Dies ermöglicht es einem Ausländer, ohne Aufenthaltsbeschränkungen in Jamaika zu leben und zu arbeiten, ohne eine Arbeitserlaubnis oder die jamaikanische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Sie haben nicht die gleichen verfassungsmäßigen Rechte wie jamaikanische Bürger.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden Antragsteller für einen dauerhaften Aufenthalt von der Ermittlungs- und Aufsichtsabteilung der Agentur befragt. Bewerbungen werden innerhalb von 3-6 Monaten bearbeitet und alle eingereichten Dokumente müssen Originale sein.
Ein Antragsteller auf Daueraufenthalt kann sich in einer der folgenden Kategorien bewerben:
Beschäftigung – für Ausländer, die seit mehr als 3 Jahren auf der Insel arbeiten;
Rente – für ausländische Rentner, die in Jamaika in Rente gehen möchten;
Heirat mit einem Jamaikaner – für ausländische Staatsangehörige, die mit einem jamaikanischen Staatsbürger verheiratet sind;
Unterhaltsberechtigte – für ausländische Staatsbürger, die vom Eigentümer eines ständigen Wohnsitzes abhängig sind;
Ehemalige Inhaber eines bedingungslosen Landestatus aufgrund der Ehe mit einem Jamaikaner. Der Antrag auf Daueraufenthalt muss zusammen mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:
Gültigkeit des Reisepasses nicht weniger als 6 Monate vor dem Ablaufdatum;
Nachweise über die Vermögensverhältnisse und den Lebensunterhalt, wie zB Rentendaten, Kontoauszug etc.;
Geschäftsinhaber müssen eine Registrierungsbescheinigung, eine Bescheinigung über die Einhaltung der Steuervorschriften (TCC), eine Bestätigung der Einkommensteuererklärung und einen geprüften Jahresabschluss für das letzte volle Jahr des Unternehmens vorlegen;
Das Original der Geburtsurkunde des Antragstellers muss übersetzt werden, wenn es nicht auf Englisch ist;
Die Original-Geburtsurkunde oder der maschinenlesbare jamaikanische Pass eines Mannes aus Jamaika;
Originale Heiratsurkunde/Erstverfügung, falls vorhanden;
Die Original-Geburtsurkunde der Kinder, falls vorhanden;
Lokales ärztliches Attest / Gesundheitszeugnis in Jamaika;
Polizeibescheinigung des vorherigen Wohnsitzlandes und Jamaikas, wenn Sie 6 Monate oder länger auf der Insel gelebt haben;
zwei (2) identische, von einem Friedensrichter (JP) beglaubigte Passfotos;
Eigentums-/Vermögensnachweise in Jamaika oder im Ausland müssen übersetzt werden, wenn sie nicht auf Englisch sind;
Schreiben mit Angabe des Grundes für den dauerhaften Aufenthalt und sollte adressiert werden an den CEO, PICA, 25 Constant Spring Road, Kingston 10.;
Ein Schreiben mit zwei (2) maßgeblichen Empfehlungen, die an jamaikanische Bürger ausgegeben werden sollen, sollte an den CEO, PICA, 25 Constant Spring Road, Kingston 10, gerichtet werden;
Einreisevisum (falls vorhanden);
Obligatorische Gebühr.
Alle eingereichten Unterlagen müssen Originale sein. Bewerbungen werden in der Regel innerhalb von 3-6 Monaten bearbeitet.
Informationen zur Liste der für die Beantragung eines Daueraufenthalts erforderlichen Dokumente finden Sie unter: https://www.pica.gov.jm/immigration/permanent-residence
Bedingungslose Landung ist eine Art Aufenthaltsverlängerung für Ausländer, die es ihnen ermöglicht, in Jamaika zu leben und die Möglichkeit zu haben, die Schule zu besuchen oder zu arbeiten, ohne ein Studentenvisum bzw. eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.
Personen mit Anspruch auf bedingungslose Landung:
Jamaikaner mit nicht-jamaikanischen Pässen;
Personen, die im Ausland von jamaikanischen Eltern geboren wurden;
Zertifikatsinhaber der Karibischen Gemeinschaft (Freizügigkeit qualifizierter Personen);
Personen, die eingebürgert oder als Bürger Jamaikas registriert sind.
Dokumentationsanforderungen:
Personen jamaikanischer Herkunft
Gültiger Reisepass;
Geburtsurkunde im Original;
Wird der Antrag mit Hilfe eines Elternteils gestellt, dann benötigen Sie eine Geburtsurkunde eines Elternteils, sowie eine Heiratsurkunde (wenn möglich und geänderter Name) oder ein Gutachten (ggf ist eine Namensänderung);
Die Geburtsurkunde der Eltern muss ihren Vor-, Vaters- (wenn möglich) und Nachnamen enthalten. Wenn die Geburtsurkunde keinen Nachnamen enthält, ist ein gültiger oder abgelaufener jamaikanischer Reisepass erforderlich, um den Nachnamen zu bestätigen. Wird der Antrag über den Vater gestellt, muss sein Name auf der Geburtsurkunde des Antragstellers stehen;
Wird der Antrag mit Hilfe eines Großelternteils gestellt, sind neben der Geburtsurkunde der Großeltern die Geburtsurkunde der Eltern, ein gültiger Reisepass, eine Heiratsurkunde (ggf. und bei Namensänderung) oder a Umfrage (ggf. und bei Namensänderung). Die Geburtsurkunde der Großeltern muss ihren Namen, Vatersnamen (falls erforderlich) und Nachnamen enthalten und in der gleichen Reihenfolge wie auf der Geburtsurkunde der Eltern erscheinen. Wenn die Geburtsurkunde der Großeltern keinen Nachnamen enthält, ist ein gültiger oder abgelaufener jamaikanischer Reisepass erforderlich.
Jamaikaner mit nicht-jamaikanischen Pässen
Jugendlichen
Das Original der Geburtsurkunde, die Geburtsurkunde der Eltern mit Namen, Vatersnamen (falls vorhanden) und Nachnamen. Wenn die Geburtsurkunde keinen Nachnamen enthält, ist ein gültiger oder abgelaufener jamaikanischer Pass erforderlich, um den Nachnamen zu bestätigen.
Der Name des Vaters muss auf der Geburtsurkunde des Antragstellers stehen, wenn der Antrag über den Vater gestellt wird;
Wenn der Antrag über die Mutter gestellt wird und sie verheiratet ist, wird ihre Heiratsurkunde benötigt, wenn sie den Namen in der Ehe verwendet.
Andere
Bitte beachten Sie, dass Anträge auf bedingungslose Landung nur in Jamaika gestellt werden können.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die jamaikanische Pass-, Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde unter: www.pica.gov.jm
Die Einbürgerung ermöglicht es einem ausländischen Staatsbürger, die jamaikanische Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Das Vorgehen ist jeweils unterschiedlich.
Was ist Einbürgerung?
Die Einbürgerung ist der letzte Schritt im Prozess der Integration in die jamaikanische Lebensweise. Dadurch erhalten Sie das aktive und passive Wahlrecht. Da Jamaika die doppelte Staatsbürgerschaft anerkennt, riskieren Antragsteller für einen jamaikanischen Pass nicht, ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft zu verlieren, sofern das Herkunftsland auch die doppelte Staatsbürgerschaft zulässt.
Wer kann sich bewerben?
Die Einbürgerung kann einer Person erteilt werden, wenn:
Eine Person, die das Alter von achtzehn (18) Jahren erreicht hat;
Die Person hat einen guten Charakter und ist finanziell in der Lage.
Was sind die Voraussetzungen für den Aufenthalt?
Eine Person muss sich unmittelbar vor der Antragstellung mindestens fünf (5) Jahre in Jamaika aufgehalten haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Geburtsurkunde
Reisepass, nach dem der Antragsteller zum ersten Mal nach Jamaika eingereist ist
Heiratsurkunde (falls vorhanden)
Aktueller Reisepass (falls abweichend)
Arbeitserlaubniskarte oder Arbeitserlaubnisbefreiungsbescheinigung
Nachweis über die Aktivitäten der Gemeinschaft, an der Sie möglicherweise beteiligt sind, z. Dienstklub usw.
Zwei (2) richterlich beglaubigte Passfotos (Name des Antragstellers zusammen mit Name, Nummer und Unterschrift des beglaubigenden Beamten und Datum der Beglaubigung, nicht älter als 6 Monate). Ohne Prägedruck.
Bescheinigung über die Einhaltung der Steuerpflichten (persönlich und geschäftlich). Wenn der Antragsteller / Ehepartner an einer Großhandelseinkommensteuererklärung beteiligt ist
Einkommensnachweis (z. B. die letzten 3 Gehaltsabrechnungen, Firmenabschlüsse, Rentenbescheide, Arbeitsbriefe. Diese dürfen nicht älter als 6 Monate sein).
Letzter Kontoauszug (nicht älter als 6 Monate).
Was ist das Einbürgerungsverfahren?
Es ist erforderlich, einen Antrag (in zweifacher Ausfertigung) in Form einer Einbürgerung (N1) einzureichen, der bei den Druckdiensten Jamaikas erhältlich ist.
Das Formular sollte sorgfältig gelesen und dann in Anwesenheit eines Friedensrichters, eines Notars oder einer zur Eidesleistung bevollmächtigten Person ausgefüllt und unterschrieben werden.
Als Programmsponsoren sind vier (4) Links erforderlich. Diese Personen müssen jamaikanischer Abstammung sein und dürfen keine Beamten, Verwandten, Anwälte oder Vertreter des Antragstellers sein.
Vor der Beantragung sollte in einer Tageszeitung ein Hinweis auf die beabsichtigte Einbürgerung erscheinen. Diese Bekanntmachung ist im Einzelfall im Abstand von mindestens einer (1) Woche zweimal (2) zu veröffentlichen und mit dem Antrag einzureichen.
Sobald Sie die oben genannten Schritte abgeschlossen haben, sollte der Antrag zusammen mit den folgenden Originaldokumenten bei der Passport, Immigration and Citizenship Agency eingereicht werden.
Was kostet die Beantragung der Einbürgerung?
Bei der Einbürgerung eines jamaikanischen Staatsbürgers wird eine nicht erstattungsfähige Datenverarbeitungsgebühr in Höhe von 50.000,00 JMD erhoben. Zahlungen werden nur in Jamaika-Dollar akzeptiert.
Bitte beachten Sie, dass der Antragsteller nach der Genehmigung das Zertifikat beim State Stamp Service gegen eine zusätzliche Gebühr von 1000,00 JMD beglaubigen muss.
Wie lange dauert das Verfahren?
Das Verfahren dauert etwa 24 Monate, danach wird eine Einbürgerungsurkunde ausgestellt. Anschließend wird ein Treueeid geleistet und der erfolgreiche Bewerber als jamaikanischer Staatsbürger vereidigt.