Eintritt in das Fürstentum Liechtenstein
Für die Einreise in das Fürstentum Liechtenstein gelten die gleichen Regeln wie für die Schweiz.
Liechtenstein ist ein Mitgliedsland des Schengen-Raums, gehört aber nicht zu den EU-Mitgliedsstaaten.
Liechtenstein stellt kein eigenes Visum aus. Da es zwischen Liechtenstein und der Schweiz ausnahmslos keine Grenzkontrollen gibt, unterliegen Reisende nach Liechtenstein den gleichen Visumspflichten wie Reisende in die Schweiz.
Was sind die Voraussetzungen für ein Touristenvisum nach Liechtenstein?
Um ein Touristenvisum nach Liechtenstein zu erhalten, benötigen Sie Dokumente, die bestätigen, dass Sie wirklich zu touristischen Zwecken dorthin reisen:
● Ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für ein Touristen-/Besuchervisum für die Schweiz.
● Zwei Passfotos, die die Fotoanforderungen für ein Schengen-Visum erfüllen.
● Ihr gültiger Reisepass. Zusammen mit Fotokopien aktueller und früherer Pässe/anderer Reisedokumente.
● Reisekrankenversicherung, die die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts abdeckt.
● Ein Motivationsschreiben, aus dem hervorgeht, dass der Grund für die Reise nach Liechtenstein der Tourismus oder ein Kurzzeitaufenthalt ist.
● Personenstandsnachweis.
● Bestätigung der Verfügbarkeit ausreichender Mittel. Für jeden in Liechtenstein verbrachten Tag müssen Sie mindestens 100 Schweizer Franken oder 92,34 Euro pro Tag aufbringen.
● Bestätigung der bezahlten Gebühr für die Ausstellung eines Touristen-/Gästevisums.
● Wohnsitzbestätigung. Wenn Sie zu touristischen Zwecken in die Schweiz reisen, müssen Sie einen Nachweis darüber erbringen, wo Sie sich vorerst aufhalten werden. Es kann sein:
○ Eine Hotelreservierung, die den vollständigen Namen, die Adresse, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse Ihres Hotels enthält.
○ Wohnungsmietvertrag, wenn Sie für die Dauer Ihres Aufenthalts eine Wohnung mieten.
● Dokumente, die die Reise für touristische Zwecke bestätigen.
○ Sie müssen Kopien Ihres Reiseplans vorlegen, der die Daten und Orte Ihres Aufenthalts, die Flugnummern sowie die Zeiten Ihrer Ankunft und Abreise enthält.
○ Wenn Sie mit einem Reisebüro reisen, müssen Sie Ihre Buchung im Reisebüro vorzeigen. Möglicherweise müssen Sie auch ein Schreiben des Reiseveranstalters vorlegen.
● Ein Schreiben vom Arbeitgeber. Wenn Sie angestellt sind, müssen Sie ein Schreiben Ihres Arbeitgebers vorlegen, in dem Ihre Stellenbeschreibung, Ihre Position im Unternehmen und der Zeitpunkt Ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz angegeben sind.
Auf der anderen Seite, wenn Sie Familie oder Freunde besuchen, sollten Sie Folgendes bereitstellen:
● Einladungsschreiben des Gastgebers.
○ Die Person, die Sie besuchen werden, muss ein Einladungsschreiben schreiben. Diese Person wird Ihr Sponsor sein. Das Schreiben dient als Nachweis, dass Sie zum Aufenthalt eingeladen wurden und sich nicht illegal in Liechtenstein aufhalten.
○ Der Brief sollte die Daten enthalten, an denen Sie bei ihnen wohnen werden, sowie eine detaillierte Beschreibung Ihrer Beziehung. Darin sollte auch angegeben werden, dass Ihr Familienmitglied/Freund für Sie einsteht, wenn Sie nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen.
○ Ihr Gastgeber sollte der Einladung eine Kopie seines Reisepasses beilegen.
● Bestätigung der Familienbeziehungen. Handelt es sich bei der zu besuchenden Person um ein Familienmitglied, müssen Sie dies dem Antrag nachweisen. Dies kann mit Hilfe einer Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde erfolgen.
● Nachweis des Wohnsitzes.
○ Wenn Sie während Ihres Aufenthalts in der Schweiz bei einem Familienmitglied/Freund wohnen, muss Ihr Sponsor (Familienmitglied/Freund) dies im Einladungsschreiben angeben.
○ Wenn Sie nicht bei Ihrem Sponsor wohnen, werden Sie möglicherweise aufgefordert, nachzuweisen, dass Sie ihn tatsächlich auf andere Weise besuchen werden.
● Bestätigung, dass Ihr Sponsor Sie finanziell absichern kann (falls zutreffend).
○ Wenn Ihr Sponsor Sie finanziell absichert, muss er dies möglicherweise nachweisen. Möglicherweise müssen sie dazu eine Kopie ihres Arbeitsvertrags (gültig für mindestens 12 Monate) und drei aktuelle Gehaltsabrechnungen vorlegen.
○ Wenn sie Sie finanziell nicht absichern, müssen Sie ein eigenes Einkommen und ausreichende Deckung nachweisen.
Denken Sie daran, dass sich die Behörden das Recht vorbehalten, alle anderen Dokumente anzufordern, die sie für notwendig erachten.
Das Verfahren zur Ausstellung eines Touristen- und Gastvisums
Das Verfahren zur Erteilung eines Visums für die Schweiz ist wie folgt:
1. Vereinbaren Sie einen Termin bei der Schweizer Botschaft/Konsulat in Ihrem Land.
2. Laden Sie das Antragsformular für ein Touristenvisum in die Schweiz herunter und füllen Sie es aus.
3. Sammeln Sie alle notwendigen Dokumente für ein Schweizer Touristenvisum.
4. Bewerben Sie sich persönlich bei der zuständigen Schweizer Botschaft/Konsulat.
5. Bestehe das Visum-Interview.
6. Bezahlen Sie die Gebühr für das Touristenvisum.
7. Warten Sie auf die Ausstellung des Touristenvisums.
Wenn Ihr Antrag angenommen wird, erhalten Sie einen Visumaufkleber in Ihrem Reisepass, der die Gültigkeitsdauer Ihres Visums angibt. Danach erhalten Sie die Erlaubnis, nach Liechtenstein zu reisen.
Im Falle einer Ablehnung Ihrer Bewerbung enthält Ihr Ablehnungsbescheid die Gründe. Sie erfahren auch, ob Sie das Recht haben, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen, und wie Sie dies tun können.
Wie lange ist ein Touristenvisum gültig?
Ein Schweizer Touristenvisum ist wie andere Arten von Schengen-Visa für maximal 90 Tage innerhalb von sechs Monaten gültig.
Wenn Sie ein Schengen-Touristenvisum für die mehrfache Einreise erhalten haben, können Sie innerhalb von sechs Monaten beliebig oft in den Schengen-Raum ein- und ausreisen, sofern die Gesamtzahl der Tage 90 nicht überschreitet.
Sie müssen auch nicht alle gültigen Tage in Liechtenstein verbringen. Mit einem Schengen-Visum können Sie zwischen allen Ländern des Schengen-Abkommens reisen.
Wie viel kostet ein Schengen-Visum?
• 90,00 € - für Erwachsene
• 45,00 € - für Kinder im Alter von 6-12 Jahren
• 35,00 € - für Staatsangehörige von Armenien, Aserbaidschan und Belarus
• 67,50 € - für Staatsangehörige von Cabo Verde
Das Schengen-Visum ist für Kinder unter sechs Jahren kostenlos.
Krankenversicherung
Eine Reiseversicherung zur Erlangung eines Schengen-Visums muss folgende Anforderungen erfüllen:
● Es muss mindestens 30.000 € für medizinische Kosten und Notfallevakuierung abdecken.
● Es soll in allen 26 Ländern des Schengen-Raums gültig sein.
● Es muss für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in Europa gültig sein.
Stellen Sie sicher, dass Ihr Plan Folgendes abdeckt:
● Kosten der Behandlung. Das beinhaltet:
○ Stationäre und ambulante Behandlung.
○ Arztbesuch.
○ Krankenhausaufenthalt.
○ Chirurgie.
○ Verschreibungspflichtige Medikamente.
○ Zahnärztliche Notfallversorgung.
● Die Kosten für die Rückführung oder Evakuierung. Wenn Sie in Ihrem Heimatland schwer erkranken oder einen schweren Unfall erleiden, der ärztliche Hilfe erfordert, übernimmt die Reiseversicherung die Rückführungskosten. Sie deckt auch die Rückführung im Todesfall ab.
Was darf eingeführt werden (für Touristen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union):
● Gegenstände des persönlichen Gebrauchs (Kleidung, Foto- und Videokameras, Sportgeräte, Musikinstrumente);
● Lebensmittel für 1 Tag;
● Wein - bis zu 2 Liter;
● starke alkoholische Getränke (aber nicht mehr als 15°) - 1 Liter;
● 100 Zigaretten, 25 Zigarren, 125 g Tabak (Tabak und Tabakerzeugnisse dürfen nur von Personen eingeführt werden, die das 17. Lebensjahr vollendet haben);
● Geschenke im Wert von bis zu 200 €.
Was darf eingeführt werden (für Touristen aus EU-Ländern):
● Gegenstände des persönlichen Gebrauchs (Kleidung, Foto- und Videokameras, Sportgeräte, Musikinstrumente);
● Lebensmittel für 1 Tag;
● Wein - bis zu 2 Liter;
● starke alkoholische Getränke (aber nicht mehr als 15°) -1 l;
● 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 g Tabak (Tabak und Tabakerzeugnisse dürfen nur von Personen eingeführt werden, die das 17. Lebensjahr vollendet haben);
● Geschenke im Wert von bis zu 200 €.
Was darf nicht importiert werden:
● Drogen;
● Fleisch und Fleischprodukte;
● Häute von Wildtieren (Katzenfamilie, Krokodile, Eidechsen) und deren Produkte;
● Blumenpflanzen mit Erde.