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Versicherungspolice empfohlenMindestgültigkeit des Reisepasses
mindestens 6 MonateLuxemburgische Jobs und Arbeitsvisa 2025
Arbeitserlaubnis
Unternehmertum in Luxemburg / Geschäftsvisum
Die besten Jobs und Jobbörsen in Luxemburg
Luxemburgische Jobs für pakistanische Staatsbürger – Leitfaden für Arbeitsvisa 2025
Luxemburgische Jobs für pakistanische Staatsbürger: Wo anfangen?
Für pakistanische Staatsangehörige ist es einfacher, in Luxemburg einen Job zu finden, wenn man weiß, wo man suchen muss. Um Ihre Chancen zu maximieren:
1. Erkunden Sie Plattformen wie Jobs.lu, auf denen regelmäßig Stellenangebote für internationale Arbeitnehmer, einschließlich pakistanischer Bewerber, aufgeführt sind. Darüber hinaus bieten die Websites der luxemburgischen Regierung offizielle Listen mit verfügbaren Stellenangeboten.
2. Konzentrieren Sie sich auf Branchen mit hoher Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften, darunter:
- Gastgewerbe und Restaurants: Stellen als Kellner, Köche und Küchenhilfen.
- Bauwesen: Stellen für Arbeiter, Elektriker und Schweißer.
- Logistik und Lagerhaltung: Stellen für Auslieferungsfahrer und Lagerarbeiter.
- Pflege und Haushaltshilfe: Stellen in der Altenpflege und Haushaltshilfe.
3. Suchen Sie nach Stellen mit Visumunterstützung in Luxemburg, da viele Arbeitgeber Nicht-EU-Bürgern, darunter auch Pakistanern, bei der Beantragung von Arbeitsvisa und bei rechtlichen Verfahren behilflich sind.
Profi-Tipp: Passen Sie Ihren Lebenslauf an die in Ihrem gewünschten Berufsfeld in Luxemburg geforderten Fähigkeiten und Erfahrungen an. Nutzen Sie außerdem LinkedIn, um direkt mit Arbeitgebern und Personalvermittlern in Kontakt zu treten und nach Möglichkeiten für pakistanische Arbeitnehmer in Luxemburg zu fragen.
Luxemburgisches Arbeitsvisum für pakistanische Staatsbürger
Um legal in Luxemburg arbeiten zu können, benötigen pakistanische Staatsbürger ein luxemburgisches Arbeitsvisum und eine Aufenthaltserlaubnis. Der Prozess umfasst die Sicherung eines Jobangebots, die Beantragung des Visums und die Erfüllung der Anforderungen, die in den luxemburgischen Einwanderungsgesetzen festgelegt sind.
💡 Tipp: Um einen sicheren Umzug in ein neues Land zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Spezialisten zu wenden. Unsere qualifizierten Spezialisten mit juristischer Ausbildung helfen Ihnen, unangenehme Situationen während der Migration zu vermeiden.
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Schritt-für-Schritt-Anleitung für pakistanische Bewerber
1. Jobs suchen. Beginnen Sie mit der Suche nach Jobs in Luxemburg, auf die sich pakistanische Staatsangehörige online auf Plattformen wie Jobs.lu oder Regierungswebsites bewerben können.
2. Ein Stellenangebot sichern. Arbeitgeber in Luxemburg sponsern häufig Visa für hochqualifizierte Arbeitskräfte. Konzentrieren Sie sich auf Branchen wie IT, Ingenieurwesen und Finanzen.
3. Beantragen Sie ein Arbeitsvisum. Nachdem Sie ein Stellenangebot erhalten haben, beantragen Sie ein luxemburgisches Arbeitsvisum. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören:
- Ein gültiger Reisepass.
- Ein Arbeitsvertrag von einem luxemburgischen Arbeitgeber.
- Ein Nachweis über Bildungsabschlüsse.
4. Warten Sie auf die Genehmigung des Visums. Die Bearbeitungszeit für Arbeitsvisa beträgt in der Regel 15 bis 30 Tage. Es ist ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen.
Luxemburgische Stellenangebote für pakistanische Staatsbürger im Jahr 2025
Im Jahr 2025 haben pakistanische Staatsbürger gute Chancen in den Schlüsselindustrien Luxemburgs, insbesondere in Berufen, die den wachsenden Bedarf des Landes an qualifizierten und angelernten Arbeitskräften decken:
- Gastgewerbe: Kellner, Köche und Hotelpersonal sind sehr gefragt.
- Bauwesen: Arbeiter, Elektriker, Schweißer und Installateure sind nach wie vor unverzichtbar.
- Logistik: Berufe wie Fahrer, Lagerarbeiter und Gabelstaplerfahrer sind weit verbreitet.
- Pflege: Aufgrund der alternden Bevölkerung steigt der Bedarf an Altenpflege und Haushaltshilfen.
- Profi-Tipp: Viele Arbeitgeber bieten Visa-Sponsoring-Jobs an, um den Umzugsprozess zu vereinfachen. Die Verbesserung der Grundkenntnisse in Französisch oder Deutsch kann auch Ihre Beschäftigungschancen erhöhen.
Arten von luxemburgischen Arbeitsvisa im Jahr 2025
Diese Visa werden nach der Dauer des Aufenthalts und der Art der Arbeit, die Sie ausführen möchten, kategorisiert.
Arbeitsvisa nach Aufenthaltsdauer
1. Kurzzeitvisum (Typ C)
- Zweck: Dieses Visum erlaubt ausländischen Fachkräften, sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Luxemburg oder einem anderen Schengen-Land aufzuhalten.
- Häufige Verwendung: Wird in der Regel für Geschäftsreisen, Besprechungen, Konferenzen und Familienbesuche verwendet.
- Am besten geeignet für: Fachkräfte, die kurzfristige Geschäfte in Luxemburg abwickeln müssen, ohne dass ein langfristiger Aufenthalt erforderlich ist.
2. Langzeitvisum (Typ D)
- Zweck: Dieses Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten in Luxemburg und eignet sich daher für Arbeit, Studium oder Daueraufenthalt.
- Häufige Verwendung: wird Arbeitnehmern, hochqualifizierten Fachkräften, Studenten und Pflegepersonen erteilt.
- Am besten geeignet für: Personen, die planen, für längere Zeit in Luxemburg zu arbeiten oder zu leben.
Arbeitsvisa je nach Art der Beschäftigung
1. Arbeitsvisum oder Arbeitsvisum
- Zweck: Das Standard-Arbeitsvisum für Personen, die ein Stellenangebot in Luxemburg haben.
- Voraussetzungen: Es ist ein bestätigtes Stellenangebot und ein Arbeitsvertrag mit einem luxemburgischen Arbeitgeber erforderlich.
2. Genehmigung für hochqualifiziertes Personal (EU Blue Card)
- Zweck: für hochqualifizierte Arbeitskräfte, insbesondere in Branchen wie IT, Finanzen und Ingenieurwesen.
- Voraussetzungen: erfordert ein hohes Bildungsniveau oder berufliche Qualifikationen und ein Stellenangebot mit einer bestimmten Gehaltsschwelle.
Um eine vollständige Liste der Arten von Arbeitsvisa in Luxemburg zu erhalten, folgen Sie bitte dem Link.
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Wie beantragt man ein Arbeitsvisum für pakistanische Staatsangehörige in Luxemburg?
Schritt 1: Beantragen Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis
Sie müssen einen Antrag (Download des Antragsformulars) auf eine befristete Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg bei der Generaldirektion für Einwanderung des Innenministeriums (hier) einreichen.
Wichtig!
Der Antrag muss vor der Ankunft in Luxemburg eingereicht und genehmigt werden, außer in einigen Sonderfällen (z. B. wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis in Luxemburg haben). Anträge, die von Luxemburg aus eingereicht werden, werden nicht akzeptiert.
Schritt 2: Bei einer positiven Antwort erhalten Sie eine „befristete Einreisegenehmigung“, die Ihnen per Post zugeschickt wird. Die Genehmigung ist 90 Tage lang gültig. Mit ihr können Sie nach Luxemburg reisen.
Schritt 3: Nach Ihrer Ankunft in Luxemburg müssen Sie sich innerhalb von 3 Werktagen bei der Kommune Ihres Wohnortes anmelden. Anschließend müssen Sie innerhalb von 3 Monaten ein Arbeitsvisum vom Typ D beantragen.
Schritt 4: Innerhalb von 3 Tagen nach Ihrer Ankunft in Luxemburg müssen Sie bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes eine Ankunftserklärung einreichen (d. h. Ihren Wohnsitz in Luxemburg anmelden). Darüber hinaus:
- Sie müssen sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen
- Laden Sie die offiziellen Antragsformulare von der Website der luxemburgischen Regierung herunter.
- Beantragen Sie ein neues Visum, wenn Sie nach Ablauf des Visums bleiben möchten.
Antrag auf eine Arbeitserlaubnis für Pakistaner
Bevor Pakistaner in Luxemburg arbeiten können, müssen sie einen schriftlichen Antrag auf eine Arbeitserlaubnis bei der Einwanderungsdirektion des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten einreichen.
Antragsteller müssen ihren Nachnamen und Vornamen sowie die genaue Adresse in ihrem Wohnsitzland angeben. Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:
- eine Kopie des gültigen Reisepasses, vollständig;
- eine Kopie einer Aufenthaltserlaubnis, die von einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem vergleichbaren Land (Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz) ausgestellt wurde;
- eine aktuelle Haushaltsbescheinigung oder eine aktuelle Meldebescheinigung des Wohnsitzlandes;
- Lebenslauf;
- Kopien von Diplomen oder Berufsqualifikationsnachweisen;
- eine Kopie des Arbeitsvertrags gemäß dem Arbeitsrecht Luxemburgs, mit Datum und Unterschrift sowohl des Antragstellers als auch des Arbeitgebers;
- das Original der neuesten Bescheinigung, die von der ADEM ausgestellt wurde, und dem Arbeitgeber erlaubt, eine Person seiner Wahl für die ausgeschriebene Stelle einzustellen;
- gegebenenfalls eine aktuelle Bescheinigung über die Zugehörigkeit zum luxemburgischen gemeinsamen Sozialversicherungszentrum für einen Ehepartner/eingetragenen Partner oder Erben (Vater);
- falls erforderlich, eine Vollmacht.
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Vollmacht
Drittstaatsangehörige können eine dritte Person (z. B. den zukünftigen Arbeitgeber) beauftragen, den Antrag in ihrem Namen zu stellen. In diesem Fall muss der Antragsteller eine schriftliche Vollmacht vorlegen, die vom Vollmachtgeber datiert und unterzeichnet ist. Die Unterschrift muss mit dem handschriftlichen Vermerk „bon pour procuration“ (geeignet für die Beauftragung) versehen sein.
Die beigefügten Unterlagen müssen Originale oder beglaubigte Kopien sein (mit Ausnahme von Pässen und Diplomen, für die einfache Kopien ausreichend sind). Falls die Echtheit der Unterlagen bezweifelt wird, kann der Einwanderungsminister verlangen, dass die Unterlagen von der zuständigen lokalen Behörde beglaubigt und von der Botschaft legalisiert werden. Dokumente, die nicht in Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, müssen mit einer beglaubigten Übersetzung versehen werden.
Nur vollständige Anträge werden berücksichtigt. Unvollständige Anträge werden an den Antragsteller zurückgeschickt.
Die Bearbeitungszeit des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten beträgt in der Regel maximal 3 Monate. Wenn innerhalb dieses Zeitraums keine Antwort eingeht, gilt der Antrag als abgelehnt.
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Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Mitarbeiter
In diesem Zusammenhang sind hochqualifizierte Mitarbeiter Drittstaatsangehörige, die:
- einen Arbeitsvertrag für ein Jahr oder länger abschließen können;
- ein Dokument vorlegen können, das bestätigt, dass sie die hohen beruflichen Qualifikationen besitzen, die für die im Arbeitsvertrag festgelegten Tätigkeiten oder Branchen erforderlich sind, oder dass sie die Anforderungen für die Ausübung eines reglementierten Berufs erfüllen, der im Arbeitsvertrag festgelegt ist;
- ein Gehalt beziehen, das mindestens 1,5-mal so hoch ist wie das durchschnittliche Bruttojahresgehalt (78.336 EUR im Jahr 2019) oder mindestens 1,2-mal so hoch ist wie das durchschnittliche Bruttojahresgehalt in Luxemburg (62.668,80 EUR im Jahr 2019) für Tätigkeiten in einem der Berufe, für die die Regierung einen besonderen Bedarf an Drittstaatsangehörigen festgestellt hat.
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Gültigkeitsdauer der Arbeitserlaubnis
Die Arbeitserlaubnis gilt ab dem Datum der Genehmigung des Antrags. Die Genehmigung kann auf Antrag verlängert werden, vorausgesetzt, dass alle Zulassungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind und der Begünstigte nachweisen kann, dass er während der Gültigkeitsdauer seiner Arbeitserlaubnis tatsächlich gearbeitet hat.
Die anfängliche Arbeitserlaubnis gilt:
- für maximal ein Jahr (ohne Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis);
- nur für einen Beruf bei einem Arbeitgeber;
- für einen bestimmten Sektor.
Der Sektor und Beruf, für den ein Drittstaatsangehöriger Zugang zum Arbeitsmarkt hat, werden in der Aufenthaltserlaubnis im Feld „Kommentare“ in Form des "ISCO"-Codes angegeben.
Dies ist ein dreistelliger Code, der den Beruf angibt, für den der Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt wird, definiert gemäß der ISCO-Klassifikation (internationale Standardklassifikation der Berufe). Die ISCO-Klassifikation ist eine internationale Klassifikation von Berufen, die von der Internationalen Arbeitsorganisation entwickelt wurde.
Die vollständige Liste der ISCO-Codes ist online verfügbar. Weitere Informationen zu dieser Klassifikation finden Sie auf der Website der Internationalen Arbeitsorganisation.
Ein Wechsel des Sektors und/oder Berufs ist nur mit Genehmigung des Ministers für auswärtige und europäische Angelegenheiten möglich.
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Verlängerung der Arbeitserlaubnis
Ab der ersten Verlängerung kann die Arbeitserlaubnis für maximal 3 Jahre verlängert werden.
Wenn der Inhaber jedoch nicht nachweisen kann, dass er während der Gültigkeitsdauer der Arbeitserlaubnis tatsächlich gearbeitet hat, oder wenn die Verlängerung der Arbeitserlaubnis während des Bezugs von Arbeitslosengeld erfolgt, wird die Arbeitserlaubnis nur für einen maximalen Zeitraum von einem Jahr verlängert.
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Verfahren zur Aktualisierung
Um eine Arbeitserlaubnis zu verlängern, müssen Drittstaatsangehörige 2 Monate vor Ablauf der Arbeitserlaubnis einen Antrag bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten stellen.
Dem Antrag auf Verlängerung müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
- eine Kopie eines gültigen Reisepasses;
- eine Kopie des Arbeitsvertrags, der dem luxemburgischen Arbeitsrecht entspricht, mit Datum und Unterschrift sowohl des Antragstellers als auch des Arbeitgebers (für einen hochqualifizierten Mitarbeiter: das Gehalt beträgt mindestens das 1,5-fache des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts oder mindestens das 1,2-fache des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts für einige Berufe);
- eine aktuelle Bescheinigung über die Mitgliedschaft im luxemburgischen gemeinsamen Sozialversicherungszentrum, einschließlich aller bisherigen Beschäftigungsverhältnisse;
- eine Kopie der befristeten Aufenthaltserlaubnis, die von dem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, in dem der Antragsteller wohnt, oder eine Kopie der Quittung über die Verlängerung des Antrags auf befristete Aufenthaltserlaubnis;
- eine aktuelle Aufenthaltserlaubnis (nicht älter als 3 Monate) für das Wohnsitzland.
Arten von Gesellschaften in Luxemburg
Die folgenden Gesellschaftsformen können in Luxemburg gegründet werden
- Einzelunternehmen, das die einfachste Form der Geschäftstätigkeit in Luxemburg ist;
- eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ein Mindeststammkapital von 12.000 Euro erfordert;
- eine Aktiengesellschaft, für die ein Mindeststammkapital von 30.000 Euro erforderlich ist;
- eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Mindeststammkapital von 30.000 EUR;
- eine Europäische Gesellschaft mit einem Mindeststammkapital von 12.000 EUR.
Ausländische Unternehmen können in Luxemburg Tochtergesellschaften, Niederlassungen und Repräsentanzen gründen.
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Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens in Luxemburg
Ausländische Investoren, die in Luxemburg ein eigenes Unternehmen gründen wollen, sollten die folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Sie müssen einen Handelsnamen für Ihr Unternehmen wählen, der den Anforderungen des Handelsgesetzbuchs entspricht;
- Sie müssen ein Paket von Dokumenten vorbereiten, einschließlich der Abfassung und notariellen Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags und der Satzung;
- das Unternehmen muss eine Adresse in Luxemburg haben und ein Bankkonto bei einer lokalen Bank;
- Der Investor sollte die Anforderungen an das Stammkapital für jede Gesellschaftsform berücksichtigen;
- Das Unternehmen muss im Handelsregister und bei den Steuerbehörden in Luxemburg eingetragen sein;
- Das Unternehmen muss bei den Behörden des Wirtschaftszweigs, in dem es tätig sein wird, eine spezielle Geschäftslizenz beantragen.
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Etappen der Unternehmenseintragung in Luxemburg
Die Gründung eines Unternehmens in Luxemburg umfasst die folgenden Schritte:
- Auswahl und Reservierung eines eindeutigen Handelsnamens im Handelsregister
- Vorbereitung und notarielle Beglaubigung der Gründungsunterlagen durch einen öffentlichen Notar
- Einreichung der Dokumente beim luxemburgischen Gesellschaftsregister;
- Eintragung des Unternehmens bei den Steuerbehörden und Erhalt einer Steuernummer und einer Mehrwertsteuernummer;
- Beantragung der für die Aufnahme der Tätigkeit erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen.
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Einzelkaufmann in Luxemburg
Eine der einfachsten Möglichkeiten, ein Unternehmen in Luxemburg zu gründen, ist die Eintragung als Einzelkaufmann. Diese Unternehmensform wird durch das Gesellschaftsrecht anerkannt und ist recht einfach zu gründen. Die Voraussetzungen für die Gründung eines Einzelunternehmens in Luxemburg erfordern einen einzigen Geschäftsinhaber, der in eigenem Namen gewerbliche Tätigkeiten ausübt.
Ein Einzelunternehmen muss wie jede andere Gesellschaftsform in das luxemburgische Handelsregister eingetragen werden. Der Geschäftsinhaber muss sich auch steuerlich registrieren lassen und spezielle Lizenzen für die von ihm ausgeübten Tätigkeiten einholen.
Die Eintragung eines Einzelunternehmens durch einen ausländischen Investor setzt voraus, dass der Unternehmer zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg erhält und einen eingetragenen Firmensitz in Luxemburg hat.
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Gesellschaftsvertrag in Luxemburg
Die wichtigsten Dokumente, die bei der Gründung eines Unternehmens in Luxemburg erstellt werden müssen, sind der Gesellschaftsvertrag und die Satzung, die von einem öffentlichen Notar des Großherzogtums verfasst und beglaubigt werden müssen.
Der Gesellschaftsvertrag muss Informationen über die einzutragende Gesellschaft enthalten, insbesondere
- die Namen der Aktionäre und ihre Beteiligung am Aktienkapital der Gesellschaft
- Namen und persönliche Daten der Geschäftsführer, ihre Aufgaben und Zuständigkeiten
- den Gegenstand der Tätigkeit der Gesellschaft auf der Grundlage der in der EU verwendeten KVED-Codes;
- Informationen über das Aktienkapital des Unternehmens und den Mindestwert einer Aktie;
- die juristische Adresse der Gesellschaft und andere Bestimmungen im Zusammenhang mit der Jahreshauptversammlung.
Die Satzung kann auch andere besondere Bestimmungen enthalten, wie z. B. besondere Bedingungen für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Aktionären. Sie kann auch Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Direktoren der Gesellschaft enthalten.
Bei der Gründung eines Unternehmens in Luxemburg sind mehrere Gesetze zu beachten, darunter das Gesellschaftsrecht, das Unternehmensgesetz und das Zivilgesetzbuch.
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Pflichten der Gesellschafter in Luxemburg
Bei einer Kommanditgesellschaft in Luxemburg gibt es zwei Arten von Gesellschaftern: Komplementäre und Kommanditaktionäre. Der Hauptunterschied zwischen ihnen liegt in ihrer Haftung und ihren Entscheidungsbefugnissen - Kommanditaktionäre haften beschränkt entsprechend ihrer Kapitaleinlage und können keine Entscheidungen der Geschäftsführung treffen, während Komplementäre unbeschränkt haften und an den Entscheidungen der Gesellschaft teilnehmen können. Für eine Kommanditgesellschaft ist kein Mindeststammkapital erforderlich.
Investoren, die in Luxemburg ein Unternehmen gründen möchten, können sich für eine Genossenschaft entscheiden, obwohl diese Unternehmensform nur selten genutzt wird. Eine Genossenschaft besteht aus mindestens sieben Personen, sie hat kein Mindeststammkapital, und die Haftung der Mitglieder ist in der Satzung der Gesellschaft festgelegt.
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Eröffnung eines Bankkontos für Unternehmen in Luxemburg
Ein wichtiger Aspekt bei der Gründung einer Gesellschaft in Luxemburg ist die Eröffnung eines Bankkontos, auf das das Stammkapital eingezahlt werden soll. Die Eröffnung eines Bankkontos für Unternehmen in Luxemburg ist nicht schwierig, da das Großherzogtum einer der wichtigsten Finanzplätze Europas ist.
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Einstellung von Mitarbeitern für ein Unternehmen in Luxemburg
Nach der Eintragung der Gesellschaft beim Handelsregister muss der Inhaber auch Mitarbeiter gemäß den Bedingungen des lokalen Rechts einstellen. Die Geschäftsführer des Unternehmens können ebenfalls als Angestellte betrachtet werden, so dass auch sie Arbeitsverträge unterzeichnen müssen.
Das Unternehmen muss sich bei den zuständigen Behörden anmelden, um sozialversichert, rentenversichert und gegen Arbeitsunfälle versichert zu sein. Darüber hinaus müssen alle Arbeitsverträge bei den Arbeitsbehörden des Großherzogtums registriert werden.
Auch luxemburgische Unternehmen können nach dem Arbeitsgesetz ausländische Arbeitnehmer einstellen. Sie unterliegen dem lokalen Recht, wobei die einzige besondere Anforderung eine Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger ist.
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Steuerliche Registrierung bei der Gründung eines luxemburgischen Unternehmens
Sobald ein Unternehmen beim luxemburgischen Handelsregister eingetragen ist, muss es eine Steueridentifikationsnummer und eine Mehrwertsteuernummer erhalten. Diese ermöglichen es dem Unternehmen, Finanzgeschäfte zu tätigen sowie Waren zu kaufen und zu verkaufen.
Die MwSt.-Registrierung kann auch dazu führen, dass das Unternehmen eine EORI-Nummer erhält, um Handelstätigkeiten innerhalb der Gemeinschaft ausüben zu können.
Wir erinnern ausländische Investoren daran, dass die Körperschaftssteuer in Luxemburg progressiv zu den Sätzen von 18% und 15% erhoben wird. Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Luxemburg liegt bei 17 %.
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Was ist ein Geschäftsvisum für Luxemburg?
Dieses Schengen-Visum der Kategorie C, besser bekannt als Luxemburger Schengen-Geschäftsvisum, wird Personen ausgestellt, die das Land zu Geschäftszwecken besuchen. Sie wird für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ausgestellt und kann als Einzel-, Doppel- und Mehrfachkarte erworben werden. Mit dieser Kategorie können Sie im Schengen-Raum reisen.
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Berechtigung für ein Geschäftsvisum für Luxemburg
Um diese Niederlassungserlaubnis beantragen zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, nämlich:
- Sie müssen in dem Land wohnen, in dem Sie sich bewerben. Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis in einem anderen Land haben, können Sie diese bei der zuständigen Visumbehörde in diesem Land beantragen.
- Sie müssen einen gültigen Reisepass gemäß den Vorschriften haben.
- Der Hauptzweck Ihres Besuchs sollte die Teilnahme an geschäftlichen Veranstaltungen sein.
- Sie müssen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihre Ausgaben während Ihres gesamten Aufenthalts im Land zu decken.
- Sie müssen eine Genehmigung nur beantragen , wenn:
1. Luxemburg ist Ihr One-Stop-Destination;
2. Luxemburg ist eines Ihrer vielen Schengen-Ziele und in diesem Fall verbringen Sie die meiste Zeit hier;
3. Luxemburg sollte Ihr Einreisehafen in den Schengen-Raum sein.
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Erforderliche Dokumente für ein Geschäftsvisum nach Luxemburg
Entsprechend den Anforderungen finden Sie nachfolgend die Liste der Unterlagen, die Sie für eine erfolgreiche Bewerbung vorlegen müssen:
- Gültiger Reisepass.
1. Es muss mindestens 2 leere Seiten haben.
2. Reisepässe, die älter als 10 Jahre sind, sind nicht erlaubt.
3. Es muss noch mindestens 6 Monate ab Reisedatum gültig sein.
4. Gegebenenfalls alte Pässe sind beizufügen.
- Anschreiben des entsendenden Unternehmens.
1. Muss grundlegende Informationen über den Besucher und die Einnahmequelle enthalten.
2. Zweck und Dauer des Besuchs sollten eindeutig angegeben werden.
3. Es muss einen Firmenbriefkopf haben und mit einem Siegel versehen sein.
4. Es ist an die Botschaft des Großherzogtums Luxemburg zu richten.
- Einladungsschreiben einer luxemburgischen Organisation/Firma mit allen Einzelheiten des Besuchs oder Eintrittskarten für Messen, Konferenzen usw. in Luxemburg.
- Firmenregistrierungszertifikat.
- Reisekrankenversicherung in Höhe von mindestens 30.000 Euro.
- Berufsbestätigung. Berufsnachweise wie Arbeitsbrief, Kopie des Gewerbescheins etc.
- Finanzdokumente. Wie Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Kopie des Sparbuchs, ITR usw.
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Zeit, ein Geschäftsvisum für Luxemburg auszustellen
Die Bearbeitungszeit für ein Geschäftsvisum beträgt in der Regel etwa 15 Werktage. Dies kann jedoch in Abhängigkeit von mehreren Faktoren variieren, wie z. B. der Anzahl der Einreisen, der Gültigkeitsdauer der Genehmigung, der Anzahl der Anträge bei der Botschaft und Ihrer bisherigen Reisegeschichte usw. Es wird daher empfohlen, sich im Voraus zu bewerben. Sie müssen sich mindestens 15 Tage, aber nicht später als 3 Monate vor Ihrer Reise bewerben.
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Die Kosten für ein Geschäftsvisum für Luxemburg
Die Bearbeitungsgebühr hängt von mehreren Parametern ab, wie z. B. biometrischen Gebühren, Anzahl der Eingaben und etwaigen anderen Servicegebühren. Es kann auch von Wechselkursen abhängen. Daher wird empfohlen, sich vor der Beantragung über die genauen Gebühren zu informieren.
Sobald Sie diese Erlaubnis erhalten haben, sollten Sie die folgenden Punkte beachten:
- Achten Sie auf das Ablaufdatum, die Aufenthaltsdauer und die Anzahl der Einreisen, die auf der Visummarke angegeben sind. Sie dürfen nicht länger bleiben.
- Nehmen Sie alle Reisedokumente vor Ihrer Reise mit. Wenn Sie diese nicht haben, wird Ihnen die Einreise verweigert.
- Stellen Sie sicher, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach dem Ausstellungsdatum oder wie angegeben nach Luxemburg reisen. Nach diesem Datum wird Ihre Genehmigung ungültig und Sie können nicht mehr in das Land einreisen.
- Nehmen Sie bei Reisen innerhalb des Landes eine Kopie Ihrer Reisedokumente mit. Wenn Sie in andere Schengen-Staaten reisen, müssen Sie Ihre Reisedokumente im Original mitführen.
- Solange Sie eine Geschäftserlaubnis haben, dürfen Sie nicht arbeiten oder anderen arbeitsbezogenen Tätigkeiten nachgehen.
- Unter normalen Bedingungen können Sie Ihr Geschäftsvisum nicht verlängern.
- Sie können sich innerhalb des Schengen-Raums frei bewegen. Und je nach Art der Einreise können Sie Schengen wie erlaubt betreten oder verlassen.
In Luxemburg gibt es eine Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften in verschiedenen Bereichen. Einige gefragte Berufe für Pakistaner umfassen:
- Finanzwesen: Luxemburg ist ein bedeutendes Finanzzentrum mit vielen Banken, Fonds und Versicherungsgesellschaften. Daher besteht eine Nachfrage nach Fachkräften im Finanzsektor, wie Buchhaltern, Prüfern, Finanzanalysten und Spezialisten für Vermögensverwaltung.
- IT-Branche: Luxemburg verfügt auch über eine entwickelte IT-Branche. Ausländische Arbeitskräfte mit Erfahrung in Programmierung, Softwareentwicklung, Cybersicherheit und Datenanalyse könnten Beschäftigungsmöglichkeiten finden.
- Professionelle Dienstleistungen: Luxemburg ist auch ein Zentrum für verschiedene professionelle Dienstleistungen wie Rechtsberatung, Beratung, Prüfung und Werbung. Fachleute aus diesen Bereichen können entsprechend ihrer Fähigkeiten und Erfahrungen Arbeitsplätze finden.
- Ingenieurwesen: Ingenieure im Bauwesen, der Elektrotechnik, der Mechanik und anderen Bereichen könnten Arbeitsmöglichkeiten in Luxemburg finden, insbesondere in Bauprojekten und der Infrastruktur.
- Wissenschaft und Forschung: Luxemburg entwickelt sich aktiv im Bereich Wissenschaft und Forschung, insbesondere in den Bereichen Informationstechnologie, Materialwissenschaft, Biotechnologie und Energie.
- Gastgewerbe und Tourismus: Luxemburg ist ein beliebtes Touristenziel und verfügt über eine entwickelte Gastgewerbebranche. Ausländische Arbeitskräfte können Jobs in Hotels, Restaurants, Reisebüros und ähnlichen Einrichtungen finden.
- Sprachunterricht: Das wachsende Interesse am Erlernen von Englisch und Geschäftssprachen schafft eine Nachfrage nach Fremdsprachenlehrern. Ausländische Arbeitskräfte können in Sprachschulen, Schulungszentren oder privat unterrichten.
- Medizinischer Sektor: Luxemburg verfügt über ein gut entwickeltes Gesundheitssystem, und ausländische Fachkräfte im Gesundheitswesen, wie Ärzte, Krankenschwestern und andere medizinische Fachkräfte, könnten Möglichkeiten haben, in Krankenhäusern, Kliniken und Gesundheitszentren zu arbeiten.
- Pharmazeutika: Luxemburg verfügt auch über einen industriellen Pharmasektor, in dem ausländische Fachkräfte in der pharmazeutischen Produktion, Qualitätskontrolle und Forschung Beschäftigung finden können.
Nützliche Jobportale für Pakistaner, die eine Beschäftigung in Luxemburg suchen
Wenn Sie ein pakistanischer Bürger sind, der nach Arbeitsmöglichkeiten in Luxemburg sucht, können Ihnen diese Plattformen helfen:
- "Jobs.lu". Dies ist eines der größten Jobportale in Luxemburg mit regelmäßig aktualisierten Stellenangeboten in verschiedenen Bereichen.
- "Monster.lu". Dieses Portal bietet ebenfalls eine breite Palette von Jobs in Luxemburg und hilft, in verschiedenen Bereichen Arbeit zu finden.
- "Indeed.lu". Dies ist ein beliebtes internationales Jobportal, das Stellenangebote nicht nur in Luxemburg, sondern auch in anderen Ländern bietet.
- "EURES Luxemburg". Dies ist das offizielle Netzwerk der Europäischen Kommission für Beschäftigung in der Europäischen Union. Auf der EURES-Website finden Sie Informationen über den Arbeitsmarkt in Luxemburg und können aktuelle Stellenangebote einsehen.
- "Luxemburgische Handelskammer". Dieses Portal bietet Informationen über den Arbeitsmarkt und eine Rubrik mit Stellenangeboten verschiedener Unternehmen in Luxemburg.
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