Visa
Visum erforderlichSprache
Kasachisch, RussischAutoverkehr
RechtsverkehrTelefoncode
+7 7Währung
Tenge (KZT)Covid
Es gibt keine COVID-BeschränkungenInsurance policy
Versicherungspolice empfohlenLangzeit Arbeitsvisum
Ausländischen Arbeitnehmern wird ein Visum für die Einreise nach Kasachstan zum Zweck der Ausübung von Arbeitstätigkeiten ausgestellt.
C3-Visum ist für Bürger der UMP und der EAWU nicht erforderlich:
- Aserbaidschan
- Armenien
- Weißrussland
- Kirgistan
- Russland
- Tadschikistan
- Usbekistan
Wer ist die einladende Partei?
Die einladende Partei ist Ihr kasachischer Arbeitgeber, für den Sie in der Republik Kasachstan arbeiten werden. Der Arbeitgeber ist als Einladender für Ihre Einreise und rechtzeitige Ausreise verantwortlich.
Wie lange wird ein C3-Visum ausgestellt?
Ein Visum für die einmalige Einreise wird für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ausgestellt. Ein Visum für die mehrfache Einreise wird für die Dauer der Arbeitserlaubnis ausgestellt, jedoch nicht länger als 3 Jahre.
Wo erhalte ich ein C3-Visum?
Ein C3-Visum kann beim Konsulat von Kasachstan im Land Ihrer Staatsbürgerschaft und Ihres ständigen Wohnsitzes beantragt werden. Wenn es in Ihrem Land kein Konsulat gibt, kann ein C3-Visum bei der Ankunft an den Flughäfen Almaty, Nur-Sultan und Aktau beantragt werden.
Ein C3-Visum kann in Kasachstan beim Migrationsdienst beantragt werden, wenn Sie bereits mit einem Visum im Land sind:
- B2-B3-Geschäft
- B10 privat
- C2 für den Familiennachzug
- C3 bei Wechsel des Arbeitgebers und der Arbeitserlaubnis
- C9-Bildungs
Was ist erforderlich, um ein C3-Visum zu beantragen?
Um ein Arbeitsvisum zu beantragen, muss sich Ihr Arbeitgeber an den Migrationsdienst wenden. Das Hauptdokument für die Erteilung eines Visums ist eine Arbeitserlaubnis.
Wenn Sie als Leiter einer Niederlassung / Repräsentanz einer ausländischen juristischen Person in der Republik Kasachstan arbeiten, benötigen Sie keine Arbeitserlaubnis*.
Dazu müssen Sie Folgendes angeben:
- Entscheidung zum Leiter zu ernennen
- Generalvollmacht der Muttergesellschaft
Wenn Sie zum Direktor oder stellvertretenden Direktor einer kasachischen juristischen Person mit 100% ausländischer Beteiligung ernannt wurden, benötigen Sie ebenfalls keine Arbeitserlaubnis.
Um ein Visum zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorlegen:
- Ernennungsentscheidung + Amtsantrittsverfügung
- Arbeitsvertrag bei Einstellung als stellvertretender Direktor
Im Ausland ausgestellte Dokumente unterliegen dem Verfahren der Apostille und der konsularischen Beglaubigung im Ausstellungsland. Wenn das Dokument auf dem Hoheitsgebiet eines der GUS-Mitgliedsländer ausgestellt wurde, reicht es aus, sein Original vorzulegen.
C3-Visum für Familienmitglieder
Während Ihrer Reise und Arbeit in Kasachstan können Sie von Ihrer Familie (Ehepartner, Kinder) begleitet werden. In diesem Fall muss jedes Familienmitglied als Begleitperson zusätzlich ein C3-Visum beantragen.
Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie:
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde des Kindes
Für Familienmitglieder wird ein Visum für die Dauer Ihres Visums ausgestellt. Ein C3-Arbeitsvisum berechtigt Ihre mitreisenden Familienmitglieder nicht, in Kasachstan zu arbeiten.
Wenn ein naher Angehöriger offiziell in Kasachstan arbeiten möchte, muss er dafür eine Arbeitserlaubnis einholen.
Die Kosten für ein Arbeitsvisum nach Kasachstan
- $80 - Einzeleintritt.
- $200 - mehrfache Einreise bis zu 1 Jahr.
- $400 - mehrfache Einreise bis zu 2 Jahre.
- $600 - mehrfache Einreise bis zu 3 Jahren.
- 1000 $ - mehrfache Einreise bis zu 5 Jahren.
Alle Materialien und Artikel sind Eigentum von VisitWorld.Today und werden durch internationale Normen zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt. Bei der Verwendung von Materialien ist die Zustimmung von VisitWorld.Today erforderlich.