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Versicherungspolice empfohlenVisum für Langzeitarbeit
Arbeitserlaubnis
Arbeitsrecht
Unternehmertum in Luxemburg / Geschäftsvisum
Beschäftigungsmöglichkeiten für Ausländer in Luxemburg
Wie man ein Arbeitsvisum für Luxemburg beantragt und einen Job für Brasilianischer Bürger sichert
Was Brasilianer über das Arbeiten in Luxemburg wissen müssen
Planen Sie, als Bürger von Brasilianischer in Luxemburg zu arbeiten? Hier erfahren Sie alles, was Sie über den Erhalt eines Arbeitsvisums und einer Aufenthaltserlaubnis wissen müssen, um Ihre Karriere in einer der dynamischsten Volkswirtschaften Europas zu starten.
Einfache Schritte für Bürger von Brasilianischer, um in Luxemburg Jobs zu finden
1. Tipps zur Jobsuche
Suchen Sie nach Jobs in Branchen wie IT, Finanzen, Gesundheitswesen und Ingenieurwesen über Plattformen wie Jobs.lu, LinkedIn und Indeed.
Verwenden Sie Suchbegriffe wie "Jobs in Luxembourg for Brasilianer" oder "Work opportunities for Brasilianer in Luxembourg."
Konzentrieren Sie sich auf Stellen, die Visasponsoring erwähnen oder Nicht-EU-Bewerber willkommen heißen.
2. Sichern Sie sich ein schriftliches Jobangebot. Nachdem Sie einen Job gefunden haben, stellen Sie sicher, dass das Angebot wichtige Details wie Jobtitel, Gehalt und Bedingungen enthält.
3. Beantragen Sie eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis
Reichen Sie Ihre Unterlagen bei der Einwanderungsbehörde in Luxemburg ein. Beizufügen sind:
- Ihr unterzeichneter Arbeitsvertrag
- Nachweis über Ihre Qualifikationen
- Nachweis über finanzielle Mittel zur Eigenversorgung
4. Erhalten Sie Ihre Einreiseerlaubnis. Nach Genehmigung erhalten Sie eine 90-tägige vorläufige Einreiseerlaubnis, um nach Luxemburg zu reisen.
5. Erledigen Sie Formalitäten nach der Ankunft
- Melden Sie sich innerhalb von 3 Tagen beim örtlichen Gemeindeamt (Kommune) an.
- Beantragen Sie innerhalb von 3 Monaten ein Langzeitvisum Typ D, um Ihren Aufenthalt abzuschließen.
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Arbeitsmöglichkeiten in Luxemburg für Bürger von Brasilianischer: Schlüsselbranchen und Ratschläge
Luxemburg bietet eine Vielzahl von Beschäftigungsmöglichkeiten für Brasilianer, insbesondere in Sektoren mit wachsendem Bedarf an qualifizierten und unqualifizierten Arbeitskräften:
- Gastgewerbe. Positionen wie Servicepersonal, Köche und Hotelangestellte sind stark nachgefragt.
- Bauwirtschaft. Berufe wie Bauarbeiter, Elektriker, Schweißer und Klempner werden kontinuierlich benötigt.
- Logistik. Jobs wie Fahrer, Lagerarbeiter und Gabelstaplerfahrer sind reichlich vorhanden.
- Pflege. Mit einer alternden Bevölkerung wächst der Bedarf an Altenpflege und häuslicher Hilfe.
Arten von Arbeitsvisa für Luxemburg: Umfassender Leitfaden
Arbeitsvisa nach Aufenthaltsdauer
1. Kurzzeitvisum (Typ C)
- Zweck: Erlaubt Bürgern von Brasilianischer oder anderen Nationalitäten, bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums in Luxemburg oder der Schengen-Zone zu bleiben.
- Übliche Anwendungen: Geschäftsreisen, Teilnahme an Meetings oder Konferenzen und Familienbesuche.
- Ideal für: Fachleute, die kurzfristige Aktivitäten in Luxemburg durchführen müssen, ohne einen langfristigen Aufenthalt zu benötigen.
2. Langzeitvisum (Typ D)
- Zweck: Ermöglicht es Personen, länger als 3 Monate in Luxemburg zu bleiben, geeignet für Arbeit, Studium oder dauerhaften Aufenthalt.
- Übliche Anwendungen: Wird von Arbeitnehmern, hochqualifizierten Fachkräften, Studenten oder Pflegekräften beantragt.
- Ideal für: Personen, die einen langfristigen Aufenthalt oder eine Beschäftigung in Luxemburg planen.
Arbeitsvisa nach Beschäftigungsart
1. Arbeitnehmer-Visum/Arbeitsvisum
- Zweck: Das Standardvisum für Personen mit einem bestätigten Jobangebot in Luxemburg.
- Berechtigung: Erfordert einen unterzeichneten Arbeitsvertrag eines luxemburgischen Arbeitgebers.
2. EU Blue Card für hochqualifiziertes Personal
- Zweck: Ausgerichtet auf qualifizierte Fachkräfte in Branchen wie IT, Ingenieurwesen oder Finanzen.
- Berechtigung: Erfordert Nachweise über höhere Qualifikationen, ein gut bezahltes Jobangebot und die Einhaltung der luxemburgischen Gehaltsgrenze.
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Wie man ein Arbeitsvisum für Luxemburg für Bürger von Brasilianischer beantragt
Schritt 1: Antrag auf vorläufige Aufenthaltserlaubnis
Vor der Reise nach Luxemburg müssen Brasilianer eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- Wo beantragen: Reichen Sie Ihren Antrag bei der Einwanderungsbehörde des luxemburgischen Innenministeriums ein.
- Wie beantragen:
1. Laden Sie das Antragsformular von der offiziellen Regierungswebsite herunter.
2. Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie folgende Dokumente bei:
- Gültiger Reisepass
- Arbeitsvertrag oder Nachweis über ein Beschäftigungsangebot in Luxemburg
- Qualifikationen (z. B. Diplome, Zertifikate)
- Finanznachweis (z. B. aktuelle Kontoauszüge)
- Wichtiger Hinweis: Anträge müssen vor der Ankunft in Luxemburg eingereicht werden. Anträge, die aus dem Land eingereicht werden, werden abgelehnt, es sei denn, Sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
Schritt 2: Vorläufige Einreiseerlaubnis
Nach Genehmigung Ihres Antrags erhalten Sie per Post eine vorläufige Einreiseerlaubnis. Diese ist 90 Tage gültig und ermöglicht Ihnen die Einreise nach Luxemburg, um die nächsten Schritte einzuleiten.
Schritt 3: Registrierung nach der Ankunft
Innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Ihrer Ankunft in Luxemburg müssen Sie:
- Ihren Wohnsitz beim Gemeindeamt (Kommune) registrieren.
- Eine Ankunftserklärung einreichen, die bestätigt, wo Sie wohnen werden.
Schritt 4: Beantragung eines Langzeit-Arbeitsvisums Typ D
Innerhalb der ersten 3 Monate Ihres Aufenthalts beantragen Sie ein Langzeit-Arbeitsvisum Typ D.
In dieser Zeit müssen Sie Folgendes abschließen:
- Eine medizinische Untersuchung durch einen autorisierten Arzt in Luxemburg.
- Zusätzliche Dokumente einreichen, falls von den Einwanderungsbehörden angefordert.
Schritt 5: Behalten Sie Ihren rechtlichen Status bei
Um rechtliche Probleme zu vermeiden, beantragen Sie Verlängerungen oder Erneuerungen Ihres Visums rechtzeitig, bevor Ihr Visum abläuft, um weiterhin in Luxemburg leben und arbeiten zu können.
Visa-Sponsoring-Jobs in Luxemburg 2025: Leitfaden für Bürger von Brasilianischer
Was sind Visa-Sponsoring-Jobs?
Visa-Sponsoring-Jobs sind Positionen, bei denen Arbeitgeber in Luxemburg internationale Arbeitskräfte aktiv bei der Beschaffung der notwendigen rechtlichen Dokumente unterstützen, um in Luxemburg zu arbeiten und zu leben.
Arbeitgeber bieten oft:
- Hilfe bei der Beschaffung Ihres Arbeitsvisums und Ihrer Aufenthaltserlaubnis.
- Übernahme von Visumsantragsgebühren und möglicherweise Umzugskosten.
- Unterstützung bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen.
Top-Branchen mit Visa-Sponsoring
Im Jahr 2025 begrüßen diese Sektoren in Luxemburg internationale Talente:
- IT und Technologie: Softwareentwickler, Cybersicherheitsexperten.
- Finanzen und Bankwesen: Buchhalter, Datenanalysten, Risikomanager.
- Gesundheitswesen: Krankenschwestern, medizinisches Personal, Ärzte.
- Ingenieurwesen: Bau-, Maschinenbau- und Elektroingenieure.
Wie man sich auf einen Visa-Sponsoring-Job vorbereitet
- Erstellen Sie einen hervorragenden Lebenslauf. Betonen Sie internationale Erfahrung und technische Fähigkeiten.
- Verstehen Sie die Visumanforderungen. Stellen Sie sicher, dass Sie gültige Diplome, Zertifikate und Arbeitsnachweise haben.
- Seien Sie anpassungsfähig. Zeigen Sie Ihre Bereitschaft, schnell umzuziehen.
Antrag auf Arbeitserlaubnis
Vor Aufnahme der Arbeit in Luxemburg müssen Drittstaatsangehörige einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis bei der Direktion für Einwanderung des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten stellen.
Der Bewerber muss seinen vollständigen Namen und seine Anschrift im Wohnsitzland angeben. Außerdem müssen sie ihrem Antrag Folgendes beifügen
- eine Kopie des gültigen Reisepasses, vollständig ausgefüllt;
- eine Kopie eines Aufenthaltstitels, der von einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem diesem gleichgestellten Land (Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz) ausgestellt wurde;
- eine aktuelle Bescheinigung über die Familienzusammensetzung oder eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung des Wohnsitzlandes;
- Lebenslauf;
- Kopien von Diplomen oder beruflichen Qualifikationsnachweisen;
- eine Kopie des Arbeitsvertrags gemäß dem luxemburgischen Arbeitsrecht, datiert und unterschrieben sowohl vom Bewerber als auch vom Arbeitgeber;
- das Original der letzten von der ADEM ausgestellten Bescheinigung, die den Arbeitgeber ermächtigt, die von ihm ausgewählte Person für die beantragte Stelle einzustellen;
- gegebenenfalls eine aktuelle Bescheinigung über die Zugehörigkeit des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners oder des Erben (Elternteils) zur Gemeinsamen luxemburgischen Stelle für soziale Sicherheit;
- falls erforderlich, eine Vollmacht.
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Bevollmächtigung
Drittstaatsangehörige können einen Dritten (z. B. einen künftigen Arbeitgeber) damit beauftragen, den Antrag an ihrer Stelle zu stellen. In diesem Fall muss der Ausländer seine Bevollmächtigung in Form einer schriftlichen, datierten und vom Vollmachtgeber unterzeichneten Vollmacht nachweisen. Der Unterschrift muss ein handschriftlicher Vermerk "bon pour procuration" (für die Prokura geeignet) vorangestellt sein.
Bei den beigefügten Dokumenten muss es sich um Originale oder beglaubigte Kopien handeln (mit Ausnahme von Pässen und Diplomen, bei denen einfache Kopien ausreichen). Bestehen Zweifel an der Echtheit eines Dokuments, kann der Minister für Einwanderung verlangen, dass das Dokument von der zuständigen örtlichen Behörde beglaubigt und von der Botschaft legalisiert wird. Sind die Dokumente nicht in deutscher, französischer oder englischer Sprache abgefasst, muss eine offizielle Übersetzung beigefügt werden.
Es werden nur vollständige Anträge berücksichtigt. Unvollständige Anträge werden an den Antragsteller zurückgeschickt.
Die Antwort des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten dauert in der Regel höchstens 3 Monate. Geht innerhalb dieser Frist keine Antwort ein, kann der Antragsteller seinen Antrag als abgelehnt betrachten.
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Erlangung einer Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Arbeitnehmer
Hochqualifizierte Arbeitnehmer sind in diesem Zusammenhang Drittstaatsangehörige, die
- einen Arbeitsvertrag für ein Jahr oder länger abschließen können;
- ein Dokument vorlegen können, das bestätigt, dass sie über hohe berufliche Qualifikationen verfügen, die für die im Arbeitsvertrag genannte Tätigkeit oder Branche erforderlich sind, oder dass sie die Anforderungen für die Ausübung eines im Arbeitsvertrag genannten reglementierten Berufs erfüllen;
- ein Gehalt erhalten, das mindestens das 1,5-fache des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts (78.336 EUR im Jahr 2019) oder mindestens das 1,2-fache des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts in Luxemburg (62.668,80 EUR im Jahr 2019) beträgt, wenn sie in einem der Berufe arbeiten, für die die Regierung einen besonderen Bedarf an Drittstaatsangehörigen hat.
- Vor Aufnahme einer Tätigkeit in Luxemburg müssen Drittstaatsangehörige einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis bei der Direktion für Einwanderung des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten einreichen.
Der Antragsteller muss seinen vollständigen Namen und seine Anschrift in seinem Wohnsitzland angeben.
Außerdem müssen sie ihrem Antrag Folgendes beifügen
- eine Kopie des gültigen Reisepasses, vollständig ausgefüllt;
- eine Kopie eines Aufenthaltstitels, der von einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem diesem gleichgestellten Land (Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz) ausgestellt wurde;
- eine aktuelle Bescheinigung über die Familienzusammensetzung oder eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung des Wohnsitzlandes;
- Lebenslauf;
- beglaubigte Kopien der Diplome oder beruflichen Qualifikationen des Bewerbers;
- eine Kopie des Arbeitsvertrags, der dem luxemburgischen Arbeitsrecht entspricht, datiert und sowohl vom Antragsteller als auch vom Arbeitgeber unterzeichnet ist und in dem ein Gehalt von mindestens dem 1,5-fachen des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts oder mindestens dem 1,2-fachen des durchschnittlichen luxemburgischen Bruttojahresgehalts für eine Tätigkeit in einem der Berufe, für die die Regierung einen besonderen Bedarf an der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen festgestellt hat, und für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr angegeben ist;
- falls erforderlich, eine Vollmacht.
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Gültigkeitsdauer der Arbeitserlaubnis
Eine Arbeitserlaubnis ist ab dem Datum der Genehmigung des Antrags gültig. Die Erlaubnis kann auf Antrag verlängert werden, sofern alle Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind und der Begünstigte nachweisen kann, dass er während der Gültigkeit seiner Arbeitserlaubnis tatsächlich gearbeitet hat.
Die erste Arbeitserlaubnis ist gültig:
- für höchstens ein Jahr (ohne Verlängerung der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis);
- nur für eine Beschäftigung bei einem beliebigen Arbeitgeber;
- für einen bestimmten Sektor.
Der Sektor und der Beruf, in dem ein Drittstaatsangehöriger arbeiten darf, werden in der Aufenthaltserlaubnis im Feld "Anmerkungen" in Form des "ISCO"-Codes angegeben.
Dabei handelt es sich um einen dreistelligen Code, der den Beruf angibt, für den der Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt wird und der gemäß der ISCO-Klassifikation (International Standard Classification of Occupations) definiert ist. Die ISCO-Klassifikation ist eine internationale Klassifikation der Berufe, die von der Internationalen Arbeitsorganisation entwickelt wurde.
Die vollständige Liste der ISCO-Codes ist online verfügbar. Weitere Informationen über diese Klassifikation finden Sie auf der Website der Internationalen Arbeitsorganisation.
Änderungen der Branche und/oder des Berufs sind nur mit Genehmigung des Ministers für auswärtige und europäische Angelegenheiten möglich.
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Verlängerung einer Arbeitserlaubnis
Ab der ersten Verlängerung kann eine Arbeitserlaubnis für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren verlängert werden.
Kann der Inhaber der Arbeitserlaubnis jedoch nicht nachweisen, dass er während der Gültigkeitsdauer der Arbeitserlaubnis tatsächlich gearbeitet hat, oder fällt die Verlängerung der Arbeitserlaubnis in die Zeit, in der er Arbeitslosengeld bezieht, wird die Arbeitserlaubnis nur um höchstens ein Jahr verlängert.
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Verlängerungsverfahren
Um eine Arbeitserlaubnis zu verlängern, müssen Drittstaatsangehörige zwei Monate vor Ablauf der Arbeitserlaubnis einen Antrag bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten einreichen.
Dem Verlängerungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen
- eine Kopie eines gültigen Reisepasses;
- eine Kopie des Arbeitsvertrags gemäß luxemburgischem Arbeitsrecht, datiert und unterschrieben sowohl vom Antragsteller als auch vom Arbeitgeber (bei hochqualifizierten Arbeitnehmern: Gehalt mindestens das 1,5-fache des durchschnittlichen Jahresbruttogehalts oder mindestens das 1,2-fache des durchschnittlichen Jahresbruttogehalts für bestimmte Berufe)
- eine aktuelle Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur Gemeinsamen luxemburgischen Stelle für soziale Sicherheit, in der alle bisherigen Zugehörigkeiten des Arbeitnehmers aufgeführt sind;
- eine Kopie der befristeten Aufenthaltserlaubnis, die von dem EU-Mitgliedstaat, in dem der Antragsteller wohnt, ausgestellt wurde, oder eine Kopie der Quittung für den Antrag auf Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis;
- eine aktuelle Aufenthaltserlaubnis (weniger als 3 Monate) für das Land, in dem der Antragsteller wohnt.
Das luxemburgische Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Lande. Der wichtigste Rechtsrahmen umfasst die folgenden Gesetze und Verordnungen:
- Arbeitsrecht: Dieses Gesetz enthält allgemeine Bestimmungen über Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten, Urlaub, Entlohnung, Arbeitnehmerschutz usw.
- Gesetz über Kollektivverhandlungen: Dieses Gesetz regelt den rechtlichen Status von Tarifverträgen, die zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften abgeschlossen werden und die Arbeitsbedingungen, Löhne, Urlaub usw. regeln.
- Gesetz über die Entlohnung der Arbeit: Dieses Gesetz legt Regeln für die Entlohnung, Mindestlöhne und andere Leistungen für Arbeitnehmer fest.
- Gesetz über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz: Dieses Gesetz regelt die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer, einschließlich der Arbeitsplatzausstattung, der Organisation des Arbeitsplatzes und der Sicherheitsmaßnahmen.
- Gesetz über die Sozialversicherung: Dieses Gesetz regelt das Sozialversicherungssystem, einschließlich Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und andere Sozialleistungen.
Zu den spezifischen Rechten und Vorschriften, die sich auf die Arbeitsverhältnisse in Luxemburg auswirken können, seien hier einige wichtige Aspekte genannt:
- Mindestlohn: Der derzeitige Mindestlohn in Luxemburg beträgt 2 637 € pro Monat im Jahr 2025.
- Arbeitszeiten: Das luxemburgische Arbeitsgesetz legt die Höchstdauer der Arbeitszeit fest. Im Allgemeinen beträgt die Standardarbeitszeit 40 Stunden pro Woche, verteilt auf fünf Tage. Zusätzliche Arbeitsstunden, die über diese Grenze hinaus geleistet werden, gelten als Überstunden und müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vergütet werden.
- Feiertage: Das Arbeitsgesetz legt einen Mindesturlaub für Arbeitnehmer fest. Im Allgemeinen haben die Arbeitnehmer Anspruch auf einen Jahresurlaub von 25 Arbeitstagen. Es gibt auch Normen für Krankheitsurlaub, Elternurlaub und andere Arten von Urlaub.
- Kleiderordnung: Im Geschäftsleben in Luxemburg wird im Allgemeinen großer Wert auf formelle Kleidung und ein professionelles Erscheinungsbild gelegt. Es ist ratsam, sich je nach Branche und Unternehmen formell oder leger zu kleiden. Es wird empfohlen, sich über die Kleiderordnung des jeweiligen Unternehmens zu informieren, bevor man zu einem Vorstellungsgespräch oder an einen Arbeitsplatz geht.
- Kommunikationsstile: Im luxemburgischen Geschäftsumfeld sind Höflichkeit, Professionalität und die Einhaltung des Protokolls allgemein anerkannt. Höfliche Begrüßung, Einhaltung der Etikette und Respekt vor älteren Kollegen sind wichtige Aspekte des Umgangs miteinander am Arbeitsplatz.
Arten von Gesellschaften in Luxemburg
Die folgenden Gesellschaftsformen können in Luxemburg gegründet werden
- Einzelunternehmen, das die einfachste Form der Geschäftstätigkeit in Luxemburg ist;
- eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ein Mindeststammkapital von 12.000 Euro erfordert;
- eine Aktiengesellschaft, für die ein Mindeststammkapital von 30.000 Euro erforderlich ist;
- eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Mindeststammkapital von 30.000 EUR;
- eine Europäische Gesellschaft mit einem Mindeststammkapital von 12.000 EUR.
Ausländische Unternehmen können in Luxemburg Tochtergesellschaften, Niederlassungen und Repräsentanzen gründen.
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Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens in Luxemburg
Ausländische Investoren, die in Luxemburg ein eigenes Unternehmen gründen wollen, sollten die folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Sie müssen einen Handelsnamen für Ihr Unternehmen wählen, der den Anforderungen des Handelsgesetzbuchs entspricht;
- Sie müssen ein Paket von Dokumenten vorbereiten, einschließlich der Abfassung und notariellen Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags und der Satzung;
- das Unternehmen muss eine Adresse in Luxemburg haben und ein Bankkonto bei einer lokalen Bank;
- Der Investor sollte die Anforderungen an das Stammkapital für jede Gesellschaftsform berücksichtigen;
- Das Unternehmen muss im Handelsregister und bei den Steuerbehörden in Luxemburg eingetragen sein;
- Das Unternehmen muss bei den Behörden des Wirtschaftszweigs, in dem es tätig sein wird, eine spezielle Geschäftslizenz beantragen.
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Etappen der Unternehmenseintragung in Luxemburg
Die Gründung eines Unternehmens in Luxemburg umfasst die folgenden Schritte:
- Auswahl und Reservierung eines eindeutigen Handelsnamens im Handelsregister
- Vorbereitung und notarielle Beglaubigung der Gründungsunterlagen durch einen öffentlichen Notar
- Einreichung der Dokumente beim luxemburgischen Gesellschaftsregister;
- Eintragung des Unternehmens bei den Steuerbehörden und Erhalt einer Steuernummer und einer Mehrwertsteuernummer;
- Beantragung der für die Aufnahme der Tätigkeit erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen.
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Einzelkaufmann in Luxemburg
Eine der einfachsten Möglichkeiten, ein Unternehmen in Luxemburg zu gründen, ist die Eintragung als Einzelkaufmann. Diese Unternehmensform wird durch das Gesellschaftsrecht anerkannt und ist recht einfach zu gründen. Die Voraussetzungen für die Gründung eines Einzelunternehmens in Luxemburg erfordern einen einzigen Geschäftsinhaber, der in eigenem Namen gewerbliche Tätigkeiten ausübt.
Ein Einzelunternehmen muss wie jede andere Gesellschaftsform in das luxemburgische Handelsregister eingetragen werden. Der Geschäftsinhaber muss sich auch steuerlich registrieren lassen und spezielle Lizenzen für die von ihm ausgeübten Tätigkeiten einholen.
Die Eintragung eines Einzelunternehmens durch einen ausländischen Investor setzt voraus, dass der Unternehmer zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg erhält und einen eingetragenen Firmensitz in Luxemburg hat.
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Gesellschaftsvertrag in Luxemburg
Die wichtigsten Dokumente, die bei der Gründung eines Unternehmens in Luxemburg erstellt werden müssen, sind der Gesellschaftsvertrag und die Satzung, die von einem öffentlichen Notar des Großherzogtums verfasst und beglaubigt werden müssen.
Der Gesellschaftsvertrag muss Informationen über die einzutragende Gesellschaft enthalten, insbesondere
- die Namen der Aktionäre und ihre Beteiligung am Aktienkapital der Gesellschaft
- Namen und persönliche Daten der Geschäftsführer, ihre Aufgaben und Zuständigkeiten
- den Gegenstand der Tätigkeit der Gesellschaft auf der Grundlage der in der EU verwendeten KVED-Codes;
- Informationen über das Aktienkapital des Unternehmens und den Mindestwert einer Aktie;
- die juristische Adresse der Gesellschaft und andere Bestimmungen im Zusammenhang mit der Jahreshauptversammlung.
Die Satzung kann auch andere besondere Bestimmungen enthalten, wie z. B. besondere Bedingungen für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Aktionären. Sie kann auch Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Direktoren der Gesellschaft enthalten.
Bei der Gründung eines Unternehmens in Luxemburg sind mehrere Gesetze zu beachten, darunter das Gesellschaftsrecht, das Unternehmensgesetz und das Zivilgesetzbuch.
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Pflichten der Gesellschafter in Luxemburg
Bei einer Kommanditgesellschaft in Luxemburg gibt es zwei Arten von Gesellschaftern: Komplementäre und Kommanditaktionäre. Der Hauptunterschied zwischen ihnen liegt in ihrer Haftung und ihren Entscheidungsbefugnissen - Kommanditaktionäre haften beschränkt entsprechend ihrer Kapitaleinlage und können keine Entscheidungen der Geschäftsführung treffen, während Komplementäre unbeschränkt haften und an den Entscheidungen der Gesellschaft teilnehmen können. Für eine Kommanditgesellschaft ist kein Mindeststammkapital erforderlich.
Investoren, die in Luxemburg ein Unternehmen gründen möchten, können sich für eine Genossenschaft entscheiden, obwohl diese Unternehmensform nur selten genutzt wird. Eine Genossenschaft besteht aus mindestens sieben Personen, sie hat kein Mindeststammkapital, und die Haftung der Mitglieder ist in der Satzung der Gesellschaft festgelegt.
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Eröffnung eines Bankkontos für Unternehmen in Luxemburg
Ein wichtiger Aspekt bei der Gründung einer Gesellschaft in Luxemburg ist die Eröffnung eines Bankkontos, auf das das Stammkapital eingezahlt werden soll. Die Eröffnung eines Bankkontos für Unternehmen in Luxemburg ist nicht schwierig, da das Großherzogtum einer der wichtigsten Finanzplätze Europas ist.
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Einstellung von Mitarbeitern für ein Unternehmen in Luxemburg
Nach der Eintragung der Gesellschaft beim Handelsregister muss der Inhaber auch Mitarbeiter gemäß den Bedingungen des lokalen Rechts einstellen. Die Geschäftsführer des Unternehmens können ebenfalls als Angestellte betrachtet werden, so dass auch sie Arbeitsverträge unterzeichnen müssen.
Das Unternehmen muss sich bei den zuständigen Behörden anmelden, um sozialversichert, rentenversichert und gegen Arbeitsunfälle versichert zu sein. Darüber hinaus müssen alle Arbeitsverträge bei den Arbeitsbehörden des Großherzogtums registriert werden.
Auch luxemburgische Unternehmen können nach dem Arbeitsgesetz ausländische Arbeitnehmer einstellen. Sie unterliegen dem lokalen Recht, wobei die einzige besondere Anforderung eine Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger ist.
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Steuerliche Registrierung bei der Gründung eines luxemburgischen Unternehmens
Sobald ein Unternehmen beim luxemburgischen Handelsregister eingetragen ist, muss es eine Steueridentifikationsnummer und eine Mehrwertsteuernummer erhalten. Diese ermöglichen es dem Unternehmen, Finanzgeschäfte zu tätigen sowie Waren zu kaufen und zu verkaufen.
Die MwSt.-Registrierung kann auch dazu führen, dass das Unternehmen eine EORI-Nummer erhält, um Handelstätigkeiten innerhalb der Gemeinschaft ausüben zu können.
Wir erinnern ausländische Investoren daran, dass die Körperschaftssteuer in Luxemburg progressiv zu den Sätzen von 18% und 15% erhoben wird. Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Luxemburg liegt bei 17 %.
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Was ist ein Geschäftsvisum für Luxemburg?
Dieses Schengen-Visum der Kategorie C, besser bekannt als Luxemburger Schengen-Geschäftsvisum, wird Personen ausgestellt, die das Land zu Geschäftszwecken besuchen. Sie wird für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ausgestellt und kann als Einzel-, Doppel- und Mehrfachkarte erworben werden. Mit dieser Kategorie können Sie im Schengen-Raum reisen.
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Berechtigung für ein Geschäftsvisum für Luxemburg
Um diese Niederlassungserlaubnis beantragen zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, nämlich:
- Sie müssen in dem Land wohnen, in dem Sie sich bewerben. Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis in einem anderen Land haben, können Sie diese bei der zuständigen Visumbehörde in diesem Land beantragen.
- Sie müssen einen gültigen Reisepass gemäß den Vorschriften haben.
- Der Hauptzweck Ihres Besuchs sollte die Teilnahme an geschäftlichen Veranstaltungen sein.
- Sie müssen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihre Ausgaben während Ihres gesamten Aufenthalts im Land zu decken.
- Sie müssen eine Genehmigung nur beantragen , wenn:
1. Luxemburg ist Ihr One-Stop-Destination;
2. Luxemburg ist eines Ihrer vielen Schengen-Ziele und in diesem Fall verbringen Sie die meiste Zeit hier;
3. Luxemburg sollte Ihr Einreisehafen in den Schengen-Raum sein.
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Erforderliche Dokumente für ein Geschäftsvisum nach Luxemburg
Entsprechend den Anforderungen finden Sie nachfolgend die Liste der Unterlagen, die Sie für eine erfolgreiche Bewerbung vorlegen müssen:
- Gültiger Reisepass.
1. Es muss mindestens 2 leere Seiten haben.
2. Reisepässe, die älter als 10 Jahre sind, sind nicht erlaubt.
3. Es muss noch mindestens 6 Monate ab Reisedatum gültig sein.
4. Gegebenenfalls alte Pässe sind beizufügen.
- Anschreiben des entsendenden Unternehmens.
1. Muss grundlegende Informationen über den Besucher und die Einnahmequelle enthalten.
2. Zweck und Dauer des Besuchs sollten eindeutig angegeben werden.
3. Es muss einen Firmenbriefkopf haben und mit einem Siegel versehen sein.
4. Es ist an die Botschaft des Großherzogtums Luxemburg zu richten.
- Einladungsschreiben einer luxemburgischen Organisation/Firma mit allen Einzelheiten des Besuchs oder Eintrittskarten für Messen, Konferenzen usw. in Luxemburg.
- Firmenregistrierungszertifikat.
- Reisekrankenversicherung in Höhe von mindestens 30.000 Euro.
- Berufsbestätigung. Berufsnachweise wie Arbeitsbrief, Kopie des Gewerbescheins etc.
- Finanzdokumente. Wie Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Kopie des Sparbuchs, ITR usw.
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Zeit, ein Geschäftsvisum für Luxemburg auszustellen
Die Bearbeitungszeit für ein Geschäftsvisum beträgt in der Regel etwa 15 Werktage. Dies kann jedoch in Abhängigkeit von mehreren Faktoren variieren, wie z. B. der Anzahl der Einreisen, der Gültigkeitsdauer der Genehmigung, der Anzahl der Anträge bei der Botschaft und Ihrer bisherigen Reisegeschichte usw. Es wird daher empfohlen, sich im Voraus zu bewerben. Sie müssen sich mindestens 15 Tage, aber nicht später als 3 Monate vor Ihrer Reise bewerben.
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Die Kosten für ein Geschäftsvisum für Luxemburg
Die Bearbeitungsgebühr hängt von mehreren Parametern ab, wie z. B. biometrischen Gebühren, Anzahl der Eingaben und etwaigen anderen Servicegebühren. Es kann auch von Wechselkursen abhängen. Daher wird empfohlen, sich vor der Beantragung über die genauen Gebühren zu informieren.
Sobald Sie diese Erlaubnis erhalten haben, sollten Sie die folgenden Punkte beachten:
- Achten Sie auf das Ablaufdatum, die Aufenthaltsdauer und die Anzahl der Einreisen, die auf der Visummarke angegeben sind. Sie dürfen nicht länger bleiben.
- Nehmen Sie alle Reisedokumente vor Ihrer Reise mit. Wenn Sie diese nicht haben, wird Ihnen die Einreise verweigert.
- Stellen Sie sicher, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach dem Ausstellungsdatum oder wie angegeben nach Luxemburg reisen. Nach diesem Datum wird Ihre Genehmigung ungültig und Sie können nicht mehr in das Land einreisen.
- Nehmen Sie bei Reisen innerhalb des Landes eine Kopie Ihrer Reisedokumente mit. Wenn Sie in andere Schengen-Staaten reisen, müssen Sie Ihre Reisedokumente im Original mitführen.
- Solange Sie eine Geschäftserlaubnis haben, dürfen Sie nicht arbeiten oder anderen arbeitsbezogenen Tätigkeiten nachgehen.
- Unter normalen Bedingungen können Sie Ihr Geschäftsvisum nicht verlängern.
- Sie können sich innerhalb des Schengen-Raums frei bewegen. Und je nach Art der Einreise können Sie Schengen wie erlaubt betreten oder verlassen.
Ausländische Arbeitskräfte sind in Luxemburg in verschiedenen Bereichen gefragt. Zu den gefragten Berufen für Ausländer in Luxemburg gehören unter anderem:
- Finanzwesen: Luxemburg ist ein wichtiger Finanzplatz mit vielen Banken, Fonds und Versicherungsgesellschaften. Daher besteht eine Nachfrage nach Fachkräften im Finanzsektor, wie z. B. Buchhaltern, Wirtschaftsprüfern, Finanzanalysten und Vermögensverwaltungsspezialisten.
- IT-Industrie: Luxemburg hat auch eine entwickelte IT-Industrie. Ausländische Arbeitskräfte mit Erfahrung in den Bereichen Programmierung, Softwareentwicklung, Cybersicherheit und Datenanalyse können hier Beschäftigungschancen haben.
- Freiberufliche Dienstleistungen: Luxemburg ist auch ein Zentrum für verschiedene freiberufliche Dienstleistungen wie Rechtsberatung, Consulting, Wirtschaftsprüfung und Werbung. Fachleute aus diesen Bereichen können je nach ihren Fähigkeiten und Erfahrungen eine Beschäftigung finden.
- Ingenieurwesen: Ingenieure im Bauwesen, in der Elektrotechnik, im Maschinenbau und in anderen Bereichen können in Luxemburg Beschäftigungsmöglichkeiten finden, insbesondere bei Bauprojekten und in der Infrastruktur.
- Wissenschaft und Forschung: Luxemburg entwickelt sich aktiv auf dem Gebiet der Wissenschaft und Forschung, insbesondere in den Bereichen Informationstechnologie, Materialwissenschaften, Biotechnologie und Energie.
- Gastgewerbe und Tourismus: Luxemburg ist ein beliebtes Reiseziel und verfügt über ein entwickeltes Gastgewerbe. Ausländische Arbeitnehmer können in Hotels, Restaurants, Reisebüros und ähnlichen Einrichtungen arbeiten.
- Sprachunterricht: Das wachsende Interesse am Erlernen von Englisch und Geschäftssprachen schafft eine Nachfrage nach Fremdsprachenlehrern. Ausländische Arbeitnehmer können in Sprachschulen, Ausbildungszentren oder privat arbeiten.
- Medizinischer Sektor: Luxemburg verfügt über ein gut ausgebautes Gesundheitssystem, und ausländische Fachkräfte im Gesundheitswesen wie Ärzte, Krankenschwestern und andere medizinische Fachkräfte haben die Möglichkeit, in Krankenhäusern, Kliniken und Gesundheitszentren zu arbeiten.
- Pharmazeutische Industrie: Luxemburg verfügt auch über einen industriellen Pharmasektor, in dem ausländische Fachkräfte in der pharmazeutischen Produktion, Qualitätskontrolle und Forschung eine Beschäftigung finden können.
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Hier sind einige nützliche Jobportale, die für Ausländer, die in Luxemburg Arbeit suchen, von Nutzen sein können:
- "Jobs.lu": Dies ist eines der größten Jobportale in Luxemburg, mit regelmäßig aktualisierten Stellenangeboten in verschiedenen Bereichen.
- "Monster.lu": Dieses Portal bietet ebenfalls eine große Auswahl an Jobs in Luxemburg und hilft Ihnen, Arbeit in verschiedenen Bereichen zu finden.
- " Indeed.lu: Dies ist ein beliebtes internationales Jobportal, das nicht nur in Luxemburg, sondern auch in anderen Ländern freie Stellen anbietet.
- " EURES Luxemburg: Dies ist das offizielle Netzwerk der Europäischen Kommission für Beschäftigung in der Europäischen Union. Auf der EURES-Website finden Sie Informationen über den luxemburgischen Arbeitsmarkt und können aktuelle Stellenangebote einsehen.
- "Luxemburgische Handelskammer: Dieses Portal informiert über den Arbeitsmarkt und bietet eine Rubrik mit Stellenangeboten verschiedener Unternehmen in Luxemburg.
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