Ausländer, die in Kuwait leben und arbeiten möchten, benötigen ein Aufenthaltsvisum, nämlich ein Arbeitsvisum. Wenn Sie arbeiten möchten, müssen Sie auch eine Arbeitserlaubnis in Kuwait einholen. GCC-Staatsangehörige sind berechtigt, ohne Arbeitsvisum oder Arbeitserlaubnis in Kuwait zu arbeiten.
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Zuallererst brauchen Sie jedoch einen Arbeitgeber (Sponsor), der bereit ist, Sie einzustellen und das erforderliche Verfahren zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis einzuleiten.
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Die Regelung der Rechtsbeziehungen im Bereich der Beschäftigung in Kuwait fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums für Soziales und Arbeit von Kuwait (im Folgenden: Ministerium für Soziales und Arbeit).
Arbeitserlaubnis
Wie erhalte ich eine Arbeitserlaubnis in Kuwait?
Um eine Arbeitserlaubnis für einen Ausländer zu erteilen, reicht das kuwaitische Unternehmen als Arbeitgeber bei der Staatlichen Verwaltung für Personalfragen (eine staatliche Stelle, die Teil des Ministeriums für Arbeit und Soziales ist) einen entsprechenden Antrag zusammen mit einer Kopie ein das Passdokument des Stellenbewerbers und eine Bescheinigung der Hauptabteilung der Kriminalpolizei des Innenministeriums von Kuwait, aus der hervorgeht, dass keine Einwände gegen seine Beschäftigung bestehen (No Objection Certificate).
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Liste der erforderlichen Dokumente, um eine Arbeitserlaubnis in Kuwait zu erhalten:
- Vollmacht im Original mit Unterschrift und einer Kopie;
- Eine Kopie des Reisepasses des Arbeitnehmers, sofern die angegebene Arbeit der Art der Tätigkeit entsprechen muss;
- Von einschlägigen Organisationen zertifiziertes wissenschaftliches Zertifikat für Kandidaten für wissenschaftliche Arbeiten;
- Eine beglaubigte Kopie der Lohnüberweisungsbescheinigung der Arbeitsaufsichtsbehörde wird durch das Siegel der Empfangs- oder Koordinierungs- oder Beschäftigungsabteilung beglaubigt. Diese Gehaltsabrechnungsbescheinigung wird vom Arbeitsministerium des Gouverneurs bewertet, von dem die Arbeitgeberakte ausgestellt wird;
- Verpflichtungserklärung und Verpflichtungserklärung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitsministerium für Bewerber aus Ägypten;
- Letzter Stempel mit Original-Unterschriftsberechtigung
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Wie lange dauert es, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen?
Nach dem Einreichen der Unterlagen dauert es in der Regel ca. 2-3 Wochen, bis man eine Arbeitserlaubnis erhält.
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Wenn ein Ausländer in einem Land wohnt, in dem eine kuwaitische diplomatische Vertretung tätig ist, muss der Arbeitgeber dem Stellenbewerber in Kuwait eine Kopie der Arbeitserlaubnis zur Vorlage bei der Botschaft zusenden. Nach Erhalt einer Arbeitserlaubnis muss ein Ausländer ein Arbeitsvisum (Aufenthaltsvisum) beantragen.
Ein Ausländer, der im öffentlichen Sektor arbeiten wird, muss, um ein Arbeitsvisum zu erhalten, bei der kuwaitischen Botschaft das entsprechende Visumantragsformular, eine Kopie der Arbeitserlaubnis, eine Bescheinigung über die Nichtkriminalität einreichen Aufzeichnungen und ärztliche Bescheinigungen über den allgemeinen Gesundheitszustand und das Nichtvorhandensein von HIV/AIDS und anderen Infektionskrankheiten.
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Ein Ausländer, der in der Privatwirtschaft tätig sein wird, muss der kuwaitischen Auslandsvertretung zusätzlich zu den genannten Dokumenten auch die oben genannte Bescheinigung des Innenministeriums von Kuwait über die Unbedenklichkeit und eine Kopie der kuwaitischen Bescheinigung vorlegen der Registrierung des Arbeitgeberunternehmens. Die Hauptliste der Dokumente für die Erlangung eines Arbeitsvisums sieht also folgendermaßen aus:
- Reisepass, der mindestens sechs Monate vor dem Ablaufdatum gültig ist;
- Ein ausgefülltes Visumantragsformular, ausgestellt vom Außenministerium von Kuwait;
- Passfoto;
- Kopie der Arbeitserlaubnis;
- HIV/AIDS-Test;
- Gesundheitszeugnis eines ortsansässigen Arztes;
- Bescheinigung über keine Vorstrafen;
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Wo muss ich ein Arbeitsvisum beantragen?
Ein Antrag auf ein Arbeitsvisum muss bei der kuwaitischen Botschaft/dem kuwaitischen Konsulat im Wohnsitzland des Ausländers gestellt werden. Ein Arbeitsvisum für Ausländer, die in Ländern leben, in denen es keine diplomatischen Vertretungen Kuwaits gibt, wird in der Regel auf Antrag des Arbeitgebers vom Migrationsdienst des Emirats ausgestellt.
Die Bearbeitungszeit für einen Antrag auf ein Arbeitsvisum beträgt 1-2 Wochen.
Die Dauer des Visums hängt von der Dauer des Arbeitsvertrags des Antragstellers mit dem fördernden Unternehmen ab, liegt jedoch im Ermessen der Behörden. Die anfängliche Gültigkeit des Visums kann drei Jahre dauern mit der Möglichkeit der Verlängerung. Das Kuwait-Arbeitsvisum erlaubt jedoch keinen dauerhaften Aufenthalt.
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Unmittelbar nach der Ankunft in Kuwait wird mit den Arbeitnehmern ein Arbeitsvertrag in dreifacher Ausfertigung (in der Regel in Arabisch und Englisch verfasst) unterzeichnet, von denen eine Kopie beim Arbeitnehmer verbleibt, die zweite beim Unternehmen und die dritte an sie übertragen wird die zuständige Gebietskörperschaft des Ministeriums für Arbeit und Soziales (das sogenannte „labour office“ oder „shuun“). Gegebenenfalls muss der Arbeitsvertrag vor Unterzeichnung in eine andere für den Arbeitnehmer verständliche Sprache übersetzt werden.
Die Art der Arbeit des Arbeitnehmers, die Höhe des Gehalts und das Verfahren für seine Auszahlung, die Anzahl der Arbeitstage pro Woche, die Vertragsdauer usw. müssen im Arbeitsvertrag festgelegt werden.
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Nach Vertragsunterzeichnung muss das Arbeitgeberunternehmen dem neuen Mitarbeiter eine obligatorische Krankenversicherung, eine Aufenthaltserlaubnis in Kuwait (Residence Permit oder „iqama“) und einen lokalen Personalausweis (Personalausweis) ausstellen. Die Kosten der Versicherungspolice und die staatliche Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen für Arbeitnehmer in Kuwait trägt nach gängiger Praxis der Arbeitgeber.
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Welche Unterlagen werden benötigt, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten?
Um eine Aufenthaltserlaubnis in Kuwait zu beantragen, muss das folgende Dokumentenpaket bei der Einwanderungsabteilung des Innenministeriums von Kuwait oder seinen Gebietskörperschaften eingereicht werden (dies erfolgt normalerweise durch den Arbeitgeber selbst oder seinen offiziellen Vertreter - die „mandub“):
- ein Bewerbungsfragebogen im vorgeschriebenen Format (vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber unterzeichnet und mit dem Siegel des Arbeitgebers versehen);
- Reisepass;
- 2 Fotos (3,5 x 4,5 cm, blauer Hintergrund);
- Arbeitserlaubnis;
- Genehmigung des Innenministeriums von Kuwait;
- ein von einer medizinischen Einrichtung ausgestelltes ärztliches Attest (muss legalisiert und mit einer beglaubigten Übersetzung ins Arabische eingereicht werden);
- ein Strafregisterauszug und Straffreiheitsbescheinigung (muss ebenfalls beglaubigt und mit beglaubigter Übersetzung ins Arabische vorgelegt werden).
Eines der charakteristischen Merkmale der Arbeitsgesetzgebung in Kuwait ist die sog das „Sponsoring-System“ (oder „Kafala“), das das Recht von Wanderarbeitnehmern auf Wechsel des kuwaitischen Arbeitgebers („Sponsor“), der sie nach Kuwait eingeladen und ihnen eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis ausgestellt hat, gewisse Einschränkungen auferlegt.
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Ja, das Recht auf Arbeitsplatzwechsel ohne erneute Einholung eines Arbeitsvisums steht Ausländern zu, die mindestens ein Jahr bei ihrem bisherigen Arbeitgeber gearbeitet haben. Gleichzeitig ist eine notwendige Bedingung für einen Arbeitgeberwechsel, dass der ausländische Arbeitnehmer die entsprechende Zustimmung des bisherigen „Sponsor“ erhält.
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Wenn der Arbeitgeber die angegebene Erlaubnis verweigert, kann der Arbeitnehmer einen Antrag bei der Gebietskörperschaft des Ministeriums für Arbeit und Soziales („Arbeitsamt“ oder „shuun“) stellen. Wenn die benannte Stelle feststellt, dass der Arbeitgeber gegen die Bedingungen des Arbeitsvertrags oder gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat, kann sie die Versetzung des Arbeitnehmers zu einem neuen Arbeitgeber unabhängig von den Wünschen seines bisherigen „Sponsors“ genehmigen.
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Gleichzeitig dürfen im öffentlichen Dienst beschäftigte Ausländer und Hausangestellte nur mit Zustimmung des derzeitigen „Sponsors“ zu einem neuen Arbeitgeber wechseln, ohne die Möglichkeit, beim Ministerium für Inneres und Kommunikation Berufung einzulegen.
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Es ist zu beachten, dass der oben genannte Mechanismus des Arbeitsplatzwechsels nur innerhalb derselben Fachrichtung zulässig ist. Im Falle eines Berufswechsels oder einer fehlenden Erlaubnis zum Wechsel des Arbeitgebers muss der Arbeitnehmer sein bisheriges Arbeitsvisum kündigen, Kuwait verlassen und mit einem neuen Arbeitsvisum einreisen, das auf der Grundlage einer neuen Beschäftigungserlaubnis erhalten wurde. Gleichzeitig müssen diese Personen nicht unbedingt in das Land ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres ständigen Wohnsitzes zurückkehren. Sie können in jedes Drittland, auch ins benachbarte Kuwait, gehen und nach 48 Stunden wieder in das Emirat zurückkehren, sofern sie über alle für die Beschäftigung am neuen Arbeitsplatz erforderlichen Unterlagen verfügen (insbesondere ein ärztliches Attest und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Haftung).
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Andererseits sind kuwaitische Arbeitgeberfirmen vollumfänglich für den Aufenthalt ausländischer Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet Kuwaits verantwortlich (in Bezug auf die Bereitstellung von Unterkünften, angemessenen Arbeitsbedingungen, Krankenversicherungspolicen, rechtzeitige Ausstellung der entsprechenden Aufenthaltsgenehmigungen usw.).
Ein Visum für Hausangestellte ist eine Art Aufenthaltsvisum, das einer ständigen ausländischen Hausangestellten erteilt werden kann, die von einem Land außerhalb von Kuwait eingestellt wurde.
Das Visum wird erteilt, weil Expatriates in der Regel eine Vollzeit-Haushaltshilfe nach Kuwait mitbringen dürfen.
Grundvoraussetzungen:
- Alter der Hausangestellten - 20-50 Jahre;
- Ein männlicher Bürge muss eine Frau haben, um eine Haushaltshilfe einzustellen;
- Es gibt keine Mindestlohnanforderungen, wenn der Ehemann und die Ehefrau des Sponsors arbeiten und wenn die Familie des Sponsors Kinder hat;
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Bei der Ankunft in Kuwait sind Passfotos und Dokumente erforderlich, um ein Visum für Hausangestellte zu erhalten.
Der Assistent muss für das erste Jahr KD 200,00 und für die folgenden Jahre KD 10,00 für den Lebensunterhalt zahlen.
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Wie bekomme ich ein Visum?
Um ein solches Visum zu erhalten, müssen Sie sich an die kuwaitische Botschaft/das Konsulat wenden. Das Antragsformular muss dann auf Arabisch ausgefüllt werden. Ein Hausangestellter, für den ein Visum ausgestellt wird, muss die kuwaitische Botschaft in seinem Land aufsuchen.
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Um ein Visum für eine Hausangestellte zu erhalten, sind folgende Dokumente erforderlich:
- Gehaltsbescheinigungen sowohl des Zusammenführenden als auch des Ehepartners;
- Fotokopie des Hausmietvertrages;
- Eine Fotokopie des Reisepasses beider Sponsoren und ihrer Ehepartner;
- Altersbescheinigung der Kinder (Fotokopie der örtlichen Geburtsurkunde oder des Reisepasses);
- Eine Fotokopie des Personalausweises beider Sponsoren und ihres Ehepartners;
- Eine Fotokopie des Reisepasses der Hausangestellten zusammen mit 8 Passfotos;
- Fotokopie des Arbeitsvertrags der Hausangestellten
Ein Geschäftsvisum für Kuwait wird Ausländern gewährt, die das Land besuchen möchten, um an Geschäftstreffen teilzunehmen oder in ein Unternehmen zu investieren. Um ein Geschäftsvisum für Kuwait zu erhalten, muss der Antragsteller einen Sponsor haben. In solchen Fällen kann das Hotel, in dem Reisende übernachten möchten, ihr Visum sponsern.
Um ein Geschäftsvisum zu erhalten, muss der Antragsteller Folgendes vorlegen:
- Ein ausgefülltes Visumantragsformular für Kuwait und ein vom Sponsor ausgefülltes Sicherheitsformular;
- Eine Kopie des Reisepasses des Besuchers;
- Eine Kopie der Unterschrift des Sponsors, wie sie für kommerzielle Zwecke registriert wurde;
- Eine Kopie des Einladungsschreibens des Sponsors an das Unternehmen, aus dem der Zweck des Besuchs hervorgeht.