Können luxemburgischer Bürger ohne Visum nach Japan reisen?
Ja, luxemburgischer Staatsangehörige können ohne Visum für Kurzreisen von bis zu 90 Tagen nach Japan reisen. Dieses visumfreie Regime gilt für Freizeit-, Geschäfts-, Kulturreisen und andere kurzfristige Aufenthalte.
Falls Sie planen, länger zu bleiben oder Aktivitäten auszuüben, die über die erlaubten Bedingungen hinausgehen (zum Beispiel Arbeit), sollten Sie im Voraus ein entsprechendes Visum beantragen.
Welche Dokumente benötige ich als luxemburgischer Bürger für die Einreise nach Japan?
Um die Grenze problemlos zu überqueren, müssen luxemburgischer Bürger die folgenden Dokumente mitführen:
- Gültiger Reisepass. Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in Japan gültig ist. Es wird empfohlen, dass er mindestens 6 Monate ab dem Einreisedatum gültig ist.
- Rückflugticket oder Ticket in ein Drittland: dies bestätigt, dass Sie planen, zurückzukehren oder weiterzureisen.
- Nachweis des Aufenthaltsortes: eine gebuchte Unterkunft, eine Einladung von Freunden oder ein anderer Nachweis Ihres Aufenthalts.
- Finanzdokumente. Es wird empfohlen, Kontoauszüge, Kreditkarten oder andere Dokumente mitzuführen, die Ihre finanzielle Solvenz während Ihres Aufenthalts in Japan nachweisen.
Sie finden detaillierte Informationen zu den Bedingungen für die visumfreie Einreise nach Japan auf der offiziellen Website der japanischen diplomatischen Vertretung in Luxemburg. Sie können sie unter diesem Link abrufen.
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Was ist eine “Landungserlaubnis” für Japan?
Wenn Luxemburger in Japan ankommen, müssen sie von einem Einwanderungsbeamten geprüft werden, um eine „Landungserlaubnis“ zu erhalten. Dies bedeutet, dass die Beamten prüfen, ob Sie alle Anforderungen für die Einreise erfüllen, die im Einwanderungskontroll- und Flüchtlingsanerkennungsgesetz festgelegt sind. Zu den Anforderungen gehören ein gültiger Reisepass mit Visum (falls erforderlich), ein klarer Reisegrund und eine festgelegte Aufenthaltsdauer.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erteilt der Beamte eine „Einreisegenehmigung“ durch einen speziellen Stempel in Ihrem Reisepass. Dieser Stempel zeigt Ihren „Aufenthaltsstatus“ (welche Aktivitäten in Japan erlaubt sind) und Ihre „Aufenthaltsdauer“ an.
Wichtig zu wissen: Sobald Sie eine Einreisegenehmigung erhalten haben, wird Ihr Visum ungültig (außer bei Mehrfacheinreisevisa, die bis zum Ende ihrer Gültigkeitsdauer gültig bleiben). Falls Sie die Aufenthaltsart ändern oder die Dauer verlängern müssen, geschieht dies über eine „Änderung des Aufenthaltsstatus“ oder eine „Verlängerung des Aufenthalts“ beim Regionalen Einwanderungsbüro des japanischen Justizministeriums.
Empfehlungen für Luxemburger, die nach Japan reisen
1. Zollvorschriften: Es ist verboten, Drogen, Waffen, gefährliche Gegenstände oder bestimmte Lebensmittel zu importieren. Achten Sie auf die Einschränkungen für Tabak und Alkohol.
2. Einwanderungsbestimmungen: Illegale Arbeit während Ihres Aufenthalts ist untersagt, und Verstöße können ein zukünftiges Einreiseverbot nach sich ziehen.
Wann ist die beste Zeit für Touristen aus Luxemburg, Japan zu besuchen?
Für Luxemburger, die eine Reise nach Japan planen, sind die besten Zeiten:
- Frühling (März-April): Während dieser Zeit blühen die Kirschblüten und bieten ein beeindruckendes Schauspiel. Besonders die Stadt Kyoto ist während der Kirschblütenzeit wunderschön, wenn Tempelgärten und Stadtparks in zartrosa Blüten gehüllt sind.
- Herbst (Oktober-November). Erleben Sie die Schönheit der japanischen Natur durch die herbstliche Blattfärbung (Momiji). Dies ist eine Zeit der warmen Farben und lebendigen Landschaften, besonders in Nikko oder Arashiyama.
- Winter. Besuchen Sie schneebedeckte Dörfer wie Shirakawa-go oder genießen Sie Skifahren in Bergresorts wie Hokkaido.
Empfohlene Orte für Reisende aus Luxemburg während ihres Aufenthalts in Japan
- Kyoto. Mit seinen zahlreichen Tempeln, Bambushainen und historischen Gärten. Besonders bekannt ist Ryoanji mit seinem Steingarten.
- Tokyo: Eine Stadt, die Moderne und Tradition vereint. Vom Besuch des berühmten Tsukiji-Marktes bis hin zu Spaziergängen durch die alten Stadtviertel von Asakusa.
- Okinawa. Wenn Sie Strände und tropische Ferien suchen, werden Sie diesen Ort lieben. Entdecken Sie die Schönheit der Unterwasserwelt im Churaumi Aquarium.
- Hiroshima. Friedensdenkmäler, darunter das Friedensmuseum und die Atombombenkuppel.
- Nationalparks. Ein Ausflug nach Fuji Hakone-Izu bietet einzigartige Landschaften des Mount Fuji, heiße Quellen und Seelandschaften.
Transitvisum.
Es scheint, dass, wenn Japan nicht das Endziel des Touristen ist, seine Gültigkeitsdauer 72 Stunden beträgt. Denjenigen, die planen, eine Kreuzfahrt zu unternehmen, die japanische Häfen anläuft, wird außerdem empfohlen, ein Transitvisum zu erhalten - es erlaubt ihnen, an Land zu gehen.
Wenn ein Tourist innerhalb eines Tages mit einem Transfer in einem japanischen Flughafen fliegt, ist die Ausstellung eines Transitvisums nicht erforderlich. Bei höherer Gewalt verlängert sich die visumfreie Aufenthaltsdauer auf 72 Stunden, eine besondere Vermarkung in Form eines Aufklebers wird im ausländischen Pass angebracht. In diesem Fall können Passagiere die Transitzone des Flughafens nicht verlassen.
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Erforderliche Dokumente für die Ausstellung eines Transitvisums nach Japan:
- Ausländischer Pass;
- Fotokopie des Visums des Ziellandes (sowie der Länder, die die Person auf dem Weg nach Japan durchqueren wird);
- Ausgefüllter Fragebogen;
- Zwei Fotografien im Format 4,5x4,5, unbedingt in Farbe.
- Zwei Kopien des Visums des Ziellandes.
- Eine Kopie der Flugticketreservierungen, die einen Aufenthalt in Japan von bis zu 3 Tagen beinhalten.
- Zwei Kopien von Hotelreservierungen, in denen Touristen in Japan übernachten.
Möglicherweise müssen Sie Finanzdokumente vorlegen:
- eine Bescheinigung des Arbeitsortes, aus der die Position, die Dienstzeit und das Gehalt hervorgehen;
- Kontoauszug mit den Geldbewegungen der letzten 3 Monate
Die Vorschriften für die Einfuhr von Tieren finden Sie
hier.
Allgemeine Regeln für die Einfuhr von Haustieren nach Japan.
Zunächst listen wir kurz die Liste der erforderlichen Dokumente und Bedingungen auf und betrachten dann alles genauer:
1) Erhalt eines internationalen Passes und Implantation eines subkutanen Chips.
Wenn das Tier keinen internationalen Veterinärpass hat, müssen Sie sich einen besorgen, um mit der ersten Phase beginnen zu können. Es ist ratsam, das Tier bei der Person anzumelden, die es transportiert.
Als nächstes folgt die Installation eines Identifikationschips. Wenn das Tier bereits mit einem Mikrochip versehen ist, überprüfen Sie bitte seine Kompatibilität mit den japanischen Anforderungen. Der Mikrochip muss den ISO-Standards 11784 und 11785 entsprechen (ein 15-stelliger Code, der nur aus Zahlen besteht).
Stellen Sie sicher, dass die Mikrochip-Nummer vom Mikrochip-Lesegerät in Tierkliniken gelesen werden kann.
2) Zweimalige Impfung gegen Tollwut.
Der japanische Quarantänedienst verlangt, dass die Tiere zweimal geimpft werden, was jeweils im Veterinärpass vermerkt ist.
Erste Impfung:
Wenn das Tier vor dem Einbau des Chips geimpft wurde, gelten diese Impfungen nicht als gültig. Diesbezüglich können Sie die Gelegenheit nutzen und die erste Impfung sofort nach dem Einsetzen des Chips oder nach 1 Woche erhalten.
Wenn das Tier mit einem installierten Chip geimpft wurde, sollte die Dauer dieser Impfung 91 Tage nicht überschreiten (das Impfdatum gilt als Nulltag).
Zweite Impfung:
Frühestens (zwingende Bedingung!) nach 31 Tagen erhält das Tier die 2. Impfung gegen Tollwut.
Wichtig! Die japanischen Anforderungen besagen, dass der Impfstoff ein nicht lebender Virus sein muss! "Getöteter" rekombinanter/modifizierter Virusimpfstoff. Impfstoffe, die mit „lebenden“ Viren hergestellt wurden, werden von der japanischen Seite nicht akzeptiert. Bitte fragen Sie bei der Durchführung dieser Phase vorher Ihren Arzt, um unangenehme Folgen zu vermeiden.
3) Tollwut-Antikörpertest und 180-tägige Quarantäne.
Diese Analyse kann am Tag der 2. Tollwutimpfung oder in den Folgetagen erfolgen.
Das Zertifikat wird in 2 Wochen erstellt. Überprüfen Sie dieses Dokument unbedingt auf die korrekte Schreibweise der Informationen, insbesondere der Mikrochipnummer. Andernfalls, wenn an der Grenze ein Fehler festgestellt wird, wird das Tier einfach nicht akzeptiert. Das Zertifikat ist 2 Jahre gültig.
Wichtig! Der Antikörpertiter muss größer oder gleich 0,5 IE pro 1 Milliliter sein – das bedeutet, dass das Tier für den Import nach Japan geeignet ist. Sind die Titer unbefriedigend, wird die Analyse wiederholt.
Die Wartezeit beträgt 180 Tage. Hunde und Katzen müssen innerhalb von 180 Tagen nach der Blutabnahme für den Tollwut-Antikörpertest in Japan eintreffen. Das Datum der Blutentnahme gilt als Tag 0.
Außerdem muss das Ankunftsdatum in Japan innerhalb der Gültigkeitsdauer des verabreichten Tollwut-Impfstoffs und der Gültigkeitsdauer des Anti-Tollwut-Antikörpertests liegen (Gültigkeit des Zertifikats beträgt 2 Jahre).
Wichtig! Hunde und Katzen, deren Wartezeit weniger als 180 Tage betrug, werden für die Zeit des Nachholens der fehlenden Tage in der Anhaltestelle des Tierquarantänedienstes unter Quarantäne gestellt. Das Alter des nach Japan eingeführten Tieres darf nicht jünger als 10 Monate sein.
4) Vorankündigung des Quarantänedienstes.
Sie müssen den Japan Quarantine Service mindestens 40 Tage vor Ihrer Ankunft mit einem Tier an einem der Flughäfen/Seehäfen benachrichtigen. Die Kommunikation erfolgt auf Japanisch oder Englisch.
Der japanische Quarantänedienst ist hier:
Während der Benachrichtigung müssen Sie Informationen über den bevorstehenden Flug mit Ihrem Haustier und spezielle ausgefüllte Benachrichtigungsformulare senden:
110 - die Polizei
119 - Krankenwagen und Feuerwehr
Was kann mit dem Flugzeug nach Japan gebracht werden:
- Die Ein- und Ausfuhr von Landes- oder Fremdwährung ist nicht beschränkt (Beträge ab einem Gegenwert von 1.000.000 JPY sind deklarationspflichtig). Auch Goldprodukte mit 900 Proof müssen deklariert werden, wenn ihr Gesamtgewicht 1 kg übersteigt.
- Personen über 20 Jahren dürfen bis zu 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak zollfrei einführen
- Bis zu 56 ml (2 Unzen ) Parfüm
- Sonstige Waren im Wert von höchstens 200.000 JPY
Was darf nicht nach Japan importiert werden?
- Schusswaffen und Munition (Kalt-, Jagd- und Luftwaffen werden nur mit Genehmigung des National Security Service of Japan eingeführt).
- Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen (deren Einfuhr unterliegt der Abschiebung und einem lebenslangen Einreiseverbot).
- Einige Arzneimittel (insbesondere solche, die 1-Desoxyephedrin enthalten).
- Gefälschte Wertpapiere und Banknoten.
- Frisches Obst, Gemüse und Pflanzen, Tiere und eine ganze Reihe von Lebensmitteln tierischen und pflanzlichen Ursprungs (hauptsächlich Fleisch und Fleischprodukte sowie verschiedene Obstkulturen).
- Pornografisches Material, Filme oder Veröffentlichungen mit Szenen von Gewalt und Grausamkeit.
- Zeitschriften, Fotografien, Zeichnungen und Stiche mit obszönem Inhalt.
- Gedruckte Veröffentlichungen und andere Materialien, die die öffentliche Ordnung untergraben
- Gefälschte Produkte sowie Dinge und Gegenstände, die Marken-, Urheber- und Patentrechte verletzen.
Was darf aus Japan nicht exportiert werden?
Kunstgegenstände und Antiquitäten ohne Genehmigung der zuständigen Behörden
Wie viel Alkohol darf nach Japan eingeführt werden?
Bis zu 3 Flaschen alkoholische Getränke (jeweils bis 0,75 l)
Was Sie wissen müssen, bevor Sie in Japan ein Auto mieten.
Die meisten Autovermietungen erlauben Personen ab 18 Jahren, Autos zu mieten, dies hängt jedoch von der jeweiligen Firma ab und der Fahrzeugtyp kann variieren. Junge Fahrer sollten sich im Voraus über Altersbeschränkungen informieren.
Außerdem ist ein gültiger Führerschein erforderlich (gültiger Führerschein = Führerschein). Ein gültiger Führerschein ist ein Internationaler Führerschein (IDP).
1) Wenn Sie in Japan ein Auto mieten, müssen alle Fahrer in den Mietunterlagen eingetragen sein. Dazu müssen entweder alle Fahrer zum Zeitpunkt der Mietvertragsunterzeichnung persönlich anwesend sein oder eine Person muss alle Führerscheine besitzen, um die Identität der Fahrer und die Gültigkeit der Lizenzen zu bestätigen.
2) Je nach Miete werden verschiedene Services angeboten. Besprechen Sie im Voraus Zusatzleistungen wie Autositze für Kleinkinder, mehrsprachige GPS-Geräte, Skiträger und mehr.
3) Japan hat viele mautpflichtige Straßen und Schnellstraßen, und einige Strecken können sehr teuer sein. Eine elektronische Zahlungskarte (ETC) ist ein nützliches Werkzeug, mit dem Sie Ihre Maut direkt von Ihrer Kreditkarte abbuchen oder in Ihren Mietwagen einbeziehen können.
Das bedeutet, dass Sie an der Zahlstelle nicht anhalten müssen – bremsen Sie einfach ab und die ETC-Karte ist aktiviert. Weitere Informationen zu ETC-Geräten und zum Verleih von ETC-Karten finden Sie auf der offiziellen Website.
Wenn Sie kei ne ETC-Karte haben, können Sie nur Mautstellen mit der Aufschrift „Allgemein / (allgemein)“ in Grün oder allgemeine Mautstellen mit der Aufschrift „ETC / Allgemein / (allgemein)“ passieren. "ETC-only tollgate" - nur ETC-Schilder sind lila markiert.
4) Rückgabe des Autos
Achten Sie darauf, den Kraftstofftank aufzufüllen, bevor Sie das Auto an die Autovermietung zurückgeben, oder Sie müssen für das fehlende Benzin extra bezahlen. Einige Vermieter verlangen eine Quittung als Nachweis, dass Sie den Tank vollgetankt haben.