Relevante Dokumente zur Bestätigung des Visumantrags:
● Ein ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular in englischer Sprache zusammen mit einem Passfoto.
● Ein gültiger Reisepass mit mindestens drei leeren Seiten und gültig für mehr als die Dauer des gesamten Kurses plus drei Monate.
● Nachweis ausreichender finanzieller Mittel in Höhe von 75 % des landesweiten Mindestlohns für jeden Studienmonat.
● Rückfahrkarten zum endgültigen Bestimmungsort, falls möglich;
● Bestätigung des Gastgebers/Hotels für die Dauer der Studie.
● Sponsorenbrief, einschließlich Kopie des Ausweisdokuments und Kontaktdaten des Sponsors/der Sponsoren, wenn der Antragsteller von einem Dritten gesponsert wird;
● Stipendienbestätigung ggf.
● Studierende, die keine Hochschulqualifikation anstreben, müssen ein Immatrikulations-/Zulassungsschreiben einer örtlichen, von einer nationalen Aufsichtsbehörde zugelassenen Einrichtung vorlegen. Für Kurse unter MQF-Niveau 5 muss die Dokumentation den Nachweis enthalten, dass der Student mindestens 15 Stunden pro Woche lernen wird, sowie eine Kopie des Stundenplans für jeden Studienmonat.
● Studierende, die eine Hochschulqualifikation anstreben, müssen ein Immatrikulations-/Zulassungsschreiben einer örtlichen, von einer nationalen Aufsichtsbehörde zugelassenen Bildungseinrichtung vorlegen. Das Dokument muss eine Bestätigung enthalten, dass innerhalb von maximal einem Jahr 60 Punkte des Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) erworben wurden. Derselbe Anteil wird auf andere Kreditsysteme angewendet. Diese Studenten müssen auch ihren Stundenplan für jeden Studienmonat nachweisen.
● Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse, um sich für den gewählten Studiengang bewerben zu können.
● Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro.
● Die Police muss den gesamten Studienzeitraum abdecken, nicht die Gültigkeitsdauer des dem Antragsteller ursprünglich ausgestellten Visums.
● Geburtsurkunde/Familienbuch, bei Minderjährigen.
● Erlaubnis von zwei Elternteilen oder Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen. Die Erlaubnis muss ordnungsgemäß beglaubigt sein. Im Zweifelsfall kann der Konsul jederzeit zusätzliche Informationen oder Dokumente anfordern.
● Eine Seite mit den Passdaten beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen.
● Zahlungsbestätigung der Bildungseinrichtung für den Kurs des Bewerbers:
1. Bei Kursen bis zu einem Wert von 1.000 Euro muss eine Quittung über die vollständige Zahlung vorgelegt werden.
2. Bei Kursen über 1.000 €, aber unter 2.500 € ist eine Quittung über bis zu 75 % der Kurskosten zu verlangen.
3. Bei Kursen ab einem Wert von 2.500 € ist eine Quittung über bis zu 50 % der Kurskosten zu verlangen.
● Alle zusätzlichen Dokumente, die das Konsulat für notwendig erachtet.
Die Kursdauer überschreitet 90 Kalendertage nicht
Staatsangehörigen von Drittstaaten, die Lehrgänge besuchen, die nicht länger als 90 Tage dauern, wird ein Schengen-Kurzzeitvisum (C-Visum) ausgestellt.
Der Antragsteller muss seinen Antrag zusammen mit den Nachweisen bei einer der unten angegebenen Abgabestellen einreichen, an denen der Antragsteller seinen Wohnsitz oder rechtmäßigen Aufenthalt hat:
● Direkt in einer der Vertretungen oder konsularischen Einrichtungen Maltas.
● In den Räumlichkeiten eines anderen Mitgliedstaats, der Malta vertritt.
● Auf dem Gebiet des autorisierten externen Dienstleisters.
● Zusammen mit der Bewerbung muss der Bewerber biometrische Daten angeben.
Bei Genehmigung wird das Visum auf Basis eines Visums für die mehrfache Einreise für den gesamten Kurs zuzüglich einer 7-tägigen Schonfrist erteilt, sofern die Gesamtdauer 90 Tage nicht überschreitet.
Unter normalen Umständen sollte die Bearbeitungszeit von der Einreichung des Antrags bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag 15 Arbeitstage nicht überschreiten.
Das obige Verfahren gilt nicht für Studierende, die in der Liste der visumfreien Bürger aufgeführt sind.
Kurse mit einer Dauer von mehr als 90 Kalendertagen
Bewerber (einschließlich 90-Tage-visumbefreiter Staatsangehöriger), die sich für Kurse bewerben, die länger als 90 Kalendertage dauern, müssen ein nationales Visum für den längerfristigen Aufenthalt (D-Visum) beantragen.
Bewerberinnen und Bewerber müssen ihre Bewerbung an einer der unten aufgeführten Abgabestellen einreichen:
● Direkt in einer der Vertretungen oder konsularischen Einrichtungen Maltas.
● In den Räumlichkeiten des autorisierten externen Dienstleisters.
● In Ausnahmefällen, in denen es einem potenziellen Bewerber physisch nicht möglich ist, seine Bewerbung an einer der in den vorstehenden Absätzen genannten Abgabestellen einzureichen, kann der potenzielle Bewerber seine Bewerbung per Kurier-/Postdienst einreichen .
Das folgende Verfahren gilt für:
Der potenzielle Antragsteller wird zunächst gebeten, eine eingescannte Kopie seines Antrags, der ordnungsgemäß in englischer Sprache ausgefüllt ist, zusammen mit allen Belegen, einer elektronischen Kopie des Passfotos des Antragstellers und der entsprechenden Visumantragsgebühr einzureichen.
Wenn das Konsulat die verfügbaren Dokumente erhält und eine befristete Genehmigung ausstellen kann, wird der Antragsteller gebeten, alle Originaldokumente wie oben angegeben per Kurier oder Postdienst zu übermitteln. Zusätzlich muss der Antragsteller dem Konsulat eine Quittung der Schule/Universität über die ordnungsgemäße Bezahlung des Kurses zukommen lassen. Das Konsulat muss die Echtheit dieser Quittungen direkt in den Schulen überprüfen. Die vorherige Genehmigung schränkt die weitere Überprüfung nicht ein, die nach Erhalt der Originaldokumente und des Reisepasses im Konsulat durchgeführt wird.
Wenn der Antrag in erster Instanz abgelehnt werden muss, teilt das Konsulat dem Antragsteller die Ablehnung per E-Mail mit beigefügtem Ablehnungsbescheid mit.
Der Antragsteller wird gebeten, die Zustellung der Unterlagen an das Konsulat selbstständig zu organisieren.
Bewerber müssen keine biometrischen Daten angeben. Bei Genehmigung wird dem Antragsteller ein D-Visum für die mehrfache Einreise für einen Zeitraum von höchstens 180 Tagen oder für die Dauer des gesamten Kurses zuzüglich einer Nachfrist von 7 Tagen erteilt, wenn der Kurs 180 Tage nicht überschreitet.
Wenn der Kurs länger als 180 Tage dauert, werden Vorkehrungen für eine Verlängerung des Aufenthalts über CVU oder DCEA getroffen, wie unten erläutert.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Verlängerung des Aufenthalts nur unter der Bedingung guter Leistungen und zufriedenstellender Anwesenheit der Studierenden gewährt wird.
Aufenthaltsverlängerung
In allen Fällen, in denen der Kurs 90 Tage überschreitet, mit Ausnahme von Hochschulkursen, die vom MQRIC auf Malta Qualification System Level 5 oder höher anerkannt werden, muss eine weitere Aufenthaltserlaubnis in Malta durch ein nationales D-Visum für einen Zeitraum von maximal 365 Tagen verlängert werden das Datum der ersten Einreise Fahrt in den Schengenraum.
Studenten, die eine zusätzliche Genehmigung für den Aufenthalt für Malta benötigen, müssen sich frühestens 30 Tage und spätestens 21 Tage vor Ablauf des Visums an die CVU wenden und alle erforderlichen Dokumente vorlegen, einschließlich des Nachweises zufriedenstellender Ergebnisse und Teilnahme.
Wenn die Dauer des Kurses 365 Tage überschreitet und das nationale Visum des Studenten bereits abgelaufen ist oder sein Aufenthalt im Schengen-Raum bereits 365 Tage überschritten hat, muss der Student einen Aufenthaltstitel beantragen, um seinen Aufenthalt in Malta zu verlängern. Antragsteller müssen sich frühestens 30 Tage und spätestens 2 1 Tage vor Ablauf des Visums mit der DCEA in Verbindung setzen und alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, einschließlich des Nachweises einer zufriedenstellenden Leistung und Teilnahme.
Studierende, die an Hochschulen mit einer Dauer von mehr als 90 Tagen studieren, müssen vor Ablauf ihrer ursprünglichen Aufenthaltserlaubnis einen Aufenthaltstitel beantragen.
Beschäftigung
Der Zugang zur Arbeit kann vorbehaltlich der von Jobsplus festgelegten Bedingungen gewährt werden, einschließlich der Sektoren, in denen diese Studenten arbeiten dürfen. Nach den ersten drei Monaten des Studiums in Malta dürfen die Studierenden maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Diese Bestimmungen können sich von Zeit zu Zeit nach Ermessen des für Jobsplus zuständigen Ministeriums ändern.
Ausländische Staatsangehörige, die ein Vollzeitstudium mit MQRIC-anerkanntem Hochschulabschluss absolvieren, dürfen ab dem ersten Studienjahr maximal 20 Stunden pro Woche beschäftigt werden. In solchen Fällen kann der Student nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis eine Arbeitserlaubnis beantragen, die einen konkreten Hinweis auf SL 217.22 enthält. Zu beachten ist auch, dass die Beantragung einer Arbeitserlaubnis günstiger ist, wenn das Stellenangebot mit der gewählten Studienrichtung des Studierenden zusammenhängt.