie nach fünf Jahren eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Und wenn 10 Jahre vergangen sind, haben Sie technisch gesehen Anspruch auf die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung.
Was ist Jure Sanguinis?
Jure Sanguinis (oder Jus Sanguinis) ist lateinisch für "Recht des Blutes" und ist gleichbedeutend mit "durch Geburt". Italien hat günstige Staatsbürgerschaftsgesetze und betrachtet Menschen italienischer Abstammung als "Familie". In vielen Fällen können Personen mit italienischen Vorfahren die italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung (Jure Sanguinis) beantragen. Sobald eine Person die italienische Staatsbürgerschaft durch Geburt erhalten hat, genießt sie alle Rechte und Privilegien der in Italien geborenen Personen und kann einen EU-Pass erhalten.
Kann man die italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung (jure sanguinis / Blutlinie) erhalten?
Sie können die italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung beantragen, da Italien das jure sanguinis (durch Blut) anerkennt. Sie müssen jedoch nachweisen, dass Ihr italienischer Vorfahre zum Zeitpunkt seiner Geburt tatsächlich italienischer Staatsbürger war oder das Recht hatte, die italienische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Diese blutsverwandte Staatsbürgerschaft kann über die Blutsverwandtschaft an die nachfolgenden Generationen weitergegeben werden.
Bevor Sie die italienische Staatsbürgerschaft jure sanguinis beantragen, sollten Sie einige wichtige Informationen kennen:
- Die Geburtsdaten aller Verwandten zwischen Ihnen und Ihrem in Italien geborenen Vorfahren (Sie müssen die genauen Daten nicht kennen, aber das Jahr ist wichtig)
- Das Datum, an dem Ihr Vorfahre in Ihrem Land eingebürgert wurde.
Voraussetzungen für die Beantragung der italienischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung:
- Der Antragsteller muss von Eltern abstammen, die italienische Staatsbürger sind oder die das Recht auf die italienische Staatsbürgerschaft "jure sanguinis" haben.
- Die Mutter des Antragstellers war Italienerin und das Kind wurde nach dem 1. Januar 1948 geboren.
- Vorfahren, die vor dem 14. Juni 1912 eingebürgert wurden, können ihre Staatsangehörigkeit nicht weitergeben, auch nicht an Kinder, die vor ihrer Einbürgerung geboren wurden.
- Bei der Beantragung der italienischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung müssen die Bedingungen und Voraussetzungen von jeder Person in der direkten Abstammungslinie erfüllt werden, um die italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung zu erhalten. Nach Angaben des italienischen Innenministeriums ist die Anzahl der Generationen nicht begrenzt, aber der Verwandte, der aus dem Land eingewandert ist, muss nach dem 17. März 1861 gestorben sein. Ein Verwandter, der vor diesem Datum gestorben ist, gilt nicht als Staatsbürger, da Italien noch kein einheitlicher Staat war.
- Sie müssen beglaubigte Kopien von amtlichen Dokumenten des Wohnorts Ihres Vorfahren in Italien vorlegen.
- Ein Dokument des italienischen Konsulats, in dem bestätigt wird, dass weder Ihre Vorfahren noch Sie jemals auf die italienische Staatsbürgerschaft verzichtet haben.
- Sie müssen die Einkommensnachweise der letzten drei Jahre zusammen mit Ihren Einkommenssteuerunterlagen vorlegen. Die Mindesteinkommenskriterien sind dieselben wie bei der Einbürgerung.
- Sie müssen nachweisen, dass Ihr Vorfahre vor Ihrer Geburt nicht die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes besaß.
Um die italienische Staatsbürgerschaft durch Blut zu beantragen, müssen Sie sich an das zuständige italienische Konsulat wenden, das für das Gebiet zuständig ist, in dem Sie Ihren derzeitigen Wohnsitz haben. Jedes Konsulat hat andere Verfahren, insbesondere was den Terminplan, die Wartezeit und die mitzubringenden Unterlagen betrifft. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Erlangung der italienischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung sind jedoch dieselben.
Italienische Staatsbürgerschaft durch Heirat oder Lebenspartnerschaft
Die Artikel 5-8 des Gesetzes Nr. 91 von 1992 über die italienische Staatsbürgerschaft regeln den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Heirat oder Lebenspartnerschaft. Das Verfahren zur Erlangung der italienischen Staatsbürgerschaft durch Heirat wird auch als "Jure Matrimonii" bezeichnet.
Der nicht-italienische Ehepartner eines italienischen Staatsbürgers hat nach zwei Jahren Ehe oder Lebenspartnerschaft Anspruch auf die italienische Staatsbürgerschaft, vorausgesetzt, das Paar hat in Italien gelebt. Hat das Paar - leibliche oder adoptierte - Kinder unter 18 Jahren, beträgt die Wartezeit ein Jahr.
Paare, die ihren Wohnsitz außerhalb des Landes haben, müssen drei Jahre ab dem Datum der zivilen Vereinigung oder der Heirat warten, bevor der nicht-italienische Ehepartner die italienische Staatsbürgerschaft durch Heirat beantragen kann. Bei leiblichen oder adoptierten Kindern wird diese Frist auf 18 Monate verkürzt.
Im Jahr 2016 hat Italien gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften anerkannt und ihnen den gleichen Schutz gewährt wie heterosexuellen Ehepaaren.
Neues Staatsbürgerschaftserfordernis
Mit dem Gesetz Nr. 32 vom 1. Dezember 2018 wurde eine neue Anforderung für Anträge auf die italienische Staatsbürgerschaft eingeführt, die nach dem 4. Dezember 2018 eingereicht werden. Jeder Antragsteller auf die italienische Staatsbürgerschaft muss über ausreichende Italienischkenntnisse und ein B1-Zertifikat verfügen, das vom italienischen Bildungsministerium (MIUR) oder dem italienischen Außenministerium (MAECI) als Ergebnis eines Studiums an einer zugelassenen Bildungseinrichtung bescheinigt werden muss.
Weitere Voraussetzungen
Zusätzlich zu den zeitlichen Anforderungen muss sich ein Ehepartner, der nicht die italienische Staatsbürgerschaft besitzt, bei der AIRE registrieren lassen (wenn er/sie sich nicht im Land aufhält) oder eine Bescheinigung über eine ausländische Ehe, eine gleichgeschlechtliche Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft beim örtlichen italienischen Konsulat vorlegen. Wenn Sie die italienische Staatsbürgerschaft durch Heirat erwerben möchten, muss das Paar eine in einer Gemeinde eingetragene Ehe/Zivilehe schließen.
Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, müssen Sie drei Dinge tun:
- Vergewissern Sie sich, dass die Ehe in der italienischen Gemeinde eingetragen ist.
- Vergewissern Sie sich, dass der italienische Ehepartner ordnungsgemäß bei der AIRE registriert ist.
- In den Unterlagen des Konsulats ist die aktuelle Wohnadresse angegeben.
Wo ist die Staatsbürgerschaft zu beantragen?
Im Ausland lebende Paare müssen die italienische Staatsbürgerschaft durch Heirat beim örtlichen italienischen Konsulat beantragen. Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Lande haben, können Sie den Antrag bei Ihrer örtlichen Prefuttura stellen.
Einbürgerung eines Ehepartners durch Einbürgerung
Wenn Sie die italienische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erwerben möchten, kann der Ehepartner eines italienischen Staatsbürgers die Einbürgerung beantragen, nachdem er/sie mindestens 10 Jahre in Italien gelebt hat. Die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung wird höchstwahrscheinlich erteilt, wenn der Antragsteller über ausreichende finanzielle Mittel verfügt und nicht vorbestraft ist.
Um die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung zu erhalten, muss der Antragsteller nur 3 Jahre in Italien gelebt haben, wenn die Großeltern des Ausländers italienische Staatsbürger waren und der Geburtsort des Ausländers in Italien liegt. Bürger mit Verbindungen zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen sich 4 Jahre lang in Italien aufhalten. Staatenlose Personen, wie z. B. Flüchtlinge, müssen 5 Jahre warten. Wenn ein italienischer Staatsbürger jemanden als Kind adoptiert hat, muss diese Person 7 Jahre lang in Italien leben.
Das Verfahren zur Erlangung der italienischen Staatsbürgerschaft durch Heirat
Wenn Sie die Staatsbürgerschaft durch Heirat beantragen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es gibt zwei Schritte, um die italienische Staatsbürgerschaft durch Heirat oder Lebenspartnerschaft zu erhalten:
Schritt 1: Einreichung eines Online-Antrags
Im ersten Schritt müssen die Antragsteller einen Online-Antrag auf der Website des italienischen Innenministeriums ausfüllen und Kopien der erforderlichen Dokumente hochladen. Die Antragsteller müssen sich auf dem ALI-Portal registrieren und ein Konto auf der Website des Innenministeriums einrichten. Das ALI-Portal ist derzeit nur in italienischer Sprache verfügbar.
Nach italienischem Recht müssen Antragsteller, die die italienische Staatsbürgerschaft durch Eheschließung oder Lebenspartnerschaft beantragen, die folgenden Informationen vorlegen:
- Eine Kopie des Auszugs aus der Heiratsurkunde der italienischen Gemeinde, in der der italienische Ehepartner bei AIRE registriert ist
- Bescheinigung des Wohnortes des Antragstellers, dass er seit seinem 14. Lebensjahr nicht vorbestraft ist
- Beglaubigte Kopie einer ausländischen Geburtsurkunde
- Besonderer Hinweis 1: Alle polizeilichen Führungszeugnisse und Heiratsurkunden haben eine Gültigkeit von sechs Monaten. Daher muss der Antrag auf Staatsbürgerschaft innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des ersten Dokuments eingereicht werden. Wenden Sie sich an Ihr örtliches italienisches Konsulat, um weitere Informationen zu erhalten oder eine Klärung herbeizuführen.
- Alle fremdsprachigen Dokumente müssen ins Italienische übersetzt werden, und die örtlichen italienischen Konsulate müssen diese Übersetzungen beglaubigen.
Schritt 2: Besuch im Konsulat zur Vervollständigung des Staatsbürgerschaftsantrags (einschließlich Überprüfung aller Dokumente und Unterschriften)
Sobald die Dokumente legalisiert und ins Italienische übersetzt sind, können die Antragsteller zu Schritt 2 übergehen - der Online-Einreichung der Dokumente und dem abschließenden Treffen mit dem Konsulat. Da die Dokumente für die italienische Staatsbürgerschaft online eingereicht werden, ist es nicht erforderlich, einen Termin mit dem Jure Matrimonii im Konsulat zu vereinbaren.
Sie können einen Termin bei Ihrem örtlichen Konsulat/Präfektur vereinbaren, um Ihren Antrag zu bearbeiten. Sie erhalten eine Einladung mit Datum und Uhrzeit für die Vorlage der Originaldokumente.
Welche Unterlagen muss ich zum Vorstellungsgespräch mitbringen?
- Überweisungsbeleg in Höhe von 250 EUR
- Antragsformular
- Einwohnermeldeverzeichnis
- Original und Kopie des italienischen Reisepasses
- Original und Kopie des Personalausweises und des Reisepasses des Ehepartners, der nicht die italienische Staatsangehörigkeit besitzt
- Original und Kopie der Aufenthaltsbescheinigung der konsularischen Vertretung
- Unterzeichnete Erklärung (die Parteien erklären, dass sie noch verheiratet sind)
- Apostillierte und ins Italienische übersetzte Kopie der Geburtsurkunde des Ehegatten, der nicht die italienische Staatsangehörigkeit besitzt - der Antragsteller muss den vollständigen Wortlaut der Geburtsurkunde und ihre beglaubigte italienische Fassung mit Übersetzung ins Italienische vorlegen. Die Bescheinigung muss alle relevanten Informationen enthalten, wie Geburtsort, Geburtsdatum, Geburtsname und Nachname des Antragstellers. Die gleichen Angaben müssen auch zu den Eltern des Antragstellers gemacht werden. Fehlt eine der erforderlichen Angaben in der Geburtsurkunde oder ist sie ungenau, muss der Antragsteller die diplomatische und konsularische Vertretung seines Heimatlandes um eine eidesstattliche Erklärung bitten, die alle erforderlichen Angaben zu seiner Person enthält. Das italienische Konsulat oder die Botschaft des Landes, das die Urkunde ausgestellt hat, muss diese legalisieren. Wenn die Geburtsurkunde von einem italienischen Übersetzer ins Italienische übersetzt und apostilliert wurde, muss die italienische Botschaft oder das Konsulat des Landes, das die Geburtsurkunde ausgestellt hat, die Übersetzung der Geburtsurkunde beglaubigen.
- Original der Heiratsurkunde aus einer italienischen Stadt
- Das Original der Unbescholtenheit für Länder, in denen der Antragsteller seit seinem 14. Lebensjahr gelebt hat, muss apostilliert und ins Italienische übersetzt werden
- Zahlungsanweisung zur Zahlung der Konsulargebühr für die Legalisierung der übersetzten Dokumente
HINWEIS: Sie werden vielleicht zwei Begriffe hören oder lesen, die Sie kennen sollten
Estratto per riassunto ist eine Bescheinigung, die grundlegende Informationen über das Dokument enthält
Copia integrale ist eine Kopie der Originalurkunde, die alle Daten der Originalurkunde enthält.
Nachdem das Konsulat alle erforderlichen Informationen erhalten hat, wird es zur Bearbeitung an das Konsulat des Innenministeriums weitergeleitet.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Eine der häufigsten Fragen, die wir erhalten, lautet: Wie lange dauert es, die Staatsbürgerschaft zu erhalten? Gemäß dem Gesetz Nr. 113 vom 4. Oktober 2018 hat das Innenministerium 48 Monate Zeit, um Anträge auf Staatsbürgerschaft zu bearbeiten (vorher betrug diese Frist 730 Tage). Anträge im Zusammenhang mit der Abstammung werden innerhalb von zwei Jahren bearbeitet, können aber auch schneller bearbeitet werden.
Aufgrund der großen Anzahl von Anträgen, die das Ministerium zu bearbeiten hat, ist die Bearbeitungszeit recht lang. Obwohl es bis zu drei Jahre dauern kann, bearbeitet das Innenministerium diese Anträge oft schon viel früher als die gesetzliche Frist.
Wenn die Vierjahresfrist abgelaufen ist, ist das Innenministerium verpflichtet, dem Antragsteller zu antworten. Der Antragsteller kann ein offizielles Benachrichtigungsschreiben (Diffida) einreichen und eine sofortige Antwort verlangen. Diese Schreiben beschleunigen häufig die Bearbeitung von Anträgen, da das Ministerium sich nur ungern auf einen Rechtsstreit einlässt, da es die anfallenden Prozesskosten tragen muss.
In der Regel wird eine "Diffida" von einem Rechtsanwalt im Namen des Antragstellers verschickt, sie kann aber auch vom Antragsteller selbst verschickt werden. Beachten Sie, dass eine von einem Rechtsanwalt erstellte "Diffida" wichtiger ist als eine vom Antragsteller selbst eingereichte. Wenn die Frist für die Einreichung Ihres Antrags bald abläuft oder bereits verstrichen ist, wenden Sie sich bitte an uns, um rechtlichen Beistand zu erhalten.
Wenn Sie geschieden sind, Ihre Ehe annulliert oder aufgelöst wurde oder Ihr italienischer Ehepartner während des Antragsverfahrens stirbt, wird das Verfahren unterbrochen. Wenn das Konsulat/die Präfektur den Antragsteller aus irgendeinem Grund nicht erreichen kann, wird das Verfahren ebenfalls unterbrochen. Vergewissern Sie sich, dass das Konsulat über jede Änderung der Adresse informiert wird.
Genehmigung des Antrags und der Eidesleistung
Wenn das Konsulat den Antrag eines Antragstellers auf die italienische Staatsbürgerschaft durch Heirat (Jure Matrimonii), eingetragene Lebenspartnerschaft oder Abstammung genehmigt, wird eine Mitteilung über das Webportal verschickt. In der Benachrichtigung werden die Antragsteller über die Einbürgerungszeremonie informiert, die sechs Monate nach dem Datum der Einbürgerung stattfinden soll. Für die Beantragung der Staatsbürgerschaft ist es nicht erforderlich, dass die Ehe in einer italienischen Kirche oder im Vatikan geschlossen wurde.
Die Ehegatten (Ehemann/Ehefrau - ein italienischer Staatsbürger und jetzt ein anerkannter italienischer Staatsbürger) müssen bei der Zeremonie anwesend sein und eine Erklärung unterschreiben, in der sie bestätigen, dass sie noch rechtmäßig verheiratet sind und keine Anträge auf Annullierung, Scheidung oder Trennung gestellt haben.
Der italienische Generalkonsul (oder ein stellvertretender Vertreter) wird die Verbale di giuramento bei der Zeremonie verlesen. Danach muss der Antragsteller den Treueeid ablegen und die folgenden Worte sprechen: "GIURO DI ESSERE FEDELE ALLA REPUBBLICA ITALIANA ED AL SUO CAPO E DI OSSERVARE LEALMENTE LA COSTITUZIONE E LE LEGGI DELLO STATO".
Cittadinanza italiana: wie man die italienische Staatsbürgerschaft erhält
Lassen Sie uns kurz die wichtigsten Vorteile eines italienischen Passes beschreiben:
- Das Recht auf Daueraufenthalt, Beschäftigung, Geschäftsleben, Bildung und andere Vergünstigungen für italienische Bürger;
- das Recht, als Bürger der Europäischen Union die Grenzen der EU-Länder ohne Visum zu überschreiten, die visafreie Einreise nach Kanada, in die USA, nach Korea, Japan, Israel und in mehrere Dutzend andere Länder;
- das Recht, sich in jedem EU-Land ohne Aufenthaltsgenehmigung aufzuhalten und zu arbeiten;
- das Recht, sich beim Nationalen Gesundheitsdienst SSN (Servizio sanitario nazionale) anzumelden und auf Kosten staatlicher Zuschüsse die beste Medizin in Europa zu nutzen;
- die Möglichkeit, italienischen diplomatischen Schutz zu genießen, eine staatliche Rente zu beziehen, Unterstützung zu erhalten und andere Sozialprogramme für Bürger zu nutzen;
- das Wahlrecht.
Einbürgerung und Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft
Die Hauptaufgabe einer Person, die einen italienischen Pass erhalten möchte, besteht darin, sich 10 Jahre lang aus legalen Gründen in Italien aufzuhalten. Dabei handelt es sich um befristete oder langfristige Aufenthaltsgenehmigungen.
Voraussetzungen:
- Sie müssen einen gültigen Einkommensnachweis für die letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Beantragung der Staatsbürgerschaft vorlegen.
- Sie müssen Ihre Einkommenssteuererklärung vorlegen können, um nachzuweisen, dass Sie ein regelmäßiger Steuerzahler sind.
- Sie müssen fließend Italienisch sprechen und den italienischen Sprachtest auf B1-Niveau bestehen. Dieser Sprachtest wird von vielen bekannten Instituten in Italien durchgeführt, darunter die Dante Alighieri Gesellschaft und die Universität für Ausländer in Roma Tre, Perugia und Siena.
- Ein weiteres wichtiges Dokument ist die Bescheinigung, dass Sie während Ihres Aufenthalts in Italien und den angrenzenden Ländern nicht vorbestraft sind. Dieses Dokument beweist, dass Sie die italienischen Gesetze eingehalten haben. Die Bescheinigung darf nicht älter als 180 Tage sein und muss mit einer beglaubigten Übersetzung ins Italienische versehen sein, bevor sie notariell beglaubigt wird.
- Nachweis des Wohnsitzes: Um die Anforderungen an den Wohnsitz zu erfüllen, benötigen Sie Dokumente aus Ihrer Heimatstadt, die Ihren Wohnsitz und die Dauer Ihres legalen Aufenthalts in Italien in diesem Gebiet bestätigen.
Antrag auf Staatsbürgerschaft
Nachdem Sie eine ausreichende Zeit mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis gelebt haben, haben Sie das Recht, die Staatsbürgerschaft zu beantragen. Dazu muss ein Antrag über den elektronischen Dienst des Innenministeriums eingereicht werden.
In Papierform eingereichte Anträge werden nicht akzeptiert.
Nach Einreichung des Antrags müssen folgende Dokumente zusätzlich beigefügt werden, um die italienische Staatsbürgerschaft zu erhalten:
- die Geburtsurkunde des Antragstellers;
- der ausländische Reisepass des Ausländers;
- Bescheinigung über die Straffreiheit (total penale del Paese di origine und di eventuali Paesi terzi di residenza, debitamente tradotto e legalizzato, secondo le indicazioni contenute nel modello domanda di), zusammen mit einer Bescheinigung, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen auf italienischem Hoheitsgebiet vorliegen, sowie keine Strafverfolgungen und keine offenen Verurteilungen;
- eine Bescheinigung über die Zusammensetzung der Familie;
- ein Dokument, das die Anmeldung am Wohnort in Italien bestätigt (cumulative storico di residenza);
- eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis in Italien;
- eine Kopie der Einkommenssteuererklärung für die letzten 3 Jahre;
- eine Quittung über die Zahlung der staatlichen Abgabe in Höhe von 250 Euro.
Sprache.
Obwohl viele Menschen in Italien Englisch sprechen, wird es für Sie viel einfacher sein, sich anzupassen und mit den Menschen und Institutionen vor Ort zu kommunizieren, wenn Sie die Landessprache kennen.
Unterkunft
Die Wohnkosten in Italien sind im Allgemeinen angemessen. Im Vergleich zu anderen Ausgaben und Gehältern ist das Mieten einer Wohnung in Italien jedoch teuer. In einigen Fällen können Immobilienmakler neuen Einwohnern helfen, eine Mietwohnung zu finden. Englischsprachige Zeitungen, Expat-Foren und sogar Anzeigen in Schaufenstern von Gebäuden oder an schwarzen Brettern in Gemeinden sind ebenfalls gute Anlaufstellen für die Suche.
Italienische Mietwohnungen sind viel länger als die durchschnittliche Dauer. Ein "temporärer" Mietvertrag kann bis zu 18 Monate dauern. Ein Standardmietvertrag dauert mindestens drei, manchmal sogar vier Jahre. Es kann teuer und schwierig sein, einen Mietvertrag zu kündigen. Daher entscheiden sich viele Expats, ein freies Zimmer von einem anderen Expat für 6-12 Monate zu mieten, um herauszufinden, wo sie leben möchten und welche Art von Unterkunft sie langfristig benötigen.
Italienisches Gesundheitssystem
Italiens nationales Gesundheitsprogramm, SSN oder Servizio Sanitario Nazionale, ist eines der besten der Welt. Fast alle medizinischen Kosten werden von den Versicherten übernommen, und es gibt nur sehr wenige Ausgaben, die aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Die Leistungen des SSN umfassen alle Krankenhausbesuche, Hausarztbesuche und Besuche bei Spezialisten. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf medizinische Untersuchungen wie Mammographien und Pap-Tests, Rezepte und diagnostische Tests. Ein Grund für diese hervorragende Gesundheitsversorgung ist die überdurchschnittlich hohe Lebenserwartung der Italiener von 82,3 Jahren.
Bankwesen und Finanzen in Italien
Es ist sehr einfach, in Italien ein Bankkonto zu eröffnen. Es stehen drei Arten von Instituten zur Auswahl: Kreditbanken, Genossenschaftsbanken und genossenschaftliche Kreditbanken. Um ein Konto zu eröffnen, müssen Sie persönlich bei einer Bank vorstellig werden. Sie müssen Ihren Reisepass, einen Adressnachweis, eine Aufenthaltskarte oder einen Arbeitsvertrag vorlegen. Außerdem benötigen Sie eine Steueridentifikationsnummer.