Drittstaatsangehörige (d. h. nicht Bürger der EU oder eines als solche geltenden Landes - Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz), die eine rechtmäßige Aufenthaltserlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem betrachteten Land, wer in Luxemburg arbeiten möchte, ohne dort zu wohnen, muss eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem als solchen geltenden Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz) aufhalten, werden einer Arbeitsmarktprüfung unterzogen: Der Arbeitgeber schreibt eine freie Stelle bei der Nationalen Agentur für Erwerbstätigkeit (Agence pour le développement de l'emploi - ADEM), damit er prüfen kann, ob die freie Stelle mit einer auf dem nationalen oder europäischen Arbeitsmarkt verfügbaren Person besetzt werden kann.
innerhalb von 3 Wochen keinen Kandidaten mit dem erforderlichen Profil anbieten kann, kann der Arbeitgeber die ADEM bitten, eine Bescheinigung vorzulegen, die es ihm ermöglicht, die Person seiner Wahl einzustellen.
Der Arbeitgeber muss einen Vertrag mit einem Drittstaatsangehörigen abschließen. Der Vertrag kann eine Opt-out-Klausel enthalten, die besagt, dass der Arbeitsvertrag erst wirksam wird, wenn eine Arbeitserlaubnis vorliegt.
Der Arbeitgeber muss dem Drittstaatsangehörigen das Original der ADEM-Bescheinigung aushändigen, der sie dem Antrag auf Arbeitserlaubnis beifügen muss.
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Wenn Sie ein Langzeitvisum beantragen, müssen Sie alle nachstehend aufgeführten Unterlagen zusammenstellen und bei der nächstgelegenen luxemburgischen Botschaft in Ihrem Land einreichen:
- Nachweis des Wohnsitzes in Luxemburg. Ein Dokument, das bestätigt, dass Sie einen Wohnsitz in Luxemburg haben. Dies kann ein Einladungsschreiben, ein Mietvertrag, eine Hotelreservierung, ein Mietvertrag usw. sein.
- Strafregister. Ein Strafregisterauszug ist ein Dokument, das von der Polizei in Ihrem Heimatland ausgestellt wird. Dieses Dokument muss belegen, dass Sie nicht vorbestraft sind und keine Gefahr für die Republik Luxemburg darstellen.
- Gültiger Reisepass. Ihr Reisepass muss noch mindestens drei Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein und zwei leere Seiten aufweisen. Fügen Sie bitte auch Kopien Ihrer früheren Visa bei, falls vorhanden.
- Antragsformular. Laden Sie zunächst das Antragsformular online herunter und füllen Sie es aus. Drucken Sie anschließend einen Ausdruck aus und unterschreiben Sie ihn am Ende. Lassen Sie keine Felder leer.
- Zwei Fotos, die den Anforderungen für ein Schengen-Visum entsprechen. Sie müssen vor einem sauberen, farbigen Hintergrund fotografiert werden und eine Größe von 35-40 mm für Ihren Reisepass haben. Achten Sie darauf, dass die Fotos aktuell sind (innerhalb der letzten sechs Monate).
- Krankenkasse. Ein Dokument, das das Bestehen einer gültigen Krankenversicherung bestätigt, die alle während Ihres Aufenthalts in Luxemburg anfallenden medizinischen Kosten abdeckt. Die Krankenversicherung muss eine Deckungssumme von 30.000 Euro aufweisen. Nach der Einreise nach Luxemburg müssen Sie eine Krankenversicherung in Luxemburg beantragen.
- Kontoauszug. Dies ist ein Dokument, das von Ihrer Bank ausgestellt wird. Es muss belegen, dass Sie finanziell stabil sind und sich während Ihres Aufenthalts in Luxemburg selbst finanzieren können.
- Entrichtung der Gebühr. Die Gebühr für ein Langzeitvisum für Luxemburg beträgt 80 Euro. Sie können die Gebühr bei der Botschaft/dem Konsulat entrichten und die Zahlungsquittung den anderen erforderlichen Unterlagen beifügen.
- Die zusätzlichen Unterlagen hängen von der Art des Visums ab, das Sie beantragen.
- Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum für Luxemburg
- Arbeitsvertrag. Ein Arbeitsvertrag ist der Beweis dafür, dass Sie in Luxemburg einen Arbeitsplatz haben. Im Arbeitsvertrag müssen das Gehalt, die Dauer der Arbeit, die Position usw. angegeben sein.
- Berufliche Qualifikationen. Eine Kopie Ihres Diploms oder Ihrer beruflichen Qualifikation.
Antrag auf Arbeitserlaubnis
Vor Aufnahme der Arbeit in Luxemburg müssen Drittstaatsangehörige einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis bei der Direktion für Einwanderung des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten stellen.
Der Bewerber muss seinen vollständigen Namen und seine Anschrift im Wohnsitzland angeben. Außerdem müssen sie ihrem Antrag Folgendes beifügen
- eine Kopie des gültigen Reisepasses, vollständig ausgefüllt;
- eine Kopie eines Aufenthaltstitels, der von einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem diesem gleichgestellten Land (Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz) ausgestellt wurde;
- eine aktuelle Bescheinigung über die Familienzusammensetzung oder eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung des Wohnsitzlandes;
- Lebenslauf;
- Kopien von Diplomen oder beruflichen Qualifikationsnachweisen;
- eine Kopie des Arbeitsvertrags gemäß dem luxemburgischen Arbeitsrecht, datiert und unterschrieben sowohl vom Bewerber als auch vom Arbeitgeber;
- das Original der letzten von der ADEM ausgestellten Bescheinigung, die den Arbeitgeber ermächtigt, die von ihm ausgewählte Person für die beantragte Stelle einzustellen;
- gegebenenfalls eine aktuelle Bescheinigung über die Zugehörigkeit des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners oder des Erben (Elternteils) zur Gemeinsamen luxemburgischen Stelle für soziale Sicherheit;
- falls erforderlich, eine Vollmacht.
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Bevollmächtigung
Drittstaatsangehörige können einen Dritten (z. B. einen künftigen Arbeitgeber) damit beauftragen, den Antrag an ihrer Stelle zu stellen. In diesem Fall muss der Ausländer seine Bevollmächtigung in Form einer schriftlichen, datierten und vom Vollmachtgeber unterzeichneten Vollmacht nachweisen. Der Unterschrift muss ein handschriftlicher Vermerk "bon pour procuration" (für die Prokura geeignet) vorangestellt sein.
Bei den beigefügten Dokumenten muss es sich um Originale oder beglaubigte Kopien handeln (mit Ausnahme von Pässen und Diplomen, bei denen einfache Kopien ausreichen). Bestehen Zweifel an der Echtheit eines Dokuments, kann der Minister für Einwanderung verlangen, dass das Dokument von der zuständigen örtlichen Behörde beglaubigt und von der Botschaft legalisiert wird. Sind die Dokumente nicht in deutscher, französischer oder englischer Sprache abgefasst, muss eine offizielle Übersetzung beigefügt werden.
Es werden nur vollständige Anträge berücksichtigt. Unvollständige Anträge werden an den Antragsteller zurückgeschickt.
Die Antwort des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten dauert in der Regel höchstens 3 Monate. Geht innerhalb dieser Frist keine Antwort ein, kann der Antragsteller seinen Antrag als abgelehnt betrachten.
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Erlangung einer Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Arbeitnehmer
Hochqualifizierte Arbeitnehmer sind in diesem Zusammenhang Drittstaatsangehörige, die
- einen Arbeitsvertrag für ein Jahr oder länger abschließen können;
- ein Dokument vorlegen können, das bestätigt, dass sie über hohe berufliche Qualifikationen verfügen, die für die im Arbeitsvertrag genannte Tätigkeit oder Branche erforderlich sind, oder dass sie die Anforderungen für die Ausübung eines im Arbeitsvertrag genannten reglementierten Berufs erfüllen;
- ein Gehalt erhalten, das mindestens das 1,5-fache des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts (78.336 EUR im Jahr 2019) oder mindestens das 1,2-fache des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts in Luxemburg (62.668,80 EUR im Jahr 2019) beträgt, wenn sie in einem der Berufe arbeiten, für die die Regierung einen besonderen Bedarf an Drittstaatsangehörigen hat.
- Vor Aufnahme einer Tätigkeit in Luxemburg müssen Drittstaatsangehörige einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis bei der Direktion für Einwanderung des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten einreichen.
Der Antragsteller muss seinen vollständigen Namen und seine Anschrift in seinem Wohnsitzland angeben.
Außerdem müssen sie ihrem Antrag Folgendes beifügen
- eine Kopie des gültigen Reisepasses, vollständig ausgefüllt;
- eine Kopie eines Aufenthaltstitels, der von einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem diesem gleichgestellten Land (Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz) ausgestellt wurde;
- eine aktuelle Bescheinigung über die Familienzusammensetzung oder eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung des Wohnsitzlandes;
- Lebenslauf;
- beglaubigte Kopien der Diplome oder beruflichen Qualifikationen des Bewerbers;
- eine Kopie des Arbeitsvertrags, der dem luxemburgischen Arbeitsrecht entspricht, datiert und sowohl vom Antragsteller als auch vom Arbeitgeber unterzeichnet ist und in dem ein Gehalt von mindestens dem 1,5-fachen des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts oder mindestens dem 1,2-fachen des durchschnittlichen luxemburgischen Bruttojahresgehalts für eine Tätigkeit in einem der Berufe, für die die Regierung einen besonderen Bedarf an der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen festgestellt hat, und für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr angegeben ist;
- falls erforderlich, eine Vollmacht.
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Gültigkeitsdauer der Arbeitserlaubnis
Eine Arbeitserlaubnis ist ab dem Datum der Genehmigung des Antrags gültig. Die Erlaubnis kann auf Antrag verlängert werden, sofern alle Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind und der Begünstigte nachweisen kann, dass er während der Gültigkeit seiner Arbeitserlaubnis tatsächlich gearbeitet hat.
Die erste Arbeitserlaubnis ist gültig:
- für höchstens ein Jahr (ohne Verlängerung der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis);
- nur für eine Beschäftigung bei einem beliebigen Arbeitgeber;
- für einen bestimmten Sektor.
Der Sektor und der Beruf, in dem ein Drittstaatsangehöriger arbeiten darf, werden in der Aufenthaltserlaubnis im Feld "Anmerkungen" in Form des "ISCO"-Codes angegeben.
Dabei handelt es sich um einen dreistelligen Code, der den Beruf angibt, für den der Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt wird und der gemäß der ISCO-Klassifikation (International Standard Classification of Occupations) definiert ist. Die ISCO-Klassifikation ist eine internationale Klassifikation der Berufe, die von der Internationalen Arbeitsorganisation entwickelt wurde.
Die vollständige Liste der ISCO-Codes ist online verfügbar. Weitere Informationen über diese Klassifikation finden Sie auf der Website der Internationalen Arbeitsorganisation.
Änderungen der Branche und/oder des Berufs sind nur mit Genehmigung des Ministers für auswärtige und europäische Angelegenheiten möglich.
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Verlängerung einer Arbeitserlaubnis
Ab der ersten Verlängerung kann eine Arbeitserlaubnis für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren verlängert werden.
Kann der Inhaber der Arbeitserlaubnis jedoch nicht nachweisen, dass er während der Gültigkeitsdauer der Arbeitserlaubnis tatsächlich gearbeitet hat, oder fällt die Verlängerung der Arbeitserlaubnis in die Zeit, in der er Arbeitslosengeld bezieht, wird die Arbeitserlaubnis nur um höchstens ein Jahr verlängert.
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Verlängerungsverfahren
Um eine Arbeitserlaubnis zu verlängern, müssen Drittstaatsangehörige zwei Monate vor Ablauf der Arbeitserlaubnis einen Antrag bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten einreichen.
Dem Verlängerungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen
- eine Kopie eines gültigen Reisepasses;
- eine Kopie des Arbeitsvertrags gemäß luxemburgischem Arbeitsrecht, datiert und unterschrieben sowohl vom Antragsteller als auch vom Arbeitgeber (bei hochqualifizierten Arbeitnehmern: Gehalt mindestens das 1,5-fache des durchschnittlichen Jahresbruttogehalts oder mindestens das 1,2-fache des durchschnittlichen Jahresbruttogehalts für bestimmte Berufe)
- eine aktuelle Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur Gemeinsamen luxemburgischen Stelle für soziale Sicherheit, in der alle bisherigen Zugehörigkeiten des Arbeitnehmers aufgeführt sind;
- eine Kopie der befristeten Aufenthaltserlaubnis, die von dem EU-Mitgliedstaat, in dem der Antragsteller wohnt, ausgestellt wurde, oder eine Kopie der Quittung für den Antrag auf Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis;
- eine aktuelle Aufenthaltserlaubnis (weniger als 3 Monate) für das Land, in dem der Antragsteller wohnt.
Arten von Gesellschaften in Luxemburg
Die folgenden Gesellschaftsformen können in Luxemburg gegründet werden
- Einzelunternehmen, das die einfachste Form der Geschäftstätigkeit in Luxemburg ist;
- eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ein Mindeststammkapital von 12.000 Euro erfordert;
- eine Aktiengesellschaft, für die ein Mindeststammkapital von 30.000 Euro erforderlich ist;
- eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Mindeststammkapital von 30.000 EUR;
- eine Europäische Gesellschaft mit einem Mindeststammkapital von 12.000 EUR.
Ausländische Unternehmen können in Luxemburg Tochtergesellschaften, Niederlassungen und Repräsentanzen gründen.
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Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens in Luxemburg
Ausländische Investoren, die in Luxemburg ein eigenes Unternehmen gründen wollen, sollten die folgenden Aspekte berücksichtigen:
- Sie müssen einen Handelsnamen für Ihr Unternehmen wählen, der den Anforderungen des Handelsgesetzbuchs entspricht;
- Sie müssen ein Paket von Dokumenten vorbereiten, einschließlich der Abfassung und notariellen Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags und der Satzung;
- das Unternehmen muss eine Adresse in Luxemburg haben und ein Bankkonto bei einer lokalen Bank;
- Der Investor sollte die Anforderungen an das Stammkapital für jede Gesellschaftsform berücksichtigen;
- Das Unternehmen muss im Handelsregister und bei den Steuerbehörden in Luxemburg eingetragen sein;
- Das Unternehmen muss bei den Behörden des Wirtschaftszweigs, in dem es tätig sein wird, eine spezielle Geschäftslizenz beantragen.
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Etappen der Unternehmenseintragung in Luxemburg
Die Gründung eines Unternehmens in Luxemburg umfasst die folgenden Schritte:
- Auswahl und Reservierung eines eindeutigen Handelsnamens im Handelsregister
- Vorbereitung und notarielle Beglaubigung der Gründungsunterlagen durch einen öffentlichen Notar
- Einreichung der Dokumente beim luxemburgischen Gesellschaftsregister;
- Eintragung des Unternehmens bei den Steuerbehörden und Erhalt einer Steuernummer und einer Mehrwertsteuernummer;
- Beantragung der für die Aufnahme der Tätigkeit erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen.
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Einzelkaufmann in Luxemburg
Eine der einfachsten Möglichkeiten, ein Unternehmen in Luxemburg zu gründen, ist die Eintragung als Einzelkaufmann. Diese Unternehmensform wird durch das Gesellschaftsrecht anerkannt und ist recht einfach zu gründen. Die Voraussetzungen für die Gründung eines Einzelunternehmens in Luxemburg erfordern einen einzigen Geschäftsinhaber, der in eigenem Namen gewerbliche Tätigkeiten ausübt.
Ein Einzelunternehmen muss wie jede andere Gesellschaftsform in das luxemburgische Handelsregister eingetragen werden. Der Geschäftsinhaber muss sich auch steuerlich registrieren lassen und spezielle Lizenzen für die von ihm ausgeübten Tätigkeiten einholen.
Die Eintragung eines Einzelunternehmens durch einen ausländischen Investor setzt voraus, dass der Unternehmer zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg erhält und einen eingetragenen Firmensitz in Luxemburg hat.
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Gesellschaftsvertrag in Luxemburg
Die wichtigsten Dokumente, die bei der Gründung eines Unternehmens in Luxemburg erstellt werden müssen, sind der Gesellschaftsvertrag und die Satzung, die von einem öffentlichen Notar des Großherzogtums verfasst und beglaubigt werden müssen.
Der Gesellschaftsvertrag muss Informationen über die einzutragende Gesellschaft enthalten, insbesondere
- die Namen der Aktionäre und ihre Beteiligung am Aktienkapital der Gesellschaft
- Namen und persönliche Daten der Geschäftsführer, ihre Aufgaben und Zuständigkeiten
- den Gegenstand der Tätigkeit der Gesellschaft auf der Grundlage der in der EU verwendeten KVED-Codes;
- Informationen über das Aktienkapital des Unternehmens und den Mindestwert einer Aktie;
- die juristische Adresse der Gesellschaft und andere Bestimmungen im Zusammenhang mit der Jahreshauptversammlung.
Die Satzung kann auch andere besondere Bestimmungen enthalten, wie z. B. besondere Bedingungen für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Aktionären. Sie kann auch Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Direktoren der Gesellschaft enthalten.
Bei der Gründung eines Unternehmens in Luxemburg sind mehrere Gesetze zu beachten, darunter das Gesellschaftsrecht, das Unternehmensgesetz und das Zivilgesetzbuch.
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Pflichten der Gesellschafter in Luxemburg
Bei einer Kommanditgesellschaft in Luxemburg gibt es zwei Arten von Gesellschaftern: Komplementäre und Kommanditaktionäre. Der Hauptunterschied zwischen ihnen liegt in ihrer Haftung und ihren Entscheidungsbefugnissen - Kommanditaktionäre haften beschränkt entsprechend ihrer Kapitaleinlage und können keine Entscheidungen der Geschäftsführung treffen, während Komplementäre unbeschränkt haften und an den Entscheidungen der Gesellschaft teilnehmen können. Für eine Kommanditgesellschaft ist kein Mindeststammkapital erforderlich.
Investoren, die in Luxemburg ein Unternehmen gründen möchten, können sich für eine Genossenschaft entscheiden, obwohl diese Unternehmensform nur selten genutzt wird. Eine Genossenschaft besteht aus mindestens sieben Personen, sie hat kein Mindeststammkapital, und die Haftung der Mitglieder ist in der Satzung der Gesellschaft festgelegt.
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Eröffnung eines Bankkontos für Unternehmen in Luxemburg
Ein wichtiger Aspekt bei der Gründung einer Gesellschaft in Luxemburg ist die Eröffnung eines Bankkontos, auf das das Stammkapital eingezahlt werden soll. Die Eröffnung eines Bankkontos für Unternehmen in Luxemburg ist nicht schwierig, da das Großherzogtum einer der wichtigsten Finanzplätze Europas ist.
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Einstellung von Mitarbeitern für ein Unternehmen in Luxemburg
Nach der Eintragung der Gesellschaft beim Handelsregister muss der Inhaber auch Mitarbeiter gemäß den Bedingungen des lokalen Rechts einstellen. Die Geschäftsführer des Unternehmens können ebenfalls als Angestellte betrachtet werden, so dass auch sie Arbeitsverträge unterzeichnen müssen.
Das Unternehmen muss sich bei den zuständigen Behörden anmelden, um sozialversichert, rentenversichert und gegen Arbeitsunfälle versichert zu sein. Darüber hinaus müssen alle Arbeitsverträge bei den Arbeitsbehörden des Großherzogtums registriert werden.
Auch luxemburgische Unternehmen können nach dem Arbeitsgesetz ausländische Arbeitnehmer einstellen. Sie unterliegen dem lokalen Recht, wobei die einzige besondere Anforderung eine Arbeitserlaubnis für Nicht-EU-Bürger ist.
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Steuerliche Registrierung bei der Gründung eines luxemburgischen Unternehmens
Sobald ein Unternehmen beim luxemburgischen Handelsregister eingetragen ist, muss es eine Steueridentifikationsnummer und eine Mehrwertsteuernummer erhalten. Diese ermöglichen es dem Unternehmen, Finanzgeschäfte zu tätigen sowie Waren zu kaufen und zu verkaufen.
Die MwSt.-Registrierung kann auch dazu führen, dass das Unternehmen eine EORI-Nummer erhält, um Handelstätigkeiten innerhalb der Gemeinschaft ausüben zu können.
Wir erinnern ausländische Investoren daran, dass die Körperschaftssteuer in Luxemburg progressiv zu den Sätzen von 18% und 15% erhoben wird. Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Luxemburg liegt bei 17 %.
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Was ist ein Geschäftsvisum für Luxemburg?
Dieses Schengen-Visum der Kategorie C, besser bekannt als Luxemburger Schengen-Geschäftsvisum, wird Personen ausgestellt, die das Land zu Geschäftszwecken besuchen. Sie wird für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ausgestellt und kann als Einzel-, Doppel- und Mehrfachkarte erworben werden. Mit dieser Kategorie können Sie im Schengen-Raum reisen.
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Berechtigung für ein Geschäftsvisum für Luxemburg
Um diese Niederlassungserlaubnis beantragen zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, nämlich:
- Sie müssen in dem Land wohnen, in dem Sie sich bewerben. Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis in einem anderen Land haben, können Sie diese bei der zuständigen Visumbehörde in diesem Land beantragen.
- Sie müssen einen gültigen Reisepass gemäß den Vorschriften haben.
- Der Hauptzweck Ihres Besuchs sollte die Teilnahme an geschäftlichen Veranstaltungen sein.
- Sie müssen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihre Ausgaben während Ihres gesamten Aufenthalts im Land zu decken.
- Sie müssen eine Genehmigung nur beantragen , wenn:
1. Luxemburg ist Ihr One-Stop-Destination;
2. Luxemburg ist eines Ihrer vielen Schengen-Ziele und in diesem Fall verbringen Sie die meiste Zeit hier;
3. Luxemburg sollte Ihr Einreisehafen in den Schengen-Raum sein.
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Erforderliche Dokumente für ein Geschäftsvisum nach Luxemburg
Entsprechend den Anforderungen finden Sie nachfolgend die Liste der Unterlagen, die Sie für eine erfolgreiche Bewerbung vorlegen müssen:
1. Es muss mindestens 2 leere Seiten haben.
2. Reisepässe, die älter als 10 Jahre sind, sind nicht erlaubt.
3. Es muss noch mindestens 6 Monate ab Reisedatum gültig sein.
4. Gegebenenfalls alte Pässe sind beizufügen.
- Anschreiben des entsendenden Unternehmens.
1. Muss grundlegende Informationen über den Besucher und die Einnahmequelle enthalten.
2. Zweck und Dauer des Besuchs sollten eindeutig angegeben werden.
3. Es muss einen Firmenbriefkopf haben und mit einem Siegel versehen sein.
4. Es ist an die Botschaft des Großherzogtums Luxemburg zu richten.
- Einladungsschreiben einer luxemburgischen Organisation/Firma mit allen Einzelheiten des Besuchs oder Eintrittskarten für Messen, Konferenzen usw. in Luxemburg.
- Firmenregistrierungszertifikat.
- Reisekrankenversicherung in Höhe von mindestens 30.000 Euro.
- Berufsbestätigung. Berufsnachweise wie Arbeitsbrief, Kopie des Gewerbescheins etc.
- Finanzdokumente. Wie Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Kopie des Sparbuchs, ITR usw.
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Zeit, ein Geschäftsvisum für Luxemburg auszustellen
Die Bearbeitungszeit für ein Geschäftsvisum beträgt in der Regel etwa 15 Werktage. Dies kann jedoch in Abhängigkeit von mehreren Faktoren variieren, wie z. B. der Anzahl der Einreisen, der Gültigkeitsdauer der Genehmigung, der Anzahl der Anträge bei der Botschaft und Ihrer bisherigen Reisegeschichte usw. Es wird daher empfohlen, sich im Voraus zu bewerben. Sie müssen sich mindestens 15 Tage, aber nicht später als 3 Monate vor Ihrer Reise bewerben.
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Die Kosten für ein Geschäftsvisum für Luxemburg
Die Bearbeitungsgebühr hängt von mehreren Parametern ab, wie z. B. biometrischen Gebühren, Anzahl der Eingaben und etwaigen anderen Servicegebühren. Es kann auch von Wechselkursen abhängen. Daher wird empfohlen, sich vor der Beantragung über die genauen Gebühren zu informieren.
Sobald Sie diese Erlaubnis erhalten haben, sollten Sie die folgenden Punkte beachten:
- Achten Sie auf das Ablaufdatum, die Aufenthaltsdauer und die Anzahl der Einreisen, die auf der Visummarke angegeben sind. Sie dürfen nicht länger bleiben.
- Nehmen Sie alle Reisedokumente vor Ihrer Reise mit. Wenn Sie diese nicht haben, wird Ihnen die Einreise verweigert.
- Stellen Sie sicher, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach dem Ausstellungsdatum oder wie angegeben nach Luxemburg reisen. Nach diesem Datum wird Ihre Genehmigung ungültig und Sie können nicht mehr in das Land einreisen.
- Nehmen Sie bei Reisen innerhalb des Landes eine Kopie Ihrer Reisedokumente mit. Wenn Sie in andere Schengen-Staaten reisen, müssen Sie Ihre Reisedokumente im Original mitführen.
- Solange Sie eine Geschäftserlaubnis haben, dürfen Sie nicht arbeiten oder anderen arbeitsbezogenen Tätigkeiten nachgehen.
- Unter normalen Bedingungen können Sie Ihr Geschäftsvisum nicht verlängern.
- Sie können sich innerhalb des Schengen-Raums frei bewegen. Und je nach Art der Einreise können Sie Schengen wie erlaubt betreten oder verlassen.