Ausländer, die ein Visum für die Einreise in den Kosovo zum Arbeiten benötigen, müssen ein reguläres Einreisevisum beantragen. Außerdem müssen Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen, wenn Sie arbeiten möchten.
Bei ihrer Ankunft in Kosovo müssen Ausländer eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeit erhalten.
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Zuerst brauchen Sie jedoch einen Arbeitgeber, der bereit ist, Sie einzustellen und das erforderliche Verfahren für die Arbeitserlaubnis einzuleiten. Die Anträge werden spätestens drei Monate vor Beginn der geplanten Reise persönlich eingereicht.
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Arbeitserlaubnis für Kosovo
Natürliche Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit des Kosovo besitzen, müssen, wenn sie für einen Zeitraum von weniger als drei Monaten im Hoheitsgebiet der Republik arbeiten wollen, eine vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit ausgestellte Arbeitserlaubnis erhalten.
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Es gibt folgende Arten von Arbeitsgenehmigungen für Kosovo:
- Arbeitserlaubnis des Typs A, die ausländischen Staatsbürgern für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erteilt wird;
- Arbeitserlaubnis des Typs B, die Ausländern zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit in einem bestimmten geografischen Gebiet erteilt wird, das einem Arbeitgeber zugewiesen ist. Diese Erlaubnis wird für ein Jahr erteilt und kann um ein Jahr verlängert werden, wenn sich die wesentlichen Umstände, die zur Erteilung der vorherigen Arbeitserlaubnis geführt haben, nicht geändert haben;
- Arbeitserlaubnis des Typs C wird Ausländern mit Wohnsitz in der Republik Kosovo erteilt, die eine Arbeitserlaubnis des Typs B für einen ununterbrochenen Zeitraum von drei Jahren erhalten haben. Diese Art von Arbeitserlaubnis kann fünf Jahre lang verwendet werden;
- Arbeitserlaubnis des Typs D (Erlaubnis zur Selbständigkeit) wird selbständigen ausländischen Staatsangehörigen erteilt, die ihre Tätigkeit auf ein bestimmtes geografisches Gebiet beschränken. Die Dauer dieser Arbeitserlaubnis beträgt ein Jahr mit dem Recht auf Verlängerung;
- Arbeitserlaubnis des Typs E (Erlaubnis zur Selbständigkeit) wird selbständigen ausländischen Staatsangehörigen für jede Tätigkeit und ohne geografische Beschränkung erteilt, die seit mindestens drei Jahren im Besitz einer Arbeitserlaubnis des Typs D sind. Diese Arbeitserlaubnis ist fünf Jahre lang gültig;
- Arbeitserlaubnis des Typs F (für Studenten) wird Ausländern, die in Kosovo studieren, für die Dauer des Studienjahres erteilt. Diese Arbeitserlaubnis wird nur für Teilzeitarbeit während des Studiums und Vollzeitarbeit in den Pausen zwischen den Studienjahren oder Semestern erteilt;
- Arbeitserlaubnis des Typs G wird Ausländern erteilt, die in der Republik Kosovo investieren und für jeden ausländischen Arbeitnehmer mindestens zwei kosovarische Staatsbürger beschäftigen. Die Erlaubnis gilt für ein Jahr mit dem Recht auf Erneuerung.
- Arbeitserlaubnis des Typs H wird Ausländern erteilt, die drei Jahre lang im Besitz einer Erlaubnis des Typs G sind. Die Arbeitserlaubnis des Typs H wird für einen Zeitraum von fünf Jahren erteilt.
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Einreichung eines Antrags auf Arbeitserlaubnis
Der Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis wird vom Arbeitgeber vor Beginn der Arbeit schriftlich eingereicht. Die Arbeitserlaubnis wird von der Abteilung für Arbeit und Beschäftigung des Ministeriums für Arbeit und sozialen Schutz der Bevölkerung erteilt.
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Die folgenden Kategorien ausländischer Bürger sind von der Arbeitserlaubnis befreit:
- Vertreter diplomatischer Einrichtungen internationaler Organisationen mit Diplomatenstatus und ausländische Staatsangehörige, die bei solchen Einrichtungen beschäftigt sind;
- Schlüsselpersonal von Handelsunternehmen, die im Stabilitätsassoziationsabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Kosovo definiert sind;
- Vertreter von Nichtregierungs- und Non-Profit-Organisationen;
- Geschäftsführer und wichtige Mitarbeiter ausländischer Unternehmen, die in der Republik Kosovo tätig sind oder tätig werden möchten;
- Andere Angestellte und Fachleute eines ausländischen Unternehmens, die in die Republik Kosovo kommen, um in den Niederlassungen dieser Unternehmen zu arbeiten;
- Fachleute, die im Rahmen von bilateralen und multilateralen Abkommen arbeiten wollen;
- Personal für die grenzüberschreitende Beförderung von Waren und Personen;
- Lehrkräfte, Forscher, Hochschullehrer, Angestellte privater wissenschaftlicher Einrichtungen;
- Medienvertreter, Korrespondenten oder Reporter, die für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten;
- Universitätsstudenten, die während der Sommerferien an einem Austauschprogramm teilnehmen, das auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen durchgeführt wird;
- Militärische und zivile Beamte der Regierungen anderer Staaten, die in das Land kommen, um auf der Grundlage eines Kooperationsvertrags mit der Regierung des Kosovo zu arbeiten,
- Vertreter von religiösen Vereinigungen.
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Welche Dokumente sind für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis erforderlich?
Zusammen mit dem Antrag auf eine Arbeitserlaubnis muss der Arbeitgeber Folgendes vorlegen:
- Dokument für die Erlaubnis zum Aufenthalt in der Republik Kosovo oder Bestätigung des Vorhandenseins eines offiziellen gültigen Visums;
- Angaben zur Position, Qualifikation und Art der Arbeit und Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers;
- Angaben über den Hauptsitz des Arbeitgebers mit Begründung für die Einstellung einer ausländischen Person, Bedingungen des Arbeitsvertrags, Anzahl der Mitarbeiter, Art der Arbeit und deren Dauer;
- Bescheinigung über die Eintragung eines Unternehmens oder einer anderen Tätigkeit, das/die in seiner/ihrer Handelsgesellschaft tätig ist, die die Mehrheit der Anteile an einem Joint Venture im Kosovo besitzt; eine Bescheinigung des Arbeitsamtes, die bestätigt, dass es im Kosovo keine Arbeitssuchenden gibt, die die Arbeitsbedingungen erfüllen, unter denen ein ausländischer Staatsbürger arbeiten muss.
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Arbeitsvertrag
Der Arbeitgeber muss spätestens fünfzehn Tage nach Erteilung der Arbeitserlaubnis einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit einem ausländischen Arbeitnehmer unterzeichnen, bevor er die Arbeit aufnimmt.
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Verlängerung der Arbeitserlaubnis
Ein Antrag auf Verlängerung einer Arbeitserlaubnis wird einen Monat vor Ablauf der Erlaubnis gestellt. Der Antrag wird innerhalb eines Monats verlängert, wenn sich die wesentlichen Umstände zum Zeitpunkt der Erteilung der ursprünglichen Genehmigung nicht geändert haben.
Aufenthaltserlaubnisse für Ausländer, die zum Zwecke der Arbeit in das Land kommen, werden für alle für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten nach der Ankunft ausgestellt. Der Antrag muss beim Ministerium für Arbeit und Sozialschutz der Republik Kosovo eingereicht werden.
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Welche Dokumente sind für die Erteilung eines Visums für einen langfristigen Aufenthalt erforderlich?
- Ein ausländischer Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 3 Monaten über die Dauer der erforderlichen befristeten Aufenthaltsgenehmigung hinaus;
- Arbeitsvertrag in Übereinstimmung mit den arbeitsrechtlichen Bestimmungen der Republik Kosovo;
- Ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts, bestätigt durch einen Kontoauszug oder einen Arbeitsvertrag;
- Bescheinigung über die Eintragung des Unternehmens und Geschäftsinformationen (für Selbstständige);
- Dokumente über die erworbene Berufsausbildung oder Qualifikation, im Original oder in Kopie, notariell beglaubigt und in eine der Amtssprachen der Republik Kosovo übersetzt;
- Krankenversicherungsnachweis;
- Bestätigung der Impfung in Fällen, in denen ein Ausländer aus einem Land einreist, in dem eine epidemische Situation gemeldet worden ist.