Was Malteser über das Arbeiten in Italien wissen sollten
maltesischer Bürger können in Italien leben und arbeiten, ohne spezielle Erlaubnisse zu benötigen, aber für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen müssen sie sich bei den lokalen Behörden registrieren lassen.
Arbeitserlaubnis für Malteser in Italien
Nein, eine Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich. maltesischer Bürger können:
- Als Angestellte arbeiten (mit einem Arbeitsvertrag)
- Freiberuflich tätig sein oder ein Unternehmen gründen
- An Praktika oder beruflicher Weiterbildung teilnehmen
- Es sind keine zusätzlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse von den italienischen Behörden erforderlich.
Was müssen maltesischer Bürger tun, um länger als 90 Tage in Italien zu bleiben?
Wenn Sie ein maltesischer Bürger sind und mehr als 90 Tage in Italien leben möchten, müssen Sie folgende Schritte beachten:
1. Registrierung bei der lokalen Gemeinde
Um legal in Italien zu leben, müssen Sie sich bei der Anagrafe (dem Melderegister) Ihrer lokalen Gemeinde registrieren lassen. Dies ermöglicht Ihnen den Zugang zu Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung.
2. Erhalt eines Codice Fiscale
Der Codice Fiscale ist für eine Vielzahl von Aktivitäten erforderlich, darunter:
- Unterzeichnung von Arbeitsverträgen
- Eröffnung eines Bankkontos
- Vermietung einer Unterkunft
- Zugang zu medizinischer Versorgung
- Einschreibung in eine Schule
Sie können ihn beim lokalen Finanzamt (Agenzia delle Entrate) mit Ihrem Ausweis erhalten.
3. Anmeldung im Gesundheitswesen
Arbeitende maltesischer Bürger können sich im italienischen öffentlichen Gesundheitssystem (SSN) anmelden. Nicht arbeitende Personen benötigen eine private Versicherung oder müssen andere Kriterien erfüllen, um sich im SSN anzumelden (z. B. als Student oder Rentner).
4. Nachweis der finanziellen Stabilität
Nicht arbeitende Malteser müssen möglicherweise nachweisen, dass sie über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um sich selbst zu unterstützen. Ein Kontoauszug oder ein Nachweis über regelmäßiges Einkommen könnte angefordert werden. Dies ist besonders wichtig für Rentner, Studierende und Angehörige.
Erforderliche Dokumente für Malteser, um ihren Aufenthalt in Italien zu registrieren
Während die erforderlichen Dokumente je nach Gemeinde variieren können, müssen Sie in der Regel folgende Dokumente vorlegen:
- Ein gültiger Reisepass oder EU-Ausweis
- Codice Fiscale (Steuernummer)
- Nachweis Ihres Aufenthalts in Italien (Mietvertrag, Rechnungen für Versorgungsleistungen usw.)
- Arbeitsvertrag oder Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
- Krankenversicherung oder Registrierung beim SSN
Nachdem Ihre Registrierung abgeschlossen ist, erhalten Sie die “Attestazione di iscrizione anagrafica,” die Ihren Aufenthaltsstatus in Italien bestätigt.
Kurzzeitbeschäftigung in Italien
Sie haben das Recht, in Italien frei zu arbeiten, auch wenn Sie sich nur für einen kurzen Zeitraum dort aufhalten, beispielsweise bis zu 90 Tage. Dabei kann es sich um Saisonarbeit, einen befristeten Arbeitsvertrag, ein Praktikum oder andere Beschäftigungsformen handeln.
Benötigen Sie für eine Kurzzeitbeschäftigung in Italien ein Visum?
Nein, Sie benötigen kein Visum.
Sie können ohne Visum nach Italien einreisen und sich dort bis zu 90 Tage ohne Einschränkungen hinsichtlich des Aufenthaltszwecks, einschließlich einer Beschäftigung, aufhalten.
Benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis?
Nein, eine Arbeitserlaubnis (nulla osta) ist nicht erforderlich.
Sie können in Italien unabhängig von der Dauer Ihres Vertrags ohne besondere Arbeitserlaubnis offiziell arbeiten. Diese Regelung gilt sowohl für befristete als auch für unbefristete Beschäftigungsverhältnisse.
Müssen Sie sich in Italien anmelden, wenn Sie weniger als 90 Tage arbeiten?
Wenn Ihr Aufenthalt weniger als 90 Tage dauert, ist eine offizielle Anmeldung nicht erforderlich.
Für die Arbeit können jedoch andere Anmeldeverfahren erforderlich sein:
1. Codice Fiscale (Steuernummer)
Dies ist eine obligatorische Identifikationsnummer, die erforderlich ist für:
- die Unterzeichnung eines Vertrags mit einem Arbeitgeber;
- den Erhalt des Lohns;
- den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen, falls erforderlich.
Sie kann kostenlos bei der Agenzia delle Entrate beantragt werden.
2. Anmeldung bei der INPS (Renten- und Sozialversicherungskasse)
Dies wird in der Regel von Ihrem Arbeitgeber übernommen. Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie dies selbst erledigen.
3. Eine Anwesenheitserklärung (Dichiarazione di presenza) kann erforderlich sein
In einigen Fällen (insbesondere bei Einreise aus Ländern außerhalb des Schengen-Raums) kann eine Anwesenheitserklärung in Italien erforderlich sein – diese wird bei der Polizei (Questura) abgegeben, aber [Bürger] sind in der Regel von dieser Verpflichtung befreit.
Welche Dokumente sind erforderlich, um in Italien zu arbeiten?
Für eine legale kurzfristige Beschäftigung in Italien benötigen Sie in der Regel:
- Einen gültigen Reisepass oder EU-Personalausweis
- Codice Fiscale (Steuernummer)
- Arbeitsvertrag (falls vorhanden)
- Anmeldung bei der INPS (in der Regel durch den Arbeitgeber)
- Krankenversicherung oder EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte)
Können Staatsangehörige ihren Aufenthalt verlängern?
Wenn Sie nach Ablauf Ihres befristeten Vertrags in Italien bleiben möchten:
- Sie können sich einfach bei der Gemeinde als Einwohner registrieren lassen, wenn Sie länger als 90 Tage bleiben und weiterarbeiten möchten.
- Staatsangehörige benötigen keine zusätzlichen Genehmigungen – nur die normale Anmeldung des Wohnsitzes.
Angesichts des warmen Klimas, der weltberühmten Küche und der gesunden Work-Life-Balance ist es kein Wunder, dass Italien ein beliebtes Ziel für Ausländer ist. Für diejenigen, die erwägen, in dieses Land zu ziehen, gibt es viele Beschäftigungsmöglichkeiten in verschiedenen Branchen, darunter Tourismus, Mode, Automobil und Pharmazeutik.
Zu den führenden Sektoren des italienischen Arbeitsmarktes gehören die Metallurgie, die Textilindustrie, die Landwirtschaft und, wie erwartet, die Automobilindustrie und der Tourismus. Wie in den meisten Ländern sind die Möglichkeiten in den verschiedenen Regionen Italiens jedoch sehr unterschiedlich. Während sich der Süden des Landes beispielsweise hauptsächlich auf den Tourismus und die Landwirtschaft konzentriert, sind im Norden große Unternehmen und Banken angesiedelt. Der Arbeitsmarkt in Großstädten wie Mailand, Rom und Neapel ist nach wie vor wettbewerbsfähig und branchenübergreifend diversifiziert.
Die beliebtesten Berufe in Italien im Jahr 2025
- Manuelle Arbeiter
- Kraftfahrer
- Marketingfachleute
- Ingenieure
- Berufe im Tourismus und Gastgewerbe
Gehälter und Mindestlöhne
Das durchschnittliche Monatsgehalt in Italien liegt im Jahr 2024 bei 2.475 Euro und damit deutlich niedriger als in den Nachbarländern Frankreich und Österreich. Im Numbeo-Lebenshaltungskostenindex liegt Italien auf Platz 32, während Frankreich und Österreich auf den Plätzen 21 bzw. 19 liegen.
Arbeitssuche in Italien
Wie in den meisten Ländern gibt es auch in Italien viele Möglichkeiten, nach Stellen in verschiedenen Branchen und an verschiedenen Orten zu suchen und sich zu bewerben. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die bekanntesten.
Allgemeine Websites für die Stellensuche
- Europe Language Jobs: Ermöglicht es Muttersprachlern europäischer Sprachen, Jobs in mehr als 1 500 Unternehmen zu finden
- Experteer: Eine rein italienische Website, auf der Sie Stellenanzeigen und Headhunter finden können
- Glassdoor: Jobs in englischer Sprache in Italien
- monster.it: Globale Jobsuchseite
- Randstad: Projekt- oder befristete freiberufliche Stellen
- The Local It: Englischsprachige Jobs in verschiedenen Branchen im ganzen Land
- Total Jobs: Globale Website mit einem Filter für italienische Jobs
- TrovoLavoro: Italienische Website mit Stellenangeboten im ganzen Land
Stellen im öffentlichen Sektor
- Das Europäische Amt für Personalauswahl: Alle freien Stellen in den Organen, Einrichtungen und Agenturen der EU
- Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit: Stellen in den Bereichen Verwaltung, Diplomatie, Übersetzung, usw.
- Arbeit bei den Vereinten Nationen (UN): Stellen in UN-Organisationen mit Sitz in Italien
Die italienische Verfassung garantiert allen Bürgern das Recht auf Arbeit, gerechte Entlohnung und bezahlten Urlaub. Wie der Mindestlohn werden die meisten italienischen Arbeitsrechte durch Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern festgelegt und nicht durch die Verfassung selbst. Dies erklärt vielleicht, warum Italien die meisten Gewerkschaften aller EU-Länder hat und einen großzügigen und geschützten Mutterschaftsurlaub (zwei Monate vor und drei Monate nach der Entbindung).
In Artikel 36 der italienischen Verfassung ist außerdem festgelegt, dass eine normale Arbeitswoche 40 Stunden nicht überschreiten darf. Alles, was über diese Grenze hinausgeht, gilt als Überstunden und sollte nur aus außergewöhnlichen Gründen geleistet werden, die nicht durch die Einstellung neuer Mitarbeiter gelöst werden können. Auch in Tarifverträgen werden unterschiedliche Überstundengrenzen festgelegt.
Nach italienischem Arbeitsrecht müssen Überstunden mit mindestens 10 % über dem regulären Satz vergütet werden, können aber auch bis zu 30 % des Basistarifs betragen, wobei die Vergütung des Arbeitnehmers (z. B. etwaige Zuschläge oder Zulagen für Nacht- oder Schichtarbeit) zu berücksichtigen ist.
Italien ist eines der sechs Länder in der Europäischen Union (EU), in denen es keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt. Die italienische Verfassung sieht jedoch das Recht der Arbeitnehmer auf einen Lohn vor, der für sie und ihre Familien zum Leben reicht (Artikel 36). Die Einzelheiten dieses Rechts sind jedoch nie gesetzlich festgelegt worden. Stattdessen schützen nationale Tarifverträge (contrattazione collettiva nazionale di lavoro - CCNL) etwa 95 % der Arbeitnehmer in Italien in vielen Branchen. Sie decken nicht alle Sektoren ab, und nicht alle diese Verträge beinhalten Lohnfragen. Infolgedessen hat Italien einen der höchsten Anteile an "arbeitenden Armen" in der EU.
ANMERKUNGEN, dass die italienische Verfassung auch ein Antidiskriminierungsgesetz enthält, das allen Bürgern Gleichbehandlung und soziale Wertschätzung garantiert, unabhängig von Geschlecht, Rasse, Sprache, Religion, politischer Meinung oder Vorurteilen im Zusammenhang mit dem persönlichen oder sozialen Status.
Im Jahr 2020 waren in Italien etwas mehr als 4,4 Millionen Unternehmen registriert, die landesweit tätig sind. Die überwiegende Mehrheit von ihnen (4,2 Millionen) sind kleine Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten. Nur etwa 10 % der Unternehmen sind ausländisch.
Die beliebtesten Wirtschaftszweige des Landes sind:
- Einzelhandel
- Wissenschaft und Technologie
- Bauwesen
- Verarbeitendes Gewerbe
- Tourismus
Was die Geschäftskultur betrifft, so arbeiten die Italiener auf der Grundlage von Vertrauen. Daher ziehen sie es vor, mit denjenigen zu arbeiten, die sie kennen, anstatt neue Beziehungen aufzubauen. Obwohl die meisten italienischen Unternehmen eine hierarchische Struktur haben, sind die Abläufe relativ informell; zum Beispiel sind Besprechungen meist offen und unstrukturiert. Die Menschen ziehen es vor, sich von Angesicht zu Angesicht zu treffen. Es lohnt sich also, die italienischen Sprachkenntnisse aufzufrischen, da Englisch weniger verbreitet ist als in vielen anderen europäischen Ländern und dies eine Herausforderung darstellen kann.
Wie kann man in Italien ein Unternehmen gründen?
Bürger der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA - Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) benötigen kein Geschäftsvisum für Italien. Wenn sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, und bei der örtlichen Gemeinde (comune) gemeldet sind, können sie ein Unternehmen eröffnen.
HINWEIS
In Italien ist für bestimmte reglementierte Berufe eine Lizenz oder Erlaubnis erforderlich, um in diesem Bereich zu arbeiten. Dies gilt für die meisten medizinischen Berufe, Lehrer, Rechtsanwälte, Fremdenführer, Wachleute, Friseure usw.
Hier finden Sie eine Liste der zulassungspflichtigen Tätigkeiten und die Kontaktdaten der zuständigen Aufsichtsbehörden.
Anmeldung eines Unternehmens in Italien
Alle Unternehmen müssen sich beim nationalen Unternehmensregister (Registo Imprese) eintragen lassen, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen können.
Hierfür benötigen Sie
- Firmenname
- Satzung (Statuto) und Gesellschaftsvertrag (Atto Costitutivo), wenn Sie eine Aktiengesellschaft sind
- Ein separates Bankkonto für Ihr Unternehmen (erforderlich, wenn Sie eine eingetragene Gesellschaft sind)
- Die Handelskammer (Camere di Commercio) verwaltet das italienische Unternehmensregister. Wenn Sie ein eingetragenes Unternehmen sind (außer einer SRLS), übernimmt der Notar, der die Unterzeichnung Ihrer Satzung überwacht, auch die Eintragung. Freiberufler müssen sich nicht beim Register eintragen lassen.
Darüber hinaus müssen sich italienische Unternehmen auch bei den folgenden Behörden anmelden:
1. Die Steuerbehörde (Agenzia Entrate) - für die steuerliche Anmeldung und die Erteilung einer Steuernummer (wenn Sie eine Gesellschaft gründen) und einer Mehrwertsteuernummer
2. Das Nationale Institut für soziale Sicherheit (Istituto nazionale della previdenza sociale - INPS) - damit Sie Sozialversicherungsbeiträge einzahlen und Leistungen, einschließlich staatlicher Renten, erhalten können
3. Das Nationale Institut für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle (Istituto Nazionale per l'Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro - INAIL) - für den Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Alle diese Leistungen können jetzt online über das System der einheitlichen Unternehmenskommunikation (ComUnica) angemeldet werden. Das Verfahren dauert in der Regel etwa fünf bis sieben Tage. Für Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 100.000 EUR müssen Sie eine jährliche Gebühr von etwa 200 EUR sowie eine geringe anfängliche Verwaltungsgebühr entrichten.
Wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen, Teilhaber einer neuen offenen Handelsgesellschaft, Geschäftsführer einer neuen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, gesetzlicher Vertreter eines ausländischen Unternehmens oder Geschäftsführer eines bestehenden Unternehmens werden wollen und bereits in Italien ansässig sind oder planen, sich in Italien niederzulassen, müssen Sie die Bedingungen der Gegenseitigkeit vorab prüfen und eine gültige Aufenthaltsgenehmigung (Permesso di soggiorno per lavoro autonomo) einholen.
Geschäfte in Italien: der Grundsatz der Gegenseitigkeit
Der Grundsatz der Gegenseitigkeit besagt, dass ein italienischer Staatsbürger im Herkunftsland eines ausländischen Staatsangehörigen die gleichen Rechte genießt wie der ausländische Staatsangehörige, für den er sich bewirbt. Die Bedingungen der Gegenseitigkeit können von jedermann bei der italienischen Botschaft im Herkunftsland überprüft werden. Diese Bedingungen werden von dem Beamten/der staatlichen Stelle, der/die den Antrag erhält, überprüft. Zum Beispiel ein Notar bei der Gründung eines Unternehmens oder die Industrie- und Handelskammer bei der Ernennung eines Geschäftsführers.
In Europa gibt es auch das Permesso unico di lavoro (gemäß Gesetzesdekret 40/2014), das es Ihnen erlaubt, in Europa in dem Land zu arbeiten, das es ausgestellt hat. Sie ist für ein oder zwei Jahre gültig und erlaubt es einer Person zu arbeiten (wie im Falle einer Familienaufenthaltsgenehmigung), aber sie ist nicht für die Arbeit in anderen EU-Ländern gültig, da es sich nicht um eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung in der EU handelt. Nicht-EU-Bürger, die im Besitz einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis sind, können in Italien jede wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (Gesetzesdekret 3/2007).
Die Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung ist einer der wichtigsten Aspekte, die ein potenzieller ausländischer Investor berücksichtigen sollte.
Die italienische Nationalpolizei ist die zuständige Behörde für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen aller Art.
Nützliche Ressourcen
Doing Business - ein Leitfaden der italienischen Handelsagentur mit Informationen über die Gründung eines Unternehmens in Italien, einschließlich rechtlicher Unternehmensstrukturen, Besteuerung und Einstellung von Personal
Impresa in un Giorno - Geschäftsportal der italienischen Industrie- und Handelskammer
INV Italia - bietet Unterstützung für alle, die sich in Italien selbstständig machen oder ein eigenes Unternehmen gründen möchten
Agenzia Entrate - italienische Steuerbehörde mit Informationen zu Steuern und Buchhaltung für juristische und natürliche Personen
Geschäftsvisum für Italien - Arten und Verfahren
Wenn Sie eine Geschäftsreise nach Italien planen, müssen Sie ein Kurzzeitvisum beantragen, mit dem Sie sich 90 Tage lang in Italien aufhalten können. Für Aufenthalte, die länger als 90 Tage dauern, benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung.
Ein Kurzzeitvisum ist auch als Schengen-Visum bekannt. Dieses Visum ist in allen europäischen Ländern gültig, die dem Schengener Abkommen angehören. Italien ist Teil des Schengener Abkommens. Mit einem Schengen-Visum können Sie in Italien und allen anderen 26 Schengen-Ländern reisen und sich dort aufhalten.
Sie müssen einen guten Grund haben, das Land zu besuchen:
- Sie müssen über genügend Geld verfügen, um sich selbst und Ihre Angehörigen für die Dauer Ihres Aufenthalts zu versorgen.
- Sie müssen starke Bindungen zu Ihrem Heimatland haben, die es Ihnen ermöglichen, nach Beendigung Ihres Aufenthalts in Ihr Heimatland zurückzukehren.
- Sie müssen ein sauberes Strafregister und einen guten Leumund haben.
- Sie benötigen eine offizielle Einladung von einem angesehenen Unternehmen in dem Land, mit dem Sie Geschäfte machen werden.
- Das Dokument muss in italienischer oder englischer Sprache auf dem offiziellen Briefkopf des Unternehmens ausgestellt und von einem Beamten des Unternehmens mit Stempel und Unterschrift versehen sein, der seinen vollen Namen angeben muss.
Liste der für ein italienisches Geschäftsvisum erforderlichen Dokumente
- Für Länder, die zum Schengen-Raum gehören, gelten ähnliche Visabestimmungen.
- Sie müssen Ihrem Visumantrag die folgenden Dokumente beifügen:
- Ein ausgefülltes Visumantragsformular.
- Ein Farbfoto.
- Einen gültigen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate über das Ende Ihres Aufenthalts im Land hinaus gültig ist.
- Eine Kopie Ihres Flugtickets.
- Nachweis einer Reiseversicherung, die für die Dauer des Visums und im Schengen-Raum gültig sein muss.
- Die Versicherungssumme muss mindestens 30.000 Euro betragen und die Kosten für plötzliche Krankheiten und Unfälle abdecken.
- Belege wie Kopien von Flugtickets, Hotelbuchungsbestätigungen, private und offizielle Einladungen.
- Das Einladungsschreiben im Falle eines Geschäftsbesuchs enthält die Kontaktdaten der Organisation und die Angaben zur eingeladenen Person, einschließlich Zweck und Dauer des Besuchs.
- Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um seinen Aufenthalt im Land zu finanzieren.
- Der Antrag muss eine Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung enthalten, aus der hervorgeht, dass Ihr Unternehmen legal und von den zuständigen Behörden genehmigt ist.
- Ein Kontoauszug.
- Einkommenssteuererklärungen.
Wo kann man ein Visum beantragen?
Sie können ein Visum bei der italienischen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrer Nähe beantragen.
Dauer des Aufenthalts
Ein Geschäftsvisum berechtigt Sie zu einem Aufenthalt in Italien oder einem anderen Schengen-Land von höchstens 90 Tagen.
Weitere Informationen für Ausländer, die nach Italien kommen möchten, finden Sie auf der Website.
Eine Möglichkeit, eine Stelle in Italien zu finden, besteht darin, Ihren Lebenslauf an Unternehmen zu schicken, die Sie interessieren. Denken Sie daran, dass in Italien eine gesellige Atmosphäre mit professionellen Standards wichtig ist, daher ist es wichtig, im Vorfeld persönliche Kontakte zu knüpfen. Wenn Sie sich in einer E-Mail oder einem Telefonat persönlich vorstellen, können Sie sicherstellen, dass man sich an Sie als Bewerber erinnert.
Italienische Arbeitskultur
Italien hat eine seriöse und fleißige Geschäftskultur. Im Allgemeinen sind professionelle Protokolle in einer angenehmen und freundlichen Atmosphäre die Norm. Es ist wichtig, daran zu denken, dass die entspannte Haltung der Italiener in Bezug auf Pünktlichkeit im geschäftlichen Kontext nicht gilt, insbesondere wenn es um Sitzungen und Vorstellungsgespräche geht.
Sprachliche Anforderungen
Kenntnisse der italienischen Sprache erleichtern das Leben im Land, da ein Großteil der Bevölkerung kein Englisch spricht. In Touristengebieten und Großstädten wird häufiger Englisch gesprochen, in ländlichen Gegenden dagegen weniger.
Nützliche Ressourcen
ANPAL - Nationale Agentur für aktive Beschäftigungspolitik, die Informationen über den italienischen Arbeitsmarkt bereitstellt
Europe Language Jobs - eine Jobbörse für im Ausland lebende Ausländer
GoinGlobal - lesen Sie mehr darüber, was Sie bei einem Vorstellungsgespräch mit einem Arbeitgeber in Italien erwarten können