Voraussetzungen für ein Langzeitvisum für Luxemburg
Sammeln Sie bei der Beantragung eines Langzeitvisums alle erforderlichen Dokumente und reichen Sie sie bei der nächstgelegenen luxemburgischen Botschaft in Ihrem Land ein:
● Wohnsitznachweis in Luxemburg. Dokument, das beweist, dass Sie eine Wohnung in Luxemburg haben. Ein solches Dokument kann ein Einladungsbrief, ein Mietvertrag, eine Hotelreservierung, ein Hausvertrag usw. sein.
● Vorstrafen. Ein Führungszeugnis ist ein Dokument, das von der Polizei in Ihrem Land ausgestellt wird. Dieses Dokument muss bestätigen, dass Sie keine Vorstrafen haben und keine Gefahr für die Republik Luxemburg darstellen.
● Gültiger Reisepass. Ihr Reisepass muss noch mindestens drei Monate nach dem Rückreisedatum gültig sein und zwei leere Seiten haben. Fügen Sie außerdem eine Kopie Ihrer früheren Visa bei, falls vorhanden.
● Erklärung. Laden Sie zunächst das Antragsformular online herunter und füllen Sie es aus. Drucken Sie nach dem Ausfüllen den Ausdruck aus und unterschreiben Sie ihn am Ende. Lassen Sie keine Leerzeichen.
● Zwei Fotos. Fotos müssen in Farbe sein, auf weißem Hintergrund aufgenommen und müssen die Passgröße 35-40 mm haben. Stellen Sie sicher, dass Ihre Bilder aktuell sind (innerhalb der letzten sechs Monate).
● Krankenversicherung. Nachweis, dass Sie eine gültige Krankenversicherung haben, die alle medizinischen Kosten abdeckt. Die Krankenkasse muss 30.000 Euro übernehmen. Nach der Einreise nach Luxemburg müssen Sie in Luxemburg eine Krankenversicherung beantragen.
● Kontoauszug. Dies ist ein von Ihrer Bank ausgestelltes Dokument. Er muss bestätigen, dass Sie finanziell stabil sind und sich während Ihres Aufenthalts in Luxemburg selbst finanzieren können.
● Bezahlung für das Visum. Die Gebühr für ein Langzeitvisum für Luxemburg beträgt 80 Euro. Beim Einreichen der Unterlagen können Sie die Zahlung der Gebühr bei der Botschaft/dem Konsulat abschließen und die Zahlungsquittung den anderen erforderlichen Unterlagen beifügen.
● Zusätzliche Dokumente, abhängig von der Art des Visums, das Sie beantragen.
Luxemburg Visum zur Familienzusammenführung
Sie müssen die folgenden Dokumente vorlegen, um ein Familienvisum für Luxemburg zu beantragen:
● Ein Dokument, das Ihren Beziehungsstatus bestätigt. Dies ist ein Dokument, das von Ihrem Familienstand abhängt. Wenn Sie also verheiratet sind, müssen Sie eine Heiratsurkunde (Ehegatten), ein Dokument zum Nachweis des Zusammenlebens oder gemeinsame Kontoauszüge, Geburtsurkunden (Eltern/Kinder) usw. vorlegen.
● Zustimmung der Eltern. Dieses Dokument gilt, wenn Sie ein minderjähriges Kind haben und einer der Elternteile nicht in Luxemburg umzieht/wohnt.
● Medizinischer Bericht. Ein ärztliches Attest muss bestätigen, dass Sie bei guter Gesundheit sind und in Luxemburg leben können.
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Geschäftsinvestitionen
Eine liberale Gesetzgebung und eine einfache Firmenregistrierung ziehen Unternehmer aus der ganzen Welt in das Herzogtum. Die luxemburgische Regierung hat vor einigen Jahren das Programm zur Legalisierung von Nichtansässigen für Direktinvestitionen angepasst. Nach den geltenden Regeln wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn der Unternehmer 500.000 Euro oder mehr in das Unternehmen investiert. Dieses Programm sieht dreijährige Erlaubnisse vor. Eine obligatorische Bedingung ist die Einstellung von mindestens fünf lokalen Bürgern in den ersten drei Betriebsjahren, die in Zusammenarbeit mit ADEM, der Agentur für industrielle Entwicklung, ausgewählt werden.
Sie können in ein bestehendes Unternehmen investieren oder Ihr eigenes gründen. Im ersten Fall ist es erforderlich, Investitionen fünf Jahre lang zu halten und nur in Organisationen mit lokalem Sitz zu investieren. Die luxemburgischen Behörden begrüßen die Unterstützung für Unternehmen in den Bereichen Informationstechnologie, Transport und Logistik, Gesundheitswesen, Umweltenergie und Finanzen.
Bei der Investition in ein eigenes Unternehmen können Sie die Organisationsform wählen. In Luxemburg sind AG mit mindestens zwei Gründern und Analoga von GmbH, die von einer einzigen Person geführt werden dürfen, beliebt. Das Mindestkapital beträgt im ersten Fall 31,5 Tausend Euro, im zweiten - 2,5 Tausend. Der Unternehmensgründer muss die Dienste lokaler Rechtsanwälte und Notare in Anspruch nehmen und die Zulassung beim Luxemburger Industrieverband und der Handelskammer beantragen. Im Durchschnitt werden jährlich bis zu 8.000 Euro für den Unterhalt eines Betriebes benötigt.
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Direkte Investition
Die Mindestinvestitionsgröße hängt von der Anlagemethode ab. Es gibt drei davon:
● Investitionsfonds - die "Eintrittsschwelle" beträgt 3 Millionen Euro, die Organisation muss eine im Herzogtum registrierte Niederlassung haben;
● eine Einlage bei einer der luxemburgischen Banken - ab 20 Millionen Euro, mit Unterhalt für mindestens fünf Jahre;
● Kapitalinvestitionen in Verwaltungsstrukturen ab 3 Millionen EUR, mit den Behörden abgestimmt und auf den Bereich ausgerichtet, der finanzielle Unterstützung benötigt.
Aufenthaltserlaubnisse für Investitionen sind drei Jahre gültig. Ein Ausländer, der fünf Jahre lang einen vorübergehenden Aufenthalt beibehält, hat das Recht, einen Daueraufenthalt zu beantragen. Um den Status zu behalten, müssen Sie mindestens sechs Monate im Herzogtum bleiben.
Befristete Aufenthaltserlaubnis in Luxemburg
Wenn Sie sich länger als ein Jahr in Luxemburg aufhalten möchten, müssen Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, die für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren ausgestellt wird. Die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Hier sind die Schritte, die Sie befolgen müssen, um eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Luxemburg zu beantragen.
1. Wenden Sie sich innerhalb von drei Monaten nach der Einreise nach Luxemburg an die Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, um eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
2. Besuchen Sie ein medizinisches Zentrum in Luxemburg und holen Sie eine ärztliche Meinung ein.
3. Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente und reichen Sie sie persönlich bei der Ausländerbehörde ein.
4. Nachdem Sie alle oben genannten Schritte abgeschlossen haben, erhalten Sie innerhalb von ein bis vier Wochen eine Antwort von der Ausländerbehörde bezüglich Ihres Antrags auf Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis.
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Unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Luxemburg
Nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Luxemburg können Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Luxemburg zu beantragen, müssen Sie die folgenden Schritte ausführen:
● Wenden Sie sich an die Ausländerbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten und vereinbaren Sie einen Termin.
● Sammeln Sie alle notwendigen Dokumente und reichen Sie diese persönlich bei der Ausländerbehörde ein.
● Nachdem Sie Ihren Antrag bei der Einwanderungsbehörde eingereicht haben, erhalten Sie eine Quittung, die als befristete Aufenthaltserlaubnis in Luxemburg bis zum Ende der Bearbeitungszeit für Ihre unbefristete Aufenthaltserlaubnis gilt.
Die Dauer der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis beträgt sechs Monate. Wenn Sie innerhalb von sechs Monaten keine Antwort von der Ausländerbehörde auf Ihren Antrag erhalten, wissen Sie, dass Ihr Antrag abgelehnt wurden.
Wichtig: Die befristete Genehmigung kann nicht als Reisedokument verwendet werden, d.h. Sie dürfen nicht an verschiedene Orte reisen; es ist nur in Luxemburg gültig.
Liste der Dokumente zur Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis in Luxemburg
Wenn Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Luxemburg beantragen, müssen Sie die folgenden Dokumente zusammenstellen und bei der Einwanderungsbehörde einreichen:
● Gültiger Reisepass.
● Kontoauszug.
● Aussage.
● Visa-Zahlung.
● Nachweis des Wohnsitzes.
● Bestätigung der Krankenversicherung.
● Führungszeugnis.
● Bestätigung der bestandenen Prüfung.
● Jede Club-Mitgliedskarte (falls zutreffend).
● Aktuelle Mitgliedschaftsbescheinigung (Anmeldebescheinigung bei der Sozialversicherung). Muss innerhalb der letzten fünf Jahre vom Vereinigte Mitte des sozialen Schutzes ausgestellt worden sein.
Wer kann die Staatsbürgerschaft beantragen?
Nach dem Gesetz über die Verleihung der Staatsbürgerschaft vom 1. Januar 1987 kann der Status eines Staatsbürgers nach dem Prinzip der Blutsverwandtschaft erworben werden. Dies berechtigt ein im Herzogtum geborenes Kind von Ausländern nicht automatisch zum Bürger des Herzogtums.
Die luxemburgische Staatsbürgerschaft kann erworben werden durch:
● In einer gesetzlichen Ehe geborene Kinder. Darüber hinaus werden sie unabhängig von dem Land, in dem es passiert ist, automatisch luxemburgische Staatsbürger;
● Ist die Mutter Ausländerin und der Vater Luxemburger, erhält das Kind die Staatsbürgerschaft erst nach rechtmäßiger Adoption;
● Bei Eintragung der Vormundschaft muss einer der Vormunde Staatsbürger des Landes sein;
● Diejenigen, die aufgrund des Beschlusses der Genfer Konvention den Flüchtlingsstatus erhalten haben;
● Personen, die seit mindestens 10 Jahren im Hoheitsgebiet des Herzogtums Luxemburg leben.
Erforderliche Dokumente zur Erlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft
Um einen Reisepass und den Status eines luxemburgischen Bürgers zu erhalten, muss ein Antrag beim Justizministerium gestellt werden. Zusammen mit der Anfrage benötigen Sie:
● eine Kopie der Geburtsurkunde;
● eine kurze Biografie;
● Kopie des Reisepasses;
● das Ergebnis des Sprachtests;
● Karten, die die Aufenthaltserlaubnis der letzten 7 Jahre bestätigen.
Zusätzlich zu den oben genannten kann das Justizministerium weitere Dokumente verlangen. Nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen wird frühestens 2 Monate nach Einreichung über die Verleihung der Staatsbürgerschaft entschieden.
Verlust der Staatsbürgerschaft
Sie können Ihre Staatsbürgerschaft aus folgenden Gründen verlieren:
● Freiwillige Ablehnung.
● Der Wunsch, Staatsbürger eines anderen Staates zu werden, Verzicht auf die doppelte Staatsbürgerschaft.
● Wegen Begehung eines schweren Staatsverbrechens.