Benötigen kanadischer Bürger ein Visum, um nach Luxemburg einzureisen?
kanadischer Bürger dürfen sich bis zu 90 Tage ohne Visum innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Luxemburg aufhalten.
Erforderliche Dokumente für Kanadier, die nach Luxemburg reisen
kanadischer Bürger müssen die folgenden Dokumente vorweisen, um nach Luxemburg einzureisen:
- Einen Reisepass oder ein anderes Reisedokument, das mindestens drei Monate über das Abreisedatum hinaus gültig ist.
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt.
- Ein Rückflugticket oder Nachweis einer Weiterreise.
Erforderliche Dokumente für Kinder, die nach Luxemburg reisen
Kinder aus Kanada, die nach Luxemburg reisen, müssen Folgendes mitführen:
- Einen gültigen Reisepass.
- Eine notariell beglaubigte Zustimmungserklärung der nicht mitreisenden Eltern, wenn das Kind mit einem Elternteil oder einer dritten Person reist.
- Nachweis der Beziehung zum begleitenden Elternteil oder Vormund.
Krankenversicherung für Luxemburg
Reisekrankenversicherung ist für die Einreise nach Luxemburg erforderlich. Die Police muss medizinische Kosten von mindestens 30.000 € abdecken, einschließlich Notfallmedizin, Evakuierung und Rückführung.
Ein Flughafentransitvisum ermöglicht Ihnen den Transit am Flughafen Luxemburg, wenn Sie auf dem Weg in ein anderes Land sind. Diese Art von Visum erlaubt Ihnen jedoch nicht, den Flughafen zu verlassen. Ein Flughafentransitvisum wird für 24 Stunden ausgestellt.
Wenn Sie aus einem der unten aufgeführten Länder kommen, benötigen Sie ein.
Flughafentransitvisum, um durch die Transitzone des Flughafens Luxemburg zu reisen:
● Afghanistan
● Bangladesch
● Demokratische Republik Kongo
● Eritrea
● Äthiopien
● Ghana
● Iran
● Irak
● Nigeria
● Pakistan
● Somalia
● Sri Lanka
Es ist sehr wichtig, daran zu denken, dass Transitvisa immer in Ihrem Herkunftsland ausgestellt werden. An der Grenze können Sie kein Transitvisum erhalten, bitte prüfen Sie vor der Abreise, ob Sie eines benötigen.
1)
Wenn Sie Bargeld im Wert von mehr als 10.000 € nach Luxemburg einführen, müssen Sie ein Anmeldeformular ausfüllen und es bei der Zoll- und Verbrauchsteuerbehörde (
Administration des douanes et accises - ADA) anmelden.
2) Personen über 17 Jahren, die aus den EU-Staaten einreisen, dürfen zollfrei bis zu 200 Zigaretten oder 100 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Pfeifentabak, bis zu 1 Liter stark alkoholische Getränke (Alkoholgehalt über 22 % ) oder bis zu 2 Weine (Alkoholgehalt unter 22%), Sekt oder Tafelwein - bis zu 2 Liter; bis zu 50 g Parfüm und 250 ml Eau de Toilette sowie persönliche Waren zum Satz von 175 Euro pro Erwachsenem und 90 Euro pro Kind unter 15 Jahren.
3) Bei der Einreise aus dem Hoheitsgebiet europäischer Staaten - Mitgliedsstaaten der EU dürfen Personen ab 17 Jahren bis zu 10 Liter Spirituosen (Alkoholgehalt über 22%) oder bis zu 20 Liter Wein zollfrei einführen bis 90 Liter Tafelwein oder bis 110 Liter Bier; bis zu 800 Zigaretten oder 200 Zigarren und bis zu 1 kg Tabak (die Menge der importierten Parfümerie ist nicht begrenzt).
4) Auch persönliche Gegenstände und lebensnotwendige Gegenstände werden aufgrund ihrer mündlichen Anmeldung und Vorlage bei der Zollkontrolle zollfrei eingeführt. Zollfreie Einfuhr von Amateur-Foto-, Video- und Filmkameras mit einer angemessenen Filmmenge, Sportausrüstung (1 Paar Ski, 2 Tennisschläger, 1 Satz Angelausrüstung), 2 Sportjagdgewehre und je 100 Schuss Munition (vorbehaltlich Genehmigung des luxemburgischen Ministeriums) sowie Radios, Ferngläser, tragbare Tonbandgeräte mit einer angemessenen Menge Magnetband (Kassetten), tragbare Fernsehgeräte - ein Stück von jedem Namen.
5) Die Einfuhr von Drogen ist verboten. Es ist verboten, fleisch- oder milchhaltige Produkte einzuführen, darunter Wurst, Konserven, Speck und sogar Schokolade. Das Verbot gilt nicht für Babynahrung und spezielle Medikamente, die für Menschen mit bestimmten chronischen Krankheiten erforderlich sind (in diesem Fall müssen die Produkte sorgfältig verpackt sein und ihr Gewicht darf 2 Kilogramm nicht überschreiten). Werden Fleisch- und Milchprodukte gefunden, werden diese beschlagnahmt und der Passagier muss ein Bußgeld zahlen.
6) Es ist verboten, Computerausrüstung, Antiquitäten, Waffen und Gegenstände des nationalen Erbes des Landes ohne besondere Genehmigung auszuführen.
Um mit Ihrem Haustier nach Luxemburg zu reisen, müssen Sie die folgenden Anforderungen erfüllen.
Ihr Haustier muss mit einem Mikrochip identifiziert werden . Der Mikrochip muss implantiert werden, bevor das Tier seine Tollwutimpfung erhält. Wenn Ihr Tier bereits vor der Implantation geimpft wurde, ist die Impfung ungültig und muss erneut geimpft werden.
Haustiere müssen mindestens 105 Tage alt und gegen Tollwut geimpft sein. Um nach Luxemburg zu reisen, müssen Sie 21 Tage nach der Impfung warten (der erste Tag gilt als Tag 0).
Sie müssen ein Gesundheitszeugnis von einem autorisierten USDA-Tierarzt einholen (wenn Sie aus den USA einreisen). Das Gesundheitszeugnis muss eine Bestätigung der Tollwutimpfung enthalten. Bestandteil der Gesundheitsbescheinigung ist auch eine schriftliche Erklärung des Halters oder der Begleitperson der Tiere, dass die Tiere nicht zum Zwecke des Verkaufs oder der Weitergabe dieser Waren bewegt werden.
Es muss ein Dokument vorliegen, aus dem hervorgeht, dass das Tier direkt oder über Luxemburg aus dem in der Gesundheitsbescheinigung angegebenen Drittland eingetroffen ist.
Wenden Sie sich unbedingt an die Botschaft, um mehr über erforderliche Einreisepunkte und eingeschränkte Rassen zu erfahren.
Aktuelle Regeln und weitere Informationen finden Sie auf der Website.
Ihr lokaler Führerschein ist in Luxemburg gültig, wenn Sie aus der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum kommen. Planen Sie jedoch einen längeren Aufenthalt, müssen Sie Ihren Führerschein in Luxemburg umtauschen. Wenn Sie aus einem dieser Länder kommen, können Sie Ihren einheimischen Führerschein verwenden.
● Österreich
● Belgien
● Bulgarien
● Kroatien
● Republik Zypern
● Tschechische Republik
● Dänemark
● Estland
● Finnland
● Frankreich
● Deutschland
● Griechenland
● Ungarn
● Irland
● Italien
● Lettland
● Litauen
● Luxemburg
● Malta
● Niederlande
● Polen
● Portugal
● Rumänien
● Slowakei
● Spanien
● Schweden
Wenn Sie ein Tourist aus dem Vereinigten Königreich sind, können Sie in Luxemburg mit einem britischen Führerschein fahren. Stellen Sie sicher, dass Sie die Anforderungen erfüllen und befolgen Sie die Fahrregeln in Luxemburg. Bürger anderer Länder müssen in Luxemburg einen internationalen Führerschein erwerben.
Mieten Sie ein Auto in Luxemburg
Um in Luxemburg ein Auto zu mieten, benötigen Sie einen ein Jahr gültigen Führerschein. Vor der Anmietung eines Autos müssen Touristen einen Personalausweis und einen Reisepass haben. Auch Autovermieter verlangen einen internationalen Führerschein. Beliebte Autovermietungen wie Hertz , Thrifty , Europcar , Budget und National werden von der IDA als vertrauenswürdig eingestuft und zugelassen.
Altersanforderungen
Je nach Fahrzeugkategorie beträgt das Mindestalter für die Anmietung in Luxemburg 23 Jahre. Eine Person muss einen Führerschein besitzen, der mindestens ein Jahr gültig ist. Wenn Sie ein junger Reisender sind, der in Luxemburg fahren möchte, ist ein internationaler Führerschein erforderlich. Agenturen erheben einen Jungfahrerzuschlag für Fahrer unter 25 Jahren.
Die Kosten der Kfz-Versicherung
Die Versicherung spielt eine große Rolle, wenn es um die Anmietung eines Autos geht, und wenn Sie in Luxemburg oder im Ausland fahren, ist es sehr wichtig, eine Versicherung zu haben. Eine Versicherung ist nicht nur ein behördlich vorgeschriebenes Dokument, sondern auch ein finanzieller Schutz im Falle eines Unfalls. Mithilfe einer Versicherung können Sie mögliche Kosten, sei es Reparaturen oder medizinische Versorgung, reduzieren und viel Geld sparen.
Dokumente wie Ihr einheimischer Führerschein, Reisepass, Autoversicherung, internationaler Führerschein in Luxemburg müssen vor Ihrer Reise bei Ihnen sein.
Botschaft des Großherzogtums Luxemburg in der Tschechischen Republik, Estland und der Ukraine
Adresse: Apolinarska 9/439
128 00 Prag 2
(Tschechische Republik)
Telefon: +420 2 57 18 18 00
Telefon (Notfall): +420734571020
Fax: +420257532537
Website: https://prague.mae.lu/en.html
http://luxembourg.org.ua/ E-
Mail : [email protected]
Notrufnummern in Luxemburg:
● Polizei - 113
● Krankenwagen und Feuerwehr - 112
● Hotline des Roten Kreuzes - 2755